Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 82-376 KI-generiert

Foundation Management and Oversight Interpellation

Geschäftsnummer VPB 82-376
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case involves an interpellation regarding the management and oversight of a foundation. The interpellant raised concerns about financial management, personnel decisions, and potential conflicts of interest involving the foundation's secretary-general, questioning the effectiveness of federal supervision. The court's response detailed the foundation's financial reporting, audit procedures, and the limited scope of federal oversight under civil law. It concluded that while some personnel decisions might appear abrupt, there was no evidence of mismanagement or unlawful use of funds, asserting that the foundation operates autonomously within legal and statutory frameworks.

Legislator-Regeste

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Art. 84 Abs. 2 ZGB; Foundation Management and Oversight Interpellation: The interpellant raised concerns about financial management, personnel decisions, and potential conflicts of interest involving the foundation's secretary-general, questioning the effectiveness of federal supervision. The court's response detailed the foundation's financial reporting, audit procedures, and the limited scope of federal oversight under civil law. It concluded that while some personnel decisions might appear abrupt, there was no evidence of mismanagement or unlawful use of funds, asserting that the foundation operates autonomously within legal and statutory frameworks.

Schlagwörter

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Stiftungsaufsicht Stiftung Misswirtschaft Haushaltsführung Revisionsbericht Finanzkontrolle
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 84 Abs. 2 ZGB

Cited as the legal basis for the federal supervision of foundations, though its scope is limited.

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Volltext

19. September 1983 N 1121 Interpellation Bäumlin

Sinne haben die erwähnte Fachkommission und das Bun- des affaires qui jettent des doutes sur la bonne gestion de

desamt für Sozialversicherung sich wiederholt geäussert. cette importante institution. Soucieux de la bonne réputa-

4. Nun wird voraussichtlich gegen Ende dieses Jahres tion de Pro Juventute, je prie le Conseil fédéral de répondre

nochmals die eidgenössische Betäubungsmittelkommission aux questions suivantes:

bzw. die von ihr eingesetzte Arbeitsgruppe sich zur Zweck- 1. Quel est le montant annuel des ressources, provenant à

mässigkeit des Methadonprogrammes (in Form von Emp- la fois de la vente des timbres et de contributions versées

fehlungen) äussern; sie dürfte es damit auch der eidgenössi- par la Confédération, dont dispose Pro Juventute?

sche Fachkommission für allgemeine Leistungen der Kran- 2. Comment la Confédération exerce-t-elle la surveillance

kenversicherung ermöglichen, zu einer abschliessenden sur l'utilisation des dons reçus par la fondation?

Stellungnahme zu gelangen. Bliebe dann die Wissenschaft-

3. Est-il exact que le secrétaire général est en même temps

lichkeit der Methadonkuren für Drogensüchtige weiterhin

délégué de la commission de la fondation et de ce fait son

als therapeutische Massnahme umstritten, so hätte laut der

propre supérieur? Que pense le Conseil fédéral de ce statut

hiervor erwähnten gesetzlichen Bestimmung das EDI einen

peu commun?

förmlichen Entscheid zu treffen, ob die umstrittene Mass-

nahme von den Krankenkassen als Pflichtleistung zu über- 4. Le fait que le secrétaire général de Pro Juventute dirige

nehmen ist oder nicht. en même temps un prospère cabinet d'avocat ne compro-

met-il pas une gestion sérieuse de la fondation?

Landoli: Ich bin von der Antwort des Bundesrates nur teil- 5. Que pense le Conseil fédéral de la politique du personnel

weise befriedigt. Nachdem der Bundesrat aber versichert, menée par la fondation? Est-il exact, notamment, que le

dass eine Arbeitsgruppe der Eidgenössischen Betäubungs- secrétaire général a résilié le contrat de la responsable

mittelkommission sich noch dieses Jahr über das Metha- d'une maison de vacances de la fondation à St-Moritz,

donprogramm äussern wird, verzichte ich darauf, Diskus- contre la volonté du supérieur direct et chef de département

sion zu beantragen. de l'intéressée, sans jamais s'être penché personnellement

sur les problèmes d'exploitation de ce service extérieur? Le

Präsident: Der Interpellant ist teilweise befriedigt. fait qu'actuellement deux collaboratrices de cette maison de

vacances sont engagées mais n'ont pas le droit d'exercer

leurs fonctions ne révèle-t-il pas une utilisation peu scrupu-

leuse des dons reçus par la fondation?

