Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 82-414 KI-generiert

Federal Council Rejects Immigration Policy Overhaul, Cites Complexity and Discrimination Concerns

Geschäftsnummer VPB 82-414
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Federal Council rejected a motion to revise immigration policy, citing that a complex issue requires balancing multiple interests and that no simple solutions exist. While agreeing to examine some aspects as a postulate, it rejected a general ban on workers from certain cultural regions as discriminatory and disagreed with other demands that would create rigid systems or contradict existing humanitarian obligations, such as those concerning refugees.

Legislator-Regeste

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Art. 12 ANAG, Art. 23 Absatz, Art. 23 ANAG, Art. 12 Absatz 1 ANAG, Art. 23 Absatz 1 ANAG; Federal Council Rejects Immigration Policy Overhaul, Cites Complexity and Discrimination Concerns: While agreeing to examine some aspects as a postulate, it rejected a general ban on workers from certain cultural regions as discriminatory and disagreed with other demands that would create rigid systems or contradict existing humanitarian obligations, such as those concerning refugees.

Schlagwörter

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Einwanderungspolitik Asylrevision Fremdenhass Freizügigkeitseinschränkung Zwangsmassnahme im Ausländerrecht Widerruf der Aufenthaltsbewilligung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 12 ANAG
Art. 23 Absatz
appliquent déjà la disposition pénale sévère de l'article 23, gegenüber gewerblichen Kreisen, womit er wesentlich zu
Art. 23 ANAG
appliquent déjà la disposition pénale sévère de l'article 23, gegenüber gewerblichen Kreisen, womit er wesentlich zu
Art. 12 Absatz 1 ANAG
Cited as the basis for the possibility of expelling illegally present foreigners.
Art. 23 Absatz 1 ANAG
Cited in relation to the penal provisions for employing illegal workers, with the cantons having the possibility to apply harsher penalties.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 12 Absatz 1 ANAG

Cited as the basis for the possibility of expelling illegally present foreigners.

Art. 23 Absatz 1 ANAG

Cited in relation to the penal provisions for employing illegal workers, with the cantons having the possibility to apply harsher penalties.

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Volltext

7. März 1983 N 251 Asylpolitik und Ausländerfragen

Ausländergesetzes im Parlament gezeigt haben, gibt es in bend ist Artikel 3 Buchstabe f VWVG in Verbindung mit Arti-

dieser vielschichtigen Materie keine einfachen Rezepte, die kel 12 Absatz 1 ANAG. Ebenso haben die kantonalen

von einer Mehrheit akzeptiert würden. Entsprechend einem Behörden gestützt auf Artikel 12 ANAG die Möglichkeit,

allseits anerkannten Grundsatz der Ausländerpolitik ist eine rechtswidrig anwesende Ausländer unverzüglich aus unse-

Vielzahl von Faktoren und Interessen zu berücksichtigen: rem Lande wegzuweisen.

staatspolitische, wirtschaftspolitische, demographische, Aus diesen Überlegungen kann der Bundesrat nicht emp-

menschliche, soziale, kulturelle und wissenschaftliche. Sie fehlen, die Motion entgegenzunehmen. Hingegen ist er mit

können das Ganze einfach nicht auf einen einzigen Nenner Ausnahme von Ziffer 2 bereit, die sich daraus ergebenden

reduzieren. Fragen in der Form eines Postulates zu prüfen. Nach unse-

Nun zu den einzelnen in der Motion gestellten Forderungen. rer Meinung ist heute die Zeit für ein neues Ausländerge-

setz ganz einfach noch nicht reif.

Zu Forderung 1: Mit einer Bestimmung, wonach die jährli- Der Bundesrat beantragt also die Ablehnung von Ziffer 2

chen Neueinwanderungen von Ausländern die Zahl der der Motion und die Umwandlung der übrigen Punkte in ein

Rückwanderungen nicht übersteigen dürfe, würde unseres Postulat.

Erachtens ein allzu starres Begrenzungssystem für Auslän-

der geschaffen. Die Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit der

Wirtschaft im allgemeinen und der Exportwirtschaft im

besonderen, die Förderung der Forschung und Entwicklung

und die Aufrechterhaltung der Dienstleistungen verlangen #ST# 82.414

auch in schwierigen Phasen eine gezielte und den Gege-

benheiten angepasste Einreisemöglichkeit für ausländische Motion der sozialdemokratischen Fraktion

Arbeitskräfte. Der Bundesrat wird jedoch die seit 1970 prak- Ausländerpolitik

tizierte Zulassungsbegrenzung für neueinreiser\de erwerbs- Motion du groupe socialiste

tätige Ausländer weiterführen. Zudem werden anlässlich

der diesjährigen Revision der Begrenzungsvorlagen - zur Législation sur les étrangers

Unterstützung der Stabilisierungspolitik - flankierende

Massnahmen hinsichtlich der nichtkontingentierten Einrei-

sen angeordnet.

Zu Forderung 2, dem generellen Zulassungsverbot für

Arbeitskräfte, die nicht aus dem west- oder mitteleuropäi- Wortlaut der Motion vom 16. Juni 1982

schen Kulturkreis stammen: Diese Einteilung der Menschen Der Bundesrat wird ersucht, kurzfristig durch eine Revision

nach Kontinenten und Kulturkreisen bedeutet eine Diskrimi- der geltenden Verordnungen und mittelfristig durch die Vor-

nierung von Völkern und Rassen. Der Bundesrat lehnt des- bereitung eines neuen Ausländergesetzes folgende Forde-

halb ein solches Verbot ab. Es widerspräche unserem rungen zu verwirklichen:

