Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 82-404 KI-generiert

Military Health Risks and Physical Training

Geschäftsnummer VPB 82-404
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court considered an interpellation regarding the potential health risks to soldiers due to increased physical demands. The government responded that no new directives had been issued for increased physical training and that, in fact, the number of reported illnesses and accidents to military insurance had decreased in the recent period. The interpellation was thus addressed.

Legislator-Regeste

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Art. 9 Absatz, Art. 9 SVG, Art. 23 tone, Art. 21 Abs. 2 WStB; Military Health Risks and Physical Training: uns. In der Schweiz sind zudem beinahe sämtliche grösse- poraire, un engagement notamment physique plus complet.

Schlagwörter

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gesundheitliche Risiken Militärversicherung Kranken- und Unfallversicherung Disziplinarverfahren der Militärjustiz Beurteilung der medizinischen Urteilsfähigkeit Verteidigung und militärische Belange

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 9 Absatz
Art. 9 SVG
Art. 23 tone
sierung (der formellen und/oder materiellen) für die Kan- privaten Lebenshaltungskosten zugeordnet werden (Art. 23
Art. 21 Abs. 2 WStB
Auf der einen Seite macht die öffentliche Hand doch Bei der direkten Bundessteuer (Art. 21 Abs. 2 WStB) ist der
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Volltext

Interpellation Crevoisier 1474 N 8 octobre 1982

mann, Lang, Leuenberger, Loetscher, Mauch, Meier Wer- Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung am grössten ist,

ner, Morf, Müller-Aargau, Müller-Bern, Nauer, Oester, Ott, nichts geändert.

Reimann, Renschier, Robbiani, Ruffy, Schalcher, Schmid, 2. Nach Artikel 9 Absatz 2 SVG ist der Bundesrat kompe-

Stich, Vannay, Weber-Arbon (35) tent, 2,50 Meter breite Fahrzeuge nicht nur auf Hauptstras-

sen zuzulassen, sondern auch auf einem dazu geeigneten

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Netz von Nebenstrassen ausserhalb der Ortschaften. Dabei

Die eidgenössischen Räte lehnten bereits eine Botschaft ist zwischen zwei Lösungen zu wählen. Die erste eher einfa-

des Bundesrates vom 26. Mai 1971, die generelle Mehr- chere Lösung besteht in einer generellen Zulassung von

breite von Strassenfahrzeugen betreffend, ab. Trotzdem 2,50 Meter breiten Fahrzeugen. Nebenstrassen, auf denen

wird heute erneut versucht, dieses Thema aufzurollen. 2,50 Meter breite Fahrzeuge nicht ohne Gefährdung des

Nachdem der Bundesrat nach geltendem Recht ja bereits Verkehrs verkehren können, müssten mit dem Signal

die Kompetenz besitzt, im Einvernehmen mit den zuständi- «Höchstbreite 2,30 Meter» versehen werden. Bei der zwei-

gen Kantonen bestimmte Strassen für Fahrzeuge bis ten Lösung könnte der Bundesrat auf dem Verordnungs-

2,50 Meter Breite offen zu erklären, hierfür nach meiner weg geeignete Nebenstrassen für 2,50 Meter breite Fahr-

Ansicht auch genügend Gebrauch machte, ist dieses zeuge freigeben, was eine aufwendige Signalisation voraus-

Ansinnen strikte zurückzuweisen. Die eidgenössischen setzt. Daz.u ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Kan-

Räte waren vor mehr als zehn Jahren gut beraten bei der tone schon mit der Durchsetzung der bestehenden Rechts-

damaligen Ablehnung, ist doch die Zahl der Strassen mit lage Schwierigkeiten haben, weshalb sie relativ häufig Aus-

einer Breite von 4,5 bis 6 Meter, wo bereits das Kreuzen nahmen für 2,50 Meter breite Fahrzeuge auf Nebenstrassen

von 2,5 Meter breiten Fahrzeugen Schwierigkeiten bereitet, bewilligen oder tolerieren. Die Vernehmlassungen der Kan-

sehr gross. Dazu kommt, dass viele Strassen noch nicht tone werden zu gegebener Zeit Aufschluss über die zweck-

einmal mit Gehwegen - von Radwegen ganz zu schweigen mässige Lösung geben.

