Water Law Revision and Transit Infrastructure Case
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case concerns a motion proposing a revision of water law to adjust the maximum water charge due to inflation and changing economic conditions since the last revision in 1977. The court considered Italy's significant investments in its rail network and infrastructure, which benefit Swiss transit routes, as well as a memorandum regarding an intermodal transport facility. The court reasoned that while the memorandum doesn't create legal obligations, it acknowledges Italy's efforts to promote public transport and reduce road traffic. The court also addressed the bidding process for construction work, noting that Swiss firms have opportunities to participate. Regarding the water charge, the court acknowledged the need for an adjustment and, after reviewing various indexation options and the arguments presented by mountain cantons, decided to proceed with a revision.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 1 Norden, Art. 1 Absatz, Art. 2 allein oder, Art. 49 est, Art. 49 eine, Art. 67 neu; Water Law Revision and Transit Infrastructure Case: The court considered Italy's significant investments in its rail network and infrastructure, which benefit Swiss transit routes, as well as a memorandum regarding an intermodal transport facility. The court reasoned that while the memorandum doesn't create legal obligations, it acknowledges Italy's efforts to promote public transport and reduce road traffic. The court also addressed the bidding process for construction work, noting that Swiss firms have opportunities to participate. Regarding the water charge, the court acknowledged the need for an adjustment and, after reviewing various indexation options and the arguments presented by mountain cantons, decided to proceed with a revision.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe motion requests a revision of this article to adapt the maximum water charge to current conditions.
Volltext
30. November 1982 573 Motion des Nationalrates (Columberg)
Wir müssen in der Tat anerkennen - darauf wurde von Titre et préambule
Herrn Cavelty hingewiesen -, dass Italien in den letzten Jah- Proposition de la commission
ren grosse Anstrengungen für den Schienenverkehr unter-
Adhérer au projet du Conseil fédéral
nommen hat. Sie haben jetzt einen sogenannten «Piano
integrativo» für das ganze Eisenbahnnetz Italiens. In die Angenommen - Adopté
Infrastruktur für die Schiene werden 19 Milliarden Franken
investiert. Davon profitieren auch die Zufahrtslinien nach Art. 1
Norden, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Ausbau Antrag der Kommission
BLS, mit der Erweiterung und Neuanlage im Bahnhof
Domodossola II. Dafür investiert Italien in diesen Jahren Abs. 1
eine Summe von etwa 400 bis 500 Millionen Franken. ... Albate-Camerlata, bestehend aus einem A-fonds-
Zurzeit wird in Italien ein sogenannter «Piano pluriennale» perdu-Beitrag von 40 Millionen Franken und einem verzins-
vorbereitet, der den heutigen «Piano integrativo» ablösen baren Darlehen von 20 Millionen Franken, wird genehmigt.
und für die Zeit nach 1985 für 10 bis 15 Jahre die Planungs-
grundlage für den weiteren Ausbau bilden soll. Das wird Abs. 2
zurzeit im italienischen Parlament behandelt. Es sind also in Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
unserem südlichen Nachbarland grosse Vorhaben im
Gange und in Vorbereitung, so dass wir sicher feststellen Art. 1
dürfen, dass auch Italien alles unternimmt, um den öffentli- Proposition de la commission
chen Verkehr zu fördern und um damit natürlich auch den
Transitverkehr aus der Schweiz abzunehmen. Al. 1
Zum Interporto: Ich verstehe die Einwendungen von Stän- ...est approuvé. L'accord prévoit une contribution à fonds
derat Guntern durchaus. Aus diesem Memorandum können perdu de 40 millions de francs et un prêt portant intérêt de
natürlich nicht Rechtspflichten abgeleitet werden. Mehr war 20 millions de francs.
in diesen Gesprächen nicht zu erreichen. Es bestand für die Al. 2
italienische Delegation ein gewisser Zielkonflikt; sie will mit
diesem Monte-Olimpino-Tunnel den Schienenverkehr för- Adhérer au projet Conseil fédéral
dern. Dieser Interporto als Kombinationswerk Schiene/
Strasse würde natürlich teilweise auch wieder den Stras- Gerber, Berichterstatter: Hier schlägt Ihnen die Kommis-
senverkehr fördern. Wir werden aber - das soll ja mit die- sion eine Ergänzung vor, die Ihnen ausgeteilt worden ist. Es
sem Memorandum zum Ausdruck gebracht werden, und soll in Artikel 1 Absatz 1 noch der Betrag genannt werden,
das haben die italienischen Behörden auch zur Kenntnis der Italien zur Verfügung gestellt wird, also 40 Millionen à
fonds perdu und 20 Millionen in einem verzinslichen Darle-
genommen - die Anliegen, zusammen mit den Behörden
und der Wirtschaft des Kantons Tessin, weiterverfolgen. hen. Die Ergänzung soll nach dem Wort «Albate-Camerlata»
Schliesslich zur Frage der Submission. Die schweizerischen eingefügt werden.
