Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 82-463 KI-generiert

Rent Subsidy Regulation: Income Limits vs. Rent-to-Income Ratio

Geschäftsnummer VPB 82-463
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court considered an interpellation concerning rent subsidies, specifically focusing on a new regulation that adjusted income limits and the calculation of rent subsidies. The core issue was whether the new regulation unfairly favored single individuals in small apartments over families needing larger, more expensive ones, as it prioritized income ceilings over the rent-to-income ratio. The court's reasoning, as presented in the government's response, highlighted that while the income limits were adjusted, families with children had a higher income threshold. It also addressed concerns about market distortion and long-term affordability, explaining that the subsidy system aimed to lower initial rents while requiring full repayment within 25 years, and that rent increases were comparable to those in the non-subsidized housing market.

Legislator-Regeste

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Art. 40 WEG; Rent Subsidy Regulation: Income Limits vs. Rent-to-Income Ratio: nicht anvertraut werden. Etliche Berufsschulen sind durch Konsequenzen nicht überall voraussehbar sein dürften.

Schlagwörter

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Mietordnung Subvention Wohnungsbedarf Anfangsmietzins Einkommenserhöhung Einfamilienhaus
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Volltext

8. Oktober 1982 1461 Interpellation Schärli

Mitunterzeichner - Cosignataires: Carobbio, Crevoisier, - angeboten werden, allenfalls - wenn es die personellen

Mascarin (3) und räumlichen Verhältnisse erfordern - während der Frei-

zeit.

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht Präsidentin: Der Interpellant ist von der Antwort nicht

eine schriftliche Antwort. befriedigt.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Rapport écrit du Conseil fédéral

Das neue Berufsbildungsgesetz, das den Lehrlingen den

Besuch von Freifächern während der Arbeitszeit unter 82.463

bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, ist seit dem

#ST#

I.Januar 1980 in Kraft. Die Umfrage des Schweizerischen Interpellation Schärli

Metall- und Uhrenarbeitnehmer-Verbandes (SMUV) fand im Mietzinse. Verbilligung

Jahre 1981 statt, zu einem Zeitpunkt, als die neuen Bestim-

mungen bei den Berufsschulen in der Phase der Einführung Abaissement des loyers

waren. Das Freifächerangebot musste aufgestellt und berei-

nigt, die Wünsche und Bedürfnisse der Lehrlinge ermittelt

werden, und die Schulträger hatten die für den zusätzlichen

Freifachunterricht nötigen Kredite bereitzustellen. Des wei-

tern musste die Lehrerfrage gelöst werden. Die voll ausge- Wortlaut der Interpellation vom 24. Juni 1982

lasteten Berufsschullehrer konnten nicht beliebig viele Der Bundesrat hat mit dem Erlass der neuen Verordnung

zusätzliche Stunden unterrichten; wenig bewährten Aus- zum Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz eine Reihe

hilfslehrern sollte der anspruchsvolle Freifachunterricht von Änderungen und Anpassungen vorgenommen, deren

nicht anvertraut werden. Etliche Berufsschulen sind durch Konsequenzen nicht überall voraussehbar sein dürften.

den Pflichtunterricht voll belegt, so dass der für den Frei- Ich frage deshalb den Bundesrat an:

fachunterricht notwendige Schulraum fehlt. 1. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass er mit der Neufas-

Die gestellten Fragen beantworten wir wie folgt: sung von Artikel 28 der Verordnung (Einkommensgrenzen

Zu Frage 1 : Es gibt keine allgemeine Erhebung über das für Bezüger von Zusatzverbilligungen) die Alleinstehenden

Freifachangebot in allen Kantonen. Eine solche soll in eini- in einer kleinen Wohnung mit relativ niedrigem Mietzins

gen Jahren stattfinden. Nach unseren Informationen bemü- gegenüber Familien mit gleichem Einkommen, die grosse

hen sich die meisten Berufsschulen um die Ausgestaltung und teurere Wohnungen benötigen, bevorzugt, weil neu nur

des Freifachangebots. Die Nachfrage ist aber bis jetzt eher noch auf die Höchstgrenze des Einkommens, nicht mehr

gering. So haben die Berufsschulen l bis V der Stadt Zürich aber auf das Verhältnis zwischen Mietzins und Einkommen

im Wintersemester 1981/82 ein reichhaltiges Angebot von abgestellt wird?

