Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 82-343 KI-generiert

Federal Council Rejects Gold Parity for Franc

Geschäftsnummer VPB 82-343
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The proposal to re-establish the gold parity of the franc was rejected. The Federal Council argued that the gold parity had lost its relevance with the shift to flexible exchange rates and that changing it solely for accounting purposes would be misleading and constitutionally problematic. The Council also noted that the National Bank's ability to meet the 40% gold backing requirement for banknotes was uncertain, but proposed that the most appropriate solution would be to abolish the minimum gold coverage requirement in the National Bank Act.

Legislator-Regeste

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Art. 2 Abs. 1 MG, Art. 19 Abs. 2 NBG, Art. 3 MG; Federal Council Rejects Gold Parity for Franc: The Federal Council argued that the gold parity had lost its relevance with the shift to flexible exchange rates and that changing it solely for accounting purposes would be misleading and constitutionally problematic. The Council also noted that the National Bank's ability to meet the 40% gold backing requirement for banknotes was uncertain, but proposed that the most appropriate solution would be to abolish the minimum gold coverage requirement in the National Bank Act.

Schlagwörter

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Devisen Geldpolitik Schutz des Euro Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vermögensrechtliche Streitigkeiten Sonderregelung für Anlagegold
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 2 Abs. 1 MG

Cited in the postulate as the legal basis for the Federal Council to set the gold parity of the franc.

Art. 19 Abs. 2 NBG

Cited in the postulate as the legal basis for the minimum gold backing of banknotes, which is a central concern of the postulate.

Art. 3 MG

Cited in the Federal Council's written statement as a constitutional provision concerning parliamentary decisions on profits from parity changes, making a change in gold parity problematic.

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Volltext

8. Oktober 1982 N 1433 Postulat Günter

#ST# 82.434 82.343 #ST#

Postulat Ogi Postulat Günter Neue Handfeuerwaffe. Goldparität. Änderung Beschleunigte Beschaffung Modification de la parité-or Nouvelle arme à feu individuelle. Acquisition rapide

Wortlaut des Postulats vom 8. März 1982 Der Bundesrat wird ersucht, in Anwendung von Artikel 2 Wortlaut des Postulates vom 21. Juni 1982 Absatz 1 des Münzgesetzes die Goldparität des Frankens neu (marktgerecht) festzusetzen. Dem Vernehmen nach sind die Voraussetzungen für einen baldigen Modellentscheid für eine neue, leichtere und Texte du postulat du 8 mars 1982

kostengünstigere Handfeuerwaffe geschaffen. Der Bundes- Le Conseil fédéral est invité à redéfinir la parité-or du franc

rat wird eingeladen zu prüfen, ob nicht die Beschaffung compte tenu de la situation régnant sur le marché et en

einer ersten Tranche zur Abgabe als persönliche Waffe application de l'article 2, 1er alinéa, de la loi fédérale sur la

oder Korpsmaterial für die Kampftruppen der Infanterie, monnaie. namentlich der Gebirgsinfanterie, sowie der Panzerund Panzergrenadiere beschleunigt und in eines der nächsten Mitunterzeichner - Cosignataires: Biel, Müller-Aargau, Rüstungsprogramme aufgenommen werden könnte. Oester, Schär, Widmer (5)

Texte du postulat du 21 juin 1982 Schriftliche Begründung - Développement par écrit A ce qu'on sait, les conditions permettant de décider pro- Gemäss Nationalbankgesetz vom 23. Dezember 1953, Artichainement du modèle de nouvelle arme à feu individuelle, kel 19 Absatz 2, «muss die Golddeckung der in Umlauf plus légère et meilleur marché, sont remplies. Le Conseil befindlichen Noten wenigstens 40 Prozent betragen».

