Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 82-501 KI-generiert

Mountainous Regions Investment Aid Extension

Geschäftsnummer VPB 82-501
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang struck_off

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A motion proposed increasing the investment aid fund for mountainous regions by 300 million francs for another five years to sustain development efforts, as existing funds were insufficient to maintain the current level of support due to long loan repayment periods and unequal regional progress. The court reasoned that continued investment aid was necessary to address persistent regional wealth disparities, improve living conditions, and expand job opportunities in these areas, emphasizing that the aid primarily consisted of low-interest, repayable loans that yielded significant impact relative to the funds invested.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Mountainous Regions Investment Aid Extension: The court reasoned that continued investment aid was necessary to address persistent regional wealth disparities, improve living conditions, and expand job opportunities in these areas, emphasizing that the aid primarily consisted of low-interest, repayable loans that yielded significant impact relative to the funds invested.

Schlagwörter

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regionale Investition Anlagefonds Rückzahlung des Darlehens Regionales Missverhältnis Langzeithilfe Europäischer Entwicklungsfonds
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Volltext

5. Oktober 1984 N 1407 Motion der christlichdemokratischen Fraktion

#ST# 82.501 litik, ohne von den Prinzipien der Handels- und Gewerbefrei-

heit abzuweichen. Mit diesen Massnahmen soll eine ange-

Motion der christlichdemokratischen Fraktion

messene Besiedlung des Berggebietes sichergestellt, die

Investitionsfonds. Aufstockung Existenzbedingungen im Berggebiet und die Infrastruktur-

Motion du groupe démocrate-chrétien ausstattung sollen verbessert sowie das Angebot an attrakti-

ven Arbeitsplätzen ausgeweitet werden. Diese neue regio-

Aide aux investissements dans les régions

nale Wirtschaftsförderung stützt sich auf die Grundsätze der

de montagne. Augmentation du fonds gesamtwirtschaftlichen Betrachtungsweise, der Regionali-

sierung der Förderungspolitik, der Konzentration des Auf-

wandes bei breiter Streuung des Nutzens und der Wirt-

schaftlichkeit.

Um die Investitionshilfe für die Restfinanzierung der Infra-

Wortlaut der Motion vom 22. September 1982 strukturprojekte sichern zu können, wurde ein «fonds de

roulement» geschaffen. Nach verschiedenen Fristerstrek-

Die in den letzten Jahren eingeleiteten Massnahmen zur kungen im Rahmen der Sparmassnahmen sind dem Fonds

gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der Berg- und Randre- somit seit Inkrafttreten des Gesetzes bis Ende 1985 500

gionen haben sich grundsätzlich bewährt. Trotzdem beste- Millionen einzuzahlen.

hen noch erhebliche Wohlstandsunterschiede zwischen den Bisher hat der Bund 1030 Projekte unterstützt und dafür

einzelnen Landesteilen. Darum müssen die Massnahmen Darlehen in der Höhe von rund 281 Millionen Franken zuge-

zur gesamtwirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Förde- sichert. Verschiedene Regionen haben bereits die ihnen

rung der Gebiete mit erschwerten Existenzbedingungen zugeteilten Reservationen aufgebraucht.

fortgesetzt, verstärkt und ergänzt werden. Eine zentrale Um die bisherige Hilfe über das Jahr 1984 in gleichem

Bedeutung in diesen Bemühungen kommt dabei der Investi- Umfang aufrecht zu halten, muss eine angemessene Auf-

tionshilfe für Berggebiete zu. Der Bundesrat wird deshalb stockung des Investitionsfonds erfolgen, weil die Rückfluss-

eingeladen, den eidgenössischen Räten rechtzeitig Bericht dauer der gewährten Darlehen bis zu 30 Jahren beträgt. Die

und Antrag für eine Revision von Artikel 29 des Bundesge- geringen Rückzahlungen während der nächsten fünf bis

setzes über Investitionshilfe für Berggebiete oder für den sieben Jahre werden nicht ausreichen, um die Hilfe im

Erlass eines einfachen Bundesbeschlusses zu unterbreiten, bisherigen Ausmass weiterführen zu können. Ebenfalls gilt

um den Investitionshilfefonds während weiteren fünf Jahren es, eine gleiche Behandlung aller Regionen zu gewährlei-

um 300 Millionen Franken zu erhöhen. sten, da in einigen Regionen die Entwicklungskonzepte erst