Rechtsempfinden und stünde mit unserer bisherigen Aus- 1. Es sind Massnahmen für eine effektivere Stabilisierung

länderpolitik im Widerspruch. Andererseits versteht sich zu ergreifen, die gewährleisten, dass menschliche Erleich-

von selbst, dass im Hinblick auf die enge wirtschaftliche terungen zugunsten der ausländischen Arbeitnehmer ohne

und kulturelle Verflechtung unseres Landes mit den Nach- Gefährdung des Stabilisierungszieles verwirklicht werden

barn und den anderen europäischen Staaten ausländische können. Die Interessen der einheimischen Arbeitnehmer

Arbeitnehmer in erster Linie aus diesen Ländern angewor- sind zu schützen.

ben werden. Dazu ist insbesondere eine schrittweise Herabsetzung der

Zu Forderung 3: Eine Bestimmung, wonach die Betätigung Höchstzahlen der Saisonarbeiter vorzusehen. Saisonbewilli-

als Saisonnier nach Ablauf einer gewissen Frist nicht mehr gungen dürfen nur noch für Arbeitnehmer an echten Sai-

zur Umwandlung der Saisonbewilligung in eine Jahresbewil- sonstellen in Saisonbetrieben erteilt werden.

ligung führen würde, stünde nicht nur im Widerspruch zu 2. Die Grenzgänger sind ebenfalls den Begrenzungsmass-

unserer langjährigen Ausländerpolitik, sondern ist auch aus nahmen zu unterstellen. In Kantonen, in denen soziale Stö-

menschlichen Erwägungen abzulehnen. Die Zunahme der rungen oder ein Druck auf das Lohnniveau vorhanden ist,

Umwandlungen macht indessen auch dem Bundesrat Sor- sind schrittweise Herabsetzungen anzuordnen.

gen. Er hat deshalb veranlasst, dass Saisonbewilligungen 3. Eine wirksamere Bekämpfung der Schwarzarbeit ist

künftig auf die betriebliche Saisondauer begrenzt bleiben, innerhalb des geltenden Rechtes zu verwirklichen durch die

damit die Zahl der Umwandlungen in einem tragbaren Rah- Unterstützung der härteren Praxis jener Kantone, welche

men gehalten werden kann. für die Beschäftigung von Schwarzarbeitern schon bisher

Zu Forderung 4: Eine direkte Anrechnung der erwerbstäti- die schärfere Strafbestimmung von Artikel 23 Absatz 1

gen Flüchtlinge auf das Einwanderungskontingent würde ANAG angewandt haben. Die Kantone und auch die Ver-

den Umstand nicht berücksichtigen, dass das Recht des mittler von Schwarzarbeitern sind durch Weisungen des

Flüchtlings, in der Schweiz zu arbeiten, der humanitären Bundes zu einer strikteren Verfolgung fehlbarer Arbeitge-

Tradition der Schweiz entspricht und im Asylgesetz aus- ber anzuhalten.

drücklich und ohne Einschränkung verankert ist. Daran sind 4. Die in der Abstimmungskampagne nicht umstrittenen

wir gebunden. Die Rechtsstellung des Flüchtlings unter- Kapitel über den verbesserten Rechtsschutz und die Mass-

scheidet sich in diesem Punkt eben wesentlich von derjeni- nahmen zur Förderung der gesellschaftlichen Integration

gen eines ausländischen Arbeitnehmers in der Schweiz. Im sollen möglichst rasch verwirklicht werden.

übrigen weise ich darauf hin, dass Flüchtlinge ebenfalls zur

ausländischen Wohnbevölkerung gezählt werden. Texte de la motion du 16 juin 1982

Zu Forderung 5: Eine Zulassung von Neuzuwanderern der Le Conseil fédéral est chargé de réaliser les demandes sui-

Grenzregionen als Grenzgänger erst in der zweiten Genera- vantes, à brève échéance, par une révision des ordon-

tion wäre unverhältnismässig und unzweckmässig. Der nances en vigueur et à moyen terme par l'élaboration d'une

Bundesrat wird eine Begrenzung der Zahl der Grenzgänger nouvelle loi sur les étrangers:

dann in Erwägung ziehen, wenn ihre unbeschränkte Zulas- 1. Il convient de prendre des mesures en vue de stabiliser

sung das wirtschaftliche und soziale Gefüge in den Grenz- de manière plus efficace l'effectif de la population étran-

gebieten wesentlich stören würde. gère, afin d'assurer que les allégements adoptés en faveur

Zu Forderung 6: Auf Bundesebene trägt das Verwaltungs- des travailleurs étrangers pour des raisons humanitaires

verfahrensgesetz den Begehren des Motionärs Rechnung, puissent être appliqués sans compromettre la politique de

indem rechtswidrig anwesende Ausländer sofort zur Aus- stabilisation. Les intérêts des travailleurs indigènes doivent

reise aus der Schweiz verhalten werden können. Massge- être protégés.

Politique de l'asile et problème des étrangers 252 7 mars 1983

On doit notamment prévoir à cet effet de réduire progressi- ländischen Arbeitnehmer gegenüber den wirtschaftlichen

vement le nombre maximum des saisonniers. Des autorisa- Interessen stärker gewichten.

tions de travail ne seront accordées qu'aux travailleurs Zu Punkt 1 : Höchstzahl der Saisonarbeiter

ayant effectivement un emploi saisonnier dans une exploita-

tion saisonnière. Wir haben uns seit jeher dagegen ausgesprochen, Saison-

arbeiter als «konjunkturelle Manövriermasse» zu betrach-

2. Les frontaliers doivent également être soumis aux res-

ten. Als infolge der Rezession ihr Bestand stark zurückging

trictions à imposer. Dans les cantons où on constate des

(1976: 60 000; 1977: 67 000), forderten die Sozialdemokrati-

tensions sociales ou une pression sur le niveau des

sche Partei und der Schweizerische Gewerkschaftsbund

salaires, on ordonnera des mesures visant à une réduction

die Beschränkung der Höchstzahl auf den damaligen

progressive des effectifs.