6. Sur quels fonds la fondation a-t-elle prélevé les contribu-

#ST# 82.376 tions qu'elle a versées au titre de l'exploitation du Centre

Interpellation Bäumlin autonome de jeunes de Zurich?

Pro Juventute. Bundesaufsicht Mitunterzeichner - Cosignataires: Gerwig, Renschler (2)

Pro Juventute. Surveillance de la Confédération

Schriftliche Begründung - Développement par écrit:

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht

eine schriftliche Antwort.

Wortlaut der Interpellation vom 18. März 1982 Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

In den letzten Wochen ist die Stiftung Pro Juventute zuneh- Rapport écrit du Conseil fédéral

mend ins Gerede gekommen. Die Presse berichtet von Vor- Die Stiftung Pro Juventute steht unter der Aufsicht des

fällen, die Zweifel am Management dieser wichtigen Institu- Bundes. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI)

tion aufkommen lassen. Aus Sorge um den guten Ruf der erhält und überprüft als Aufsichtsbehörde regelmässig den

Pro Juventute bitte ich den Bundesrat um Beantwortung jährlichen Tätigkeitsbericht mit Rechnungsablage und Rap-

folgender Fragen: port der stiftungsexternen Kontrollstelle. Der Rechen-

1. Über welche jährlichen Einnahmen verfügt die Pro schaftsbericht ist jeweils sehr detailliert und gestattet einen

Juventute aus dem Markenverkauf und aus anderen Zuwen- guten Überblick über die ausserordentlich vielgestaltigen

dungen von selten des Bundes? Aktivitäten dieser grossen Stiftung.

2. Wie wird die Bundesaufsicht über die Verwendung der Anlass zu aufsichtsrechtlichen Massnahmen bestanden in

Spendengelder gewährleistet? al l den vergangenen Jahren nicht. Natürlich hatte Pro Juven-

tute wie jede andere umfangreiche Institution hin-und wie-

3. Trifft es zu, dass der Zentralsekretär zugleich Delegierter der besondere Probleme zu lösen, Anpassungen an verän-

der Stiftungskommission und damit sein eigener Vorgesetz- derte Umstände und Umstellungen vorzunehmen. Sie ver-

ter ist? Was hält der Bundesrat von dieser unüblichen Rege- mochte dies aber aus eigener Kraft zu bewerkstelligen. Die

lung?

Aufsichtsbehörde wurde jeweils entsprechend orientiert.

4. Wird das Management der Pro Juventute nicht dadurch Dabei ist festzuhalten, dass gemäss bundesgerichtlicher

ernstlich beeinträchtigt, dass der Zentralsekretär gleichzei- Praxis die Stiftungsaufsicht nur beschränkte Eingriffsmög-

tig eine florierende Anwaltspraxis leitet? lichkeiten kennt, die keineswegs denjenigen eine Vormund-

5. Wie beurteilt der Bundesrat die Personalpolitik der Stif- schaftsbehörde gleichgestellt werden können. Die Stiftung

tung? Trifft es insbesondere zu, dass der Zentralsekretär der ist eine autonome Institution; die behördliche Kontrolle

