Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 82-401 KI-generiert

Swiss Voting Procedure Reform for Initiatives with Counter-Proposals

Geschäftsnummer VPB 82-401
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns a motion to reform the voting procedure for popular initiatives with counter-proposals in Switzerland. The current system is criticized for potentially disenfranchising voters and forcing initiative proponents to withdraw their proposals. The motion proposes amending the law to abolish the prohibition of double "yes" votes, ensuring the will of the majority is expressed accurately and giving both the initiative and counter-proposal equal chances. The Federal Council acknowledged the shortcomings but suggested addressing the issue during a broader constitutional revision, a timeline deemed uncertain. Ultimately, the motion was converted into a postulate to allow for further consideration of a legislative revision separate from the constitutional reform.

Legislator-Regeste

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Art. 76 de la loi fédérale sur les droits politiques; Swiss Voting Procedure Reform for Initiatives with Counter-Proposals: The current system is criticized for potentially disenfranchising voters and forcing initiative proponents to withdraw their proposals. The motion proposes amending the law to abolish the prohibition of double "yes" votes, ensuring the will of the majority is expressed accurately and giving both the initiative and counter-proposal equal chances. The Federal Council acknowledged the shortcomings but suggested addressing the issue during a broader constitutional revision, a timeline deemed uncertain. Ultimately, the motion was converted into a postulate to allow for further consideration of a legislative revision separate from the constitutional reform.

Schlagwörter

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Gegenvorschlag Mehrheitswahl Gesetzesinitiative doppeltes Ja Verfassungsänderung Volksinitiative

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 76 de la loi fédérale sur les droits politiques
This article is cited as the basis for the proposed modification of the voting procedure for popular initiatives with counter-proposals.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 76 de la loi fédérale sur les droits politiques

This article is cited as the basis for the proposed modification of the voting procedure for popular initiatives with counter-proposals.

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Volltext

5. Oktober 1982 501 Motion Belser

die Fahrer - alle die sie interessierenden Zahlen ohne weite- Abstimmungsverfahren wieder anhängig gemacht. Der Vor-

res erfragen können. stoss im Baselbiet kam von freisinniger Seite und fand die

Fazit: Mit der Überweisung in Postulatsform machen Sie uneingeschränkte Zustimmung aller Fraktionen.

sichtbar, dass die Probleme durch das zuständige Bundes- Die höchst unbefriedigende Situation bei Abstimmungsver-

amt für Polizeiwesen weiterbearbeitet werden sollen und in fahren von Volksinitiativen mit Gegenvorschlägen besteht

engem Kontakt auch mit den Automobilherstellern dafür weiter, und dies ist letzten Endes der Ausgangspunkt mei-

gesorgt werden soll, dass die Probleme gelöst werden. nes Vorstosses. Man mag versucht sein zu sagen, das Pro-

Darum geht es noch um viel mehr als nur um die Bekannt- blem bestehe nun schon seit mehr als 90 Jahren, seit der

gabe der entsprechenden Verbrauchswerte. Einführung der Volksinitiative auf der Basis der Partialrevi-

sion überhaupt. Was solange Bestand gehabt hätte, könne

Motion Kopp auch noch eine Weile warten, bis man sich an eine Verbes-

Abstimmung - Vote serung mache. Tatsache ist jedoch, dass durch die Häufung

Für die Überweisung als Postulat 23 Stimmen von Volksinitiativen mit Gegenvorschlag in den siebziger

Für die Überweisung als Motion 7 Stimmen Jahren die Fragwürdigkeit des Abstimmungsverfahrens vie-

len Leuten deutlich wurde. Für die achtziger Jahre werden

Überwiesen - Transmis wir eine ganze Reihe ähnlicher Fälle haben. Die Preisüber-

Motion Neukomm wachung ist nur ein Beispiel dafür. Andere werden mit

Sicherheit folgen. Wenn man die Reihe der hängigen Initiati-

Für die Überweisung als Postulat 23 Stimmen ven betrachtet, könnte man heute schon ankreuzen, wo die

Für die Überweisung als Motion 7 Stimmen Räte versucht sind, Gegenvorschläge mit auf den Weg zu

Überwiesen - Transmis geben. Die heutigen Mängel des Verfahrens sind nicht nur

Staatsrechtlern und Politologen offenkundig, die in diesem

Zusammenhang von Verfassungswidrigkeit oder vom

schlechtesten aller Abstimmungsverfahren reden. Auch

andere Mitbürger erkennen die Privilegierung der bestehen-

den Ordnung. In der Zuschrift eines Stimmbürgers, die ich

#ST# 82.401 kürzlich erhielt, stand der Ausdruck «Volksbetrug». Ich

Motion Belser möchte persönlich nicht so weit gehen.

