Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 82-350 KI-generiert

Red Wine Import Quotas and Surcharges Abolition Attempt

Geschäftsnummer VPB 82-350
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A motion sought to abolish import quotas and surcharges on red wine, arguing that domestic supply was sufficient and such restrictions were no longer justified under agricultural law. The government opposed the motion, stating that while the situation warranted review, outright abolition could disrupt the long-term wine policy, particularly concerning production limitations and the protection of domestic viticulture. The government proposed converting the motion into a postulate to allow for a commission to study the distribution of import quotas and other related issues, a proposal that was ultimately rejected by the assembly.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 36ter al. 1 phrase, Art. 36ter Absatz, Art. 23 des Landwirtschaftsgesetzes, Art. 29 des Landwirtschaftsgesetzes, Weinstatut vom 23. Dezember 1971, Artikel 25 unseres Geschäftsreglementes; Red Wine Import Quotas and Surcharges Abolition Attempt: The government opposed the motion, stating that while the situation warranted review, outright abolition could disrupt the long-term wine policy, particularly concerning production limitations and the protection of domestic viticulture. The government proposed converting the motion into a postulate to allow for a commission to study the distribution of import quotas and other related issues, a proposal that was ultimately rejected by the assembly.

Schlagwörter

KI-generiert
Landwirtschaftsrecht Einfuhrpolitik Produktionsquoten Erfasste Erzeugnisse Gesetzlicher Schutz Handel mit alkoholischen Getränken

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 36ter al. 1 phrase
Art. 36ter al. 1 phrase introductive et let.
Art. 36ter Absatz
Sollen das nur die alten Kontingentsinhaber Art. 36ter Abs.
Art. 23 des Landwirtschaftsgesetzes
Cited as the legal basis for measures concerning the import of agricultural products when domestic sales are jeopardized, which is central to the motion's argument.
Art. 29 des Landwirtschaftsgesetzes
Cited alongside Article 23 of the Agricultural Law as a basis for import restrictions on wine.
Weinstatut vom 23. Dezember 1971
Cited as a legal basis for import restrictions on wine, specifically the 'Weinstatut'.
Artikel 25 unseres Geschäftsreglementes
Cited to support the argument that a motion can instruct the Federal Council to take action, including submitting a draft law or measure.
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 23 des Landwirtschaftsgesetzes

Cited as the legal basis for measures concerning the import of agricultural products when domestic sales are jeopardized, which is central to the motion's argument.

Art. 29 des Landwirtschaftsgesetzes

Cited alongside Article 23 of the Agricultural Law as a basis for import restrictions on wine.

Weinstatut vom 23. Dezember 1971

Cited as a legal basis for import restrictions on wine, specifically the 'Weinstatut'.

Verordnung über einen Zollzuschlag auf Einfuhren von Rotwein in Flaschen vom 4. Oktober 1976 bzw. vom 17. Oktober 1979

Cited as a legal basis for import restrictions, specifically for additional import duties on bottled red wine.

Artikel 25 unseres Geschäftsreglementes

Cited to support the argument that a motion can instruct the Federal Council to take action, including submitting a draft law or measure.

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Volltext

29. September 1982 487 Motion Dobler

haben, dass die regionalen Unterschiede in unserem Land #ST# 82.350

nicht jenes Ausmass angenommen haben wie in zentral

geleiteten Staaten. Dass regionale Ungleichgewichte am Motion Dobler

besten in föderalistisch konzipierten Ländern ausgeglichen Einfuhr von Rotwein

werden können, war eine wichtige Schlussfolgerung der

Importation de vin rouge

Aussprache.

Das Parlamentarierkomitee hat als beratendes Organ des

Ministerrates nicht die Befugnis, für alle EFTA-Länder eine

gemeinsame Regionalpolitik festzulegen. Dafür machte es

aber auf Anregung der finnischen Delegation von der Mög-

lichkeit Gebrauch, die Minister in der Form einer Entschlies- Wortlaut der Motion vom 10. März 1982

sung einzuladen, um eine pragmatische Zusammenarbeit Artikel 23 des Landwirtschaftsgesetzes sieht bei Gefähr-

auf Regierungsebene im regionalpolitischen Bereich abzu- dung des Absatzes einheimischer landwirtschaftlicher

klären; dies im Hinblick auf die Einsetzung von Massnah- Erzeugnisse zu kostendeckenden Preisen verschiedene

men, die nicht zu Handelsstromverzerrungen führen. Massnahmen bezüglich der Einfuhr gleichartiger Erzeug-

Das Komitee beschloss, sich an künftigen Sitzungen weiter- nisse aus dem Ausland vor. Seit etlichen Jahren vermag die

hin mit diesem Thema zu befassen. einheimische Weinwirtschaft die Nachfrage nach inländi-

2. Die schweizerische Wirtschaftslage: Traditionsgemäss schem Rotwein nicht mehr zu decken. Die Versorgungslage

wird die wirtschaftliche Lage des Gastgeberlandes beson- mit inländischem Rotwein ist äusserst prekär. Eine Gefähr-

ders gründlich erörtert und diskutiert. Bundespräsident dung des Absatzes im Sinne des Artikels 23 des Landwirt-

Honegger, der das Komitee über die schweizerische Wirt- schaftsgesetzes ist längst nicht mehr vorhanden. Trotzdem

schaftslage orientierte, kam zum Schluss, dass ein schwe- bestehen die mit Bezug auf die Einfuhr getroffenen ein-

rer gesamtwirtschaftlicher Rückschlag kaum zu befürchten schränkenden oder erschwerenden Massnahmen weiter

sei. Gravierende Beschäftigungsprobleme sollten der (Weinkontingentierung, Zollzuschläge auf Einfuhren von

Schweiz - abgesehen von Schwierigkeiten in einzelnen Rotwein in Flaschen).

