Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 82-448 KI-generiert

Parliamentary Procedure: Direct Consideration vs. Committee Referral and Timeline Control

Geschäftsnummer VPB 82-448
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court considered a motion to allow parliamentary bodies to directly consider legislative matters without mandatory referral to a committee and to give them more control over committee timelines. The court reasoned that while committees are essential for parliamentary work, the current rigid rules force all matters, even those with pre-determined outcomes, through committees, causing delays and increasing costs. However, the court also acknowledged that some matters, like foreign policy and controversial projects, require thorough committee preparation. Ultimately, the court rejected the part of the motion allowing direct consideration of all matters but agreed to transform the part concerning greater control over committee timelines into a postulate for further consideration.

Legislator-Regeste

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Art. 18 Absatz, Art. 26 GRN; Parliamentary Procedure: Direct Consideration vs. Committee Referral and Timeline Control: The court reasoned that while committees are essential for parliamentary work, the current rigid rules force all matters, even those with pre-determined outcomes, through committees, causing delays and increasing costs. However, the court also acknowledged that some matters, like foreign policy and controversial projects, require thorough committee preparation. Ultimately, the court rejected the part of the motion allowing direct consideration of all matters but agreed to transform the part concerning greater control over committee timelines into a postulate for further consideration.

Schlagwörter

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parlamentarisches Postulat Geschäftsordnung parlamentarische Beratungen Komplexität des Verfahrens Ordentliches Gesetzgebungsverfahren gesetzgebende Gewalt
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 26 GRN

Cited in the context of the inability to handle council matters without committee referral, which the motion sought to change.

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Volltext

20. März 1984 N 279 Motion Müller-Aargau

auch die Delegation beim Europarat durch das Büro permettrait au conseil de traiter une affaire sans être tenu de

bestimmt werden solle, wie Herr Müller gesagt hat, in einem la transmettre à une commission.

an sich öffentlichen Verfahren. En outre, les conseils doivent avoir la compétence de retirer

Es gibt auch ein verfassungsrechtliches Argument, das nicht un mandat à une commission, ainsi que de fixer un délai

leicht zu gewichten ist, nämlich den Artikel 85 Ziffer 4 der pour l'examen préalable.

Bundesverfassung, der regelt, was die Vereinigte Bundes-

versammlung an Wahlen zu treffen hat. Dort steht, dass Schriftliche Begründung - Développement par écrit

richterliche Personen und hohe Verwaltungspersonen von Es steht uns fern, den Wert der Kommissionsvorberatung

der Vereinigten Bundesversammlung zu wählen seien. gering zu achten oder ihr gar den Sinn abzusprechen. Die

Damit hat es sich. Alle anderen Kommissionen - auch Auf- Entlastung der parlamentarischen Debatte, die Vertiefung

sichtskommissionen, parlamentarische Kommissionen - der Einsichten und die Erweiterung des Sachverstandes

werden von den beiden Räten separat ernannt. Gegen die- sind unabdingbare Voraussetzungen für eine effektive und

ses Prinzip würde nun der Vorstoss von Herrn Müller ver- seriöse Ratsarbeit.

stossen, weil nämlich der Ständerat in der Vereinigten Bun- Andererseits zwingt die starre Regelung, wie sie in Artikel 26

desversammlung rein zahlenmässig untervertreten ist. des Geschäftsreglementes des Nationalrates festgelegt ist,

Zudem würde der Vorschlag auch dem Prinzip der geson- auch jene Geschäfte an Kommissionen zu delegieren, von

derten Beratung widersprechen. Das ist der Hauptgrund, denen jedermann weiss, dass die Meinungen gemacht sind

warum das Büro der Meinung war, es sei dem Postulat keine und im Plenum trotz Kommissionsarbeit wohl kein einziges

Folge zu leisten. Votum weniger abgegeben wird.

Herrn Müller geht es um die Hebung des Ansehens der Wir müssen einmal festhalten, dass beim heutigen System

Delegation des Europarates oder ganz allgemein des Euro- die Kommissionen sofort nach Konstitution eine Eigen-

parates in unserer schweizerischen Bevölkerung. Das ist dynamik entwickeln, die sich der Kontrolle des Rates fast

zweifellos richtig. Ich glaube, wir müssen alle Versuche vollständig entzieht. Eine Kommission bringt es fertig,

unternehmen, dieses Ansehen zu heben. Das könnte aber Behandlungstermine zu beeinflussen, vor allem aber die

auf verschiedene andere Arten geschehen, insbesondere Behandlung eines Geschäftes derart zu verzögern, dass die

auch durch die Medien. Wir haben nämlich festgestellt, dass Politik auf gewissen Gebieten total blockiert werden kann

das Interesse der Medien an den Wahlen, die die beiden und zum Teil ungeheure Folgekosten entstehen.