Leiterin eines Pro-Juventute-Ferienheimes in St. Moritz reduziert sich daher auf die grundsätzliche Prüfung der

gekündigt hat, gegen den Willen ihres direkten Vorgesetzten Einhaltung des Stiftungszwecks. In dieser Hinsicht kann

und zuständigen Departementsleiters und ohne sich je über vorweggenommen werden, dass aufgrund des vom EDI ein-

den Betrieb dieser Aussensteile direkt ins Bild gesetzt zu geholten Berichts über die neuesten Anschuldigungen in

haben? Weist der Umstand, dass gegenwärtig zwei Leiterin- der Presse in keinerlei Hinsicht gesagt werden kann, Pro

nen für dieses Ferienheim angestellt sind, ihre Funktion Juventute oder einzelne ihrer Organe handelten zweckwi-

aber nicht ausüben dürfen, nicht auf einen unsorgfältigen drig oder verstiessen sonstwie gegen die statutarischen

Umgang mit Spendengeldern hin? oder reglementarischen Bestimmungen oder gegen das Ge-

6. Aus welchen Geldern wurden die Betriebszuschüsse der setz.

Pro Juventute an das AJZ Zürich bezahlt? Zu den einzelnen Fragen des Interpellanten:

1. Aus dem Verkauf von Marken und Glückwunschtele-

Texte de l'interpellation du 18 mars 1982 grammen erzielten die 190 Stiftungsbezirke und das Zentral-

Au cours des dernières semaines, il a de plus en plus été sekretariat im Jahre 1981 etwa 8,5 Millionen Franken. Sei-

question de la fondation Pro Juventute. La presse a évoqué tens des Bundes wurden keine allgemeinen Subventionen

Interpellation Bäumlin 1122 N 19 septembre 1983

ausgerichtet, hingegen für die Erfüllung spezifischer Aufga- nen vermehrte Kompetenzen abgetreten. Damit konzentriert

ben folgende Beiträge: sich die Aufgabe des Zentralsekretärs auf die eigentliche

- für das Ausbildungswerk für Leitungsfunktion, die ihm erlaubt, in beschränktem Masse

junge Auslandschweizer (AJAS) Fr. 149175.— freiberuflich tätig zu sein. Nach Meinung der Stiftungskom-

- für das Ferienwerk mission gereicht die Verbindung zur juristischen Praxis und

für Auslandschweizerkinder Fr. 95275.— zur Wirtschaft der Stiftung zum Vorteil, jedenfalls scheint sie

nicht nachteilige Auswirkungen zu haben.

- für das Schweizerische

Jugendschriftenwerk (SJW) Fr. 49520.— 5. Es liegt nicht in der Kompetenz der Stiftungsaufsicht,

nachzuprüfen, ob einer Heimleiterin zu Recht gekündigt

- für die Vermittlung von wurde oder nicht und ob die Einstellung einer zweiten

Praktikanten an arme Bergbauern Fr. 18000.— Leiterin für ein Ferienheim zweckmässig und wirtschaftlich

- für Witwen-und Waisenhilfe Fr. 1 658000.— war. Fest steht, dass die Auflösung des Arbeitsverhältnisses

(laut Bundesgesetz über die Ergänzungs- durch den Zentralsekretär im Einvernehmen mit dem Stif-

leistungen zur Alters-, Hinterlassenen- tungskommissionspräsidenten erfolgte. Die zweite Lehrerin

und Invalidenversicherung) ersetzte vorübergehend im Feriendorf Bosco della Bella

2. Der Bund überprüft, wie eingangs erwähnt, die allge- eine krankheitshalber ausgefallene leitende Angestellte und

meine Stiftungstätigkeit im Rahmen der Stiftungsaufsicht hat inzwischen die Leitung des Heimes Spuondas über-

gemäss Art. 84 Abs. 2 ZGB, deren Kognition allerdings nommen.

