Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 82-452 KI-generiert

Cantonal Contributions to Federal Fiscal Recovery

Geschäftsnummer VPB 82-452
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns a postulate requesting a report on how cantons will contribute to the federal government's financial recovery. The postulate arises from the fact that federal financial recovery measures create burdens for cantons, leading to uncertainty and tension in intergovernmental relations. The court reasoned that a comprehensive overview of future cantonal financial burdens and relief measures was lacking, and that the federal government should provide clarity on the cantons' role in fiscal consolidation.

Legislator-Regeste

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Cantonal Contributions to Federal Fiscal Recovery: The postulate arises from the fact that federal financial recovery measures create burdens for cantons, leading to uncertainty and tension in intergovernmental relations. The court reasoned that a comprehensive overview of future cantonal financial burdens and relief measures was lacking, and that the federal government should provide clarity on the cantons' role in fiscal consolidation.

Schlagwörter

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Beitrag Steuerzwecke Einlagerückgewähr Einziehung von Forderungen Gemeindefinanzen Gemeindehaftung
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Volltext

Postulat Guntern 408 21 septembre 1982

sungsmässig und nach Gesetz zukommen, auch frei aus- Umstand führt dazu, dass im Verhältnis Bund-Kantone

üben können, ohne allzusehr durch sogenannte Sach- Unsicherheiten und Spannungen auftreten können. Dies

zwänge, durch bereits getroffene Vorarbeiten, durch ver- wiegt um so schwerer, als eine Gesamtschau über die künf-

strichene Zeit oder durch Dringlichkeit usw. in seinen, dem tigen Belastungen und Entlastungen der Kantone im

Parlament zustehenden Entscheiden allzu stark gehindert Zusammenhang mit der Aufgabenteilung, dem Spar- und

zu werden. Das Parlament soll innerhalb der ihm zustehen- Anschlussprogramm, der Schwerverkehrsabgabe, der

den Finanzkompetenzen tatsächlich noch frei entscheiden Autobahnvignette und der Vorlage über die Verwendung

können. Die Fragen, die in diesem Postulat aufgeworfen der Treibstoffzolleinnahmen fehlt.

werden, sind ja wohl so alt wie die Gewaltentrennung über- Der Bundesrat wird daher ersucht, in einem Bericht darzu-

haupt. Aber vielleicht gibt es doch hier und jetzt noch Ver- legen in welcher Weise die Kantone an die Sanierung der

besserungsmöglichkeiten. Bundesfinanzen mitzutragen haben.

Dem Wortlaut nach richtet sich das Postulat an den Bun-

desrat, aber eigentlich auch direkt an unseren Rat selber. Texte du postulat du 23 juin 1982

Wir Ständeräte müssen prüfen, ob ein Vorverfahren bei Les projets en cours, d'assainissement des finances fédé-

Bauvorhaben möglich wäre; unser Geschäftsverkehrsge- rales, imposent, dans une certaine mesure, des charges

setz, unsere Ratsordnung müssten vielleicht ergänzt wer- aux cantons. De ce fait, une insécurité ainsi que des ten-

den. Wäre es denkbar, dass in einem Vorverfahren die Ge- sions peuvent surgir dans les rapports entre la Confédéra-

schäftsprüfungskommission oder die Finanzdelegation tion et les cantons. Cela est d'autant plus gênant que l'on

unseres Rates zu solchen grundsätzlichen Fragen bei Bau- n'a aucune vue d'ensemble sur les charges et allégements

vorhaben vorab Stellung nimmt? Bindet dann dieser Vorent- auxquels les cantons doivent s'attendre dans les domaines

scheid unseren Rat? Wäre es nicht, auch wenn er nicht bin- de la répartition des tâches, du premier et du second pro-

dend wäre, wenigstens eine Beruhigung, wenn die Finanz- gramme d'économies, de la taxe sur les poids lourds, de la

kommission oder wenn die Geschäftsprüfungskommission vignette autoroutière ainsi que de l'utilisation des recettes

gefunden hätte, eine Ausführung in Etappen sei unnötig provenant des droits de douane sur les carburants.

oder wenn sie angeordnet hätte, der Kostenrahmen sei zu C'est pourquoi le Conseil fédéral est prié d'exposer dans

straffen und mit vermindertem Budget eine zweckmässige un rapport la manière dont les cantons devront participer à

