Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 82-516 KI-generiert

Switzerland's Humanitarian Aid and Mediation in the Lebanese Conflict

Geschäftsnummer VPB 82-516
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

In response to an urgent appeal from the Lebanese President to save civilians in besieged Beirut, Switzerland undertook humanitarian aid efforts and advocated for respect of the Geneva Conventions and unimpeded Red Cross activity, providing 7 million francs in aid and deploying a disaster relief corps. The Federal Council affirmed its readiness to offer good offices when requested by parties to a conflict and when such intervention is appropriate and can contribute to peace, reiterating its consistent policy without drawing new conclusions from the Lebanese experience.

Legislator-Regeste

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Switzerland's Humanitarian Aid and Mediation in the Lebanese Conflict: The Federal Council affirmed its readiness to offer good offices when requested by parties to a conflict and when such intervention is appropriate and can contribute to peace, reiterating its consistent policy without drawing new conclusions from the Lebanese experience.

Schlagwörter

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Flüchtlingshilfe humanitäre Gründe bewaffneter Konflikt Nichtregierungsorganisationen Entwicklungszusammenarbeit Terrorismusbekämpfung
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Volltext

Interpellation Ott 522 N 18 mars 1983

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Auch wenn zweifellos die Grenzen der Aktionsmöglichkei-

Déclaration écrite du Conseil fédéral ten in der damaligen Situation realistisch in Betracht gezo-

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. gen werden müssen, stand es doch in jedem Falle der

Schweiz wohl an, angesichts eines solchen Hilferufes das

Überwiesen - Transmis Äusserste, was in ihren Kräften stand, zu versuchen.

Offensichtlich war beim Appell an den Bundesrat nicht nur

an eine humanitäre Aktion, sondern an einen eigentlichen

politischen Vermittlungsversuch gedacht. Ähnliche Fälle

#ST# 82.516 könnten sich in Zukunft wiederholen, und es ist an uns,

heute schon die Chancen und Schwierigkeiten genau zu

Interpellation Ott analysieren und daraus Schlüsse für die Zukunft zu ziehen.

Libanonkrieg. Gute Dienste der Schweiz Die Schweiz ist offenkundig mit der Forderung nach einer

Guerre du Liban. Bons offices de la Suisse ganz neuen Form von Guten Diensten konfrontiert worden.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Rapport écrit du Conseil fédéral

Mit seinem Schreiben vom 30. Juni 1982 machte der Präsi-

Wortlaut der Interpellation vom 23. September 1982 dent des Libanon, Elias Sarkis, auf den Ernst der Lage in

der Stadt Beirut und auf die bedrohte Existenz von Hun-

Ende Juni wandte sich der damalige libanesische Staatsprä- derttausenden von Zivilpersonen aufmerksam. Dieses

sident Elias Sarkis an den Bundesrat mit dem dringlichen

Schreiben, ein genereller Appell, war gleichzeitig an eine

Hilferuf, das Leben der im belagerten Beirut eingeschlosse- Reihe weiterer Staatschefs gerichtet worden. Der Bundes-

nen 600 000 Einwohner zu retten. rat hat den Inhalt des Schreibens unverzüglich der schwei-

Der Bundesrat wird ersucht, über dieses Ereignis zu berich- zerischen Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht.

ten und unter anderem auf die Fragen zu antworten: In seiner Antwort erinnerte der Bundesrat einerseits daran,

I.Weiche Massnahmen sind von selten der Eidgenossen- dass sich die Schweiz für jeden nützlichen Beitrag, um den

schaft unternommen worden? sie von den Konfliktparteien ersucht werden könnte, zur

2. Welche Schwierigkeiten stellten sich in den Weg, und Verfügung halte; er wies andererseits auf die zahlreichen

was konnte nicht unternommen werden? Aktionen hin, die auf humanitärem Gebiet bereits in die

3. Welche Folgerungen sind nach Auffassung des Bundes- Wege geleitet worden waren. Nachdem andere Staaten,

rates daraus in bezug auf die künftige Praxis dar Guten gestützt auf ihre besonders engen Beziehungen zu den

Dienste zu ziehen? Ländern des Mittleren Ostens, bereits auf der politischen

Ebene eingegriffen hatten, konzentrierte die Schweiz ihre

Texte de l'interpellation du 23 septembre 1982 Aktionen auf den humanitären Bereich, so namentlich auf

