Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 82-423 KI-generiert

Agricultural Investment Credit and Subsidy Reform Evaluation

Geschäftsnummer VPB 82-423
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court considered a motion proposing improvements to investment credit and subsidy conditions for agricultural construction, aiming to make public funding more advantageous, ease renovation staging, increase subsidies for smaller farms, remove minimum farm size requirements, untie mountain region subsidies from remoteness, grant credits to part-time farms, and link loan repayment rates to economic capacity. The court, acknowledging the value of small and medium-sized farms for rural development and environmental care, largely agreed with the motion's objectives but deemed most points best addressed as postulates rather than binding motions, allowing the Federal Council flexibility in implementation. The court noted that while some improvements were already underway or possible within existing frameworks, others, like increased subsidies, would require additional funding decisions by the parliament.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 32 BoV, Art. 32 OAF, Art. 6 Absatz; Agricultural Investment Credit and Subsidy Reform Evaluation: The court, acknowledging the value of small and medium-sized farms for rural development and environmental care, largely agreed with the motion's objectives but deemed most points best addressed as postulates rather than binding motions, allowing the Federal Council flexibility in implementation. The court noted that while some improvements were already underway or possible within existing frameworks, others, like increased subsidies, would require additional funding decisions by the parliament.

Schlagwörter

KI-generiert
Agrarkredit Subvention Baukredit Wirtschaftliche Bewertung Ländliche Entwicklung Wirtschaftsbedingungen

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 32 BoV
The court considered this article in relation to the condition of remoteness for subsidies for farm renovations in mountainous areas.
Art. 32 OAF
mises à la condition de l'éloignement (art. 32 OAF).
Art. 6 Absatz
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 32 BoV

The court considered this article in relation to the condition of remoteness for subsidies for farm renovations in mountainous areas.

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Volltext

Motion Gadient 426 22 septembre 1982

#ST# 82.423 sie praktisch vollumfänglich abgedeckt sind durch den

agrarpolitischen Kurs des Schweizerischen Bauernverban-

Motion Gadient des, wie er in den genehmigten Richtlinien vom 24. Novem-

Erhaltung landwirtschaftlicher Klein- ber 1981 niedergelegt ist (ich verweise auf die Publikation

und Mittelbetriebe des Schweizerischen Bauernverbandes, Seiten 16, 21, 27

und 28). Es ist dieser für den Bauernstand repräsentativen

Sauvegarde des petites et moyennes Dachorganisation in Auswertung aller Erfahrungen und in

exploitations agricoles mehrjähriger Arbeit gelungen, auch in diesem Bereich eine

einheitliche Auffassung und Strategie zu erarbeiten und

gutzuheissen. Die Resultate dieser beachtlichen Arbeit und

Schlussfolgerung verdienen es, ins Parlament getragen und

Wortlaut der Motion vom 16. Juni 1982 einer Realisierung zugeführt zu werden.

Die Erhaltung landwirtschaftlicher Existenzen wird stets Landwirtschaftliche Klein- und Mittelbetriebe sind erhal-

dann zum Prüfstein, wenn grössere Investitionen fällig wer- tens- und förderungswürdig, weil sie in abgelegenen ländli-

den. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, die Auflagen chen Räumen insbesondere im Dienste des Besiedlungs-

und Bedingungen für Investitionskredite und Subventionen zieles, des Versorgungszieles und der Umweltpflege hohe

für Hochbauten in der Landwirtschaft so zu verbessern, gemeinwirtschaftliche Leistungen vollbringen. Die vorlie-

dass folgenden Punkten Rechnung getragen wird: gende Motion ist mit gleichem Wortlaut auch im Nationalrat

1. Das Bauen mit öffentlichen Mitteln muss für den eingebracht worden. Die in ihr relevierten Punkte sind auf

Betriebsinhaber billiger zu stehen kommen, als wenn er mit die Erhaltung und Förderung solcher Klein- und Mittelbe-

eigenen Mitteln baut. triebe ausgerichtet. Nun soll der Vorstoss dem Vernehmen

nach lediglich als Postulat entgegengenommen werden, so

2. Die zeitliche Etappierung einer Sanierung mit öffentlichen dass ich mich im Zusammenhang mit der Begründung der

Mitteln ist zu erleichtern. einzelnen Punkte im Sinne einer Rationalisierung des Ver-

3. Für kleinere Betriebe sind die Pauschalansätze für Sub- fahrens hier auch zu dieser Frage äussern werde. Im Rah-

ventionen gestaffelt zu erhöhen. men der Begründung erörtere ich im folgenden kurz die ein-