Das heutige Abstimmungsverfahren bei Initiativen mit

Volksinitiativen. Abstimmungsverfahren Gegenvorschlag hat indirekt aber noch weitere staatspoli-

Initiatives populaires. Procédure de vote tisch unerwünschte Auswirkungen. Die Initianten werden

unter dem Druck des Verfahrens öfters gezwungen, ihr

Begehren zugunsten des Gegenvorschlags zurückzuzie-

hen. In manchen Fällen wird das von engagierten Anhän-

gern einer Initiative nicht verstanden, sondern als Verrat an

Wortlaut der Motion vom 9. Juni 1982 der Sache empfunden. Nicht wenige werden nach einem

solchen Erlebnis zu «Abstinenten» in unserer direkten

Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen

Demokratie. Ein Verdikt des Volkes nimmt man bereitwilli-

Räten eine Vorlage auf Änderung des Abstimmungsverfah-

ger an als solche Rückzugsbewegungen eigener Leute.

rens bei Volksinitiativen mit Gegenvorschlag zu unterbrei-

Das Initiativrecht hat eine grosse Bedeutung in der Weiter-

ten. Artikel 76 des Bundesgesetzes über die politischen

entwicklung unserer staatlichen Einrichtungen. Es zeichnet

Rechte ist so zu ändern, dass das Verbot des doppelten Ja

sich ab, dass es vermehrt auch von Leuten benutzt wird,

aufgehoben wird. Es ist ein Verfahren einzuführen, das den

die nicht in grossen Verbänden oder Parteien organisiert

Willen der Mehrheit differenziert und unverfälscht zum Aus-

sind. Dass sie den Weg der Initiative wählen und beispiels-

druck bringt, die Gleichwertigkeit des Volks- und Stände-

weise nicht jenen des Radaus zeigt, dass sie den Glauben

mehrs wahrt und Initiative wie Gegenvorschlag eine gleiche

Chance einräumt. Nötigenfalls wäre gleichzeitig ein Entwurf an die demokratische Weiterentwicklung dieses Staates

auf Änderung der Bundesverfassung vorzulegen. nicht verloren haben. Wir sollten diese Leute nicht durch ein

zweifelhaftes Abstimmungsverfahren zurückstossen.

Texte de la motion du 9 juin 1982 Der Bundesrat anerkannte in den Beratungen dieser parla-

Le Conseil fédéral est invité à soumettre aux Chambres mentarischen Initiative, dass das heutige Abstimmungsver-

fédérales un projet visant à modifier la procédure applicable fahren nicht alle demokratischen Erwartungen erfülle. Da

aux votations sur des initiatives populaires et des contre- die Diskussion über das Abstimmungsverfahren aber

projets y relatifs. L'article 76 de la loi fédérale sur les droits zugleich eine Diskussion über staatspolitische Grundfragen

politiques doit être revisé et l'interdiction de voter deux fois darstelle, sei sie im Rahmen der Totalrevision der Bundes-

«oui» levée. Il y a lieu d'instituer une procédure qui permette verfassung zu führen. Der Zeitpunkt dieser Totalrevision der

à la majorité d'exprimer sa volonté véritable de-façon nuan- Bundesverfassung ist recht ungewiss. Bis jetzt lag dieses

cée, de sauvegarder l'équivalence de la majorité populaire Unternehmen Totalrevision nicht im günstigsten Wind, und

et de celle des cantons et d'assurer les mêmes chances de je nachdem, wie sich der überarbeitete Verfassungsentwurf

succès à l'initiative et au contreprojet. Le cas échéant, un präsentiert, dürfte das Schiffchen sogar in Turbulenzen

projet de revision de la constitution fédérale devrait être geraten oder in eine Windstille. Ob diese Totalrevision vor-

présenté simultanément. ankommt - im Volk bewegt sie vorderhand nicht viele Leute

-, ist zumindest fraglich. Deshalb kann das akute Problem

Mitunterzeichner - Cosignataires: Arnold, Aubert, Donzé, des Abstimmungsverfahrens nicht auf diesen Zeitpunkt hin-

Gassmann, Meylan, Miville, Piller, Weber (8) ausgeschoben werden. Immer deutlicher wird aber auch,

dass für eine Neuordnung dieses Abstimmungsverfahrens

Belser: Die Diskussion über das Abstimmungsverfahren bei eine Verfassungsänderung nicht zwingend ist. Damit entfällt

Volksinitiativen mit Gegenvorschlag ist sowohl für den Bun- jegliche Notwendigkeit, mit einer Lösung dieser Probleme

desrat wie für die eidgenössischen Räte, vor allem für den bis zur Totalrevision der Bundesverfassung zuzuwarten.

