Red Wine Import Quotas and Surcharges Abolition Attempt
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA motion sought to abolish import quotas and surcharges on red wine, arguing that domestic supply was sufficient and such restrictions were no longer justified under agricultural law. The government opposed the motion, stating that while the situation warranted review, outright abolition could disrupt the long-term wine policy, particularly concerning production limitations and the protection of domestic viticulture. The government proposed converting the motion into a postulate to allow for a commission to study the distribution of import quotas and other related issues, a proposal that was ultimately rejected by the assembly.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 36ter al. 1 phrase, Art. 36ter Absatz, Art. 23 des Landwirtschaftsgesetzes, Art. 29 des Landwirtschaftsgesetzes, Weinstatut vom 23. Dezember 1971, Artikel 25 unseres Geschäftsreglementes; Red Wine Import Quotas and Surcharges Abolition Attempt: The government opposed the motion, stating that while the situation warranted review, outright abolition could disrupt the long-term wine policy, particularly concerning production limitations and the protection of domestic viticulture. The government proposed converting the motion into a postulate to allow for a commission to study the distribution of import quotas and other related issues, a proposal that was ultimately rejected by the assembly.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as the legal basis for measures concerning the import of agricultural products when domestic sales are jeopardized, which is central to the motion's argument.
Cited alongside Article 23 of the Agricultural Law as a basis for import restrictions on wine.
Cited as a legal basis for import restrictions on wine, specifically the 'Weinstatut'.
Cited as a legal basis for import restrictions, specifically for additional import duties on bottled red wine.
Cited to support the argument that a motion can instruct the Federal Council to take action, including submitting a draft law or measure.
Volltext
29. September 1982 487 Motion Dobler
haben, dass die regionalen Unterschiede in unserem Land #ST# 82.350
nicht jenes Ausmass angenommen haben wie in zentral
geleiteten Staaten. Dass regionale Ungleichgewichte am Motion Dobler
besten in föderalistisch konzipierten Ländern ausgeglichen Einfuhr von Rotwein
werden können, war eine wichtige Schlussfolgerung der
Importation de vin rouge
Aussprache.
Das Parlamentarierkomitee hat als beratendes Organ des
Ministerrates nicht die Befugnis, für alle EFTA-Länder eine
gemeinsame Regionalpolitik festzulegen. Dafür machte es
aber auf Anregung der finnischen Delegation von der Mög-
lichkeit Gebrauch, die Minister in der Form einer Entschlies- Wortlaut der Motion vom 10. März 1982
sung einzuladen, um eine pragmatische Zusammenarbeit Artikel 23 des Landwirtschaftsgesetzes sieht bei Gefähr-
auf Regierungsebene im regionalpolitischen Bereich abzu- dung des Absatzes einheimischer landwirtschaftlicher
klären; dies im Hinblick auf die Einsetzung von Massnah- Erzeugnisse zu kostendeckenden Preisen verschiedene
men, die nicht zu Handelsstromverzerrungen führen. Massnahmen bezüglich der Einfuhr gleichartiger Erzeug-
Das Komitee beschloss, sich an künftigen Sitzungen weiter- nisse aus dem Ausland vor. Seit etlichen Jahren vermag die
hin mit diesem Thema zu befassen. einheimische Weinwirtschaft die Nachfrage nach inländi-
2. Die schweizerische Wirtschaftslage: Traditionsgemäss schem Rotwein nicht mehr zu decken. Die Versorgungslage
wird die wirtschaftliche Lage des Gastgeberlandes beson- mit inländischem Rotwein ist äusserst prekär. Eine Gefähr-
ders gründlich erörtert und diskutiert. Bundespräsident dung des Absatzes im Sinne des Artikels 23 des Landwirt-
Honegger, der das Komitee über die schweizerische Wirt- schaftsgesetzes ist längst nicht mehr vorhanden. Trotzdem
schaftslage orientierte, kam zum Schluss, dass ein schwe- bestehen die mit Bezug auf die Einfuhr getroffenen ein-
rer gesamtwirtschaftlicher Rückschlag kaum zu befürchten schränkenden oder erschwerenden Massnahmen weiter
sei. Gravierende Beschäftigungsprobleme sollten der (Weinkontingentierung, Zollzuschläge auf Einfuhren von
Schweiz - abgesehen von Schwierigkeiten in einzelnen Rotwein in Flaschen).
Sektoren und Regionen - kaum erwachsen. Diese Erwar- Der Bundesrat wird daher ersucht,
tung gilt unter den Annahmen, dass die internationale Kon- a, die Kontingentierung der Einfuhr von Rotwein sowie
junktur allmählich wieder in Gang kommt, eine weitere Auf-
b. die Zollzuschläge auf Einfuhren von Rotwein in Flaschen
wertung des Frankens vermieden werden kann und es
aufzuheben.