4. Die Anforderungen betreffend Mindestgrösse des zelnen Punkte:

Betriebes als Voraussetzung für Subventionen sind aufzu- 1. Das Bauen mit öffentlichen Mitteln muss für den

heben. Betriebsinhaber billiger zu stehen kommen, als wenn er mit

5. Im Berggebiet sind die Subventionen für Hofsanierungen eigenen Mitteln baut. Die öffentliche Beihilfe wird an Aufla-

nicht von der Bedingung der Abgelegenheit (Art. 32 BoV) gen, wie solche betreffend die Belichtungsverhältnisse,

abhängig zu machen. Milchkammerstandort, Baukonzept usw., gebunden, die

6. Investitionskredite sind auch für Nebenerwerbsbetriebe immer wieder zu einer Verteuerung des Bauvorhabens füh-

zu gewähren. ren. So kommt es dann, dass vielfach trotz positivem Vor-

7. Die minimalen Tilgungsraten für Investitionskredite sind entscheid des Bundes auf eine Mithilfe des EMA verzichtet

nach der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Betriebes zu wird. Bei einfachen Sanierungsmassnahmen verschlingt

staffeln. zudem die vorgeschriebene Planung einen erheblichen

Anteil der zu erwartenden Subventionsbeiträge; zudem

Texte de la motion du 16 juin 1982 können Bauverzögerung und Bauteuerung die Folge sein.

A chaque fois qu'il s'agit de financer des investissements Eine Reduktion des Planungsaufwandes erscheint in vielen

d'une certaine importance, le problème de la sauvegarde Fällen als durchaus möglich und angebracht, insbesondere

des exploitations agricoles ressurgit. C'est pourquoi, nous wo die praktische Bauerfahrung des einzelnen Gesuchstel-

prions le Conseil fédéral d'améliorer, en tenant compte des lers gegeben ist, wo er über das handwerkliche Rüstzeug in

points énumérés ci-dessous, les dispositions relatives aux hinreichender Art verfügt. Es gilt vor allem auch Doppelspu-

conditions et aux charges prévues pour l'octroi de crédits rigkeiten zu vermeiden, die heute entstehen können und

d'investissements et de subventions destinés à des entstehen, wenn zusätzliche Detailanordnungen in bezug

constructions rurales. auf den Bau von Bern aus erfolgen, die besser den örtlichen

Instanzen überlassen werden. Bedingungen und Auflagen

1. Il doit être plus avantageux pour un propriétaire de finan-

sollten vom Kanton aus, der ja auch über entsprechende

cer une construction à l'aide de fonds publics plutôt que de

Sachbearbeiter verfügt, abschliessend auferlegt werden

fonds privés.

können. Eine Vereinfachung drängt sich in dieser Bezie-

2. L'échelonnement des travaux de rénovation financés au hung auf.

moyen de fonds publics doit être facilité. Dieser erste Punkt beinhaltet eine Zielformulierung allge-

3. Pour ce qui est des petites entreprises, les taux forfai- meiner Art, die im folgenden Text eine Konkretisierung

taires applicables aux subventions doivent augmenter de erfährt, so dass wir mit deren Umwandlung in ein Postulat

façon progressive. einverstanden sein können.

4. Ils convient de supprimer les exigences concernant la 2. Die zeitliche Etappierung einer Sanierung mit öffentli-

taille minimale des entreprises pouvant recevoir des sub- chen Mitteln ist zu erleichtern.

ventions. Wer in der Vergangenheit seine Gebäude durch eigene Lei-

5. Dans les régions de montagne, les subventions desti- stungen stets gut unterhalten hat, indem er Teil für Teil wäh-

nées à la restauration de fermes ne doivent plus être sou- rend Jahren erneuerte, erhielt keine oder weniger öffentli-

mises à la condition de l'éloignement (art. 32 OAF). che Unterstützung als derjenige, der an seinen Gebäuden

6. Les entreprises procurant un revenu accessoire doivent nichts vornahm, um sie dann in einem Zug umfassend zu

également pouvoir bénéficier de crédits d'investissements. sanieren. Die ständige Eigenleistung im ersten Fall wurde

7. Les taux minimums de remboursement des crédits nicht entsprechend honoriert. Die Gesetzgebung ist so

d'investissements doivent être échelonnés en fonction de auszugestalten, dass dies künftig möglich wird. Die Ermög-

la capacité économique d'une entreprise. lichung einer etappenweisen Sanierung gestattet Klein- und

Mittelbetrieben, Bauarbeiten in grösserem Ausmass als bis-

Mitunterzeichner - Cosignataires: Arnold, Cavelty, Genoud, her durch eigenen Arbeitseinsatz vorzunehmen.

