Landlord Eviction and Tenant Protection Laws
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court reviewed a landlord's attempt to evict a tenant, where the tenant alleged that the eviction was based on a fabricated rent arrears claim, and that the landlord was using a legal technicality to circumvent tenant protection laws. The court affirmed that while landlords can seek eviction, their actions must comply with established legal procedures and cannot be used to bypass protections against abusive practices. The court also addressed the parliament's role in ensuring that legal remedies serve their intended purpose of upholding substantive rights, rather than being used to obstruct them, and indicated that the federal government would take measures to reinforce tenant protections.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 34quinquies Abs. 1 BV, Art. 282 SchKG, Art. 34quinquies Absatz; Landlord Eviction and Tenant Protection Laws: The court affirmed that while landlords can seek eviction, their actions must comply with established legal procedures and cannot be used to bypass protections against abusive practices. The court also addressed the parliament's role in ensuring that legal remedies serve their intended purpose of upholding substantive rights, rather than being used to obstruct them, and indicated that the federal government would take measures to reinforce tenant protections.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertVolltext
17. Dezember 1982 N 1807 Interpellation Mascarin
geber verbindlich festgeschriebenen Schutznormen und wirtschaftlicher Rückbildungen kann wirksam nur vom Bun-
Rechtsmittel allesamt ihren Dienst versagen und im Einzel- desgericht selbst gebrochen werden. In diesem Sinne rich-
fall sogar zum krassen Gegenteil werden können. Zum Bei- tungweisender Impulsgebung ist sodann auch ganz allge-
spiel dort, wo das bundesrechtliche Verbot missbräuchli- mein an die den eidgenössischen Räten zustehenden Wahl-
cher Kündigungen und Mietzinse missachtet oder gar zu befugnisse sowie an deren Aufsichtspflichten bezüglich
deren Schutz umfunktioniert wird. des Bundesgerichtes zu erinnern.
Zunächst vermag der Vermieter/Verpächter seine Auswei- Da der Bundesgesetzgeber die mit bundesgerichtlichem
sungsinteressen, regelmässig gestützt auf den blossen Segen erfolgten, offenkundig bundesrechtswidrigen Fami-
Rechtsschein und mittels Staatsgewalt, durchzusetzen, lienentwurzelungen ohnehin nie beabsichtigte, oder solch
d. h. noch bevor die Voraussetzungen zur Vertragsbeendi- wildwuchernde Praktiken auch nie in Kauf zu nehmen bereit
gung gemäss Artikel 265/293 OR und BGE 103 II 158f über- gewesen ist, wird der Bund in der Tat unverzüglich die
haupt feststehen. Dies im Gegensatz zu allen anderen Gläu- geeigneten, ihm offenstehenden Massnahmen ergreifen
bigerkategorien und ohne dass der Gesetzgeber für diese wollen. Dies insbesondere in Erfüllung seiner überragen-
auch sachlich ungerechtfertigte Privilegierung jemals eine den, permanenten und imperativen .Aufgabe zum Schütze
Rechtsbasis geschaffen hätte. Das bedeutet zudem, dass der Familie (Art. 34quinquies Abs. 1 BV), auf dass dem kla-
die schon 1911 zum Schütze der Mieter und Pächter einge- ren Willen des Bundesgesetzgebers, wie er schon den
führte Doppelbedingung eines Zinsrückstandes und einer bestehenden Gesetzesbestimmungen zugrundeliegt, un-
unbenutzten Nachfrist nur behauptet werden muss und tat- verzüglich und auf allen Stufen unserer Gesellschaft Nach-
sächlich noch gar nicht erfüllt zu sein braucht, um den Staat achtung verschafft werde. So, dass Mieter und Pächter fort-
zum einseitigen Eingreifen veranlassen und auf diesem hin in allen Kantonen verlässlich und wirksam geschützt
Wege, insbesondere im Falle einer Familie, mit brachialer sein werden vor Miet- und Pachtausweisungen per Schnell-
Gewalt unabsehbare und irreparable Schäden bewirken zu justiz, vor missbräuchlichen Zinsen, Forderungen und Kün-
können. Es zeigte sich, dass selbst gerichtlich festgestellte, digungen sowie vor jeder ungewollten Vertragsbeendigung
fristgemässe Zinszahlungen - und damit an sich der Fortbe- während entsprechender Verfahren.
