Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 82-362 KI-generiert

Federal Council rejects mandatory insurance for foreign spouses of Swiss citizens abroad

Geschäftsnummer VPB 82-362
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The Federal Council proposed transforming a motion into a postulate regarding the insurance of spouses of Swiss citizens living abroad. The motion sought to ensure these spouses receive full insurance coverage, but the Federal Council argued that extending mandatory coverage to foreign spouses would create significant financial and administrative burdens due to international social security agreements. While acknowledging existing gaps, the Council indicated a preference for solutions through voluntary insurance or improved options for non-working spouses, rather than a broad legislative extension of mandatory coverage.

Legislator-Regeste

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Art. 1 Absatz, Art. 23 al. 1 Satz 1 GSchG, Art. 1 Abs. 1 Bst. c AHVG; Federal Council rejects mandatory insurance for foreign spouses of Swiss citizens abroad: The motion sought to ensure these spouses receive full insurance coverage, but the Federal Council argued that extending mandatory coverage to foreign spouses would create significant financial and administrative burdens due to international social security agreements. While acknowledging existing gaps, the Council indicated a preference for solutions through voluntary insurance or improved options for non-working spouses, rather than a broad legislative extension of mandatory coverage.

Schlagwörter

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Versicherungsschutz soziale Sicherheit ausländischer Ehegatte Völkerrechtliche Verträge Versicherungspflicht Eheschutz
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 23 al. 1 Satz 1 GSchG

This provision was used to establish the legal basis for the existing Washing Agent Ordinance, which regulates phosphate limits in detergents.

Art. 1 Abs. 1 Bst. c AHVG

This provision defines who is subject to compulsory insurance in the Swiss social security system, forming the basis for the discussion on the insurance status of spouses of Swiss citizens working abroad.

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Volltext

25. Juni 1982 N 959 Motion Muh'eim

#ST# Fünfzehnte Sitzung - Quinzième séance EMPA St. Gallen hat mit insgesamt vier solcher Produkte Waschversuche durchgeführt. Die Waschergebnisse mit diesen weitgehend auf der Basis von Seife/Soda aufgebau- Freitag, 25. Juni 1982, Vormittag ten Produkten standen qualitativ hinter jenen mit phosphat- Vendredi 25 juin 1982, matin haltigen Waschmitteln zurück. Die heute allgemein verwen- 8.00h deten Kriterien, wie sie auch in den Qualitätsanforderungen des Schweizerischen Instituts für Hauswirtschaft (SIH) zum Vorsitz - Présidence: Frau Lang Ausdruck kommen - insbesondere hinsichtlich des Anteils an Kalkrückständen im Gewebe -, wurden nicht erfüllt.

Die weitere Reduktion der Waschmittelphosphate ist zweifellos eines der dringendsten Anliegen des Gewässerschutzes im Hinblick auf die immer noch besorgniserregende 82.358 Eutrophierung der Seen. Die Eidgenössische Gewässerschutzkommission hat deshalb an ihrer Sitzung vom Motion Gerwig 16. Februar 1982 beschlossen, die Angelegenheit in einer Phosphate in Waschmitteln für Textilien besonderen Arbeitsgruppe zu behandeln. Die möglichst vollständige Elimination der Waschmittelphosphate bleibt Phosphates dans les détergents pour textiles nach wie vor die Zielsetzung. Die einzelnen Schritte müssen aber auch zeitlich den waschtechnischen Erfordernissen und Möglichkeiten Rechnung tragen. Dafür eignet sich eine im voraus gesetzlich festgelegte Frist nicht.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Wortlaut der Motion vom 16. März 1982 Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat wird beauftragt, im Gewässerschutzgesetz eine neue Bestimmung als Artikel 23a aufzunehmen, welche Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzudie Benützung von Phosphaten in Waschund Waschhilfswandeln.

mitteln für Textilien innerhalb von drei Jahren verbietet. Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat Texte de la motion du 16 mars 1982 Le Conseil fédéral est chargé de présenter aux Chambres un projet en vue d'ajouter à la loi sur la protection des eaux un article 23a interdisant dans un délai de trois ans les phosphates dans les détergents pour textiles. #ST# 82.362