Gerber, Knüsel, Schmid, Schönenberger, Zumbühl Wir erwarten mindestens die bundesrätliche Zusage, dass

überprüft wird, ob Verbesserungen in dieser Hinsicht mög-

Gadient: Einleitend sei festgehalten, dass die Forderungen lich sind; denn wenn Gesuche abgelehnt werden müssen,

dieser Motion nicht den einsamen Gedanken eines Parla- weil auf Teilsanierungen nicht eingetreten werden kann,

mentariers aus dem Berggebiet entstammen, sondern dass dann bedarf dies der Korrektur.

22. September 1982 427 Motion Gadient

3. Für kleinere Betriebe sind die Pauschalansätze für Sub- werter Weise vollzogen und gefördert worden; sie haben zu

ventionen gestaffelt zu erhöhen. Es sind die kleinen einer erfreulichen Erstarkung beigetragen, wenn auch der

Betriebe, die je Tierplatz oder Raumeinheit höhere Bau- und gravierende Einkommensrückstand des Berggebietes im

Folgekosten ausweisen. Die heutige Staffelung gemäss Vergleich zum Talgebiet nach wie vor besteht und sicher

Kreisschreiben des Eidgenössischen Meliorationsamtes ist nicht übersehen werden darf.

ungenügend. Sie verläuft nicht einmal parallel zu den stei- Ausserordentlich bedauerlich aber ist es andererseits, dass

genden Baukosten mit abnehmender Betriebsgrösse. Mit ausgerechnet die auf die Grundlagenverbesserung zielen-

dieser vermindert sich auch die Eigenfinanzierungskapazi- den'Massnahmen, die richtigerweise seit Jahrzehnten auch

tät. Daher ist eine überproportionale Staffelung am Platze. vom Bundesrat als entscheidend angesehen werden, ins

4. Die Anforderungen betreffend Mindestgrösse des Hintertreffen geraten sind und auch im Zusammenhang mit

Betriebes als Voraussetzung für Subventionen sind aufzu- den Sparmassnahmen eine wohl ungewollte Vernachlässi-

heben. Das ist ein zentrales Anliegen, bei dem wir, wie auch gung erfahren haben. Es ist grundsätzlich falsch, eigentli-

beim soeben erörterten Punkt 3, an der Motionsform fest- che Strukturverbesserungen zu bremsen. Diese direkte

halten müssen. Bremswirkung ist mit der Entwicklung der Baukosten leider

Die Bausubventionen sind Instrumente der staatlichen eingetreten. Die Ziele der Motion sind auf die Strukturerhal-

Strukturpolitik. Die Anwendung dieser Instrumente muss tung ausgerichtet, aber wir müssen uns vergegenwärtigen,

der strukturpolitischen Zielsetzung, der Erhaltung mög- dass dafür auch die entsprechenden Mittel nötig sind.

lichst vieler landwirtschaftlicher Betriebe, genügen. Die Erlauben Sie mir, dass ich Ihnen das am Beispiel des Kan-

Gewährung von Bausubventionen soll daher nicht mehr von tons Graubünden erläutere, obgleich die Motion aus-

einer minimalen Betriebsgrösse abhängig gemacht werden, schliesslich die gesamtschweizerische Situation anvisiert.

sondern von einer umfassenden Beurteilung der Existenz, Die ordentlichen Bundesbeiträge an Meliorationen sind für

die auch sichere Neben- und Zuerwerbseinkommen Graubünden seit 1970 mit rund 11 Millionen Franken prak-

berücksichtigt. tisch gleich geblieben. In der gleichen Zeitspanne haben

Zur Abgrenzung sei andererseits klargestellt, dass es nicht aber die Baukosten eine Verteuerung um 75 Prozent erfah-

etwa um die Forderung von Hobbylandwirten geht, bei ren. Es ist selbstverständlich, dass damit der Handlungs-

denen meist die bäuerliche Komponente fehlt, auch wenn spielraum ausserordentlich eingeengt wird, und dass ohne

bei solchen frankenmässig oft noch mehr herausschauen den entsprechenden Ausgleich im Jahre 1982 viel weniger

mag als bei einem echten Kleinbetrieb. an Strukturverbesserungen geleistet werden kann als mit

