Switzerland's Position on Middle East Conflict and Humanitarian Aid
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Federal Council maintains that the Middle East problem requires mutual respect for Israel's right to exist within recognized borders and the Palestinian people's right to self-determination, achievable only through negotiation and international law, not force. While Switzerland offers its good offices, its direct involvement in resolving the Beirut crisis has not yet materialized, though it has advocated for adherence to the Geneva Conventions and supported the ICRC. Regarding military relations with Israel, Switzerland's stance, set before the Lebanon events, will be addressed separately due to a pending motion. Switzerland will not abandon diplomatic channels due to other states' actions. In terms of humanitarian aid, a significant amount has been allocated for Lebanon's civilian population and refugees, with ongoing support for international and Swiss aid organizations.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 3 Giftliste 1, Art. 3 Giftklasse 3; Switzerland's Position on Middle East Conflict and Humanitarian Aid: While Switzerland offers its good offices, its direct involvement in resolving the Beirut crisis has not yet materialized, though it has advocated for adherence to the Geneva Conventions and supported the ICRC. Regarding military relations with Israel, Switzerland's stance, set before the Lebanon events, will be addressed separately due to a pending motion. Switzerland will not abandon diplomatic channels due to other states' actions. In terms of humanitarian aid, a significant amount has been allocated for Lebanon's civilian population and refugees, with ongoing support for international and Swiss aid organizations.
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KI-generiertCited in the context of setting a limit for impurities in Pentachlorophenol, implying a regulatory measure that influenced the decision.
States that Pentachlorophenol has been in Giftklasse 3 since 1971, providing a classification that underpins the discussion of its toxicity and regulation.
Volltext
8. Oktober 1982 1471 Interpellation Mauch
Zivilbevölkerung hat mehr denn je deutlich werden lassen, mittelt. Durch ihre Zuwendungen an die UNRWA (25 Milliodass das Mittelostproblem und darin eingebettet das nen Franken in den letzten drei Jahren) trägt die Schweiz Bedürfnis Israels auf eine Existenz innerhalb international ebenfalls zur Verbesserung der materiellen Bedingungen anerkannter Grenzen, verbunden mit dem Anspruch des der palästinensischen Flüchtlinge bei. Der Bundesrat ist
palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung, nicht mit gewillt, sich zu gegebener Zeit im Rahmen unserer Möglich-
Waffengewalt verwirklicht werden kann. Der Bundesrat ist keiten auch an der Beseitigung der Kriegsfolgen zu beteili-
überzeugt, dass sich eine Friedenslösung für diese schwer gen. .
geprüfte Region unter Beachtung des Völkerrechts nur bei 6. Der Bundesrat hat wiederholt und zuletzt in seiner Ant-
beidseitiger Respektierung der obigen Grundelemente wort auf die schon erwähnten Fragen Baechtold und Magdurch die beteiligten Parteien aushandeln lässt. nin in der Fragestunde vom 14. Juni 1982 klar den schwei-
2. Was die zweite Frage anbelangt, so hat der Bundesrat in zerischen Standpunkt festgehalten, dass die Anerkennung seinen Erklärungen an Parlament und Öffentlichkeit seine des Selbstbestimmungsrechtes des palästinensischen Vol- Einschätzung der Situation schon mehrmals klar zum Auskes zusammen mit dem Existenzrecht Israels eine notwen-
druck gebracht. Die grundsätzliche Disponibilität unseres dige Voraussetzung für die Lösung des Mittelostproblems
Landes zur Leistung guter Dienste ist sämtlichen am Konbildet. Die PLO ist von Seiten der UNO als Vertreterin des
flikt beteiligten Parteien bekannt. Nachdem sich jedoch palästinensischen Volkes anerkannt, und der Bundesrat hat
bereits eine führende Grossmacht, unterstützt von anderen dieser Organisation 1975 auf Ersuchen der Vereinten Natio-
Staaten mit besonderen Beziehungen zu den Parteien, nen in Genf die Errichtung einer Beobachtermission
ebenso wie der Sicherheitsrat der UNO in einer grossangegestattet. Dadurch ergab sich über diese Vertretung für die
legten Aktion um eine vordringliche Lösung des Dramas um zuständigen Stellen des EDA die Möglichkeit zu einem fakti-
die Stadt Beirut bemüht haben, hat sich für die Schweiz bisschen Kontakt zur PLO. Dieser Kanal hat sich bewährt.
her noch keine direkte Möglichkeit zu einem aktiven Beitrag eröffnet. Hingegen hat sich der Bundesrat, wie der Öffent- Abstimmung - Vote lichkeit ebenfalls bekanntgegeben wurde, bei Israel für die Für den Antrag auf Diskussion Minderheit Respektierung der Genfer Konventionen, die sowohl den Dagegen offensichtliche Mehrheit Schutz der Kombattanten wie der Zivilpersonen zum Inhalt haben, und für das ungehinderte Wirken des im Libanon Präsidentin: Herr Herczog erklärt sich von der Antwort des stark engagierten IKRK eingesetzt. Bundesrates als nicht befriedigt.