gelingt, die protektionistischen Tendenzen in Schranken zu
halten. Texte de la motion du 10 mars 1982
In Antwort auf verschiedene Fragen betonte der Bundes- Lorsque le placement de produits agricoles indigènes à des
präsident, dass die grosse wirtschaftspolitische Zurückhal- prix équitables est compromis, la loi sur l'agriculture prévoit
tung der Landesregierung, die Fähigkeit der Industrie, sich à son article 23 diverses mesures concernant l'importation
neuen Marktbedingungen ohne die Hilfe der Regierung de produits de même genre. Depuis quelques années, la
anzupassen, und das gute Verhältnis zwischen den Sozial- viticulture suisse n'arrive plus à satisfaire à la demande de
partnern eine wichtige Rolle in der positiven Entwicklung vin rouge indigène et l'approvisionnement est extrêmement
der schweizerischen Wirtschaft spielten. précaire. Il y a longtemps que l'on ne peut plus parler de
Über die wirtschaftliche Situation in der Region Basel orien- placement compromis au sens de l'article 23 de la loi sur
tierten sich die EFTA-Parlamentarier bei Kontakten mit der l'agriculture. Cependant, les mesures restreignant les
Basler Regierung, der chemischen Industrie, der Handels- importations ou les rendant plus difficiles sont maintenues
kammer und einer Grossbank. (Contingentement du vin, taxes supplémentaires sur les
Der neue Generalsekretär, der Norweger Per Kleppe, legte importations de vin rouge en bouteilles).
dem Komitee auch den EFTA-Jahresbericht vor, der sich -
angesichts der wachsenden Arbeitslosigkeit - besonders En conséquence, le Conseil fédéral est invité à supprimer
mit dem Problem des Protektionismus auseinandersetzt. a. Le contingentement de l'importation de vin rouge, ainsi
Die Bekämpfung dieser Gefahr wird Hauptaufgabe nicht nur que
der EFTA, sondern auch des GATT und der OECD sein. b. Les taxes supplémentaires sur les importations de vin
Nationalrat Gautier legte seinen Bericht über die Ergeb- rouge en bouteilles.
nisse der ersten Sitzung mit einer Delegation des Europäi-
schen Parlaments vom November 1981 vor, über die wir Sie Mitunterzeichner - Cosignataires: Affolter, Binder, Bürgi,
anlässlich der Wintersession 1981 orientierten. Die nächste Egli, Letsch, Meier, Miville, Muheim, Münz, Schmid, Schö-
Sitzung wird voraussichtlich zu Beginn des folgenden Jah- nenberger, Weber, Zumbühl (13)
res in Strassburg stattfinden, wobei folgende Themen zur
Diskussion kommen können: Dobler: Zum Schütze des inländischen Weines beschränkt
der Bund die Weineinfuhr durch verschiedene Massnah-
- nichttarifische Handelshemmnisse
men, nämlich einmal durch die Kontingentierung der Einfuhr
- Transportprobleme offener Rotweine und weisser Qualitätsweine, offen und in
- staatliche Beihilfen Flaschen, sowie durch das Verbot der Einfuhr weisser Ku-
- Exportkredite rantweine und ferner durch die Erhebung von Zollzuschlä-
- Umweltschutz gen für Einfuhren grösserer Mengen von Rotweinen in Fla-
schen. Diese Einschränkungen stützen sich auf das Land-
- Beziehungen zu Drittländern (USA, Japan, Ostländer) wirtschaftsgesetz, und zwar auf Artikel 23 und 29 und die
- Beziehungen zu neuindustrialisierten Ländern. hierzu ergangenen Ausführungserlasse des Bundesrates
Die nächste ordentliche Sitzung des Komitees wird im Juni und insbesondere auf das Weinstatut vom 23. Dezember
1983 in Helsinki stattfinden. 1971 sowie auf die Verordnung über einen Zollzuschlag auf
Wir bitten Sie, von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen. Einfuhren von Rotwein in Flaschen vom 4. Oktober 1976
bzw. vom 17. Oktober 1979.
Le président: Notre collègue Egli, tout à l'heure a fait d'une Gemäss Landwirtschaftsgesetz sind solche einfuhrbe-
pierre deux coups et s'est référé au rapport que vous avez schränkenden Massnahmen nur insofern zulässig, als der
sous les yeux en disant qu'il ne s'exprimerait plus à son Absatz der inländischen Produkte zu kostendeckenden
sujet. Il nous prie d'en prendre acte. Preisen gefährdet ist. Es ist eine in weiten Kreisen bekannte
Y a-t-il un autre avis? Tatsache, dass nach den seit Jahren bestehenden sowie
Ce n'est pas le cas. Vous avez ainsi tacitement pris acte de den absehbaren, künftigen Marktverhältnissen von einer
ce rapport. Gefährdung des Absatzes inländischer Rotweine zu ange-
Motion Dobler 488 29 septembre 1982
messenen Preisen nicht mehr die Rede sein kann! Die vom Bundespräsident Honegger: Von den vier letzten Ernten
Bund veröffentlichten Zahlen über Import, inländische Ernte inländischer roter Trauben, deren Produktion durch den
und Verbrauch sprechen eine deutliche Sprache und bewei- Rebbaukataster begrenzt ist, waren drei ausserordentlich
sen, dass der Anteil schweizerischer Weine am Gesamtver- schlecht, nämlich jene von 1978, 1980 und 1981. Dies hatte
brauch seit 1969/70 stetig gesunken, andererseits aber der dann zur Folge, dass sich die Lagerbestände an inländi-
Pro-Kopf-Verbrauch erheblich angestiegen ist. Eindrücklich schem Rotwein seit 1978 ständig verringerten und heute
ist die Feststellung, dass vier Fünftel des Rotweinkonsums ungenügend sind. Deshalb ergaben sich Spannungen auf
oder ungefähr zwei Drittel der in der Schweiz konsumierten dem inländischen Rotweinmarkt. Die schlechten Ernten
roten und weissen Weine importiert werden müssen. Der bewirkten einen Rückgang des inländischen Rotweinkon-
Gesamtverbrauch von Rotwein betrug zum Beispiel in den sums. Demgegenüber stieg aber der gesamte Rotweinkon-
Jahren 1966/67 bis 1980/81 2 111 000 Hektoliter im Durch- sum in der Schweiz von 208 Millionen Liter im Jahre 1977/78
schnitt pro Jahr. Der Anteil der inländischen Produktion auf 221 Millionen Liter im Jahre 1980/81, was einen neuen
hieran betrug 421 000 Hektoliter, also lediglich etwa ein Rekord bedeutete. Zudem sind die Lagerbestände an aus-
Fünftel. Dazu kommt, dass von der gesamten inländischen ländischen Rotweinen stark gestiegen. Hieraus kann
Rotweinproduktion höchstens die Hälfte den Schutz des gefolgert werden, dass gesamthaft gesehen der Rotwein-
Landwirtschaftsgesetzes in Anspruch nehmen kann, da markt trotz Kontingentierung der Einfuhr von Rotwein in
eine grosse Zahl von Rebbergen mit den dazu gehörigen Fässern genügend versorgt war. In der Tat wurden seit
Betrieben im Eigentum von Weinhandelsgesellschaften, 1978 jedes Jahr sehr beträchtliche Zusatzkontingente eröff-
Kantonen, Gemeinden und privaten Hobby-Weinbauern net.