Räte separat vornehmen, nicht sonderlich gross ist. Man Der Rat ist weitgehend machtlos, wenn einmal ein Geschäft

müsste einen besonderen Vorstoss unternehmen, um diese an eine Kommission delegiert ist.

Zusammenhänge, wie sie Herr Müller richtig geschildert hat Ein grosser Teil des Schweizervolkes sieht mit Erbitterung,

- die Sozialcharta zum Beispiel oder die Menschenrechts- dass der Entscheid der eidgenössischen Räte über Kaiser-

konvention, wo wir Schweizer ja teilhaben und nicht nur augst, worüber nun wirklich zur Genüge von beiden Seiten

Zuschauer sind -, unserer Bevölkerung näherzubringen. in aller Öffentlichkeit informiert und diskutiert worden ist,

Zusammengefasst: das Büro ist der Meinung, dass sich eine sich derart in die Länge zieht und dabei die Kosten, die in

Änderung des Wahlverfahrens dieser Delegation nicht auf- jedem Falle durch uns alle bezahlt werden müssen, ins

drängt. Uferlose anschwellen. Es ist auch hier die Kommission, die

Ich beantrage Ihnen im Namen des Büros, das Postulat alles in Händen hält. Nicht der Bundesrat ist entscheidungs-

abzulehnen. lahm, sondern das Parlament durch seine Réglemente.

Die Kommissionsarbeit über den UNO-Beitritt bringt wenig

Le président: M. Müller maintient son postulat tandis que le oder nichts. Jedermann weiss, dass die Riesendebatte total

Bureau vous engage à le rejeter. im Plenum ausgetragen wird. Die Kommission, die offenbar

Abstimmung - Vote die Behandlung dieses Geschäftes auf die Zeit nach den

Wahlen verschieben will, zieht die Beratung einfach so in die

Für Überweisung des Postulates 28 Stimmen

Länge, dass in aller Stille durch Kommissionsmitglieder nur

Dagegen 63 Stimmen

gewissen Parteistrategen in die Hände gearbeitet wird.

Im Rat kann dagegen nichts unternommen werden. Selbst

dem einzelnen sind die Hände gebunden; er findet keinen

Adressaten für sein Anliegen, solange das Geschäft in Kom-

missionsberatung steht.

Gewiss: Konzertierte Aktionen der Parteien über ihre Kom-

#ST# 82.448 missionsmitglieder wären möglich; ein Ordnungsantrag, der

Motion Müller-Aargau in der Kommission eine Mehrheit findet, könnte einiges

ausrichten. Solange aber viele Parlamentarier froh darüber

Vorberatung durch Kommissionen. sind, ihre Entscheidungsträgheit hinter dem Geschäftsregle-

Einschränkung ment zu verbergen, warten wir vergeblich auf ein entspre-

Müller-Argovie chendes Vorgehen.

In der letzten Zeit konnte nur einmal das selbstherrliche

Objets traités directement par le plénum Agieren einer Kommission gebremst werden. Als die Kom-

mission des Ständerates für die Schwerverkehrsabgabe

Aussetzen der Behandlung beschlossen hatte und damit für

beide Räte das Geschäft blockieren wollte, hat die Frak-

tionspräsidentenkonferenz unter Bitten und Flehen die

Wortlaut der Motion vom 23. Juni 1982 Kommission erweichen können, auf ihren Beschluss zu-

Es wird beantragt, den eidgenössischen Räten eine Ände- rückzukommen.

rung der Geschäftsreglemente in dem Sinne vorzuschlagen, Dieses Verfahren ist eines Parlamentes unwürdig. Eine klare

dass Ratsgeschäfte durch Beschluss des Rates auch ohne Regelung dürfte der parlamentarischen Arbeit nur förderlich

Überweisung an eine Kommission behandelt werden sein.

können.