Firmen haben Gelegenheit - wie übrigens auch bisher Angenommen - Adopté
schon -, im italienischen Raum an einer Submission mitzu-
wirken, sich also um solche Arbeiten zu bewerben, sei es Art. 2
allein oder zusammen mit italienischen Partnern in Arbeits- Antrag der Kommission
gemeinschaften. Das wird in diesem Fall so sein, ohne dass
selbstverständlich staatsvertraglich entsprechende Zusi- Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
cherungen festgehalten werden können. Proposition de la commission
Zu den Ausführungen von Ständerat Cavelty. Wir haben Adhérer au projet du Conseil fédéral
auch in den vergangenen Jahrzehnten Beiträge für Bahn-
vorhaben im Ausland gewährt, zum Beispiel an Italien im Angenommen - Adopté
Jahre 1955 ein Darlehen für die Elektrifizierung von
Zufahrtslinien. Von diesem Darlehen des Jahres 1955 Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
kommt nun im Februar 1983 eine letzte Rückzahlung von 40 Für Zustimmung zum Beschlussentwurf 30 Stimmen
Millionen Franken. Wir werden diese 40 Millionen Franken (Einstimmigkeit)
buchhalterisch so behandeln, dass sie für die Finanzierung
An den Nationalrat - Au Conseil national
unserer A-fonds-perdu-Leistung von 40 Millionen als Bei-
trag an den Monte-Olimpino-Tunnel eingesetzt werden.
Darüber hinaus haben wir noch das Darlehen von 20 Millio-
nen Franken, frühestens 1985, gegen eine Verzinsung von
5,5 Prozent, Laufdauer 15 Jahre ab Auszahlung, zu gewäh-
ren. Das sind unsere Verpflichtungen: 40 Millionen Franken 82.360
à fonds perdu und 20 Millionen Darlehen. Diese Verpflich-
#ST#
tung bleibt nominell unabhängig davon, wie sich letzten Motion des Nationalrates (Columberg)
Endes im Zuge der Bauteuerung die definitiven Baukosten Wasserrechtsgesetz. Wasserzinsmaximum
stellen werden. Motion du Conseil national (Columberg)
Der Bundesrat ist der Meinung, dass es sich um eine den Loi sur l'utilisation des forces hydrauliques.
schweizerischen Interessen angemessen Rechnung tra- Redevance maximale
gende Verpflichtung handelt, und er bittet Sie ebenfalls um
Eintreten und Zustimmung.
Beschluss des Nationalrates vom 25. Juni 1982
Décision du Conseil national du 25 juin 1982
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Wortlaut der Motion
Titel und Ingress Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen
Antrag der Kommission Räten eine Revision von Artikel 49 des Bundesgesetzes
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte vom
Motion du Conseil national (Columberg) 574 30 novembre 1982
22. Dezember 1916 zu unterbreiten, mit dem Ziel, den un rôle majeur. Admettons que le principe d'une adaptation
höchstzulässigen Wasserzins den geänderten Verhältnis- périodique des tarifs des redevances hydrauliques tous les
sen anzupassen. cinq à sept ans par exemple soit retenu, comme on l'a fait
antérieurement; en ce cas, une adaptation à l'indice des
Texte de la motion prix à la consommation, en considérant l'augmentation
Le Conseil fédéral est chargé de soumettre aux Chambres intervenue depuis 1977, date de la dernière révision, ceci
une révision de l'article 49 de la loi fédérale du 22 décembre sans prendre de marge pour couvrir l'inflation future, per-
1916 sur l'utilisation des forces hydrauliques; il est en effet mettrait de maintenir l'augmentation des redevances
nécessaire d'adapter la redevance maximale admise aux hydrauliques à un niveau intermédiaire situé, en moyenne,
conditions actuelles. entre l'indice des prix à la consommation et l'indice des prix
de l'énergie électrique aux consommateurs. Dans les
M. Dreyer, rapporteur: Je ne vous rappellerai pas le texte grandes lignes, le statut antérieur serait maintenu et il serait
de la motion, que vous connaissez. En revanche, je citerai ainsi tenu compte de l'évolution des coûts. Il y a donc lieu
le texte de l'article 49 de la loi, qui a la teneur suivante: «La d'admettre que les redevances devraient être augmentées.
redevance annuelle ne peut excéder 20 francs par cheval Mais, de l'avis de votre commission, toute augmentation
théorique. Le Conseil fédéral abaissera ce taux maximum trop forte quj dépasserait notamment 30 pour cent condui-
graduellement jusqu'à 12 francs suivant le laps de temps rait à changer d'optique et à prévoir, à l'avenir, des rede-
durant lequel les débits utilisables sont disponibles; il vances hydrauliques nettement supérieures en valeur réelle
réglera le détail.»" à celles qui ont été perçues ces dernières années.
La révision de la loi fédérale sur les forces hydrauliques est Toutefois, nous voulons ajouter encore une réflexion. Les
en route. Une commission extra-parlementaire est actuelle- cantons de montagne concernés demandent la suppres-
ment au travail. Elle prépare une révision générale et devra sion des échelons de qualité. Nous considérons que les
déposer son rapport avant la fin de 1982. Cette commission arguments avancés lors des débats de 1976 gardent
est présidée par le professeur Jagmetti. Dans le cadre de aujourd'hui toute leur valeur et qu'une modification de prin-
cette révision, l'article 49 est au centre du débat. Les repré- cipe dans le mode de calcul des redevances ne se justifie
sentants de quatre cantons de montagne, réunis à Ander- pas. Il n'est pas contestable que les eaux et les chutes dis-
matt en septembre 1982, ont fait savoir qu'ils demandent, ponibles peuvent être mises en valeur à des coûts très dif-
d'une part, de fixer la redevance maximale à 30 francs par férents suivant les cas, avec des difficultés plus ou moins
cheval/année au lieu de 20 francs actuellement, ce qui ferait grandes. La loi cherche donc à tenir compte de cette diffé-
une augmentation de 15 pour cent, et, d'autre part, de sup- rence de qualité, tant bien que mal, mais elle le fait. En
primer les échelons de qualité. L'augmentation des rede- 1976, au cours des débats qui ont eu lieu au Conseil natio-
vances hydrauliques est ainsi imminente. Les autorités des nal à cet égard, le rapporteur, M. Jean-François Aubert, le
cantons de montagne se démènent beaucoup pour obtenir rappelait fort justement.
