Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 82-353 KI-generiert

Switzerland: Existing Regulations Sufficient for Genetic Engineering

Geschäftsnummer VPB 82-353
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The government stated that while genetic engineering presents potential risks, particularly from known pathogens and unforeseen consequences, existing legislation and self-regulation by researchers adequately address these concerns. Switzerland has a commission that adapts international safety guidelines to local conditions, and researchers adhere to these principles due to transparency requirements and ethical standards. The government concluded that extensive legal regulation is unnecessary at this stage, as it would likely become outdated quickly and be less effective than the current system, while potentially hindering the benefits of genetic technology.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Switzerland: Existing Regulations Sufficient for Genetic Engineering: und die resultierenden Neukombinanten werden in gutbe- der Überblick, den die Schweiz hier bietet, beispielhaft.

Schlagwörter

KI-generiert
Genom Sicherheitsbedenken Selbstkontrolle auf freiwilliger Basis Nutzen und Gefahr Rechtssysteme lokale Gesetzgebung
KI-generiert

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Interpellation Uchtenhagen 980 N 25 juin 1982

#ST# 82.353 Gen-Technologie auf den Gebieten der Medizin, der Ener-

gie, der Chemie, der Landwirtschaft und des Umweltschut-

Interpellation Uchtenhagen zes zu entwickeln.

Gen-Biologie - «Génétique» Risiken und Massnahmen. Jede neue Technologie ist mit

Risiken verbunden. Im vorliegenden Fall unterscheidet man

zwei Arten von Risiken. Das erste Risiko beruht auf der

Möglichkeit, dass der Forscher selber während seiner

Arbeit - und vielleicht auch seine Umgebung - durch einen

bekannten Krankheitserreger infiziert werden. Dieses

Wortlaut der Interpellation vom 15. März 1982 Risiko ist durch das Epidemiengesetz vom 18. Dezember

Der Bundesrat wird ersucht, sich über Ausmass und Gefahr 1970 abgedeckt. Es sieht vor, dass die Forscher, die mit

der in der Schweiz betriebenen Gen-Biologie, insbesondere Krankheitserregern arbeiten, alle notwendigen Vorsichts-

der Gen-Manipulation, zu äussern und mitzuteilen, ob er - massnahmen treffen müssen, um die Ansteckungsgefahr

wie andere Industriestaaten - ein Gesetz zum Schutz der gegenüber Menschen und Tieren auszuschliessen. Wir hal-

Gen-Technologie vorbereitet. ten dieses Risiko für gut abgedeckt, da die Forscher neben

der Absicherung durch das Gesetz aus der Erfahrung der

Texte de l'interpellation du 15 mars 1982 medizinischen Mikrobiologie Nutzen ziehen können, die

Le Conseil fédéral est invité à se prononcer sur l'impor- schon lange mit Krankheitserregern arbeitet.

tance et les dangers de la biologie des gènes qui est prati- Eine zweite, schwieriger zu erfassende Kategorie von Risi-

quée en Suisse, notamment sur la manipulation de celle-ci, ken umfasst alle Fälle, bei denen man die Möglichkeit uner-

et à dire si, comme dans d'autres pays industrialisés, il warteter und bis anhin unbekannter Folgen der Anwendung

entend élaborer une loi visant à nous préserver des dan- der Gen-Technologie nicht ausschliessen kann. Es ist das

gers que comporte la technologie en la matière. dem Unbekannten innewohnende Risiko. Um solche unvor-

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates hersehbare Risiken so weit wie möglich einzuschränken,

haben die Biologen der ganzen Welt aus eigener Initiative

Rapport écrit du Conseil fédéral Richtlinien ausgearbeitet, welche die Forscher über die zu

Gen-Biologie oder genetische Rekombinantentechnik ergreifenden Vorsichtsmassnahmen informieren. Diese

(Gen-Technologie). Während der letzten 20 Jahre hat die Richtlinien werden periodisch nachgeführt und dem jeweili-

Forschung ein neues Teilgebiet der Biologie erschlossen, gen Stand der Kenntnisse angepasst sowie in den interna-

die Molekularbiologie. Mehrere schweizerische Gruppen tionalen, zwischenstaatlichen und nationalen wissenschaftli-

haben dank der Unterstützung durch den Schweizerischen chen Gremien besprochen. Man sollte bei dieser Art von

Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen For- Risiken nicht von Gefahr sprechen, hat sich doch weltweit

schung wesentlich zu Erkenntnissen auf diesem neuen noch nie ein auf Gentechnologie zurückzuführender Unfall

Gebiet beigetragen. Einer der Bereiche, der von den neuen ereignet.