Zudem muss den Räten sowohl der Entzug des Auftrages an Schriftliche Stellungnahme des Büros

eine Kommission als auch die Terminierung der Vorbera-

tung zustehen. Rapport écrit du Bureau

1. Der Motionär verfolgt mit seinem Vorstoss zwei Ziele;

Texte de la motion du 23 juin 1982 erstens eine Rationalisierung der Parlamentsarbeit, indem

Les soussignés proposent que soit soumise aux Chambres verhindert werden soll, dass sich im Ratsplenum die Kom-

fédérales une modification des règlements des conseils, qui missionsverhandlungen wiederholen (vgl. unten 2), und

Motion Müller-Argovie 280 20 mars 1984

zweitens eine stärkere Kontrolle der Kommissionen in bezug Müller-Aargau: Ein weiterer Vorstoss betrifft ebenfalls die

auf die Erledigung ihrer Arbeit (vgl. unten 3). Qualität der Arbeit des Parlamentes, vor allem aber die

2. Das parlamentarische Verfahren in fast allen demokrati- Beziehung Parlament-Öffentlichkeit.

schen Staaten sieht vor, daiss aus Praktikabilitätsgründen Ich beantrage, das Geschäftsreglement in dem Sinne zu

ein grosser Teil der Arbeit vcn den Kommissionen geleistet ändern, dass Ratsgeschäfte durch Beschluss des Rates

wird. Nach Artikel 11 bis des Geschäftsverkehrsgesetzes vom auch ohne Überweisung an eine Kommission behandelt

23. März 1962 obliegt die Vorberatung der (aller) Ratsge- werden können. Das ist heute durch Artikel 26 des

schäfte den ständigen und nichtständigen Kommissionen Geschäftsreglementes nicht gestattet. Zudem beantrage ich,

(und Fraktionen). An dieserr Grundsatz wird auch bei der dass man einen Auftrag, der an die Kommission ergangen

geplanten Revision des GVGi nichts geändert (vgl. Bericht ist, wieder in den Rat zurückholen kann, da ich der Meinung

der Kommission Parlamentsreform, BB11982 l, S. 1143). Die bin, dass eine Kommission in ihrer Arbeit unter Umständen

Aufgaben der Kommissionen sind im GVG (z. B. in Art. 11ter) eine gefährliche Eigengesetzlichkeit entwickeln kann oder

und im Geschäftsreglement des Nationalrates vom 4. Okto- könnte.

ber 1974 (Art. 18 ff.) geregelt. Im Gegensatz zum Beispiel Das Büro hat den Vorstoss behandelt und ihn zweigeteilt:

zum englischen Unterhaus, wo das Plenum für gewisse den zweiten Teil des Vorstosses möchte das Büro als Postu-

Geschäfte eine Kommission bilden kann, sehen die gesetzli- lat übernehmen, den ersten Teil nicht. Ich wäre einverstan-

chen Grundlagen keine direkte Erledigung von Geschäften den mit der Umwandlung in ein Postulat, aber ich glaube,

durch das Ratsplenum vor. Bei Änderung dieser Praxis dass dieser Vorstoss unteilbar ist, weil die Arbeit der Kom-

müssten also auch das GVG und das GRN angepasst mission und die Eigengesetzlichkeit, von der ich sprach,

werden. derart ineinander übergehen.

Die Studienkommission Zuki nft des Parlamentes hat sich in Die Kommissionsarbeit ist ja geheim, und es gibt sicher

ihrem Schlussbericht vom 28. Juni 1978 (S. 39 ff.) mit der genügend Gründe-vor allem arbeitstechnische-, um diese

Frage der rationellen Erledigung von Geschäften befasst. Geheimhaltung zu erhalten. Es gibt aber doch Fragen, die

Sie kommt jedoch im Gegensatz zum Motionär zum durchaus nicht automatisch an Kommissionen delegiert

Schluss, dass eher das Plenum als die Kommissionen zu werden müssen, weil sie im Grunde genommen von Anfang

entlasten sei. Eine Rationalisierung der Kommissionsarbeit an in der Öffentlichkeit diskutiert werden und diskutiert

sieht sie vor allem in der besseren Organisation (z. B. Erledi- werden sollten. Solche Fragen müsste man gar nicht in

gung unbestrittener Geschäfte im Zirkulationsverfahren, vgl. einer langwierigen Prozedur einer Kommission übertragen,

Schlussbericht S. 116) und der zeitlichen Straffung der sondern könnte sie direkt im Rat behandeln.