steht, die die Unternehmen durch Angestellte bewirtschaf- Bei der Beurteilung der Zweckmässigkeit der Massnahmen
ten lassen. Diese Unternehmen stellen gewerbliche oder zur Beschränkung der Einfuhr von ausländischen Weinen
industrielle Betriebe dar, denen unberechtigterweise der kann der Bundesrat nicht allein auf die jeweilige Marktlage
Schutz des Landwirtschaftsgesetzes zugute kommt und die abstellen. Vielmehr hat er auch die mittel- und langfristigen
somit widerrechtlich den Importschutz geniessen und zu Folgen einer allfälligen Rückkehr zur freien Einfuhr in
Unrecht Subventionen aus dem Rebbaufonds erhalten. Betracht zu ziehen. Insbesondere muss vermieden werden,
Es bedarf keiner weiteren Erörterungen, dass unter diesen dass die unserem eigenen Rebbau auferlegten Produk-
Umständen die rechtlichen Voraussetzungen für die weitere tionsbeschränkungen in Frage gestellt werden. Aus diesen
Aufrechterhaltung der Rotweinkontingentierung fehlen. Sie Gründen hält der Bundesrat dafür, dass gegenwärtig die
ist somit unverzüglich aufzuheben. Ebenso wie die Rot- Kontingentierung der Einfuhr von Rotwein in Fässern und
weinkontingentierung ist auch die Erhebung von Zollzu- die Zollzuschläge auf der Einfuhr von Rotwein in Flaschen
.schlägen, die der Bundesrat erstmals 1976 einführte, unge- nicht aufgehoben werden können. Der Bundesrat ist aber
rechtfertigt. Mit den Zollzuschlägen sollte die Einfuhr von der Auffassung, dass die geltende Einfuhrregelung beim
Rotweinen in Flaschen eingedämmt werden. Voraussetzung Wein überprüft werden muss. Dies gilt insbesondere hin-
für die Erhebung ist auch hier, dass der Absatz einheimi- sichtlich der Verteilung der Einfuhrkontingente auf die
scher Weine zu angemessen Preisen gefährdet ist, was - Importfirmen und bezüglich der Einfuhrregelung für Rot-
wie bereits ausgeführt - nicht zutrifft. Schon 1976 war es wein in Flaschen.
äusserst fraglich, ob die Einführung der Zollzuschläge Mein Departement hat deshalb eine Expertenkommission
begründet war, da unmittelbar vor der Einführung der Ver- unter dem Vorsitz von Herrn Nationalrat Junod mit dieser
brauch grösser war als die Produktion. In der Folge konnte Überprüfung beauftragt. Sie hat Lösungen vorzuschlagen,
der Verbrauch durch die jährlichen Erntemengen nicht mehr um die geltende Einfuhrregelung besser den heutigen Ver-
gedeckt werden. So betrug zum Beispiel im Jahre 1978/79 hältnissen anzupassen. Dabei ist der Sicherung des Absat-
die Ernte 369 800 Hektoliter und der Verbrauch mit Hilfe der zes des inländischen Weines Rechnung zu tragen. Die
Vorräte 436 000 Hektoliter. Interessant sind auch die für die Arbeiten dieser Kommission müssen bis zum 30. Juni des
diesjährigen Ernten zu erwartenden Zahlen. Ich verweise nächsten Jahres abgeschlossen sein.
hierzu auf einen Artikel aus der «NZZ» Nr. 205 vom 4V Bei dieser Sachlage kann der Bundesrat die Motion nicht
5. September 1982 betreffend den Weinkonsum sowie eine als solche entgegennehmen. Er empfiehlt, sie in ein Postu-
Statistik des Bundesamtes für Landwirtschaft über die lat umzuwandeln. Abgesehen davon muss in formeller Hin-
Wein- und Traubensaftvorräte am 30. Juni 1982. Was die im sicht festgehalten werden, dass der Motionär den Bundes-
«NZZ»-Artikel erwähnten sogenannten deutlich erhöhten rat zu einem bestimmten Verhalten im delegierten Recht-
Lagerbestände betrifft, so ist daraus zu schliessen, dass setzungsbereich verpflichten will, was mit einer Motion
die Situation keineswegs als alarmierend bezeichnet wer- nach Auffassung des Bundesrates nicht möglich ist.
den kann. Die erhöhten Lager werden den bestehenden Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag des Bundesrates zuzu-
Nachfrageüberhang keineswegs beseitigen, sondern höch- stimmen, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
stens zu einer leichten Entspannung der Marktlage beitra-
gen. Dies kann am Beispiel der Walliser Weissweine Le président: Le motionnaire n'est pas de cet avis; il main-
demonstriert werden, die gemäss Statistik des Amtes für tient sa motion.
