Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 82-408 KI-generiert

Swiss Government's Stance on Israeli Invasion of Lebanon

Geschäftsnummer VPB 82-408
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This interpellation concerns the Swiss government's stance on Israel's invasion of Lebanon. The interpellant questions the government's assessment of the situation, its willingness to take measures to address the condemnation of the invasion and contribute to peace, and specifically asks about suspending military cooperation with Israel, initiating diplomatic steps, providing humanitarian aid, and supporting Palestinian national rights and PLO representation. The government's response reiterates its commitment to international law, the right to self-determination for Palestinians, and Israel's right to exist, while detailing humanitarian aid provided and explaining that diplomatic channels are being maintained.

Legislator-Regeste

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Swiss Government's Stance on Israeli Invasion of Lebanon: The interpellant questions the government's assessment of the situation, its willingness to take measures to address the condemnation of the invasion and contribute to peace, and specifically asks about suspending military cooperation with Israel, initiating diplomatic steps, providing humanitarian aid, and supporting Palestinian national rights and PLO representation. The government's response reiterates its commitment to international law, the right to self-determination for Palestinians, and Israel's right to exist, while detailing humanitarian aid provided and explaining that diplomatic channels are being maintained.

Schlagwörter

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Humanitäres Völkerrecht Internationale Zusammenarbeit besetztes Gebiet Regierungserklärung Selbstbestimmungsrecht der Völker Flüchtlingsrechte
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Volltext

Interpellation Herczog 1470 N 8 octobre 1982

dass 28 Prozent des gesamten Publikums Übertragungen 1. Wie beurteilt der Bundesrat die jüngsten Entwicklungen

zumindest von wichtigen Parlamentsdebatten begrüssen. im Nahen Osten, namentlich die Aggression Israels im Liba-

3. Das Büro ist der Ansicht, dass während der Versuchspe- non?

riode (vier Sessionen) am Grundsatzentscheid der Direkt- 2. Welche Massnahmen ist der Bundesrat bereit zu treffen,

übertragungen festgehalten werden soll. Das Übertra- um einerseits der Verurteilung der israelischen Invasion

gungskonzept (Wahl des Themas, Kommentierung usw.) Nachachtung zu schenken und andererseits einen aktiven

kann allerdings geändert werden. Nach Ablauf der Beitrag zum Friedensprozess im Nahen Osten zu leisten?

Versuchsperiode wird das Büro mit der SRG prüfen, ob an 3. Ist er insbesondere bereit, die Zusammenarbeit mit

gelegentlichen Direktübertragungen festzuhalten sei und/ Israel auf militärischem Gebiet (Kauf israelischer Pfeilmuni-

oder andere Arten von vermehrter Berichterstattung einge- tion, Aufdatierungsprogramm Centurion-Panzer, Koopera-

führt werden sollen. tion im Training der Militärpiloten) zu suspendieren?

4. Die Direktübertragung vom 9./10. März hat gezeigt, dass 4. Ist er bereit, diplomatische Schritte einzuleiten, die auch

sich Eintretensdebatten zu grossen, relativ unbestrittenen die Überprüfung der Beziehungen beinhalten würde?

Geschäften nicht eignen. Obwohl der Umweltschutz viele 5. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat für humani-

Bürger interessiert, wurde die Debatte als langweilig (zahl- täre Hilfe unter anderem an die Flüchtlinge?

reiche Wiederholungen, Kontroversen nur in Detailfragen

usw.) und zu ausführlich beurteilt. Für zukünftige Direkt- 6. Ist der Bundesrat bereit, sich für die nationalen Rechte

übertragungen wird darauf zu achten sein, dass ein lebendi- der Palästinenser und für die Eröffnung einer offiziellen Ver-

ger Dialog zwischen Parlamentariern einerseits und zwi- tretung der PLO in der Schweiz einzusetzen?

schen Parlament und Bundesrat andererseits mit Abstim- Texte de l'interpellation du 14 juin 1982

mungen gezeigt werden können.

En envahissant le Liban, opération qui a causé des milliers

5. Versuche mit dem Radio sind nicht geplant, da dieses de morts, de nombreuses destructions et une grande

Medium - wie ausländische Beispiele zeigen - für Direkt- misère parmi les réfugiés, Israël a prouvé à nouveau qu'il

übertragungen ungeeignet ist. Zudem müssten, im Gegen- mène une politique brutale d'agression; la «solution finale

satz zum Fernsehen, für die Direktübertragung Kanäle du problème palestinien» semble être le but de cette politi-

geräumt werden. Das Büro ist der Ansicht, dass das Radio que, qui fait fi de l'élément humain. Notre pays ne saurait

bereits heute wesentlich mehr über das Parlament berichtet rester indifférent à de tels événements.

als das Fernsehen.