Kommissionsarbeit (z. B. Kommissionssessionen, vgl. Nun sagt das Büro, das bringe nichts, weil es nur überlegt,

Schlussberichts. 114 ff.). was es in bezug auf Rationalisierung des Ratsbetriebes

Das Büro teilt diese Ansicht und lehnt diesen Teil des bringt. Aber mir geht es ja nicht um Rationalisierung des

Vorstosses ab. Bei der heutigen Überbelastung des Ratsple- Ratsbetriebes, sondern um eine qualitative Verbesserung

nums ist eine Behandlung von Vorlagen ohne jegliche Vor- unserer Arbeit. Und es geht mir darum, dass gewisse Fragen

bereitung nicht möglich. Zudem ist es in vielen Fällen äus- nicht der Eigengesetzlichkeit einer Kommission unterwor-

serst schwierig, schon bei der Anmeldung von Vorlagen fen werden. Ich nehme ein Beispiel, das nächste: Der UNO-

durch den Bundesrat und von weiteren Ratsgeschäften fest- Beitritt ist eine Frage, die von mir aus gesehen gar nicht in

zustellen, ob es sich um ein unbestrittenes Geschäft handelt eine Kommission gehört hätte. Man hätte die Vorarbeit

oder nicht (vgl. z. B. die Futtsrmittelinitiative). durchaus in aller Öffentlichkeit machen können. Man hätte

diese Information, man hätte Hearings in der Öffentlichkeit

3. Die Studienkommission Zukunft des Parlamentes äussert durchführen können. Die ganze Bevölkerung wäre immer

sich in ihrem Schlussbericht nicht zu der vom Motionär direkt informiert worden. Man hätte dann die Behandlung

angestrebten Kontrolle über die Kommissionsarbeit. Auch hier durchführen können, und es wäre wahrscheinlich nicht

das Geschäftsreglement gibt keine genauen Anweisungen. ein Votum mehr gehalten worden, als jetzt gehalten worden

In Artikel 18 Absatz 3 (Art. ' 8 Abs. 1 GRS) wird lediglich sind. Nur wäre die Debatte vielleicht noch etwas lebendiger

darauf hingewiesen, dass die Kommissionen auf eine beför- geworden, und die Reihen wären noch etwas gefüllter gewe-

derliche Erledigung ihrer Arbeit zu achten haben. Eine Frist sen, weil man von spontanen Voten eben doch etwas mehr

ist jedoch nicht vorgesehen. Auch im Bericht der Kommis- angezogen worden wäre.

sion für die Parlamentsreforrti wird lediglich vorgeschlagen, Weil ich ganz spät in diese Kommission gekommen bin,

die vom Motionär angesprochene Terminierung der Kom- habe ich alle Protokolle nachgelesen. Ich habe nachge-

missionsarbeit für die Vorbe-atung von parlamentarischen schaut, wie weit bei der Debatte von Kommissionsmitglie-

Initiativen vorzusehen (Bericht, BBI l, 1982, S. 1138). Ob aber dern qualitativ bessere Voten vorgebracht worden sind oder

eine solche auch generell für die Vorberatung von Ratsge- eben nicht. Gut, das ist eine persönliche Beurteilung, und

schäften praktikabel ist, scheint bei der Verschiedenartigkeit ich werde sie auch nachträglich noch anhand des «Bulle-

dieser Geschäfte fraglich zu sein. tins» überprüfen, aber ich glaube, dass eine solche Frage

Das Büro stellt sich auch di« Frage, ob eine Kontrolle der nicht unbedingt an eine Kommission gestellt werden sollte.

Kommissionsarbeit vom Rat eiusgeführt werden soll. Für die Denn - und jetzt käme ich zum zweiten - in der Kommission

Bestellung von Kommissionen und die Zuweisung von hat sich eine Eigengesetzlichkeit entwickelt (das ist mir so

Geschäften an Kommissionen sowie für ratseigene Angele- berichtet worden).

genheiten ist das Büro zuständig. Das vom Motionär ange- Zuerst haben Umfragen ergeben, dass über 50 Prozent

strebte Ziel könnte durch ei'ne strikte Handhabung von Arti- einem Beitritt zustimmen würden. Also waren in der Kom-

kel 18 Absatz 3 des Réglementes (ggf. mittels Aufstellung mission diejenigen, die für einen UNO-Beitritt waren, für ein

von Grundsätzen) oder eventuell durch eine Präzisierung im rasches Behandeln, und die anderen machten in Verzöge-

Ratsreglement erreicht werden. Das Büro begrüsst eine rung. Als dann etwas später eine zweite Umfrage ergab,

Prüfung dieses zweiten VorsDhlages. dass nicht mehr 50 Prozent einem UNO-Beitritt beipflichten,

kehrten sich augenblicklich die Fronten um und man be-

Schriftlicher Antrag des Büros gann auf der anderen Seite die Arbeiten zu verzögern; damit

Proposition écrite du Bureau hat es die Kommission fertigbringen können, einen

Entscheid noch lange hinauszuschieben.