Landwirtschaft den grössten Vorratszuwachs bei den inlän-
dischen Weinen zu verzeichnen haben. Zwar sind die Vor- Dobler: Ich danke dem Herrn Bundespräsidenten für seine
räte bis zum 30. Juni 1982 auf 20,9 Millionen Liter angestie- Antwort, gestatte mir aber doch, kurz dazu Stellung zu neh-
gen, im Gegensatz dazu betrugen sie 1981 16,8 Millionen men.
Liter. Die neuesten Zahlen sind jedoch sehr zu begrüssen, Wie ich gehört habe, ist der Bundesrat bereit, die Überprü-
wenn man bedenkt, dass die Vorräte an Walliser Weisswein fung der in der Motion aufgeworfenen Fragen durchzufüh-
1976 noch 30,1 Millionen Liter betrugen und 1980, als man ren. Offensichtlich hat die Motion, die ich anfangs März
bereits von einer ausgesprochenen Mangellage sprach, 1982 eingereicht habe, zumindest diese Wirkung bereits
noch 23,7 Millionen Liter. erzielt. Ich gestatte mir aber, darauf hinzuweisen, dass in
bezug auf den letzten Satz, der aus Ihrer Antwort hervorge-
Ich habe meine Motion am 10. März 1982 eingereicht. Und gangen ist, ich meinerseits eine andere Auffassung zutage
ich betone, dass sie sich nicht auf Weisswein, sondern lege, und zwar verweise ich auf Artikel 25 unseres
lediglich auf die Anhebung der Zollzuschläge auf Rotwein in Geschäftsreglementes. Hier steht, dass das Postulat den
Flaschen sowie auf die Rotweinkontingentierung bezieht. Bundesrat beauftragt zu prüfen, ob ein Gesetz- oder ein
Die Weiterführung des Zollzuschlages durch die neue Ver- Beschlussentwurf vorzulegen oder eine Massnahme zu
ordnung vom 17. Oktober 1979 war weder gerechtfertigt treffen sei. Bei der Motion wird der Bundesrat beauftragt,
noch notwendig. Sie ist es heute aufgrund der oben darge- einen Gesetz- oder Beschlussentwurf vorzulegen oder eine
legten Lage auf dem einheimischen Weinmarkt erst recht Massnahme zu treffen. Nun sagt der Bundesrat, dass es
nicht! Die Verordnung ist somit aufzuheben! rechtlich nicht zulässig sei, im Rahmen einer Motion auf den
29. September 1982 489 Motion Dobler
Delegationsbereich einzuwirken. Ich möchte hier darauf Cavelty: Nachdem Herr Kollega Steiner die Bündner Weine
verweisen, dass wohl mit der Motion die Aufhebung einer nicht zu den Ostschweizer Weinen gezählt hat, müsste ich
Verordnungsbestimmung des Bundesrates bezweckt wird. mich eigentlich zum Sprecher dieser Weine machen. Ich
Aber ich habe mir, weil ich diesen Einwand erwartet habe, spreche aber nicht deswegen. Ich wende mich gegen die
die Mühe genommen, mich in der Literatur und in der Motion und gegen das Postulat, sofern es mehr verlangt als
Rechtspraxis umzusehen, und ich komme nicht umhin, in eine Überprüfung im Sinne des Bundesrates. Dies aus fol-
bezug auf die Literatur wieder einmal unseren Kollegen genden Gründen: Die Motion will die Einfuhrkontingente
Prof. Jean-François Aubert zu zitieren, der in seinem «Traité abschaffen und auf den Zollzuschlag für den Import von Fla-
des droits constitutionnels» geschrieben hat, und zwar in schenweinen verzichten.
Band 2 Nr. 1369, «C'est une des questions les plus délica- Einmal zu den Kontingenten: Der Bundesrat hat den Sinn
tes de notre droit constitutionnel», er drückt sich also hier der Kontingente dargelegt. Der erste Sinn ist der, dass die
sehr vorsichtig aus und sagt nicht eigentlich, auf welche einheimische Weinproduktion gegenüber dem Ausland
Seite er sich schlagen will. Hingegen sagt die Praxis der geschützt werden soll. Ein weiterer Sinn ist der, dass damit
eidgenössischen Justizabteilung im Gutachten vom die Produktionsbeschränkungen, die der Bund den einhei-
28. März 1978 eindeutig, dass diese Zulässigkeit der Motion mischen Produzenten auferlegt, in irgendwelcher Form auf-
zu bejahen sei, und im Gutachten vom 1. November 1978 gewogen werden sollen. Die Kontingentwirtschaft hat noch
wird erklärt, der Schluss sei gestattet, dass eine Motion in andere positive Auswirkungen. Insbesondere wird ein Kon-
den Delegationsbereich eingreifen dürfe. Wir haben hier tingent nur jenen Bewerbern erteilt, die über eine entspre-
meines Erachtens eine ganz klare Praxis der eidgenössi- chende Infrastruktur in der Schweiz verfügen, also Keller,
schen Justizabteilung. Ich würde darum meinen, dass es Fässer usw. Dies bringt doch in beschränktem Rahmen
sowohl aus sachlichen wie aus rechtlichen Überlegungen Arbeit und Verdienst in der Schweiz. Ferner müssen die
gerechtfertigt ist, an der Motion festzuhalten. Inhaber von Kontingenten im Besitze des kantonalen Wein-
handelspatents sein. Sie müssen der Weinkommission
Steiner: Ein Ständerat wendet sich aus Gründen der Kolle- zwecks Kontrollen jederzeit Zutritt zu ihren Kellereien
gialität nur ungern gegen einen Vorstoss eines Kollegen, gewährleisten.