138 Freifächern offeriert. Davon konnten 103 Kurse mit 1500 Wie gedenkt der Bundesrat diese wenig familienfreundliche

teilnehmenden Lehrlingen durchgeführt werden. Das sind Folge der Verordnung zu beseitigen?

rund 10 Prozent der Pflichtschüler. Andere Schulen melden 2. Die neue Berechnungsart des Verbilligungsmodelles

ähnliche Verhältniszahlen. Die Gründe des relativ beschei- geht von einer festgelegten «grundverbilligten Anfangs-

denen Interesses sind sorgfältig abzuklären. miete» von 4,95 Prozent der Anlagekosten aus und beruht

Zu Frage 2: Die Freifächer werden zum grössten Teil wäh- auf einem durchschnittlichen Hypothekarzinssatz von 5

rend der Arbeitszeit in Randstunden angeboten. Bei früh- Prozent während 25 Jahren. Damit entstehen durch die

zeitiger Information der Lehrmeister gibt es in der Regel Grundverbilligung je nach aktuellen Hypothekarzinsen Diffe-

keine Schwierigkeiten. Die Bundesgesetzgebung ist klar; renzen von 40 und mehr Prozent zwischen der kostendek-

es ist Sache der zuständigen kantonalen Behörde, bei auf- kenden Anfangsmiete und der grundverbilligten Anfangs-

tretenden Schwierigkeiten zu vermitteln und zu entschei- miete.

den. a. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass bei derartigen Ver-

Zu Frage 3: Leider lässt sich bis jetzt nicht belegen, dass billigungen der Mietzinse der freitragende Wohnungsbau

ein breites Angebot an Freifächern auch die Nachfrage stei- örtlich stark konkurrenziert bzw. eingeschränkt wird?

gert. In der Regel erarbeiten die Berufsschulen das Frei- b. Erachtet der Bundesrat eine derartige Verzerrung der

fachangebot aufgrund von Bedürfnisabklärungen bei den Marktsituation nicht als problematisch, weil nach dem

Lehrlingen. Es hat sich gezeigt, dass Fremdsprachen und Finanzierungsplan die Vorschüsse zur Grundverbilligung

berufskundlicher Stoff bevorzugt werden. innert 25 Jahren vollständig zurückerstattet werden müs-

Zu Frage 4: Der Lehrlingslohn ist in den Lehrverträgen fest- sen, was für die Zeit nach den ersten zehn Jahren zu erheb-

gelegt. Diese müssen durch die kantonalen Behörden lichen Mietzinserhöhungen führt. Diese müssen von den

genehmigt werden. Das Bundesgesetz schliesst Akkordar- kommenden Generationen aufgebracht werden, während in

beit aus. Es kommt aber vor, dass Betriebe zusätzlich zum diesem Zeitpunkt auch das Kapital für Neuinvestitionen und

vertraglich festgelegten Lehrlingslohn eine Prämie bezahlen Sanierungen mitfinanziert werden muss.

für qualitativ gute Arbeit und gute persönliche Arbeitshal- c. Warum wird im Merkblatt des Bundesamtes für Woh-

tung. Wir sind der Ansicht, dass zusätzlicher Unterricht, der nungswesen vom Januar 1982 «Mietwohnungen mit Bun-

ja letztlich auch im Interesse der beruflichen Förderung des deshilfe» und in konkreten Mietzinsplänen das Rechnungs-

Lehrlings liegt, grundsätzlich die Prämien nicht beeinträchti- beispiel nur für die ersten zehn Jahre bis zur vollständigen

gen sollte. Rückzahlung der Verbilligungsvorschüsse angeführt? Soll-

Zu Frage 5: Die gesetzlichen Grundlagen sind gegeben, ten Eigentümer und Mieter absichtlich über die künftige

und wir werden diese mit Hilfe der Kantone durchsetzen. Belastung im Unklaren belassen werden?

Insbesondere gilt, dass Vereinbarungen, die den gesetzli- d. Kann sich der Bundesrat vorstellen, dass in einer

chen Anspruch auf Freifächerbesuch einschränken, nichtig Periode von fallenden Hypothekarzinsen, welche sich auch

sind. Es darf aber nicht vergessen werden, dass die in einer geringen oder gar negativen Teuerungsrate nieder-

Bestimmungen über die Freifächer erst im dritten Jahr schlagen kann, die Mietzinse modellgemäss weiterhin jähr-

bestehen und solche Neuerungen eine Anlaufzeit erfordern. lich um 3 Prozent erhöht werden können?

