Military Health Risks and Physical Training
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court considered an interpellation regarding the potential health risks to soldiers due to increased physical demands. The government responded that no new directives had been issued for increased physical training and that, in fact, the number of reported illnesses and accidents to military insurance had decreased in the recent period. The interpellation was thus addressed.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 9 Absatz, Art. 9 SVG, Art. 23 tone, Art. 21 Abs. 2 WStB; Military Health Risks and Physical Training: uns. In der Schweiz sind zudem beinahe sämtliche grösse- poraire, un engagement notamment physique plus complet.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertVolltext
Interpellation Crevoisier 1474 N 8 octobre 1982
mann, Lang, Leuenberger, Loetscher, Mauch, Meier Wer- Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung am grössten ist,
ner, Morf, Müller-Aargau, Müller-Bern, Nauer, Oester, Ott, nichts geändert.
Reimann, Renschier, Robbiani, Ruffy, Schalcher, Schmid, 2. Nach Artikel 9 Absatz 2 SVG ist der Bundesrat kompe-
Stich, Vannay, Weber-Arbon (35) tent, 2,50 Meter breite Fahrzeuge nicht nur auf Hauptstras-
sen zuzulassen, sondern auch auf einem dazu geeigneten
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Netz von Nebenstrassen ausserhalb der Ortschaften. Dabei
Die eidgenössischen Räte lehnten bereits eine Botschaft ist zwischen zwei Lösungen zu wählen. Die erste eher einfa-
des Bundesrates vom 26. Mai 1971, die generelle Mehr- chere Lösung besteht in einer generellen Zulassung von
breite von Strassenfahrzeugen betreffend, ab. Trotzdem 2,50 Meter breiten Fahrzeugen. Nebenstrassen, auf denen
wird heute erneut versucht, dieses Thema aufzurollen. 2,50 Meter breite Fahrzeuge nicht ohne Gefährdung des
Nachdem der Bundesrat nach geltendem Recht ja bereits Verkehrs verkehren können, müssten mit dem Signal
die Kompetenz besitzt, im Einvernehmen mit den zuständi- «Höchstbreite 2,30 Meter» versehen werden. Bei der zwei-
gen Kantonen bestimmte Strassen für Fahrzeuge bis ten Lösung könnte der Bundesrat auf dem Verordnungs-
2,50 Meter Breite offen zu erklären, hierfür nach meiner weg geeignete Nebenstrassen für 2,50 Meter breite Fahr-
Ansicht auch genügend Gebrauch machte, ist dieses zeuge freigeben, was eine aufwendige Signalisation voraus-
Ansinnen strikte zurückzuweisen. Die eidgenössischen setzt. Daz.u ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Kan-
Räte waren vor mehr als zehn Jahren gut beraten bei der tone schon mit der Durchsetzung der bestehenden Rechts-
damaligen Ablehnung, ist doch die Zahl der Strassen mit lage Schwierigkeiten haben, weshalb sie relativ häufig Aus-
einer Breite von 4,5 bis 6 Meter, wo bereits das Kreuzen nahmen für 2,50 Meter breite Fahrzeuge auf Nebenstrassen
von 2,5 Meter breiten Fahrzeugen Schwierigkeiten bereitet, bewilligen oder tolerieren. Die Vernehmlassungen der Kan-
sehr gross. Dazu kommt, dass viele Strassen noch nicht tone werden zu gegebener Zeit Aufschluss über die zweck-
einmal mit Gehwegen - von Radwegen ganz zu schweigen mässige Lösung geben.
- versehen sind. 3. Der vom Interpellant verwendete Begriff der «superbrei-
Wenn noch breitere Fahrzeuge verkehren dürfen, werden ten» Fahrzeuge ist unklar; gemeint sind wohl schwere
diese Strassen vermehrt zu Todesfallen für Fussgänger, Motorwagen mit einer Breite von 2,50 Meter. Die Mehrzahl
Rad- und Mofafahrer. Zum Schütze dieser schwächsten der Gesellschaftswagen und Sattelmotorfahrzeuge sowie
Verkehrsteilnehmer ist dieses Begehren abzuweisen. viele Lastwagen weisen schon heute diese Breite auf. Eine
gewisse Zunahme solcher Fahrzeuge gegenüber heute
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates wäre zwar wahrscheinlich; Fahrzeuge mit einer Breite bis
Rapport écrit du Conseil fédéral 2,30 Meter würden jedoch nach wie vor im Baustellenver-
Artikel 9 Absatz 2 SVG fixiert die Breite der Fahrzeuge in kehr und auf Strassen in vorwiegend ländlichen Gebieten
der Schweiz auf 2,30 Meter, ermächtigt jedoch den Bundes- verwendet.
