Constitutional Revision Initiative Dispute
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe motion proposed the introduction of a "unified initiative" allowing 100,000 voters to submit a proposal for constitutional change, with the Federal Assembly deciding whether to pass it or submit it to a public vote. The Federal Council, while supporting the general principle of strengthening popular rights and acknowledging the initiative's role in direct democracy, objected to the specific mechanism proposed for resolving disagreements between the two chambers of the Federal Assembly on revision proposals. The Council suggested that the motion be converted into a postulate, indicating a preference for an alternative solution, possibly at the legislative level.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 64 bis 66; Constitutional Revision Initiative Dispute: The Federal Council, while supporting the general principle of strengthening popular rights and acknowledging the initiative's role in direct democracy, objected to the specific mechanism proposed for resolving disagreements between the two chambers of the Federal Assembly on revision proposals. The Council suggested that the motion be converted into a postulate, indicating a preference for an alternative solution, possibly at the legislative level.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThese articles in the draft constitutional revision introduce the unified initiative, which is the subject of the motion.
Volltext
15. Dezember 1983 N 1837 Motion Braunschweig
#ST# 82.550 den Anzahl von Verfassungsinitiativen - nicht anders er-
gehen.
Motion der Fraktion der Schweizerischen Im Verfassungsentwurf zur Totalrevision der Bundesverfas-
Volkspartei. Einheitsinitiative sung ist in den Artikeln 64 bis 66 die Einführung der Ein-
Motion du groupe de l'Union démocratique heitsinitiative vorgesehen. Die vorgesehene Formulierung
du centre. Initiative de type unique entspricht weitgehend der Auffassung der SVP, mit dem
Vorbehalt, dass die Anzahl der erforderlichen Unterschriften
auf 100 000 zu erhöhen ist.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Rapport écrit du Conseil fédéral
Wortlaut der Motion vom 4. Oktober 1982
Zu den tragenden Pfeilern unserer direkten Demokratie
Der Bundesrat wird beauftragt, zur Einführung der Einheits- gehört die Volksinitiative. Sie gibt einer Minderheit von
initiatiye einen Vorschlag auf eine Verfassungsänderung zu 100 000 Bürgern - das sind bloss 2,5 Prozent der Gesamt-
unterbreiten: heit der Stimmberechtigten - die Möglichkeit, direkt an den
1. 100000 Stimmberechtigte können ein Volksbegehren in eidgenössischen Souverän zu appellieren und ihr Anliegen
Form einer allgemeinen Anregung oder eines ausgearbeite- selbst gegen den Willen von Regierung und Parlament
ten Entwurfes einreichen und verlangen, dass die Bundes- durchzusetzen. An dieiäem Grundpfeiler darf nicht gerüttelt
versammlung im Rahmen ihrer Zuständigkeit eine Regelung werden.
trifft. Die Motion der SVP-Fraktion will das denn auch nicht. Sie
2. ' Die Bundesversammlung entscheidet, ob sie dem zielt im Gegenteil auf einen Ausbau der Volksinitiative ab
Begehren Folge leisten will. Lehnt sie es in der Sache ab, so und schlägt zu diesem Zweck die Einführung der sogenann-
wird es dem Volk zur Abstimmung unterbreitet. ten Einheitsinitiative vor, wie sie von der Expertenkommis-
Hat die Bundesversammlung oder das Volk beschlossen, sion für die Total revision der Bundesverfassung ausgearbei-
dem Begehren Folge zu geben, so arbeitet die Bundesver- tet worden ist.
sammlung eine entsprechende Vorlage aus. Sie bestimmt Der Bundesrat verschltesst sich den Bestrebungen für eine
dafür die Form der Verfassung oder des Gesetzes. Können innere Aufwertung der Volksrechte nicht. Auch er bietet
sich die beiden Räte nicht einigen, wird die Vorlage von der Hand zu einer zeitgemässen Reform. Diese bildet eines der
Vereinigten Bundesversammlung ausgearbeitet. Hauptthemen bei der Vorbereitung der Total revision unserer
Verfassung. Die angekündigte Botschaft wird entspre-
Texte de la motion du 4 octobre 1982 chende konkrete Vorschläge enthalten. Insofern stünde
Dans le dessein d'introduire l'initiative de type unique, le einer Entgegennahme der Motion nichts entgegen.