Nationalrat, nichts Neues. Mit 67 zu 66 Stimmen entschied Deshalb werden der Totalrevision die bedeutenden Fragen-

der Nationalrat im Zusammenhang mit der Behandlung der komplexe ja nicht fehlen. Die Lösung der Halbkantonsfrage

parlamentarischen Initiative Muheim, die Frage im Zusam- zum Beispiel nach den Vorstellungen meines Kantons

menhang mit der Totalrevision der Bundesverfassung zu Basel-Land dürfte beispielsweise schon eine beachtliche

lösen. Seither erfolgten von freisinniger und evangelischer Herausforderung darstellen.

Seite Vorstösse in dieser Sache. Nicht zuletzt hat der Kan- Der Text meiner Motion zielt in erster Linie auf die Verwirkli-

ton Basel-Landschaft mit einer Standesinitiative dieses chung des Anliegens auf Gesetzesebene. Inhaltlich bietet

Motion Belser 502 5 octobre 1982

er Platz für mehr als ein denkbares Abstimmungsverfahren, rates vom Juni 1982; der Nationalrat hat aber das Geschäft

doch lässt er durch die Betonung der Gleichwertigkeit des noch nicht behandelt. Diesbezüglich ist alles offen. Herr

Volks- und Ständemehrs und der gleichen Chance für Initia- Nationalrat Muheim tat das gleiche wie Sie, Herr Ständerat

tive und Gegenvorschlag nicht alles zu, was noch in der Belser: er reichte am 10. Juni eine Motion ein mit einigen

nationalrätlichen Kommission oder im Plenum zur Debatte unterschiedlichen Nuancen, jedoch mit dem gleichen Ziel.

stand. Das vom Baselbieter Landrat vorgschlagene Darf ich zusammenfassend folgendes festhalten: Der Bun-

ergänzte System Haab kann ein tauglicher Weg sein. Sie desrat wird den Gedanken in Postulatsform übernehmen,

haben diesen Vorschlag heute ausgeteilt erhalten. Das Pro- nicht um ihn damit zu begraben, sondern um vor allem Ihren

zentsummenmodell wäre auch nicht auszuschliessen. Ich zweiten Gedanken noch einmal sorgfältig zu prüfen, ob man

lege mich da keineswegs fest. nicht auf eine Verfassungsrevision verzichten und es bei

16 Kantonsregierungen bemängelten im 1980 durchgeführ- einer Revision des Bundesgesetzes über die politischen

ten Vernehmlassungsverfahren das heutige Abstimmungs- Rechte bewenden lassen könnte. Weil ich das aber heute

prozedere. Sie begrüssen eine Änderung. In ihren Verbes- nicht präjudizierend erklären will - es bleiben die Vorteile

serungsvorschlägen orientierten sie sich an den Verhältnis- und die Nachteile sorgfältig abzuwägen -, schlage ich Ihnen

sen in ihren Kantonen. Das ist naheliegend. Man sieht, was die Postulatsform vor. Wir haben derart viele Gesetzge-

da im eigenen Garten gewachsen ist und sich bewährt hat. bungsgeschäfte pendent, dass wir unbedingt Prioritäten

Es erstaunt deshalb nicht, dass sie sich nicht auf ein ein- setzen müssen. Es ist übrigens fraglich, ob die Neuerungs-

heitliches System einigen konnten. In dieser Lage haben willigen einfach so gewertet werden können, wie man das

der Bundesrat und die eidgenössischen Räte mit der Vor- gelegentlich tut und wie auch Sie es zu tun geneigt sind,

lage befriedigender Lösungen voranzugehen. indem man sagt: «Es ist doch eine Benachteiligung all

Deshalb bitte ich Sie, der Motion zuzustimmen. derer, die ja sagen zur Initiative oder ja sagen zum Gegen-

entwurf. Wir zählen sie zusammen und stellen dann die

Bundesrat Purgier: Ich bin Herrn Belser dankbar, dass er Summe den Neinsagern gegenüber, um zu beweisen, dass

die zentrale Bedeutung unserer Volksrechte und damit die Jasager zu kurz kommen.» Wie Sie selbst aus Ihrer rei-

auch der Initiative ins richtige Licht rückt. Wenn ich ihm chen politischen Erfahrung wissen, stehen gelegentlich die

trotzdem nicht folgen kann, möchte ich das gleich zu Jasager zu einer Initiative den Jasagern zu einem Gegen-

