Switzerland's Humanitarian Aid and Mediation in the Lebanese Conflict
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertIn response to an urgent appeal from the Lebanese President to save civilians in besieged Beirut, Switzerland undertook humanitarian aid efforts and advocated for respect of the Geneva Conventions and unimpeded Red Cross activity, providing 7 million francs in aid and deploying a disaster relief corps. The Federal Council affirmed its readiness to offer good offices when requested by parties to a conflict and when such intervention is appropriate and can contribute to peace, reiterating its consistent policy without drawing new conclusions from the Lebanese experience.
Legislator-Regeste
KI-generiertSwitzerland's Humanitarian Aid and Mediation in the Lebanese Conflict: The Federal Council affirmed its readiness to offer good offices when requested by parties to a conflict and when such intervention is appropriate and can contribute to peace, reiterating its consistent policy without drawing new conclusions from the Lebanese experience.
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KI-generiertVolltext
Interpellation Ott 522 N 18 mars 1983
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Auch wenn zweifellos die Grenzen der Aktionsmöglichkei-
Déclaration écrite du Conseil fédéral ten in der damaligen Situation realistisch in Betracht gezo-
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. gen werden müssen, stand es doch in jedem Falle der
Schweiz wohl an, angesichts eines solchen Hilferufes das
Überwiesen - Transmis Äusserste, was in ihren Kräften stand, zu versuchen.
Offensichtlich war beim Appell an den Bundesrat nicht nur
an eine humanitäre Aktion, sondern an einen eigentlichen
politischen Vermittlungsversuch gedacht. Ähnliche Fälle
#ST# 82.516 könnten sich in Zukunft wiederholen, und es ist an uns,
heute schon die Chancen und Schwierigkeiten genau zu
Interpellation Ott analysieren und daraus Schlüsse für die Zukunft zu ziehen.
Libanonkrieg. Gute Dienste der Schweiz Die Schweiz ist offenkundig mit der Forderung nach einer
Guerre du Liban. Bons offices de la Suisse ganz neuen Form von Guten Diensten konfrontiert worden.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Rapport écrit du Conseil fédéral
Mit seinem Schreiben vom 30. Juni 1982 machte der Präsi-
Wortlaut der Interpellation vom 23. September 1982 dent des Libanon, Elias Sarkis, auf den Ernst der Lage in
der Stadt Beirut und auf die bedrohte Existenz von Hun-
Ende Juni wandte sich der damalige libanesische Staatsprä- derttausenden von Zivilpersonen aufmerksam. Dieses
sident Elias Sarkis an den Bundesrat mit dem dringlichen
Schreiben, ein genereller Appell, war gleichzeitig an eine
Hilferuf, das Leben der im belagerten Beirut eingeschlosse- Reihe weiterer Staatschefs gerichtet worden. Der Bundes-
nen 600 000 Einwohner zu retten. rat hat den Inhalt des Schreibens unverzüglich der schwei-
Der Bundesrat wird ersucht, über dieses Ereignis zu berich- zerischen Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht.
ten und unter anderem auf die Fragen zu antworten: In seiner Antwort erinnerte der Bundesrat einerseits daran,
I.Weiche Massnahmen sind von selten der Eidgenossen- dass sich die Schweiz für jeden nützlichen Beitrag, um den
schaft unternommen worden? sie von den Konfliktparteien ersucht werden könnte, zur
2. Welche Schwierigkeiten stellten sich in den Weg, und Verfügung halte; er wies andererseits auf die zahlreichen
was konnte nicht unternommen werden? Aktionen hin, die auf humanitärem Gebiet bereits in die
3. Welche Folgerungen sind nach Auffassung des Bundes- Wege geleitet worden waren. Nachdem andere Staaten,
rates daraus in bezug auf die künftige Praxis dar Guten gestützt auf ihre besonders engen Beziehungen zu den
Dienste zu ziehen? Ländern des Mittleren Ostens, bereits auf der politischen
Ebene eingegriffen hatten, konzentrierte die Schweiz ihre
Texte de l'interpellation du 23 septembre 1982 Aktionen auf den humanitären Bereich, so namentlich auf
A la fin du mois de juin, le président du Liban, M. Elias Sar- die Forderung, dass die Genfer Konventionen zum Schutz