A la fin du mois de juin, le président du Liban, M. Elias Sar- die Forderung, dass die Genfer Konventionen zum Schutz

kis, a lancé un appel à l'aide pressant au Conseil fédéral der Kombattanten und der Zivilpersonen respektiert würden

pour sauver la vie des 600 000 habitants encerclés dans und dass das Internationale Komitee vom Roten Kreuz

Beyrouth assiégée. seine Tätigkeit unbehindert ausüben könne. Auf diese

Weise hat die Schweiz vor allem auf dem Weg über interna-

Le Conseil fédéral est prié de faire un rapport sur cet évé- tionale Organisationen und schweizerische Hilfswerke den

nement et de répondre entre autres aux questions suivan- Opfern des Libanonkonflikts humanitäre Hilfe in der Höhe

tes: von bis jetzt 7 Millionen Franken zukommen lassen. Das

1. Quelles démarches la Confédération a-t-elle entreprises? Schweizerische Katastrophenhilfskorps ist seinerseits seit

2. Quelles difficultés a-t-elle recontrées et quelles ont été dem 18. August im Libanon im Einsatz. Die einzigen

les limites de son action? Schwierigkeiten, die sich in diesem Zusammenhang erga-

3. Quelles conséquences faut-il tirer de cette expérience ben, sind solche, die bei jeder Aktion in einem Land, das

pour les prochaines missions de bons offices? von einer derart schweren Krise geschüttelt wird, auftreten

können.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin, Borei, Braun- Hinsichtlich der Guten Dienste der Schweiz hat sich der

schweig, Christinat, Eggli, Gloor, Hubacher, Loetscher, Bundesrat im Laufe der vergangenen Monate in Beantwor-

Mauch, Merz, Nauer, Reimann, Reiniger, Robbiani, Rubi, tung verschiedener parlamentarischer Vorstösse mehrmals

Ruffy, Schmid, Weber-Arbon, Zehnder (19) geäussert (namentlich auf ein Postulat Roy vom 8. Oktober

1981, ein Postulat Ziegler vom 16. Dezember 1981, ein

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Postulat Ott vom 17. Dezember 1981, ein Postulat Bauer

Seither ist die Lage im Libanon immer noch nicht zur Ruhe vom 17. Dezember 1981, eine Interpellation Roy vom 9. Juni

gekommen, und Unvorhergesehenes, Tragisches hat sich 1982 sowie auf eine Frage von Nationalrat Roy in der Frage-

inzwischen ereignet. Doch bezogen auf die Situation, wie stunde vom 27. September 1982). Diese sämtlichen Antwor-

sie um die Jahresmitte bestand, stellt sich für uns, als durch ten gründeten auf der Tatsache, dass der Bundesrat, getreu

das genannte Ansuchen des Libanon Mitinvolvierte, nach- seiner konstanten Politik, seine Disponibilität aufrechterhält,

träglich die Aufgabe, aus dem Vorkommnis die nötigen Leh- um überall dort seine guten Dienste zur Verfügung zu stel-

ren zu ziehen. len, wo dies von den Streitparteien gewünscht wird, wo eine

Mit dem Brief des libanesischen Präsidenten war die lange solche Tätigkeit angezeigt ist und wo sie zur Erhaltung oder

geübte schweizerische Tradition der Guten Dienste ange- Wiederherstellung des Friedens einen - noch so beschei-

sprochen - allerdings nicht nur in der Form, wie wir sie in denen - Beitrag leisten kann.

den letzten Jahrzehnten zu üben gewohnt waren. - Bei der Die Erfahrungen im Libanonkonflikt gestatten dem Bundes-

Übergabe des Briefes hat sich der libanesische Botschafter rat nicht, zu Schlüssen zu kommen, die über das bereits

in der Schweiz ausdrücklich auf die Überlieferung der neu- Gesagte hinausweisen würden.

tralen Schweiz und ihre Erfahrung in der Leistung Guter

Dienste bezogen. Die Schweiz war also aufgrund ihrer aus- Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-

senpol:tischen Prinzipien in besonderer Weise angespro- rates teilweise befriedigt.

chen, auch wenn ähnliche Hilferufe gleichzeitig an andere

Staaten ergingen. (In diesem Zusammenhang wäre es inter-

essant zu erfahren, welche anderen Staaten angerufen wur-

den und was schweizerischerseits zur Koordination der

Bemühungen unternommen werden konnte.)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Ott Libanonkrieg. Gute Dienste der Schweiz

Interpellation Ott Guerre du Liban. Bons offices de la Suisse

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1983

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 82.516

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 18.03.1983 - 08:00

Date

Data

Seite 522-522

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Ref. No 20 011 332

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