beschränkt ist und keinen Eingriff in den einer Stiftung Am I.März 1980 erliess die Stiftung ein neues Personalre-

zustehenden Ermessensspielraum zulässt. In diesem Rah- glement, das von der Kommission als sehr fortschrittlich

men bestand bis heute kein Anlass zu konkreten Beanstan- bezeichnet wird, indessen im Zusammenhang mit der noch

dungen irgendwelcher Art. laufenden Reorganisation und Neuerungen wie Einsetzung

Auf Initiative des Delegierten der Stiftungskommission einer Personalkommission, Mitarbeiterversammlungen,

wurde seit 1981 die Prüfung der Jahresrechnung durch die Qualifikationsgesprächen sowie Mitspracherechten in man-

Revisuisse wesentlich verschärft. Neben vertiefteren Stich- cherlei Hinsicht erhöhte Ansprüche an die Mitarbeiter stellt.

proben werden zusätzlich ganze Systemprüfungen im Laufe Da gleichzeitig ein rigoroser Personalstopp herrscht, sehen

des Jahres durchgeführt. Das Resultat wird dem EDI be- sich manche Mitarbeiter vor Grenzen der Belastbarkeit

kanntgegeben. gestellt, was eine gewisse Unruhe ausgelöst haben dürfte.

Ebenfalls 1981 wurden innerbetriebliche zusätzliche Siche- 6. Es stimmt, dass die Pro Juventute Betriebszuschüsse an

rungen eingebaut, die die Geldausgabe erschweren, ndem das AJZ Zürich geleistet hat. Diese Gelder stammen jedoch

die Visumspflicht geändert und zusätzliche Budgetsitzun- alle von privaten und juristischen Personen, die diese Mittel

gen der Geschäftsleitung durchgeführt werden, die der Kon- zur Entkrampfung der Situation zwischen Jugendlichen und

trollstelle (Revisuisse) den Einblick in die Verausgabung der Behörden der Pro Juventute zweckbestimmt für das AJZ zur

Spendengelder erleichtert. Verfügung stellten. Marken- und Kartengelder wurden keine

Weiter geht die Kontrolle, die von den Bundesinstanzen verwendet.

bezüglich der zur Verfügung gestellten, zweckgebundenen Abschliessend ist festzuhalten, dass keine Anhaltspunkte für

Gelder ausgeübt wird. Insbesondere prüft das Bundesamt Misswirtschaft oder Vergeudung von Spendengeldern

für Sozialversicherung regelmässig die gesetzmässige Ver- bestehen. Im Gegenteil kann festgestellt werden, dass offen-

wendung der über das ELG gewährten Mittel für die Witwen- sichtlich grosse Anstrengungen zur Rationalisierung und

und Waisenhilfe. zur Beseitigung der mehrjährigen Aufwandüberschüsse

3. Es trifft zu, dass der Zentralsekretär heute zugleich Dele- getroffen werden mit dem Ziel, den zahlreichen Spendern

gierter der Stiftungskommission ist. Damit ist er aber nicht Gewissheit über einen wirtschaftlichen und zweckmässigen

zugleich sein eigener Vorgesetzter. Der Vorgesetzte des Einsatz ihrer Gelder zu geben. Dass dabei den Bedürfnissen

Zentralsekretärs und Delegierten der Stiftungskommission der Mitarbeiter, die sich in verdankenswerter Weise unter

ist vielmehr wie bisher die Stiftungskommission bzw. der persönlichen, teilweise auch finanziellen Opfern für die

Präsident der Stiftungskommission. Gestützt auf Gutachten heute mehr denn je benötigte Jugendarbeit einsetzen, ange-

von Prof. Dr. E.Rühli, Universität Zürich, vom 26. Februar messen Rechnung getragen wird, darf seitens aller verant-

und 4. Mai 1979 und einen Bericht von W. Huber über den Ist- wortlichen Organe erwartet werden.