Lösung anzustreben? Es ist mir klar, dass eine solche Vor- l'assainissement des finances fédérales.

prüfung nur möglich und nur sinnvoll ist, wenn eine ver-

trauensvolle Zusammenarbeit mit der Verwaltung besteht. Mitunterzeichner - Cosignataires: Binder, Cavelty, Dobler,

Es geht ja nicht darum, Vorhaben zu verhindern, die nötig Egli, Genoud, Meier, Schmid, Stucki, Ulrich (9)

sind oder sie auch nur zu verzögern, sondern darum, den

Rat seine Kompetenzen auch richtig ausüben zu lassen, so Guntern: Angesichts der vorgerückten Zeit werde ich mein

dass nicht aus Zeitdruck oder weil schon zuviel in ein Pro- Referat möglichst kurz halten. Ich habe ein Postulat am

jekt investiert worden ist oder aus anderen Gründen eine 23. Juni 1982 eingereicht, das im wesentlichen den Bundes-

Zustimmung für den Rat unumgänglich ist. Es ist ein ungu- rat ersucht, einen Bericht über die Beteiligung der Kantone

tes Gefühl, das wohl nicht nur ich heute bei solchen Vorla- an der Sanierung der Bundesfinanzen abzugeben. Ich gehe

gen habe. davon aus, dass die Kantone bereit sind, bei der Sanierung

Die Frage stellt sich bei Bauten aus allen Departementen des Bundeshaushaltes mitzuhelfen. Sie haben das bereits

des Bundes. Sie wurde mir besonders deutlich bei einer teilweise unter Beweis gestellt, als sie in den siebziger Jah-

Vorlage des Volkswirtschaftsdepartementes. Sie ist aber ren an den zweimaligen notrechtlichen Kürzungen der Kan-

sicher auch beim Departement der auswärtigen Angelegen- tonsanteile Einbussen in Kauf nehmen müssten, dann

heiten aktuell und auch beim Militärdepartement. Der Natio- durch die Änderung der Subventionsgesetze im Jahre 1978

nalrat seinerseits hat eine Gruppe Bauen eingesetzt und und durch das Sparpaket 1980 mit der Streichung der Kan-

verlangte kürzlich über seine Geschäftsprüfungskommis- tonsanteile an den Alkohol- und Stempelabgaben, und

sion vom Bundesrat vermehrte Einflussmöglichkeiten bei durch Subventionskürzungen.

Bundesbauten in einem frühen Stadium, sei es, dass die Die Kantone wissen auch, dass die weiteren hängigen Vor-

Vorlage vom betreffenden Departement dem Bundesrat lagen zur Sanierung der Bundesfinanzen sie erneut bela-

vorgelegt werden muss und damit auch in einem frühen sten werden, aber sie wissen nicht wann, und sie wissen

Stadium bereits ein politisches Gremium zum Kostenrah- auch nicht wie stark.

men und zu ähnlichen Fragen Stellung nimmt, oder dass die Darf ich kurz die verschiedenen Vorlagen, die gegenwärtig

Organe des Nationalrates die Vorprüfung übernehmen, die hängig sind, beleuchten: Erstens haben Sie die Aufgaben-

zwar den Rat nicht binden würde, aber einiges Unbehagen teilung, die im Mittelpunkt der Flurbereinigung steht. Die

verhindern könnte. Kantone haben sich bereit erklärt, eine Mehrbelastung von

Ich wäre dankbar, Herr Bundesrat, wenn Sie die aufgewor- 200 Millionen Franken in Kauf zu nehmen; allerdings

fene Frage prüfen und uns entsprechend berichten würden. bedingt in Kauf zu nehmen, sie erwarten daraus eine staats-

Sollte der Bundesrat das Postulat ablehnen, so möchte ich politische Aufwertung der Kantone. Ob dies tatsächlich ein-

doch den Rat ersuchen, selber zu prüfen, ob nicht im Inter- treffen wird, ist heute in Frage gestellt. Es kommt darauf an,

esse unseres Rates etwas in dieser Richtung vorgekehrt was die Räte daraus machen werden. Befürchtungen gibt

werden sollte. es auch in bezug auf das zweite Massnahmenpaket, vor

allem weil dieses zweite Paket einseitig auf die Landwirt-

Überwiesen - Transmis schaft ausgerichtet ist und daher den Widerstand der

finanzschwachen und der Landwirtschaftskantone hervor-

ruft.