besonders wenn der Kollege Dobler heisst und sein Begeh- Es wäre aus diesen Gründen schade, die Kontingente ein-
ren von der qualitativen und quantitativen Blüte des Rates fach abzuschaffen. Dass man aber ihre Verteilung überprüft
mitgetragen wird. Wenn ich trotzdem gegen eine Überwei- - im Sinne der Überprüfung beim Getreide usw. - ist richtig,
sung dieser Motion bin, dann aus persönlicher Kenntnis der und dafür bin ich auch zu haben, nicht aber weiter, vor
Verhältnisse. allem nicht im Sinne einer Abschaffung dieser Kontingente.
Nachdem Herr Dobler merkwürdigerweise nur die Rotweine Zum Zollzuschlag auf importiertem Rotwein in Flaschen:
anvisiert, mache ich mich zum Sprecher der Ostschweizer Wer nur Flaschen mit Wein importiert, leistet natürlich für
Rotweinproduzenten, besonders derjenigen meiner Heimat die Arbeitsbeschaffung in der Schweiz sehr wenig. Im
Schaffhausen und der Zürcher und Thurgauer Nachbar- Gegenteil; derjenige, der hier produziert, der gibt auch hier
schaft. Ich stelle fest, dass die beabsichtigte Freigabe vom Arbeit und Verdienst. Der Import von Flaschen konkurren-
Rotweinimport wesentliche Absatzschwierigkeiten einhei- ziert unsere Weinbauern, ohne dass wir dafür etwas haben.
mischer Weine nach sich ziehen müsste, gar mit der Gefahr Es ist deshalb richtig, dass wir einen Zoll darauf erheben.
von Strukturzusammenbrüchen auf lange Frist als weitere Der Zollzuschlag beträgt 1 Franken pro Liter, und die gan-
Folge. zen Einnahmen der letzten drei Jahre machten im Durch-
Unser einheimischer Wein wird in der Konkurrenz mit dem schnitt 14 Millionen Franken aus. Diese 14 Millionen Fran-
ausländischen immer teurer sein. Es ist nicht nur unsere ken dienen einerseits dem Schutz des einheimischen Pro-
gute Qualität, sondern es sind auch unsere Hang- und Steil- duzenten gegenüber dem ausländischen, und sie bringen
lagen, die höhere Produktionskosten erfordern als die andererseits Geld in die Kasse, Geld, das in den Rebbau-
Bewirtschaftung der grossen Flachgebiete im Ausland. fonds für die Hilfe an die einheimischen Weinbauern geht.
Gerade wegen dieser Unterschiede in den Produktionsbe- Gesamthaft gesehen ist zu sagen, dass der einheimische
dingungen müsste die Einfuhr der ausländischen Weine Weinbau als Teil unserer Landwirtschaft staatlichen Schutz
kontingentiert werden. Diese Regelung hat sich seit unge- geniessen darf und soll. An einer Verbilligung der ausländi-
fähr 50 Jahren eingespielt, sie hat sich bewährt, und zwar schen Konkurrenz sind wir aus agrarpolitischen, aber auch
nicht zuletzt deswegen, weil je nach der Ernte in flexibler aus sozialen Gründen - ich denke da an übermässigen
Art Zusatzkontingente, zum Teil sogar recht grosszügig, Weinkonsum - nicht interessiert.
erteilt werden. Dabei fliessen die in der Motion ebenfalls lei- Ich stimme gegen die Motion und für das Postulat nur inso-
der anvisierten Zollzuschläge in den Rebfonds, der eine fern, als es eine Überprüfung dieser Kontingentwirtschaft
segensreiche Wirkung entfaltet. beinhaltet.