Texte de la motion du 22 septembre 1982 kürzlich genehmigt werden konnten. Aufgrund der bisheri-

gen Erfahrungen und der bisher genehmigten Entwick-

Les mesures prises ces dernières années en vue de promou-

lungskonzepte ist mit einem zusätzlichen Bedarf von 300

voir le développement général de l'économie dans les

Millionen für die nächsten fünf Jahre zu rechnen. Dabei

régions de montagne et les régions isolées ont dans l'en-

muss beachtet werden, dass es sich nicht um Subventionen,

semble donné de bons résultats. Cependant on note qu'une

sondern lediglich um zinsgünstige und rückzahlbare Darle-

grande disparité subsiste quant au niveau de vie entre les

hen handelt, die, gemessen am effektiven Mitteleinsatz, eine

différentes régions du pays. C'est pourquoi il est nécessaire

grosse Wirkung erzielen.

de poursuivre l'effort entrepris en vue d'encourager le déve-

loppement général de l'économie ainsi que les activités

culturelles et sociales dans les régions où les conditions de Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vie sont difficiles; il convient même de renforcer et de vom 17. November 1982

compléter les mesures prises dans ce sens. Or l'une des plus Rapport écrit du Conseil fédéral du 12 novembre 1982

importantes dans ce domaine est l'aide en matière d'inves- Am 17. Februar 1982 hat der Bundesrat zwei Interpellatio-

tissements dans les régions de montagne. C'est pourquoi le nen (81.494 und 81.562) betreffend die Investitionshilfe für

Conseil fédéral est chargé de présenter aux Chambres fédé- Berggebiete beantwortet. Bei dieser Gelegenheit wurde

rales en temps voulu un rapport et une proposition leur berechnet, dass die zugesicherte Investitionshilfe 1985 die

permettant de réviser l'article 29 de la loi fédérale sur l'aide Summe von 500 Millionen Franken erreichen wird, was dem

en matière d'investissements dans les régions de montagne Umfang des in Artikel 29IGH vorgesehenen Investitionshilfe-

ou d'édicter un arrêté fédéral simple, afin d'augmenter de fonds entspricht. Ohne weitere Einlagen in den Fonds müss-

300 millions de francs le fonds d'investissement pendant ten die Zusicherungen in den folgenden Jahren auf das

une nouvelle période de cinq ans. Niveau der Rückzahlungen gesenkt werden. Bei der Beant-

wortung der Interpellationen der Fraktionen zur Wirtschafts-

Sprecher - Porte-parole: Columberg lage (Wirtschaftsdebatte) in der Herbstsession 1982 hat der

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Bundesrat unter anderem in Aussicht gestellt, dass nach

Möglichkeiten gesucht werden soll, wie die regionalpoliti-

Seit 1966 sind umfassende Untersuchungen über die wirt-

schen Massnahmen des Bundes wirksamer gestaltet werden

schaftliche, soziale und kulturelle Situation der Bergbevöl-

könnten. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft wer-

kerung sowie über die Entwicklungsmöglichkeiten der

den, ob und in welchem Umfang Einlagen in den Investi-

Gebiete mit erschwerten Existenzbedingungen durchge-

tionshilfefonds nötig sein werden, um die Zusicherung auf

führt worden. Gegenwärtig werden breit angelegte wissen-

dem erforderlichen Niveau halten zu können. Wie im Finanz-

schaftliche Studien über «Regionalprobleme» im Rahmen

planbericht vom 4. Oktober 1982 erwähnt, sollte aber bei

eines Nationalen Forschungsprogrammes erarbeitet. Die

neuen Vorhaben vorerst die Finanzierung sichergestellt wer-

bisherigen Ergebnisse zeigen, dass nach wie vor recht

den. Der Bundesrat wird in dieser Sache im Rahmen des

erhebliche regionale Wohlstandsunterschiede bestehen.

Verschiedene Gegenden weisen eine einseitige Wirtschafts- neuen Legislaturprogramms zu entscheiden haben.

struktur und ungünstige Lebensbedingungen auf. Es Schriftliche Erklärung des Bundesrates

besteht die Gefahr eines weiteren Substanzverlustes und Déclaration écrite du Conseil fédéral

damit der Vergrösserung des regionalen Ungleichgewich-

tes, was staatspolitisch unerwünschte Folgen haben könnte. Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

Die Berichte führten zur Erarbeitung des gesamtwirtschaftli- wandeln.

chen Entwicklungskonzeptes für das Berggebiet. Diese

Bemühungen fanden ihre rechtliche Grundlage im Bundes- Columberg: Am 22. September 1982 hat die CVP-Fraktion

gesetz über Investitionshilfe für Berggebiete vom 28. Juni eine Motion mit dem Begehren eingereicht, den Investitions-