une augmentation substantielle de ces redevances; on peut Mis à part les raisons subtiles de haute politique qui incite-
les comprendre. La nécessité d'une adaptation des rede- raient à faire preuve d'égards très particuliers vis-à-vis des
vances hydrauliques n'est pas contestée par les entre- cantons de montagne, nous ne voyons aucune raison
prises qui paient ces taxes. Mais comment faut-il procéder objective nouvelle qui justifierait un changement des dispo-
à cette adaptation? C'est là que se pose la question. Faut-il sitions légales quant à la suppression des échelons de qua-
indexer et comment, et quel indice choisir? Lors de la révi- lité. Finalement, dans l'appréciation de l'importance des
sion de 1977, les redevances ont été adaptées sur la base prestations aux communautés concédantes, il ne faut pas
de l'augmentation des prix à la consommation entre 1970, oublier la prestation la plus importante, à savoir le retour
date de la révision antérieure, et 1977. Cette manière de gratuit des installations à l'échéance des concessions. Ce
faire a eu pour effet le passage de 12 fr. 50 par cheval/an à sera un bel héritage. Les cantons de montagne ont ten-
20 francs par cheval/an, soit une augmentation de 60 pour dance à se montrer plus gourmands; ils demandent une
cent. augmentation des redevances hydrauliques, ils veulent
Lors de la révision des tarifs pratiquée en trois paliers, entre encore obtenir une importante augmentation des impôts
1968 et 1970, l'augmentation totale intervenue, 25 pour sur les bénéfices des sociétés de partenaires. Nous pen-
cent, était beaucoup plus proche de l'augmentation des sons qu'il ne faut pas mélanger les choses. Il s'agit là de
prix de l'énergie électrique intervenue depuis la révision problèmes forts différents. Toutefois, nous devons le dire:
antérieure que de celle, notablement plus élevée, de l'indice si l'on devait, en plus d'une forte augmentation des impôts,
des prix à la consommation. majorer aussi les redevances hydrauliques, il en résulterait
Le choix de l'indice de référence, pour une augmentation des augmentations de prix dont le consommateur, en défi-
des redevances, a fait l'objet, de la part des autorités fédé- nitive, ferait les frais. Nous sommes persuadés que la meil-
rales, d'une analyse, aussi bien en 1968 qu'en 1977. Les leure manière de donner rapidement satisfaction aux can-
messages du Conseil fédéral montraient qu'il fallait être très tons de montagne consiste dans l'immédiat, simplement et
prudents dans la manipulation et l'application de l'indice sans plus, à augmenter les redevances hydrauliques. C'est
des prix suisses à la consommation, afin d'éviter une accé- dans ce sens que votre commission adhère aux conclu-
lération de l'inflation. En 1977, le Conseil fédéral, dans son sions du Conseil national, qui a accepté la motion.
message, demandait aux Chambres de lui accorder la com-
pétence d'adapter périodiquement les redevances hydrauli- Gadient: In bezug auf das weitere Vorgehen ergeben sich
ques. Il précisait cependant: «Malgré ces raisons, nous bei der Überweisung der Motion nun zwei Möglichkeiten:
nous opposons à une indexation. Diverses possibilités ont entweder erfolgt die Revision mit separater Vorlage, oder
été étudiées à ce sujet, mais il est difficile de trouver un cri- dann im Zusammenhang mit derjenigen des eidgenössi-
tère vraiment satisfaisant. Nous avons déjà exposé, dans schen Wasserrechtsgesetzes. Ich möchte Ihnen kurz
notre message du 5 juin 1967 relatif à la dernière révision du begründen, weshalb ich eine möglichst baldige Regelung in
maximum de la redevance, pourquoi celui-ci ne devait pas Form einer speziellen, der Revision des eidgenössischen
être indexé; ces considérations de principe sont toujours Wasserrechtsgesetzes vorausgehenden Vorlage befür-
valables.» worte und den Bundesrat bitte, diesen Weg zu beschreiten.
