Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 82-438 KI-generiert

Airport Governance Reform: Federal vs. Cantonal Responsibilities

Geschäftsnummer VPB 82-438
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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This motion argues that the federal government's authority over airports should be reduced to align with its decreasing financial contributions. It proposes transferring responsibilities such as fee setting and simplifying approval processes for airport construction and operation to the cantons. The rationale is that with reduced federal funding, cantons should gain greater autonomy in managing airports, reflecting a broader reform in the division of responsibilities between federal and cantonal levels, while the federal government retains oversight for safety and international regulations.

Legislator-Regeste

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Art. 82.438; Airport Governance Reform: Federal vs. Cantonal Responsibilities: It proposes transferring responsibilities such as fee setting and simplifying approval processes for airport construction and operation to the cantons. The rationale is that with reduced federal funding, cantons should gain greater autonomy in managing airports, reflecting a broader reform in the division of responsibilities between federal and cantonal levels, while the federal government retains oversight for safety and international regulations.

Schlagwörter

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Beitragsüberweisung Haushaltsordnung Finanzautonomie völkerrechtliche Verantwortlichkeit Regierungs- und Verwaltungsreform Verfahren am Flughafen
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 82.438

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Volltext

Motion Stucki 494 30 septembre 1982

Wahlen in ständige Kommissionen #ST# umständliche Genehmigungsverfahren vereinfacht und gestrafft werden.

Elections dans des commissions permanentes Ausgangspunkt für meinen Vorstoss bildet die in der vergangenen Sommersession verabschiedete Vorlage über die Bauprogramme der Flughäfen, die eine nochmalige wesentliche Kürzung der Bundesbeiträge an die Flughafenkantone Basel, Genf und Zürich mit sich gebracht hat. Im Zeichen Mit 39 Stimmen werden gewählt der Sparmassnahmen haben damals beide Räte das Be- Sont élus par 39 voix streben des Bundesrates, den Sparauftrag auch im Transferbereich durchzusetzen und sich an den Finanzplan zu

3. Geschäftsprüfungskommission - Commission de halten, mit grosser Mehrheit unterstützt. Ich habe auch Vergestion ständnis gehabt für diese entsprechende Rückstufung. Mit Neu: Cavelty dieser erneuten Beitragskürzung, nachdem schon vor wenian Stelle von: Meier gen Jahren gleiche Rückstufungen erfolgt sind, wird eine Situation geschaffen, die ein grundsätzliches Überdenken

5. Aussenwirtschaftskommission - Commission du comder Partnerschaft zwischen Bund und Flughafenkantonen merce extérieur notwendig macht. Die heutige Gesetzgebung gibt dem Neu: Hophan Bund teilweise weitreichende Befugnisse in Flughafenbean Stelle von: Cavelty langen. Mit der namhaften Reduktion der Bundesbeiträge, teilweise bis auf einen Drittel früherer Leistungen, wird

6. Alkoholkommission - Commission de l'alcool jedoch die Finanzierungsverantwortung weitgehend an die Kantone abgetreten, und zwar ohne gleichzeitigen Abbau Neu: Hophan der erheblichen Normendichte in der Luftfahrtsgesetzgean Stelle von: Egli bung des Bundes. Angesichts der Tatsache, dass sich bei

16. Dokumentationskommission - Commission de docurealistischer Betrachtung mittelfristig die Finanzlage des mentation Bundes und damit auch sein Engagement im Flughafenbe- Neu: Hophan reich nicht ändern wird, sind dessen Befugnisse zu überprüfen mit dem Ziel, sie mit seinen finanziellen Leistungen an Stelle von: Ulrich wieder einigermassen in Übereinstimmung zu bringen, obwohl - um das zwischendurch doch zu bemerken und festzuhalten - natürlich den Flughafenkantonen die vor Jahren noch selbstverständlichen und hohen Bundesbeiträge nach wie vor willkommener wären. Nachdem aber die Finanzengpässe des Bundes, wie erwähnt, nicht vorübergehender, 82.438 #ST#

sondern struktureller, d. h. dauernder Natur sein werden, Motion Stucki wird man sich nunmehr auf diese neue finanzpolitische Gegebenheit auszurichten haben. Folge davon muss sein, Luftfahrtgesetz. Revision dass eine Erweiterung der Kompetenzen der Flughafenkan- Loi sur la navigation aérienne. Révision ;> tone ins Auge gefasst werden muss.

