Revision of Agricultural Law to Support Small Farms
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court considered a proposal to revise agricultural law to better support small and medium-sized farms, particularly in meat and egg production. The proposal aimed to ensure subsidies benefit family farms using domestic feed and to prioritize stall construction permits for such farms. The court acknowledged the merits of basing subsidies on measurable criteria like land area and topography, and agreed to consider these points in future revisions, particularly regarding the distinction between hilly and steep slopes for agricultural contributions. It was decided to allow cantons time to properly delineate steep slopes before implementing differentiated contributions. The court also agreed to examine the proposal to align measures with quantifiable factors like land area and topographical features for greater fairness and efficiency in agricultural support.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 19c nicht, Art. 19d einer, Art. 19b durch, Art. 19c len, Art. 19c, Art. 19d; Revision of Agricultural Law to Support Small Farms: The proposal aimed to ensure subsidies benefit family farms using domestic feed and to prioritize stall construction permits for such farms. The court acknowledged the merits of basing subsidies on measurable criteria like land area and topography, and agreed to consider these points in future revisions, particularly regarding the distinction between hilly and steep slopes for agricultural contributions. It was decided to allow cantons time to properly delineate steep slopes before implementing differentiated contributions. The court also agreed to examine the proposal to align measures with quantifiable factors like land area and topographical features for greater fairness and efficiency in agricultural support.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited in the motion as the basis for contributions to small and medium-sized farms and for cost equalization.
Cited in the motion as the basis for the approval of stable constructions.
Volltext
Motion Zumbühl 310 21 juin 1982
werden. Es bestand ja immer die Absicht, diese Mass- ser Argumentation angeschlossen. In der Folge haben die
nahme in einer ersten Phase möglichst unkompliziert zu Kantone Bern und Luzern zusätzliche kantonale Beiträge
gestalten. Nach Ablauf einer ersten fünfjährigen Periode, für Steillagen beschlossen. In anderen Kantonen bestehen
also in zwei Jahren, wird es aber unbedingt notwendig sein, parlamentarische Vorstösse mit dem gleichen Ziel. Dieser
dass man aufgrund der gemachten Erfahrungen die gesetz- Alleingang einiger Kantone führte dazu, dass der Schweize-
lichen Grundlagen überarbeitet, verfeinert und vor allem rische Bauernverband, die Schweizerische Arbeitsgemein-
auch die Beiträge erhöht, letztere besonders aufgrund der schaft für die Bergbevölkerung und die Landwirtschaftsdi-
Tatsache, dass heute das bergbäuerliche Einkommen dem rektorenkonferenz der Gebirgskantone in Eingaben an den
Paritätslohn stark nachhinkt. Bundesrat höhere Bundesbeiträge für Steillagen forderten.
Weil man bekanntlich in Zeitnot nie etwas Gutes schaffen Diese Frage der Beitragsabstufung zwischen .Hang- und
kann, wird der Bundesrat ersucht, die Vorarbeiten für eine Steillagen wurde darauf an der Tagung der Landwirtschafts-
verbesserte Auflage der gesetzlichen Bestimmung für die direktoren vom 3. Februar 1982 in Bern ausgiebig diskutiert.
Bewirtschaftungsbeiträge möglichst bald einzuleiten. In Etwa die Hälfte der Kantone votierte für eine sofortige Ein-
einem zweiten Teil des Postulates wird der Bundesrat führung einer Zulage für Steillagen, während die andere
ersucht, zu prüfen, ob es nicht vorteilhaft wäre, wenn in Hälfte für die vorläufige Belassung des einheitlichen Bei-
Zukunft auch andere Massnahmen zugunsten der Berg- trages eintrat. Etliche Kantone erklärten sich nicht in der
landwirtschaft, zum Beispiel in einer späteren Phase die Lage, die Steillagen noch im Jahre 1982 auszuscheiden,
Viehhalterbeiträge oder andere Massnahmen, vermehrt wären aber bereit, dies bis 1984 zu tun.