Zweitens haben wir die Kantonsanteile an Alkohol- und

82.452

#ST#

Stempelabgaben: Sie kennen die gegenwärtige Situation.

Wenn Sie die Botschaft über die Aufgabenteilung nachle-

Postulat Guntern sen, werden Sie feststellen, dass der Bundesrat die Aufhe-

Sanierung der Bundesfinanzen bung der Kantonsanteile am Reingewinn der Alkoholverwal-

tung und am Reinertrag der Stempelsteuer verlangt, mit

Assainissement des finances fédérales Ausnahme des Alkoholzehntels. Diese Aufhebung gehört

zum Sanierungskonzept des Bundeshaushaltes; die Zu-

stimmung der Kantone zu dieser dauerhaften Streichung

Wortlaut des Postulates vom 23. Juni 1982 steht allerdings noch aus.

Die hängigen Vorlagen zur Sanierung der Bundesfinanzen Drittens haben wir das Sparanschlussprogramm; das Spar-

belasten in einem gewissen Umfang die Kantone. Dieser programm 1980 hat Subventionskürzungen von 360 Millio-

22. September 1982 409 Viehhalter im Berggebiet. Kostenbeiträge

nen Franken mit sich gebracht: Diese Kürzungen, die bis #ST# Dritte Sitzung - Troisième séance

1983 befristet sind, sollen nun weiter gelten; ein Anschluss-

programm soll weitergeführt werden. Auch da sind Bela-

stungen für die Kantone mitverbunden. Mittwoch, 22. September 1982, Vormittag

Viertens haben wir das Subventionsgesetz: Die Stellung- Mercredi 22 septembre 1982, matin

nahmen der Kantone zu diesem Subventionsgesetz sind 8.00h

jetzt bekannt. Sie sind nicht sehr positiv ausgefallen, denn

es wird befürchtet, dass dieses Gesetz den Kantonen finan- Vorsitz - Présidence: M. Dreyer

ziell einschneidende Änderungen bringen würde. Wenn ich

richtig orientiert bin, rechnet auch das Finanzdepartement

aus diesem Vorhaben mit Einsparungen. Wenn aber Einspa-

rungen mit dem Subventionsgesetz verbunden sind, dann

werden sie sich selbstverständlich auch auf die Kantone

auswirken.

Fünftens haben wir dann die Treibstoffzollerträge: Darüber 81.083

haben wir heute morgen zur Genüge diskutiert. Die Kan- Viehhalter im Berggebiet. Kostenbeiträge

tone sind mit den Vorschlägen einverstanden.

Détenteurs de bétail de la région

Die Kompensationsverpflichtungen lehnen sie nicht grund-

sätzlich ab, aber sie wünschen, dass diesbezüglich kon- de montagne. Contribution

krete Vorstellungen bestehen. Sie haben die Debatte hier-

über heute morgen gehört. Botschaft und Gesetzentwurf vom 21. Dezember 1981 (BBI 1982 l, 169)

Sechstens haben wir die Schwerverkehrsabgabe und die Message et projet de loi du 21 décembre 1981 (FF 1982 l, 181)

Autobahnvignette: Hier haben die Kantone Kompensatio- Beschluss des Nationalrates vom 23. Juni 1982

nen, zum Beispiel durch Beteiligung am Defizit des SBB- Décision du Conseil national du 23 juin 1982

Regionalverkehrs, abgelehnt, da das zu neuen Verflechtun-

gen führte, die durch die Aufgabenteilung gerade aufgeho-

ben werden sollen.

Siebtens haben wir die Bankkundensteuer: Die Kantone

befürchten, dass eine Bankkundensteuer zur Abwanderung Antrag der Kommission

führen könnte und dass dadurch die Bankgewinne ge- Eintreten

schmälert würden und so schliesslich den Kantonen und

Gemeinden weniger direkte Steuern verbleiben. Sie Proposition de la commission

befürchten also, dass auch diese Bankkundensteuer Aus- Entrer en matière

wirkungen auf Kantone und Gemeinden haben könnte.