Diese Zielsetzung entspricht auch grundsätzlichen staatspolitischen Postulaten, die bei der im Gange befindlichen Reform der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen C verwirklicht werden sollen. Zweck dieser Bestrebungen ist Wortlaut der Motion vom 21. Juni 1982 .-V . es ja bekanntlich, Entscheidungskompetenzen und effek- Der Bundesrat wird eingeladen, das Luftfahrtgesetz so zu tive Finanzierungsverantwortung bei der Aufgabenerfüllung ändern, dass den Kantonen grössere Kompetenzen und aufeinander abzustimmen. grösserer Handlungsspielraum bei Bau und Betrieb von Im einzelnen geht es hier darum, die geltenden Regelungen Flughäfen eingeräumt werden. Insbesondere sind die Komunter anderem beispielsweise in nachfolgenden Bereichen petenzen des Bundes auf seine finanzielle Beteiligung der neuen Situation anzupassen. Bei der Gebührenfestleabzustimmen, die Kompetenz zur Gebührenfestlegung an gung: Nach geltendem Recht werden die Landungsund die Flughafenhalter zu übertragen und die Genehmigungs- Benützungsgebühren der Flughäfen aufgrund von vorgelegund Meldepflicht im Bauund Betriebsbereich abzubauen. ten Kostenrechnungen der Flughafenkantone durch den Bund festgelegt. Nachdem der Bund aber seit 1971 den Texte de la motion du 21 juin 1982 Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit der Flughäfen ohne-

Le Conseil fédéral est chargé de modifier la loi sur la navihin anerkennt, drängt es sich nunmehr auf zu prüfen, ob

gation aérienne de manière à confier plus de compétence nicht die Kompetenz zur Festlegung der Gebühren auf die

et de marge de manœuvre aux cantons dans l'aménage- Flughafenhalter bzw. die Verwaltungsbehörden der Kantone

ment et l'exploitation des aéroports. Cette modification zu übertragen sei. Allerdings halte ich es für unerlässlich,

aura notamment pour but de limiter la compétence de la dass die drei Flughafenkantone untereinander bei der

Confédération à un niveau qui corresponde à sa participa- Gebührenerhebung unter Berücksichtigung von Nachfrage

tion financière, de confier la fixation des redevances aux und Marktlage Übereinstimmung erzielen. Meines Erachexploitants d'aéroports, et d'assouplir les règles concertens soll der Bund deshalb, auch nach der angestrebten

nant les demandes d'autorisation et la communication obli- Neuregelung, weiterhin als Aufsichtsinstanz funktionieren

gatoire de certains faits en matière d'aménagement et können und die Möglichkeit haben, bei mangelnder Koordid'exploitation. nation unter den Flughafenträgern einzugreifen und allenfalls nicht ausgewiesene oder nicht koordinierte Flughafen- Mitunterzeichner - Cosignataires: Affolter, Binder, Gadient, tarife in eigener Kompetenz auszugleichen. Gerber, Miville, Münz, Steiner (7) Ein zweites Beispiel in bezug auf die Flughafenbauten:

Nach geltendem Recht setzt heute die Verwirklichung von Stucki: Mit meiner Motion möchte ich den Bundesrat einla- Flughafenneuund -umbauten komplizierte und vor allem den, das Luftfahrtgesetz so zu ändern, dass den Kantonen langwierige Meldeund Genehmigungsverfahren auf Bunein grösserer Handlungsspielraum beim Bau und Betrieb desebene voraus. Dies führte in letzter Zeit dazu, dass die der Flughäfen eingeräumt wird. Insbesondere sollen die schlussendlich vom Bund gesprochenen Beiträge nicht ein- Kompetenzen des Bundes auf seine finanzielle Beteiligung mal mehr die seit Einreichung'der Projekte und der Gesuabgestimmt sein, vor allem aber das heute komplizierte und che eingetretene Bauteuerung auszugleichen vermochten,