Auch müssen wir klarstellen, dass das Bundesgesetz nicht

zwingend vorschreibt, Freifächer müssten während der Texte de l'interpellation du 24 juin 1982

Arbeitszeit stattfinden. Es ist bereits ein schulischer Fort- En édictant la nouvelle ordonnance relative à la loi encoura-

schritt, wenn solche überhaupt - kostenlos für die Lehrlinge geant la construction et l'accession à la propriété de loge-

Interpellation Schärli 1462 N 8 octobre 1982

ments, le Conseil fédéral a procédé à une série de modifica- Bruttoeinkommen. Die neue Verordnung des Bundesrates,

tions et d'adaptations, dont la portée n'est pas toujours die zwar nicht formell, aber materiell die genannte Verord-

prévisible. nung des Bundesamtes aufhebt, verzichtet auf dieses

1. Le Conseil fédéral est-il conscient du fait qu'en tenant zweite Kriterium. Dies bedeutet, dass ein alleinstehender

compte uniquement de la limite supérieure de revenu, mais Mieter einer kleinen Wohnung auch dann in den Genuss der

plus du tout du rapport entre le loyer et le revenu, l'article Zusatzverbilligung kommen kann, wenn der verbilligte Miet-

28 de l'ordonnance (limites de revenu pour les personnes zins weniger als 20 Prozent des Einkommens ausmacht.

bénéficiant des mesures d'abaissement supplémentaire), Demgegenüber erreicht eine Familie, die notwendigerweise

dans sa nouvelle teneur, favorise les personnes seules qui eine grössere und teurere Wohnung benötigt, mit Einkom-

occupent un petit logement à loyer relativement modéré par men unter der Höchstgrenze sehr bald eine Belastung

rapport aux familles ayant le même revenu, qui ont besoin durch die Miete vcn über 20 Prozent. Es erscheint aus fami-

d'un logement plus grand et plus cher? lienpolitischer und sozialpolitischer Sicht unsinnig, einem

Par quelles mesures le Conseil fédéral a-t-il l'intention de Alleinstehenden, dessen Mietzinsbelastung beispielsweise

corriger les conséquences peu favorables pour la famille de bei 15 Prozent liegt, die gleiche Verbilligung zu gewähren

cette ordonnance? wie einer Familie mit gleichem Einkommen, deren Bela-

stung weit über 20 Prozent liegt. Weil es sich bei der

2. Le nouveau mode de calcul des plans d'abaissement est Zusatzverbilligung um à fonds perdu Beiträge handelt, ist

fondé sur un loyer initial, bénéficiant de l'abaissement de ein sparsamer und gezielter Einsatz dieser Bundesmittel

base, de 4,95 pour cent du coût de revient et sur un taux notwendig. Sie sind deshalb dort einzusetzen, wo sie

hypothécaire moyen de 5 pour cent pendant 25 ans. berechtigt sind, was eindeutig bei Familienwohnungen der

L'abaissement de base peut, suivant les taux hypothécaires Fall ist. Die Höhe des zu verbilligenden Mietzinses muss

en vigueur, créer des différences de 40 pour cent ou plus deshalb auch inskünftig mitberücksichtigt werden, wenn die

entre le loyer initial couvrant les coûts et celui qui bénéficie Anspruchsberechtigung auf Zusatzverbilligungen geprüft

de l'abaissement de base. wird.

a. Le Conseil fédéral se rend-il compte de la forte concur-

rence ou des restrictions auxquelles est soumise, locale- 2. Die Konsequenzen der neuen Berechnungsart des Ver-

ment la construction de logements non subventionnée, du billigungsmodelles. Mit der neuen Berechnungsart des Ver-

fait de tels abaissement des loyers? billigungsmodelles, welche neu auf einem durchschnittli-

chen Hypothekarzins von 5 Prozent während 25 Jahren

b. Le Conseil fédéral n'estime-t-il pas qu'une telle distor- basiert, werden die Differenzen zwischen der kostendek-

sion de la situation du marché fait problème puisque, selon kenden Anfangsmiete und der grundverbilligten Anfangs-

le plan de financement, les avances faites en vue de l'abais- miete je nach aktuellen Hypothekarzinsen erheblich grös-

sement de base doivent être entièrement remboursées en ser, als dies mit der bisherigen Berechnungsart der Fall