1974. Damit verfügt der Bund erstmals über ein wichtiges fonds während weiteren fünf Jahren um 300 Millionen zu

Instrument zur Einleitung einer aktiven Regionalstrukturpo- erhöhen. Diesem Anliegen hat das Parlament letzte Woche

178-N

Motion Bundi 1408 N 5 octobre 1984

voll entsprochen. Die Motion kann deshalb abgeschrieben Projekte ausgelöst werden, die in manchen Fällen sonst

werden. Sie muss auch nicht als Postulat überwiesen unterblieben wären.

werden. Untersuchungen der letzten Zeit zeigen, dass durch solche

Investitionshilfen vor allem Verbesserungen der Wohnat-

Abgeschrieben - Classé traktivität im Berggebiet erreicht wurden. Wie die Schweize-

rische Arbeitsgemeinschaft für die Bergbevölkerung kürz-

lich bekanntgab, hat das IHG hingegen «bezüglich der wirt-

schaftlichen Förderung und der Schaffung von neuen

Arbeitsplätzen kaum die gewünschten Erfolge gezeitigt. Die

#ST# 82.563 hochgesteckten Erwartungen hätten nicht erfüllt werden

können, und eine gewisse Ernüchterung habe sich im Berg-

Motion Bundi

gebiet ausgebreitet. Die Folgekosten der Investitionen -

Investitionshilfegesetz Berggebiet. Arbeitsplätze namentlich Unterhalt und Abschreibungen - belasten viel-

Loi sur l'aide aux investissements dans fach die stagnierende Bevölkerung in den Regionen so

les régions de montagne. Création d'emplois stark, dass die Impulse zur Verbesserung der Wohnattrakti-

vität wieder neutralisiert würden.» («NZZ» 23. August 1982).

Die Ergebnisse der Volkszählung 1980 zeigen, dass in vielen

Gemeinden des Berggebietes die Abwanderung anhält, die

Bevölkerungsverluste namhaft ins Gewicht fallen. Allein im

Wortlaut der Motion vom 6. Oktober 1982 Kanton Graubünden wiesen 125 Gemeinden einen Bevölke-

rungsrückgang auf. Diese Erscheinungen können freilich

Das Bundesgesetz vom 28. Juni 1974 über die Investitions- damit relativiert werden, dass die Familien heute im allge-

hilfe (IHG) im Berggebiet hat zum Zweck, die Existenzbedin- meinen kleiner geworden sind und dass das IHG in der

gungen durch gezielte Investitionshilfe für Infrastrukturvor- kurzen Zeit seiner Impulswirkung noch nicht genügend zur

haben (Verkehrserschliessung, Versorgung und Entsor- Entfaltung und Geltung gelangt sei. Indessen halten die

gung, schulische und berufliche Ausbildung, Erholung, Anzeichen an, die darauf schliessen lassen, dass die Abwan-

Gesundheitswesen, Kultur und Sport) zu verbessern. Ob- derung weitergeht. Zeitungsmeldungen über Schliessungen

wohl die aufgrund dieses Gesetzen erlassenen Massnahmen von Dorfschulen beziehen sich nicht selten auch auf unter-

positive Auswirkungen zeitigten, erzielten sie in bezug auf dessen bestens infrastrukturierte Gemeinden. Auch grös-

die wirtschaftliche Förderung und Schaffung von neuen sere Gemeinden, die durchaus über eine anerkannte Wohn-

Arbeitsplätzen kaum die gewünschten Erfolge. attraktivität verfügen, verzeichnen anhaltende Bevölke-

Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, mit einer Revision rungsverluste. Wie sich die Situation etwa präsentieren

des Investitionshilfegesetzes dessen sachlichen Geltungs- kann, mag ein Beispiel für viele illustrieren: in einer Bergge-

bereich zu erweitern, um insbesondere die Wirtschafts- und meinde mit über tausend Einwohnern am Südfuss der Alpen

Arbeitsplatzstrukturen der Bergregionen zu stärken. Dabei wurden innert Jahresfrist zwanzig Ehen von Einheimischen

soll der bewährte Grundsatz erhalten bleiben, wonach die geschlossen; aber nur zehn Ehepaare Hessen sich dort

Hauptinitiative von den Gemeirden, Regionen, Kantonen nieder, die übrigen zogen andernorts hin. Das Hauptpro-

und Privaten ausgeht. blem liegt bei den mangelnden oder ungenügend qualifi-

Texte de la motion du 6 octobre 1982 zierten Arbeitsplätzen.