rat, im Einvernehmen mit den Kantonen bestimmte Stras-
Abstimmung - Vote
sen für Fahrzeuge bis zu 2,50 Meter Breite offen zu erklä-
ren. Der Bundesrat hat 2,50 m breite Fahrzeuge auf den Für den Antrag auf Diskussion 64 Stimmen
signalisierten Hauptstrassen (inklusive Autobahnen und Dagegen 22 Stimmen
Autostrassen) und auf allen Strassen in Ortschaften zuge- Die Diskussion wird verschoben
lassen, die von einer Hauptstrasse berührt werden (Art. 64 La discussion est renvoyée
Abs. 1 der Verkehrsregelnverordnung).
Wie der Interpellant zu Recht ausführt, haben die eidgenös-
sischen Räte im Jahre 1971/72 eine Erhöhung der Fahr-
zeugbreite auf 2,50 Meter abgelehnt. In einem vom Natio-
nalrat 1980 überwiesenen Postulat wird jedoch der Bundes-
rat eingeladen zu prüfen, ob in Artikel 9 SVG die Höchst- #ST# 82.404
breite für Fahrzeuge auf 2,50 Meter heraufgesetzt werden Interpellation Crevoisier
könne.
Im Sinne dieses Postulates hat das Bundesamt für Polizei- Gesundheit der Wehrmänner
wesen beim Vernehmlassungsverfahren zur Totalrevision Santé des militaires
des Bundesratsbeschlusses vom 2. September 1970 über
die Durchgangsstrassen die Gelegenheit wahrgenommen,
auch die Frage über die zulässige Höchstbreite zur Diskus-
sion zu stellen. Dabei handelte es sich lediglich um eine Wortlaut der Interpellation vom 10. Juni 1982
erste Konsultation und nicht um eine formelle Einleitung der Es scheint, dass in der Armee neue Weisungen erlassen
SVG-Revision. Die Frage der generellen Erhöhung der Fahr- worden sind, wonach von den Wehrmännern namentlich
zeugbreite auf 2,50 Meter ist daher für den Bundesrat noch mehr körperliche Leistungen gefordert werden sollen. Es
offen. Er wird erst später entscheiden, in welchem Zeit- macht nun aber den Eindruck, dass diese neuen Anforde-
punkt darüber (und über allenfalls weitere Punkte) ein Ver- rungen die Gesundheit vor allem der Wehrmänner gefähr-
nehmlassungsverfahren zu eröffnen ist, und den eidgenös- den könne, die nicht ein gewisses Minimum an Training mit-
sischen Räten zu gegebener Zeit nach Prüfung der Ver- bringen (wir wissen, dass sie zahlreich sind).
nehmlassungen Antrag stellen. Wir bitten daher den Bundesrat, uns über diese Angelegen-
Unter dieser Bedingung können die Fragen des Interpellan- heit zu informieren und uns insbesondere zu sagen, ob die
ten vorläufig wie folgt beantwortet werden: Militärversicherung in den letzten Monaten einen Signifika-
1. In sämtlichen Ländern Europas ausser in der Schweiz ten Anstieg der Krankheitsfälle und Unfälle zu verzeichnen
sind 2,50 Meter breite Fahrzeuge generell zugelassen. Dar- hatte.
unter befinden sich viele Länder, deren Strassennetz nicht
. so gut ausgebaut ist wie das schweizerische. Es gibt keine Texte de l'interpellation du 10 juin 1982
gesicherten Hinweise darauf, dass Fussgänger und Zwei- De nouvelles directives semblent avoir été données dans
radfahrer in diesen Ländern mehr gefährdet wären als bei l'armée pour exiger, de la part des militaires en service tem-
uns. In der Schweiz sind zudem beinahe sämtliche grösse- poraire, un engagement notamment physique plus complet.