25 ans, ce qui entraîne, après les dix premières années, de war. Gleichwohl macht der Bund mit der Grundverbilligung

fortes augmentations de loyers? Celles-ci devront être sup- den Mietern ja keine Geschenke, weil innert 25 Jahren die

portées par les générations futures, à un moment où il fau- Vorschüsse, die zur anfänglichen Verbilligung der Mietzinse

dra également trouver les capitaux nécessaires à de nou- eingesetzt werden, samt Zinsen zurückbezahlt werden

veaux investissements et à des travaux de réfection. müssen. Damit stellen sich zwei Probleme, die örtlichen

c. Pourquoi, dans la notice de l'Office fédéral du logement strukturpolitischen Auswirkungen einerseits und die langfri-

consacrée aux logements construits avec l'aide fédérale, de stigen Auswirkungen andererseits.

même que dans les plans de loyers, on ne trouve un exem- Wenn die Hypothekarzinssätze für Neubauten beispiels-

ple de calcul que pour les 10 premières années de la weise bei 6,5 Prozent für die erste Hypothek und bei 7 Pro-

période nécessaire au remboursement intégral des avances zent für die zweite Hypothek liegen, ergibt sich nach die-

faites en vue d'abaisser les loyers? A-t-on intentionnelle- sem Verbilligungsmodell eine Grundverbilligung der Miet-

ment laissé les propriétaires et locataires dans l'ignorance zinse von etwa 42 Prozent, die für alle Mieter ohne Einkom-

des charges futures? mens- und Vermögensbeschränkungen Anwendung findet.

d. Le Conseil fédéral peut-il imaginer que, dans une Dies hat zur Folge, dass an Orten, wo eine Überbauung mit

période où les taux hypothécaires baisseraient - ce qui Bundeshilfe erstellt wird und ein entsprechendes Angebot

peut aussi entraîner un taux de renchérissement minime ou an Wohnungen zu erwarten ist, der freitragende Wohnungs-

même négatif - il serait possible de continuer à augmenter bau stark konkurrenziert wird oder gar verunmöglicht wird,

les loyers de 3 pour cent par an, conformément au modèle weil auf dem Markt keine kostendeckende Miete erreicht

prévu? werden kann. Auf der anderen Seite gibt sich der Mieter

einer grundverbilligten Wohnung wohl kaum Rechenschaft,

Schriftliche Begründung - Développement par écrit dass sein Mietzins kontinuierlich ansteigen wird, und zwar

Die Förderung des Wohnungsbaues durch den Bund ist an auch dann, wenn die allgemeine Teuerung gering bleibt.

sich eine gute Sache, auch wenn man sich fragen kann, ob Dieser ausgleichende Verbilligungsmechanismus wäre

der bescheidene Anteil der mit Bundeshilfe geförderten grundsätzlich sinnvoll, solange die Verbilligung nicht derart

Wohnungen am gesamten Wohnungsbau einen ausgebau- hoch wird, dass der Mietzinsanstieg zum späteren Aus-

ten Apparat auf Bundesebene rechtfertigt, nachdem die gleich im Laufe der Zeit unverhältnismässig gross sein wird.

meiste Bundeshilfe ohnehin in jenen Kantonen zur Anwen- Stossend erscheint in diesem Zusammenhang, dass weder

dung gelangt, die selbst bedeutungsvolle und wirksame im Merkblatt des Bundesamtes für Wohnungswesen noch

Wohnbauförderungsinstrumente besitzen. in den konkreten Mietzinsplänen auf die Auswirkungen der

Mit der Revision der Verordnung ist zwar materiell an der starken Verbilligung in den ersten Jahren für die Zukunft

Konzeption des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgeset- hingewiesen wird. Schliesslich erscheint mir das Ausmass

zes nichts verändert worden, hingegen erfolgten gewisse dieser Anfangsverbilligung mit Blick auf die zukünftigen

Gewichtsverschiebungen, die nicht unproblematisch sind. Auswirkungen auch deshalb problematisch, weil die hohen

Es drängen sich Fragen einerseits zu den sozialpolitischen Mietzinse gerade in jenem Zeitpunkt fällig werden, in denen

und andererseits zu strukturpolitischen Auswirkungen auf. zusätzliche Kapitalien für Sanierungen und Neuinvestitionen

zur Verfügung gestellt werden sollen, was ebenfalls mit

1. Einkommensgrenzen für Bezüger von Zusatzverbilligun- zusätzlichen Kosten verbunden ist.

gen. Nach der Verordnung des Bundesamtes für Woh-

nungswesen vom 22. September 1981 werden die Zusatz-

verbilligungen für Wohnungen gewährt, wenn deren Bewoh- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

ner einerseits die Einkommensgrenze von 40 000 Franken Rapport écrit du Conseil fédéral

nicht überschreiten und andererseits der fünffache Betrag 1. Von einer Bevorzugung könnte nur die Rede sein, wenn

des verbilligten Mietzinses höher ist als das steuerbare die Alleinstehenden eine Hilfe erhielten, von der die Fami-