3. Die dritte Frage des Interpellanten betrifft die Beziehungen zu Israel auf militärischem Gebiet. Auch hiezu ist die schweizerische Haltung, die vom Bundesrat schon vor der Ereignissen im Libanon festgelegt worden war, anlässlich 82.381 einer Vorsprache arabischer Botschafter beim Vorsteher #ST#
des Eidgenössischen Departements für auswärtige.Angele- Interpellation Mauch genheiten am 4. Februar 1982 auch der Öffentlichkeit Pentachlorphenol (PCP) bekanntgegeben worden. Nachdem ausserdem noch eine Motion Ziegler vom 21. Juni 1982 zum gleichen Gegenstand Phénol pentachloré (PCP) vorliegt, wird der Bundesrat Gelegenheit haben, noch separat dazu Stellung zu nehmen.
4. Hinsichtlich der Überprüfung unserer Beziehungen zu Israel ist darauf hinzuweisen, dass das Verhalten ausländi- Wortlaut der Interpellation vom 19. März 1982 scher Staaten gegenüber Dritten für die Schweiz kein Grund sein kann, auf die herkömmlichen diplomatischen Im Zusammenhang mit der Anwendung von Pentachlorphe- Kanäle zu verzichten. Diese sind nicht nur zur Wahrnehnol sind in letzter Zeit etliche Probleme publik geworden. mung der eigenen Interessen notwendig, sondern ermögli- Ich bitte daher den Bundesrat um die Beantwortung der folchen auch die Darlegung des schweizerischen Standpunkgenden Frage: tes gegenüber den Konfliktparteien. Von diesem Grundsatz Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass sich nach abzuweichen, bestand auch in der Libanonkrise kein den neuesten Erkenntnissen und aufgrund der Warnungen Anlass. der Kantonschemiker eine rasche gesetzliche Regelung für Pentachlorphenol aufdrängt, indem die Anwendung dieses
5. Die fünfte Frage bezieht sich auf die Möglichkeiten Stoffes und seiner Derivate entweder massiv eingeschränkt humanitärer Hilfe. Hiezu liegen zwei Einfache Anfragen oder verboten wird? Mascarin und Ziegler vor. Es kann deshalb für Detailaspekte auf die Beantwortung dieser Anfragen hingewiesen werden. Texte de l'interpellation du 19 mars 1982 Immerhin seien hier die wesentlichen Elemente angeführt.
L'usage du pentachlorophénol est lié à certains problèmes Den Ausgangspunkt bildet ein Nachtragskredit von 5 Millioqui sont récemment devenus de notoriété publique. Je prie nen Franken, den der Bundesrat am 21. Juni 1982 für die donc le Conseil fédéral de répondre à la question suivante: Nothilfe an die bei den Kampfhandlungen im Libanon Compte tenu des connaissances les plus récentes, et vu betroffene Zivilbevölkerung bewilligt hat. Aus diesem Kredit les avertissements des chimistes cantonaux, n'estime-t-il wurden Zuwendungen in der Grössenordnung von 2,6 Milpas urgent d'instituer une réglementation légale du pentalionen Franken (31. Juli 1982) bestritten. Sie gingen an die chlorophénol qui limiterait sévèrement ou interdirait l'usage an Ort und Stelle mit Hilfsaktionen engagierten internationade ce produit et de ses dérivés? len Institutionen (IKRK, UNICEF, UNRWA, UNDRO) sowie
an die dort ebenfalls tätigen schweizerischen Hilfswerke Mitunterzeichner - Cosignataires: Affolter, Bäumlin, Brat-
(SRK, Caritas-Schweiz, HEKS, Christlicher Friedensdienst, schi, Chopard, Eggenberg-Thun, Ganz, Leuenberger, Rubi, Terre des hommes). Zulasten des Budgetpostens Nah- Schmid, Wagner, Weber-Arbon (11) rungsmittelhilfe wurden zudem verschiedenen Hilfswerken Naturalspenden in der Grössenordnung von bisher 1,3 Mil- Schriftliche Begründung - Développement par écrit lionen Franken zugeleitet. Eine Reihe weiterer Massnahmen Pentachlorphenol (PCP) und verschiedene seiner Derivate wurde getroffen oder ist dabei, getroffen zu werden, so wirken als Schimmelhemmstoffe. Ihre Anwendung hat in dass aus Bundesmitteln innerhalb von sieben Wochen insden letzten Jahren massiv zugenommen, und zwar sowohl gesamt 4,3 Millionen Franken zugunsten der hilfebedürftiin bezug auf die Menge, als auch in bezug auf die Anwengen Bevölkerungen im Libanon aufgewendet worden sind. dungsbereiche (Holzschutzmittel, Behandlung von Textilien, Dem IKRK wurden, ferner aus den Reihen der Freiwilligen Leder usw., Desinfektionsmittel in Krankenhäusern und des Katastrophenhilfskorps verschiedene Spezialisten ver- Massenunterkünften usw.). Interpellation Crevoisier 1472 N 8 octobre 1982
