Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 82-396 KI-generiert

Government Rejects Lower Postal Rate for Mail-in Ballots

Geschäftsnummer VPB 82-396
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang struck_off

Legislator-Zusammenfassung

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The parliament requested that mail-in ballots be charged at the "printed matter" rate to reduce costs for municipalities and potentially increase voter turnout. The government, however, rejected this, stating that mail-in ballots should be treated like regular letters, not printed matter, due to service differences and the risk of delays. While acknowledging the goal of improving voter turnout, the government concluded that creating a special tariff for ballots was not appropriate and that existing arrangements for bulk mailings to municipalities were not applicable, ultimately declining to implement the requested tariff change.

Legislator-Regeste

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Art. 57 V zum Postverkehrsgesetz; Government Rejects Lower Postal Rate for Mail-in Ballots: The government, however, rejected this, stating that mail-in ballots should be treated like regular letters, not printed matter, due to service differences and the risk of delays. While acknowledging the goal of improving voter turnout, the government concluded that creating a special tariff for ballots was not appropriate and that existing arrangements for bulk mailings to municipalities were not applicable, ultimately declining to implement the requested tariff change.

Schlagwörter

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Postdienst Wahlbeteiligung briefliche Stimmabgabe E-Government Befreiung von Stempelabgaben Wahlanfechtungen
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 57 V zum Postverkehrsgesetz

Allows for the possibility of redesigning return mail for voting materials as business reply mail.

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Volltext

Postulat Columberg 1440 N 8 octobre 1982 zu Lasten des «Radiobudgets» der PTT, das in der Folge neuer Einnahmenquellen der PTT zu recht attraktiven defizitär ist. Bedingungen handeln würde. Würden diese Ausgaben als gemeinwirtschaftliche Leistun- Es darf davon ausgegangen werden, dass die Einführung gen deklariert - was bei der Aufgabenstellung von Schweides Drucksachentarifs für den Erfolg des Ausbaus der

zer Radio International durchaus gerechtfertigt erscheint -, brieflichen Stimmabgabe von grosser Bedeutung wäre und

dann könnten Investitionen und Betriebsaufwendungen für damit zugleich ein tauglicher Beitrag für die Hebung der Schweizer Radio International besser in direktem Bezug zu Stimmbeteiligung oder mindestens für die Verhinderung den Bedürfnissen dieser Institution definiert werden. Es ihres weiteren Absinkens geleistet würde. wäre somit Sache des Bundesrates, von Jahr zu Jahr den Beitrag an Schweizer Radio International festzulegen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Zudem wäre das Radiobudget der PTT wieder ausgegli- Rapport écrit du Conseil fédéral chen. Der Bundesrat steht Bestrebungen, die Stimmbeteiligung zu verbessern, positiv gegenüber. Daher befürwortet er Schriftliche Erklärung des Bundesrates auch den vom Regierungsrat des Kantons Zürich beab- Déclaration écrite du Conseil fédéral sichtigten Ausbau der brieflichen Stimmabgabe. Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Für die von den Gemeinwesen beanspruchten Leistungen der Post werden die allgemein gültigen Tarife angewendet. Überwiesen - Transmis Der Tarif richtet sich nach den Leistungen, welche die Post für die Beförderung und die Zustellung der entsprechenden Sendungen zu erbringen hat. Solche mit Stimmund Wahlzetteln sind den Briefen gleichzustellen. Eine Behandlung als Drucksache wäre auch wegen der längeren Beförderungsfristen, die oft für eine fristgerechte Übermittlung #ST# 82.396 nicht ausreichen, nicht angezeigt. Aus diesen Gründen ist, Postulat Künzi die Brieftaxe anzuwenden.