C'est dire qu'il n'était pas envisagé de se référer unique- Die Motion will den höchstzulässigen Wasserzins den geän-
ment à l'indice des prix à la consommation et que le Conseil derten Verhältnissen anpassen, und in diesem Zusammen-
fédéral estimait, qu'à l'avenir, les autres éléments interve- hang muss ohne Zweifel die vom Kommissionspräsidenten
nant dans la formation des prix de revient de l'énergie élec- soeben erwähnte Abschaffung der Qualitätsstufen, wie dies
trique devaient être aussi pris en considération: les condi- der Bundesrat schon 1975 beantragte, erfolgen. Diese
tions du marché des capitaux, par exemple, qui jouent, vu Begehren sind ausgewiesen und anerkannt. Sie können in
l'endettement très important des entreprises électriques, separater Vorlage vorgezogen und möglichst umgehend
30. November 1982 575 Motion des Nationalrates (Columberg)
verwirklicht werden. Die weitere Frage, inwieweit eine In- chen hochwertigen Energie geworden und erzielt denn
dexierung der Wasserzinsen zu erfolgen hat, ist in der auch in der Vermarktung entsprechende Preise. Seit der
Folge im Rahmen der Revision des EWRG umfassend zu letzten Diskussion im Parlament sind nunmehr wiederum
überprüfen, stellt sich doch in diesem Bereich dann insbe- sechs Jahre verflossen. Inzwischen ist. 1977 ein entspre-
sondere das Problem der Besitzstandwahrung im Lichte chendes Postulat von Ständerat Vincenz überwiesen wor-
der wohlerworbenen Rechte. Auch technische Fragen und den, und später doppelten die Nationalräte Akeret und
solche im Zusammenhang mit dem Heimfall lassen einen Bundi mit Vorstössen in die gleiche Richtung nach. 1976
grösseren Zeitaufwand für diese Revision erwarten. Das glaubte der Kommissionssprecher noch, man könne die vor
Bundesgesetz über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte 24 Jahren angestellten Überlegungen nicht einfach überge-
setzte 1916 in Artikel 49 eine obere bundesrechtliche hen. Heute kann nicht mehr übersehen werden, dass sich
Schranke für den Wasserzins von maximal 6 Franken jähr- die Verhältnisse grundlegend geändert haben und dass sie
lich für die Bruttopferdekraft fest. Auf den I.Januar 1953 energiewirtschaftlich mit den fünfziger Jahren überhaupt
erfolgte die Erhöhung auf 10 Franken, auf den I.Juli 1968 nicht mehr vergleichbar sind. Anlässlich der Beantwortung
auf Fr. 12.50 und schliesslich auf den 1. Januar 1977 auf 20 einer Motion unserer Kollegin Bührer haben auch Sie, Herr
Franken. Bundesrat Schlumpf, die Berechtigung dieses Begehrens
Es handelt sich also um einen Höchstansatz; die zu leisten- betont, wie heute der Sprecher der Kommission.
den Wasserzinse werden nach wie vor im Rahmen dieses Die Frage der Indexierung, obgleich sie nicht explizit in der
Höchstsatzes bei den Verleihungen unter den Parteien frei Motion verlangt wird, muss vor allem auch unter Einbezug
vereinbart. Die Erhöhung der Maximalansätze des Wasser- des Problemkreises der wohlerworbenen Rechte gründlich
zinses wurde in den Revisionen 1952, 1967 und 1976 zur überprüft werden, und dazu bietet auch die bevorstehende
Hauptsache mit der Anpassung an den gesunkenen Geld- Revision des eidgenössischen Wasserrechtsgesetzes
wert begründet. Es gilt heute, wie das zu Recht ausgeführt Gelegenheit. Die Anpassung des Höchstansatzes der Was-
worden ist, eine erweiterte Optik anzuwenden, und auch serzinse aber und die Aufhebung der Qualitätsstufen sind in
Herr Nationalrat Columberg hat dies in seiner Motion, über der Tat spruchreif und können sofort in die Wege geleitet
die wir heute befinden, angedeutet. Es geht ganz generell werden. Das auf diese beiden Punkte begrenzte Vernehm-
um die Gewährung einer dem aktuellen energiewirtschaftli- lassungsverfahren wird nicht allzu viel Zeit in Anspruch neh-
chen Umfeld gerecht werdende Entschädigung der Wasser- men, so dass die in Betracht fallenden Kantone nicht mehr
kraft. Alle Faktoren für den Gestehungspreis der elektri- unverhältnismässig lange auf diese dringlich benötigten
schen Energie haben sich seit der letzten Erhöhung des Mehreinnahmen warten müssen.
Maximalansatzes der Wasserzinse einmal mehr derart ent-
wickelt, dass sich eine Korrektur aufdrängt. Wir akzeptieren
es im nationalen Interesse, dass wir im Berggebiet den Muheim: Ich möchte einige politische Überlegungen zu die-
Preis der Wasserkraft, des einzigen Rohstoffes, über den sem recht heiklen, vielleicht sogar spannungsgeladenen
wir verfügen, nicht frei bestimmen können. Dafür aber soll Thema beifügen, damit aber keineswegs die Diskussion
dem Begehren um angemessene Erhöhung der Wasserzin- vorausnehmen, die sich dann später ergeben muss, wenn
sen entsprochen werden. Die Erhöhung kommt hauptsäch- die Vorlage einmal auf dem Tisch dieses Rates liegt. Das
lich wirtschaftlich benachteiligten Kantonen zugute. Problem ist ein wirtschafts- und ein staatspolitisches.
Es kommt dazu, dass der Wasserzins den Strompreis nur Wirtschaftspolitisch: Die grossen Energie- und Konsumzen-
sehr gering belastet. Es dürfte sich um etwa 1 Prozent tren der Wirtschaft und der Haushalte liegen im Mittelland.
handeln, so dass sich eine Erhöhung auf den Strompreis Die Energie für diesen Wohlstand kommt zu einem wesent-
kaum merklich auswirken wird. lichen Teil aus den Berggebieten. Diese Zusammenhänge
Mit der Revision 1952 sind gleichzeitig die bekannten drei führen dazu, dass der Lieferant der Energie auch seinen
Qualitätsstufen der Wasserkraft nach Massgabe der Dauer Teil haben muss.