stand des Miet- oder Pachtvertrages - unter Umständen
ebensowenig vor einer Ausweisung im summarischen Ver- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
fahren zu schützen vermögen, wie ein zeitig erfolgter Rapport écrit du Conseil fédéral
Rechtsvorschlag oder irgendein anderes Rechtsmittel. Zu 1 : Die schweizerische Rechtsordnung garantiert jeder
In dem nach Artikel 282 SchKG seit Generationen von den Person das Recht auf Achtung seiner Wohnung. Eingriffe
Betreibungsämtern verwendeten Zinszahlungsbefehl For- einer öffentlichen Behörde in die Ausübung dieses Rechtes
mular Nummer 41, bespielsweise, wird in krassem Gegen- sind allerdings erlaubt, wenn eine gesetzliche Grundlage
satz zur derzeitigen Alltagspraxis in einigen Kantonen dem dafür besteht und der Eingriff beispielsweise zum Schutz
Mieter oder Pächter vorgemacht, sein allfälliger Rechtsvor- der Rechte Dritter notwendig ist.
schlag schütze ihn vor Ausweisung. Auch die bundesrecht-
Zu 2: Der Bundesrat anerkennt, dass der Bund gemäss
lichen Bestimmungen gegen überhöhte Miet- und Pachtzin-
Artikel 34quinquies Absatz 1 der Bundesverfassung in der
sen sowie der mit entsprechenden Verfahren einherge-
Ausübung seiner Befugnisse und im Rahmen der Verfas-
hende gesetzliche Schutz gegen jedwelche Mietbeendi-
sung die Bedürfnisse der Familie zu berücksichtigen hat.
gung haben sich schon allzu oft als Fata Morgana erwiesen. Diese Staatszielbestimmung ist bei der Ausgestaltung der
Soweit der Bundesgesetzgeber dazu beitragen kann, wird Gesetzgebung zu berücksichtigen, sie gibt aber den Behör-
er daher auch anlässlich der anstehenden Miet- und Pacht- den keine zusätzliche Kompetenz.
rechtsrevision danach trachten müssen, insbesondere wei- Mit Herrn Nationalrat Gehen geht schliesslich der Bundes-
tere tragische Fälle unverantwortbarer Entwurzelungen rat dahin einig, dass prozessuale Massnahmen zur Verwirk-
ganzer Familien auszuschliessen. Dabei ist auch an eine lichung, und nicht zur Vereitelung des materiellen Rechts
entsprechende Erweiterung der Berufungsmöglichkeiten zu
dienen sollen.
denken. Dieser Pfad mag zunächst insofern abwegig
Zu 3, 4 und 5: Der Bundesrat ist bereit zu prüfen, ob und
erscheinen, als allseits nach Wegen zur Entlastung unseres
gegebenenfalls wie die aufgeworfenen Probleme bei der
höchsten Gerichts gesucht wird (siehe z. B. die Motion
hängigen Revision des Organisationsgesetzes, des Miet-
Arnold, Nr. 80.341, versus die Einfache Anfrage Ziegler- und Pachtrechtes (Verfassung, Obligationenrecht und Bun-
Solothurn, Nr. 80.658). Bei Lichte betrachtet wird jedoch desbeschluss über Massnahmen gegen Missbräuche im
deutlich, dass allein das Bundesgericht es in der Hand hat,
Mietwesen) sowie des Schuldbetreibungs- und Konkursge-
durch sein eigenes Tun und Lassen die Beschwerdeflut ent- setzes zu lösen seien.
scheidend einzudämmen - oder im Gegenteil sogar noch
deren Anschwellen zu bewirken. Dies völlig unabhängig Präsident: Herr Oehen ist von der Antwort des Bundesra-
davon, ob der Gesetzgeber die Beschwerde- und Beru- tes teilweise befriedigt.
fungsmöglichkeiten einengen oder ausbauen, und allenfalls
wie viele Zusatzstellen er in Lausanne schaffen mag.
Eine wirkliche Lösung dieses Problems dürfte tatsächlich
darin gefunden werden können, dass sich auch unsere
Bundesrichter wieder vermehrt auf die Wurzeln unseres
Staates besinnen und den in Verfassung, Staatsverträgen 82.484
#ST#
und Gesetzen versprochenen Rechten und Freiheiten des
einzelnen Bürgers aktiver und entschiedener zum Durch- Interpellation Mascarin
bruch verhelfen würden, statt - was nicht erst mit dem . Schweizerischer Nachrichtendienst.
kürzlichen Entscheid zum Begriff des Landfriedensbruchs Politische Auslandtätigkeit
deutlich geworden ist - wenn immer möglich den Verwal-
tungs- und Vorinstanzen unter die Arme zu greifen und Service suisse de renseignements.