nach Fläche, topographischer Beschaffenheit, Höhenlage Wir beurteilen die Frage wie folgt: An sich wäre die Unter-
usw. ausgerichtet würden, d. h. nach genau messbaren Kri- scheidung in Hang- und Steillagen mit einem höheren Bei-
terien. Dies hätte den Vorteil, dass gleiche Unterlagen für trag der Steillagen durchaus gerechtfertigt, dies aus den
mehrere Massnahmen verwendet werden könnten, dass Gründen, die vom Postulanten selbst angeführt worden
dadurch der administrative Aufwand auf ein Minimum sind. Wir möchten aber mit der Einführung einer solchen
beschränkt werden könnte, dass sich Beiträge den unter- Differenzierung bis zum Ablauf des heute gültigen Bundes-
schiedlichen Verhältnissen besser anpassen würden und beschlusses, d. h. etwa bis zum Jahre 1984, zuwarten,
dass die immer wieder aufflackernden Diskussionen wegen damit die Kantone für die Ausscheidung der Flächen in
angeblich unterschiedlicher und ungerechter Zuteilung von Steillagen genügend Zeit haben. Ohne diese Ausscheidung
Beiträgen weitgehend verstummen würden, weil die Unter- kann diese Differenzierung der Beiträge nicht vorgenom-
lagen genau messbar wären und sich über Jahre nicht ver- men werden, und nur die Kantone sind in der Lage, diese
schieben würden, dann weiter, dass die Produktion nicht Ausscheidung vorzunehmen. Es ist aber durchaus die
angeheizt würde. Die gegenwärtig in Diskussion stehende Absicht des Bundesrates, mit einer Änderung der Verord-
Vorlage für die Revision des Bundesgesetzes über Kosten- nung die Beiträge ab 1982 im Rahmen des verfügbaren Kre-
beiträge an Viehhalter im Berggebiet soll von diesem Postu- dites generell leicht zu erhöhen. Die Frage der Differenzie-
lat im Moment noch tangiert werden. Das sollte vielmehr in rung zwischen Hang- und Steillagen kann dann zusammen
einer späteren Phase, bei einer allfälligen Revision beste- mit den Kantonen mit der nötigen Sorgfalt diskutiert und
hender Massnahmen oder bei einer Neuauflage, geprüft allenfalls vorbereitet werden. Der Bundesrat ist also bereit,
werden. Ich bilde mir nicht etwa ein, mit diesem Postulat den ersten Punkt des Postulates anzunehmen.
den Stein der Weisen gefunden zu haben. Die Landwirt- Kurz zu Punkt 2 des Postulates: Die Anregung des Postu-
schaftspolitik ist kompliziert. Immerhin glaube ich, damit lanten, die Massnahmen für die Berglandwirtschaft generell
doch einen Schritt in der richtigen Marschrichtung getan zu vermehrt nach Fläche und topographischer Beschaffenheit
haben, und ersuche den Bundesrat, das Postulat entgegen- auszurichten, nehmen wir entgegen. Es ist tatsächlich so,
zunehmen. dass Flächenbeiträge produktionsneutral sind, d. h. keinen
Anreiz zur Ausdehnung der Produktion ergeben. Wir sind
Bundespräsident Honegger: Das Bundesgesetz über also bereit zu prüfen, wie dieser Vorteil auch bei ändern
Bewirtschaftungsbeiträge an Landwirtschaftsbetriebe mit Massnahmen genützt werden kann.
erschwerten Produktionsbedingungen wurde zusammen Insgesamt besteht somit die Bereitschaft des Bundesrates,
mit der Vollziehungsverordnung auf den 1. Juli 1980 in Kraft das Postulat entgegenzunehmen.
gesetzt. In einem Einfachen Bundesbeschluss wurde für die
fünf Jahre 1980 bis 1984 ein Rahmenkredit von 385 Millio- Überwiesen - Transmis
nen Franken bewilligt. Die Bewirtschaftungsbeiträge - dazu
gehören die Flächenbeiträge wie die Sömmerungsbeiträge
- kamen damit erstmals für das Jahr 1980 zur Auszahlung.