ren Ortschaften von Hauptstrassen erschlossen, so dass Or il apparaît que les exigences nouvellement fixées peu-
dort 2,50 Meter breite Fahrzeuge bereits nach heutigem vent occasionnellement mettre en danger la santé des
Recht verkehren dürfen. Mit der generellen Zulassung von hommes que n'ont pas, en entrant en service, un entraîne-
2,50 Meter breiten Fahrzeugen würde somit für die Fuss- ment physique minimum (et nous savons qu'ils sont nom-
gänger und Zweiradfahrer in diesen Ortschaften, wo die breux).
8. Oktober 1982 1475 Interpellation Humbel
Nous demandons par conséquent au Conseil fédéral de politisch wichtigen Förderung des Wohnungseigentums
bien vouloir nous renseigner à ce sujet et de nous faire gelöst werden kann?
savoir en particulier si l'on a enregistré, ces derniers mois, 3. Welches Konzept für die Förderung des Wohnungsei-
une recrudescence significative des cas de maladie ou gentums hat der Bundesrat, insbesondere nach Vollzug der
d'accidents annoncés à l'assurance militaire. neuen Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen?
Welche Rechtsinstitute stehen im Vordergrund (z. B. Bau-
Mitunterzeichner - Cosignataires: Carobbio, Dafflon, Forel,
sparvertrag)? Wie sieht der Bundesrat die fiskalpolitischen
Herczog, Magnin (5)
Aspekte zugunsten der Förderung des Wohnungseigen-
Schriftliche Begründung - Développement par écrit tums (Eigentümer von Einfamilienhäusern und Stockwerkei-
L'auteur renonce -au développement et demande une gentumswohnungen)?
réponse écrite. Texte de l'interpellation du 23 juin 1982
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates L'Office fédéral du logement a présenté plusieurs proposi-
Rapport écrit du Conseil fédéral tions tendant à faciliter l'accès à la propriété du logement.
Or il convient de prendre également des décisions à ce
Aucune directive n'a été donnée à l'armée, qui exigerait des sujet dans le cadre de la nouvelle réparatition des tâches
militaires un engagement physique plus complet. entre la Confédération et les cantons. La réponse donnée le
Au cours de ces derniers, mois, l'assurance militaire n'a 7 juin 1982 par le Conseil fédéral à la question ordinaire
enregistré aucune augmentation du nombre des atteintes à posée le 1er mars 1982 par le conseiller national Augsburger
la santé déclarées. Au contraire, le nombre d'accidents ou n'est pas satisfaisante. Le Parlement a par ailleurs transmis
de cas de maladie annoncés a été nettement moins impor- plusieurs interventions en la matière au Conseil fédéral.
tant pour le premier trimestre de 1982 que pendant la même
période de l'année précédente. C'est pourquoi je prie celui-ci de répondre aux questions
suivantes:
Abstimmung - Vote 1. Quelles sont les diverses méthodes envisagées en vue
Für den Antrag auf Diskussion Minderheit de fixer la valeur locative pour le propriétaire? Tous les can-
Dagegen offensichtliche Mehrheit tons appliquent-ils les mêmes principes pour la taxation de
cette valeur locative? Ou le Conseil fédéral estime-t-il que la
Präsidentin: Herr Crevoisier erklärt sich von der Antwort souveraineté cantonale en matière fiscale doit aussi s'appli-
des Bundesrates als nicht befriedigt. quer pleinement à la détermination de cette valeur? Envi-
sage-t-on d'établir des normes uniformes (quant à la forme
ou quant à la matière) pour les cantons dans le cadre de
l'harmonisation fiscale?
2. Les autorités font d'une part quelques efforts, maigres il
82.449
est vrai, pour encourager l'accès à la propriété immobilière,
#ST#
Interpellation Humbel tout en pénalisant d'autre part les propriétaires habitant
leur propre maison familiale ou logement en copropriété en
Wohnungseigentum. Förderung
attribuant à ces derniers une valeur locative trop élevée. Il y
Accès à la propriété du logement a là indéniablement une contradiction flagrante!