der nutzbaren Wassermenge eingeführt worden. Eine Staatspolitisch: Es ist in unserem Staatswesen nicht von
Regelung, die wohl nur unter den damaligen Voraussetzun- Gutem, wenn wir einerseits die Berggebiete in der Verwer-
gen verstanden werden kann. Diese Unterteilung brachte tung ihres einzigen Rohstoffes durch bundesrechtliche Vor-
im übrigen eine erhebliche Komplizierung der ohnehin kom- schriften auf Maximalwasserzinse hemmen, andererseits
plexen Erhebungs- und Berechnungsmodalitäten. Die Spei- aber Millionenbeträge über Steuerabgaben im «Subven-
cherwerke liegen zudem hauptsächlich im Berggebiet, so tionsfluss» wieder zurückführen. Das wäre eben auch Teil
dass vor allem dieses betroffen wird, wenn für die aus einer möglichen Aufgabenteilung - zugegebenermassen
einem Staubecken gewonnene Wasserkraft 25 Prozent einer viel heikleren als jener, deren Paket wir morgen früh
weniger Wasserzinsen entrichtet werden als für die gleiche zu beraten beginnen.
in einem Laufwerk genutzte Wasserkraft. In der heutigen Zeit, da die Kernenergie in unserem Lande
Im Nationalrat trat der Kommissionspräsident im Jahre 1952 so grosse politische Spannungen hervorruft, ist zu beach-
einem Berggebietvertreter mahnend entgegen, er solle den ten, dass jene Gebiete, die Risiken wie Stauseen usw.
Kompromiss mit seinem Streichungsantrag nicht gefährden «ohne Murren» tragen, nicht bestraft werden sollen, indem
und diese Abstufung im Hinblick auf die zu billigende Erhö- man ihnen eine Erhöhung der Wasserzinse und vor allem
hung des Wasserzinses auf 10 Franken/Brutto-PS akzeptie- das Fallenlassen der Qualitätsstufen vorenthält. Ich gebe
ren. Dabei war dies seit über 30 Jahren die erste Anpas- zu, diese Fragen müssen in freundeidgenössischer Ein-
sung, die erfolgte, ob Sie nun den 22. Dezember 1916, den tracht besprochen und beantwortet werden. Ich gehöre
Zeitpunkt des Erlasses des Gesetzes, oder den I.Januar nicht zu jenen, die glauben, es sei nun die günstige Zeit
1918, den Zeitpunkt des Inkrafttretens, als Ausgangspunkt gekommen, um vom Berggebiet her eine «Öl- oder Wasser-
nehmen. scheichpolitik» aufzuziehen. Aber unsere Freunde aus dem
In der Tat ist es offensichtlich, dass sich diese Qualitätsstu- Mittelland und unsere Freunde aus den wirtschaftlichen
fen für die Festlegung der Wasserzinse heute nicht mehr Zentren sollten Verständnis dafür aufbringen, dass die
begründen lassen. Wegen der zeitlichen Verschiebung des Bergkantone für ihren Rohstoff zeitgemäss entschädigt
Wasserabflusses infolge der grossen Staubecken in den werden müssen. Es wird sicher Gelegenheit geben, bei der
Berggebieten kommen vor allem die Unterlieger in den definitiven Vorlage noch dies und jenes zuzufügen.
Genuss der hohen Stufen, während die Berggebiete selber,
welche die Ursache dieser Verschiebung setzen, für einen M. Genoud: Je constate avec satisfaction que la commis-
grossen Teil der zu Verfügung stehenden Wasserkraft nur sion d'abord, et les Chambres ensuite, ne contestent pas la
die herabgesetzten Maximalansätze verlangen können. nécessité de cette motion. Je constate également que la
Die Verhältnisse haben sich völlig geändert, seit die Atom- motion ne demande qu'une adaptation aux conditions
kraftwerke grosse Mengen an Bandenergie liefern. Die actuelles du taux maximum de la redevance hydraulique et
Speicherenergie ist als Spitzenenergie zu einer ausgespro- qu'elle n'entre pas dans des détails de chiffres ou des
Motion du Conseil national (Columberg) 576 30 novembre 1982
moyens de toute nature auxquels il est possible de recourir nicht erfüllt worden ist. Vor einigen Monaten haben wir den
pour améliorer cette redevance. Expertenbericht der Kommission Akeret erhalten. - Es geht
Le débat se prolonge quelque peu car le rapporteur de la aber auch um das Ausfüllen von Lücken, denn im heutigen
commission, du Bureau en l'occurrence, a assorti l'accord Gesetz sind noch einige Lücken vorhanden. Umgekehrt
de ce dernier de toute une série de précautions préventives möchte ich einige «Ausmerzaktionen» gesetzgeberischer
et de l'étalement d'un catalogue des revendications gour- Art vornehmen. Es gibt nämlich Bestimmungen (denken Sie
mandes des cantons de montagne, qu'il faut dénoncer déjà an das Entstehungsjahr 1916), die unterdessen hinfällig
aujourd'hui comme pour se prémunir d'une générosité qui geworden sind.
se révélerait excessive demain. Das ist die Auslegeordnung für die Revisionsarbeiten. Heu-
Je crois que les précautions dont nous avons entendu tout tiger Stand der Dinge: Es ist eine kleine Expertenkommis-
à l'heure l'énoncé indiquent que c'est bien au moment de la sion unter dem Präsidium von Prof. Jagmetti tätig. Der Ent-
révision de la loi que nous devrons vraiment aborder le pro- wurf liegt bereits vor und ist départemental mit Herrn Jag-
blème dans son fond et, ce jour-là, reconnaître ce qui metti besprochen worden. Wir werden den bereinigten Ent-
revient légitimement aux cantons de montagne ou ce qui wurf in den nächsten Monaten haben und dann in ein Ver-
serait excessif en matière de rétribution dans ce domaine. nehmlassungsverfahren geben. Dann werden wir die defini-
Je ne veux pas à mon tour essayer d'évacuer tous les pro- tive Revisionsvorlage fertigstellen.