Bestand. Trotz unserer mehrfachen Begehren war der Bun-

3. Il y a lieu de lutter plus efficacement contre le travail au desrat bisher nicht bereit, diese Höchstzahl tiefer als

«noir» dans le cadre de la législation existante; on encoura- 110000 anzusetzen. Im Gegenteil machte er im Parlament

gera à cet effet la pratique stricte de certains cantons qui bei der Beratung des Ausländergesetzes Versprechungen

appliquent déjà la disposition pénale sévère de l'article 23, gegenüber gewerblichen Kreisen, womit er wesentlich zu

1er alinéa, de la loi sur le séjour et l'établissement des étran- den eingangs erwähnten Bedenken vieler Stimmbürger bei-

gers, pour lutter contre l'emploi de travailleurs clandestins. trug.

Les cantons doivent être tenus par des instructions fédé- Wir sind deshalb der Auffassung, dass den heutigen

rales à poursuivre plus sévèrement les employeurs, coupa- Saisonarbeitern die Umwandlung in eine Jahresbewilligung

bles et les intermédiaires qui placent de tels travailleurs. erleichtert werden muss, sei es durch eine Verkürzung der

4. Les dispositions concernant l'amélioration de la protec- Umwandlungsfrist oder eine grosszügig zu handhabende

tion juridique et les mesures en vue d'encourager l'intégra- Härteklausel, dass aber gleichzeitig der Höchstbestand der

tion sociale, dispositions qui n'ont pas été combattues lors Saisonarbßiter mindestens im Ausmass der jährlichen

de la campagne ayant précédé la votation, doivent être réa- Umwandlungen reduziert werden muss, um ein weiteres

lisées dans les meilleurs délais. Ansteigen der Zahl der Arbeitskräfte zu vermeiden.

Die bestehende Vollziehungsverordung schreibt bereits

vor, dass Saisonarbeiter nur an Stellen mit Saisoncharakter

Schriftliche Begründung - Développement écrit beschäftigt werden dürfen. Wir fordern den Bundesrat auf,

Die knappe Verwerfung des neuen Ausländergese*zes am diese Vorschrift endlich in die Praxis umzusetzen. Dabei ist

6. Juni ist - neben anderen Ursachen - vor allem darauf davon auszugehen, dass nicht einfach ganze Branchen

zurückzuführen, dass weite Teile der Bevölkerung der Mei- pauschal als Saisonbranchen betrachtet werden können.

nung sind, der Bundesrat verfolge das Ziel der Stabilisie- Das Baugewerbe weist heute ausserhalb des Hochgebirges

rung der ausländischen Arbeitskräfte und Wohnbevölke- keinen Saisoncharakter mehr auf, und auch im Gastge-

rung zu wenig konsequent. So haben von August 1978 bis werbe trifft dies keineswegs auf alle Betriebe zu.

August 1981 die ausländischen Arbeitskräfte um 75000 Die Beschäftigung von Saisonarbeitern muss deshalb

zugenommen, wobei vorwiegend die Zunahme der Saison- schrittweise reduziert und auf echte Saisonstellen in Sai-

arbeiter ( + 36 000) und der Grenzgänger ( + 20 000) ins sonbetrieben eingeschränkt werden. Damit könnte ein

Gewicht fällt. In geringerem Umfange hat auch die ausländi- wesentlicher Teil der heute noch bestehenden Diskriminie-

sche Wohnbevölkerung erneut zugenommen. In diesen rungen abgebaut werden. Nur so kann in einer künftigen

Zahlen kommt eine Tendenz zur Rückkehr zu jener verfehl- Gesetzesvorlage eine menschlich befriedigende Lösung

ten «Rotationspolitik» früherer Jahre zum Ausdruck, welche dieses Problems anvisiert werden. Nach wie vor sind wir

die ausländischen Arbeitskräfte nur als wirtschaftlichen aber der Auffassung, dass grundsätzlich das Saisonnier-

Faktor, unter Vernachlässigung der damit zusammenhän- statut aufgehoben werden sollte.

genden menschlichen Probleme, behandelte. Bei der Beur- Zu Punkt 2: Grenzgänger

teilung des weiteren Vorgehens muss deshalb auch in Die starke Zunahme der Beschäftigung von Grenzgängern

Rechnung gestellt werden, dass zahlreiche Stimmbürger beweist, dass auf diesem Wege die bei den Jahresaufent-

das Gesetz ablehnten, weil unter anderem darin das Sai- haltern praktizierte Stabilisierungspolitik umgangen wird.

sonnierstatut definitiv verankert wurde. Als Folge dieser Entwicklung sind in verschiedenen Grenz-

Die Motion tritt dieser Rückkehr zu den Fehlern der Vergan- kantonen soziale Konflikte zu beobachten. Namentlich im

genheit entgegen. Sie trägt dem Volkswillen Rechnung, hat Jura und im Kanton Neuenburg haben Entlassungen in der

doch die Abstimmung vom 6. Juni gezeigt, dass qualitative Uhrenindustrie bei fortdauernder Beschäftigung zahlreicher

Verbesserungen in der Ausländerpolitik von der gleichzeiti- Grenzgänger zu Missstimmungen geführt. Im Kanton Tes-

gen Einhaltung der quantitativen Begrenzungsmassnahmen sin hat die Beschäftigung von 30 000 Grenzgängern zu

abhängig sind. Der Bundesrat wird daher zu strikteren einem erheblichen Druck auf das Lohnniveau geführt. Nach

Massnahmen aufgefordert, um zu gewährleisten, dass einer Studie des Schweizerischen Nationalfonds liegen die

menschliche Erleichterungen zugunsten der ausländischen Durchschnittslöhne der Grenzgänger im Tessin bei den

Arbeitnehmer und ihrer Familien ohne Gefährdung des Sta- Männern um 33,8 Prozent und bei den Frauen um 35,6 Pro-

bilisierungszieles verwirklicht werden können. Zudem soll zent unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt in der

die Integrationspolitik weiterhin gefördert werden, um prak- Industrie (1978). Auch gegenüber dem Durchschnitt im Tes-

tische Probleme im Zusammenleben von Schweizern und sin liegen die ohnehin sehr tiefen Frauenlöhne noch um 8,3

Ausländern zu lösen. Prozent die Männerlöhne sogar um 21,6 Prozent zurück.