Erkenntnissen profitiert hat, ist die Genetik, was ganz natür- In der Schweiz ist die seit 1975 bestehende Kommission für

lich ist, steht doch das Gen am Anfang der Lebensvor- experimentelle Genetik der Schweizerischen Akademie der

gänge. In bestimmten Fällen beginnt man sich ein recht Medizinischen Wissenschaften namentlich damit beschäf-

genaues Bild über die Struktur der Gene in einer Zelle zu tigt, die auf internationaler Ebene ausgearbeiteten Sicher-

machen, wie sich die Gene ausdrücken, wie sie ihre Infor- heitsgrundsätze an schweizerische Verhältnisse anzupas-

mation übertragen und wie sie sich manchmal im Laufe der sen. Die Kommission besteht zurzeit aus Wissenschaftern

Zeit verändern. Die Arbeitsmethoden, die diese Erweiterung des öffentlichen und privaten Sektors, einem Juristen und

des Wissens ermöglichen, stützen sich auf die labormäs- Vertretern der Bundesverwaltung. Sie gibt jährlich an die in

sige Nachahmung einer Folge natürlicher biologischer Frage kommenden schweizerischen Forscher Empfehlun-

Ereignisse, die «genetische Rekombinationen» genannt gen heraus; sie führt ein Register über die in öffentlichen

werden. Dabei dienen Viren und Plasmide, beides selbstän- und privaten Laboratorien der Schweiz durchgeführten

dige kleine Erbträger, als Empfänger ausgewählter Gene, Experimente - im Vergleich zu vielen anderen Ländern ist

und die resultierenden Neukombinanten werden in gutbe- der Überblick, den die Schweiz hier bietet, beispielhaft.

kannten Mikroorganismen, Bakterien oder Hefen, zur Ver- Weiter organisiert sie wenn nötig Sonderkurse und ist

mehrung gebracht. Diese Methodik dient in der Grundla- bereit, den Forschern über die Sicherheitsbedingungen für

genforschung zur strukturellen und funktionellen Erfor- ein Experiment Auskunft zu geben. Schliesslich informiert

schung von Erbgut aus beliebigen Quellen, seien es sie periodisch Öffentlichkeit und Behörden über Umfang

Mikroorganismen, Pflanzen, Tiere oder Menschen. Sie öff- und Inhalt der Forschungen auf dem Gebiet der Gen-Tech-

net aber auch neue Wege der unmittelbaren, biotechnologi- nologie in der Schweiz und über die Probleme, die sich im

schen Anwendung, zum Beispiel der Herstellung neuer Zusammenhang mit den möglichen Risiken stellen können.

Medikamente. Die Verwendung von genetischen Rekombi- Ergänzend sei noch festgestellt, dass sich jeder Forscher,

nationen im Labor bildet einen Tätigkeitsbereich, der Gen- der an den Nationalfonds ein Unterstützungsgesuch für die

Technologie genannt wird. Der manchmal auch verwendete Realisierung einer Forschungsarbeit richtet, die mit geneti-

Ausdruck «Gen-Manipulation» ist im hiesigen Sprachge- schen Rekombinationen verbunden ist, verpflichten muss,

brauch leicht irreführend, da in ihm ein Werturteil verborgen, die von der Kommission erlassenen Sicherheitsvorschriften

ist. zu befolgen.

Die Gen-Technologie, Gegenstand dieser Interpellation, Andererseits hat sich auch die Erwartung bestätigt, dass

arbeitet nur mit sehr kleinen Fragmenten des genetischen das Befolgen der Richtlinien selbstregulierend ist, ist es

Materials einer Zelle. Diese Fragmente umfassen nur ein doch bei jeder Publikation von Forschungsergebnissen not-

oder höchstens einige wenige Gene, während eine mensch- wendig, die Versuchsbedingungen genau zu beschreiben.

liche Zelle etwa 1 Million Gene enthält. Aus den gleichen Gründen sowie aus Gründen der Bestim-

Die Forschung in der Schweiz. In der Schweiz benützten im mungen über die Sicherheit bei der Arbeit werden die emp-

Jahr 1981 49 Forschungsgruppen diese Methoden der fohlenen Sicherheitsvorschriften auch bei industriellen und

Gen-Technologie zur Erforschung von Fragen, welche die anderen, nicht staatlich subventionierten Forschungs- und