Es sind unter anderen etwa folgende Problemkreise durch Wirkungskonzentration) mit den Raumluftkonzentrationen PCP-Anwendung bekannt: bzw. den eingeatmeten Mengen nach einer Verwendung
- PCP kann sich in Lebensmitteln anreichern (Holzbehäleines solchen Produktes. Sie kamen zum Schluss, dass ter). unter den ungünstigsten Bedingungen, nämlich ohne Belüf-
- Empfindliche Personengruppen wie ältere Leute, Kranke, tung und mit höchstem Atemvolumen eine giftige Wirkung Säuglinge könnten durch lange Aufenthalte in PCP-behannicht erreicht werden kann. Aus diesem Grunde ist es auch delten Räumen gesundheitlich gefährdet sein. nicht vorgesehen, Pentachlorphenol in eine andere Giftklasse umzuklassieren oder gar eine Verwendung von PCP
- Viele PCP-behandelte Produkte werden letztlich in Kehzu verbieten. Interessant ist die Feststellung, dass bei richtverbrennungsanlagen verbrannt. Ebenso wird PCP- Untersuchungen des PCP-Gehaltes im Urin von Menschen,
behandeltes Bauholz und Sägemehl verbrannt. Bei Verbrendie mit PCP arbeiten, und solchen, die normalerweise nicht
nungstemperaturen zwischen 300 bis 800 Grad Celsius in Berührung damit kommen, doch gewisse Mengen nachkönnen aus PCP Dioxine der «Seveso-Klasse» wie Tetragewiesen werden konnten. Sie betrugen zwischen 10 und chlordibenzodioxin (TCDD) entstehen. 150ug/l Urin. Aber auch hier konnte berechnet werden,
- Der grösste Teil des verwendeten PCP ist «technische dass solche Konzentrationen sich noch tausendfach von Qualität». Diese Qualität kann Spuren von Dioxinen oder der einer toxischen Wirkung entfernt befinden. ebenfalls hochgiftigen Furane enthalten. Eine Anwendung auf Textilien, die direkt in Berührung mit
- PCP ist toxisch für aquatische Ökosysteme. Es ist ziemder Haut kommen, muss verboten werden, da die Absorp-
lich gut wasserlöslich, wird in den Kläranlagen kaum abgetion von PCP durch die Haut nachgewiesen werden konnte.
baut und somit in die Gewässer geschwemmt. Den Experten dieser Fachkommission war es bekannt, dass Der Verband der Kantonsund Stadtchemiker der Schweiz der Schutz des Holzes durch solche Anstriche mit konser-
ist schon seit einiger Zeit der Überzeugung, dass die doch vierenden Stoffen in Innenräumen eigentlich gar nicht not-
zahlreichen Indizien für die mögliche Beeinträchtigung der wendig sei. Sie haben sich deshalb die Frage gestellt, ob
menschlichen Gesundheit durch die vielseitige Anwendung eine solche offensichtlich unnötige Exposition des Menvon PCP nach Massnahmen rufen. schen mit Chemikalien nicht eingeschränkt werden sollte. Die aargauische Regierung hat sich nun im Zusammenhang Diese Überlegungen haben dazu geführt, dem Bundesamt mit der Untersuchung über die Umweltbelastung in der zu empfehlen, die Verwendung solcher Holzschutzmittel in Region Rheinfelden der Meinung der Kantonschemiker Schlafund Wohnräumen sowie in Räumen, wo sich angeschlossen: «Der Gebrauch von PCP und anderer ähn- Lebensmittel befinden, nach Möglichkeit einzuschränken lich giftiger Stoffe, für die es umweltfreundlichere Alternati-oder gar zu verbieten. ven gibt, sollte verboten oder doch massiv eingeschränkt Das Bundesamt wird im Laufe des Jahres 1982 entsprewerden. Diese Forderung der Kantonschemiker ist zu chend den Beratungen durch die Experten des Fachausunterstützen» (Erklärung des Vorstehers des Departements schusses die Verwendung sämtlicher Holzschutzmittel des Innern vor dem aargauischen Grossen Rat, 1. März regulieren, hingegen hat sich in der toxikologischen Beur- 1982). teilung des Pentachlorphenols keine neue Situation ergeben. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Pentachlorphenol bildet bei höherer Temperatur chlorierte Rapport écrit du Conseil fédéral Dibenzodioxine und -furane, weshalb sich aus Kehrichtver- Die Giftgesetzgebung sieht vor, dass das Bundesamt für brennungsanstalten Rauchgase entwickeln, die solche
