Switzerland: Existing Regulations Sufficient for Genetic Engineering
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe government stated that while genetic engineering presents potential risks, particularly from known pathogens and unforeseen consequences, existing legislation and self-regulation by researchers adequately address these concerns. Switzerland has a commission that adapts international safety guidelines to local conditions, and researchers adhere to these principles due to transparency requirements and ethical standards. The government concluded that extensive legal regulation is unnecessary at this stage, as it would likely become outdated quickly and be less effective than the current system, while potentially hindering the benefits of genetic technology.
Legislator-Regeste
KI-generiertSwitzerland: Existing Regulations Sufficient for Genetic Engineering: und die resultierenden Neukombinanten werden in gutbe- der Überblick, den die Schweiz hier bietet, beispielhaft.
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KI-generiertVolltext
Interpellation Uchtenhagen 980 N 25 juin 1982
#ST# 82.353 Gen-Technologie auf den Gebieten der Medizin, der Ener-
gie, der Chemie, der Landwirtschaft und des Umweltschut-
Interpellation Uchtenhagen zes zu entwickeln.
Gen-Biologie - «Génétique» Risiken und Massnahmen. Jede neue Technologie ist mit
Risiken verbunden. Im vorliegenden Fall unterscheidet man
zwei Arten von Risiken. Das erste Risiko beruht auf der
Möglichkeit, dass der Forscher selber während seiner
Arbeit - und vielleicht auch seine Umgebung - durch einen
bekannten Krankheitserreger infiziert werden. Dieses
Wortlaut der Interpellation vom 15. März 1982 Risiko ist durch das Epidemiengesetz vom 18. Dezember
Der Bundesrat wird ersucht, sich über Ausmass und Gefahr 1970 abgedeckt. Es sieht vor, dass die Forscher, die mit
der in der Schweiz betriebenen Gen-Biologie, insbesondere Krankheitserregern arbeiten, alle notwendigen Vorsichts-
der Gen-Manipulation, zu äussern und mitzuteilen, ob er - massnahmen treffen müssen, um die Ansteckungsgefahr
wie andere Industriestaaten - ein Gesetz zum Schutz der gegenüber Menschen und Tieren auszuschliessen. Wir hal-
Gen-Technologie vorbereitet. ten dieses Risiko für gut abgedeckt, da die Forscher neben
der Absicherung durch das Gesetz aus der Erfahrung der
Texte de l'interpellation du 15 mars 1982 medizinischen Mikrobiologie Nutzen ziehen können, die
Le Conseil fédéral est invité à se prononcer sur l'impor- schon lange mit Krankheitserregern arbeitet.
tance et les dangers de la biologie des gènes qui est prati- Eine zweite, schwieriger zu erfassende Kategorie von Risi-
quée en Suisse, notamment sur la manipulation de celle-ci, ken umfasst alle Fälle, bei denen man die Möglichkeit uner-
et à dire si, comme dans d'autres pays industrialisés, il warteter und bis anhin unbekannter Folgen der Anwendung
entend élaborer une loi visant à nous préserver des dan- der Gen-Technologie nicht ausschliessen kann. Es ist das
gers que comporte la technologie en la matière. dem Unbekannten innewohnende Risiko. Um solche unvor-
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates hersehbare Risiken so weit wie möglich einzuschränken,
haben die Biologen der ganzen Welt aus eigener Initiative
Rapport écrit du Conseil fédéral Richtlinien ausgearbeitet, welche die Forscher über die zu
Gen-Biologie oder genetische Rekombinantentechnik ergreifenden Vorsichtsmassnahmen informieren. Diese
(Gen-Technologie). Während der letzten 20 Jahre hat die Richtlinien werden periodisch nachgeführt und dem jeweili-
Forschung ein neues Teilgebiet der Biologie erschlossen, gen Stand der Kenntnisse angepasst sowie in den interna-
die Molekularbiologie. Mehrere schweizerische Gruppen tionalen, zwischenstaatlichen und nationalen wissenschaftli-
haben dank der Unterstützung durch den Schweizerischen chen Gremien besprochen. Man sollte bei dieser Art von
Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen For- Risiken nicht von Gefahr sprechen, hat sich doch weltweit
schung wesentlich zu Erkenntnissen auf diesem neuen noch nie ein auf Gentechnologie zurückzuführender Unfall
Gebiet beigetragen. Einer der Bereiche, der von den neuen ereignet.