blèmes qui seront posés mais je voudrais demander que, Nun zur Frage, die von Ständerat Gadient aufgeworfen
très simplement, on reconnaisse aujourd'hui que les can- wurde: Soll man das als «Multipack» - Partialrevision gleich-
tons de montagne sont insuffisamment dédommagés pour zeitig über alle diese sechs oder sieben Punkte - vor das
la mise à disposition de cette source d'énergie. Je voudrais Parlament bringen? Oder soll man die beiden Fragen, die
simplement qu'on constate qu'il ne s'agit pas seulement am liquidesten sind, nämlich die Anpassung des maximalen
d'adapter ces redevances à ce que nous avions fixé en Wasserzinses und die Aufhebung der Qualitätsstufen, vor-
1976 mais qu'on remonte jusqu'à la première fixation de ziehen? Ich bin der Meinung (und gedenke so weiterzuma-
1916 et examine ce qu'il est advenu du pouvoir d'achat lié à chen), dass wir bis und mit Vernehmlassungsverfahren die
ces montants. Fragen gesamthaft behandeln, denn da geht keine Zeit ver-
Je pense que ce n'est que lors des travaux de préparation loren. Ein Vernehmlassungsverfahren müssen wir auch
de la révision de la loi que nous pourrons nous prononcer durchführen, wenn es nur um die Frage der Wasserzins-
avec toute la sérénité voulue, non pas pour faire preuve de erhöhung geht. Die Grundsatzfrage ist relativ rasch beant-
gourmandise d'un côté ou de générosité excessive de wortet, aber nachher geht es um die Gestaltung der neuen
l'autre, mais pour prendre une décision conforme au prin- Ordnung, und da bestehen verschiedene Möglichkeiten.
cipe de l'équité. Daneben geht es um die Aufhebung der Qualitätsstufen.
Nach dem Vernehmlassungsverfahren werden wir dann
Präsident: Ist der Bundesrat bereit, sich zu dem aufgewor- wohl beurteilen können - wenn wir es nicht tun, können es
fenen Problem zu äussern?
die parlamentarischen Kommissionen -, ob eine Entkoppe-
lung, d. h. eine Aufteilung zweckmässig sei, um nicht zu
Bundesrat Schlumpf: Ich will das gerne tun. Der Bundesrat
lange mit einer Neugestaltung der beiden relativ liquiden
hat die Motion von Nationalrat Columberg entgegengenom-
Probleme zuzuwarten und damit die betreffenden Gemein-
men, weil das, was der Motionär verlangte (das Wasserzins-
wesen (Kantone und Gemeinden) nicht zu lange auf eine
maximum an die veränderten Verhältnisse anzupassen),
begründete Anpassung warten lassen zu müssen. Wenn wir
Bestandteil einer breiter angelegten Revision des Bundes-
aber heute diese Unterteilung vornehmen und das Ver-
gesetzes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte bil-
nehmlassungsverfahren nur für die beiden in Frage stehen-
det. Darin spielen diese Anpassung von Artikel 49 - also
den Bereiche durchführen wollten, würden wir kaum
der höchstzulässige Wasserzins - und die Qualitätsstufen
wesentlich Zeit gewinnen.
eine Rolle. Wir werden aber auch Regelungen bringen für
die Pumpspeicherwerke (das fehlt nämlich heute); wir wol- Ohne auf diese Revisionsfrage materiell eintreten zu wollen,
len auch die Heimfallordnung in Artikel 67 neu überlegen. kann ich erklären: Der Bundesrat hat der Motion Columberg
Sie erinnern sich, dass in unseren bundesrätlichen Energie- zugestimmt, weil er der Meinung ist, dass eine Anpassung
perspektiven der Wasserkraft eine zusätzliche Produktion des höchstzulässigen Wasserzinses in der Tat nicht nur
bis zum Ende des Jahrhunderts von etwa 3 Milliarden kWh gerechtfertigt, sondern geboten ist, und zwar sowohl zur
zugeschieden wird, davon die Hälfte, also 1,5 Milliarden Kaufkrafterhaltung - Ständerat Gadient hat das richtig dar-
kWh, resultierend aus technischen Erneuerungen, Steige- gelegt - wie auch unter Berücksichtigung der volkswirt-
rungen der Produktivität. Das können wir nur erreichen, schaftlichen Werte, um die es hier geht.
wenn wir diese technischen Erneuerungen erleichtern und Die Energie hat heute insgesamt - volkswirtschaftlich und
möglich machen. Das bedarf gewisser Modifikationen in gesamtwirtschaftlich gesehen - einen höheren Stellenwert.
bezug auf die heutige Heimfallregelung. Wir möchten nicht Es ist zu überlegen, ob es dabei sein Bewenden haben
etwa die heutige Ordnung unterlaufen, aber die entschädi- kann, bloss indexmässig die Maximallimite in Artikel 49
gungslose Übernahme der hydraulischen Anlagen bis und anzupassen, wie sie 1976 festgelegt worden war, oder ob
mit Turbinen, wie sie jetzt in Artikel 67 Absatz 1 Litera a vor- dazu etwas unter dem Gesichtspunkt der volkswirtschaftli-
gesehen ist, und die Übernahme der elektrischen Anlagen chen Gewichtung eingebaut werden muss.