Sektoren und Regionen - kaum erwachsen. Diese Erwar- Der Bundesrat wird daher ersucht,

tung gilt unter den Annahmen, dass die internationale Kon- a, die Kontingentierung der Einfuhr von Rotwein sowie

junktur allmählich wieder in Gang kommt, eine weitere Auf-

b. die Zollzuschläge auf Einfuhren von Rotwein in Flaschen

wertung des Frankens vermieden werden kann und es

aufzuheben.

gelingt, die protektionistischen Tendenzen in Schranken zu

halten. Texte de la motion du 10 mars 1982

In Antwort auf verschiedene Fragen betonte der Bundes- Lorsque le placement de produits agricoles indigènes à des

präsident, dass die grosse wirtschaftspolitische Zurückhal- prix équitables est compromis, la loi sur l'agriculture prévoit

tung der Landesregierung, die Fähigkeit der Industrie, sich à son article 23 diverses mesures concernant l'importation

neuen Marktbedingungen ohne die Hilfe der Regierung de produits de même genre. Depuis quelques années, la

anzupassen, und das gute Verhältnis zwischen den Sozial- viticulture suisse n'arrive plus à satisfaire à la demande de

partnern eine wichtige Rolle in der positiven Entwicklung vin rouge indigène et l'approvisionnement est extrêmement

der schweizerischen Wirtschaft spielten. précaire. Il y a longtemps que l'on ne peut plus parler de

Über die wirtschaftliche Situation in der Region Basel orien- placement compromis au sens de l'article 23 de la loi sur

tierten sich die EFTA-Parlamentarier bei Kontakten mit der l'agriculture. Cependant, les mesures restreignant les

Basler Regierung, der chemischen Industrie, der Handels- importations ou les rendant plus difficiles sont maintenues

kammer und einer Grossbank. (Contingentement du vin, taxes supplémentaires sur les

Der neue Generalsekretär, der Norweger Per Kleppe, legte importations de vin rouge en bouteilles).

dem Komitee auch den EFTA-Jahresbericht vor, der sich -

angesichts der wachsenden Arbeitslosigkeit - besonders En conséquence, le Conseil fédéral est invité à supprimer

mit dem Problem des Protektionismus auseinandersetzt. a. Le contingentement de l'importation de vin rouge, ainsi

Die Bekämpfung dieser Gefahr wird Hauptaufgabe nicht nur que

der EFTA, sondern auch des GATT und der OECD sein. b. Les taxes supplémentaires sur les importations de vin

Nationalrat Gautier legte seinen Bericht über die Ergeb- rouge en bouteilles.

nisse der ersten Sitzung mit einer Delegation des Europäi-

schen Parlaments vom November 1981 vor, über die wir Sie Mitunterzeichner - Cosignataires: Affolter, Binder, Bürgi,

anlässlich der Wintersession 1981 orientierten. Die nächste Egli, Letsch, Meier, Miville, Muheim, Münz, Schmid, Schö-

Sitzung wird voraussichtlich zu Beginn des folgenden Jah- nenberger, Weber, Zumbühl (13)

res in Strassburg stattfinden, wobei folgende Themen zur

Diskussion kommen können: Dobler: Zum Schütze des inländischen Weines beschränkt

der Bund die Weineinfuhr durch verschiedene Massnah-

- nichttarifische Handelshemmnisse

men, nämlich einmal durch die Kontingentierung der Einfuhr

- Transportprobleme offener Rotweine und weisser Qualitätsweine, offen und in

- staatliche Beihilfen Flaschen, sowie durch das Verbot der Einfuhr weisser Ku-

- Exportkredite rantweine und ferner durch die Erhebung von Zollzuschlä-

- Umweltschutz gen für Einfuhren grösserer Mengen von Rotweinen in Fla-

schen. Diese Einschränkungen stützen sich auf das Land-

- Beziehungen zu Drittländern (USA, Japan, Ostländer) wirtschaftsgesetz, und zwar auf Artikel 23 und 29 und die

- Beziehungen zu neuindustrialisierten Ländern. hierzu ergangenen Ausführungserlasse des Bundesrates

Die nächste ordentliche Sitzung des Komitees wird im Juni und insbesondere auf das Weinstatut vom 23. Dezember

1983 in Helsinki stattfinden. 1971 sowie auf die Verordnung über einen Zollzuschlag auf

Wir bitten Sie, von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen. Einfuhren von Rotwein in Flaschen vom 4. Oktober 1976

bzw. vom 17. Oktober 1979.

Le président: Notre collègue Egli, tout à l'heure a fait d'une Gemäss Landwirtschaftsgesetz sind solche einfuhrbe-

pierre deux coups et s'est référé au rapport que vous avez schränkenden Massnahmen nur insofern zulässig, als der

sous les yeux en disant qu'il ne s'exprimerait plus à son Absatz der inländischen Produkte zu kostendeckenden

sujet. Il nous prie d'en prendre acte. Preisen gefährdet ist. Es ist eine in weiten Kreisen bekannte

Y a-t-il un autre avis? Tatsache, dass nach den seit Jahren bestehenden sowie

Ce n'est pas le cas. Vous avez ainsi tacitement pris acte de den absehbaren, künftigen Marktverhältnissen von einer

ce rapport. Gefährdung des Absatzes inländischer Rotweine zu ange-

Motion Dobler 488 29 septembre 1982

messenen Preisen nicht mehr die Rede sein kann! Die vom Bundespräsident Honegger: Von den vier letzten Ernten