- versehen sind. 3. Der vom Interpellant verwendete Begriff der «superbrei-

Wenn noch breitere Fahrzeuge verkehren dürfen, werden ten» Fahrzeuge ist unklar; gemeint sind wohl schwere

diese Strassen vermehrt zu Todesfallen für Fussgänger, Motorwagen mit einer Breite von 2,50 Meter. Die Mehrzahl

Rad- und Mofafahrer. Zum Schütze dieser schwächsten der Gesellschaftswagen und Sattelmotorfahrzeuge sowie

Verkehrsteilnehmer ist dieses Begehren abzuweisen. viele Lastwagen weisen schon heute diese Breite auf. Eine

gewisse Zunahme solcher Fahrzeuge gegenüber heute

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates wäre zwar wahrscheinlich; Fahrzeuge mit einer Breite bis

Rapport écrit du Conseil fédéral 2,30 Meter würden jedoch nach wie vor im Baustellenver-

Artikel 9 Absatz 2 SVG fixiert die Breite der Fahrzeuge in kehr und auf Strassen in vorwiegend ländlichen Gebieten

der Schweiz auf 2,30 Meter, ermächtigt jedoch den Bundes- verwendet.

rat, im Einvernehmen mit den Kantonen bestimmte Stras-

Abstimmung - Vote

sen für Fahrzeuge bis zu 2,50 Meter Breite offen zu erklä-

ren. Der Bundesrat hat 2,50 m breite Fahrzeuge auf den Für den Antrag auf Diskussion 64 Stimmen

signalisierten Hauptstrassen (inklusive Autobahnen und Dagegen 22 Stimmen

Autostrassen) und auf allen Strassen in Ortschaften zuge- Die Diskussion wird verschoben

lassen, die von einer Hauptstrasse berührt werden (Art. 64 La discussion est renvoyée

Abs. 1 der Verkehrsregelnverordnung).

Wie der Interpellant zu Recht ausführt, haben die eidgenös-

sischen Räte im Jahre 1971/72 eine Erhöhung der Fahr-

zeugbreite auf 2,50 Meter abgelehnt. In einem vom Natio-

nalrat 1980 überwiesenen Postulat wird jedoch der Bundes-

rat eingeladen zu prüfen, ob in Artikel 9 SVG die Höchst- #ST# 82.404

breite für Fahrzeuge auf 2,50 Meter heraufgesetzt werden Interpellation Crevoisier

könne.

Im Sinne dieses Postulates hat das Bundesamt für Polizei- Gesundheit der Wehrmänner

wesen beim Vernehmlassungsverfahren zur Totalrevision Santé des militaires

des Bundesratsbeschlusses vom 2. September 1970 über

die Durchgangsstrassen die Gelegenheit wahrgenommen,

auch die Frage über die zulässige Höchstbreite zur Diskus-

sion zu stellen. Dabei handelte es sich lediglich um eine Wortlaut der Interpellation vom 10. Juni 1982

erste Konsultation und nicht um eine formelle Einleitung der Es scheint, dass in der Armee neue Weisungen erlassen

SVG-Revision. Die Frage der generellen Erhöhung der Fahr- worden sind, wonach von den Wehrmännern namentlich

zeugbreite auf 2,50 Meter ist daher für den Bundesrat noch mehr körperliche Leistungen gefordert werden sollen. Es

offen. Er wird erst später entscheiden, in welchem Zeit- macht nun aber den Eindruck, dass diese neuen Anforde-

punkt darüber (und über allenfalls weitere Punkte) ein Ver- rungen die Gesundheit vor allem der Wehrmänner gefähr-

nehmlassungsverfahren zu eröffnen ist, und den eidgenös- den könne, die nicht ein gewisses Minimum an Training mit-

sischen Räten zu gegebener Zeit nach Prüfung der Ver- bringen (wir wissen, dass sie zahlreich sind).

nehmlassungen Antrag stellen. Wir bitten daher den Bundesrat, uns über diese Angelegen-

Unter dieser Bedingung können die Fragen des Interpellan- heit zu informieren und uns insbesondere zu sagen, ob die

ten vorläufig wie folgt beantwortet werden: Militärversicherung in den letzten Monaten einen Signifika-

1. In sämtlichen Ländern Europas ausser in der Schweiz ten Anstieg der Krankheitsfälle und Unfälle zu verzeichnen

sind 2,50 Meter breite Fahrzeuge generell zugelassen. Dar- hatte.