Beginn in keiner Weise als Missachtung der von uns allen entwurf unversöhnlich gegenüber und möchten keineswegs

gemeinsam geteilten Hochschätzung für diese Volksrechte in die gleiche Hofstatt wandern. Deshalb muss ich diese

verstanden wissen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass wir Arithmetik doch mit einigen Fragezeichen versehen. So viel

dafür sorgen müssen, dass die Volksrechte leicht praktika- rein zum Zählerischen.

bel sind, und bisher ist uns das gemeinsam auch geglückt. Fazit: Ich glaube, es ist zweckmässig, im Departement und

Das Problem, das hier angeschnitten wird, ist - wie auch im Bundesrat, noch einmal zu prüfen, ob man eine Geset-

der Motionär sagt - keineswegs neu. Vermutlich wird es, zesrevision einleiten oder ob man doch - wie der National-

auch wenn uns Neuerungen gelingen sollten, nie Neuerun- rat im Dezember beschlossen hat und wie es seither, mit

gen geben, die gar alle befriedigen werden. Im vorliegenden Ausnahme dieser Debatte, unbestritten geblieben ist - die

Fall hat man versucht, die Kritik aufzufangen. Ich darf daran Verfassungsreform abwarten soll. Ich sichere Ihnen' die

erinnern, dass beide Räte bei der Behandlung des Bundes- sorgfältige Behandlung dieser, auch nach Meinung des

gesetzes über die politischen Rechte dem Abstimmungs- Bundesrates, wichtigen Frage zu.

verfahren besondere Sorgfalt widmeten. Sie sprachen sich

- und das war ein Entscheid beider Kammern - vor sieben Belser: Herr Bundesrat ich danke Ihnen für die Stellung-

Jahren für den bestehenden Zustand aus. Kurz darnach, nahme zu meiner Motion. Ich bin bereit, sie umzuwandeln in

anno 1978, reichte Herr Muheim im Nationalrat eine parla- ein Postulat und gebe meiner Hoffnung Ausdruck, dass die

mentarische Initiative ein. Ordnungsgemäss - und auch mit Frage tatsächlich nicht auf die lange Bank geschoben wird.

vollem Verständnis für die die Volksinitiative betreffende

Frage - wollten wir nicht einfach eine Meinungsäusserung Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

abgeben; wir haben vielmehr über Initiative und Gegenent-

wurf der vorberatenden Kommission ein Vernehmlassungs-

verfahren durchgeführt, übrigens im Auftrag dieser Kom- Schluss der Sitzung um 19.10 Uhr

mission. Und da kam nun etwas zustande, was ich hier ein-

fach erwähnen muss, weil es zeigt, wie die Meinungen aus- La séance est levée à 19 h 10

einandergehen, selbst wenn sie mit Bezug auf die Bejahung

der Revision weitgehend übereinstimmen. Acht Kantonsre-

gierungen, vier politische Parteien und einzelne Organisa-

tionen befürworteten das heutige Abstimmungsverfahren.

16 Kantonsregierungen und sieben politische Parteien spra-

chen sich für eine Änderung des Verfahrens aus, wobei

jedoch diese Mehrheit sich aufsplitterte, sobald es um die

Antwort auf die Frage «wie soll revidiert werden?» ging: ein

eigentlicher Konsens über eine neue Prozedur kam nicht

zustande. Diese Schwierigkeiten führten den Bundesrat zur

Überzeugung, dass es richtiger sei, dieses wichtige staats-

politische und staatsrechtliche Problem vom Bundesamt für

Justiz sorgfältig weiter prüfen zu lassen und dem Parlament

im Zusammenhang mit der Totalrevision der Bundesverfas-

sung eine Lösung vorzuschlagen, sei es in der neuen Ver-

fassung selber, sei es in Form einer gesetzlichen Regelung.

Der Nationalrat stimmte diesem Vorgehen, wie Sie erwähnt

haben, wenn auch knapp, zu. Sein Entscheid hatte für uns

eine besondere Bedeutung; er wurde immerhin erst im

Dezember des letzten Jahres getroffen. Als dann Herr

Nationalrat Künzi in einer Interpellation im Frühling dieses

Jahres das Problem wieder aufgriff und eine vorgezogene

Sonderlösung verlangte, verwiesen wir auf den Entscheid

des gleichen Rates vom Dezember letzten Jahres. Es kam

zu der Ihnen bekannten schriftlichen Antwort des Bundes-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Belser Volksinitiativen. Abstimmungsverfahren

Motion Belser Initiatives populaires. Procédure de vote

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1982

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 09

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 82.401

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 05.10.1982 - 18:15

Date

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Seite 501-502

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Ref. No 20 010 961

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