fédéral est invité à examiner la possibilité d'acquérir rapide- Die Nationalbank gibt die aktuelle Golddeckung mit 54,26

ment une première tranche de ces armes, afin qu'il soit Prozent (Mittel 1981) an. Betrachtet man die sich ständig possible de les remettre, soit comme arme personnelle, soit ausweitende Notenemission (Geldmenge), so wird klar, comme matériel de corps, aux troupes combattantes de dass die rechnerische Golddeckung unserer Banknoten in l'infanterie, notamment à celle de montagne, ainsi qu'aux absehbarer Zeit unter den Mindestdeckungssatz von 40 troupes blindées et grenadiers de char, et d'inclure cette Prozent absinken wird. acquisition dans un prochain programme d'armement. Die Nationalbank müsste dann Gold zukaufen, oder der Bundesrat müsste die Goldparität den heutigen Verhältnis- Mitunterzeichner - Cosignataires: Augsburger, Blocher, sen anpassen. Die Änderung des Bundesbeschlusses über Bühler-Tschappina, Frei-Romanshorn, Geissbühler, Hari, die Festsetzung der Goldparität des Frankens vom 9. Mai Iten, Jeanneret, Jung, Kaufmann, Landolt, Massy, Müller- 1971 ist unter den heutigen verfassungsund gesetzes-

Scharnachtal, Nebiker, Oehler, Pedrazzini, Räz, Reichling, rechtlichen Umständen die weitaus einfachste und sinnvoll-

Roth, Rubi, Rutishauser, Schalcher, Schärli, Schniderste Massnahme. Luzern, Schnyder-Bern, Schule, Wyss (27) Gemäss BRB vom 9. Mai 1971 muss die Nationalbank das Kilo Gold immer noch mit 4595 Franken (!) bilanzieren, Schriftliche Begründung - Développement par écrit obwohl der Marktwert heute fünfmal so hoch ist. Würde

1. Die neuen Handfeuerwaffen sind bis zu drei Kilo leichter unser Goldschatz zum Marktpreis bewertet, hätten wir eine

als die heutigen Sturmgewehre. SOOprozentige (!) Deckung der Banknoten. Selbst wenn alle

2. Das Sturmgewehr 57 ist unhandlich im Ortskampf, Banknoteninhaber ihre Noten gegen Gold eintauschen würschlecht geeignet für den Einsatz der Panzerund Panzerden, verbliebe in den Tresoren der Nationalbank immer grenadiere sowie für den beweglichen Gebirgseinsatz zu noch Gold im Wert von etwa 40 Milliarden Franken heute! schwer. In einer derartigen Situation wären Goldzukäufe absurd,

3. Das ausserdienstliche Schiesswesen erleidet mit den ganz abgesehen davon, dass nirgends auf der Welt jemand neuen, leichten Handfeuerwaffen keinerlei Einbussen. der Schweiz ein Kilo Gold zum Preis von 4600 Franken verkaufen würde.

4. Die neue Handfeuerwaffe ist billiger als das Sturmge- Eine Anpassung der Goldparität, wie dies übrigens fast alle

wehr 57. Notenbanken in irgendeiner Form zum Teil längst getan Schriftliche Erklärung des Bundesrates haben, wird bei uns vor allem auch deshalb dringend, weil gemäss Artikel 3 Münzgesetz das Parlament über die Déclaration écrite du Conseil fédéral Behandlung von Gewinnen entscheiden muss, die sich aus Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Paritätsänderungen ergeben. Dafür muss Zeit eingeräumt Überwiesen - Transmis werden, sonst stehen wir plötzlich unter Zeitdruck durch die sich ausweitende Notenemission und die gefährdete ••40-Prozent-Klausel» des NBG.

Im übrigen würde eine marktgerechte Bewertung des Goldes der Nationalbank auch ein weiteres währungspolitisches Instrument in die Hand geben, indem Verkäufe von Gold möglich würden.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral Die Grundzüge der heutigen Geldund Währungsordnung (Art. 19 bis 22 Nationalbankgesetz; Art. 1 bis 3 Münzgesetz) stammen aus der Zeit der Goldwährung. Bis zum Zusammenbruch des Systems fester Wechselkurse im Jahre 1973. diente die Goldparität des Schweizerfrankens dazu, den Wechselkurs zum Dollar und den übrigen frei konvertierbaren Währungen zu bestimmen. Mit dem Über-