Ich glaube, es wäre verhängnisvoll, eine bewährte Ordnung
aufs Spiel zu setzen, besonders im gegenwärtigen Zeit- M. Genoud: Je combats la motion de M. Dobler et ceci
punkt, wo die im Motionstext genannten Voraussetzungen pour plusieurs raisons. Tout d'abord, il faut se souvenir que
gottlob in Bälde gar nicht mehr zutreffen werden. Die Ver- le contingentement de l'importation des vins en Suisse est
sorgungslage mit inländischem Wein wird mit diesem une pierre angulaire de toute notre économie vinicole. Il ne
Herbst eine ganz andere sein als noch vor kurzem. faut pas perdre de vue qu'il est le pendant également de
Als Weinbauernsohn habe ich, nebst anderem, gelernt, Ver- notre cadastre viticole fédéral. Si l'on déplore peut-être
trauen in die Natur zu haben, und so kommt es nicht von qu'en période de faible production le marché est insuffi-
ungefähr, dass ich den Zeitpunkt dieser heutigen Debatte - samment alimenté, au lieu de demander l'ouverture des
beim schönsten Herbstwetter, im Zusammenhang mit einer frontières, pour être logique avec les regrets qu'exprimé
bevorstehenden «récolte du siècle» - so werte, wie wenn M. Dobler, il faudrait demander d'augmenter la production
sich die Natur selber gegen diese Motion stemmen wollte. indigène et par là d'étendre le cadastre viticole et, par voie
Darf ich auch meinen Vorgänger in diesem Rat, Weinbauer de conséquence, plus tard, de protéger encore davantage
Konrad Graf, bemühen, der hier wohl blumigere Worte als la production indigène. Ce n'est pas ce que je fais; mais je
ich gebrauchen würde? dois quand même souligner ce que je considère comme
Damit Sie zum Schluss feststellen können, welch unge- une incohérence dans la proposition de M. Dobler. Il se
ahnte Kräfte die Liebe zur Rebe zu erwecken vermag, fol- plaint d'une trop faible alimentation du marché en vin indi-
gendes: Ich bin nicht nur gegen die Überweisung der gène et, pour résoudre le problème, il demande de suppri-
Motion, sondern ich müsste sogar den Vorstoss in der mer les barrières à la frontière. Je ne vois pas en quoi l'arri-
Form des Postulats bekämpfen. vée d'un plus grand nombre d'hectolitres de vins étrangers
améliorerait l'alimentation du marché en vins indigènes. Je
ne comprends donc pas la proposition. M. Dobler veut-il
63-S
Motion Dobler 490 29 septembre 1982
poser des bases à un autre niveau, dans un autre terrain, à M. Reymond: J'aimerais ajouter deux éléments à ce que
savoir s'attaquer à la répartition des contingents de vins vient de dire M. Genoud. D'abord, chacun sait que la pro-
importés, ce qui est une tout autre question? M. le prési- duction mondiale de vin est tendanciellement excédentaire.
dent de la Confédération l'a exposé tout à l'heure: une Ces excédents sont à nos portes: en France, en Italie, en
commission est à l'œuvre pour tenter d'améliorer le sys- Espagne, en Grèce et au Portugal. Le Marché commun,
tème de répartition des contingents. Je crois que c'est grâce au système du Fonds européen d'orientation et de
quelque chose qui n'a rien à voir avec le problème qui nous garantie agricole, octroie des subsides extrêmement impor-
est posé. tants à l'exportation, de sorte que si l'on supprimait chez
Il faut prendre un autre facteur en considération. Si, après nous le contingentement des importations de vin rouge, on
trois ans de faibles récoltes, il est vrai que le vin rouge indi- verrait immédiatement la viticulture indigène livrée pieds et
gène a été mis sur le marché en quantités insuffisantes - je poings liés aux importateurs.
tiens à préciser qu'il n'y a pas eu volonté de constituer des Je rappelle que la viticulture indigène ne coûte aujourd'hui
stocks dans un but de spéculation -, il faut admettre que, rien à la caisse fédérale; ce ne serait plus le cas avec un
dès cette année déjà, comme quelqu'un l'a souligné, nous régime où l'importation des produits viticoles serait libre. La
entrons dans une situation qui sera de nouveau normalisée limitation des importations de vin, comme celle de tout pro-
car les perspectives de récoltes, qui sont du reste actuelle- duit agricole est la contrepartie logique des mesures qui
ment sérieuses puisque les vendanges ont commencé, sont prises pour réglementer la production indigène. En
sont extrêmement fortes. Il faut se rendre aussi à cette évi- effet, vous n'ignorez pas que la production indigène de vin
dence que si, aujourd'hui, on libéralisait l'importation de vin n'est pas libre; elle est soumise au cadastre viticole; on ne
rouge, un certain marasme dans l'écoulement des vins indi- peut pratiquement pas étendre la culture de la vigne; il est
gènes apparaîtrait rapidement pour des raisons de coûts donc logique et normal que l'importation soit également
des terrains et de coûts de production qui sont propres à soumise à une réglementation.
notre pays. On verrait de nouveau les producteurs se tour- Enfin, j'aimerais apporter un autre élément qui n'est pas
ner vers le vin blanc. Or il faut savoir que dans ce domaine, secondaire. Dans notre pays, la culture de la vigne se cir-
on est tout près de la production maximale qui correspond conscrit incontestablement dans des cantons périphéri-
à la consommation suisse. Du reste, je rappelle que, à la ques; le 80 pour cent de la production indigène de vin est
suite des difficultés des années soixante plus particulière- situé en Suisse latine. Les producteurs, qu'ils soient indé-
ment, la Confédération a demandé la transformation du pendants, coopérateurs ou marchands de vin, ont réussi à
vignoble, pour passer dans une proportion importante au gagner le marché helvétique, tout en gardant le centre de
vin rouge. Aujourd'hui, le canton du Valais par exemple, gravité de ces entreprises dans les cantons latins, ou à tout
obéissant à cette recommandation, produit du vin rouge à le moins dans des cantons où le potentiel économique
raison d'un tiers environ de sa production. Il serait dom- n'est pas celui du triangle d'or.
mage de prendre des dispositions qui amèneraient les pro- Notre collègue M. Steiner s'est exprimé également à ce
ducteurs à revenir à l'ancien système. On irait très rapide- sujet tout à l'heure, et Schaffhouse est aussi un canton
ment au-devant de difficultés dans le marché des vins périphérique.