8. Oktober 1982 1463 Interpellation Bacciarini

lien ausgeschlossen sind. Dies ist offensichtlich nicht der höheren Mietzinsanstiegen zu rechnen; liegt er dagegen

Fall. Sowohl Alleinstehende als auch Familien haben darunter, so reichen auch geringere Mietzinserhöhungen

Anspruch auf Zusatzverbilligungen, sofern die anrechenba- aus. Im übrigen ist daran zu erinnern, dass gerade von sel-

ren Einkommen den Betrag von 40 000 Franken nicht über- ten der Bauträger die Anregung gekommen ist, in Anbe-

steigen. Bei Familien mit Kindern erhöht sich diese Grenze tracht der mangelnden Voraussagbarkeit der relevanten

zudem um 3700 Franken pro Kind. Daten inskünftig auf die Aufstellung von 25jährigen

Eine andere Frage ist, ob Alleinstehende im Vergleich zu Mietzinsplänen zu verzichten und sich mit der Darstellung

den Familien bei identischen Einkommen infolge ihres überblickbarerer Zeiträume zu begnügen.

geringeren Wohnraumbedarfs weniger oder überhaupt d. Da die Mietzinse auch bei Hyp"othekarzinserhöhungen

keine Zuschüsse erhalten sollen. Über eine solche Verfeine- nicht unmittelbar erhöht werden, kann davon ausgegangen

rung Hesse sich zweifellos diskutieren, jedoch ist darauf hin- werden, dass die Mieter in Anbetracht der unbestreitbaren

zuweisen, dass erstens nach der alten Verordnung generell Vorteile des Verbilligungssystems auch in Zeiten fallender

all jene - auch kinderreiche - Haushalte von Beihilfen aus- Hypothekarzinsen die systembedingten Mietzinserhöhun-

geschlossen waren, deren Mietbelastung weniger als 20 gen verstehen und akzeptieren werden. Sollte jedoch bei

Prozent des Einkommens ausmachte. Zweitens müsste ausgesprochen rezessiver Wirtschaftsentwicklung ein wei-

auch das Verhältnis zwischen Baukostenlimiten, Einkom- terer Mietzinsanstieg fraglich werden, so gilt nach wie vor

mensgrenzen und Anfangsmieten neu überdacht werden. Artikel 40 WEG, wonach die modellbedingten Mietzinserhö-

Berücksichtigt man nämlich die Tatsache, dass die grund- hungen vorübergehend auch sistiert werden können.-

verbilligte Miete des Wohnbau- und Eigentumsförderungs-

gesetzes (WEG) eine reine Nettomiete ohne jegliche Präsidentin: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort

Nebenkosten darstellt, so lässt sich aufgrund der geltenden teilweise befriedigt.

Baukostenlimiten und der Einkommensgrenzen leicht

errechnen, dass auch bei Kleinwohnungen Wohnkostenbe-

lastungen resultieren, die etwa 20 Prozent des Einkommens

ausmachen. Ferner ist in Betracht zu ziehen, dass die abso-

lute Grenze von 20 Prozent im Rahmen der alten Ordnung

Alleinstehende tendenziell zur Miete teurer Wohnungen ani- #ST# 82.465

miert hat. Es kann deshalb nicht von einer «wenig familien-

freundlichen Folge der Verordnung» gesprochen werden. Interpellation Bacciarini

2a. Mit dem Verbilligungsmodell des WEG werden drei Information der Lehrlinge

grundsätzliche Ziele der Wohnungspolitik angestrebt. Informazione per gli apprendisti

Erstens sollen die heute für den Grossteil der Haushalte zu Information des apprentis

hohen Mieten von Neuestwohnungen erheblich gesenkt

werden. Zweitens wird durch die Ausschaltung der negati-

ven Auswirkungen von Hypothekarzinsschwankungen eine

Verstetigung der Mietzinsentwicklung angestrebt. Drittens

sollen langfristig die stossenden Ungleichheiten zwischen Wortlaut der Interpellation vom 24. Juni 1982

Alt- und Neuwohnungsmieten etwas eingeebnet werden.