Das Büro beantragt dem Rat: Das gleiche gilt für Kaiseraugst, das 'gleiche gilt auch für

1. Ablehnung des 1. Absatzes der Motion (Behandlung von andere Fragen, die man in aller Öffentlichkeit diskutieren

Ratsgeschäften ohne Kommissionsberatung); könnte, weil es einfach keine Geheimnisse gibt, und weil

2. Umwandlung des 2. Absatzes der Motion (Terminierung man sie auch direkt im Rat behandeln könnte. Es gibt

der Kommissionsarbeit und Entzug des Auftrages) in ein kantonale Parlamente, wo man das kann; beispielsweise in

Postulat. Zürich können Geschäfte direkt in den Rat hineingebracht

20. März 1984 N 281 Wissenschaftliche Forschung. Beiträge 1984 bis 1987

werden, ohne dass sie von einer Kommission behandelt Ziffer 1 - Chiffre 1

worden sind. Ich bin einverstanden mit der Form des Postu- Abstimmung - Vote

lates, weil nämlich der Ständerat in seinem Reglement die- Für Überweisung als Postulat Minderheit

sen Zwang zur Kommission nicht kennt. Der Ständerat Dagegen offensichtliche Mehrheit

pflegt nur die gleiche Praxis wie die grosse Kammer. Wenn

wir eine andere Praxis anwenden, würde er vielleicht auch Ziffer 2 - Chiffre 2

eine andere Praxis anwenden. Es ist also nicht unbedingt

nötig, dass mein Anliegen in Motionsform überwiesen wird. Le président: Le deuxième point de la motion est accepté

Ich möchte Sie doch bitten, auch da zu zeigen, dass wir ein par le Bureau comme postulat. M. Müller consent à le trans-

klein wenig an unserer Form gestalten und nicht nur Ratio- former en postulat. Ce postulat est-il combattu au sein du

nalisierungsmassnahmen treffen können. Der Rat dürfte Conseil?

doch auch für sich selber noch ein wenig innovativ sein und Je constate qu'il n'est pas combattu.

nicht nur über die Beschleunigung der Maschinerie oder Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

etwa noch über das Taggeld reden.

Rüttimann, Berichterstatter: Das Büro beantragt Ihnen, den

ersten Teil der Motion Müller abzulehnen und den zweiten

Teil in ein Postulat umzuwandeln.

Einige Worte zur Begründung: Zum ersten Teil, Behandlung #ST# 83.010

ohne Kommissionsberatung, hat Herr Müller ein Beispiel Wissenschaftliche Forschung.

aus der neuesten Zeit angeführt, nämlich die Beratung des Beiträge 1984 bis 1987

UNO-Beitrittes. Er glaubt, dass die Meinungen bereits

gemacht waren und dass die Kommission eigentlich unnötig Recherche scientifique.

war; darauf kommt es heraus. Man hätte diese Vorlage also Contributions 1984 à 1987

direkt ins Plenum tragen sollen.

Ich möchte nun vor allem den Damen und Herren der UNO- Siehe Seite 150 hiervor - Voir page 150 ci-devant

Kommission die Frage stellen, wie sie diese Auffassung Beschluss des Ständerates vom 15. März 1984

beurteilen. Meines Wissens verliefen die Verhandlungen in Décision du Conseil des Etats du 15 mars 1984

der Kommission ziemlich turbulent, es ging hin und her, hin

und zurück; zuerst wurden Hearings durchgeführt, in einer

späteren Phase schickte man noch Herrn Staatssekretär

Probst nach New York, um vor allem den Neutralitätsvorbe-

halt mit den UNO-Spitzen zu besprechen, dann wurde in der Differenzen - Divergences

Kommission wieder weiterdebattiert usw.