30. September 1982 495 Postulat Genoud

weil mit dem Baubeginn bekanntlich zugewartet werden rung. Dem haben wir Rechnung getragen mit der Sammel-

muss, bis die Beitragszusicherung vorliegt. Ziel meines Vorbotschaft für die drei Flughäfen Basel, Genf und Zürich,

stosses diesbezüglich ist es, die umfangreichen Genehmiwobei aus Ihnen bekannten Gründen die Ansätze für die gungsund Subventionsverfahren zu straffen, zu vereinfa- Subventionierungen wesentlich reduziert werden mussten. chen und den Kantonen auch auf diesem Gebiet mehr Selb- Ich bin aber durchaus mit Herrn Stucki der Meinung, dass ständigkeit zu gewähren. Es muss indessen in diesem trotz dieses neuen Vorgehens mit einer Sammelbotschaft Bereich der Bauaktivität eine Unterscheidung, eine Abgrenalle möglichen Vereinfachungen im Verfahren um die zung vorgenommen werden. Soweit Gebäude des soge- Zusprechung von Subventionen an Bauvorhaben bei Flugnannten luftfahrttechnischen Bereiches betroffen werden, häfen angestrebt und verwirklicht werden müssen, aus sind die Aufsichtsrechte des Bundes, also die bisherigen Gründen einer sinnvollen Aufgabenteilung und insbeson- Normierungen, beizubehalten. Hier geht es grossenteils um dere einer rationellen Abwicklung mit entsprechenden perdie Verwirklichung internationaler Vorschriften betreffend sonellen Konsequenzen. Es ist auch richtig, dass sich im Flugsicherheit, Funkverkehr usw., deren Überprüfung nach betrieblichen Bereich die Mitwirkung des Bundes - und

wie vor uneingeschränkt dem Bundesamt für Zivilluftfahrt damit auch der Erlass von Vorschriften - auf das beschrän-

belassen werden soll. Das ist zweckmässig, das ist richtig. ken soll, was im Hinblick auf die Sicherheitsanforderungen

Demgegenüber ist es aber nun erforderlich, die Genehminotwendig ist, und dass wir nicht darüber hinaus einem gungsund Meldeverfahren im Bereich der Dienstleistungsgesetzgeberischen Perfektionismus verfallen dürfen. Diegebäude (also meinetwegen bei den landesseitigen Bauten) sen Gesichtspunkten wollten wir schon bei den departezu vereinfachen und unnötige Zeitverluste und Umtriebe zu mentsinternen Arbeiten für diesen Gesetzesentwurf Rechvermeiden. Im Bereich des Flughafenbetriebes stehen dem nung tragen. Wir werden die Überlegungen des Herrn Bund umfassende Aufsichtsbefugnisse zu. Diese sind nach Motionärs auch bei der weiteren Bearbeitung in Betracht wie vor gerechtfertigt, soweit die Flugsicherheit an sich ziehen und ihnen soweit als möglich Rechnung tragen. oder Vorschriften - beispielsweise zur Lärmbekämpfung - Die eidgenössischen Räte - Ständerat und Nationalrat - tangiert werden. Soweit jedoch untergeordnete Betriebswerden, wenn alles planmässig verläuft, diese Vorlage im reglemente oder zum Beispiel auch die Wahl und Anstelkommenden Jahr zur Beratung erhalten. lung von kantonalem Personal bei unseren Flughäfen in Im Hinblick darauf, dass diese Totalrevision bereits im Frage stehen, sind meines Erachtens die Genehmigungs- Gange ist, möchte Ihnen der Bundesrat vorschlagen - und und Meldepflichten abzubauen, und den Flughafenhaltern er ersucht um die Zustimmung des Herrn Motionärs -, die ist auch hier mehr Selbständigkeit einzuräumen. - Soweit Motion in ein Postulat umzuwandeln, damit im Zuge der einige Beispiele, sie könnten vermehrt werden. Totalrevision den vorgebrachten Begehren soweit als mög- Ich bin überzeugt, dass solche Neuregelungen, solche Neulich Rechnung getragen werden kann. abgrenzungen im Interesse aller Flughafenkantone liegen, die auch zweifellos in der Lage sind, ohne derartige umfas- Stucki: Aufgrund der Ausführungen von Herrn Bundesrat sende Interventionen und Kompetenzen der Bundesbehör- Schlumpf und auch aufgrund des Hinweises, dass nun die

den, wie sie heute bestehen, einen sicheren und einen wirt- Arbeiten in vollem Gange sind und dass wir diese Vorlage