Zustand der Kommunikation bei der Pro Juventute vom

6. Februar 1979 sowie auf ein Exposé vom Mai 1979 von Dr. Bäumlin: Als ich die schriftliche Antwort des Bundesrates

W.Stauffacher entschied die Stiftungskommission, die erstmals sah, wollte ich mich als weitgehend befriedigt

Funktion des Delegierten versuchsweise für zwei Jahre ein- erklären. Ich sage hier in aller Form, dass ich nicht

zuführen. An ihrer Sitzung vom letzten Dezember hat die behaupte, Pro Juventute habe Spendengelder nicht richti-

Stiftungskommission diese Regelung für zwei weitere Jäh re gerweise verwendet. Es gab damals aber einige Pressebe-

gutgeheissen. richte, die die Personalpolitik von Pro Juventute usw. betra-

Diese Organisation ist seitens der Stiftungsaufsicht nicht zu fen, und dazu fand ich in der Antwort eine leise Rüge des

bemängeln, da sie die Zusammenarbeit zwischen Zentralse- Bundesrates.

kretariat und Stiftungskommission fördert und letzterer Aber was ist dann passiert? Durch einen Zufall habe ich

damit vermehrte direkte Einflussmöglichkeiten gibt als bei herausgefunden, dass hier die Stiftungsaufsicht nicht funk-

strikter Trennung beider Organe. Eine solche Regelung ist tioniert: Es ist nämlich so, dass die Antwort des Bundesrates

übrigens nicht neu; sie ist auch bei einigen anderen grossen über weite Partien identisch ist mit der Auskunft, die er bei

Stiftungen anzutreffen. Im übrigen handelt es sich um einen der Stiftung eingeholt hat. Ich äussere mich nicht zur Pro

Versuch, der nur bei Bewährung in eine definitive Form Juventute, sondern erwähne ein allgemeines Problem:

gekleidet werden soll. Wenn sich die Beaufsichtigten selber beaufsichtigen und

4. Ob es zweckmässig ist, dass der Zentralsekretär gleich- sich als in Ordnung erklären, dann stimmt etwas nicht. Über

zeitig eine private Anwaltspraxis führt, hat die Stiftung sel- weite Strecken ist die Antwort des Bundesrates also iden-

ber, nicht die Aufsichtsbehörde, zu beurteilen. Immerhin ist tisch mit dem Schreiben der Stiftung.

festzustellen, dass eine Dezentralisation in zweifacher Hin- Schon vor einigen Jahren kamen einmal Zweifel auf über die

sicht vorgenommen worden ist. Einmal wurde das Regional- Qualität einer bundesrätlichen Antwort in einer Stiftungsan-

sekretariat ausgebaut, die Zusammenarbeit mit den 190 gelegenheit. Es ging damals um die Stiftung des Ludwig-

Bezirkskommissionen verbessert und damit die Leistungsfä- Institutes (Krebsforschung); ein Parlamentarier hatte den

higkeit der Stiftung in den Bezirken erhöht. Zum ändern Verdacht ausgesprochen, dass dieses Institut der Steuerhin-

wurden den Abteilungsleitern des Zentralsekretariats unter terziehung diene. Damals kam auch eine Antwort, die-wie

gleichzeitigem Abbau ihres Bestandes von 28 auf 11 Perso- man mir sagte - nicht befriedigt hat.

19. September 1983 N 1123 Interpellation Bäumlln

So geht es nicht! Das Schweizervolk ist spendefreudig. Zum Jahr von einer anerkannten, aussenstehenden Treuhand-

Glück ist es spendefreudig. Aber es hat ein Anrecht auf eine stelle revidiert. Deren Revisionsberichte stehen uns zur Ver-

effiziente Kontrolle. Ich weiss, dass nach ZGB die Kompe- fügung. Ich habe sie selbst eingesehen und festgestellt, dass

tenz des Bundes bei der Stiftungsaufsicht beschränkt ist. der Revisor keine Beanstandungen anzubringen hatte. Auch

Vielleicht ist sie zu beschränkt. Aber es ist schon störend, diese Revisionsberichte stehen Ihnen zur Verfügung.

wenn man dort, wo man noch etwas tun könnte, verfahrens- Ferner wurden uns Betriebsanalysen, unter anderem eine

mässig so vorgeht, wie ich es vorhin geschildert habe. von dem Ihnen ebenfalls aus anderer Quelle bekannten Prof.