Je prie par conséquent le Conseil fédéral de répondre aux

6. Direktübertragungen an Vormittagen können naturge- questions suivantes:

mäss von berufstätigen Stimmbürgern, wenn überhaupt,

nur in beschränktem Ausmass mitverfolgt werden. Dies 1. Comment juge-t-il les récents développements de la

muss zwar als Nachteil betrachtet werden, könnte aber situation au Proche-Orient, en particulier l'agression israé-

durch eine längere Zusammenfassung am Abend wettge- lienne au Liban?

macht werden. Es wird mit der SRG zu prüfen sein, ob sol- 2. Quelles mesures est-il prêt à prendre pour, d'une part,

che Zusammenfassungen am Abend durchgeführt werden tenir compte de la condamnation de l'invasion israélienne

können. Die Publikumsbefragung hat nämlich gezeigt, dass par certains pays et, d'autre part, contribuer activement au

40 Prozent der Gesamtzuschauerschaft bereit wäre, zwi- processus de paix au Proche-Orient?

schen 18 und 20 Uhr die Übertragung von Parlamentsde- 3. Est-il prêt notamment à cesser toute collaboration avec

batten gelegentlich anzuschauen. Israël dans le domaine militaire (achat de munition-flèche

Die Übertragung an Vormittagen hat allerdings den Vorteil, israélienne, programme de modernisation du char Centu-

dass sie für den staatsbürgerlichen Unterricht in den Schu- rion, coopération en matière d'entraînement des pilotes

len verwendet werden kann. militaires)?

7. Das Büro ist der Ansicht, dass der erste Direktübertra- 4. Est-il disposé à entreprendre des démarches diplomati-

gungsversuch die Reform der Parlamentsarbeit kaum ques, qui porteraient également sur les relations entre les

beeinflussen kann. deux pays?

5. Quelles possibilités voit-il d'accorder une aide humani-

Präsidentin: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort taire, en particulier aux réfugiés?

befriedigt.

6. Est-il prêt à intervenir en faveur des droits nationaux des

Palestiniens et de l'ouverture en Suisse d'une représenta-

tion officielle de l'OLP?

Mitunterzeichner - Cosignataires: Carobbio, Dafflon, Mag-

82.408

nin, Mascarin (4)

#ST#

Interpellation Herczog

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Israelische Invasion im Libanon.

Haltung der Schweiz Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht

eine schriftliche Anwort.

Invasion du Libanon par les Israéliens.

Attitude de la Suisse Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Rapport écrit du Conseil fédéral

Die tragischen Ereignisse im Libanon im Anschluss an die

israelische Invasion von Anfang Juni haben den Bundesrat

mehrmals intensiv beschäftigt. Über die dabei gefassten

Wortlaut der Interpellation vom 14. Juni 1982 Beschlüsse und getroffenen Massnahmen ist die Öffentlich-

Mit seiner Invasion des Libanon, die tausendfach Tod, Zer- keit regelmässig orientiert worden. Insofern kann der Bun-

störung und Flüchtlingselend brachte, hat Israel seine desrat in seiner Antwort auf die sechs in der Interpellation

aggressive Machtpolitik zum xten Male unter Beweis aufgeworfenen Fragen weitgehend bereits Bekanntes

gestellt; die «Endlösung der Palästinenserfrage» scheint zusammenfassen.

das Ziel dieser menschenverachtenden Politik zu sein. Sol- 1. Zur Frage 1 wird auf die bundesrätliche Antwort in der

che Ereignisse können unserem Land nicht gleichgültig Fragestunde vom 14. Juni 1982 auf die Fragen der National-

sein. räte Baechtold und Magnin verwiesen. Das dort Gesagte

Ich bitte den Bundesrat, zu folgenden Fragen Stellung zu gilt auch heute noch. Gerade die jüngste Entwicklung im

nehmen: Libanon samt den erschreckenden Leiden der betroffenen

8. Oktober 1982 1471 Interpellation Mauch

Zivilbevölkerung hat mehr denn je deutlich werden lassen, mittelt. Durch ihre Zuwendungen an die UNRWA (25 Millio-

dass das Mittelostproblem und darin eingebettet das nen Franken in den letzten drei Jahren) trägt die Schweiz