Conseil fédéral est chargé de soumettre au Parlement un Nun übernimmt aber die Motion die im Expertenentwurf
projet de révision de la constitution: vorgesehene Regelung, wonach die Vereinigte Bundesver-
1. 100 000 citoyens peuvent présenter une initiative sous la sammlung entscheide!, falls sich die Räte über die Revi-
forme d'une proposition conçue en termes généraux ou sionsvorlage, die sie aufgrund einer Einheitsinitiative ausar-
rédigée de toutes pièces; ils peuvent demander à l'Assem- beiten, nicht einigen können. Diese Lösung wurde im Ver-
blée fédérale d'adopter une réglementation dans les limites nehmlassungsverfahren so entschieden abgelehnt, dass sie
de ses attributions. nicht weiterverfolgt werden sollte. Verwaltungsintern wer-
den andere Lösungen geprüft, auch solche, die sich auf
2. ' L'Assemblée fédérale décide si elle approuve la Gesetzesstufe (z. B. im Geschäftsverkehrsgesetz) verwirkli-
demande. Si elle ne l'approuve pas, la demande est soumise chen lassen. Für einen entsprechenden Auftrag an den
au vote du peuple. Bundesrat eignet sich daher die Form des Postulats besser
Si l'Assemblée fédérale ou le peuple approuve la demande, als die der Motion. Der Bundesrat wäre der SVP-Fraktion
l'Assemblée fait un projet qui la réalise. Elle choisit, à cette dankbar, wenn sie Hand böte zu einer Umwandlung der
fin, la forme de la constitution ou celle de la loi. Si les deux Motion in ein Postulat. Seinerseits ist er bereit, den Vorstoss
conseils ne peuvent s'entendre, l'Assemblée fédérale in dieser Form entgegenzunehmen.
(Chambres réunies) élabore le projet.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Sprecher- Porte-parole: Fischer-Hägglingen Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-
Schriftliche Begründung - Développement par écrit wandeln.
Die SVP ist der Ansicht, dass mit der Einführung der soge- Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
nannten Einheitsinitiative das Instrument der Volksinitiative
und damit die eigentlichen Volksrechte gestärkt und gefe-
stigt werden. Auch werden damit die Chancen zur Realisie-
rung eines Volksbegehrens wesentlich erhöht.
Die Einheitsinitiative zeichnet sich aus durch:
- Vereinfachung: Die Volksinitiative kann unbelastet von #ST# 83.358
Rechtsetzungsformen eingebracht werden. Motion Braunschweig
- Straffung: Die Rechtsetzungstechnik wird «professionell» Totalrevision der Bundesverfassung.
von der Bundesversammlung besorgt. Dies führt zu einer
wesentlichen Straffung und vermehrter innerer Geschlos- Grundrechte
senheit unserer Gesetzesordnung. Révision totale de la constitution.
- Verwesentlichung: Die Volksinitiative erfasst den Inhalt Droits fondamentaux
und die Idee, die Schwierigkeit der Normsetzung dagegen
ist Aufgabe der Bundesversammlung. Dieses Vorgehen
würde wesentlich dazu beitragen, die Volksinitiative auch
«volksnahe» zu machen.
- Stärkung der Verfassung: Unsere Verfassung ist unseres Wortlaut der Motion vom 9. März 1983
Erachtens von Bestimmungen überlastet, die auf Gesetzes- Der Bundesrat wird eingeladen, die Arbeit für eine Totalrevi-
oder gar auf Verordnungsebene gehören. Auch einer total sion der Bundesverfassung fortzusetzen und Volk, Ständen
revidierten BV würde es - bei der zu erwartenden wachsen- und dem Parlament einen ersten Korb - die Grundrechte
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei. Einheitsinitiative
Motion du groupe de l'Union démocratique du centre. Initiative de type unique
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1983
Année
Anno
Band V
Volume
Volume
Session Wintersession
Session Session d'hiver
Sessione Sessione invernale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 82.550
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 15.12.1983 - 08:00
Date
Data
Seite 1837-1837
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Ref. No 20 012 069
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