5. Im Bergebiet sind die Subventionen für Hofsanierungeh dem gleichen Betrag im Jahre 1970. So ist es nicht verwun-

nicht von der Bedingung der Abgelegenheit abhängig zu derlich, dass die Nachfrage für Beiträge aus Bodenverbes-

machen. Es besteht kein zwingender Zusammenhang zwi- serungskrediten unsere Kontingente um mindestens 100

schen der Subventionswürdigkeit einer Hofsanierung und Prozent übersteigt.

der Entfernung des Betriebes vom Dorfzentrum. Die äus- In der gleichen Zeitspanne sind die erwähnten Ausgleichs-

sere Verkehrslage darf daher nicht als Kriterium für eine zahlungen des Bundes von 7 auf rund 40 Millionen ange-

Finanzierungshilfe zur Verbesserung der Betriebsstruktur stiegen, und es besteht die Gefahr, dass der unbeteiligte

herangezogen werden und ist deshalb fallen zu lassen. Dritte die Massnahmeneffizienz nur noch nach dem Stand

Die Lösung kann im einem Verzicht auf das Kriterium der dieser Ausgleichszahlungen beurteilt und dabei die ekla-

Abgelegenheit liegen oder aber zum Beispiel in einem tante Lücke übersieht, das Auseinanderklaffen bei der Ent-

Zuschlag für die grössere Entfernung. Auch für dieses aus- wicklung der Beiträge an Meliorationen einerseits und den

gewiesene Anliegen halten wir an der Motion fest. Baukosten nach Index andererseits, wie auch die Tatsache,

6. Investitionskredite sind auch für Nebenerwerbsbetriebe dass eine langfristige Verbesserung der wirtschaftlichen

zu gewähren. Lage der Berglandwirtschaft hauptsächlich über eine wirk-

Besonders in Gegenden mit ungünstigen natürlichen Pro- same, beschleunigte Verbesserung der Grundstrukturen

duktionsbedingungen werden die Aufgaben der Landwirt- erreicht werden kann. Dazu müssen die erforderlichen Mit-

schaft zu grossen Teilen von Nebenerwerbsbetrieben wahr- tel bereitgestellt werden. Es scheint uns zwingend, dass

genommen. Damit die Nebenerwerbsbetriebe diese Aufga- dieses grundsätzliche Problem, das in engstem Zusammen-

ben weiterhin erfüllen können, sind auch diesen Betrieben hang mit den heute vorgetragenen Anliegen steht, ja dafür

durch staatliche Finanzierungshilfe Strukturverbesserungen die eigentliche materielle Grundlage bildet, möglichst bald

zu ermöglichen. Projekte von Nebenerwerbsbetrieben sind mitbearbeitet wird.

vielfach finanziell tragbar, .aber sie scheitern an der Finan- Ich ersuche Sie höflich, den Vorstoss in der erwähnten

zierung. Daher sind auch für Nebenerwerbsbetriebe Investi- Form zu überweisen.

tionskredite zu gewähren.

7. Die minimalen Tilgungsraten für Investitionskredite sind Bundespräsident Honegger: Der Bundersrat hat mich

nach der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Betriebes zu ermächtigt, die Motion Gadient wie folgt zu beantworten:

staffeln. Der Motionär verlangt verschiedene Verbesserungen bei

Hohe Tilgungsraten für Investitionskredite sind im Sinne der Gewährung von Investitionskrediten und Subventionen

eines raschen Umlaufes der Kredite zu begrüssen. Von an landwirtschaftliche Hochbauten. Landwirtschaftliche

Kleinbetrieben können aber als Folge der geringeren Hochbauten werden aufgrund des Landwirtschaftsgesetzes

Ertragskraft nicht die gleichen Tilgungsbedingungen ver- vom 3. Oktober 1951 und der Bodenverbesserungsverord-

langt werden wie von grösseren Betrieben. Im Sinne einer nung vom 14. Juni 1971 mit Beiträgen unterstützt. Für die

differenzierteren Behandlung sind die Bedingungen nach Gewährung von Investitionskrediten sind das Bundesge-

der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Betriebes abzustu- setz über Investitionskredite und Betriebshilfen in der Land-

fen. wirtschaft vom 23. März 1962 sowie die dazugehörige Ver-

Der anwendbare Gesetzestext sollte in diesem Punkte eine ordnung vom 15. November 1972 massgebend.

angemessene Lösung ermöglichen, so dass wir wie auch in Zu den vom Herrn Motionär aufgeworfenen Fragen.