Der Bundesrat erachtet es nicht als angezeigt, eine beson- Briefliche Stimmabgabe. Drucksachentarif dere Posttaxe füf Sendungen mit Stimmund Wahlzetteln Vote par correspondance. Tarif des imprimés zu schaffen. Eine solche berücksichtigte den Aufwand der Post nur ungenügend und widerspräche dem Grundsatz, wonach auch die Gemeinwesen die von ihnen beanspruchten Leistungen der PTT-Betriebe voll abgelten. Aus den gleichen Überlegungen hat der Bundesrat bereits am Wortlaut des Postulats vom 9. Juni 1982 26. August 1981 einen Vorstoss des Regierungsrates des Der Bundesrat wird ersucht, durch eine Änderung der Ver- Kantons Zürich vom 1. April 1981 abgelehnt. ordnung l zum Postverkehrsgesetz die Voraussetzungen zu Der Bundesrat hat geprüft, ob zur Vereinfachung der Gebührenerhebung als Massnahme zur Förderung der schaffen, dass für die briefliche Stimmabgabe der Drucksachentarif anwendbar wird. brieflichen Stimmabgabe Sendungen mit Stimmund Wahlzetteln in die mit Gemeinwesen bestehenden Abkommen Texte du postulat du 9 juin 1982 über eine pauschale Abgeltung der Postleistungen einbezo-

Le Conseil fédéral est prié de modifier l'Ordonnance I relagen werden könnten. Dabei hat es sich allerdings gezeigt,

tive à la loi sur le Service des postes afin que le tarif des dass sich solche Pauschalen wegen des administrativen

imprimés soit applicable à l'envoi des votes par correspon- Aufwandes nur mit Gemeinwesen rechtfertigen lassen, die

dance. jährlich mindestens 20 000 Sendungen aufgeben. Dies trifft derzeit lediglich in rund 300 Fällen zu. Hingegen besteht die Mitunterzeichner - Cosignataires: Akeret, Biel, Bremi, de Möglichkeit, Rücksendungen des Stimmund Wahlmate-

Capitani, Früh, Hösli, Kopp, Kunz, Ribi, Schule, Widmer (11) rials als Geschäftsantwortsendungen gemäss Artikel 57 V

(1) zum Postverkehrsgesetz auszugestalten. Auf diese Schriftliche Begründung - Développement par écrit Weise könnte die briefliche Stimmabgabe und damit die Verschiedene Kantone bemühen sich, durch besondere Stimmbeteiligung erleichtert werden. Massnahmen die Stimmbeteiligung bei Wahlen und Abstimmungen zu verbessern. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Eine gewiss nicht zu unterschätzende Vereinfachung in der Déclaration écrite du Conseil fédéral Stimmabgabe besteht sicher darin, dass den Stimmbe- Mit dieser Abklärung ist der Auftrag des Postulates erfüllt, rechtigten die Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe weshalb der Bundesrat dessen Abschreibung beantragt. geboten wird. Das Bundesgesetz über die politischen Rechte vom 17. Dezember 1976 schreibt dies in Artikel 8 Abgeschrieben - Classé denn auch vor. Das Verfahren ist aber oft noch viel zu kompliziert. Die Kantone arbeiten jedoch daran, diese Schranken möglichst abzubauen. Die Vereinfachungen würden sich bestimmt noch positiver auf die Stimmbeteiligung auswirken, wenn der Stimmbürger #ST# 82.437 das Kuvert portofrei zurücksenden könnte. Um diese Kosten für das Gemeinwesen in tragbarem Rahmen zu hal- Postulat Columberg ten, wäre es jedoch nötig und sinnvoll, dass der Bundesrat Wintersichere Bahnverbindung. dafür zumindest die Anwendung des Drucksachentarifs Wallis-Uri-Graubünden zugestehen würde. Der Bundesrat hat sich im Rahmen verschiedener Diskus- Valais-Uri-Grisons. sionen, die sich mit der Bekämpfung der Stimmabstinenz Liaison ferroviaire ouverte toute l'année befassten, positiv zur schriftlichen Stimmabgabe geäussert, konnte sich aber - wie er erklärte - wegen Einnahmeneinbussen der PTT noch nicht für den Drucksachentarif entschliessen. Offenbar haben aber die betreffenden Organe übersehen, Wortlaut des Postulates vom 21. Juni 1982 dass es sich bei der geforderten Massnahme keineswegs Der Bundesrat wird eingeladen, unverzüglich die erforderlium die Reduktion bestehender, sondern um die Eröffnung chen Massnahmen zu ergreifen, um eine wintersichere Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Künzi Briefliche Stimmabgabe. Drucksachentarif

Postulat Künzi Vote par correspondance. Tarif des imprimés

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1982 Année Anno

Band IV Volume Volume

Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15 Séance Seduta

Geschäftsnummer 82.396 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 08.10.1982 - 08:00 Date Data

Seite 1440-1440 Page Pagina

Ref. No 20 010 834

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