Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 82-375 KI-generiert

Swiss Schools Abroad: Review of Objectives and Foreign Policy Integration

Geschäftsnummer VPB 82-375
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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This postulat calls for a review of the objectives and status of Swiss schools abroad, considering privatization or their development into instruments of Swiss foreign and development policy. The current system, where these schools operate as largely independent, federally subsidized private institutions, is deemed unsustainable due to a lack of meaningful oversight, insufficient social engagement, and potential non-compliance with local laws, such as differential pay for local teachers. The postulat argues for a more integrated approach under the Federal Department of Foreign Affairs to ensure these schools better serve Swiss interests abroad.

Legislator-Regeste

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Swiss Schools Abroad: Review of Objectives and Foreign Policy Integration: The current system, where these schools operate as largely independent, federally subsidized private institutions, is deemed unsustainable due to a lack of meaningful oversight, insufficient social engagement, and potential non-compliance with local laws, such as differential pay for local teachers. The postulat argues for a more integrated approach under the Federal Department of Foreign Affairs to ensure these schools better serve Swiss interests abroad.

Schlagwörter

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Privatschule Aussenpolitik Sozialpolitik Lohnpolitik Entwicklungspolitik mangelnde Integration
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 4 des Bundesgesetzes über die Unterstützung von Schweizer Schulen im Ausland vom 4. Oktober 1974

The reasoning explains that the existing law primarily focuses on financial subsidies and supervision of accounts, and does not provide means for deeper influence to ensure the schools are run in a 'Swiss spirit' or to make them an instrument of foreign policy. The specific mention of 'Art. 4 des Bundesgesetzes über die Unterstützung von Schweizer Schulen im Ausland vom 4. Oktober 1974' is made in the context of explaining the limitations of the current legal framework, particularly regarding the federal government's ability to ensure the schools are operated in a 'Swiss spirit' or serve as instruments of foreign policy.

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Volltext

Postulat Humbel 968 N 25 juin 1982

#ST# 82.375 Währung ausbezahlten Lohnanteil eine Bescheinigung aus-

gestellt wird, was offenbar die Regel zu sein scheint, führt

Postulat Schule dies zu einer unvollständigen Besteuerung des gesamten

Schweizerschulen im Ausland Einkommens.

Ecoles suisses à l'étranger Es ist mir ein Fall bekannt, da ein an der Schweizerschule

Rio tätiger Lehrer entgegen den Anweisungen der Schule

auch den in der Schweiz ausbezahlten Lohnanteil in Brasi-

lien voll versteuert hat, um den gesetzlichen Verpflichtun-

gen nachzukommen. Da er beim Vertragsabschluss über

diese Verpflichtung nicht orientiert worden war, hat er eine

Wortlaut des Postulate vom 18. März 1982

entsprechende Forderung gegenüber den Schweizerschu-

Der Bundesrat wird ersucht, Zielsetzung und Stellung der len erhoben. Mit der Anweisung eines Checks in der Höhe

Schweizerschulen im Ausland zu überprüfen und darüber der Forderung durch das die Interessen der Schweizer-

zu berichten. Dabei sind auch die Alternativen Privatisie- schule Rio wahrende Rechtsanwaltsbüro Dr. iur. Peter Duft

rung oder Ausbau der Schulen zu einem Instrument der am 29. Juli 1981, hat die Schule klar zu erkennen gegeben,

schweizerischen Aussen- und Entwicklungspolitik zu prü- dass illegale Praktiken vorgekommen sind.

fen. Solches steht jedoch in offensichtlichem Widerspruch zu

Texte du postulat du 18 mars 1982 diesem «schweizerischen Geist», in dem die Schulen zu

führen sind.

Le Conseil fédéral est prié d'examiner les objectifs et la Die heutige Lösung, dass die Schweizerschulen als vom

situation des écoles suisses à l'étranger et d'informer le Bund subventionierte Privatschulen mit einem weitgehen-

Parlement à ce sujet. En effectuant cet examen, il convien- den Eigenleben geführt werden, scheint kaum mehr haltbar.

dra d'envisager deux solutions possibles: doter ces écoles Es dürfte sich eine volle Privatisierung und Übernahme der

d'un statut d'institution privée ou leur donner des moyens ganzen Verantwortung durch die lokale Trägerschaft oder

et un statut permettant d'en faire un instrument de notre aber eine Lösung aufdrängen, die den Ausbau dieser Schu-

politique étrangère et de notre politique du développement. len zu einem wirksamen Instrument schweizerischer Aus-

sen- und Entwicklungspolitik vorsieht. Damit musste wohl

Mitunterzeichner - Cosignataire: Reiniger

auch eine Neuunterstellung der Schweizerschulen im Aus-

Schriftliche Begründung - Développement par écrit land unter das Eidgenössische Departement für auswärtige

Das Bundesgesetz über die Unterstützung von Schweizer- Angelegenheiten verbunden werden.

schulen im Ausland vom 4. Oktober 1974 ist vorwiegend ein

Subventionierungsgesetz. Die darin vorgesehene Oberauf- Schriftliche Erklärung des Bundesrates

sicht durch das Eidgenössische Departement des Innern Déclaration écrite du Conseil fédéral

konzentriert sich denn auch auf die Überprüfung der Sub- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

ventionsvoraussetzungen und Kontrolle der Rechnungen.