Die geforderten Massnahmen sollen nach Meinung der Wir fordern daher den Bundesrat auf, die Grenzgänger

sozialdemokratischen Fraktion des Parlamentes soweit als ebenfalls den Begrenzungsmassnahmen zu unterstellen. In

möglich auf der bestehenden Rechtsgrundlage des ANAG Kantonen, in denen soziale Störungen oder ein Druck auf

und der dazugehörenden Verordnungen kurzfristig verwirk- das Lohnniveau besteht, sind schrittweise Herabsetzungen

licht werden. Wir ersuchen den Bundesrat', den vorhande- anzuordnen. Entsprechend soll sich auch der gesamt-

nen Spielraum im Sinne der Motion auszuschöpfen und die schweizerische Bestand von heute 110000 Beschäftigten

massgebenden Verordnungen in quantitativer und qualitati- reduzieren.

ver Hinsicht zu revidieren. Damit könnte die notwendige

Zeit gewonnen werden, um eine vertiefte Meinungsbildung Zu Punkt 3: Bekämpfung der Schwarzarbeit

zur Vorbereitung eines neuen Gesetzesentwurfes zu Bereits heute wird eine unbekannte, aber hohe Zahl von

ermöglichen. Ein solcher Entwurf darf unseres Erachtens Schwarzarbeitern illegal beschäftigt. Die Bekämpfung die-

nicht einfach in einer verwässerten Neuauflage des abge- ses Übels darf sich nicht auf die bereits eingeführten oder

lehnten Gesetzes bestehen, sondern muss die legitimen erwogenen polizeilichen Massnahmen (schärfere Grenz-

Interessen sowohl der schweizerischen, als auch der aus- kontrolle, eventuelle Visumpflicht für einzelne Länder)

7. März 1983 253 Asylpolitik und Ausländerfragen

beschränken. Nicht so sehr der einzelne Arbeitnehmer, der Faktoren und Interessen zu berücksichtigen: staatspoliti-

aus sozialer Not handelt, ist zu verfolgen und zu bestrafen, sche, wirtschaftliche, demographische, menschliche,

sondern vielmehr der Arbeitgeber, der bewusst gegen das soziale, kulturelle und wissenschaftliche.

Gesetz verstösst und oft daraus noch Profit zieht.

Zu den einzelnen in der Motion gestellten Forderungen ist

Gemäss Artikel 23 ANAG kann ein Arbeitgeber, der auslän-

folgendes zu bemerken:

dische Schwarzarbeiter beschäftigt, entweder gemäss

Absatz 3 wegen Übertretung mit Busse bis maximal 2000 1. Die sozialdemokratische Fraktion geht von der Tatsache

Franken belegt werden oder gemäss Absatz 1 wegen eines aus, dass die Zahl der Ausländer seit einiger Zeit im Steigen

Vergehens («Erleichterung des rechtswidrigen Verweilens begriffen ist und demzufolge eine effektivere Stabilisierung

im Lande») belangt werden. Es ist jedoch festzustellen, Platz greifen müsse. Die gegenwärtig verschlechterte

dass bisher nur die Hälfte der Kantone bei der Verfolgung Beschäftigungslage verleihe dieser Forderung zusätzliches

fehlbarer Arbeitgeber von der schärferen Strafbestimmung Gewicht.

nach Artikel 23 Absatz 1 überhaupt Gebrauch macht - Der Bundesrat nimmt zum Anliegen und zur Argumentation

meist in Fällen schwerwiegender Zuwiderhandlungen oder keine grundsätzlich andere Haltung ein. Seine seit 1970

im Wiederholungsfall. Nur in drei Kantonen wurden gele- befolgte Ausländerpolitik zielt ebenfalls auf eine Stabilisie-

gentlich auch kurze bedingte Gefängnisstrafen ausgespro- rung der Ausländerzahl und auf die Erleichterung der Ein-

chen. Die andere Hälfte der Kantone scheint jedoch die gliederung durch eine verbesserte Rechtsstellung der Aus-

Beschäftigung von Schwarzarbeitern weitgehend als «Kava- länder ab. Er muss aber mit seinen Massnahmen den ver-

liersdelikt» zu betrachten. schiedenen eingangs erwähnten Interessen Rechnung tra-

Wir fordern daher den Bundesrat auf, die Kantone durch gen.

Weisungen zu einer strikteren Verfolgung fehlbarer Arbeit- Nach dem Tiefststand im Jahre 1979 hat der Bestand der

geber sowie der Vermittler von Schwarzarbeitern anzuhal- ausländischen Wohnbevölkerung wiederum zugenommen,

ten. Dabei verdient die härtere Praxis jener Kantone, die und zwar um 8970 (1 Prozent) im Jahre 1980 und 17099

von den Strafbestimmungen des ANAG vollen Gebrauch (1,9 Prozent) im Jahre 1981. Auch im Jahre 1982 ist die aus-

machen, Unterstützung. ländische Wohnbevölkerung, wenn auch etwas weniger

Zu Punkt 4: Rechtsschutz und Integration stark, angestiegen. Für die Zunahme waren in erster Linie

der Familiennachzug und die Einreise von Flüchtlingen ver-

Im Abstimmungskampf sind manche Kapitel des Ausländer- antwortlich. Aber auch die übrigen Kategorien

gesetzes unbestritten geblieben. Dazu gehören jene Nichterwerbstätiger (Schüler, Studenten, Rentner) oder