181-N Postulat Basler 1434 8 octobre 1982

gang zu flexiblen Wechselkursen anfangs' 1973 hat das #ST# 82.429 Gold seine Rolle als international anerkannte Bezugsgrösse im Währungssystem eingebüsst; der Wechselkurs der ein- Postulat Basler zelnen Währungen bildet sich nunmehr frei nach Angebot Voranschlag. Lohnkostendarstellung und Nachfrage an den Devisenmärkten oder richtet sich nach einer Schlüsselwährung oder ist in einem Währungs- Budget de la Confédération. korb festgelegt. Damit hat auch der Bundesratsbeschluss Présentation des charges salariales über die Festsetzung der Goldparität vom 9. Mai 1921 seine Bedeutung verloren, den Aussenwert des Schweizerfrankens festzulegen. Die Nationalbank hat aber nach wie vor ihren Goldbestand aufgrund der Goldparität zu bilanzieren. Wortlaut des Postulates vom 17. Juni 1982 In der Tat ist damit zu rechnen, dass die Nationalbank die

Vorschrift, ihre Noten zu mindestens 40 Prozent durch Gold Der Bundesrat wird ersucht, im Finanzvorschlag und in der

zu decken, ohne Änderung der gesetzlichen Bestimmungen Staatsrechnung die Lohnkosten der allgemeinen Bundesin absehbarer Zeit nicht mehr wird einhalten können. Es ist verwaltung durchschaubarer darzustellen, indem allerdings fraglich, ob die Änderung der Goldparität das a. die für das Kalenderjahr massgebenden Mindestund geeignete Mittel wäre, um der Nationalbank zu ermöglichen, Höchstbeträge der Besoldungsklassen (Bruttojahresbedem Gesetz Genüge zu tun. züge) als Ausgangsgrössen aufgeführt werden; Es wäre unverhältnismässig und zudem irreführend, wenn b. die den ausgewiesenen Personalbestand betreffenden eine neue Goldparität lediglich als Bilanzierungsmassstab Grundbesoldungen einschliesslich Teuerungszulagen festgesetzt (und der Schweizerfranken «abgewertet») (Bruttolohnsumme) als Bezugsgrösse unter «Besoldungen, würde, bloss um die Mindestgolddeckung von Artikel 19 Gehälter» erscheinen, und Absatz 2 NBG einhalten und über einen allfälligen Aufwerc. darauf aufbauend gesondert tungsgewinn entscheiden zu können. Da die zentralen

- die Summe der Zuschläge und Zulagen; Begriffe «Münzfuss» (Parität) und «Einlösungspflicht» auf

- die Ausgaben der ersten Säule (AHV/IV/EO/ALV); Verfassungsstufe fixiert sind (Art. 38 Abs. 3, Art. 39 Abs. 6

- der zweiten Säule (Arbeitgeberverpflichtungen an die BV), wäre ein solches Vorgehen von Landesregierung und EVK)und Parlament verfassungsrechtlich bedenklich. Ferner ist zu - die Summe der weiteren Sozialleistungen; berücksichtigen, dass der Goldpreis auf dem freien Markt enormen Schwankungen ausgesetzt ist. Seine künftige Entin absoluten und relativen Zahlen angegeben werden. wicklung ist höchst ungewiss, denn die Preisbildung hängt Texte du postulat du 17 juin 1982 erheblich vom Verhalten weniger Anbieter (Sowjetunion,

Südafrika) ab. Wie aber soll die Bundesversammlung über Le Conseil fédéral est invité à présenter de façon plus

die Behandlung von Buchgewinnen aus der Höherbewerclaire, dans le budget et les comptes, les charges salariales tung des Goldes entscheiden, von denen niemand sagen de l'administration générale de la Confédération kann, wie lange sie überhaupt realisierbar bleiben? a. En mentionnant, comme base de départ, les montants Schliesslich ist daran zu erinnern, dass die Nationalbank minimums et maximums valables pour les différentes unter flexiblen Wechselkursen dem Risiko grosser classes de traitement pendant l'année civile (salaire brut);

Abschreibungsverluste auf ihren Devisenbeständen ausgeb. En faisant figurer sous «Traitements et salaires», comme

setzt ist. Im Jahre 1977 erreichten die Abschreibungen der base de référence, les traitements de base comprenant les

Notenbank auf den Devisen 1224 Millionen Franken, im allocations de renchérissement (montant des salaires