Der für 1980 und 1981 an die Landwirte des Berg- und
Hügelgebietes ausgerichtete Betrag belief sich auf je 69 #ST# 82.359
Millionen Franken.
Während mit den Kostenbeiträgen an Viehhalter insbeson- Motion Zumbühl
dere die Benachteiligung der Betriebe durch Klima, Höhen- Lenkung der Fleisch- und Eierproduktion
lage, Abgelegenheit usw. abgegolten wird, bezweckt die Orientation de la production
neue Massnahme der Flächenbeiträge einen Ausgleich der
Bewirtschaftungserschwerung infolge ungünstiger Oberflä-
de viande et d'œufs
chengestaltung. Dabei wurde schon bei der Vorbereitung
der Massnahme die Frage diskutiert, ob ein einheitlicher
Beitrag für Hang- und Steillagen mit 18 und mehr Prozent
Neigung oder eine Differenzierung der Beiträge mit höhe-
rem Ansatz für Steillagen mit 35 und mehr Prozent Neigung Wortlaut der Motion vom 6. März 1982
gewährt werden soll. Die Mehrheit der Kantone und interes- Der Bundesrat wird beauftragt, die Bestimmungen über die
sierten Organisationen sprach sich damals in der Vernehm- Lenkung der Fleisch- und Eierproduktion des Landwirt-
lassung für die erste Variante aus. Dabei wurden vor allem schaftsgesetzes unverzüglich einer grundsätzlichen Über-
administrative Gründe geltend gemacht, hätten doch bei prüfung zu unterziehen und eine Vorlage zu deren Revision
einer Differenzierung die Vorbereitungsarbeiten für die Aus- zu unterbreiten, in der insbesondere
scheidung der beitragsberechtigten Fläche in den Kanto- a. die Beiträge an kleine und mittelgrosse Betriebe nach
nen erheblich mehr Aufwand erfordert. Es herrscht die Mei- Artikel 19c nicht auf den Kostenausgleich gegenüber
nung vor, vorerst mit einem einfachen System von Flächen- Grossbetrieben begrenzt sind und nur bäuerlichen Betrie-
beiträgen zu beginnen. Eine Verfeinerung könnte allenfalls ben ausgerichtet werden, die möglichst viel inländisches
später vorgenommen werden. Der Bundesrat hat sich die- Futter einsetzen;
21. Juni 1982 311 Postulat Zumbühl
b. die Bewilligung von Stallbauten nach Artikel 19d einer ungenügender eigener Futtergrundlage verlegt wird, wäh-
Dringlichkeitsordnung unterstellt wird, in der Betriebe, die rend der bäuerliche Betrieb infolge der Milchkontingentie-
keine Verkehrsmilch abliefern oder Nebenprodukte aus der rung ohnehin nur noch geringe Veränderungsmöglichkeiten
Milchverarbeitung verwerten sowie andere aufstockungs- hat.
würdige Klein-und Mittelbetriebe, die keine Ausweichmög- Die Initiative scheint ein ungeeignetes Mittel zu sein, um
lichkeiten haben, bevorzugt behandelt werden. das Übel zu beheben. Sie schafft ein zusätzliches dirigis-
tisches Instrumentarium, das zwangsläufig wieder zahl-
Texte de la motion du 16 mars 1982 reiche Löcher, Schwachstellen und Ungerechtigkeiten auf-
Le Conseil fédéral est chargé de soumettre sans délai à un weisen wird, wie wir es in den letzten Jahren bereits mit der
réexamen fondamental les dispositions sur l'orientation de Einführung der einzelbetrieblichen Milchkontingentierung
la production de viande et d'ceufs, figurant dans la loi sur erfahren haben. Dazu setzt die Initiative auf der falschen
l'agriculture; il est également invité à faire parvenir au Parle- Ebene an. Sämtliche in der Initiative geforderten Massnah-
ment un projet tendant à réviser ces dispositions sur les men wären aufgrund der geltenden Verfassungsgrundlagen
points suivants: im Rahmen des Landwirtschaftsgesetzes grundsätzlich rea-
a. Les contributions destinées à assurer la compensation lisierbar. Eine Verfassungsinitiative würde lediglich einen
de l'avantage économique dont bénéficient les grosses grossen Zeitverlust bringen, ohne direkt zu materiellen Ver-
exploitations ne seront plus réservées aux petites et besserungen beizutragen.