gegen billige Entschädigung bedarf gewisser Modifikatio- Es stellt sich auch die Frage, wie die Neuregelung gestaltet,
nen, wenn wir diese Erneuerungsinvestitionen erleichtern ob überhaupt im Gesetz wieder eine Maximallimite beziffert
wollen. werden soll. Wenn wir an die nationale Bedeutung der Ener-
Hinzu kommt ein weiterer wichtiger Bereich, nämlich eine gieversorgung denken, ist diese Frage wohl eher zu beja-
Neugestaltung der Haftpflicht- und Versicherungsfragen. hen, ohne hier abschliessend dazu Stellung nehmen zu wol-
Sie erinnern sich an die Motion, die Ständerat Guntern zu len. Aber dann erhebt sich die Frage: Soll man einfach wie-
dieser Frage seinerzeit eingereicht hat; er hatte damit kei- der eine maximale Grenze nach dem bisherigen System ins
nen Erfolg. Wir behandeln diese Fragen trotzdem, weil es Gesetz aufnehmen, oder soll man allenfalls andere Wege
darum geht, einer gewissen neuen «Doktrin» in Zusammen- suchen?
hang mit der Haftpflicht und Versicherung für Kernkraft- Bei den Qualitätsstufen werden wir wohl bei der Stellung-
werke Rechnung zu tragen, insbesondere für Talsperren. nahme des Bundesrates aus dem Jahre 1975 bleiben. Der
Nicht die gleichen, aber vergleichbare Regelungen sind vor- Bundesrat wollte damals die Qualitätsstufen bereits fallen-
zusehen für die Haftpflicht und die Versicherungsdeckung. lassen; das Parlament ist ihm nicht gefolgt. Ich glaube, die
Wir haben ferner Natur- und Heimatschutzprobleme gesetz- Argumente, die der Bundesrat damals für die Abschaffung
geberisch neu zu prüfen, insbesondere die Restwasser- der Qualitätsstufen vorgetragen hat, haben durch den seit-
Spezifikation. Das ist ein Verfassungsauftrag, der bisher herigen zeitlichen Ablauf an Gewicht eher noch gewonnen.
30. November 1982 577 Schutz der Menschenrechte. Bericht
Darauf wurde auch von den Ständeräten Muheim und Zeiten eine der vornehmsten Obliegenheiten der Mensch-
Genoud hingewiesen. heit überhaupt.
Die speicherbare Energie, die Tagesspitzen, Wochenspit- Heute besteht auf regionaler und weltweiter Ebene ein sehr
zen, saisonale Spitzen ausgleichen kann, hat natürlich dichtes Netz von Vereinbarungen zum Schutz der Men-
heute im gesamten Strompaket - über 50 Milliarden kWh, schenrechte. Die wichtigsten Instrumente auf regionaler
zu einem grossen und immer zunehmenden Teil breite Ebene sind die Europäische Menschenrechtskonvention,
Bandproduktionen, über 5000 Maschinenstunden pro Jahr die Europäische Sozialcharta, und der im Rahmen der Hel-
usw. - an Gewicht gewonnen, so dass die Argumente des sinki-Schlussakte der Konferenz für Sicherheit und Zusam-
Bundesrates aus dem Jahre 1975 für die Abschaffung die- menarbeit in Europa vereinbarte Schutz der Menschen-
ser Qualitätsstufen heute erst recht gelten. Das sind aber rechte.
nur einige Hinweise auf die im Gange befindlichen Revi- Auf weltweiter Ebene sind im Rahmen der Vereinten Natio-
sionsarbeiten, ohne im einen oder anderen Punkt bereits nen die allgemeine Erklärung für die Menschenrechte und
vorwegnehmen zu wollen, welche Anträge den eidgenössi- die darauf beruhenden internationalen Pakte über wirt-
schen Räten mit unserer Botschaft unterbreitet werden. schaftliche, soziale, kulturelle sowie bürgerliche und politi-
Diese Anträge können erst festgelegt werden, wenn wir sche Rechte zu erwähnen. Weitere UNO-Menschenrechts-
auch das Ergebnis des durchzuführenden Vernehmlas- übereinkommen befassen sich mit Völkermord, Rassendis-
sungsverfahrens kennen. kriminierung, der Diskriminierung der Frau und mit der
Wir nehmen diese Motion entgegen und möchten die Revi- Apartheid.
sionsarbeiten bis und mit Vernehmlassungsverfahren In Ausarbeitung befinden sich Übereinkommen über die
gesamthaft weiterbetreiben und nachher entscheiden, ob Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedri-
man eine Aufspaltung vornehmen soll, wie sie Ständerat gende Strafen und Behandlungen und über die Rechte des
Gadient als richtig erachtet. Kindes. Gewisse UNO-Spezialorganisationen wie die Inter-
nationale Arbeitsorganisation und die UNESCO sind eben-
Abstimmung - Vote falls im Menschenrechtsbereich tätig. Ganz besonders eng
Für Überweisung der Motion 33 Stimmen verbunden ist die Schweiz natürlich mit den Genfer Rot-
(Einstimmigkeit) kreuzkommissionen zum Schütze der Menschenrechte in
Zeiten bewaffneter Konflikte.