Bund veröffentlichten Zahlen über Import, inländische Ernte inländischer roter Trauben, deren Produktion durch den

und Verbrauch sprechen eine deutliche Sprache und bewei- Rebbaukataster begrenzt ist, waren drei ausserordentlich

sen, dass der Anteil schweizerischer Weine am Gesamtver- schlecht, nämlich jene von 1978, 1980 und 1981. Dies hatte

brauch seit 1969/70 stetig gesunken, andererseits aber der dann zur Folge, dass sich die Lagerbestände an inländi-

Pro-Kopf-Verbrauch erheblich angestiegen ist. Eindrücklich schem Rotwein seit 1978 ständig verringerten und heute

ist die Feststellung, dass vier Fünftel des Rotweinkonsums ungenügend sind. Deshalb ergaben sich Spannungen auf

oder ungefähr zwei Drittel der in der Schweiz konsumierten dem inländischen Rotweinmarkt. Die schlechten Ernten

roten und weissen Weine importiert werden müssen. Der bewirkten einen Rückgang des inländischen Rotweinkon-

Gesamtverbrauch von Rotwein betrug zum Beispiel in den sums. Demgegenüber stieg aber der gesamte Rotweinkon-

Jahren 1966/67 bis 1980/81 2 111 000 Hektoliter im Durch- sum in der Schweiz von 208 Millionen Liter im Jahre 1977/78

schnitt pro Jahr. Der Anteil der inländischen Produktion auf 221 Millionen Liter im Jahre 1980/81, was einen neuen

hieran betrug 421 000 Hektoliter, also lediglich etwa ein Rekord bedeutete. Zudem sind die Lagerbestände an aus-

Fünftel. Dazu kommt, dass von der gesamten inländischen ländischen Rotweinen stark gestiegen. Hieraus kann

Rotweinproduktion höchstens die Hälfte den Schutz des gefolgert werden, dass gesamthaft gesehen der Rotwein-

Landwirtschaftsgesetzes in Anspruch nehmen kann, da markt trotz Kontingentierung der Einfuhr von Rotwein in

eine grosse Zahl von Rebbergen mit den dazu gehörigen Fässern genügend versorgt war. In der Tat wurden seit

Betrieben im Eigentum von Weinhandelsgesellschaften, 1978 jedes Jahr sehr beträchtliche Zusatzkontingente eröff-

Kantonen, Gemeinden und privaten Hobby-Weinbauern net.

steht, die die Unternehmen durch Angestellte bewirtschaf- Bei der Beurteilung der Zweckmässigkeit der Massnahmen

ten lassen. Diese Unternehmen stellen gewerbliche oder zur Beschränkung der Einfuhr von ausländischen Weinen

industrielle Betriebe dar, denen unberechtigterweise der kann der Bundesrat nicht allein auf die jeweilige Marktlage

Schutz des Landwirtschaftsgesetzes zugute kommt und die abstellen. Vielmehr hat er auch die mittel- und langfristigen

somit widerrechtlich den Importschutz geniessen und zu Folgen einer allfälligen Rückkehr zur freien Einfuhr in

Unrecht Subventionen aus dem Rebbaufonds erhalten. Betracht zu ziehen. Insbesondere muss vermieden werden,

Es bedarf keiner weiteren Erörterungen, dass unter diesen dass die unserem eigenen Rebbau auferlegten Produk-

Umständen die rechtlichen Voraussetzungen für die weitere tionsbeschränkungen in Frage gestellt werden. Aus diesen

Aufrechterhaltung der Rotweinkontingentierung fehlen. Sie Gründen hält der Bundesrat dafür, dass gegenwärtig die

ist somit unverzüglich aufzuheben. Ebenso wie die Rot- Kontingentierung der Einfuhr von Rotwein in Fässern und

weinkontingentierung ist auch die Erhebung von Zollzu- die Zollzuschläge auf der Einfuhr von Rotwein in Flaschen

.schlägen, die der Bundesrat erstmals 1976 einführte, unge- nicht aufgehoben werden können. Der Bundesrat ist aber

rechtfertigt. Mit den Zollzuschlägen sollte die Einfuhr von der Auffassung, dass die geltende Einfuhrregelung beim

Rotweinen in Flaschen eingedämmt werden. Voraussetzung Wein überprüft werden muss. Dies gilt insbesondere hin-

für die Erhebung ist auch hier, dass der Absatz einheimi- sichtlich der Verteilung der Einfuhrkontingente auf die

scher Weine zu angemessen Preisen gefährdet ist, was - Importfirmen und bezüglich der Einfuhrregelung für Rot-

wie bereits ausgeführt - nicht zutrifft. Schon 1976 war es wein in Flaschen.

äusserst fraglich, ob die Einführung der Zollzuschläge Mein Departement hat deshalb eine Expertenkommission

begründet war, da unmittelbar vor der Einführung der Ver- unter dem Vorsitz von Herrn Nationalrat Junod mit dieser

brauch grösser war als die Produktion. In der Folge konnte Überprüfung beauftragt. Sie hat Lösungen vorzuschlagen,

der Verbrauch durch die jährlichen Erntemengen nicht mehr um die geltende Einfuhrregelung besser den heutigen Ver-

gedeckt werden. So betrug zum Beispiel im Jahre 1978/79 hältnissen anzupassen. Dabei ist der Sicherung des Absat-

die Ernte 369 800 Hektoliter und der Verbrauch mit Hilfe der zes des inländischen Weines Rechnung zu tragen. Die

Vorräte 436 000 Hektoliter. Interessant sind auch die für die Arbeiten dieser Kommission müssen bis zum 30. Juni des

diesjährigen Ernten zu erwartenden Zahlen. Ich verweise nächsten Jahres abgeschlossen sein.