blancs; personne ne souhaite un marasme de ce type. Si nous adoptions la motion de M. Dobler, nous verrions le
Un mot encore au sujet de la taxe sur les importations de centre de gravité se déplacer ailleurs; les producteurs
vins rouges en bouteilles introduite en 1976. Elle n'a pas été seraient alors liés et totalement dépendants des importa-
introduite par hasard. On s'est rendu compte à ce moment- teurs et des distributeurs. Je crois que pour l'équilibre de
là que la liberté d'importation de vins en bouteilles rendait notre pays ce serait regrettable. Nous favoriserions de la
presque inopérantes les mesures prises en matière de sorte une concentration économique à laquelle nous
contingentement des importations de vins eh fûts car le sommes hostiles.
prix du verre devient de plus en plus minime par rapport au C'est dans ces sentiments, et avec tous les arguments
prix du contenu, la question du poids, avec les tarifs doua- développés par M. Genoud et M. Steiner que je vous
niers actuels, ne jouant pas un rôle important non plus. recommande de refuser la motion de M. Dobler.
Cela veut dire que, contrairement à la pratique antérieure,
qui consistait à n'importer que des vins en bouteilles de Bundespräsident Honegger: Als Antwort zwei Bemerkun-
qualité, même de haute qualité, on voyait se développer une gen:
importation de vins en bouteilles tout à fait courants, j'allais 1. Zum berühmten delegierten Rechtsetzungsbereich,
presque dire quelconque; par là on détournait manifeste- Ständerat Dobler: das ist ein uralter Krieg, der noch nie
ment les mesures du contingentement. endgültig entschieden worden ist. Der Bundesrat teilt die
Je ne pense pas que M. Dobler puisse prétendre qu'il y ait Auffassung der Justizabteilung, die Sie zitiert haben, nicht.
eu défaut d'approvisionnement en vin rouge en général. Wir sind in den letzten Jahren immer davon ausgegangen,
Personnellement, je crois qu'on en a toujours trouvé. Peut- dass das Parlament den Bundesrat im Rechtsetzungsbe-
être qu'il ne l'a pas trouvé là où il voulait, c'est une autre reich, also im Verordnungsbereich, nicht mit Motionen zu
question. Mais du vin rouge, on n'en a pas manqué. J'ai les einem bestimmten Verhalten zwingen kann. Wenn Ihr Rat -
statistiques de l'accroissement des contingents supplé- oder der Nationalrat - in irgendeiner Frage, die den Verord-
mentaires qui ont été acordés par la Confédération: 60 000 nungsbereich betrifft, konkrete Verhaltensmassnahmen
hectolitres en 1979, 110000 en 1980, 200000 en 1981, vorschlagen will, dann muss das Gesetz entsprechend
300000 en 1982. Je constate donc que le Conseil fédéral geändert werden. Sie haben bei allen Motionen, die den
tient compte de la nécessité d'alimenter le marché. On peut eigenen Rechtsetzungsbereich betreffen, feststellen kön-
dire qu'il y a toujours même eu, si l'on prend l'ensemble de nen, dass wir auf unserer Auffassung beharren. Ich weiss
l'approvisionnement en vins rouges, un excédent de l'offre nicht, ob wir hier auch eine Differenz haben mit Herrn
par rapport à la demande; il n'y a pas eu de pénurie qui jus- Aubert, aber die Meinungen gehen bei den Staatsrechtlern
tifierait aujourd'hui des mesures de libéralisation comme in dieser Frage auseinander. Herr Pfister, der frühere Gene-
celles que souhaite le motionnaire. Voilà pourquoi, dans ralsekretär, hat Ihre Auffassung vertreten. Der Bundesrat
l'intérêt de la paix dans ce secteur important de notre agri- hat sich aber dieser Auffassung nie angeschlossen.
culture et aussi dans l'intérêt de la mise à disposition des 2. Herr Reymond hat mit Recht darauf aufmerksam
consommateurs de vin de qualité, encore une fois je com- gemacht, dass man die Weinkontingentierung nicht aufhe-
bats la motion de M. Dobler. ben kann, wenn nicht gleichzeitig die schweizerischen
Weinbauern Gelegenheit erhalten, unbeschränkt Wein zu
Gerber: Nach den Ausführungen von Herrn Genoud kann produzieren. Unsere Weinbauern sind jetzt an ihre Kataster
ich auf mein Votum verzichten. Ich pflichte seinen Überle- gehalten. Wir erhalten immer wieder Gesuche um Ausdeh-
gungen bei. nung der Kataster; in den letzten Jahren waren es sehr
30. September 1982 491 Treibstoffzölle. Zweckbindung
viele, weil es relativ einfach war, den inländischen Rotwein #ST# Achte Sitzung - Huitième séance
zu verkaufen. Wir haben das im Interesse der Erhaltung
einer guten Qualität bisher in der Regel abgelehnt. Sie wer-
Donnerstag, 30. September 1982, Vormittag
den also feststellen können, dass unsere Rebkataster in
den letzten Jahren nicht erweitert worden sind oder nur in Jeudi 30 septembre 1982, matin
ganz beschränktem Umfange. Wenn Sie jetzt aber den Rot- 8.00h
wein in Flaschen und Fässern einfach frei hereinlassen,
dann kann man von den schweizerischen Produzenten Vorsitz - Présidence: M. Dreyer
nicht mehr verlangen, in ihrer Produktion zurückzuhalten.