Erkenntnissen profitiert hat, ist die Genetik, was ganz natür- In der Schweiz ist die seit 1975 bestehende Kommission für
lich ist, steht doch das Gen am Anfang der Lebensvor- experimentelle Genetik der Schweizerischen Akademie der
gänge. In bestimmten Fällen beginnt man sich ein recht Medizinischen Wissenschaften namentlich damit beschäf-
genaues Bild über die Struktur der Gene in einer Zelle zu tigt, die auf internationaler Ebene ausgearbeiteten Sicher-
machen, wie sich die Gene ausdrücken, wie sie ihre Infor- heitsgrundsätze an schweizerische Verhältnisse anzupas-
mation übertragen und wie sie sich manchmal im Laufe der sen. Die Kommission besteht zurzeit aus Wissenschaftern
Zeit verändern. Die Arbeitsmethoden, die diese Erweiterung des öffentlichen und privaten Sektors, einem Juristen und
des Wissens ermöglichen, stützen sich auf die labormäs- Vertretern der Bundesverwaltung. Sie gibt jährlich an die in
sige Nachahmung einer Folge natürlicher biologischer Frage kommenden schweizerischen Forscher Empfehlun-
Ereignisse, die «genetische Rekombinationen» genannt gen heraus; sie führt ein Register über die in öffentlichen
werden. Dabei dienen Viren und Plasmide, beides selbstän- und privaten Laboratorien der Schweiz durchgeführten
dige kleine Erbträger, als Empfänger ausgewählter Gene, Experimente - im Vergleich zu vielen anderen Ländern ist
und die resultierenden Neukombinanten werden in gutbe- der Überblick, den die Schweiz hier bietet, beispielhaft.
kannten Mikroorganismen, Bakterien oder Hefen, zur Ver- Weiter organisiert sie wenn nötig Sonderkurse und ist
mehrung gebracht. Diese Methodik dient in der Grundla- bereit, den Forschern über die Sicherheitsbedingungen für
genforschung zur strukturellen und funktionellen Erfor- ein Experiment Auskunft zu geben. Schliesslich informiert
schung von Erbgut aus beliebigen Quellen, seien es sie periodisch Öffentlichkeit und Behörden über Umfang
Mikroorganismen, Pflanzen, Tiere oder Menschen. Sie öff- und Inhalt der Forschungen auf dem Gebiet der Gen-Tech-
net aber auch neue Wege der unmittelbaren, biotechnologi- nologie in der Schweiz und über die Probleme, die sich im
schen Anwendung, zum Beispiel der Herstellung neuer Zusammenhang mit den möglichen Risiken stellen können.
Medikamente. Die Verwendung von genetischen Rekombi- Ergänzend sei noch festgestellt, dass sich jeder Forscher,
nationen im Labor bildet einen Tätigkeitsbereich, der Gen- der an den Nationalfonds ein Unterstützungsgesuch für die
Technologie genannt wird. Der manchmal auch verwendete Realisierung einer Forschungsarbeit richtet, die mit geneti-
Ausdruck «Gen-Manipulation» ist im hiesigen Sprachge- schen Rekombinationen verbunden ist, verpflichten muss,
brauch leicht irreführend, da in ihm ein Werturteil verborgen, die von der Kommission erlassenen Sicherheitsvorschriften
ist. zu befolgen.
Die Gen-Technologie, Gegenstand dieser Interpellation, Andererseits hat sich auch die Erwartung bestätigt, dass
arbeitet nur mit sehr kleinen Fragmenten des genetischen das Befolgen der Richtlinien selbstregulierend ist, ist es
Materials einer Zelle. Diese Fragmente umfassen nur ein doch bei jeder Publikation von Forschungsergebnissen not-
oder höchstens einige wenige Gene, während eine mensch- wendig, die Versuchsbedingungen genau zu beschreiben.
liche Zelle etwa 1 Million Gene enthält. Aus den gleichen Gründen sowie aus Gründen der Bestim-
Die Forschung in der Schweiz. In der Schweiz benützten im mungen über die Sicherheit bei der Arbeit werden die emp-
Jahr 1981 49 Forschungsgruppen diese Methoden der fohlenen Sicherheitsvorschriften auch bei industriellen und
Gen-Technologie zur Erforschung von Fragen, welche die anderen, nicht staatlich subventionierten Forschungs- und
Gene von Viren, Bakterien, Hefen, Fliegen, Lurchen, Vögeln, Entwicklungsprojekten befolgt. Allgemein gelten ein ausge-
Säugern und Pflanzen betreffen. prägtes Verantwortungsbewusstsein und eine absolute
Diese Forschungen sind nicht nur deshalb von Interesse, Ehrlichkeit in allen wissenschaftlichen Publikationen und
weil sie die Grundkenntnisse über die Mechanismen der damit in der Arbeit selber als ethische Prinzipien der biolo-
Genetik erweitern, sondern auch weil sie die Heranbildung gisch-medizinischen Forschung.