Gene von Viren, Bakterien, Hefen, Fliegen, Lurchen, Vögeln, Entwicklungsprojekten befolgt. Allgemein gelten ein ausge-

Säugern und Pflanzen betreffen. prägtes Verantwortungsbewusstsein und eine absolute

Diese Forschungen sind nicht nur deshalb von Interesse, Ehrlichkeit in allen wissenschaftlichen Publikationen und

weil sie die Grundkenntnisse über die Mechanismen der damit in der Arbeit selber als ethische Prinzipien der biolo-

Genetik erweitern, sondern auch weil sie die Heranbildung gisch-medizinischen Forschung.

einer ersten Generation schweizerischer Biologen ermögli- Anwendung der Gen-Technologie auf das Erbgut des Men-

chen, die fähig sein wird, Anwendungsmöglichkeiten der schen. Neuerdings zeichnen sich Möglichkeiten ab, zuvor

25. Juni 1982 981 Interpellation Bäumlin

isolierte und in ihrer Struktur und Funktion analysierte Gene #ST# 82.376

in den Zellkern eines anderen Organismus zurückzuver-

pflanzen. Dies könnte auch gangbare Wege für eine Gen- Interpellation Bäumlin

Therapie eröffnen, die zur Heilung gewisser Erbkrankheiten Pro Juventute. Bundesaufsicht

dienen dürfte (z. B. Thalassämie). Diese Art von Anwen- Pro Juventute. Surveillance de la Confédération

dung der Gen-Technik auf den Menschen stellt eine Reihe

von ethischen, rechtlichen und sozialen Fragen. Der Bun-

desrat verfolgt daher die Entwicklung der Forschung auf

diesem Gebiet mit Aufmerksamkeit und in engem Kontakt

mit den wissenschaftlichen und medizinischen Gesellschaf-

ten in der Schweiz und im Ausland. Wortlaut der Interpellation vom 18. März 1982

Schlussfolgerungen. Aus verschiedenen Gründen glauben In den letzten Wochen ist die Stiftung Pro Juventute

wir, dass beim heutigen Stand des Wissens und angesichts zunehmend ins Gerede gekommen. Die Presse berichtet

der in der Schweiz getroffenen Vorsichtsmassnahmen eine von Vorfällen, die Zweifel am Management dieser wichtigen

weitgehende gesetzliche Regelung keine nennenswerte Institution aufkommen lassen. Aus Sorge um den guten Ruf

Verminderung der Risiken bewirken würde, ohne gleichzei- der Pro Juventute bitte ich den Bundesrat um Beantwor-

tig den Nutzen zu schmälern, den uns diese Forschung tung folgender Fragen:

bringen kann. Einmal wandeln sich die Regeln, die zurzeit 1. Über welche jährlichen Einnahmen verfügt die Pro

im Ausland und in der Schweiz gelten, sehr rasch. Eine eid- Juventute aus dem Markenverkauf und aus anderen Zuwen-

genössische Gesetzgebung wäre also, kaum formuliert und dungen von seilen des Bundes?

angenommen, bereits überholt. Selbst wenn es sie gäbe,

würde die systematische Überwachung ihres Vollzugs 2. Wie wird die Bundesaufsicht über die Verwendung der

einen schwerfälligen Apparat erfordern, der höchst wahr- Spendengelder gewährleistet?

scheinlich weniger leistungsfähig wäre als das heute gel- 3. Trifft es zu, dass der Zentralsekretär zugleich Delegierter

tende System. Hinzu kommt die Tatsache, dass sich die der Stiftungskommission und damit sein eigener Vorgesetz-

Kategorie der möglichen Risiken zurzeit nicht in einer präzi- ter ist? Was hält der Bundesrat von dieser unüblichen

sen Gesetzgebung umschreiben liesse. Wie schon die Regelung?

Interpellantin erwähnt, wurden in einer Reihe von Ländern, 4. Wird das Management der Pro Juventute nicht dadurch

so auch in den Vereinigten Staaten und in der Bundesrepu- ernstlich beeinträchtigt, dass der Zentralsekretär gleichzei-

blik Deutschland, Versuche unternommen, die Arbeiten auf tig eine florierende Anwaltspraxis leitet?

dem Gebiet der Gen-Technologie gesetzlich zu regeln. Bis 5. Wie beurteilt der Bundesrat die Personalpolitik der Stif-

jetzt sind aber fast alle Versuche aus den erwähnten Grün- tung? Trifft es insbesondere zu, dass der Zentralsekretär

den gescheitert. Dagegen scheint es uns wichtig, mit der der Leiterin eines Pro-Juventute-Ferienheimes in St. Moritz