Dann muss man ihnen natürlich die Möglichkeit geben,
soviel zu produzieren, wie sie es für richtig erachten. Damit
aber fällt unsere ganze Weinpolitik zusammen, die darauf
beruht, in der Schweiz nur Qualitätsweine herzustellen. Es
wäre schade, wenn das die Konsequenz wäre. Deshalb ist 82.017
der Bundesrat der Meinung, die Kontingentierung müsse Treibstoffzölle. Zweckbindung
aufrechterhalten bleiben.
Damit bleibt aber das dritte Problem; wie sollen diese Kon- Taxes sur les carburants. Affectation
tingente verteilt werden? Herr Ständerat Dobler, wir haben
uns in den letzten Jahren, entgegen den Wünschen der Siehe Seile 387 hiefvor - Voir page 387 ci-devant
Weinbauern, sehr grosszügig verhalten. Wir haben sehr Beschluss des Nationalrates vom 29. September 1982
grosszügige Einfuhrkontingente erteilt, und ich glaube Décision du Conseil national du 29 septembre 1982
nicht, dass man behaupten darf, der schweizerische Wein-
(narkt sei nicht genügend mit Wein alimentiert worden. Ein
Problem stellt sich nur hinsichtlich der Verteilung. Da haben
wir Schwierigkeiten, ich mache kein Hehl daraus; das ist
natürlich bei jeder Einfuhrkontingentierung der Fall. Da Differenzen - Divergences
stellt sich immer wieder das Problem der zu ersetzenden
Kontingente. Sollen das nur die alten Kontingentsinhaber Art. 36ter Abs. 1 Einführungssatz und Bst. e
erhalten? Auf welcher Grundlage soll die Verteilung Antrag der Kommission
geschehen? Welche Branchenanteile sollen hier in Frage
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
kommen? Alle diese Fragen haben wir jetzt einer Kommis-
sion übertragen, in der übrigens auch die Grossimporteure,
Art. 36ter al. 1 phrase introductive et let. c
wie Denner und Coop und andere, vertreten sind. Diese
Kommission soll uns jetzt einen Vorschlag machen, wie Proposition de la commission
man zweckmässig die Verteilung solcher Kontingente vor- Adhérer à la décision du Conseil national
nimmt. In diesem Bereich hat der Bundesrat noch nicht
endgültig entschieden, und deshalb ist er insoweit bereit, Generali, Berichterstatter: Der Nationalrat hat die Differen-
die Motion als Postulat zu übernehmen. Das wäre ganz im zen gestern behandelt, und Ihre Kommission hat ebenfalls
Sinne von Herrn Cavelty. Es ginge hier nur um eine Prüfung; gestern getagt.
über das endgültige Resultat werden wir dann nach Vorlie- Der Nationalrat hat sich weitgehend dem Ständerat ange-
gen dieses Berichtes orientieren. schlossen mit Ausnahme der folgenden Punkte:
In Absatz 1; von Artikel 36ter ist das Wort «allfällig» gestri-
Le président: La motion n'est donc pas transformée en chen worden, weil in Absatz 2, den der Nationalrat vom
postulat. Ständerat übernommen hat, ausdrücklich festgehalten ist,
dass der Zollzuschlag nur erhoben wird, wenn der zweck-
Abstimmung - Vote gebundene Teil des Grundzolls nicht ausreicht.
Für Annahme der Motion 10 Stimmen Ferner soll anstelle der Formulierung « . . . für Zwecke des
Dagegen 21 Stimmen Strassenwesens» der Verfassungsartikel laut Fassung
Nationalrat wie folgt lauten: «.. .für Aufgaben im Zusam-
menhang mit dem Strassenverkehr.» Sie mögen sich viel-
leicht erinnern, dass unsere Formulierung - «Zwecke des
Schluss der Sitzung um 12.10 Uhr Strassenwesens» - auch in diesem Saal auf einige Beden-
La séance est levée à 12 h 10 ken gestossen ist, und deshalb hat die nationalrätliche
Kommission versucht, eine andere Formulierung zu finden,
die allerdings nicht den Sinn des Absatzes ändern sollte.
Die vorgeschlagene Formulierung scheint mir die Zweck-
bindung nach wie vor auf die Aufgaben gemäss Buch-
staben a bis f zu beschränken, so dass diese neue Formu-
lierung ohne Bedenken akzeptiert werden kann. Ihre Kom-
mission beantragt deshalb, dem Beschluss des Nationalra-
tes zu diesen beiden Änderungen in Absatz 1 zuzustimmen.
Ein abweichender Beschluss des Nationalrates liegt auch
bei Artikel 36ter Absatz 1 Litera c vor. Anstelle des Begriffs
«Huckepackverkehr» hat der Nationalrat «kombinierter Ver-
kehr» gesetzt. Es ist im Nationalrat ausdrücklich gesagt
worden, dass dieser kombinierte Verkehr ein technischer
Begriff sei und dass darunter nichts anderes zu verstehen
ist, als sowohl der Huckepackverkehr als auch der Trans-
port von Grosscontainern.
Wenn man diese Interpretation akzeptiert - sie ist gestern
von beiden Referenten im Nationalrat ausdrücklich gegeben
worden -, dann kann man ohne weiteres mit dem Vorschlag
des Nationalrates einverstanden sein, um so mehr, als das
Wort «Huckepackverkehr» nicht auf so grosse Liebe
gestossen ist.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Dobler Einfuhr von Rotwein
Motion Dobler Importation de vin rouge
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1982
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 82.350
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 29.09.1982 - 08:30
Date
Data
Seite 487-491
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Pagina
Ref. No 20 010 950
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