Mitunterzeichner - Cosignataires: Bacciarini, Hubacher, Motion Muheim Kopp, Mauch, Müller-Scharnachtal, Müller-Bern, Neukomm, Schweizer im Ausland. Versicherung der Ehefrau Pini, Weber-Arbon Suisses à l'étranger. Assurance de l'épouse Begründung Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Développment Wortlaut der Motion vom 17. März 1982

L'auteur renonce au développement et désire une réponse Der Bundesrat wird eingeladen, bei der 10. AHV/IV-Revision

écrite. eine Änderung in dem Sinne vorzuschlagen, dass die Ehefrauen obligatorisch versicherter Auslandschweizer, die für Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates einen Arbeitgeber in der Schweiz tätig sind und von diesem Rapport écrit du Conseil fédéral entlöhnt werden, auch den vollen Versicherungsschutz Die Beschränkung der Waschmittelphosphate ist heute geniessen. bereits in der Waschmittelverordnung (SR 814.226.22) gere- Texte de la motion du 17 mars 1982

gelt, die sich auf Artikel 23 des Gewässerschutzgesetzes A l'occasion de la 10e révision de l'AVS/AI, le Conseil fédé-

(SR 814.20) stützt.

ral est invité à proposer une modification visant à ce que les Die Grenzwerte für Waschmittelphosphate sind mit der épouses de Suisses de l'étranger obligatoirement assu- Änderung vom 8. Dezember 1980 auf den 1. Oktober 1981 rées, qui travaillent pour un employeur en Suisse et sont verschärft worden. Eine weitere Verschärfung tritt auf den rémunérés par celui-ci, bénéficient aussi de l'entière pro-

1. Januar 1983 in Kraft. Damit wird sich eine Reduktion der tection de l'assurance. Waschmittelphosphate um rund 30 Prozent im Vergleich zum Stand 1977 ergeben. Gegenüber dem Stand vor 1977 Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, dürfte die Reduktion bis Anfang 1983 etwa 50 Prozent Bäumlin, Bircher, Borei, Bratschi, Bundi, Chopard, Christibetragen. nat, Ganz, Hubacher, Jaggi, Lang, Loetscher, Meier Werner, Bei der Festlegung der neuen Grenzwerte (gültig ab Meizoz, Merz, Morel, Morf, Neukomm, Reimann, Reiniger,

1. Oktober 1981 bzw.

1. Januar 1983) wurde gestützt auf die Riesen-Freiburg, Robbiani, Rubi, Schmid, Uchtenhagen, Untersuchungen der EMPA davon ausgegangen, dass ein Vannay, Weber-Arbon (28) Teil der Phosphate durch Natrium-Aluminium-Silikate ersetzt werden könnte. Neue Phosphatersatzstoffe sind in Schriftliche Begründung - Développement par écrit der Zwischenzeit nicht gefunden worden. Hingegen kamen Gemäss Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe c AHVG sind Schweiim Verlaufe der letzten Monate flüssige, phosphatfreie zer Bürger, die im Ausland für einen Arbeitgeber in der Waschmittel für Waschtemperaturen bis 60 Grad Celsius Schweiz tätig sind und von diesem entlöhnt werden, obligaauf den Markt.

In diesen Produkten sind keine eigentlichen torisch versichert. Das Eidgenössische Versicherungsge- Phosphatersatzstoffe enthalten. Ergebnisse von Waschverricht hat es in einem Urteil vom 6. August 1980, das durch suchen der EMPA mit diesen neuen Produkten werden auf ein weiteres Urteil vom 15. Januar 1981 bestätigt wurde, den Herbst 1982 vorliegen. abgelehnt, die Versicherteneigenschaft des Ehemannes auf Vor mehr als einem Jahr kamen vereinzelte pulverförmige, die Ehefrau auszudehnen. Die höchstrichterliche Rechtebenfalls phosphatfreie Waschmittel auf den Markt, die sprechung hat das nur zugelassen, wenn die Versichertenauch für Kochwäsche verwendet werden können.