deren zum Teil wildgewachsene Praxis abzusegnen. Letzte- Contacts avec des milieux politiques
res stärkt nur über Gebühr die Exekutive, was zu gesell- étrangers
schaftlichen Ungleichgewichten und exzessiven Spannun-
gen führt. Der in manchen Bereichen bereits entmutigend
breite Graben zwischen geschriebenem Recht und Praxis
wird so noch zusätzlich vergrössert - zu Lasten des indivi-
duellen Freiraums und der Bereitschaft des einzelnen, Ver- Wortlaut der Interpellation vom 20. September 1982
trauen zu haben und Verantwortung zu übernehmen. Der Das Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» hat in seiner Aus-
damit geschlossene Teufelskreis gesellschaftlicher und gabe vom 13. September 1982 unter dem Titel «Victory for
Interpellation Mascarin 1808 N 17 décembre 1982
Strauss - wie ein Rechtskartell den Kanzlerkandidaten Für mich speziell von Interesse sind die folgenden drei in
Strauss unterstützt» angebliche Papiere des früheren den Papieren aufgeführten Behauptungen:
Beamten des Nachrichtendienstes der BRD und späteren 1. Der Chefredaktor einer grossen schweizerischen Tages-
Staatsschutzchefs im bayerischen Innenministerium Hans zeitung wird namentlich erwähnt als eine Person, die «in der
Langemann veröffentlicht. In diesen Papieren wird auch Promotion publizistischer Massnahmen der Gruppe Ver-
eine Zusammenarbeit des schweizerischen Nachrichten- wendung findet».
dienstes in dieser Kampagne behauptet.
2. Am 5./6. Januar 1980 hätten sich aus der Mitte des «cer-
Ich bitte deshalb den Bundesrat um Beantwortung folgen- cle» in Zürich folgende Herren getroffen: Maître Jean Violet,
der Fragen: Paris (Kontakte zu verschiedenen Geheimdiensten), Graf
1. Sind ihm die Langemann-Papiere bekannt? Sind die Huyn, Mitglied des Deutschen Bundestages, Mr. B. Crozier
darin erwähnten Tatsachen richtig? (früher langjährig bei CIA), Mr. N. Elliott (früher Abteilungs-
2. Welche Rolle spielen Oberst Botta bzw. Dr. Kux? Sind direktor beim britischen SIS), General a. D. Stinwell (früher
Verbindungen zu Violet, zur «Victory for Strauss»-Kam- US Défense Intelligence Agency), Mr. Jamesson (früher
pagne bekannt? Welche Kontrollmöglichkeiten hat der CIA). Die Konferenz sei von Violet geleitet worden. Haupt-
Bund über die Tätigkeit der eigenen Nachrichtenagenten? sächliche Gesprächsthemen seien gewesen:
3. Wie verhält sich der Bundesrat zum Treffen ausländi- a. internationale publizistische Aufwertung des Herrn Mini-
scher ehemaliger Geheimdienstagenten auf unserem Terri- sterpräsidenten (gemeint ist Franz J. Strauss);
torium zwecks Ausarbeitung von Strategien zur Beeinflus- b. Beeinflussung der Lage in Rhodesien und Südafrika in
sung der inneren Lage anderer Staaten? Sind solche Tref- einem europäisch-konservativen Sinn;
fen mit den Interessen der Schweiz vertretbar? Unternimmt c. Aufbau einer starken Richtstrahl-Radiostation in Saudi-
der Bundesrat etwas, um solche Treffen zu verhindern? arabien mit den Zielbereichen Islam einschliesslich entspre-
4. Falls der Bundesrat der Meinung ist, dass die in den Lan- chender Grenzbevölkerungsschichten in der Sowjetunion.
gemann-Papieren erwähnten Tatsachen nicht stimmen: 3. Der schweizerische Nachrichtendienst bzw. der schwei-
Was unternimmt er zur Richtigstellung? zerische militärische Nachrichtendienst wird zweimal er-
wähnt:
Texte de l'interpellation du 20 septembre 1982 - Dr. Kux, der dem schweizerischen Nachrichtendienst
Le magazine d'information Der Spiegel a publié dans son (Oberst Botta) zuzurechnen sei, soll ebenfalls «in der Pro-
numéro du 13 courant, sous le titre «Victory for Strauss - motion publizistischer Massnahmen der Gruppe» Verwen-
wie ein Rechtskartell den Kanzlerkandidaten Strauss dung finden;
unterstützte» (Victoire pour Strauss - soutien accordé à
- Oberst Botta selbst unterhalte angeblich Beziehungen zu
Strauss, candidat au poste de chancelier, par une organisa-
obigem J. Violet.