einer ersten Generation schweizerischer Biologen ermögli- Anwendung der Gen-Technologie auf das Erbgut des Men-
chen, die fähig sein wird, Anwendungsmöglichkeiten der schen. Neuerdings zeichnen sich Möglichkeiten ab, zuvor
25. Juni 1982 981 Interpellation Bäumlin
isolierte und in ihrer Struktur und Funktion analysierte Gene #ST# 82.376
in den Zellkern eines anderen Organismus zurückzuver-
pflanzen. Dies könnte auch gangbare Wege für eine Gen- Interpellation Bäumlin
Therapie eröffnen, die zur Heilung gewisser Erbkrankheiten Pro Juventute. Bundesaufsicht
dienen dürfte (z. B. Thalassämie). Diese Art von Anwen- Pro Juventute. Surveillance de la Confédération
dung der Gen-Technik auf den Menschen stellt eine Reihe
von ethischen, rechtlichen und sozialen Fragen. Der Bun-
desrat verfolgt daher die Entwicklung der Forschung auf
diesem Gebiet mit Aufmerksamkeit und in engem Kontakt
mit den wissenschaftlichen und medizinischen Gesellschaf-
ten in der Schweiz und im Ausland. Wortlaut der Interpellation vom 18. März 1982
Schlussfolgerungen. Aus verschiedenen Gründen glauben In den letzten Wochen ist die Stiftung Pro Juventute
wir, dass beim heutigen Stand des Wissens und angesichts zunehmend ins Gerede gekommen. Die Presse berichtet
der in der Schweiz getroffenen Vorsichtsmassnahmen eine von Vorfällen, die Zweifel am Management dieser wichtigen
weitgehende gesetzliche Regelung keine nennenswerte Institution aufkommen lassen. Aus Sorge um den guten Ruf
Verminderung der Risiken bewirken würde, ohne gleichzei- der Pro Juventute bitte ich den Bundesrat um Beantwor-
tig den Nutzen zu schmälern, den uns diese Forschung tung folgender Fragen:
bringen kann. Einmal wandeln sich die Regeln, die zurzeit 1. Über welche jährlichen Einnahmen verfügt die Pro
im Ausland und in der Schweiz gelten, sehr rasch. Eine eid- Juventute aus dem Markenverkauf und aus anderen Zuwen-
genössische Gesetzgebung wäre also, kaum formuliert und dungen von seilen des Bundes?
angenommen, bereits überholt. Selbst wenn es sie gäbe,
würde die systematische Überwachung ihres Vollzugs 2. Wie wird die Bundesaufsicht über die Verwendung der
einen schwerfälligen Apparat erfordern, der höchst wahr- Spendengelder gewährleistet?
scheinlich weniger leistungsfähig wäre als das heute gel- 3. Trifft es zu, dass der Zentralsekretär zugleich Delegierter
tende System. Hinzu kommt die Tatsache, dass sich die der Stiftungskommission und damit sein eigener Vorgesetz-
Kategorie der möglichen Risiken zurzeit nicht in einer präzi- ter ist? Was hält der Bundesrat von dieser unüblichen
sen Gesetzgebung umschreiben liesse. Wie schon die Regelung?
Interpellantin erwähnt, wurden in einer Reihe von Ländern, 4. Wird das Management der Pro Juventute nicht dadurch
so auch in den Vereinigten Staaten und in der Bundesrepu- ernstlich beeinträchtigt, dass der Zentralsekretär gleichzei-
blik Deutschland, Versuche unternommen, die Arbeiten auf tig eine florierende Anwaltspraxis leitet?