Die eigenschaft des Ehemannes entweder aus seinem schwei- Motion du groupe de l'Union démocratique du Centre 960 N 25 juin 1982 zerischen Wohnsitz oder auf seiner Zugehörigkeit zur frei- #ST# 82.330 willigen Versicherung für Auslandschweizer beruht. Die heutige gesetzliche Regelung und die Auslegung durch Motion der Fraktion das Eidgenössische Versicherungsgericht hat für die Eheder Schweizerischen Volkspartei frauen von Auslandschweizern, die im Ausland für einen Energiesparende Gebäudesanierungen. Arbeitgeber in der Schweiz tätig sind und von diesem ent- Fiskalische Förderung löhnt werden, völlig unbefriedigende Auswirkungen.

Wohl erhalten solche Ehepaare eine Ehepaarsaltersrente, wenn Motion du groupe der Mann das 65. Altersjahr erreicht. Hingegen erhält die de l'Union démocratique du Centre Frau, wenn sie das 62. Altersjahr erreicht und ihr Ehemann Isolation d'immeubles. Allégements fiscaux noch nicht 65 Jahre alt ist, keine Altersrente. Zudem besteht gegenüber der Invalidenversicherung keinerlei Anspruchsberechtigung. Im Todesfall des Ehemannes hätten Frau und Kinder wohl eine Hinterlassenenrente zugut. Die Kinder hätten aber keinen Anspruch auf eine Waisen- Wortlaut der Motion vom 2.

März 1982 rente, wenn die Mutter stirbt. Dazu kommt, dass die beitragsfreien Ehejahre der Frau nicht angerechnet werden, Steigende Hypothekarzinsen schmälern den Anreiz und die was sich auf die Rentenhöhe ungünstig auswirken kann. finanziellen Möglichkeiten für Gebäudesanierungen und beeinträchtigen zudem deren Kosten-Nutzen-Relation. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Dabei verbessert ein zeitgemäss sanierter Altwohnungsbe- Rapport écrit du Conseil fédéral stand das Angebot für Wohnungssuchende und damit den Wohnungsmarkt. Untrennbar verbunden mit einer Renova- Der Bundesrat verkennt nicht, dass die vom Motionär tion ist heute die wärmetechnische Gebäudesanierung.

Die erwähnten Änderungen bei Ehefrauen von obligatorisch aus solchen Massnahmen resultierenden Mehrkosten sollversicherten Schweizern im Ausland zu Lücken in ihrem ten daher nicht auch noch steuerlicher Belastung unterlie- Versicherungsverhältnis führen, die sich in bestimmten Fälgen.

len nachteilig für sie auswirken können. Fälle, in denen bis Der Bundesrat wird daher ersucht, im Rahmen seiner Kom-

heute tatsächlich ein solcher Schaden eingetreten ist, sind petenzen die Verordnung zum Wehrsteuerbeschluss so zu jedoch sehr selten und von den zuständigen Gerichten meiändern, dass Investitionen für wärmetechnische Gebäudestens noch nicht endgültig entschieden.

sanierungen in gleicher Weise wie Gebäudeunterhaltsund Der Bundesrat hat die Eidgenössische AHV/IV-Kommission Renovationskosten steuerlich in Abzug gebracht bzw. als bereits beauftragt, im Rahmen der 10. AHV-Revision nach Aufwand mit dem Einkommen verrechnet und bei einer Lösung zu suchen, welche die erwähnten Benachteili- Geschäftsliegenschaften rasch abgeschrieben werden gungen vermeidet. Dabei steht aber heute schon fest, dass können. die Lösung nicht darin gefunden werden kann, wie es die Er ist ferner gehalten, den Kantonen die gleiche Fiskal- Motion fordert, dass sich das obligatorische Versicherungsmassnahme zur Förderung der Wirtschaftlichkeit wärmeverhältnis des Ehemannes von Gesetzes wegen auch auf technischer Gebäudesanierungen und damit zur Entlastung seine Gattin erstreckt. Nach dem Wortlaut zahlreicher Sozialversicherungsabkommen mit anderen Staaten der Wohnungsmieten zu empfehlen. müsste eine solche Regel nämlich auch auf die im Ausland Texte de la motion du 2 mars 1982

