Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 82-550 KI-generiert

Constitutional Revision Initiative Dispute

Geschäftsnummer VPB 82-550
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The motion proposed the introduction of a "unified initiative" allowing 100,000 voters to submit a proposal for constitutional change, with the Federal Assembly deciding whether to pass it or submit it to a public vote. The Federal Council, while supporting the general principle of strengthening popular rights and acknowledging the initiative's role in direct democracy, objected to the specific mechanism proposed for resolving disagreements between the two chambers of the Federal Assembly on revision proposals. The Council suggested that the motion be converted into a postulate, indicating a preference for an alternative solution, possibly at the legislative level.

Legislator-Regeste

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Art. 64 bis 66; Constitutional Revision Initiative Dispute: The Federal Council, while supporting the general principle of strengthening popular rights and acknowledging the initiative's role in direct democracy, objected to the specific mechanism proposed for resolving disagreements between the two chambers of the Federal Assembly on revision proposals. The Council suggested that the motion be converted into a postulate, indicating a preference for an alternative solution, possibly at the legislative level.

Schlagwörter

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Verfassungsinitiative verfassungsmässiger Grundsatz direkte Demokratie Volksabstimmung Rechtsöffnungsbegehren Stimmrecht
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 64 bis 66

These articles in the draft constitutional revision introduce the unified initiative, which is the subject of the motion.

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Volltext

15. Dezember 1983 N 1837 Motion Braunschweig

#ST# 82.550 den Anzahl von Verfassungsinitiativen - nicht anders er-

gehen.

Motion der Fraktion der Schweizerischen Im Verfassungsentwurf zur Totalrevision der Bundesverfas-

Volkspartei. Einheitsinitiative sung ist in den Artikeln 64 bis 66 die Einführung der Ein-

Motion du groupe de l'Union démocratique heitsinitiative vorgesehen. Die vorgesehene Formulierung

du centre. Initiative de type unique entspricht weitgehend der Auffassung der SVP, mit dem

Vorbehalt, dass die Anzahl der erforderlichen Unterschriften

auf 100 000 zu erhöhen ist.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Rapport écrit du Conseil fédéral

Wortlaut der Motion vom 4. Oktober 1982

Zu den tragenden Pfeilern unserer direkten Demokratie

Der Bundesrat wird beauftragt, zur Einführung der Einheits- gehört die Volksinitiative. Sie gibt einer Minderheit von

initiatiye einen Vorschlag auf eine Verfassungsänderung zu 100 000 Bürgern - das sind bloss 2,5 Prozent der Gesamt-

unterbreiten: heit der Stimmberechtigten - die Möglichkeit, direkt an den

1. 100000 Stimmberechtigte können ein Volksbegehren in eidgenössischen Souverän zu appellieren und ihr Anliegen

Form einer allgemeinen Anregung oder eines ausgearbeite- selbst gegen den Willen von Regierung und Parlament

ten Entwurfes einreichen und verlangen, dass die Bundes- durchzusetzen. An dieiäem Grundpfeiler darf nicht gerüttelt

versammlung im Rahmen ihrer Zuständigkeit eine Regelung werden.

trifft. Die Motion der SVP-Fraktion will das denn auch nicht. Sie

2. ' Die Bundesversammlung entscheidet, ob sie dem zielt im Gegenteil auf einen Ausbau der Volksinitiative ab

Begehren Folge leisten will. Lehnt sie es in der Sache ab, so und schlägt zu diesem Zweck die Einführung der sogenann-

wird es dem Volk zur Abstimmung unterbreitet. ten Einheitsinitiative vor, wie sie von der Expertenkommis-

Hat die Bundesversammlung oder das Volk beschlossen, sion für die Total revision der Bundesverfassung ausgearbei-

dem Begehren Folge zu geben, so arbeitet die Bundesver- tet worden ist.

sammlung eine entsprechende Vorlage aus. Sie bestimmt Der Bundesrat verschltesst sich den Bestrebungen für eine

dafür die Form der Verfassung oder des Gesetzes. Können innere Aufwertung der Volksrechte nicht. Auch er bietet

sich die beiden Räte nicht einigen, wird die Vorlage von der Hand zu einer zeitgemässen Reform. Diese bildet eines der

Vereinigten Bundesversammlung ausgearbeitet. Hauptthemen bei der Vorbereitung der Total revision unserer

Verfassung. Die angekündigte Botschaft wird entspre-

Texte de la motion du 4 octobre 1982 chende konkrete Vorschläge enthalten. Insofern stünde

Dans le dessein d'introduire l'initiative de type unique, le einer Entgegennahme der Motion nichts entgegen.