schaftlichen Flughafenbetrieb sicherzustellen. Gleichzeitig wahrscheinlich nächstes Jahr bekommen werden, kann ich würde durch eine Verminderung des administrativen Aufmich mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden wandes ein Beitrag zu Einsparungen im Personalbereich erklären. des Bundes geleistet. Die anvisierten Neuregelungen wären im Rahmen der angekündigten Totalrevision des Luftfahrt- Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat gesetzes anzustreben, die dem Parlament - gemäss einem Bericht über die schweizerische Luftfahrtspolitik des Bundesamtes für Zivilluftfahrt vom Januar 1980 - im Jahre 1983 vorgelegt werden soll. Ich ersuche den Bundesrat, den Vorstoss zu übernehmen, #ST# 82.464 .'*" und Sie um entsprechende Überweisung. Postujat Genoud Bundesrat Schlumpt: Die Totalrevision des Luftfahrtgeset- Eisenbahnlinie Basel-Biel-Lausanne-Simplon zes, die Ständerat Stucki erwähnt, ist in vollem Gange. Der Transversale ferroviaire Entwurf für ein neues Luftfahrtgesetz liegt vor, er befindet Bâle-Bienne-Lausanne-Simplon sich jetzt in Behandlung bei der eidgenössischen Luftfahrtkommission und im verwaltungsinternen Vernehmlassungsverfahren; anschliessend folgt das verwaltungsexterne Vernehmlassungsverfahren. In diesem Zusammenhang werden selbstverständlich auch die Flughafenkantone mit den Wortlaut des Postulates vom 24. Juni 1982 anderen Kantonen Gelegenheit erhalten, ihre Vorschläge zu Der höchste Punkt der Eisenbahnstrecke Basel-Biel-Laumachen und ihre Interessen wahrzunehmen (übrigens sind sanne-Simplon liegt auf 705 Meter. Andererseits nimmt der die Flughafenkantone auch bereits in der eidgenössischen Energieverbrauch mit der zu überwindenden Steigung Luftfahrtkommission vertreten). Der Bundesrat wird bei der erheblich zu. weiteren Bearbeitung des Revisionsentwurfes dem Anliegen des Herrn Motionärs Rechnung tragen, soweit das Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, untersuchen zu nicht bei der Ausarbeitung des Entwurfs bereits geschehen lassen:

ist. In bezug auf die Flugplatzgebühren ist zu sagen, dass - wie gross die optimale Aufnahmefähigkeit dieser Strecke

die Kompetenz für die Festsetzung heute schon bei den für den internationalen Güterverkehr ist;

Flughafenhaltern liegt; das Amt für Zivilluftfahrt hat lediglich - welche Tarifänderungen notwendig sind, damit diese Ver-

eine Genehmigung der Gebührenfestsetzungen der Halter kehrsführung möglich wird und die Rentabilität trotzdem so

vorzunehmen. Ob hier eine weitere «Kantonalisierung», also weit gesichert ist, dass der äusserst kostspielige Bau neuer

ein Verzicht auf eine Genehmigung durch das Bundesamt Strecken möglichst lange hinausgeschoben werden kann. für Zivilluftfahrt, zweckmässig wäre, wollen wir prüfen. Bei der Mitfinanzierung von Bauten ist es in der Tat so, wie Texte du postulat du 24 juin 1982

Ständerat Stucki gesagt hat, dass gerade in Jahren mit rela- La transversale ferroviaire Bâle-Bienne-Lausanne-Simplon

tiv hohen Teuerungsraten die Subventionen, die dann letzculmine à 705 mètres d'altitude. La consommation d'éner-

ten Endes nach dem langwierigen Verfahren ausgerichtet gie augmente considérablement avec l'importance des

wurden, für die Empfänger vielfach nicht viel mehr brachten rampes à franchir. Aussi, le Conseil fédéral est invité à pro-

als einen Ausgleich der inzwischen eingetretenen Bauteuecéder à une étude relative Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Stucki Luftfahrtgesetz. Revision

Motion Stucki Loi sur la navigation aérienne. Révision

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1982 Année Anno

Band IV Volume Volume

Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale

Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 08 Séance Seduta

Geschäftsnummer 82.438 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 30.09.1982 - 08:00 Date Data

Seite 494-495 Page Pagina

Ref. No 20 010 955

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