Quelles mesures le Conseil fédéral entend-il prendre pour
éliminer cette contradiction et favoriser l'acquisition de la
propriété immobilière, dont l'importance politique est indu-
Wortlaut der Interpellation vom 23. Juni 1982 bitable.
Das Bundesamt für Wohnungswesen hat bezüglich Förde- 3. Comment le Conseil fédéral entend-il poursuivre sa poli-
rung des Wohnungseigentums verschiedene Vorschläge tique d'encouragement de l'accession à la propriété, plus
unterbreitet. Im Zusammenhang mit der bevorstehenden particulièrement après la' mise en oeuvre de la nouvelle
Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen répartition des tâches entre la Confédération et les can-
müssen auch bezüglich Wohnungseigentumsförderung tons? Quels instruments entend-il développer en la matière
Entscheide gefällt werden. Die bundesrätliche Antwort vom (par exemple'épargne logement)? Quelles sont ses inten-
7. Juni 1982 auf die Einfache Anfrage von Nationalrat Augs- tions en ce qui concerne les aspects fiscaux de l'encoura-
burger vom I.März 1982 betreffend Besteuerung des gement à la propriété immobilière, qu'il s'agisse de maisons
Eigenmietwertes hat nicht befriedigt. Zudem hat das Parla- individuelles ou d'appartements en copropriété?
ment einige Vorstösse für die Förderung des Wohnungsei- Schriftliche Begründung - Développement par écrit
gentums an den Bundesrat überwiesen.
Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht
Ich stelle deshalb dem Bundesrat folgende Fragen zur eine schriftliche Antwort.
Beantwortung :
1. Welche Verfahren und Varianten für die Festlegung des Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Eigenmietwertes gibt es? Haben alle Kantone die gleichen Rapport écrit du Conseil fédéral
Grundsätze bei der Besteuerung des Eigenmietwertes? 1a. Der Grundsatz der Eigenmietwertbesteuerung ist im
Oder ist der Bundesrat der Meinung, dass auch bezüglich schweizerischen Steuerrecht fest verankert (Art. 21 Abs. 1
der Verfahren für die Festlegung des Eigenmietwertes die Bst. b WStB) und bildet ein Korrelat zum ebenfalls festste-
kantonale Steuerhoheit voll spielen kann und soll? henden Grundsatz, wonach die Mietzinsen nicht abzugsfä-
Ist beabsichtigt, im Zusammenhang mit der Steuerharmoni- hig sind, weil sie dem steuerlich irrelevanten Bereich der
sierung (der formellen und/oder materiellen) für die Kan- privaten Lebenshaltungskosten zugeordnet werden (Art. 23
tone einheitliche Vorschriften zu erlassen? WStB).
2. Auf der einen Seite macht die öffentliche Hand doch Bei der direkten Bundessteuer (Art. 21 Abs. 2 WStB) ist der
Einiges - aber immer noch zuwenig - für die Förderung des Mietwert zum sogennanten Marktwert zu bemessen; er
Wohnungseigentums und auf der anderen Seite straft man muss somit grundsätzlich dem Mietzins entsprechen, der
die Eigenheimbesitzer (Eigentümer von Einfamilienhäusern für ein gleichartiges, vermietetes Objekt in gleicher Wohn-
und Stockwerkeigentumswohnungen) mit zu hohen Eigen- lage bezahlt werden müsste. Auch die kantonalen Steuer-
mietwerten! Hier besteht doch tatsächlich ein Widerspruch gesetze rechnen den Eigenmietwert durchwegs zum
und ein Zielkonflikt! steuerbaren Einkommen, wobei dessen Bemessung mei-
Was will der Bundesrat vorkehren, damit dieser Wider- stens ebenfalls nach dem Marktwertprinzip erfolgt.
spruch beseitigt und der Zielkonflikt zugunsten der staats- Die Ermittlung des Eigenmietwertes bietet dann keine
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Crevoisier Gesundheit der Wehrmänner
Interpellation Crevoisier Santé des militaires
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1982
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 82.404
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 08.10.1982 - 08:00
Date
Data
Seite 1474-1475
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Pagina
Ref. No 20 010 863
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