hierzu auf einen Artikel aus der «NZZ» Nr. 205 vom 4V Bei dieser Sachlage kann der Bundesrat die Motion nicht

5. September 1982 betreffend den Weinkonsum sowie eine als solche entgegennehmen. Er empfiehlt, sie in ein Postu-

Statistik des Bundesamtes für Landwirtschaft über die lat umzuwandeln. Abgesehen davon muss in formeller Hin-

Wein- und Traubensaftvorräte am 30. Juni 1982. Was die im sicht festgehalten werden, dass der Motionär den Bundes-

«NZZ»-Artikel erwähnten sogenannten deutlich erhöhten rat zu einem bestimmten Verhalten im delegierten Recht-

Lagerbestände betrifft, so ist daraus zu schliessen, dass setzungsbereich verpflichten will, was mit einer Motion

die Situation keineswegs als alarmierend bezeichnet wer- nach Auffassung des Bundesrates nicht möglich ist.

den kann. Die erhöhten Lager werden den bestehenden Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag des Bundesrates zuzu-

Nachfrageüberhang keineswegs beseitigen, sondern höch- stimmen, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.

stens zu einer leichten Entspannung der Marktlage beitra-

gen. Dies kann am Beispiel der Walliser Weissweine Le président: Le motionnaire n'est pas de cet avis; il main-

demonstriert werden, die gemäss Statistik des Amtes für tient sa motion.

Landwirtschaft den grössten Vorratszuwachs bei den inlän-

dischen Weinen zu verzeichnen haben. Zwar sind die Vor- Dobler: Ich danke dem Herrn Bundespräsidenten für seine

räte bis zum 30. Juni 1982 auf 20,9 Millionen Liter angestie- Antwort, gestatte mir aber doch, kurz dazu Stellung zu neh-

gen, im Gegensatz dazu betrugen sie 1981 16,8 Millionen men.

Liter. Die neuesten Zahlen sind jedoch sehr zu begrüssen, Wie ich gehört habe, ist der Bundesrat bereit, die Überprü-

wenn man bedenkt, dass die Vorräte an Walliser Weisswein fung der in der Motion aufgeworfenen Fragen durchzufüh-

1976 noch 30,1 Millionen Liter betrugen und 1980, als man ren. Offensichtlich hat die Motion, die ich anfangs März

bereits von einer ausgesprochenen Mangellage sprach, 1982 eingereicht habe, zumindest diese Wirkung bereits

noch 23,7 Millionen Liter. erzielt. Ich gestatte mir aber, darauf hinzuweisen, dass in

bezug auf den letzten Satz, der aus Ihrer Antwort hervorge-

Ich habe meine Motion am 10. März 1982 eingereicht. Und gangen ist, ich meinerseits eine andere Auffassung zutage

ich betone, dass sie sich nicht auf Weisswein, sondern lege, und zwar verweise ich auf Artikel 25 unseres

lediglich auf die Anhebung der Zollzuschläge auf Rotwein in Geschäftsreglementes. Hier steht, dass das Postulat den

Flaschen sowie auf die Rotweinkontingentierung bezieht. Bundesrat beauftragt zu prüfen, ob ein Gesetz- oder ein

Die Weiterführung des Zollzuschlages durch die neue Ver- Beschlussentwurf vorzulegen oder eine Massnahme zu

ordnung vom 17. Oktober 1979 war weder gerechtfertigt treffen sei. Bei der Motion wird der Bundesrat beauftragt,

noch notwendig. Sie ist es heute aufgrund der oben darge- einen Gesetz- oder Beschlussentwurf vorzulegen oder eine

legten Lage auf dem einheimischen Weinmarkt erst recht Massnahme zu treffen. Nun sagt der Bundesrat, dass es

nicht! Die Verordnung ist somit aufzuheben! rechtlich nicht zulässig sei, im Rahmen einer Motion auf den

29. September 1982 489 Motion Dobler

Delegationsbereich einzuwirken. Ich möchte hier darauf Cavelty: Nachdem Herr Kollega Steiner die Bündner Weine

verweisen, dass wohl mit der Motion die Aufhebung einer nicht zu den Ostschweizer Weinen gezählt hat, müsste ich

Verordnungsbestimmung des Bundesrates bezweckt wird. mich eigentlich zum Sprecher dieser Weine machen. Ich

Aber ich habe mir, weil ich diesen Einwand erwartet habe, spreche aber nicht deswegen. Ich wende mich gegen die

die Mühe genommen, mich in der Literatur und in der Motion und gegen das Postulat, sofern es mehr verlangt als

Rechtspraxis umzusehen, und ich komme nicht umhin, in eine Überprüfung im Sinne des Bundesrates. Dies aus fol-

bezug auf die Literatur wieder einmal unseren Kollegen genden Gründen: Die Motion will die Einfuhrkontingente

Prof. Jean-François Aubert zu zitieren, der in seinem «Traité abschaffen und auf den Zollzuschlag für den Import von Fla-

des droits constitutionnels» geschrieben hat, und zwar in schenweinen verzichten.