Ich gehe nicht noch weiter in dieser Aufzählung. Warenum- Zumbühl, Berichterstatter: Aufgrund der Annahme von

satzsteuer auf Energie, formelle Steuerharmonisierung sind Motionen im Nationalrat (Nationalrat Hofmann) und im Stän-

nur Stichworte. Ich möchte zum Schluss lediglich folgendes derat (Ständerat Genoud) erhielt der Bundesrat den Auf-

sagen: Die finanziellen Auswirkungen der gegenwärtigen trag, dem Parlament zu beantragen, das Bundesgesetz

Bundesfinanzpolitik ergeben für die Kantone ein - ich über Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet und in der

möchte sagen - nicht sehr überschaubares Bild. Man weiss voralpinen Hügelzone zu ändern. Am 23. Juni 1982 hat der

nicht, wie stark die Kantone zur Kasse gebeten werden. Die Nationalrat der Abänderungsvorlage zugestimmt, und heute

Kantone verlangen daher, dass die Absichten des Bundes hat der Ständerat Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen.

in der künftigen Finanzpolitik und auch verschleierte Spar- Sofern keine nennenswerten Differenzen zum Nationalrat

massnahmen offen dargelegt werden. Ich weiss, dass es entstehen, sollte das Gesetz auf den 1. Januar 1983 in Kraft

nicht einfach ist. Es sollte aber möglich sein, die Absichten treten, und die erhöhten Beiträge würden ab 1983 ausge-

des Bundes in einem Berichte immerhin offenzulegen. Der richtet.

Konsens der Kantone ist eine wesentliche Voraussetzung Es sind die folgenden Änderungen vorgesehen:

zur Bundeshaushaltsanierung, und einvernehmliche Lösun- 1. Die Übertragung der Kompetenz zur Festsetzung der

gen sind Elemente der vielzitierten Begriffe Föderalismus, Ansätze je Grossvieheinheit an den Bundesrat (bisher

Stärkung der Gliedstaaten und Finanzausgleich. Die Bun- durch das Gesetz geregelt).

deskasse und die kantonalen Kassen sind voneinander

abhängig, und es scheint mir daher richtig zu sein, dass der 2. Finanzierung der Massnahmen vorab aus den Erträgnis-

Bundesrat nun einen solchen Bericht vorlegt. sen der Preiszuschläge auf Importfuttermitteln (bisher aus

der allgemeinen Bundeskasse).

Überwiesen - Transmis 3. Bewilligung der finanziellen Mittel für jeweils zwei Jahre

durch das Parlament mit einfachem Bundesbeschluss. Der

Bundesrat hat vier Jahre beantragt, der Nationälrat hat den

Turnus auf zwei Jahre festgesetzt. Gemäss der Botschaft

Schluss der Sitzung um 12.15 Uhr

beabsichtigt der Bundesrat, die Ansätze pro Grossviehein-

La séance est levée à 12 h 15 heit um 20 bis 25 Prozent zu erhöhen, was einem Mehrauf-

wand des Bundes von 30 Millionen jährlich gleichkommt.

Die Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet sind seit

1974 nicht mehr an die Preis- und Kostenentwicklung ange-

passt worden. Obschon in den vergangenen acht Jahren

verschiedene bestehende Massnahmen verbessert oder

solche neu eingeführt worden sind, müssen die Kostenbei-

träge an Viehhalter im Berggebiet und in der voralpinen

Hügelzone unbedingt angemessen erhöht werden. Seit

1974 hat die Teuerung 26 bis 28 Prozent betragen. Zudem

ist der Einkommensrückstand der Bergbauern gegenüber

den Talbauern immer noch bedeutend. 1981 lag der

Arbeitsverdienst der Bergbauern pro Tag bei 79 Franken,

oder rund 43 Franken unter dem Paritätslohnanspruch

(siehe 39. Jahresbericht der SAB).

Wie erwähnt, beabsichtigt der Bundesrat die Ansätze pro

53-S

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Guntern Sanierung der Bundesfinanzen

Postulat Guntern Assainissement des finances fédérales

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1982

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 02

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 82.452

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 21.09.1982 - 08:00

Date

Data

Seite 408-409

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Ref. No 20 010 929

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