Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 82-341 KI-generiert

Agricultural Subsidies for Difficult Terrain Accepted

Geschäftsnummer VPB 82-341
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court reviewed a postulation concerning agricultural subsidies for farms with difficult production conditions. The postulation argued for a revision of the existing law, specifically advocating for a more refined and equitable contribution system that better accounts for varying terrain, such as steep slopes, and potentially increasing subsidies. The court acknowledged the validity of the concerns, particularly the need for fairer compensation based on measurable criteria and the potential administrative benefits of such a system. They agreed to review the current measures and explore ways to better adapt future subsidies to specific topographical conditions, ultimately accepting the postulation.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 19c nicht, Art. 19c; Agricultural Subsidies for Difficult Terrain Accepted: The postulation argued for a revision of the existing law, specifically advocating for a more refined and equitable contribution system that better accounts for varying terrain, such as steep slopes, and potentially increasing subsidies. The court acknowledged the validity of the concerns, particularly the need for fairer compensation based on measurable criteria and the potential administrative benefits of such a system. They agreed to review the current measures and explore ways to better adapt future subsidies to specific topographical conditions, ultimately accepting the postulation.

Schlagwörter

KI-generiert
Landwirtschaftsrecht Subvention Beihilfen im Agrarsektor angemessene Entschädigung Gemeinsame Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger haushälterische Bodennutzung
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 19c

Cited in the context of the motion regarding contributions to small and medium-sized farms.

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Volltext

21. Juni 1982 309 Postulat Zumbühl

wieder einmal einem konzentrierten Angriff des Landwirt- schaftungsbeiträge an die Landwirtschaft mit erschwerten

schaftsflügels unseres Rates ausgesetzt. Dieser Flügel ist Produktionsbedingungen vom 14. Dezember 1979 bald-

nicht nur sehr zahlreich, sondern, ich möchte das betonen, möglichst an die Hand zu nehmen.

sehr qualifiziert in diesem Rat vertreten. Aber das hindert Nebst einer angemessenen Erhöhung der Beiträge soll

mich nun nicht daran, festzustellen bzw. aus den Darlegun- einer Verfeinerung des Beitragssystems und damit einer

gen von Herrn Bundesrat Honegger zu erkennen, dass ein gerechteren, der Arbeitserschwernis angepassteren Lö-

Sieg dieses Flügels auf Kosten der Steuerzahler und vor sung Rechnung getragen werden. (Bessere Berücksichti-

allem der Konsumenten - einmal mehr - gehen würde. Hier gung der unterschiedlichen Steillagen usw.)

muss ich also sagen: Dieser Zucker ist mir zu teuer! Wenn In diesem Zusammenhang möchte der Bundesrat auch prü-

seine Vermehrung in dieser ultimativen Art durchgesetzt fen, ob es nicht angezeigt erscheine, in Zukunft auch

werden soll, so meine ich, sollten wir diese Motion ableh- andere Massnahmen zugunsten der Berglandwirtschaft ver-

nen. mehrt nach Fläche, topographischer Beschaffenheit,

Höhenlage usw. auszurichten, d. h. nach Kriterien, welche

Gerber: Wir konsumieren in unserem Land beinahe den bil- genau messbar sind und über welche die Produktion nicht

ligsten Zucker der ganzen Welt, indem wir den Zuckerpreis übermässig angeheizt wird.

nach dem Weltmarktpreis richten, und der Weltmarkt ist ein

Überschussmarkt. Etwa 75 Prozent der Weltzuckerproduk- Texte du postulat du 4 mars 1982

tion wird aufgrund von Verträgen vermarktet. 25 Prozent Le Conseil fédéral est invité à entreprendre le plus rapide-

kommen auf den Markt, d. h. an die Börse, und werden dort ment possible les travaux préparatoires en vue d'aboutir à

vermarktet und natürlich zu sehr billigen Preisen weiterge- une version améliorée de la loi fédérale du 14 décembre

geben, und von diesen billigen Preisen profitiert der 1979 instituant des contributions à l'exploitation agricole du

Schweizer Konsument. Er soll es auch in Zukunft tun kön- sol dans des conditions difficiles.

nen. Wenn dagegen die Preise auf diesem Weltmarkt sehr Il faudra qu'on envisage non seulement les contributions de

tief sinken, dann ist eine gewisse Importbelastung dieses manière appropriée, mais encore d'affiner le système de

Zuckers für den Konsumenten zumutbar. Er hat dann im ces dernières et partant que l'on adopte une solution plus

internationalen Vergleich immer noch einen sehr billigen équitable, qui soit mieux adaptée à la dureté des conditions

Zucker; und was die Leistungen des Bundes anbetrifft, so de travail (en tenant mieux compte de la déclivité des ter-

habe ich ja in meiner Motion dargetan, dass durch Revision rains, etc.)