unter befinden sich viele Länder, deren Strassennetz nicht

. so gut ausgebaut ist wie das schweizerische. Es gibt keine Texte de l'interpellation du 10 juin 1982

gesicherten Hinweise darauf, dass Fussgänger und Zwei- De nouvelles directives semblent avoir été données dans

radfahrer in diesen Ländern mehr gefährdet wären als bei l'armée pour exiger, de la part des militaires en service tem-

uns. In der Schweiz sind zudem beinahe sämtliche grösse- poraire, un engagement notamment physique plus complet.

ren Ortschaften von Hauptstrassen erschlossen, so dass Or il apparaît que les exigences nouvellement fixées peu-

dort 2,50 Meter breite Fahrzeuge bereits nach heutigem vent occasionnellement mettre en danger la santé des

Recht verkehren dürfen. Mit der generellen Zulassung von hommes que n'ont pas, en entrant en service, un entraîne-

2,50 Meter breiten Fahrzeugen würde somit für die Fuss- ment physique minimum (et nous savons qu'ils sont nom-

gänger und Zweiradfahrer in diesen Ortschaften, wo die breux).

8. Oktober 1982 1475 Interpellation Humbel

Nous demandons par conséquent au Conseil fédéral de politisch wichtigen Förderung des Wohnungseigentums

bien vouloir nous renseigner à ce sujet et de nous faire gelöst werden kann?

savoir en particulier si l'on a enregistré, ces derniers mois, 3. Welches Konzept für die Förderung des Wohnungsei-

une recrudescence significative des cas de maladie ou gentums hat der Bundesrat, insbesondere nach Vollzug der

d'accidents annoncés à l'assurance militaire. neuen Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen?

Welche Rechtsinstitute stehen im Vordergrund (z. B. Bau-

Mitunterzeichner - Cosignataires: Carobbio, Dafflon, Forel,

sparvertrag)? Wie sieht der Bundesrat die fiskalpolitischen

Herczog, Magnin (5)

Aspekte zugunsten der Förderung des Wohnungseigen-

Schriftliche Begründung - Développement par écrit tums (Eigentümer von Einfamilienhäusern und Stockwerkei-

L'auteur renonce -au développement et demande une gentumswohnungen)?

réponse écrite. Texte de l'interpellation du 23 juin 1982

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates L'Office fédéral du logement a présenté plusieurs proposi-

Rapport écrit du Conseil fédéral tions tendant à faciliter l'accès à la propriété du logement.

Or il convient de prendre également des décisions à ce

Aucune directive n'a été donnée à l'armée, qui exigerait des sujet dans le cadre de la nouvelle réparatition des tâches

militaires un engagement physique plus complet. entre la Confédération et les cantons. La réponse donnée le

Au cours de ces derniers, mois, l'assurance militaire n'a 7 juin 1982 par le Conseil fédéral à la question ordinaire

enregistré aucune augmentation du nombre des atteintes à posée le 1er mars 1982 par le conseiller national Augsburger

la santé déclarées. Au contraire, le nombre d'accidents ou n'est pas satisfaisante. Le Parlement a par ailleurs transmis

de cas de maladie annoncés a été nettement moins impor- plusieurs interventions en la matière au Conseil fédéral.

tant pour le premier trimestre de 1982 que pendant la même

période de l'année précédente. C'est pourquoi je prie celui-ci de répondre aux questions

suivantes:

Abstimmung - Vote 1. Quelles sont les diverses méthodes envisagées en vue

Für den Antrag auf Diskussion Minderheit de fixer la valeur locative pour le propriétaire? Tous les can-

Dagegen offensichtliche Mehrheit tons appliquent-ils les mêmes principes pour la taxation de

cette valeur locative? Ou le Conseil fédéral estime-t-il que la

Präsidentin: Herr Crevoisier erklärt sich von der Antwort souveraineté cantonale en matière fiscale doit aussi s'appli-

des Bundesrates als nicht befriedigt. quer pleinement à la détermination de cette valeur? Envi-

sage-t-on d'établir des normes uniformes (quant à la forme

ou quant à la matière) pour les cantons dans le cadre de

l'harmonisation fiscale?