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass im heutigen Zeitpunkt Bekanntlich brechen immer wieder Lehrlinge ihre Lehre ab.

mit hohen Kapitalzinsen vor allem das Ziel der anfänglichen Dies ist nicht nur zu ihrem persönlichen Nachteil (fehlende

Mietzinssenkung recht gut erreicht wird. Im Zuge wachsen- Ausbildung und berufliche Qualifikation), sondern auch zum

der Mietzinsnot entspricht dieser Förderungseffekt dem grossen Nachteil der schweizerischen Wirtschaft.

angestrebten Zweck der Bundeshilfe. Von einer dadurch Die Eltern wissen oft nichts von der Verschlechterung der

bewirkten starken Konkurrenzierung und Einschränkung Beziehungen zum Arbeitgeber, oder sie vernehmen davon

des freitragenden Wohnungsbaus kann jedoch nicht erst, wenn es schon zu spät ist und die Auflösung des Lehr-

gesprochen werden. Zudem gilt es zu berücksichtigen, verhältnisses nicht mehr vermieden werden kann.

dass auch im Rahmen des WEG die Bereitstellung von Ich frage den Bundesrat:

Wohnungen durch private Anbieter erfolgt. 1. Auf welche Gründe ist dies zurückzuführen?

b. Aufgrund des Gesagten gibt es keine WEG-bedingte 2. Meint er nicht auch, man sollte für die Lehrlinge - über

Verzerrung der Marktsituation. Das WEG trägt vielmehr Weisungen an die Berufsbildungsämter und allenfalls durch

dazu bei, die heutigen, vor allem inflationsbedingten Verzer- die Veröffentlichung eines «Lehrlingsführers» - eine eigent-

rungen des Wohnungsmarktes zu glätten. liche Informationskampagne durchführen?

Zudem ist unter Zugrundelegung einer realistischen Hypo-

thekarsatzentwicklung die Mietzinserhöhung nach den Texte de l'interpellation du 24 juin 1982

ersten zehn Jahren nicht höher als während dieser Jahre. Pour autant que je sache, un certain nombre d'apprentis

Wie schon im Rahmen der alten Verordnung gilt ein langfri- interrompent leur apprentissage, subissant ainsi un préju-

stiger Mietzinsanstieg von durchschnittlich 3 Prozent pro dice personnel (absence de formation et de qualification

Jahr. Ähnliche oder erfahrungsgemäss noch höhere Miet- professionnelle) et faisant subir également un grave préju-

zinssteigerungen sind auch im freien Wohnungsmarkt zu dice à l'économie du pays.

erwarten. Auch diese müssen von den «kommenden Gene- Souvent, les parents ignorent la détérioration des rapports

rationen» aufgebracht werden. avec l'employeur ou ils l'apprennent quand il est trop tard et

que la résiliation du contrat d'apprentissage est devenue

c. Eigentümer und Mieter werden nicht absichtlich über die

inéluctable.

künftigen Belastungen im unklaren belassen. Die Bauträger

sind darüber informiert, dass der jährliche Mietzinsanstieg Je demande au Conseil fédéral:

bei einem langfristigen Hypothekarzinssatz von durch- 1. D'examiner les causes éventuelles d'un tel état de

schnittlich etwa 5 Prozent rund 3 Prozent betragen wird. Da choses;

sich die Entwicklung der Hypothekarzinssätze jedoch nicht 2. De dire s'il n'estime pas opportun de lancer une cam-

für zehn Jahre voraussagen lässt, den Mietern umgekehrt pagne d'information des apprentis en adressant des direc-

aber für die ersten zehn Jahre ein fixer Mietzinsverlauf tives aux offices de formation professionnelle ou, éventuel-

garantiert werden soll, kann für die verbleibenden fünfzehn lement, en publiant un «guide à l'usage de l'apprenti».

Jahre der Bundeshilfe zwangsläufig kein exaktes Rech-

nungsbeispiel gegeben werden. Liegt der durchschnittliche Testo della interpellazione del 24 giugno 1982

Hypothekarzinssatz während den ersten zehn Jahren über Mi risulta che un certo numero di apprendisti interrompono

der gemachten Annahme, so ist in der Restperiode mit l'apprendistato con prediudizio personale (mancanza di for-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Schärli Mietzinse. Verbilligung

Interpellation Schärli Abaissement des loyers

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1982

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 82.463

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 08.10.1982 - 08:00

Date

Data

Seite 1461-1463

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Ref. No 20 010 852

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