Eine letzte Bemerkung: Meine Kritik richtet sich natürlich Rühle, zugestellt. Auch diese Betriebsanalysen haben wir

nicht nur an die Verwaltung. Ich habe mir sagen lassen, dass eingesehen es konnte daraus nichts eruiert werden, was

in der Verwaltung eine Drittel-Arbeitskraft für die Stiftungs- gravierend gegen die Pro Juventute sprechen würde. Aus-

aufsicht eingesetzt ist. Wir aber kommen mit dem Personal- serdem wurden von meinem Sekretariat zahlreiche Gesprä-

stopp, verweigern der Verwaltung den Personalbestand, che mit internen Kennern geführt, so dass wir uns weitere

den sie braucht, und sind dann soweit, dass eine gar nicht Gewissheit verschafften über die Vorgänge innerhalb der

so unwichtige Staatsfunktion wie die Stiftungsaufsicht ein- Pro Juventute.

fach nicht mehr funktionieren kann. Soweit Bundesgelder seitens der Pro Juventute verwendet

Übrigens, Herr Bundesrat, habe ich diese Kritik Ihrem Amts- werden, findet eine zusätzliche Kontrolle durch unser Bun-

vorgänger bereits mündlich vorgetragen, um Sie nicht ein- desamt für Sozialversicherung statt. Wir haben also auch

fach zu überrumpeln. Ich nehme an, Sie hatten schon eine über diesen Weg Einsicht in die Tätigkeit. Ich glaube, dass

Aktennotiz zu diesem Geschäft. all diese Unterlagen uns hinreichende Gewissheit boten,

dass die Vorwürfe, wie sie an die Adresse des Zentralsekre-

Bundesrat Egli: Ich kann Ihnen bestätigen, Herr Bäumlin: tariates der Pro Juventute erhoben worden sind,.ungerecht-

ich hatte schon eine Ahnung! Wir versuchten Ihnen klar zu fertigt sind, auch wenn vielleicht dem Herrn Zentralsekretär

machen, Herr Bäumlin, dass das Departement des Innern der Rat eines suvaviterin modo gegeben werden könnte, auf

nur eine ganz beschränkte Aufsichtsbefugnis über die pri- ein vielleicht etwas weniger forsches Auftreten.

vate Institution Pro Juventute hat, wie Sie selbst dargelegt Es verbleibt noch die Frage der Herkunft der Gelder, welche

haben, nämlich bloss im Rahmen der Stiftungsaufsicht für das Autonome Jugendzentrum verwendet worden sind.

gemäss ZGB. Wir haben keinerlei Weisungsbefugnis. Auch diese Frage haben Sie aufgeworfen, Herr Bäumlin.

Um aber die Zusammenhänge besser zu verstehen, müssen Anhand der Jahresrechnung konnten wir uns überzeugen,

wir in der Geschichte etwas zurückblättern. Ich bedaure, Sie das diese Gelder - es sind insgesamt 381471.70 Franken -

noch etwas hinhalten zu müssen: Als der neue Zentralsekre- samt und sonders aus privaten Spenden, die zu diesem

tär, Dr. Stauffacher, der Ihnen, Herr Bäumlin, ein Dorn im Zwecke geleistet worden sind, herrühren. Es müsste schon

Auge ist, in die Dienste der Pro Juventute trat, bedurfte diese eine Verfälschung der Rechnungsbelege und der Buchhal-

Organisation einer neuen Struktur; die Reorganisation der tung stattgefunden haben, wenn wir uns hier irren sollten,

Pro Juventute wurde diesem neuen Sekretär ausdrücklich aber das wird füglich niemand ernstlich behaupten wollen.