2. Les autorités font d'une part quelques efforts, maigres il

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est vrai, pour encourager l'accès à la propriété immobilière,

#ST#

Interpellation Humbel tout en pénalisant d'autre part les propriétaires habitant

leur propre maison familiale ou logement en copropriété en

Wohnungseigentum. Förderung

attribuant à ces derniers une valeur locative trop élevée. Il y

Accès à la propriété du logement a là indéniablement une contradiction flagrante!

Quelles mesures le Conseil fédéral entend-il prendre pour

éliminer cette contradiction et favoriser l'acquisition de la

propriété immobilière, dont l'importance politique est indu-

Wortlaut der Interpellation vom 23. Juni 1982 bitable.

Das Bundesamt für Wohnungswesen hat bezüglich Förde- 3. Comment le Conseil fédéral entend-il poursuivre sa poli-

rung des Wohnungseigentums verschiedene Vorschläge tique d'encouragement de l'accession à la propriété, plus

unterbreitet. Im Zusammenhang mit der bevorstehenden particulièrement après la' mise en oeuvre de la nouvelle

Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen répartition des tâches entre la Confédération et les can-

müssen auch bezüglich Wohnungseigentumsförderung tons? Quels instruments entend-il développer en la matière

Entscheide gefällt werden. Die bundesrätliche Antwort vom (par exemple'épargne logement)? Quelles sont ses inten-

7. Juni 1982 auf die Einfache Anfrage von Nationalrat Augs- tions en ce qui concerne les aspects fiscaux de l'encoura-

burger vom I.März 1982 betreffend Besteuerung des gement à la propriété immobilière, qu'il s'agisse de maisons

Eigenmietwertes hat nicht befriedigt. Zudem hat das Parla- individuelles ou d'appartements en copropriété?

ment einige Vorstösse für die Förderung des Wohnungsei- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

gentums an den Bundesrat überwiesen.

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht

Ich stelle deshalb dem Bundesrat folgende Fragen zur eine schriftliche Antwort.

Beantwortung :

1. Welche Verfahren und Varianten für die Festlegung des Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Eigenmietwertes gibt es? Haben alle Kantone die gleichen Rapport écrit du Conseil fédéral

Grundsätze bei der Besteuerung des Eigenmietwertes? 1a. Der Grundsatz der Eigenmietwertbesteuerung ist im

Oder ist der Bundesrat der Meinung, dass auch bezüglich schweizerischen Steuerrecht fest verankert (Art. 21 Abs. 1

der Verfahren für die Festlegung des Eigenmietwertes die Bst. b WStB) und bildet ein Korrelat zum ebenfalls festste-

kantonale Steuerhoheit voll spielen kann und soll? henden Grundsatz, wonach die Mietzinsen nicht abzugsfä-

Ist beabsichtigt, im Zusammenhang mit der Steuerharmoni- hig sind, weil sie dem steuerlich irrelevanten Bereich der

sierung (der formellen und/oder materiellen) für die Kan- privaten Lebenshaltungskosten zugeordnet werden (Art. 23

tone einheitliche Vorschriften zu erlassen? WStB).

2. Auf der einen Seite macht die öffentliche Hand doch Bei der direkten Bundessteuer (Art. 21 Abs. 2 WStB) ist der

Einiges - aber immer noch zuwenig - für die Förderung des Mietwert zum sogennanten Marktwert zu bemessen; er

Wohnungseigentums und auf der anderen Seite straft man muss somit grundsätzlich dem Mietzins entsprechen, der

die Eigenheimbesitzer (Eigentümer von Einfamilienhäusern für ein gleichartiges, vermietetes Objekt in gleicher Wohn-

und Stockwerkeigentumswohnungen) mit zu hohen Eigen- lage bezahlt werden müsste. Auch die kantonalen Steuer-

mietwerten! Hier besteht doch tatsächlich ein Widerspruch gesetze rechnen den Eigenmietwert durchwegs zum

und ein Zielkonflikt! steuerbaren Einkommen, wobei dessen Bemessung mei-

Was will der Bundesrat vorkehren, damit dieser Wider- stens ebenfalls nach dem Marktwertprinzip erfolgt.

spruch beseitigt und der Zielkonflikt zugunsten der staats- Die Ermittlung des Eigenmietwertes bietet dann keine

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Crevoisier Gesundheit der Wehrmänner

Interpellation Crevoisier Santé des militaires

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1982

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 82.404

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 08.10.1982 - 08:00

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Data

Seite 1474-1475

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Ref. No 20 010 863

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