Band 2 Nr. 1369, «C'est une des questions les plus délica- Einmal zu den Kontingenten: Der Bundesrat hat den Sinn

tes de notre droit constitutionnel», er drückt sich also hier der Kontingente dargelegt. Der erste Sinn ist der, dass die

sehr vorsichtig aus und sagt nicht eigentlich, auf welche einheimische Weinproduktion gegenüber dem Ausland

Seite er sich schlagen will. Hingegen sagt die Praxis der geschützt werden soll. Ein weiterer Sinn ist der, dass damit

eidgenössischen Justizabteilung im Gutachten vom die Produktionsbeschränkungen, die der Bund den einhei-

28. März 1978 eindeutig, dass diese Zulässigkeit der Motion mischen Produzenten auferlegt, in irgendwelcher Form auf-

zu bejahen sei, und im Gutachten vom 1. November 1978 gewogen werden sollen. Die Kontingentwirtschaft hat noch

wird erklärt, der Schluss sei gestattet, dass eine Motion in andere positive Auswirkungen. Insbesondere wird ein Kon-

den Delegationsbereich eingreifen dürfe. Wir haben hier tingent nur jenen Bewerbern erteilt, die über eine entspre-

meines Erachtens eine ganz klare Praxis der eidgenössi- chende Infrastruktur in der Schweiz verfügen, also Keller,

schen Justizabteilung. Ich würde darum meinen, dass es Fässer usw. Dies bringt doch in beschränktem Rahmen

sowohl aus sachlichen wie aus rechtlichen Überlegungen Arbeit und Verdienst in der Schweiz. Ferner müssen die

gerechtfertigt ist, an der Motion festzuhalten. Inhaber von Kontingenten im Besitze des kantonalen Wein-

handelspatents sein. Sie müssen der Weinkommission

Steiner: Ein Ständerat wendet sich aus Gründen der Kolle- zwecks Kontrollen jederzeit Zutritt zu ihren Kellereien

gialität nur ungern gegen einen Vorstoss eines Kollegen, gewährleisten.

besonders wenn der Kollege Dobler heisst und sein Begeh- Es wäre aus diesen Gründen schade, die Kontingente ein-

ren von der qualitativen und quantitativen Blüte des Rates fach abzuschaffen. Dass man aber ihre Verteilung überprüft

mitgetragen wird. Wenn ich trotzdem gegen eine Überwei- - im Sinne der Überprüfung beim Getreide usw. - ist richtig,

sung dieser Motion bin, dann aus persönlicher Kenntnis der und dafür bin ich auch zu haben, nicht aber weiter, vor

Verhältnisse. allem nicht im Sinne einer Abschaffung dieser Kontingente.

Nachdem Herr Dobler merkwürdigerweise nur die Rotweine Zum Zollzuschlag auf importiertem Rotwein in Flaschen:

anvisiert, mache ich mich zum Sprecher der Ostschweizer Wer nur Flaschen mit Wein importiert, leistet natürlich für

Rotweinproduzenten, besonders derjenigen meiner Heimat die Arbeitsbeschaffung in der Schweiz sehr wenig. Im

Schaffhausen und der Zürcher und Thurgauer Nachbar- Gegenteil; derjenige, der hier produziert, der gibt auch hier

schaft. Ich stelle fest, dass die beabsichtigte Freigabe vom Arbeit und Verdienst. Der Import von Flaschen konkurren-

Rotweinimport wesentliche Absatzschwierigkeiten einhei- ziert unsere Weinbauern, ohne dass wir dafür etwas haben.

mischer Weine nach sich ziehen müsste, gar mit der Gefahr Es ist deshalb richtig, dass wir einen Zoll darauf erheben.

von Strukturzusammenbrüchen auf lange Frist als weitere Der Zollzuschlag beträgt 1 Franken pro Liter, und die gan-

Folge. zen Einnahmen der letzten drei Jahre machten im Durch-

Unser einheimischer Wein wird in der Konkurrenz mit dem schnitt 14 Millionen Franken aus. Diese 14 Millionen Fran-

ausländischen immer teurer sein. Es ist nicht nur unsere ken dienen einerseits dem Schutz des einheimischen Pro-

gute Qualität, sondern es sind auch unsere Hang- und Steil- duzenten gegenüber dem ausländischen, und sie bringen

lagen, die höhere Produktionskosten erfordern als die andererseits Geld in die Kasse, Geld, das in den Rebbau-

Bewirtschaftung der grossen Flachgebiete im Ausland. fonds für die Hilfe an die einheimischen Weinbauern geht.

Gerade wegen dieser Unterschiede in den Produktionsbe- Gesamthaft gesehen ist zu sagen, dass der einheimische

dingungen müsste die Einfuhr der ausländischen Weine Weinbau als Teil unserer Landwirtschaft staatlichen Schutz

kontingentiert werden. Diese Regelung hat sich seit unge- geniessen darf und soll. An einer Verbilligung der ausländi-

fähr 50 Jahren eingespielt, sie hat sich bewährt, und zwar schen Konkurrenz sind wir aus agrarpolitischen, aber auch

nicht zuletzt deswegen, weil je nach der Ernte in flexibler aus sozialen Gründen - ich denke da an übermässigen

Art Zusatzkontingente, zum Teil sogar recht grosszügig, Weinkonsum - nicht interessiert.

erteilt werden. Dabei fliessen die in der Motion ebenfalls lei- Ich stimme gegen die Motion und für das Postulat nur inso-

der anvisierten Zollzuschläge in den Rebfonds, der eine fern, als es eine Überprüfung dieser Kontingentwirtschaft

segensreiche Wirkung entfaltet. beinhaltet.