tion de droite), de prétendus documents de M. Hans Lange-
mann, ancien agent du service d'information de la Républi- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
que fédérale d'Allemagne, devenu par la suite chef du ser- Rapport écrit du Conseil fédéral
vice de la sûreté au sein du Ministère de l'intérieur de
Bavière. Il y est fait entre autres état de la collaboration du 1. Dem Bundesrat sind die in der Interpellation erwähnten
service suisse de renseignements. Papiere eines deutschen Regierungsbeamten nur in der im
Magazin «Der Spiegel» zitierten Form bekannt. Ihren Wahr-
Je prie en conséquence le Conseil fédéral de répondre aux heitsgehalt kann der Bundesrat nicht gesamthaft beurtei-
questions suivantes: len; die Angaben, die den schweizerischen Nachrichten-
1. A-t-il connaissance des documents de M. Langemann? dienst betreffen, sind aber unzutreffend.
Les faits qui y sont relatés sont-ils exacts? 2. Oberst i Gst Botta arbeitete in den Jahren 1973 bis 1981
2. Quels sont les rôles du colonel Botta et de M. Kux? in der Untergruppe Nachrichtendienst und Abwehr des Mili-
A-t-on connaissance de liaisons qu'ils auraient entretenues tärdepartements. Dr. Kux war nie für den Nachrichtendienst
avec Violet, avec la campagne «Victory for Strauss»? De tätig. Verbindungen zu den im fraglichen Artikel erwähnten
quels moyens la Confédération dispose-t-elle pour surveil- Personen sind dem Bundesrat nicht bekannt.
ler l'activité de ses propres agents d'information? Die Kontrollmöglichkeiten des Bundes über seine im Nach-
3. Qu'est-ce que le Conseil fédéral pense de la rencontre richtendienst tätigen Beamten sind von den Geschäftsprü-
organisée sur notre territoire par d'anciens agents secrets fungskommissionen der eidgenössischen Räte im Jahr
étrangers pour élaborer une stratégie visant à influer sur la 1982 im einzelnen untersucht worden. Die Kommissionen
situation intérieure d'autres pays? De telles rencontres haben sie als zweckmässig und genügend beurteilt.
sont-elles compatibles avec les intérêts de la Suisse? Le 3. Der Bundesrat duldet auf dem Territorium der Eidgenos-
Conseil fédéral prend-il des dispositions pour les empê- senschaft keine Tätigkeit von ausländischen Personen oder
cher? Gruppen, die unsere Beziehungen zu anderen Staaten
4. Quelles dispositions le Conseil fédéral prend-il pour beeinträchtigen könnte. Wenn ihm solche Aktivitäten
obtenir la rectification des déclarations faites dans les bekannt werden, schreitet er ein.
documents de M. Langemann, s'il estime qu'elles sont erro- 4. Obgleich die in dem fraglichen Presseartikel veröffent-
nées? lichten Angaben über unseren Nachrichtendienst falsch
sind, sieht der Bundesrat keine Veranlassung, auf ein vor
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
drei Jahren im Ausland erstelltes und für den internen
Aus den Langemann-Papieren geht hervor, dass während Gebrauch bestimmtes Papier in irgendeiner Weise zu
des Wahljahres 1980 eine Gruppe von CSU-loyalen BND- reagieren.
Agenten, Mitgliedern des amerikanischen Geheimdienstes
CIA, des britischen Geheimdienstes SIS und des französi- Präsident: Frau Mascarin erklärt sich von der Antwort des
schen Geheimdienstes SDECE zusammen mit interessier- Bundesrates nicht befriedigt.
ten Politikern, Financiers und Werbefachleuten versuchten,
einen Wahlsieg für Franz J. Strauss zu erzielen. Die Papiere
geben detaillierte Auskunft über angebliche Kontaktperso-
nen und Strategiepläne dieser Gruppe. Als spezifische Ziele
werden angegeben:
« . . . Regierungswechsel zu bewirken
a. im Vereinigten Königreich (geschehen)
b. in Westdeutschland ...»
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Mascarin Schweizerischer Nachrichtendienst. Politische Auslandtätigkeit
Interpellation Mascarin Service suisse de renseignements. Contacts avec des milieux
politiques étrangers
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1982
Année
Anno
Band V
Volume
Volume
Session Wintersession
Session Session d'hiver
Sessione Sessione invernale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 13
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 82.484
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 17.12.1982 - 08:00
Date
Data
Seite 1807-1808
Page
Pagina
Ref. No 20 011 067
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.
Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.
Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.