kis, a lancé un appel à l'aide pressant au Conseil fédéral der Kombattanten und der Zivilpersonen respektiert würden
pour sauver la vie des 600 000 habitants encerclés dans und dass das Internationale Komitee vom Roten Kreuz
Beyrouth assiégée. seine Tätigkeit unbehindert ausüben könne. Auf diese
Weise hat die Schweiz vor allem auf dem Weg über interna-
Le Conseil fédéral est prié de faire un rapport sur cet évé- tionale Organisationen und schweizerische Hilfswerke den
nement et de répondre entre autres aux questions suivan- Opfern des Libanonkonflikts humanitäre Hilfe in der Höhe
tes: von bis jetzt 7 Millionen Franken zukommen lassen. Das
1. Quelles démarches la Confédération a-t-elle entreprises? Schweizerische Katastrophenhilfskorps ist seinerseits seit
2. Quelles difficultés a-t-elle recontrées et quelles ont été dem 18. August im Libanon im Einsatz. Die einzigen
les limites de son action? Schwierigkeiten, die sich in diesem Zusammenhang erga-
3. Quelles conséquences faut-il tirer de cette expérience ben, sind solche, die bei jeder Aktion in einem Land, das
pour les prochaines missions de bons offices? von einer derart schweren Krise geschüttelt wird, auftreten
können.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin, Borei, Braun- Hinsichtlich der Guten Dienste der Schweiz hat sich der
schweig, Christinat, Eggli, Gloor, Hubacher, Loetscher, Bundesrat im Laufe der vergangenen Monate in Beantwor-
Mauch, Merz, Nauer, Reimann, Reiniger, Robbiani, Rubi, tung verschiedener parlamentarischer Vorstösse mehrmals
Ruffy, Schmid, Weber-Arbon, Zehnder (19) geäussert (namentlich auf ein Postulat Roy vom 8. Oktober
1981, ein Postulat Ziegler vom 16. Dezember 1981, ein
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Postulat Ott vom 17. Dezember 1981, ein Postulat Bauer
Seither ist die Lage im Libanon immer noch nicht zur Ruhe vom 17. Dezember 1981, eine Interpellation Roy vom 9. Juni
gekommen, und Unvorhergesehenes, Tragisches hat sich 1982 sowie auf eine Frage von Nationalrat Roy in der Frage-
inzwischen ereignet. Doch bezogen auf die Situation, wie stunde vom 27. September 1982). Diese sämtlichen Antwor-
sie um die Jahresmitte bestand, stellt sich für uns, als durch ten gründeten auf der Tatsache, dass der Bundesrat, getreu
das genannte Ansuchen des Libanon Mitinvolvierte, nach- seiner konstanten Politik, seine Disponibilität aufrechterhält,
träglich die Aufgabe, aus dem Vorkommnis die nötigen Leh- um überall dort seine guten Dienste zur Verfügung zu stel-
ren zu ziehen. len, wo dies von den Streitparteien gewünscht wird, wo eine
Mit dem Brief des libanesischen Präsidenten war die lange solche Tätigkeit angezeigt ist und wo sie zur Erhaltung oder
geübte schweizerische Tradition der Guten Dienste ange- Wiederherstellung des Friedens einen - noch so beschei-
sprochen - allerdings nicht nur in der Form, wie wir sie in denen - Beitrag leisten kann.
den letzten Jahrzehnten zu üben gewohnt waren. - Bei der Die Erfahrungen im Libanonkonflikt gestatten dem Bundes-
Übergabe des Briefes hat sich der libanesische Botschafter rat nicht, zu Schlüssen zu kommen, die über das bereits
in der Schweiz ausdrücklich auf die Überlieferung der neu- Gesagte hinausweisen würden.
tralen Schweiz und ihre Erfahrung in der Leistung Guter
Dienste bezogen. Die Schweiz war also aufgrund ihrer aus- Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-
senpol:tischen Prinzipien in besonderer Weise angespro- rates teilweise befriedigt.
chen, auch wenn ähnliche Hilferufe gleichzeitig an andere
Staaten ergingen. (In diesem Zusammenhang wäre es inter-
essant zu erfahren, welche anderen Staaten angerufen wur-
den und was schweizerischerseits zur Koordination der
Bemühungen unternommen werden konnte.)
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Ott Libanonkrieg. Gute Dienste der Schweiz
Interpellation Ott Guerre du Liban. Bons offices de la Suisse
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1983
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 82.516
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 18.03.1983 - 08:00
Date
Data
Seite 522-522
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Ref. No 20 011 332
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