moyennes exploitations au sens de l'article 19c, mais Das Landwirtschaftsgesetz hat - wie Sie wissen - im Jahre
allouées aux seules exploitations paysannes qui utilisent un 1979 nach langwierigen und mühsamen Vorarbeiten eine
maximum de fourrages indigènes; Reihe von Modifikationen erfahren, die die Fleisch- und
b. L'autorisation de construire de nouvelles étables au Eierproduktion in bäuerlichen Kleinbetrieben gegenüber
sens de l'article 19c/doit, dans les exploitations qui ne com- den industriellen Grossbetrieben entsprechend fördern
mercialisent pas de lait, ni ne mettent en valeur des pro- sollten. Diese Neuerungen sind nicht nur im Vergleich zu
duits dérivés provenant de la transformation du lait, être den Massnahmen im Bereich der Milchproduktion sehr spät
soumis à un certain ordre d'urgence; il doit aussi en aller de gekommen, sondern sie haben durch die lange parlamenta-
la même façon dans d'autres exploitations petites ou rische Prozedur auch materielle Veränderungen gegenüber
moyennes qui méritent de se développer et qui n'ont den Vorschlägen des Bundesrates erhalten. Die bäuerliche
aucune possibilité de remplacement. Tierproduktion soll durch die Beitragszahlungen im Kosten-
ausgleich nach Artikel 19c gefördert werden. Der indu-
Mitunterzeichner - Cosignataires: Arnold, Binder, Cavelty, striellen Tierhaltung soll nach Artikel 19b durch die Fixie-
(Diluer), Genoud, Guntern, Meier, Muheim, Schafften Schö- rung von Höchstbeständen eine Limite gesetzt werden.
nenberger, Stefani, Ulrich (12) Stallbauten werden laut Gesetz einer strengen Bewilli-
gungspflicht unterzogen.
Zumbühl: Die vorliegende Motion steht in einem direkten Die Theorie war offenbar einfacher als die Anwendung;
Zusammenhang mit der Futtermittelinitiative, die in der letz- denn heute, eineinhalb Jahre nach der Inkraftsetzung dieser
ten Woche im Nationalrat diskutiert worden ist. Sie ist das Novelle, existiert die Regelung der Beitragszahlung immer
Gegenstück zu einer gleichlautenden Motion der CVP-Frak- noch nicht. Offenbar ist es ausgesprochen schwierig, das
tion, die im Nationalrat mit einer deutlichen Mehrheit über- nach Gesetz für den Kostenausgleich bestimmende Krite-
wiesen worden ist. Da der Bundesrat bereit ist, diese rium - bäuerliche Produktion und nicht industrielle Tierhal-
Motion anzunehmen, können Sie hier durch die Zustim- tung - anzuwenden. Wir sind allerdings der Meinung, dass
mung zu meiner Motion einen weitern Zeitverlust vermeiden immerhin auch die geltende Regelung trotz ihrer Mängel
und dem Bundesrat sofort den Weg zum Handeln öffnen. vorläufig Anwendung finden könnte und durch eine entspre-
Nachdem die Futtermittelinitiative bereits ausführliche Dis- chende Verordnung konkretisiert werden müsste. Das Stall-
kussionen provoziert hat, möchte ich mich auf einige bewilligungsregime hat zu einem eigentlichen Stallbauver-
wenige Hinweise beschränken, um darzutun, dass die vor- hinderungsregime geführt, und für die Festlegung der
liegende Motion als eigentliche Alternative zur Initiative, die Höchstbestände gilt immer noch die Übergangsfrist, so
wir von der CVP aus ablehnen, aufzufassen ist. Die Initiative dass noch kein spürbarer Abbau zugunsten der bäuerlichen
bezweckt eine möglichst weitgehende Sicherstellung der Betriebe erfolgt ist.