Die Situation erheischt zusätzliche Anstrengungen. Mit

La loi fédérale du 28 juin 1974 sur l'aide aux investissements

dans les régions de montagne a pour objectif d'améliorer les einer Erweiterung des sachlichen Geltungsbereichs des

conditions d'existence par une aide spécifique aux investis- Investitionshilfegesetzes kann auf die Arbeitsplatzkompo-

nente Einfluss gewonnen werden. Die folgenden Anregun-

sements destinés à des projets en matière d'équipements

gen sind lediglich als Andeutungen zu verstehen und wollen

collectifs (rattachement au réseau des communications,

weder verbindliche noch abschliessende Wegweisung sein:

ravitaillement et élimination des déchets, formation scolaire

- Gesetzliche Verankerung der Hilfe an die Regionalsekre-

et professionnelle, loisirs, santé publique, culture et sport).

tariate. Die Erfahrung zeigt, dass diese Sekretariate geeignet

Si les dispositions prises en vertu de cette loi dans le

sind, praxisnahen Lösungen zum Durchbruch zu verhelfen.

domaine des équipements collectifs ont eu des effets géné-

- Unterstützung an den Unterhalt und die Betriebskosten

ralement bénéfiques, elles n'ont guère favorisé le dévelop-

(Löhne usw.) der Infrastrukturen. In Zukunft wird ohnehin

pement économique et la création d'emplois.

weniger der Bau von Infrastrukturanlagen als der Unterhalt

Le Conseil fédéral est invité en conséquence à étendre

quant au fond le champ d'application de la loi sur l'aide aux und Betrieb derselben einen höheren Stellenwert haben.

- Hilfe an regionale Betriebsberatungen für den gewerb-

investissements, de manière à renforcer notamment les

lich-industriellen Bereich. Eine solche Hilfe erweist sich vor

structures de l'économie des régions de montagne et d'y

allem in bezug auf neue Technologien, Umstrukturierungen,

encourager l'emploi. Il conviendra en l'occurrence de s'en

tenir au principe selon lequel l'initiative doit émaner avant Vermarktung und Umstellung auf neue Produkte als not-

tout des communes, des régions, des cantons et des parti- wendig.

culiers, parce que ce mode de faire a donné satisfaction. - Hilfe an die Industrie- und Gewerbelanderschliessungsko-

sten der Gemeinden. Nicht selten scheitern industrielle

Mitunterzeichner - Cosignataires: (Affolter, Akeret), Ansiedlungsprojekte an den untragbaren Erschliessungsla-

Ammann-St. Gallen, (Bacciarini), Bäumlin, Bircher, Borei, sten.

Bratschi, Bühler-Tschappina, Chopard, Deneys, Eggenberg- - Massnahmen der direkten Wirtschaftsförderung. Mög-

Thun, (Ganz, Gerwig), Gloor, Hösli, Hubacher, Jaggi, (Jost), lichkeiten direkter Betriebskostenzuschüsse, (eventuell nur

Kühne, Kunz, (Lang, Loetscher, Meier Werner), Meizoz, an industriell-gewerbliche Betriebe öffentlicher Körper-

(Merz, Merei), Morf, Nef, Neukomm, Oehen, Reimann, (Rei- schaften) innerhalb von eindeutig abgesteckten Grenzen

niger), Riesen-Fribourg, Robbiani, Rubi, Schmid, Schnider- und Kriterien.

Luzern, Vannay, Weber-Arbon, Zehnder (41 ) Einige solcher Massnahmen lassen sich nicht im Rahmen

des dem Grundsatze nach richtigen Darlehenssystems ver-

Schriftliche Begründung - Développement par écrit wirklichen, sondern nur über Direktbeiträge. In diesem

Im Rahmen der Förderungsrnassnahmen des Bundes Sinne wäre der Geltungsbereich des Gesetzes auch auszu-

zugunsten der Berggebiete kommt dem Investitionshilfege- dehnen. Eine solche Zweckänderung rechtfertigt sich

setz (IHG) zweifellos eine grosse Bedeutung zu. Seit seinem durchaus im Hinblick auf eine ähnliche Praxis beim Bundes-

Inkrafttreten im Jahre 1975 bis Mitte Juni 1982 wurden beschluss über die Förderung der technologischen Ent-

insgesamt zinsfreie Darlehen im Ausmasse von 258 Millio- wicklung. Dieser Beschluss lässt im Sinne der Impulshilfe

nen Franken gewährt. Mit dieser Investitionshilfe konnten namhafte Direktbeiträge in die Agglomerationen des Mittel-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion der christlichdemokratischen Fraktion Investitionsfonds. Aufstockung

Motion du groupe démocrate-chrétien Aide aux investissements dans les régions de

montagne. Augmentation du fonds

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1984

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 82.501

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 05.10.1984 - 08:00

Date

Data

Seite 1407-1408

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Ref. No 20 012 744

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