Ein anderes Beispiel ist Kaiseraugst: Man kann sagen, die Art. 1 bis 3

Meinungen seien gemacht; das wird der Fall sein. Vielleicht Antrag der Kommission

sind sie sogar zu steif gemacht, indem man sich gegenseitig

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

gar nicht anhören will. Aber auch Kaiseraugst ist ein solches

Politikum, das wir nicht einfach ohne Vorberatung in einer

Kommission direkt in den Rat bringen könnten. Stellen Sie Art. 1 à 3

sich die Behandlung hier im Rat vor! Ich glaube doch sagen Proposition de la commission

zu dürfen, dass diese ohne Vorberatung um einiges kompli- Adhérer à la décision du Conseil des Etats

zierter würde! Herr Müller hat in seiner Begründung noch

die Schwerverkehrsabgabe angeführt, die der Ständerat sei- M. Couchepin, rapporteur: Le Conseil des Etats a pris la

nerzeit blockiert habe. Das sind die Beispiele. semaine passée deux décisions à propos de cet objet. Tout

Wir glauben, dass nach wie vor Kommissionen bestellt wer- d'abord, il a maintenu la divergence qui oppose les deux

den sollten, um unseren Ratsbetrieb zu straffen. Es geht conseils à propos du crédit-cadre pour la recherche scienti-

nämlich vor allem um die Rationalisierung des Ratsbetrie- fique 1984 à 1987. En outre, il a décidé de déclarer sa

bes. Die Kommissionen - darauf komme ich noch zu spre- décision définitive. Nous nous trouvons dès lors placés

chen - haben es eher in den Händen, etwas in dieser devant l'alternative suivante: ou bien nous nous rallions à la

Richtung beizutragen. Wollten wir ohne vorgängige Kom- décision du Conseil des Etats ou bien nous maintenons la

missionsberatung Geschäfte - seien es scheinbar wichtige divergence.

oder unwichtige - vornehmen, würden wir wahrscheinlich La conséquence du choix du premier terme de l'alternative

unsere Wunder erleben! Wir glauben also, dass an diesem est simple: le crédit destiné à la recherche scientifique pour

Kommissionssystem festgehalten werden soll. la période 1984 à 1987 serait fixé au montant proposé par le

2. Teil: Wir sind mit Herrn Müller einverstanden, dass der Conseil fédéral. Beaucoup plus graves seraient les consé-

«Eigengesetzlichkeit», die gewisse Kommissionen entwik- quences si nous choisissions le second terme de l'alterna-

keln, mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte. Das tive. Le maintien de la divergence aboutirait à la réunion

Büro hat sich mit den Fraktionen zusammen zu überlegen, d'une conférence de conciliation et, en cas d'échec de la

wie man das besser in den Griff bekommen könnte: Die conciliation, au rejet de l'ensemble du projet, ce qui n'est

Fraktionsvertreter in den Kommissionen sollten gewisse évidemment pas notre intention. Dès lors, votre commission

Vorstösse unternehmen können, damit ein Geschäft zügig vous propose à l'unanimité de vous rallier à la décision du

behandelt beziehungsweise zurückgestellt wird und vorläu- Conseil des Etats.

fig keine Sitzungen mehr abgehalten werden. Es sind ver- C'est par souci d'efficacité parlementaire que la majorité de

schiedene Varianten möglich. la commission s'est ralliée à la solution préconisée par le

Das Büro ist also bereit, diesen Teil der Kommissionsarbeit Conseil des Etats. Plus que jamais, nous sommes convain-

im Sinne einer strafferen Führung besser zu überwachen. Es cus qu'un effort supplémentaire et prioritaire dans le

bleibt dem Büro überlassen, wie es das bewerkstelligen will, domaine de la recherche scientifique est, a été et reste

ob es einen Antrag auf Änderung des Réglementes vorberei- nécessaire.

ten und vorschlagen will. Trois événements récents nous confirment dans ce senti-

Ich beantrage Ihnen also zusammenfassend Ablehnung des ment. Je les évoque parce que je crois qu'ils doivent être

ersten Teiles der Motion und Umwandlung des zweiten rappelés à l'opinion publique. Il y a tout d'abord, sur le plan

Teiles in ein Postulat, Herr Müller ist im Gegensatz dazu européen, une décision de la CEE, qui veut lancer ce que

bereit, beide Teile in ein Postulat umzuwandeln. Die Diffe- l'on a appelé le programme «Esprit». Il consiste à investir,

renz bezieht sich also eigentlich nur auf den ersten Teil. durant la période 1984 à 1988, soit pendant une durée de

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Müller-Aargau Vorberatung durch Kommissionen. Einschränkung

Motion Müller-Argovie Objets traités directement par le plénum

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1984

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 11

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 82.448

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 20.03.1984 - 08:00

Date

Data

Seite 279-281

Page

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Ref. No 20 012 252

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