zur Aufgabe gemacht. Inzwischen ist diese Neuorganisation Damit glaube ich, Herr Bäumlin, Ihnen dargetan zu haben,

vorgenommen worden. Es hat insbesondere ein beträchtli- dass nicht allein dieser Bericht der Kommission uns die

cher Personalabbau stattgefunden. Es mag zutreffen, dass Gewissheit gab, dass es bei Pro Juventute mit rechten

Dr. Stauffacher dabei etwas - wollen wir sagen - allzu Dingen zugeht, sondern auch zahlreiche andere Quellen,

dezidiert aufgetreten ist; es mag auch zutreffen, dass dabei die wir konsultiert haben. Jedenfalls sind wir gewiss, dass

psychologische Fehler unterlaufen sind. Dies ändert aber dort effizient und sparsam gearbeitet wird und dass die

nichts daran, das mit Effizenz gearbeitet worden ist. Gelder im Sinne des Stiftungszweckes verwendet werden.

Einige vielleicht etwas zartfühlende Seelen, die allzu sehr an

den bisherigen Gang der Dinge gewohnt waren, mögen sich Präsident: Der Interpellant kann erklären, ob er von der

dabei schockiert gefühlt haben. Ob zu Recht oder zu Antwort des Bundesrates befriedigt sei.

Unrecht, bleibe dahingestellt. Hingegen war das kein Grund

zu einem Loyalitätsbruch, zu dem es gekommen ist. Denn Bäumlin: Ich bin teilweise befriedigt. Vor allem stelle ich

nur mit einem Loyalitätsbruch ist es möglich, dass ein Ange- fest, dass die Gelder nicht rechtswidrig verwendet worden

stellter der Pro Juventute interne Korrespondenz und insbe- sind. Meine Bedenken betreffend das Verfahren und die

sondere den Bericht der Stiftungskommission an unser Wirksamkeit der Stiftungsaufsicht sind dagegen nicht be-

Departement der Redaktion einer Boulevardzeitung ausge- hoben.

händigt hat. Die betreffende Zeitung hat dann auch prompt

einige Passagen aus diesem Bericht publiziert.

Es ist unbestritten, dass der schriftliche Bericht des Bundes-

rates zu Ihrer Interpellation einige Passagen aus dem Schluss der Sitzung um 19.40 Uhr

Bericht der Kommission der Pro Juventute wörtlich wieder- La séance est levée à 19 h 40

gibt. Der Interpellant übersieht aber, dass dieser Bericht

nicht ein Bericht des Sekretärs, sondern ein Bericht der

Stiftungskommission ist - der Gesamtkommission -, unter-

zeichnet vom Präsidenten der Bankiervereinigung und

einem Bundesrichter. Die Gesamtkommission ist die stif-

tungsrechtliche Aufsichtsbehörde unmittelbar über dem Se-

kretär.

Es lag daher in der Natur der Sache, dass der Bundesrat sich

vorerst einmal bei der Behörde, die dem Sekretär unmittel-

bar vorgesetzt ist, nach dem Stand der Dinge erkundigte.

Dieses Recht konnten Sie uns nicht nehmen. Sie haben aber

übersehen - es kommt vielleicht auch in unserem schriftli-

chen Bericht zu wenig zum Ausdruck -, dass dieser Bericht

der Stiftungskommission nicht die einzige Quelle unserer

Erkenntnis und unseres Wissens ist. Es liegen uns noch

zahlreiche andere Unterlagen vor.

Erstens einmal legt uns die Stiftung Pro Juventute jedes

Jahr den Jahresbericht samt einer sehr detaillierten Jahres-

rechnung vor. Diese Jahresrechnung steht Ihnen, Herr Inter-

pellant, zur Einsichtnahme zur Verfügung. Sie wird Jahr für

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Bäumlin Pro Juventute. Bundesaufsicht

Interpellation Bäumlin Pro Juventute. Surveillance de la Confédération

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1983

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 01

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 82.376

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 19.09.1983 - 15:30

Date

Data

Seite 1121-1123

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Ref. No 20 011 758

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