Gen-Technologie eröffnete Fragen rechtlicher, sozialer und gekündigt hat, gegen den Willen ihres direkten Vorgesetz-

ethischer Natur rechtzeitig zu diskutieren, die einer hohen ten und zuständigen Departementsleiters und ohne sich je

ethischen Norm entsprechenden Folgerungen zu ziehen über den Betrieb dieser Aussenstelle direkt ins Bild gesetzt

und diese in unserem Staat zu verwirklichen. Was das aller- zu haben? Weist der Umstand, dass gegenwärtig zwei Lei-

dings konkret bedeuten wird, ist heute noch nicht im Detail terinnen für dieses Ferienheim angestellt sind, ihre Funktion

abzusehen. aber nicht ausüben dürfen, nicht auf einen unsorgfältigen

Es ist zu erwarten, dass sich die Entwicklung der Gen- Umgang mit Spendengeldern hin?

Technologie, die sich erst noch im Anfangsstadium befin-

6. Aus welchen Geldern wurden die Betriebszuschüsse der

det, auf unsere Gesellschaft in verschiedener Weise auswir-

Pro Juventute an das AJZ Zürich bezahlt?

ken wird. Einerseits wird ihre Anwendung zur Lösung zahl-

reicher künftiger Probleme beitragen, andererseits ist sie

Texte de l'interpellation du 18 mars 1982

mit grosser Verantwortung verbunden, die zwischen den

Wissenschaftern, Bürgern und Behörden aufzuteilen sein Au cours des dernières semaines, il a de plus en plus été

wird. Eine offene Information, wie sie sich übrigens schon question de la fondation Pro Juventute. La presse a évoqué

jetzt, am Anfang dieser neuen Technologie, abzeichnet, des affaires qui jettent des doutes sur la bonne gestion de

scheint uns die beste Gewähr dafür zu sein, dass die Gen- cette importante institution. Soucieux de la bonne réputa-

Technologie mit einem Minimum an Risiken und unter Wah- tion de Pro Juventute, je prie le Conseil fédéral de répondre

rung der Rechte und der Würde des Menschen den Beitrag aux questions suivantes:

erbringt, den man von ihr erwartet. 1. Quel est le montant annuel des ressources, provenant à

la fois de la vente des timbres et de contributions versées

Frau Uchtenhagen: Zu dieser Frage wurde eine Diskussion par la Confédération, dont dispose Pro Juventute?

verlangt, weil die Antwort verschiedene Interessierte nur 2. Comment la Confédération exerce-t-elle la surveillance

teilweise befriedigt. Wir möchten aber davon absehen, weil sur l'utilisation des dons reçus par la fondation?

wir glauben, die Diskussion bringe nicht viel. Wir glauben 3. Est-il exact que le secrétaire général est en même temps

auch, dass der Bundesrat recht hat, dass eine gesetzliche délégué de la commission de la fondation et de ce fait son

Regelung diese schwierigen Fragen nicht lösen kann. Wir propre supérieur? Que pense le Conseil fédéral de ce sta-

möchten den Bundesrat aber eindringlich bitten, diese Fra- tut peu commun?

gen weiterhin zu verfolgen und dabei auch den Arbeiten

und Stellungnahmen des Europarates Rechnung zu tragen. 4. Le fait que le secrétaire général de Pro Juventute dirige

en même temps un prospère cabinet d'avocat ne compro-

met-il pas une gestion sérieuse de la fondation?

5. Que pense le Conseil fédéral de la politique du person-

nel menée par la fondation? Est-il exact, notamment, que le

secrétaire général a résilié le contrat de la responsable

d'une maison des vacances de la fondation à St-Moritz,

contre la volonté du supérieur direct et chef de départe-

ment de l'intéressée, sans jamais s'être penché personnel-

lement sur les problèmes d'exploitation de ce service exté-

rieur? Le fait qu'actuellement deux collaboratrices de cette

maison de vacances sont engagées mais n'ont pas le droit

d'exercer leurs fonctions ne révèle-t-il pas une utilisation

peu scrupuleuse des dons reçus par la fondation?

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Uchtenhagen Gen-Biologie

Interpellation Uchtenhagen "Génétique"

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1982

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 82.353

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 25.06.1982 - 08:00

Date

Data

Seite 980-981

Page

Pagina

Ref. No 20 010 581

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.

Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.

Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.