Jahre 1978 gar 4435 Millionen Franken. In der Jahresrechbruts), qui concernent l'effectif autorisé du personnel, et

nung 1978 verblieb der Nationalbank daher trotz Auflösung c. En indiquant séparément, sur la base de ce qui précède,

sämtlicher Rückstellungen für Währungsrisiken ein Fehlbeen chiffres absolus et en pourcentage, trag von 2593,5 Millionen Franken, der unter dem Titel «Ver-

- le montant des suppléments et allocations; lust auf den Devisenbeständen» aktiviert und vorüberge-

- le coût du premier pilier (AVS, Al, APG, AC); hend durch die stillen Reserven auf dem Goldbestand auf-

- celui du deuxième pilier (engagements assumés par gefangen werden musste. Mittlerweile konnte dieser Fehll'employeur envers la CFA) et betrag zwar vollständig getilgt werden, doch lassen sich - le montant des autres prestations sociales. ähnliche Entwicklungen der Wechselkursverhältnisse für die Zukunft nicht ausschliessen. Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Ammann- Um das Problem der sinkenden Golddeckung unserer Bern, Augsburger, Biel, Blocher, Bühler-Tschappina, Banknoten zu lösen, wäre es auf mittlere Frist vermutlich Bürer-Walenstadt, Eng, Eppenberger-Nesslau, Fischer-

am zweckmässigsten, die Mindestgolddeckung in Artikel 19 Weinfelden, Fischer-Bern, Fischer-Hägglingen, Geissbühler,

Absatz 2 NBG aufzuheben. Diesen Vorschlag hat der Bun- Graf, Hari, Hösli, Hunziker, Iten, Kloter, Lüchinger, Mess-

desrat dem Parlament schon bei der Revision des Nationalmer, Müller-Scharnachtal, Nebiker, Oehler, Ogi, Räz, Reich-

bankgesetzes im Jahre 1978 unterbreitet (BBI 1978 l 827); ling, Risi-Schwyz, Rutishauser, Schärli, Schnider-Luzern,

er fand bekanntlich nicht die Zustimmung beider Räte. Nach Schnyder-Bern, Schwarz, Segmüller, Steinegger, Teuscher,

wie vor besteht jedoch Ungewissheit in bezug auf die wei- Villiger, Weber-Schwyz, Wellauer, Wyss . (40) tere Entwicklung der Weltwährungsordnung. Unter diesen Umständen ist mittels einer durchgreifenden Novellierung Schriftliche Begründung - Développement par écrit der schweizerischen Geldverfassung eine Lösung zu Die Brücke zwischen den gesetzlichen Besoldungen der suchen, die den rechtlichen Rahmen für die Fortführung Beamten und den sich daraus ergebenden Voranschlags-

einer stabilitätsorientierten Geldpolitik der Nationalbank zu und Rechnungsposten ist nicht ersichtlich. Auch sind die

setzen hat und eine Anpassung an die sich wandelnden Sozialleistungen des Bundes als prozentualer Lohnzuinternationalen Voraussetzungen erlaubt. schlag nicht aus den Voranschlägen herauszulesen. Der Bundesrat sieht deshalb keine Möglichkeit, dem Postu- Wir haben am 9. Oktober 1981 neue Besoldungsansätze lat Folge zu leisten. des Bundes beschlossen. Man würde nun meinen, die in der Botschaft über die Änderung des Beamtengesetzes Schriftliche Erklärung des Bundesrates und der Statuten der Personalversicherungskasse vom Déclaration écrite du Conseil fédéral 9. März 1981 veröffentlichten und nun beschlossenen Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. «Neuen Jahresbezüge 1982» ergäben, aufsummiert über die

33 548 Besoldeten, den zugehörigen Voranschlagsposten Abgelehnt - Rejeté für die Besoldungen und Gehälter der Bundesverwaltung.

Dem ist aber nicht so. Die im Budget 1982 enthaltene Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Günter Goldparität. Änderung

Postulat Günter Modification de la parité-or

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1982 Année Anno

Band IV Volume Volume

Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15 Séance Seduta

Geschäftsnummer 82.343 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 08.10.1982 - 08:00 Date Data

Seite 1433-1434 Page Pagina

Ref. No 20 010 826

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