Bestimmungen, die einen verbesserten Rechtsschutz des den Begrenzungsmassnahmen nicht unterstellter Erwerb-

einzelnen Ausländers gegenüber Verwaltungsmassnahmen stätiger (Saisonniers, die eine Jahresbewilligung erhalten

zum Ziele hatten. Wir bitten den Bundesrat daher, zu prü- haben) verzeichneten Zunahmen.

fen, in welcher Form diese Bestimmungen sobald als mög- Aus der Erkenntnis, dass beispielsweise im Jahre 1981 nur

lich verwirklicht werden können. etwa ein Fünftel des gesamten jährlichen Ausländerzuwach-

Dasselbe gilt für die Förderung der gesellschaftlichen Inte- ses der Kontingentierung unterstanden, hat der Bundesrat

gration der Ausländer in die schweizerische Gesellschaft als erste Massnahme anlässlich der diesjährigen Freigabe

durch die Verankerung einer eidgenössischen Sachverstän- neuer Kontingente beschlossen, im Bereiche nicht

digenkommission und die Unterstützung der Tätigkeit der begrenzter Ausländer gewisse Einschränkungen vorzuneh-

zahlreichen privaten oder halbstaatlichen Arbeitsgemein- men. Die verschärfte Praxis richtet sich nicht gegen legi-

schaften und Kontaktstellen für Schweizer und Ausländer. time menschliche Anliegen; sie hält sich selbstverständlich

Die Tätigkeit dieser Institutionen hat in den letzten Jahren auch in Grenzen der bilateralen und internationalen Abkom-

viel zur Versachlichung der politischen Auseinandersetzung men.

beigetragen. Ihre Arbeit sollte daher nicht beeinträchtigt Was den Schutz der Interessen der einheimischen Arbeit-

werden. Wir fordern daher den Bundesrat auf, die nötigen nehmer angeht, kann uneingeschränkt darauf verwiesen

Schritte zur rechtlichen und finanziellen Absicherung dieser werden, dass dieses Prioritätsprinzip in jedem Einzelfall

Integrationspolitik zu unternehmen. angewandt wird.

Die in der Motion geforderte schrittweise Herabsetzung der

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Zahl der Saisonniers kann kaum zwingend aus der Verwer-

Rapport écrit du Conseil fédéral fung des Ausländergesetzes gefolgert werden. Gewisse

Die sozialdemokratische Fraktion vertritt in der schriftlichen Kreise stellten sich sogar gegen das Gesetz, weil sie

Begründung einleitend die Ansicht, die von ihr geforderten befürchteten, die Lockerung der Umwandlungsanforderun-

Massnahmen seien als eine zwingende Konsequenz aus gen könnte mit der Zeit zu einer Herabsetzung der Höchst-

der Verwerfung des Ausländergesetzes zu betrachten. Im zahlen führen. Volk und Stände haben zudem mit der ein-

Hinblick auf das äusserst knappe Resultat der Abstimmung deutigen Verwerfung der «Mitenand»-lnitiative, die eine

vom 6. Juni 1982 nimmt demgegenüber der Bundesrat eine Abschaffung dieses Statuts innert fünf Jahren verlangte,

differenziertere Beurteilung vor. Die Neinstimmen sind auf deutlich zum Ausdruck gebracht, dass das Saisonnierstatul

mehrere unterschiedliche Gründe zurückzuführen, worun- beizubehalten ist. Im weiteren ist nicht zu verkennen, dass

ter der Wunsch nach einer noch restriktiveren Einwande- weite Landesteile, so im besonderen die auf den Fremden-

rungspolitik einen wichtigen, jedoch nicht den einzigen dar- verkehr angewiesenen Bergregionen, ausserordentlich

stellt. Unter diesen Umständen wären übereilte Schritte fehl stark von saisonalen Schwankungen abhängen. Gerade in

am Platz. Die Fraktion hält zwar auch, was Änderungen auf der gegenwärtigen Beschäftigungslage zeigt sich übrigens,

Gesetzesebene anbelangt, genügend Denkzeit und eine dass die gelegentlich vertretene Ansicht, dass genügend

vertiefte Meinungsbildung für notwendig, möchte aber kurz- einheimische Arbeitskräfte für die Saisonstellen zur Verfü-

fristig auf Verordnungsstufe ihre Forderungen verwirklicht gung stehen, nicht stichhaltig ist. Es ist bisher leider nur in

sehen. Der Bundesrat will demgegenüber vorerst eine wenigen Fällen gelungen, Arbeitslose und Stellensuchende

gründliche Analyse der heutigen Ausländersituation und aus Agglomerationen zur Arbeitsaufnahme in Fremdenver-

eine sorgfältige Abklärung allfälliger Änderungsbedürfnisse kehrsgebieten zu bewegen. Der Bundesrat geht mit der

vornehmen. Auf punktuelle Änderungen soll vorläufig ver- Fraktion einig und hat entsprechende Anordnungen getrof-

zichtet werden, wie dies auch anlässlich der diesjährigen fen, dass das Saisonnierstatut in den Dienst der echten Sai-

Revision der Fremdarbeiterverordnung bekräftigt worden sonbetriebe gestellt wird. Damit dann auch eine wirtschaftli-

ist. Die Beratungen des Ausländergesetzes im Parlament che und soziale Besserstellung der Saisonniers erreicht

haben zudem gezeigt, dass es in dieser vielschichtigen werden. Um aber ernsthafte arbeitsmarktliche Störungen zu

Materie keine einfachen Rezepte gibt, die von einer Mehr- vermeiden, hat die Bereinigung schrittweise zu erfolgen.

heit akzeptiert würden. Entsprechend einem allseits aner- 2. Was die Grenzgängerbeschäftigung angeht, dürfen die

kannten Grundsatz der Ausländerpolitik ist eine Vielzahl von besonderen Verhältnisse in den betreffenden Gebieten