des Bundesbeschlusses eine Entlastung des Bundes Dans cet ordre d'idées, le Conseil fédéral devrait aussi exa-

gesucht werden sollte. miner s'il ne serait pas indiqué, à l'avenir, d'ajuster davan-

tage encore de nouvelles mesures en faveur de l'agriculture

Weber: Es gibt noch eine weitere Überlegung, die dafür de montagne en fonction de la surface des exploitations, de

sprechen würde, dass die Motion in eine Postulat umge- leur situation topographique, de l'altitude, etc., c'est-à-dire

wandelt wird. Herr Gerber wünscht mit seiner Motion, dass d'après des critères qu'on peut mesurer avec précision et

der Zuckerbeschluss abgeändert wird, das ist ein legitimes qui ne stimulent pas exagérément la production.

Begehren. Was mir im Text dieser Motion nicht passt, ist,

Mitunterzeichner - Cosignataires: Arnold, Cavelty, Gadient,

dass er bereits die Fläche auf 20 000 Hektaren fixiert. Es ist

Genoud, Gerber, Guntern, Letsch, Schmid, Schönenberger

üblich, wenn wir einen solchen Bundesbeschluss, ein derar-

tiges Gesetz ändern, dass sowohl in der Kommission wie (9)

auch im Rate diskutiert wird, welche Fläche neu fixiert wer- Zumbühl: Am 4. Oktober 1979, also vor bald drei Jahren,

den soll. Wenn wir nun in einer Motion einfach festhalten, haben wir in unserem Rat als Zweitrat die Vorlage über

die Änderung der Fläche werde auf 20 000 Hektaren festge- Bewirtschaftungsbeiträge an die Landwirtschaft mit er-

legt, dann erübrigt sich jede Diskussion um eine Revision schwerten Produktionsbedingungen durchberaten. Auf den

dieses Zuckerbeschlusses. I.Juli 1980 konnte das Bundesgesetz vom Bundesrat in

Abgesehen davon sollten auch psychologische Überlegun- Kraft gesetzt werden. Wir sind Herrn Bundespräsident

gen uns dazu führen, die Motion in ein Postulat umzuwan- Honegger dankbar, dass er sich damals für die Verwirkli-

deln. Man sollte zuerst auch andere Gruppierungen, so die chung eines alten Postulates mit Elan eingesetzt hat.

Zuckerverkäufer, aber auch die Konsumenten befragen, Gleichzeitig mit dem Gesetz wurde damals ein Rahmenkre-

was sie dazu sagen. Dies ist ein psychologisches Moment. dit von 385 Millionen Franken für fünf Jahre bewilligt. Auf-

Ich anerkenne die Berechtigung des Begehrens von Herrn grund dieses Rahmenkredites errechnete man eine Ein-

Gerber, aber ich glaube, diese zwei Überlegungen sollten kommensverbesserung für die Bergbauern von rund 5

doch Herrn Gerber dazu führen, die Motion in ein Postulat Franken pro Arbeitstag. Wenn auch dieser Einkommenszu-

umzuwandeln. stupf recht bescheiden ausgefallen ist, war man doch froh,

dass diese Massnahme eingeführt werden konnte. In allen

Abstimmung - Vote Kantonen wurden mehrheitlich zulasten der Beitragsemp-

Für Annahme der Motion 24 Stimmen fänger die Berechnungsgrundlagen geschaffen, wie die Auf-

Dagegen • 5 Stimmen nahme der Flächen, Hangneigung usw. Die Beiträge, unter-

teilt in Flächen- und Sömmerungsbeiträge, werden in die-

An den Nationalrat - Au Conseil national

sem Jahr zum drittenmal ausbezahlt.

Obschon es heute noch verfrüht wäre, von abschliessen-

den Erfahrungen zu sprechen, darf man doch feststellen,

dass sich diese Massnahme bewährt, dass sie von den

#ST# 82.341 Bewirtschaftern geschätzt wird und dass sie keine allzu

Postulat Zumbühl grossen administrativen Umtriebe verursacht. Man stellt

aber doch verschiedene Unzulänglichkeiten fest, die beson-

Massnahmen zugunsten der Berglandwirtschaft.

ders auf die summarische Annahme von 18 Prozent Hang-

Bewirtschaftungsbeiträge neigung im Berggebiet und in der voralpinen Hügelzone

Agriculture de montagne. sowie von 35 Prozent ausserhalb des Berggebietes und der

Contribution d'exploitation voralpinen Hügelzone zurückzuführen sind. Wer zum Bei-

spiel eine Fläche noch maschinell mähen kann, erhält einen

gleich hohen Beitrag wie derjenige, der eine gleich grosse

Fläche von Hand mähen muss oder überhaupt keine

Wortlaut des Postulates vom 4. März 1982 Maschine einsetzen kann. Der unterschiedliche Arbeitsauf-