Punkt 6 mit der Postulatsform einverstanden sein können. Zu Frage 1: Landwirtschaftliche Bauten gleicher Grosse

Zusammenfassend halten wir demnach in den Punkten 3, 4 und gleicher Qualität kosten gleich viel, ob sie mit oder

und 5 an der Motion fest, während wir mit einer Umwand- ohne öffentliche Hilfe erstellt werden. Kostendifferenzen

lung in ein Postulat in den übrigen Punkten einverstanden können allenfalls entstehen, wenn die allgemeinen Interes-

sind. sen wie Gewässerschutz, Natur- und Heimatschutz, Orts-

Und nun erlauben Sie mir noch ein abschliessendes Wort bildschutz, Tierschutz usw. in unterschiedlichem Masse

zu einem in diesem Zusammenhang sehr grundsätzlichen berücksichtigt werden. Dabei ist zu bedenken, dass sich

Problem. Die Direktzahlungen im Sinne einer Einkommens- die Amtsstellen von Bund und Kantonen nicht über die Vor-

verbesserung im Berggebiet sind vom Bund in verdankens- schriften der Spezialgesetzgebung hinwegsetzen dürfen.

Motion Gadient 428 22 septembre 1982

Den vom Motionär in seiner Begründung gemachten Fest- 20. März 1970. Hier ist die Abgelegenheit nicht Vorausset-

stellungen, wonach in kleinen und mittleren Betrieben das zung für die Subventionierung.

Verhältnis von öffentlichen Baubeiträgen und erforderlichen Meine persönliche Bemerkung zu diesem Punkt 5, weil er

eigenen Mitteln schlechter sei als in grösseren Betrieben, von Herrn Gadient als Motion aufrechterhalten werden soll:

und Auflagen das Projekt oft so stark verteuerten, dass Eine Subventionierung von Ökonomiegebäude und Wohn-

eine vollständige Eigenfinanzierung billiger zu stehen haus ist also im Berggebiet durchaus möglich; wo die Vor-

komme, kann - generell betrachtet - nicht zugestimmt wer- aussetzung der Abgelegenheit gemäss Landwirtschaftsge-

den. setz nicht erfüllt ist, könnte - wie gesagt - das Bundesge-

Zu Frage 2: Es ist möglich, den Zeitraum für die Erstellung setz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berg-

landwirtschaftlicher Bauten nach der Baufreigabe so zu gebieten zur Anwendung kommen. Heute werden Wohn-

bestimmen, dass der Landwirt möglichst viele Arbeiten häuser in erster Linie aufgrund dieses Gesetzes subventio-

selbst ausführen kann. Um diese Eigenleistungen zu för- niert. Wir sind aber bereit, die Kriterien der Abgelegenheit

dern, wurde im Jahre 1971 die Pauschalsubventionierung neu zu überprüfen, sofern für die zu erwartende grössere

eingeführt. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, dass land- Zahl von Subventionsgesuchen entsprechend höhere

wirtschaftliche Ökonomiegebäude in den meisten Fällen Meliorationskredite zur Verfügung gestellt werden. Das

umgebaut oder neu erstellt werden müssen, weil sie den wäre einen Entscheid der Räte wert. Ohne zusätzliche Mit-

arbeitswirtschaftlichen Erfordernissen nicht mehr genügen tel könnte dem Wunsch des Herrn Gadient nicht entspro-

und sich die Betriebsstruktur verändert hat. Solche grös- chen werden. Wenn aufgrund des bundesrätlichen Antra-

sere Bauvorhaben werden unterstützt, nicht aber reine ges mehr Mittel bewilligt werden, könnte sein Punkt 5

Unterhaltsarbeiten. Es wird jedoch zu prüfen sein - da sind durchaus erfüllt werden.

wir mit dem Herrn Motionär einverstanden -, ob in dieser Zu Punkt 6: Mit der Annahme der in ein Postulat umge-

Hinsicht noch Verbesserungen möglich sind. wandelten Motion 80.479 «Investitionskredite. Berglandwirt-

Zu Frage 3: Das Bundesamt für Landwirtschaft hat in schaft» wird geprüft, ob und wie im Rahmen der geltenden

einem Kreisschreiben vom 12. Dezember 1981 die Beitrags- gesetzlichen Ordnung die landwirtschaftlichen Nebener-

abstufung neu geregelt. Darnach nehmen die subventions- werbsbetriebe bei der Gewährung von Investitionskrediten

berechtigten Kosten (und damit die Höhe des Beitrages pro im Berggebiet vermehrt berücksichtigt werden können.