Versorgung mit Nahrungsmitteln aus der tierischen Produk- Mit der Motion möchten wir ein doppeltes Ziel erreichen:
tion bäuerlicher Betriebe auf landes- und betriebseigener Einerseits soll unverzüglich die geltende Gesetzesgrund-
Futterbasis. Dazu sieht sie einerseits die Förderung der lage im Rahmen des Möglichen ausgeschöpft und die Aus-
betriebs- und landeseigenen Futtergrundlage vor, anderer- richtung der Beiträge in einer Verordnung geregelt werden.
seits möchte sie die Futtermitteleinfuhr nur noch so weit Unverzüglich ist dabei aber auch mit der Korrektur der
zulassen, als dadurch keine Absatzstörungen bei Milch, gesetzlichen Mängel im Landwirtschaftsgesetz zu begin-
Fleisch und Eiern verursacht werden, und schliesslich sol- nen. Dies bedeutet, dass in einer Revision von Artikel 19c
len die bäuerlichen und die gewerblichen Produzenten mit das Kriterium des Kostenausgleichs fallengelassen wird
angemessener eigener Futterbasis beim Zukauf oder bei und gleichzeitig die bäuerlichen Betriebe als solche defi-
der Zuteilung von importierten Futtermitteln bevorzugt wer- niert werden, die möglichst viel inländisches Futter einset-
den. Die logische Folge dieser Initiative wäre somit die Fut- zen. Damit entfällt die Unmöglichkeit, den Kostenvorteil der
termittelkontingentierung, welche die Probleme, die heute Grossbetriebe gegenüber rationell geführten kleinen und
bei der Milchproduktion mit der Milchkontingentierung mittleren Betrieben bemessen zu müssen. Gleichzeitig soll
entstehen, auch auf die Fleisch- und Eierproduktion ausde- jener Bauer, der inländisches Futter, vorwiegend natürlich
hen würde. Gleichzeitig würde auch die unternehmerische aus seiner eigenen Produktion, benötigt, bei den Beitrags-
Freiheit des Landwirts weiter beeinträchtigt. Weitere nega- zahlungen bevorzugt werden.
tive Erscheinungen einer solchen Futtermittelbewirtschaf- Die zweite Massnahme, die ebenfalls zu einer entscheiden-
tung in grossem Ausmass wären möglicherweise eine Ver- den Bevorzugung der bäuerlichen Betriebe gegenüber den
teuerung der Futtermittel, Bezugsschwierigkeiten für Klei- Grossbetrieben führen kann, bedarf keiner Gesetzesrevi-
nabnehmer in entlegenen Gebieten usw. sion, sondern lediglich einer entsprechenden Anpassung
Die Initiative strebt zum Teil Ziele an, die auch von uns er- der Verwaltungspraxis. Das heutige Stallbaubewilligungsre-
strebt werden, nämlich die Erhaltung der bäuerlichen Tier- gime lässt faktisch keine Differenzierungen zwischen den
produktion in Familienbetrieben und in möglichst enger Bin- verschiedenen Betrieben hinsichtlich ihrer Förderungswür-
dung an die eigene Futterproduktionsgrundlage. Es ist ins- digkeit zu. Wir fordern deshalb, dass für die Bewilligung von
besondere aus unserer Sicht unerwünscht, wenn die Struk- Stallbauten nach Artikel 19b Prioritätskriterien aufgestellt
turen derart verschoben werden, dass die tierische Verede- werden, so dass in erster Linie die Bewilligungen an jene
lungsproduktion in industrielle Betriebe ohne oder mit Bauern erteilt werden, die auf die Produktion von Milch ver-
Redevance sur le trafic des poids lourds 312 22 juin 1982
ziehten und nachweisen, dass sie eine hinreichendere Fut- #ST# Zehnte Sitzung - Dixième séance
tergrundlage für die Tierproduktion besitzen. Es sind dies
die aufstockungswürdigen Klein- und Mittelbetriebe, die
Dienstag, 22. Juni 1982, Vormittag