Der Bundesrat wird eingeladen, die Vorarbeiten für eine ver- wand wird also zuwenig berücksichtigt. Diese Feststellung

besserte Auflage des Bundesgesetzes über die Bewirt- soll nicht etwa als Vorwurf an irgend jemanden betrachtet

Motion Zumbühl 310 21 juin 1982

werden. Es bestand ja immer die Absicht, diese Mass- ser Argumentation angeschlossen. In der Folge haben die

nahme in einer ersten Phase möglichst unkompliziert zu Kantone Bern und Luzern zusätzliche kantonale Beiträge

gestalten. Nach Ablauf einer ersten fünfjährigen Periode, für Steillagen beschlossen. In anderen Kantonen bestehen

also in zwei Jahren, wird es aber unbedingt notwendig sein, parlamentarische Vorstösse mit dem gleichen Ziel. Dieser

dass man aufgrund der gemachten Erfahrungen die gesetz- Alleingang einiger Kantone führte dazu, dass der Schweize-

lichen Grundlagen überarbeitet, verfeinert und vor allem rische Bauernverband, die Schweizerische Arbeitsgemein-

auch die Beiträge erhöht, letztere besonders aufgrund der schaft für die Bergbevölkerung und die Landwirtschaftsdi-

Tatsache, dass heute das bergbäuerliche Einkommen dem rektorenkonferenz der Gebirgskantone in Eingaben an den

Paritätslohn stark nachhinkt. Bundesrat höhere Bundesbeiträge für Steillagen forderten.

Weil man bekanntlich in Zeitnot nie etwas Gutes schaffen Diese Frage der Beitragsabstufung zwischen .Hang- und

kann, wird der Bundesrat ersucht, die Vorarbeiten für eine Steillagen wurde darauf an der Tagung der Landwirtschafts-

verbesserte Auflage der gesetzlichen Bestimmung für die direktoren vom 3. Februar 1982 in Bern ausgiebig diskutiert.

Bewirtschaftungsbeiträge möglichst bald einzuleiten. In Etwa die Hälfte der Kantone votierte für eine sofortige Ein-

einem zweiten Teil des Postulates wird der Bundesrat führung einer Zulage für Steillagen, während die andere

ersucht, zu prüfen, ob es nicht vorteilhaft wäre, wenn in Hälfte für die vorläufige Belassung des einheitlichen Bei-

Zukunft auch andere Massnahmen zugunsten der Berg- trages eintrat. Etliche Kantone erklärten sich nicht in der

landwirtschaft, zum Beispiel in einer späteren Phase die Lage, die Steillagen noch im Jahre 1982 auszuscheiden,

Viehhalterbeiträge oder andere Massnahmen, vermehrt wären aber bereit, dies bis 1984 zu tun.

nach Fläche, topographischer Beschaffenheit, Höhenlage Wir beurteilen die Frage wie folgt: An sich wäre die Unter-

usw. ausgerichtet würden, d. h. nach genau messbaren Kri- scheidung in Hang- und Steillagen mit einem höheren Bei-

terien. Dies hätte den Vorteil, dass gleiche Unterlagen für trag der Steillagen durchaus gerechtfertigt, dies aus den

mehrere Massnahmen verwendet werden könnten, dass Gründen, die vom Postulanten selbst angeführt worden

dadurch der administrative Aufwand auf ein Minimum sind. Wir möchten aber mit der Einführung einer solchen

beschränkt werden könnte, dass sich Beiträge den unter- Differenzierung bis zum Ablauf des heute gültigen Bundes-

schiedlichen Verhältnissen besser anpassen würden und beschlusses, d. h. etwa bis zum Jahre 1984, zuwarten,

dass die immer wieder aufflackernden Diskussionen wegen damit die Kantone für die Ausscheidung der Flächen in

angeblich unterschiedlicher und ungerechter Zuteilung von Steillagen genügend Zeit haben. Ohne diese Ausscheidung

Beiträgen weitgehend verstummen würden, weil die Unter- kann diese Differenzierung der Beiträge nicht vorgenom-

lagen genau messbar wären und sich über Jahre nicht ver- men werden, und nur die Kantone sind in der Lage, diese

schieben würden, dann weiter, dass die Produktion nicht Ausscheidung vorzunehmen. Es ist aber durchaus die

angeheizt würde. Die gegenwärtig in Diskussion stehende Absicht des Bundesrates, mit einer Änderung der Verord-