Ich glaube, es wäre verhängnisvoll, eine bewährte Ordnung

aufs Spiel zu setzen, besonders im gegenwärtigen Zeit- M. Genoud: Je combats la motion de M. Dobler et ceci

punkt, wo die im Motionstext genannten Voraussetzungen pour plusieurs raisons. Tout d'abord, il faut se souvenir que

gottlob in Bälde gar nicht mehr zutreffen werden. Die Ver- le contingentement de l'importation des vins en Suisse est

sorgungslage mit inländischem Wein wird mit diesem une pierre angulaire de toute notre économie vinicole. Il ne

Herbst eine ganz andere sein als noch vor kurzem. faut pas perdre de vue qu'il est le pendant également de

Als Weinbauernsohn habe ich, nebst anderem, gelernt, Ver- notre cadastre viticole fédéral. Si l'on déplore peut-être

trauen in die Natur zu haben, und so kommt es nicht von qu'en période de faible production le marché est insuffi-

ungefähr, dass ich den Zeitpunkt dieser heutigen Debatte - samment alimenté, au lieu de demander l'ouverture des

beim schönsten Herbstwetter, im Zusammenhang mit einer frontières, pour être logique avec les regrets qu'exprimé

bevorstehenden «récolte du siècle» - so werte, wie wenn M. Dobler, il faudrait demander d'augmenter la production

sich die Natur selber gegen diese Motion stemmen wollte. indigène et par là d'étendre le cadastre viticole et, par voie

Darf ich auch meinen Vorgänger in diesem Rat, Weinbauer de conséquence, plus tard, de protéger encore davantage

Konrad Graf, bemühen, der hier wohl blumigere Worte als la production indigène. Ce n'est pas ce que je fais; mais je

ich gebrauchen würde? dois quand même souligner ce que je considère comme

Damit Sie zum Schluss feststellen können, welch unge- une incohérence dans la proposition de M. Dobler. Il se

ahnte Kräfte die Liebe zur Rebe zu erwecken vermag, fol- plaint d'une trop faible alimentation du marché en vin indi-

gendes: Ich bin nicht nur gegen die Überweisung der gène et, pour résoudre le problème, il demande de suppri-

Motion, sondern ich müsste sogar den Vorstoss in der mer les barrières à la frontière. Je ne vois pas en quoi l'arri-

Form des Postulats bekämpfen. vée d'un plus grand nombre d'hectolitres de vins étrangers

améliorerait l'alimentation du marché en vins indigènes. Je

ne comprends donc pas la proposition. M. Dobler veut-il

63-S

Motion Dobler 490 29 septembre 1982

poser des bases à un autre niveau, dans un autre terrain, à M. Reymond: J'aimerais ajouter deux éléments à ce que

savoir s'attaquer à la répartition des contingents de vins vient de dire M. Genoud. D'abord, chacun sait que la pro-

importés, ce qui est une tout autre question? M. le prési- duction mondiale de vin est tendanciellement excédentaire.

dent de la Confédération l'a exposé tout à l'heure: une Ces excédents sont à nos portes: en France, en Italie, en

commission est à l'œuvre pour tenter d'améliorer le sys- Espagne, en Grèce et au Portugal. Le Marché commun,

tème de répartition des contingents. Je crois que c'est grâce au système du Fonds européen d'orientation et de

quelque chose qui n'a rien à voir avec le problème qui nous garantie agricole, octroie des subsides extrêmement impor-

est posé. tants à l'exportation, de sorte que si l'on supprimait chez

Il faut prendre un autre facteur en considération. Si, après nous le contingentement des importations de vin rouge, on

trois ans de faibles récoltes, il est vrai que le vin rouge indi- verrait immédiatement la viticulture indigène livrée pieds et

gène a été mis sur le marché en quantités insuffisantes - je poings liés aux importateurs.

tiens à préciser qu'il n'y a pas eu volonté de constituer des Je rappelle que la viticulture indigène ne coûte aujourd'hui

stocks dans un but de spéculation -, il faut admettre que, rien à la caisse fédérale; ce ne serait plus le cas avec un

dès cette année déjà, comme quelqu'un l'a souligné, nous régime où l'importation des produits viticoles serait libre. La

entrons dans une situation qui sera de nouveau normalisée limitation des importations de vin, comme celle de tout pro-

car les perspectives de récoltes, qui sont du reste actuelle- duit agricole est la contrepartie logique des mesures qui

ment sérieuses puisque les vendanges ont commencé, sont prises pour réglementer la production indigène. En

sont extrêmement fortes. Il faut se rendre aussi à cette évi- effet, vous n'ignorez pas que la production indigène de vin

dence que si, aujourd'hui, on libéralisait l'importation de vin n'est pas libre; elle est soumise au cadastre viticole; on ne

rouge, un certain marasme dans l'écoulement des vins indi- peut pratiquement pas étendre la culture de la vigne; il est

gènes apparaîtrait rapidement pour des raisons de coûts donc logique et normal que l'importation soit également

des terrains et de coûts de production qui sont propres à soumise à une réglementation.

notre pays. On verrait de nouveau les producteurs se tour- Enfin, j'aimerais apporter un autre élément qui n'est pas

ner vers le vin blanc. Or il faut savoir que dans ce domaine, secondaire. Dans notre pays, la culture de la vigne se cir-

on est tout près de la production maximale qui correspond conscrit incontestablement dans des cantons périphéri-

à la consommation suisse. Du reste, je rappelle que, à la ques; le 80 pour cent de la production indigène de vin est

suite des difficultés des années soixante plus particulière- situé en Suisse latine. Les producteurs, qu'ils soient indé-

ment, la Confédération a demandé la transformation du pendants, coopérateurs ou marchands de vin, ont réussi à

vignoble, pour passer dans une proportion importante au gagner le marché helvétique, tout en gardant le centre de

vin rouge. Aujourd'hui, le canton du Valais par exemple, gravité de ces entreprises dans les cantons latins, ou à tout

obéissant à cette recommandation, produit du vin rouge à le moins dans des cantons où le potentiel économique

raison d'un tiers environ de sa production. Il serait dom- n'est pas celui du triangle d'or.