Bedürfnis Israels auf eine Existenz innerhalb international ebenfalls zur Verbesserung der materiellen Bedingungen

anerkannter Grenzen, verbunden mit dem Anspruch des der palästinensischen Flüchtlinge bei. Der Bundesrat ist

palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung, nicht mit gewillt, sich zu gegebener Zeit im Rahmen unserer Möglich-

Waffengewalt verwirklicht werden kann. Der Bundesrat ist keiten auch an der Beseitigung der Kriegsfolgen zu beteili-

überzeugt, dass sich eine Friedenslösung für diese schwer gen. .

geprüfte Region unter Beachtung des Völkerrechts nur bei 6. Der Bundesrat hat wiederholt und zuletzt in seiner Ant-

beidseitiger Respektierung der obigen Grundelemente wort auf die schon erwähnten Fragen Baechtold und Mag-

durch die beteiligten Parteien aushandeln lässt. nin in der Fragestunde vom 14. Juni 1982 klar den schwei-

2. Was die zweite Frage anbelangt, so hat der Bundesrat in zerischen Standpunkt festgehalten, dass die Anerkennung

seinen Erklärungen an Parlament und Öffentlichkeit seine des Selbstbestimmungsrechtes des palästinensischen Vol-

Einschätzung der Situation schon mehrmals klar zum Aus- kes zusammen mit dem Existenzrecht Israels eine notwen-

druck gebracht. Die grundsätzliche Disponibilität unseres dige Voraussetzung für die Lösung des Mittelostproblems

Landes zur Leistung guter Dienste ist sämtlichen am Kon- bildet. Die PLO ist von Seiten der UNO als Vertreterin des

flikt beteiligten Parteien bekannt. Nachdem sich jedoch palästinensischen Volkes anerkannt, und der Bundesrat hat

bereits eine führende Grossmacht, unterstützt von anderen dieser Organisation 1975 auf Ersuchen der Vereinten Natio-

Staaten mit besonderen Beziehungen zu den Parteien, nen in Genf die Errichtung einer Beobachtermission

ebenso wie der Sicherheitsrat der UNO in einer grossange- gestattet. Dadurch ergab sich über diese Vertretung für die

legten Aktion um eine vordringliche Lösung des Dramas um zuständigen Stellen des EDA die Möglichkeit zu einem fakti-

die Stadt Beirut bemüht haben, hat sich für die Schweiz bis- schen Kontakt zur PLO. Dieser Kanal hat sich bewährt.

her noch keine direkte Möglichkeit zu einem aktiven Beitrag

eröffnet. Hingegen hat sich der Bundesrat, wie der Öffent- Abstimmung - Vote

lichkeit ebenfalls bekanntgegeben wurde, bei Israel für die Für den Antrag auf Diskussion Minderheit

Respektierung der Genfer Konventionen, die sowohl den Dagegen offensichtliche Mehrheit

Schutz der Kombattanten wie der Zivilpersonen zum Inhalt

haben, und für das ungehinderte Wirken des im Libanon Präsidentin: Herr Herczog erklärt sich von der Antwort des

stark engagierten IKRK eingesetzt. Bundesrates als nicht befriedigt.

3. Die dritte Frage des Interpellanten betrifft die Beziehun-

gen zu Israel auf militärischem Gebiet. Auch hiezu ist die

schweizerische Haltung, die vom Bundesrat schon vor der

Ereignissen im Libanon festgelegt worden war, anlässlich

82.381

einer Vorsprache arabischer Botschafter beim Vorsteher

#ST#

des Eidgenössischen Departements für auswärtige.Angele- Interpellation Mauch

genheiten am 4. Februar 1982 auch der Öffentlichkeit Pentachlorphenol (PCP)

bekanntgegeben worden. Nachdem ausserdem noch eine

Motion Ziegler vom 21. Juni 1982 zum gleichen Gegenstand Phénol pentachloré (PCP)

vorliegt, wird der Bundesrat Gelegenheit haben, noch sepa-

rat dazu Stellung zu nehmen.