dem Gebiet der Gen-Technologie gesetzlich zu regeln. Bis 5. Wie beurteilt der Bundesrat die Personalpolitik der Stif-
jetzt sind aber fast alle Versuche aus den erwähnten Grün- tung? Trifft es insbesondere zu, dass der Zentralsekretär
den gescheitert. Dagegen scheint es uns wichtig, mit der der Leiterin eines Pro-Juventute-Ferienheimes in St. Moritz
Gen-Technologie eröffnete Fragen rechtlicher, sozialer und gekündigt hat, gegen den Willen ihres direkten Vorgesetz-
ethischer Natur rechtzeitig zu diskutieren, die einer hohen ten und zuständigen Departementsleiters und ohne sich je
ethischen Norm entsprechenden Folgerungen zu ziehen über den Betrieb dieser Aussenstelle direkt ins Bild gesetzt
und diese in unserem Staat zu verwirklichen. Was das aller- zu haben? Weist der Umstand, dass gegenwärtig zwei Lei-
dings konkret bedeuten wird, ist heute noch nicht im Detail terinnen für dieses Ferienheim angestellt sind, ihre Funktion
abzusehen. aber nicht ausüben dürfen, nicht auf einen unsorgfältigen
Es ist zu erwarten, dass sich die Entwicklung der Gen- Umgang mit Spendengeldern hin?
Technologie, die sich erst noch im Anfangsstadium befin-
6. Aus welchen Geldern wurden die Betriebszuschüsse der
det, auf unsere Gesellschaft in verschiedener Weise auswir-
Pro Juventute an das AJZ Zürich bezahlt?
ken wird. Einerseits wird ihre Anwendung zur Lösung zahl-
reicher künftiger Probleme beitragen, andererseits ist sie
Texte de l'interpellation du 18 mars 1982
mit grosser Verantwortung verbunden, die zwischen den
Wissenschaftern, Bürgern und Behörden aufzuteilen sein Au cours des dernières semaines, il a de plus en plus été
wird. Eine offene Information, wie sie sich übrigens schon question de la fondation Pro Juventute. La presse a évoqué
jetzt, am Anfang dieser neuen Technologie, abzeichnet, des affaires qui jettent des doutes sur la bonne gestion de
scheint uns die beste Gewähr dafür zu sein, dass die Gen- cette importante institution. Soucieux de la bonne réputa-
Technologie mit einem Minimum an Risiken und unter Wah- tion de Pro Juventute, je prie le Conseil fédéral de répondre
rung der Rechte und der Würde des Menschen den Beitrag aux questions suivantes:
erbringt, den man von ihr erwartet. 1. Quel est le montant annuel des ressources, provenant à
la fois de la vente des timbres et de contributions versées
Frau Uchtenhagen: Zu dieser Frage wurde eine Diskussion par la Confédération, dont dispose Pro Juventute?
verlangt, weil die Antwort verschiedene Interessierte nur 2. Comment la Confédération exerce-t-elle la surveillance
teilweise befriedigt. Wir möchten aber davon absehen, weil sur l'utilisation des dons reçus par la fondation?
wir glauben, die Diskussion bringe nicht viel. Wir glauben 3. Est-il exact que le secrétaire général est en même temps
auch, dass der Bundesrat recht hat, dass eine gesetzliche délégué de la commission de la fondation et de ce fait son
Regelung diese schwierigen Fragen nicht lösen kann. Wir propre supérieur? Que pense le Conseil fédéral de ce sta-
möchten den Bundesrat aber eindringlich bitten, diese Fra- tut peu commun?
gen weiterhin zu verfolgen und dabei auch den Arbeiten
und Stellungnahmen des Europarates Rechnung zu tragen. 4. Le fait que le secrétaire général de Pro Juventute dirige
en même temps un prospère cabinet d'avocat ne compro-
met-il pas une gestion sérieuse de la fondation?
5. Que pense le Conseil fédéral de la politique du person-
nel menée par la fondation? Est-il exact, notamment, que le
secrétaire général a résilié le contrat de la responsable
d'une maison des vacances de la fondation à St-Moritz,
contre la volonté du supérieur direct et chef de départe-
ment de l'intéressée, sans jamais s'être penché personnel-
lement sur les problèmes d'exploitation de ce service exté-
rieur? Le fait qu'actuellement deux collaboratrices de cette
maison de vacances sont engagées mais n'ont pas le droit
d'exercer leurs fonctions ne révèle-t-il pas une utilisation
peu scrupuleuse des dons reçus par la fondation?
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Uchtenhagen Gen-Biologie
Interpellation Uchtenhagen "Génétique"
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1982
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 82.353
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 25.06.1982 - 08:00
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Seite 980-981
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