Vorlage für die Revision des Bundesgesetzes über Kosten- nung die Beiträge ab 1982 im Rahmen des verfügbaren Kre-

beiträge an Viehhalter im Berggebiet soll von diesem Postu- dites generell leicht zu erhöhen. Die Frage der Differenzie-

lat im Moment noch tangiert werden. Das sollte vielmehr in rung zwischen Hang- und Steillagen kann dann zusammen

einer späteren Phase, bei einer allfälligen Revision beste- mit den Kantonen mit der nötigen Sorgfalt diskutiert und

hender Massnahmen oder bei einer Neuauflage, geprüft allenfalls vorbereitet werden. Der Bundesrat ist also bereit,

werden. Ich bilde mir nicht etwa ein, mit diesem Postulat den ersten Punkt des Postulates anzunehmen.

den Stein der Weisen gefunden zu haben. Die Landwirt- Kurz zu Punkt 2 des Postulates: Die Anregung des Postu-

schaftspolitik ist kompliziert. Immerhin glaube ich, damit lanten, die Massnahmen für die Berglandwirtschaft generell

doch einen Schritt in der richtigen Marschrichtung getan zu vermehrt nach Fläche und topographischer Beschaffenheit

haben, und ersuche den Bundesrat, das Postulat entgegen- auszurichten, nehmen wir entgegen. Es ist tatsächlich so,

zunehmen. dass Flächenbeiträge produktionsneutral sind, d. h. keinen

Anreiz zur Ausdehnung der Produktion ergeben. Wir sind

Bundespräsident Honegger: Das Bundesgesetz über also bereit zu prüfen, wie dieser Vorteil auch bei ändern

Bewirtschaftungsbeiträge an Landwirtschaftsbetriebe mit Massnahmen genützt werden kann.

erschwerten Produktionsbedingungen wurde zusammen Insgesamt besteht somit die Bereitschaft des Bundesrates,

mit der Vollziehungsverordnung auf den 1. Juli 1980 in Kraft das Postulat entgegenzunehmen.

gesetzt. In einem Einfachen Bundesbeschluss wurde für die

fünf Jahre 1980 bis 1984 ein Rahmenkredit von 385 Millio- Überwiesen - Transmis

nen Franken bewilligt. Die Bewirtschaftungsbeiträge - dazu

gehören die Flächenbeiträge wie die Sömmerungsbeiträge

- kamen damit erstmals für das Jahr 1980 zur Auszahlung.

Der für 1980 und 1981 an die Landwirte des Berg- und

Hügelgebietes ausgerichtete Betrag belief sich auf je 69 #ST# 82.359

Millionen Franken.

Während mit den Kostenbeiträgen an Viehhalter insbeson- Motion Zumbühl

dere die Benachteiligung der Betriebe durch Klima, Höhen- Lenkung der Fleisch- und Eierproduktion

lage, Abgelegenheit usw. abgegolten wird, bezweckt die Orientation de la production

neue Massnahme der Flächenbeiträge einen Ausgleich der

Bewirtschaftungserschwerung infolge ungünstiger Oberflä-

de viande et d'œufs

chengestaltung. Dabei wurde schon bei der Vorbereitung

der Massnahme die Frage diskutiert, ob ein einheitlicher

Beitrag für Hang- und Steillagen mit 18 und mehr Prozent

Neigung oder eine Differenzierung der Beiträge mit höhe-

rem Ansatz für Steillagen mit 35 und mehr Prozent Neigung Wortlaut der Motion vom 6. März 1982

gewährt werden soll. Die Mehrheit der Kantone und interes- Der Bundesrat wird beauftragt, die Bestimmungen über die

sierten Organisationen sprach sich damals in der Vernehm- Lenkung der Fleisch- und Eierproduktion des Landwirt-

lassung für die erste Variante aus. Dabei wurden vor allem schaftsgesetzes unverzüglich einer grundsätzlichen Über-

administrative Gründe geltend gemacht, hätten doch bei prüfung zu unterziehen und eine Vorlage zu deren Revision

einer Differenzierung die Vorbereitungsarbeiten für die Aus- zu unterbreiten, in der insbesondere

scheidung der beitragsberechtigten Fläche in den Kanto- a. die Beiträge an kleine und mittelgrosse Betriebe nach

nen erheblich mehr Aufwand erfordert. Es herrscht die Mei- Artikel 19c nicht auf den Kostenausgleich gegenüber

nung vor, vorerst mit einem einfachen System von Flächen- Grossbetrieben begrenzt sind und nur bäuerlichen Betrie-

beiträgen zu beginnen. Eine Verfeinerung könnte allenfalls ben ausgerichtet werden, die möglichst viel inländisches

später vorgenommen werden. Der Bundesrat hat sich die- Futter einsetzen;

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Zumbühl Massnahmen zugunsten der Berglandwirtschaft.

Bewirtschaftungsbeiträge

Postulat Zumbühl Agriculture de montagne. Contribution d'exploitation

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1982

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 09

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 82.341

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 21.06.1982 - 18:15

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Data

Seite 309-310

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Ref. No 20 010 702

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