Grossvieheinheit) bei zunehmender Stallgrösse stark ab. Zu seinem Punkt 7: Nach Artikel 6 Absatz 1 IBG ist die Til-

Der Herr Motionär hat in seiner Begründung darauf auf- gungsdauer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen

merksam gemacht, dass er Punkt 3 als Motion aufrechter- Möglichkeiten des Betriebes festzusetzen. Es ist abzuklä-

halten wolle. Deshalb erlaube ich mir, noch meine persönli- ren, ob dieser Forderung genügend Rechnung getragen

che Meinung zu diesem Punkt zu äussern, als Ergänzung wird.

zu dem, was der Bundesrat in seiner Antwort festgehalten Zum Formellen: Es handelt sich in allen sieben Punkten

hat: immer um Korrekturen einer Verordnung, die in die Kompe-

Gemäss Kreisschreiben des Bundesamtes für Landwirt- tenz des Bundesrates fällt. Deshalb stellt der Bundesrat

schaft vom November 1981 werden die beitragsberechtig- gemäss bisheriger Praxis den Antrag, diese sieben Punkte

ten Kosten für mittlere und grössere Betnebe gestaffelt nicht als Motion, sondern als Postulate zu überweisen, weil

gekürzt, was zur Folge hat, dass die durch den Bauherrn zu der Bundesrat der Meinung ist, im sogenannten delegierten

finanzierenden Restkosten mit zunehmender Betriebs- Rechtsetzungsbereich könne das Parlament dem Bundes-

grösse absolut und relativ ansteigen. Durch dieses Vorge- rat nicht in Form von Motionen verbindliche Weisungen

hen resultieren nun bei kleineren Projekten pro Grossvieh- erteilen, hingegen im Sinne eines Postulates.

einheit deutlich höhere Beiträge als bei grösseren Betrie- Sie haben meinen zusätzlichen Darlegungen zur Antwort

ben; also genau das, was der Herr Motionär verlangt. Die des Bundesrates entnehmen können, dass wir weitgehend

Auswirkungen dieser Praxis liegen somit in der von ihm bereit sind - sofern das Parlament die notwendigen Kredite

anvisierten Richtung. bewilligt -, den Wünschen des Motionärs zu entsprechen.

Zu seinem Punkt 4: Zur Frage der Mindestgrösse von Öko- Ich bitte Sie, die Motion als Postulat zu überweisen.

nomiegebäuden hat der Bundesrat in seiner Antwort auf die

Motion 81.922 «Landwirtschaftliche Hochbauten. Subven- Miville: Wir erleben heute wieder einmal einen Landwirt-

tionspraxis» Stellung bezogen. - Ich gebe gerne zu, dass schaftsvormittag, bei dem man als Vertreter städtischer

diese Antwort etwas kurz ausgefallen ist. Deshalb möchte Konsumenten und Arbeitnehmer nur noch staunen kann

ich noch persönlich ergänzen: Die Beschränkung der Bun- oder könnte, wenn man das Staunen hier nicht schon längst

desbeiträge an Ökonomiegebäude auf mindestens zehn verlernt hätte.

Grossvieheinheiten drängte sich vor allem deshalb auf, weil Wir haben heute im Zusammenhang mit der Futtermittel-

so kleine Gebäude in der Regel unwirtschaftlich sind. Wo kontingentierung gehört, dass die Konsumenten gerne

aber trotzdem Investitionsbeihilfen aus ausserökonomi- bereit seien, mehr zu zahlen, wenn man das und jenes ver-

schen Gründen gerechtfertigt erscheinen, kann die Lösung nünftiger - vom Standpunkt der Initianten aus gesehen -

auf kantonaler Ebene gesucht werden. Im übrigen trifft es ordnen würde. Ich muss Ihnen sagen, dass von all dem, was

sehr wahrscheinlich nicht zu, dass für Hofsanierungen eine ich heute morgen gehört habe, jedenfalls dies nicht zutrifft.

Mindestfläche von 15 Hektaren verlangt wird; auf alle Fälle Mit Konsumenten habe ich zu tun, und die Konsumenten

ist das nicht die Praxis des Bundesamtes. Das gilt nur für sind - man mag das bedauern oder nicht - im allgemeinen

Siedlungen, die im Rahmen von Güterzusammenlegungen nicht gewillt, bei der Entwicklung der Preise, wie sie sich in

erstellt werden. Hier scheint beim Herrn Motionär ein Irrtum den letzten Jahren vollzogen, um irgendwelcher übergeord-

vorzuliegen. neter Ziele willen höhere Preise zu zahlen. Da macht man

Zu seinem Punkt 5: Die Bedingung der Abgelegenheit bei seine Erfahrungen, zum Beispiel bei den Eiern.