wohnhaften Ehefrauen ausländischer Nationalität angewen- Les charges financières résultant de la hausse des taux

det werden, deren Gatte in der Schweiz oder im Ausland für hypothécaires découragent les propriétaires d'entreprendre

einen schweizerischen Arbeitgeber tätig ist. Das würde beides travaux de rénovation d'immeubles; cette hausse

spielsweise bedeuten, dass die schweizerische IV für eine affecte' en outre le rapport coût/rentabilité des travaux. Or,

im Ausland wohnhafte Ehefrau eines Grenzgängers oder une rénovation judicieuse de vieux appartements accroît le

Saisonniers leistungspflichtig würde. .Die finanziellen und choix proposé à ceux qui cherchent un logement et partant,

administrativen Folgen einer derartigen Massnahme wären améliore la situation sur le marché du logement. A l'heure

von der schweizerischen Sozialversicherung nicht zu actuelle il est impossible de dissocier rénovations et isolabewältigen. tion thermique des bâtiments. Les frais supplémentaires Ausserdem zeichnet sich bei den Vorarbeiten zur 10. AHV- occasionnés par ces travaux d'isolation devraient donc se Revision die Tendenz ab, das Versicherungsverhältnis der traduire par un allégement des charges fiscales.

Ehegatten noch stärker zu individualisieren (z. B. Ersatz der Pour ces raisons, le Conseil fédéral est chargé de modifier,

Ehepaarrente durch zwei Einzelrenten). Der Bundesrat wird dans les limites de ses compétences, l'ordonnance relative

zu gegebener Zeit dem Parlament seine Anträge unterbreià l'arrêté concernant l'impôt pour la défense nationale, de

ten. Er möchte sich jedoch nicht durch eine Motion auf eine manière que les investissements consacrés à l'isolation

Richtung festlegen lassen, die der genannten Tendenz thermique puissent être déduits de la valeur imposable au direkt zuwiderläuft. même titre que les frais de rénovation et d'entretien des

Eine Lösung des Problems wird sich voraussichtlich nur auf bâtiments, c'est-à-dire être assimilés aux dépenses déduc-

dem Weg über die freiwillige Versicheruhg finden lassen, tibles du revenu. En outre, ces investissements devraient weil diese den ausländischen Staatsangehörigen verschlospouvoir être rapidement amortis pour ce qui est des sen bleibt und von den Sozialversicherungsabkommen mit immeubles à usage commercial. anderen Staaten nicht berührt wird. Dieser Weg sollte Enfin, le Conseil fédéral est tenu de recommander aux can-

jedoch noch verbessert werden, zum Beispiel in dem Sinne, tons d'appliquer cette mesure fiscale qui vise à rentabiliser

dass allen nichterwerbstätigen Ehefrauen ein befristetes les travaux d'isolation thermique et, de ce fait, à alléger les

rückwirkendes Beitrittsrecht eingeräumt wird. loyers. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Sprecher - Porte-parole: Basler Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- Schriftliche Begründung - Développement par écrit wandeln. Die Probleme auf dem Wohnungsmarkt lassen sich durch den Neubau von Wohnungen allein nicht beheben; dieser Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat vermag den Bestand jährlich nur um 2 Prozent zu erhöhen.

Die Altliegenschaften sind aber zu neun Zehnteln noch entstanden, bevor man den Energiehaushalt eines Hauses als wesentlichen Gesichtspunkt beim Entwurf und Ausführung von Wohnbauten einbezog. Solche Liegenschaften sind Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Muheim Schweizer im Ausland. Versicherung der Ehefrau

Motion Muheim Suisses à l'étranger. Assurance de l'épouse

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1982 Année Anno

Band III Volume Volume

Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15 Séance Seduta

Geschäftsnummer 82.362 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 25.06.1982 - 08:00 Date Data

Seite 959-960 Page Pagina

Ref. No 20 010 558

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