An den Bundesrat - Au Conseil national
Der Bundesrat betont mit Recht die in diesem dichten Netz
zum Ausdruck kommende internationale Anerkennung der
Grundrechte als eines der bedeutendsten Ereignisse der
Nachkriegszeit. Diese Anerkennung hat zur Folge, dass
sich ein Staat heute nicht mehr hinter dem Prinzip der
Nichteinmischung in innere Angelegenheiten verschanzen
#ST# 82.043 kann, um zu verhindern, dass man in internationalen Gre-
Schutz der Menschenrechte. Bericht mien über Menschenrechtsverletzungen innerhalb seines
Hoheitsgebietes spricht oder dass solche von anderen
Protection des droits de l'homme. Rapport
Staaten zum Anlass von Demarchen genommen werden.
Trotz der Dichte dieses Schutznetzes und trotz der interna-
Bericht des Bundesrates vom 2. Juni 1982 (BBI II, 729) tionalen Anerkennung der Grundrechte sind leider vieler-
Rapport du Conseil fédéral du 2 juin 1982 (FF II, 753) orts Menschenrechtsverletzungen immer noch an der
Beschluss des Nationalrates vom 7. Oktober 1982 Tagesordnung. Dies soll aber kein Grund sein, unsere dies-
Décision du Conseil national du 7 octobre 1982 bezüglichen Anstrengungen einzustellen. Im Gegenteil: Der
Bundesrat ist der Meinung, es müssten im Interesse einer
globalen, kohärenten und wirkungsvolleren schweizeri-
schen Menschenrechtspolitik noch einige Lücken gefüllt
werden. Im regionalen Bereich steht gegenwärtig noch die
Antrag der Kommission Ratifikation der Europäischen Sozialcharta und der Zusatz-
Kenntnisnahme vom Bericht protokolle l und IV der Europäischen Menschenrechtskon-
vention aus.
Proposition de la commission Von den Menschenrechtsabkommen der Vereinten Natio-
Prendre acte du rapport nen hat die Schweiz bisher auch noch keines ratifiziert.
Noch für diese Legislaturperiode sind Botschaften zur Rati-
Ulrich, Berichterstatter: Veranlasst durch ein Postulat Man- fizierung der Europäischen Sozialcharta und des Zusatzpro-
chen im Nationalrat hat der Bundesrat die Gelegenheit tokolls l sowie für die beiden internationalen Pakte über die
benutzt, um einmal in einer umfassenden Darstellung aufzu- Menschenrechte in Aussicht gestellt worden.
zeigen, welche Mittel in der Aussenpolitik zur Verfügung Der Bundesrat wollte ursprünglich auch das Zusatzproto-
stehen, um eine wirksame Menschenrechtspolitik zu betrei- koll IV, das unter anderem Bestimmungen über die Auslän-
ben, und in welchen Bereichen dieser Einsatz noch ver- der enthält, dem Parlament noch während dieser Legislatur-
stärkt werden sollte. Ich erachte es nicht als meine Aufgabe periode zur Genehmigung unterbreiten. Nach dem negati-
als Berichterstatter der Kommission, die sehr umfassende ven Volksentscheid vom 6. Juli 1982 zum Ausländergesetz
und aufschlussreiche Botschaft zu wiederholen, sondern sah er dann hauptsächlich aus politischen Gründen vorläu-
ich verweise für alle Details auf diesen Bericht, und werde fig davon ab. Diese bundesrätlichen Ratifikationsvorhaben
nach einigen wesentlichen Hinweisen besonders auf die sind zu begrüssen.
Diskussion in der Kommission eingehen. Zur Diskussion innerhalb der Kommission: Der Bericht
Der Bundesrat gelangt in seinem Bericht zum Ergebnis, wurde gesamthaft sehr positiv aufgenommen und als
dass die Schweiz über die erforderlichen vertraglichen und seriös, vollständig und von ausgezeichneter Qualität
institutionellen Grundlagen verfüge, um eine globale und bezeichnet. Ein Diskussionsthema stellten die heute in der
internationale Menschenrechtspolitik führen zu können. Welt festzustellenden, auch vom Bundesrat in seinem
Eine weitere Konkretisierung und Verstärkung sei allerdings Bericht erwähnten unterschiedlichen Menschenrechtskon-
zu begrüssen. ventionen dar, wobei wir selbst auch vom Einfluss der euro-
Der aufmerksame und engagierte Einsatz zum Schutz der päischen Zivilsation und Rechtskultur geprägt sind. Bei
Menschenrechte entspricht den Konstanten unserer einer weltweiten Anwendung der Menschenrechte müssen
bewährten Aussenpolitik. Der beharrliche, diskrete Einsatz wir auch anerkennen, dass andere Menschen und andere
für die eigentlichen Grundrechte, für die Berufung und Länder in anderen Breitengraden eine andere kulturelle
Würde der Menschen, gleich welcher Hautfarbe, ist zu allen Ausgangslage, andere Denkweisen und andere religiöse
74-S
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion des Nationalrates (Columberg) Wasserrechtsgesetz. Wasserzinsmaximum
Motion du Conseil national (Columberg) Loi sur l'utilisation des forces hydrauliques.
Redevance maximale
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1982
Année
Anno
Band V
Volume
Volume
Session Wintersession
Session Session d'hiver
Sessione Sessione invernale
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 82.360
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 30.11.1982 - 08:00
Date
Data
Seite 573-577
Page
Pagina
Ref. No 20 011 150
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