Hofsanierungen (Sanierung von Ökonomiegebäude und Nun haben wir hier diesen Vorstoss, und ich kann Herrn

Wohnhaus) ist in Artikel 92 Buchstabe c des Landwirt- Gadient nur bitten, auch in den drei Punkten, die noch

schaftsgesetzes verankert. Wir sind bereit, das Anliegen umstritten sind, auf die Motion zu verzichten. Dann kann

des Motionärs zu prüfen, machen indessen auf folgendes man mit einigermassen gutem Gewissen seinem Vorstoss

aufmerksam: Für Ökonomiegebäude gilt die Bedingung der zur Gänze zustimmen. Sonst kann ich das jedenfalls nicht.

Abgelegenheit nicht; sie können unabhängig davon subven- Ich bedaure manchmal, dass Herr Heimann diesem Rate

tioniert werden. Damit kommen wir also durchaus einem nicht mehr angehört. Er hat in solchen Fragen mit der ihm

Wunsche des Motionärs entgegen. eigenen Sachkenntnis jeweils noch andere Akzente

Die Sanierung von Wohnbauten im Berggebiet erfolgt heute gesetzt.

zum überwiegenden Teil mit dem Bundesgesetz über die Es soll hier doch alles in allem einfach wieder wesentlich

Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten vom mehr subventioniert werden. Auf das läuft es unter dem

23. September 1982 429 Schweizerische Volksbibliothek

Strich heraus, wenn man die ganzen Forderungen hier sum- Vierte Sitzung - Quatrième séance

miert. Auch in den drei Punkten, die nun sogar verpflich-

#ST#

tend für den Bundesrat als Motion formuliert werden sollen.

Punkt 3: Subventionen erhöhen; Punkt 4: Anforderungen Donnerstag, 23. September 1982, Vormittag

aufheben, d. h. doch mehr geben; Punkt 5: nicht von einer Jeudi 23 septembre 1982, matin

bestimmten Bedingung abhängig machen, d. h. doch eben- 8.00h

falls mehr geben.

Da muss ich nun einfach sagen: Wir leben zurzeit politisch Vorsitz - Présidence: M. Dreyer

in einer Epoche, in der uns von bürgerlicher Seite, von der

Seite, die das Geschehen hier in diesem Rate massgeblich

bestimmt, erstens gesagt wird, man solle mit weniger Staat

auskommen, und zweitens, man solle sich mit weniger Sub-

ventionen bescheiden, also sparen. Das wird auch mit aller

Konsequenz durchexerziert, beispielsweise bei den Kran-

kenkassen. Wir kommen mit einer 10. AHV-Revision nicht 82.037

vom Fleck, weil aus Gründen, die man noch irgendwie ver-

stehen und akzeptieren muss, die Sache nicht mehr als das Schweizerische Volksbibliothek

und das kosten darf; Kostenneutralität heisst die Parole. Bibliothèque pour tous

Auf der anderen Seite soll dann der Bundesrat in dieser ver-

pflichtenden Art und Weise dazu angehalten werden, auf Botschaft und Beschlussentwurf vom 10. Mai 1982 (BBI II, 349)

dem Gebiet der Subventionierung für eine bestimmte Kate- Message et projet d'arrêté du 10 mai 1982 (BBI II, 369)

gorie von Landwirtschaft mehr Mittel flüssig zu machen.

Das halte ich im Vergleich zu anderen Kategorien unserer

Bevölkerung und was sie von diesem Staate zurzeit noch

erwarten dürfen, für nicht angebracht.

Ich habe nichts dagegen, dass solche Fragen, für die Herr Antrag der Kommission

Gadient im übrigen viele gute Argumente vorgetragen hat, Eintreten

geprüft werden, aber nicht vorgeschrieben. Man müsste

dann einmal prüfen, ob nicht unsere ganze Landwirtschafts- Proposition de la commission

politik eine Neuorientierung erfahren müsste. Stichwort Flä- Entrer en matière

chenbeiträge, Stichwort differenzierte Preise, je nach

Grosse der Betriebe. Damit könnte man verhindern, dass M. Schaffter, rapporteur: Le 18 mai 1982, le Conseil fédéral

man immer und immer wieder auf dem Wege von Subven- a adressé aux Chambres le message concernant l'aide à la

tionen bestehenden Mängeln beizukommen sucht. In die- Bibliothèque pour tous, fondation suisse. C'est de ce mes-

sem Sinne bitte ich unseren Kollegen Gadient, sich für die sage et de l'arrêté fédéral qu'il fonde que nous avons à trai-

Gesamtheit seines Vorstosses mit der Postulatsform zufrie- ter ce matin.

denzugeben. Je vous épargnerai la description détaillée de l'activité de la

fondation, dont la direction et l'administration ont leur siège

Gadient: Ich kann Herrn Kollege Miville beruhigen und ihm à Berne. Plus de 600 000 livres sont mis en circulation au

sogar sagen, dass er sich die Anstrengung seines Votums cours d'une année, ce qui est d'une importance capitale

hätte ersparen können, wenn er mich vorher hätte zu Worte pour le régions et les localités dépourvues de bibliothèque

kommen lassen. Ich habe nämlich - nicht wegen seiner propre, universitaire ou autre.