Eine weitergehende Einflussnahme, um die gesetzlich Überwiesen - Transmis

geforderte «Führung der Schulen in schweizerischem Gei-

ste» sicherzustellen oder gar die Schulen zu einem

Bestandteil schweizerischer Aussen- und Entwicklungspoli-

tik zu machen, ist nicht möglich. So musste das EDI in

einem Schreiben an die Schweizerschule Rio de Janeiro #ST# 81.498

beispielsweise feststellen: «Sie sprechen uns die Zustän-

digkeit zur Abklärung der uns bekanntgewordenen schulin-

Postulat Humbel

ternen Schwierigkeiten ab.» (Brief des Eidgenössischen Schutz des Wehrmannes

Amtes für Kulturelle Angelegenheiten vom 23. Mai 1979.) Es Protection du militaire

stellt sich auch die Frage, ob die «Kommission für Fragen

der Schweizerschulen im Ausland» ihrer Aufgabe heute

genügen kann.

Trotz dem jeweiligen Umfeld - die meisten Schulen befin-

den sich in den Zentren von Entwicklungsländern - ist bei Wortlaut des Postulates vom 1. Oktober 1981

den Schweizerschulen kein grosses soziales Engagement

Gestützt auf die Zielsetzung des Armeeleitbildes 1980 wird

festzustellen. Eine Öffnung der Schulen für die einheimi-

der Bundesrat beauftragt,

sche Bevölkerung wird zwar vom Gesetz dadurch ermög-

licht, dass lediglich ein Mindestanteil an Schweizer Schülern a. die bisherigen Massnahmen für den Schutz des Wehr-

von 30 Prozent vorgesehen ist. In der Praxis vermögen die mannes im allgemeinen und auf dem Gefechtsfeld im

Schweizerschulen aber dem Anliegen, einen Entwicklungs- besonderen zu überprüfen;

beitrag zu leisten, kaum zu genügen. Sie stehen offenbar b. das Konzept für einen besseren Schutz des Wehrman-

sogar unter einem gewissen Druck, wie beispielsweise aus nes dem Parlament beförderlichst zu unterbreiten.

dem Jahresbericht 1979 der Schweizerschule Rio de

Janeiro zu entnehmen ist: «Aus diplomatischen Kreisen Texte du postulat de 1™ octobre 1981

wurde besonders in der Frage der Promotion massiver Conformément aux objectifs du plan directeur-armée 1980,

Druck auf die Schulleitung und Lehrerschaft ausgeübt.» j'invite le Conseil fédéral

Andererseits kann auch nicht übersehen werden, dass nur a. à réexaminer les mesures en vigueur destinées à assurer

etwa 10 Prozent aller Auslandschweizerkinder überhaupt la protection du militaire d'une manière générale et sur le

eine Schweizerschule besuchen können. champ de bataille en particulier;

Nicht sichergestellt ist auch, dass die Gesetze des Landes b. à soumettre au Parlement, dans les plus brefs délais,

durch die Schulbehörden stets eingehalten werden. Das des propositions pour une meilleure protection du militaire.

trifft vorab für die Arbeits- und Steuergesetzgebung zu.

Stossend und auch im Widerspruch zu den ausländischen Mitunterzeichner - Cosignataires: Akeret, Barras, Bider-

Gesetzesbestimmungen beispielsweise von Brasilien ist die bost, Blunschy, Bürer-Walenstadt, Cantieni, Chopard, Dar-

Tatsache, dass den einheimischen Lehrkräften tiefere bellay, Dirren, Eisenring, Feigenwinter, Flubacher, Frei-

Besoldungen bezahlt werden. Romanshorn, Früh, Ganz, Huggenberger, Hunziker, Iten,

Die schweizerischen Lehrer, die an Schweizerschulen tätig Jung, Kaufmann, Keller, Koller Arnold, Kühne, Landoli,

sind, erhalten in der Regel einen Teil ihrer Besoldung in der Loretan, Meier Fritz, Meier Josi, Müller-Luzern, Neukomm,

Schweiz. Soweit am Orte nur über den direkt und in lokaler Nussbaumer, Oehler, Ogi, Röthlin, Rüttimann, Schärli, Seg-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Schüle Schweizerschulen im Ausland

Postulat Schüle Ecoles suisses à l'étranger

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1982

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 82.375

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 25.06.1982 - 08:00

Date

Data

Seite 968-968

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Ref. No 20 010 568

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