keine Ausweichmöglichkeiten haben, sowie solche Be-
triebe, die von der Milchproduktion ganz oder teilweise Mardi 22 juin 1982, matin
abgehen möchten. 8.00 h
Die vorliegende Motion gibt dem Bundesrat Gelegenheit,
unverzüglich und ohne Zeitverlust das zu tun, was die Ini- Vorsitz - Présidence: M. Dreyer
tianten und die Klein- und Mittelbauern von ihm schon
längst erwarten, was aber teilweise gerade durch die Exi-
stenz der Initiative bisher verhindert worden ist. Wir hoffen,
dass die entsprechenden Massnahmen, die der Bundesrat
vorschlägt, die Initianten zum Rückzug der Initiative zu 80.003
bewegen vermögen, damit uns und insbesondere der
schweizerischen Landwirtschaft eine schwere Zerreiss- Bundesverfassung (Schwerverkehrsabgabe)
probe erspart bleibt. Ich möchte hier betonen, dass ein Constitution fédérale
rasches Handeln des Bundesrates und nach - Vorliegen (redevance sur le trafic des poids lourds)
der entsprechenden Botschaft - eine zügige Beratung im
Parlament eine Notwendigkeit darstellen, wenn die Glaub-
würdigkeit unserer Agrarpolitik nicht leiden soll. Die Initian- Fortsetzung - Suite
ten müssen auf die Zusicherungen des Bundesrates eben-
Siehe Jahrgang 1980, Seite 698
sosehr bauen können, wie auf jene des Parlamentes,
Voir année 1980, page 698
welches mit der Überweisung der Motion seinen Hand-
lungswillen manifestiert. Beschlüsse des Nationalrates vom 8. Oktober 1981
Ich ersuche Sie deshalb um Zustimmung zu dieser Motion. Décisions du Conseil national du 8 octobre 1981
Bundespräsident Honegger: Ich spüre, dass Sie etwas
ungeduldig sind, nachdem die gleiche Motion auch im
Nationalrat eingereicht worden ist und ich im Nationalrat
eine dreiseitige Erklärung zur CVP-Motion abgegeben Antrag der Kommission
habe. Ich habe mich im Namen des Bundesrates bereit Mehrheit
erklärt, die Motion zu übernehmen. Ich glaube, ich kann Eintreten
darauf verzichten, hier die Begründung nochmals vorzutra-
gen. Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzuneh- Minderheit
men. (Debétaz, Reymond)
Überwiesen - Transmis Nichteintreten
An den Nationalrat - Au Conseil national Antrag Egli
Rückweisung an die Kommission
Proposition de la commission
Schluss der Sitzung um 19.45 Uhr
Majorité
La séance est levée a 19'h 45
Entrer en matière
Minorité
(Debétaz, Reymond)
Ne pas entrer en matière
Proposition Egli
Renvoi à la commission
#ST# 76.221
Parlamentarische Initiative (Nationalrat).
Autobahngebühren
Initiative parlementaire (Conseil national)
Péages sur les autoroutes
Bericht und Beschlussentwurf der Kommission des Nationalrates vom
10. Juli 1981 (BBI II, 1422)
Stellungnahme des Bundesrates vom 21. September 1981 (BBI III, 282)
Rapport de la commission du Conseil national et projet d'arrêté du
10 juillet 1981 (FF II, 1375)
Avis du Conseil fédéral du 21 septembre 1981 (FF III, 254)
Beschluss des Nationalrates vom 8. Oktober 1981
Décision du Conseil national du 8 octobre 1981
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Zumbühl Lenkung der Fleisch- und Eierproduktion
Motion Zumbühl Orientation de la production de viande et d'œufs
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1982
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 82.359
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 21.06.1982 - 18:15
Date
Data
Seite 310-312
Page
Pagina
Ref. No 20 010 703
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