33-N

Politique de l'asile et problème des étrangers 254 N 7 mars 1983

nicht ausser acht gelassen werden. Der Verzicht auf eine Schriftliche Erklärung des Bundesrates

zahlenmässige Begrenzung dient der Aufrechterhaltung der Déclaration écrite du Conseil fédéral

engnachbarlichen Beziehungen sowie der Milderung der

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

durch die Randlage bedingten Standortnachteile. Im übri-

wandeln.

gen gilt bei den Grenzgängern die Prioritätsklause; zugun-

sten der einheimischen Arbeitnehmer genau gleich wie bei

den übrigen ausländischen Arbeitskräften. Müller-Bern: Die Antwort des Bundesrates auf unsere

Der Bundesrat wird eine Begrenzung der Zahl der Grenz- Motion enthält positive und negative Momente. Sicher ist es

gängerbewilligungen dann in Erwägung ziehen, wenn die richtig, wenn der Bundesrat die Feststellung macht, für die

unbeschränkte Zulassung von Grenzgängern das wirt- Ausländerpolitik gebe es keine einfachen Rezepte. Das

schaftliche und soziale Gefüge in den Grenzgebieten beweisen auch schon die verschiedenen Interventionen, die

wesentlich stören würde. heute behandelt werden, und das beweisen die verschiede-

3. Im Anschluss an die Interpellation Zehnder vom 8. Okto- nen Abstimmungen, die über die Ausländerpolitik durchge-

ber 1981 betreffend Schwarzarbeit hat der Bundesrat die zu führt wurden.

ergreifenden Massnahmen aufgezeigt, um der Beschäfti- Wir gingen in unserer Motion davon aus, dass die Stabilisie-

gung von Ausländern ohne Bewilligung entgegenzuwirken. rungspolitik effektiver sein muss, denn - das ist unsere Auf-

Inzwischen wurden die Voraussetzungen für die Visumertei- fassung - ein Grossteil derjenigen, die das Ausländerge-

lung erschwert und für türkische Staatsangehörige wurde setz am 6. Juni 1982 abgelehnt haben, haben das getan,

die Visumpflicht eingeführt. Sodann sind Vorkehren für eine weil sie fanden, die Stabilisierungspolitik sei nicht effektiv

personelle Verstärkung der Grenzkontrollorgane eingeleitet genug. Ich darf übrigens hier erwähnen, dass wir - ich rede

worden. Ferner wurde mit den Regierungen der Kantone von den schweizerischen Gewerkschaften und vom

die Verbesserung der Inlandkontrolle besprochen. Schliess- Gewerkschaftsbund - lange bevor es eine NA gab, den

lich wurde mit den Sozialpartnern eine Aussprache mit dem Bundesrat vor einer Öffnung der Schleusen für ausländi-

Zweck durchgeführt, dass sie die Bemühungen de' Behör- sche Arbeitnehmer gewarnt haben, weil wir schon damals

den bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ebenfalls unter- die staatspolitischen Folgen dieser Politik einsahen. Wir

stützen. haben zwar keine Initiative lanciert, aber wir hatten, zurzeit

Hinsichtlich der strafrechtlichen Sanktionen gegenüber noch von Arthur Steiner, verschiedene Eingaben in diesem

Arbeitgebern ist davon auszugehen, dass nach dem gelten- Sinne an den Bundesrat gerichtet. Aus dem Volksentscheid

den Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der kann aber ebensowenig abgeleitet werden, das Schweizer-

Ausländer (Art. 24) die Strafverfolgung den Kantonen volk stehe der menschlichen und sozialen Gleichbehand-

obliegt. Ferner ist nach einem neuesten Urteil des Bundes- lung der Ausländer und der Beseitigung noch vorhandener

gerichts die blosse Beschäftigung eines Ausländers ohne Diskriminierungen negativ gegenüber.

Bewilligung nach Artikel 23 Absatz 3 dieses Gesetzes zu Unsere Politik besteht darin, so wenig Ausländer zu

ahnden. Absatz 1 Alinea 5 der gleichen Bestimmung kommt beschäftigen wie möglich, oder nur diejenigen zu beschäfti-

dann zum Zuge, wenn der Arbeitgeber einem Ausländer gen, die wirklich für die Inganghaltung unserer Wirtschaft

das rechtswidrige Verweilen im Lande erleichtert, insbeson- notwendig sind. Es sind ja trotz den rund 30000 Ganzar-

dere indem er ihn beherbergt. Im Hinblick auf den Grund- beitslosen immer noch über 700 000 Arbeitnehmer, die wir

satz der Gewaltentrennung und den föderalistischen Auf- in unserem Lande haben. Diejenigen, die wir brauchen, soll-

bau der Schweiz besitzt der Bundesrat in diesem Zusam- ten wir aber als Menschen und nicht als Maschinen behan-

menhang keine Einwirkungsmöglichkeiten. deln. Wir importieren ja keine Roboter, sondern wir lassen

Menschen mit all ihren Bedürfnissen in unser Land hinein.

4. Das Verfahren der Bundesbehörden richtet sich nach

Also keine Blockierung der gesamten Ausländerpolitik

dem Verwaltungsverfahrensgesetz und dem Bundesgesetz

wegen dieses knappen Volksentscheides vom 6. Juni 1982.