Drohungen, die weitgehend aus einer Konsumentenoptik Pour animer cette vaste entreprise, deux bibliocentres sont

vorgetragen worden sind - den Entschluss gefasst, auch installés à Lausanne et à Bellinzone, pour la Suisse

der Umwandlung der Punkte 3, 4 und 5 in ein Postulat zuzu- romande et le Tessin. Les dépôts régionaux de Berne et de

stimmen. Dies geschieht allein in Berücksichtigung der sehr Zurich, ainsi qu'un dépôt central approvisionnent la Suisse

konkreten und positiven materiellen Stellungnahme des allemande, où la création d'un troisième bibliocentre natio-

Bundesrates. nal s'impose comme une urgente nécessité.

Ich bedaure an sich, dass es nun zu diesem Exkurs gekom- L'aide aux bibliothèques locales et régionales, l'extension

men ist. Ich kann Herrn Miville nur sagen, dass die Dinge et le renouvellement des collections, le prêt de livres en lan-

natürlich wirklich etwas anders liegen. Wir sind zwar alle gues étrangères, l'aide spéciale à des établissements mili-

Konsumenten, wir im Berggebiet vielleicht etwas anderer taires, hospitaliers, pénitentiaires ou privés, sont l'activité

Art als diejenigen in den Agglomerationen. Aber diese principale de la Bibliothèque pour tous, ainsi que la création

Schweiz und dieses Land besteht eben aus dem Verbund des séries de classes, soit de stocks d'œuvres mises à dis-

aller volkswirtschaftlichen Kräfte, und Sie wissen mit mir, position en nombre voulu pour les lectures suivies à l'école

dass ein Industriestaat in unserer Zeit, wo immer er sich même (11 116 séries avec 242000 volumes en 1979).

befindet, ohne Hilfe an die Landwirtschaft ganz einfach On conçoit aisément que les modestes taxes perçues par

nicht auskommt. Sie wissen mit mir auch, dass wir bei die- la fondation ne sauraient subvenir à ses besoins. Aussi, dès

sem Anliegen innerhalb der Landwirtschaft noch einmal ses débuts, la Bibliothèque pour tous a bénéficié des sub-

erhebliche Probleme zu registrieren haben, und dass dieje- ventions fédérales. En vertu de l'arrêté fédéral du 3 juin

nigen der Kleinbetriebe und des Berggebietes, das Sie 1970, elle reçoit un subside égal au total de toutes ses

noch speziell angesprochen haben, hier eine ganz beson- autres ressources, mais ne dépassant pas le demi-million.

dere Rolle spielen. Im übrigen glaube ich nicht, dass das Cependant, devant l'urgence des besoins, une subvention

der Zeitpunkt ist für eine Generaldebatte über Landwirt- annuelle extraordinaire de 250 000 francs a été versée en

schaftsfragen. Aber es lag mir daran, dies noch klarzustel- 1970 et 1971, à quoi il faut ajouter, pour 1975, 1976, 1977,

len. 1,5 million de francs et, pour 1978 et 1979, 800000 autres

francs provenant du bénéfice de la frappe d'écus commé-

Überwiesen a/s Postulat - Transmis comme postulat moratifs. Ainsi, de 1970 à 1979, l'aide fédérale totale s'est

élevée à 780 000 francs par année, preuve que la limite des

500 000 était impraticable.

Schluss der Sitzung um 11.30 Uhr Ces deux dernières années, la fondation a cependant dû se

contenter des 500 000 francs prévus par l'arrêté, qui sont

La séance est levée à 11 h 30 devenus 450000 en 1981, pour les raisons que vous

connaissez. A ce stade-là, la Bibliothèque pour tous était

menacée de paralysie et d'asphyxie.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Gadient Erhaltung landwirtschaftlicher Klein- und Mittelbetriebe

Motion Gadient Sauvegarde des petites et moyennes exploitations agricoles

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1982

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 03

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 82.423

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 22.09.1982 - 08:00

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Ref. No 20 010 933

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.

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