4. Hinsichtlich der Überprüfung unserer Beziehungen zu

Israel ist darauf hinzuweisen, dass das Verhalten ausländi-

Wortlaut der Interpellation vom 19. März 1982

scher Staaten gegenüber Dritten für die Schweiz kein

Grund sein kann, auf die herkömmlichen diplomatischen Im Zusammenhang mit der Anwendung von Pentachlorphe-

Kanäle zu verzichten. Diese sind nicht nur zur Wahrneh- nol sind in letzter Zeit etliche Probleme publik geworden.

mung der eigenen Interessen notwendig, sondern ermögli- Ich bitte daher den Bundesrat um die Beantwortung der fol-

chen auch die Darlegung des schweizerischen Standpunk- genden Frage:

tes gegenüber den Konfliktparteien. Von diesem Grundsatz Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass sich nach

abzuweichen, bestand auch in der Libanonkrise kein den neuesten Erkenntnissen und aufgrund der Warnungen

Anlass. der Kantonschemiker eine rasche gesetzliche Regelung für

Pentachlorphenol aufdrängt, indem die Anwendung dieses

5. Die fünfte Frage bezieht sich auf die Möglichkeiten

Stoffes und seiner Derivate entweder massiv eingeschränkt

humanitärer Hilfe. Hiezu liegen zwei Einfache Anfragen

oder verboten wird?

Mascarin und Ziegler vor. Es kann deshalb für Detailaspekte

auf die Beantwortung dieser Anfragen hingewiesen werden. Texte de l'interpellation du 19 mars 1982

Immerhin seien hier die wesentlichen Elemente angeführt.

L'usage du pentachlorophénol est lié à certains problèmes

Den Ausgangspunkt bildet ein Nachtragskredit von 5 Millio-

qui sont récemment devenus de notoriété publique. Je prie

nen Franken, den der Bundesrat am 21. Juni 1982 für die

donc le Conseil fédéral de répondre à la question suivante:

Nothilfe an die bei den Kampfhandlungen im Libanon

Compte tenu des connaissances les plus récentes, et vu

betroffene Zivilbevölkerung bewilligt hat. Aus diesem Kredit

les avertissements des chimistes cantonaux, n'estime-t-il

wurden Zuwendungen in der Grössenordnung von 2,6 Mil-

pas urgent d'instituer une réglementation légale du penta-

lionen Franken (31. Juli 1982) bestritten. Sie gingen an die

chlorophénol qui limiterait sévèrement ou interdirait l'usage

an Ort und Stelle mit Hilfsaktionen engagierten internationa-

de ce produit et de ses dérivés?

len Institutionen (IKRK, UNICEF, UNRWA, UNDRO) sowie

an die dort ebenfalls tätigen schweizerischen Hilfswerke Mitunterzeichner - Cosignataires: Affolter, Bäumlin, Brat-

(SRK, Caritas-Schweiz, HEKS, Christlicher Friedensdienst, schi, Chopard, Eggenberg-Thun, Ganz, Leuenberger, Rubi,

Terre des hommes). Zulasten des Budgetpostens Nah- Schmid, Wagner, Weber-Arbon (11)

rungsmittelhilfe wurden zudem verschiedenen Hilfswerken

Naturalspenden in der Grössenordnung von bisher 1,3 Mil- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

lionen Franken zugeleitet. Eine Reihe weiterer Massnahmen Pentachlorphenol (PCP) und verschiedene seiner Derivate

wurde getroffen oder ist dabei, getroffen zu werden, so wirken als Schimmelhemmstoffe. Ihre Anwendung hat in

dass aus Bundesmitteln innerhalb von sieben Wochen ins- den letzten Jahren massiv zugenommen, und zwar sowohl

gesamt 4,3 Millionen Franken zugunsten der hilfebedürfti- in bezug auf die Menge, als auch in bezug auf die Anwen-

gen Bevölkerungen im Libanon aufgewendet worden sind. dungsbereiche (Holzschutzmittel, Behandlung von Textilien,

Dem IKRK wurden, ferner aus den Reihen der Freiwilligen Leder usw., Desinfektionsmittel in Krankenhäusern und

des Katastrophenhilfskorps verschiedene Spezialisten ver- Massenunterkünften usw.).

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Herczog Israelische Invasion im Libanon. Haltung der Schweiz

Interpellation Herczog Invasion du Libanon par les Israéliens. Attitude de la Suisse

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1982

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 82.408

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 08.10.1982 - 08:00

Date

Data

Seite 1470-1471

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Ref. No 20 010 859

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