über die Organisation der Bundesrechtspflege. Mit dem

Und deshalb bin ich nicht befriedigt von der Meinung des

neuen Ausländergesetz wäre der Rechtsschutz auf Bun-

Bundesrates, dass man vorläufig auf Veränderungen ver-

desebene in dem Sinn erweitert worden, als der Ausländer

zichten soll, dass man nichts überstürzen soll.

aufgrund der ihm gewährten Rechte vermehrt mit einer Ver-

Sicher bedarf eine allfällige Revision des Ausländergeset-

waltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht hätte

zes einer gründlichen Überprüfung. Wir verlangen aber ja

gelangen können. Diese Rechte können indessen nicht auf

auch nicht eine sofortige Revision des Ausländergesetzes,

Verordnungsstufe eingeführt werden. Hinsichtlich des Ver-

sondern eine Fortentwicklung der Ausländerpolitik, die

fahrens der kantonalen Behörden sah das verworfene Aus-

einerseits den Notwendigkeiten der Stabilisierung und auf

ländergesetz gewisse Mindestanforderungen vor. In der

der anderen Seite den Anforderungen der Menschlichkeit

Regel sind diese Verfahrensgrundsätze bereits im kantona-

Rechnung trägt.

len Recht verwirklicht. Soweit Lücken bestehen, bildet die

Ich möchte deshalb den Bundesrat ersuchen, nachdem

Praxis des Bundesgerichts im Zusammenhang mit staats-

eben die gesetzgeberischen Arbeiten ziemlich lange dauern

rechtlichen Beschwerden wegen Verfahrensmängeln im all-

werden, doch mindestens die aus dem Jahre 1949 stam-

gemeinen einen ausreichenden Schutz. Weitergehende

mende Vollziehungsverordnung zum ANAG einer gründli-

Bestimmungen können auf dem Verordnungsweg nicht

chen Überprüfung zu unterziehen und zu diesem Zweck

erlassen werden.

eine kleine Expertengruppe aus Arbeitgebern und Arbeit-

Der Bundesrat wird die Eidgenössische Kommission für nehmern, d. h. aus Gewerkschaftsvertretern, einzusetzen,

Ausländerprobleme beibehalten, und zwar gestützt auf das damit realistische Verbesserungen auf der Verordnungs-

Verwaltungsorganisationsgesetz (Art. 52). Er wird zudem stufe innert nützlicher Frist verwirklicht werden können.

prüfen, welche weitern Vorkehren aufgrund des geltenden Nun zur Frage der Saisonniers: Die sozialdemokratische

Rechts hinsichtlich der Betreuung und Eingliederung der Partei und mit ihr die Fraktion sowie die Gewerkschaften

Ausländer getroffen werden können. treten seit Jahren für die Überwindung des Saisonnierstatu-

Der Bundesrat wird die Ausländerpolitik gestützt auf das tes oder zumindest für eine schrittweise, spürbare Reduk-

geltende Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung tion der Höchstzahlen ein. Verschiedene Eingaben liegen

der Ausländer weiterführen. Eine Vorlage für ein neues Aus- beim Bundesrat, die beispielsweise eine Höchstzahl von

ländergesetz wird er den eidgenössischen Räten n einem 60 000 Saisonniers verlangen. Die Begründung für einen

späteren Zeitpunkt unterbreiten. solchen Schritt liegt auf der Hand. Eine Stabilisierung der

Aus diesen Überlegungen kann der Bundesrat nicht emp- ausländischen Wohnbevölkerung lässt sich nicht erreichen,

fehlen, die Motion entgegenzunehmen. Dagegen ist er ohne dass Abstriche an der Zahl der ausländischen

bereit, die gestellten Begehren, soweit sie mit seiner Aus- Erwerbstätigen vorgenommen werden. Die Neuzulassung

länderpolitik im Einklang stehen, in der Form eines Postu- von Jahresaufenthaltern wird relativ streng kontingentiert.

lats zu prüfen. Nun muss auch der Bestand der Saisonniers herabgesetzt

7. März 1983 N 255 Asylpolitik und Ausländerfragen

werden. Man kann zum Beispiel - das ist rechtlich durchaus den, damit bei der Beschäftigung von Schwarzarbeitern der

möglich - die Umwandlungsfrist für den Übergang zum Jah- Bund auf die Kantone entsprechend einwirken kann.

resaufenthalter von 36 auf 32 Monate reduzieren, gleich wie Ich komme zum Schluss: Obwohl in verschiedener Bezie-

es das abgelehnte Gesetz wollte, übrigens ohne Beein- hung die Antwort des Bundesrates nicht befriedigt, erkläre

trächtigung des Stabilisierungszieles. Wir begrüssen es, ich mich mit der Umwandlung der Motion in ein Postulat

dass der Bundesrat im Frühjahr 1982 noch nicht alle Kontin- einverstanden. Ablehnen muss ich dagegen - obschon ich

gente für die Jahres- und Kurzaufenthalter und 10 Prozent jetzt für eine effektive Stabilisierungspolitik eingetreten bin

der Saisonbewilligungen freigibt. Wir begrüssen auch - und - Dr.-Eisenbart-Methoden, wie sie Kollega Fritz Meier vor-

möchten bitten, dass der Bundesrat auf diesem Wege fort- schlägt, oder auch rassistische Tendenzen, wie sie im

fährt - die Bestrebungen des Bundesrates, das Saisonnier- Punkt 2 der Motion Oehen vorkommen.

statut nur in den Dienst der echten Saisonbetriebe zu stel-

len.

Dagegen bin ich mit der Argumentation des Bundesrates

nicht einverstanden, dass die Verwerfung der «Mitenand»-

Initiative quasi ein Plebiszit gegen das Saisonnierstatut #ST# 82.450

gewesen sei. So darf man das nicht umfunktionieren. Es

gibt eine Reihe anderer Bestimmungen in dieser Initiative, Interpellation Jelmini

die auch in Arbeitnehmerkreisen zu einer negativen Einstel- Ausländerfragen

lung führten. Ich bedaure, dass der Bundesrat in seiner Ant- Interpellation Jelmini

wort die menschlichen Konsequenzen des Saisonnierstatu-

tes negiert. Ich habe nichts gegen die Beschäftigung von Population étrangère en Suisse

Saisonniers oder gegen die Arbeit des Saisonniers an und

für sich. Diese wird es immer geben. Aber wogegen wir uns

wenden, ist das Saisonnierstatut, das einfach ein

unmenschliches Statut ist. Es geht auf die Dauer nicht an,

einzelnen Branchen eine reservierte Gruppe ausländischer Wortlaut der Interpellation vom 23. Juni 1982

Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen. Was gedenkt der Bundesrat nach der Abstimmung über

Nun zur Frage der Grenzgänger, die auch von Herrn Oehen das Ausländergesetz zu tun:

angeschnitten worden ist: Es wird übersehen, dass in der - bezüglich der Stabilisierung des Bestandes der ausländi-

Schweiz ungefähr gleichviel Grenzgänger arbeiten wie Sai- schen Bevölkerung;

sonniers, nämlich rund 110 000. Diese Grenzgänger sind als - bezüglich der Verbesserung der Rechtsstellung der Aus-

einzige nicht der Limitierung unterstellt. Ich begrüsse die länder;

Zusicherung des Bundesrates, dass, wenn die unbe-

schränkte Zulassung von Grenzgängern das wirtschaftliche - bezüglich ihrer Integration?

ynd soziale Gefüge in den Grenzgebieten wesentlich stö- Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass Klarheit

ren, er eine Begrenzung in Erwägung ziehen wird. Solche darüber geschaffen werden muss, wieweit Saisonbewilli-

Störungen sind nämlich bereits vorhanden. In unserer gungen für Betriebe gewährt werden, die keine echten Sai-

schriftlichen Begründung haben wir auf die erheblichen sonbetriebe sind?

Lohndifferenzen im Tessin zwischen Grenzgängern und

ansässigen Arbeitskräften hingewiesen. In der Uhrenregion Texte de l'interpellation du 23 juin 1982

versteht man nicht, dass in Anbetracht der zahlreichen Ent- Qu'est-ce que le Conseil fédéral a l'intention de faire après

lassungen die Zahl der Grenzgänger in der gleichen Region la votation relative à la loi sur les étrangers:

trotzdem weiter ansteigt. - en ce qui concerne la stabilisation de l'effectif de la popu-

Die Kantone sollten ferner - um eben soziale Spannungen lation étrangère

zu verhindern, die heute in verschiedenen Regionen beste- - en ce qui concerne l'amélioration de la situation juridique

hen, nicht nur im Tessin, nicht nur in der Rhonegegend, des étrangers

sondern auch in der Nähe des Vorarlbergs, in Graubünden

- en ce qui concerne leur intégration?

- eingeladen werden, bei der Zulassung von Grenzgängern

dringend die Einhaltung der gesamtarbeitsvertraglichen und Le Conseil fédéral n'est-il pas d'avis qu'il s'agit d'examiner

branchenüblichen Arbeits- und Lohnbedingungen zu über- dans quelle mesure on accorde des permis de travail sai-

prüfen. sonniers aux entreprises n'ayant pas un authentique carac-

Zum Schwarzarbeiterproblem ist nach meiner Meinung die tère saisonnier?

Antwort des Bundesrates sehr unbefriedigend. Das neue

Ausländergesetz hätte ja eine Verschärfung der Bussenan- M. Jelmini: II est difficile d'interpréter le résultat d'une vota-

sätze vorgesehen. Der Schlüssel zur Lösung des Schwarz- tion populaire et en particulier celui de la votation du 6 juin

arbeiterproblems liegt nach unserer Auffassung in einer 1982. Je partage le jugement du Conseil fédéral lorsqu'il

strengeren Erfassung der fehlbaren Arbeitgeber. Die affirme très prudemment que les voix négatives exprimées

Beschäftigung von Schwarzarbeitern darf nicht mehr, wie par le peuple à cette occasion tiennent à plusieurs raisons.

das in verschiedenen Gegenden unseres Landes geschieht, Dans sa réponse aux interventions personnelles de

einfach als Kavaliersdelikt abgetan werden. Noch im August , M. Oehen et du groupe socialiste, le gouvernement a déjà

1982 hat der Vorgänger von Herrn Bundesrat Friedrich, Herr répondu pratiquement en grande partie à mon interpella-

Bundesrat Furgler, an einer Konferenz mit den Kantonen tion.

laut Presse erklärt: «Nicht nur der Schwarzarbeiter, son- Je comprends l'attitude du Conseil fédéral, qui veut procé-

dern auch sein Arbeitgeber muss mit einem Strafverfahren . der par étapes à un remaniement de la politique des étran-

rechnen, wobei die illegale Beschäftigung von Ausländern gers avant de mettre en chantier une nouvelle révision de la

als Vergehen betrachtet werden kann.» Das ist heute leider loi. Cependant, une analyse approfondie de la situation qui

nicht der Fall. Der Bundesrat kommt in seiner Antwort zum pourra être pour l'essentiel assez rapide, pourra faire res-

Schluss, er hätte nach der heutigen Gesetzgebung auf die sortir les changements qui sont vraiment nécessaires et

Kantone keine Einwirkungsmöglichkeiten. Tatsache ist, même urgents et les modifications qui, lors des débats aux

dass die Beschäftigung von Schwarzarbeitern ganz unter- Chambres et dans les discussions successives au sein de

schiedlich, je nach dem Kanton, wo das geschieht, gehand- l'opinion publique, n'ont pas été contestées. Je suis

habt wird. Hier sollte im Sinne der Rechtsgleichheit für den convaincu qu'une grande partie de ces modifications peu-

Bürger doch eine gleiche Behandlung vorgesehen werden. vent être introduites sans qu'il soit nécessaire de procéder

Deshalb sollte gerade in diesem Punkt eine Teilrevision des à une révision complète de la législation. Au contraire, elles

ANAG (Ausländergesetzes) in Aussicht genommen wer- pourront la précéder, voire la préparer harmonieusement,

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion der sozialdemokratischen Fraktion Ausländerpolitik

Motion du groupe socialiste Législation sur les étrangers

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1983

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 05

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 82.414

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 07.03.1983 - 15:30

Date

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Seite 251-255

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Ref. No 20 011 273

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