Conseil fédéral est chargé de soumettre au Parlement un Nun übernimmt aber die Motion die im Expertenentwurf

projet de révision de la constitution: vorgesehene Regelung, wonach die Vereinigte Bundesver-

1. 100 000 citoyens peuvent présenter une initiative sous la sammlung entscheide!, falls sich die Räte über die Revi-

forme d'une proposition conçue en termes généraux ou sionsvorlage, die sie aufgrund einer Einheitsinitiative ausar-

rédigée de toutes pièces; ils peuvent demander à l'Assem- beiten, nicht einigen können. Diese Lösung wurde im Ver-

blée fédérale d'adopter une réglementation dans les limites nehmlassungsverfahren so entschieden abgelehnt, dass sie

de ses attributions. nicht weiterverfolgt werden sollte. Verwaltungsintern wer-

den andere Lösungen geprüft, auch solche, die sich auf

2. ' L'Assemblée fédérale décide si elle approuve la Gesetzesstufe (z. B. im Geschäftsverkehrsgesetz) verwirkli-

demande. Si elle ne l'approuve pas, la demande est soumise chen lassen. Für einen entsprechenden Auftrag an den

au vote du peuple. Bundesrat eignet sich daher die Form des Postulats besser

Si l'Assemblée fédérale ou le peuple approuve la demande, als die der Motion. Der Bundesrat wäre der SVP-Fraktion

l'Assemblée fait un projet qui la réalise. Elle choisit, à cette dankbar, wenn sie Hand böte zu einer Umwandlung der

fin, la forme de la constitution ou celle de la loi. Si les deux Motion in ein Postulat. Seinerseits ist er bereit, den Vorstoss

conseils ne peuvent s'entendre, l'Assemblée fédérale in dieser Form entgegenzunehmen.

(Chambres réunies) élabore le projet.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Sprecher- Porte-parole: Fischer-Hägglingen Déclaration écrite du Conseil fédéral

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

Schriftliche Begründung - Développement par écrit wandeln.

Die SVP ist der Ansicht, dass mit der Einführung der soge- Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

nannten Einheitsinitiative das Instrument der Volksinitiative

und damit die eigentlichen Volksrechte gestärkt und gefe-

stigt werden. Auch werden damit die Chancen zur Realisie-

rung eines Volksbegehrens wesentlich erhöht.

Die Einheitsinitiative zeichnet sich aus durch:

- Vereinfachung: Die Volksinitiative kann unbelastet von #ST# 83.358

Rechtsetzungsformen eingebracht werden. Motion Braunschweig

- Straffung: Die Rechtsetzungstechnik wird «professionell» Totalrevision der Bundesverfassung.

von der Bundesversammlung besorgt. Dies führt zu einer

wesentlichen Straffung und vermehrter innerer Geschlos- Grundrechte

senheit unserer Gesetzesordnung. Révision totale de la constitution.

- Verwesentlichung: Die Volksinitiative erfasst den Inhalt Droits fondamentaux

und die Idee, die Schwierigkeit der Normsetzung dagegen

ist Aufgabe der Bundesversammlung. Dieses Vorgehen

würde wesentlich dazu beitragen, die Volksinitiative auch

«volksnahe» zu machen.

- Stärkung der Verfassung: Unsere Verfassung ist unseres Wortlaut der Motion vom 9. März 1983

Erachtens von Bestimmungen überlastet, die auf Gesetzes- Der Bundesrat wird eingeladen, die Arbeit für eine Totalrevi-

oder gar auf Verordnungsebene gehören. Auch einer total sion der Bundesverfassung fortzusetzen und Volk, Ständen

revidierten BV würde es - bei der zu erwartenden wachsen- und dem Parlament einen ersten Korb - die Grundrechte

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei. Einheitsinitiative

Motion du groupe de l'Union démocratique du centre. Initiative de type unique

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1983

Année

Anno

Band V

Volume

Volume

Session Wintersession

Session Session d'hiver

Sessione Sessione invernale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 11

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 82.550

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 15.12.1983 - 08:00

Date

Data

Seite 1837-1837

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Ref. No 20 012 069

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