Gesundheitswesen zur Beurteilung der Giftigkeit von Che- Stoffe in kleinsten Mengen enthalten können. Um eine Bela-
mikalien von einem Fachausschuss beraten wird. Dieser stung der Bevölkerung durch solche Verbrennungspro-
Ausschuss setzt sich aus Vertretern der zuständigen eidgedukte beurteilen zu können, braucht es quantitative Bestim-
nössischen und kantonalen Amtsstellen, der Schweizerimungen solcher Stoffe in den Rauchgasen. Weil sie aber schen Unfallversicherungsanstalt und der Wissenschaft nur in Spuren vorhanden sind, sind die Methoden zu deren zusammen. Bestimmung sehr aufwendig und zeitraubend. Diese Arbeiten stehen aber kurz vor dem Abschluss, so dass ebenfalls Aufgrund der von den Kantonschemikern in der Presse im Jahre 1982 auch dieses Risiko, das Pentachlorphenol
publizierten Äusserungen über die Gefährlichkeit von Penverursachen könnte, abgeschätzt werden kann. Es könnte
tachlorphenol haben sich die Experten des Fachausschusdabei eine nochmalige Beurteilung der Verwendung von ses erneut mit der Giftigkeit dieses Grundstoffes eingehend Pentachlorphenol zur Folge haben. befasst und dem Bundesamt für Gesundheitswesen die folgenden Ergebnisse vermittelt. Abstimmung - Vote Pentachlorphenol befindet sich seit 1971 in Giftklasse 3. Für den Antrag auf Diskussion 48 Stimmen Auch die Reinheit dieses Grundstoffes stand im Jahre 1979 Dagegen 55 Stimmen zur Diskussion, und es wurde dem Bundesamt für Gesundheitswesen empfohlen, Vorschriften über den Gehalt von Präsidentin: Frau Mauch erklärt sich von der Antwort des chlorierten Dibenzodioxinen und Dibenzofuranen festzule- Bundesrates als nicht befriedigt. gen. Sie finden sich in der Giftliste 1 und legen einen Grenzwert fest, wonach der Gehalt dieser Verunreinigungen
1 ppm nicht übersteigen darf. Pentachlorphenol wird in etwa hundert Produkten zur Behandlung von Holzkonstruktionen verwendet und dient 82.442 zur Verhinderung eines Pilzbefalles. Der Wirkstoff kommt in #ST#
diesen Produkten in einer Konzentration von 2 bis 5 Pro- Interpellation Crevoisier zent vor. Die Imprégnation des Holzes erfolgt entweder Landesbibliothek. Bibliotheksführer durch Anstrich oder nach dem Spritzoder Tauchverfahren. Nach der Verwendung eines Holzschutzmittels mit PCP Bibliothèque nationale. Guide werden in den Innenräumen durch Verdampfen des Wirkstoffes gewisse Konzentrationen von PCP entstehen, so dass ohne Zweifel Menschen und Tiere, die sich in solchen Räumlichkeiten aufhalten, den Wirkstoff einatmen. Es stellt sich nun die Frage, ob diese eingeatmeten Mengen giftig Wortlaut der Interpellation vom 22. Juni 1982 sind. Die Experten des Fachausschusses gingen für eine Zu unserer Überraschung haben wir vernommen, dass der
solche Beurteilung von der toxikologischen Wirkung dieses Führer der Landesbibliothek nur auf deutsch vorliegt. Wir
Grundstoffes aus und verglichen den No effect level (keine fragen den Bundesrat, innert welcher Frist er diesen Ver-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Mauch Pentachlorphenol (PCP)
Interpellation Mauch Phénol pentachloré (PCP)
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Jahr 1982 Année Anno
Band IV Volume Volume
Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 15 Séance Seduta
Geschäftsnummer 82.381 Numéro d'objet Numero dell'oggetto
Datum 08.10.1982 - 08:00 Date Data
Seite 1471-1472 Page Pagina
Ref. No 20 010 860
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