mage de prendre des dispositions qui amèneraient les pro- Notre collègue M. Steiner s'est exprimé également à ce

ducteurs à revenir à l'ancien système. On irait très rapide- sujet tout à l'heure, et Schaffhouse est aussi un canton

ment au-devant de difficultés dans le marché des vins périphérique.

blancs; personne ne souhaite un marasme de ce type. Si nous adoptions la motion de M. Dobler, nous verrions le

Un mot encore au sujet de la taxe sur les importations de centre de gravité se déplacer ailleurs; les producteurs

vins rouges en bouteilles introduite en 1976. Elle n'a pas été seraient alors liés et totalement dépendants des importa-

introduite par hasard. On s'est rendu compte à ce moment- teurs et des distributeurs. Je crois que pour l'équilibre de

là que la liberté d'importation de vins en bouteilles rendait notre pays ce serait regrettable. Nous favoriserions de la

presque inopérantes les mesures prises en matière de sorte une concentration économique à laquelle nous

contingentement des importations de vins eh fûts car le sommes hostiles.

prix du verre devient de plus en plus minime par rapport au C'est dans ces sentiments, et avec tous les arguments

prix du contenu, la question du poids, avec les tarifs doua- développés par M. Genoud et M. Steiner que je vous

niers actuels, ne jouant pas un rôle important non plus. recommande de refuser la motion de M. Dobler.

Cela veut dire que, contrairement à la pratique antérieure,

qui consistait à n'importer que des vins en bouteilles de Bundespräsident Honegger: Als Antwort zwei Bemerkun-

qualité, même de haute qualité, on voyait se développer une gen:

importation de vins en bouteilles tout à fait courants, j'allais 1. Zum berühmten delegierten Rechtsetzungsbereich,

presque dire quelconque; par là on détournait manifeste- Ständerat Dobler: das ist ein uralter Krieg, der noch nie

ment les mesures du contingentement. endgültig entschieden worden ist. Der Bundesrat teilt die

Je ne pense pas que M. Dobler puisse prétendre qu'il y ait Auffassung der Justizabteilung, die Sie zitiert haben, nicht.

eu défaut d'approvisionnement en vin rouge en général. Wir sind in den letzten Jahren immer davon ausgegangen,

Personnellement, je crois qu'on en a toujours trouvé. Peut- dass das Parlament den Bundesrat im Rechtsetzungsbe-

être qu'il ne l'a pas trouvé là où il voulait, c'est une autre reich, also im Verordnungsbereich, nicht mit Motionen zu

question. Mais du vin rouge, on n'en a pas manqué. J'ai les einem bestimmten Verhalten zwingen kann. Wenn Ihr Rat -

statistiques de l'accroissement des contingents supplé- oder der Nationalrat - in irgendeiner Frage, die den Verord-

mentaires qui ont été acordés par la Confédération: 60 000 nungsbereich betrifft, konkrete Verhaltensmassnahmen

hectolitres en 1979, 110000 en 1980, 200000 en 1981, vorschlagen will, dann muss das Gesetz entsprechend

300000 en 1982. Je constate donc que le Conseil fédéral geändert werden. Sie haben bei allen Motionen, die den

tient compte de la nécessité d'alimenter le marché. On peut eigenen Rechtsetzungsbereich betreffen, feststellen kön-

dire qu'il y a toujours même eu, si l'on prend l'ensemble de nen, dass wir auf unserer Auffassung beharren. Ich weiss

l'approvisionnement en vins rouges, un excédent de l'offre nicht, ob wir hier auch eine Differenz haben mit Herrn

par rapport à la demande; il n'y a pas eu de pénurie qui jus- Aubert, aber die Meinungen gehen bei den Staatsrechtlern

tifierait aujourd'hui des mesures de libéralisation comme in dieser Frage auseinander. Herr Pfister, der frühere Gene-

celles que souhaite le motionnaire. Voilà pourquoi, dans ralsekretär, hat Ihre Auffassung vertreten. Der Bundesrat

l'intérêt de la paix dans ce secteur important de notre agri- hat sich aber dieser Auffassung nie angeschlossen.

culture et aussi dans l'intérêt de la mise à disposition des 2. Herr Reymond hat mit Recht darauf aufmerksam

consommateurs de vin de qualité, encore une fois je com- gemacht, dass man die Weinkontingentierung nicht aufhe-

bats la motion de M. Dobler. ben kann, wenn nicht gleichzeitig die schweizerischen

Weinbauern Gelegenheit erhalten, unbeschränkt Wein zu

Gerber: Nach den Ausführungen von Herrn Genoud kann produzieren. Unsere Weinbauern sind jetzt an ihre Kataster

ich auf mein Votum verzichten. Ich pflichte seinen Überle- gehalten. Wir erhalten immer wieder Gesuche um Ausdeh-

gungen bei. nung der Kataster; in den letzten Jahren waren es sehr

30. September 1982 491 Treibstoffzölle. Zweckbindung

viele, weil es relativ einfach war, den inländischen Rotwein #ST# Achte Sitzung - Huitième séance

zu verkaufen. Wir haben das im Interesse der Erhaltung

einer guten Qualität bisher in der Regel abgelehnt. Sie wer-

Donnerstag, 30. September 1982, Vormittag

den also feststellen können, dass unsere Rebkataster in

den letzten Jahren nicht erweitert worden sind oder nur in Jeudi 30 septembre 1982, matin

ganz beschränktem Umfange. Wenn Sie jetzt aber den Rot- 8.00h

wein in Flaschen und Fässern einfach frei hereinlassen,

dann kann man von den schweizerischen Produzenten Vorsitz - Présidence: M. Dreyer

nicht mehr verlangen, in ihrer Produktion zurückzuhalten.

Dann muss man ihnen natürlich die Möglichkeit geben,

soviel zu produzieren, wie sie es für richtig erachten. Damit

aber fällt unsere ganze Weinpolitik zusammen, die darauf

beruht, in der Schweiz nur Qualitätsweine herzustellen. Es

wäre schade, wenn das die Konsequenz wäre. Deshalb ist 82.017

der Bundesrat der Meinung, die Kontingentierung müsse Treibstoffzölle. Zweckbindung

aufrechterhalten bleiben.

Damit bleibt aber das dritte Problem; wie sollen diese Kon- Taxes sur les carburants. Affectation

tingente verteilt werden? Herr Ständerat Dobler, wir haben

uns in den letzten Jahren, entgegen den Wünschen der Siehe Seile 387 hiefvor - Voir page 387 ci-devant

Weinbauern, sehr grosszügig verhalten. Wir haben sehr Beschluss des Nationalrates vom 29. September 1982

grosszügige Einfuhrkontingente erteilt, und ich glaube Décision du Conseil national du 29 septembre 1982

nicht, dass man behaupten darf, der schweizerische Wein-

(narkt sei nicht genügend mit Wein alimentiert worden. Ein

Problem stellt sich nur hinsichtlich der Verteilung. Da haben

wir Schwierigkeiten, ich mache kein Hehl daraus; das ist

natürlich bei jeder Einfuhrkontingentierung der Fall. Da Differenzen - Divergences

stellt sich immer wieder das Problem der zu ersetzenden

Kontingente. Sollen das nur die alten Kontingentsinhaber Art. 36ter Abs. 1 Einführungssatz und Bst. e

erhalten? Auf welcher Grundlage soll die Verteilung Antrag der Kommission

geschehen? Welche Branchenanteile sollen hier in Frage

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

kommen? Alle diese Fragen haben wir jetzt einer Kommis-

sion übertragen, in der übrigens auch die Grossimporteure,

Art. 36ter al. 1 phrase introductive et let. c

wie Denner und Coop und andere, vertreten sind. Diese

Kommission soll uns jetzt einen Vorschlag machen, wie Proposition de la commission

man zweckmässig die Verteilung solcher Kontingente vor- Adhérer à la décision du Conseil national

nimmt. In diesem Bereich hat der Bundesrat noch nicht

endgültig entschieden, und deshalb ist er insoweit bereit, Generali, Berichterstatter: Der Nationalrat hat die Differen-

die Motion als Postulat zu übernehmen. Das wäre ganz im zen gestern behandelt, und Ihre Kommission hat ebenfalls

Sinne von Herrn Cavelty. Es ginge hier nur um eine Prüfung; gestern getagt.

über das endgültige Resultat werden wir dann nach Vorlie- Der Nationalrat hat sich weitgehend dem Ständerat ange-

gen dieses Berichtes orientieren. schlossen mit Ausnahme der folgenden Punkte:

In Absatz 1; von Artikel 36ter ist das Wort «allfällig» gestri-

Le président: La motion n'est donc pas transformée en chen worden, weil in Absatz 2, den der Nationalrat vom

postulat. Ständerat übernommen hat, ausdrücklich festgehalten ist,

dass der Zollzuschlag nur erhoben wird, wenn der zweck-

Abstimmung - Vote gebundene Teil des Grundzolls nicht ausreicht.

Für Annahme der Motion 10 Stimmen Ferner soll anstelle der Formulierung « . . . für Zwecke des

Dagegen 21 Stimmen Strassenwesens» der Verfassungsartikel laut Fassung

Nationalrat wie folgt lauten: «.. .für Aufgaben im Zusam-

menhang mit dem Strassenverkehr.» Sie mögen sich viel-

leicht erinnern, dass unsere Formulierung - «Zwecke des

Schluss der Sitzung um 12.10 Uhr Strassenwesens» - auch in diesem Saal auf einige Beden-

La séance est levée à 12 h 10 ken gestossen ist, und deshalb hat die nationalrätliche

Kommission versucht, eine andere Formulierung zu finden,

die allerdings nicht den Sinn des Absatzes ändern sollte.

Die vorgeschlagene Formulierung scheint mir die Zweck-

bindung nach wie vor auf die Aufgaben gemäss Buch-

staben a bis f zu beschränken, so dass diese neue Formu-

lierung ohne Bedenken akzeptiert werden kann. Ihre Kom-

mission beantragt deshalb, dem Beschluss des Nationalra-

tes zu diesen beiden Änderungen in Absatz 1 zuzustimmen.

Ein abweichender Beschluss des Nationalrates liegt auch

bei Artikel 36ter Absatz 1 Litera c vor. Anstelle des Begriffs

«Huckepackverkehr» hat der Nationalrat «kombinierter Ver-

kehr» gesetzt. Es ist im Nationalrat ausdrücklich gesagt

worden, dass dieser kombinierte Verkehr ein technischer

Begriff sei und dass darunter nichts anderes zu verstehen

ist, als sowohl der Huckepackverkehr als auch der Trans-

port von Grosscontainern.

Wenn man diese Interpretation akzeptiert - sie ist gestern

von beiden Referenten im Nationalrat ausdrücklich gegeben

worden -, dann kann man ohne weiteres mit dem Vorschlag

des Nationalrates einverstanden sein, um so mehr, als das

Wort «Huckepackverkehr» nicht auf so grosse Liebe

gestossen ist.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Dobler Einfuhr von Rotwein

Motion Dobler Importation de vin rouge

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1982

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 07

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 82.350

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 29.09.1982 - 08:30

Date

Data

Seite 487-491

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Ref. No 20 010 950

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