Unemployment Insurance: Insolvency Compensation and Preventive Measures
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court addressed an interpellation concerning unemployment insurance, specifically insolvency compensation and preventive measures. The interpellation highlighted concerns that workers affected by employer bankruptcies were left without financial support during their notice periods, unlike cross-border workers who received immediate assistance from neighboring countries. The court acknowledged the urgency of addressing employer insolvency and indicated that it could be implemented relatively simply. However, preventive measures were deemed a more complex matter requiring detailed implementation rules and consultation, making their early implementation before the scheduled 1984 start date of the new unemployment insurance law impractical without jeopardizing the overall reform.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 108 al. 1 let. a LTF; Unemployment Insurance: Insolvency Compensation and Preventive Measures: The interpellation highlighted concerns that workers affected by employer bankruptcies were left without financial support during their notice periods, unlike cross-border workers who received immediate assistance from neighboring countries. The court acknowledged the urgency of addressing employer insolvency and indicated that it could be implemented relatively simply. However, preventive measures were deemed a more complex matter requiring detailed implementation rules and consultation, making their early implementation before the scheduled 1984 start date of the new unemployment insurance law impractical without jeopardizing the overall reform.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertUsed to declare the appeal inadmissible because it was against an interlocutory decision.
Volltext
25. Juni 1982 999 Interpellation Zehnder
rat ihre Geldmengenpolitik auf eine Begrenzung des Kurs- (BBI 1981 II 318) legte der Bundesrat seine energiepoliti-
anstieges des Frankens und eine Ermässigung der Zins- schen Absichten dar. Um die strukturelle Anpassung im
sätze ausgerichtet. Sie trägt damit der veränderten Kon- Energiebereich zu erleichtern, sollen danach die Anstren-
junkturlage Rechnung. gungen zur rationellen Energieverwendung und zur Nut-
Aufgrund der zurzeit zur Verfügung stehenden Informatio- zung der einheimischen und erneuerbaren Energien ver-
nen muss damit gerechnet werden, dass sich in einzelnen stärkt werden. Zur Diskussion wird ein energiepolitisches
Bereichen des Sekundärsektors die Abschwächung der Instrumentarium gestellt, welches Information und Energie-
Nachfrage nach Arbeitskräften vorerst fortsetzen wird. Dies beratung, Aus- und Weiterbildung, Vorschriften sowie ein
ist auf ein Zusammentreffen von konjunkturellen und struk- finanzielles Förderungsprogramm zur Erforschung und Ent-
turellen Schwierigkeiten zurückzuführen. wicklung neuer Techniken umfasst.
Der Bundesrat hat anlässlich der Beantwortung der Inter- Zur beschleunigten Erschliessung des Marktes für wärme-
pellationen 81.322 Wirtschaftslage, 81.346 Wettbewerbsfä- technische Gebäudesanierung und zur Förderung des
higkeit der Wirtschaft, 81.374 Konjunkturabschwächung Energiesparens hat der Bund bereits bisher die Durchfüh-
und 81.376 Wirtschaftslage zugesichert, dass er im Fall rung von Kursen für wärmetechnische Gebäudesanierun-
eines stärkeren Beschäftigungseinbruchs bereit ist, gen gefördert. Im Rahmen der neu vorgeschlagenen Mass-
Arbeitsbeschaffungsprogramme zur Stützung der Investi- nahmen zur Förderung der technologischen Entwicklung
tionstätigkeit vorzuschlagen. Die Bautätigkeit wird nach den und Ausbildung bildet die Haustechnik einen der Schwer-
provisorischen Ergebnissen der Bauerhebung des Bundes- punkte. Die in Durchführung begriffenen und neu geplanten
amtes für Konjunkturfragen im laufenden Jahr nur wenig Massnahmen erleichtern es, bei schwerwiegenden
unter dem Niveau des Vorjahres liegen. Im jetzigen Zeit- Beschäftigungsschwierigkeiten in der Bauwirtschaft die
punkt sind noch keine Arbeitsbeschaffungsmassnahmen finanzielle Förderung wärmetechnischer Gebäudesanierun-
notwendig. Diese könnten wenig dazu beitragen, punk- gen in allfällige Arbeitsbeschaffungsprogramme einzubezie-
tuelle, in erheblichem Umfang strukturbedingte Schwierig- hen. Gegenwärtig sind die vorrangig in diesem Bereich täti-
keiten zu verringern. gen Teile der Bauwirtschaft überdurchschnittlich ausgela-
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass allfällige konjunkturbe- stet. Zurzeit sind deshalb keine auf diesem Markt ausge-
dingte Verschlechterungen des Bundeshaushaltes grund- richteten Beschäftigungsprogramme notwendig.
sätzlich nicht durch zusätzliche Einsparungen kompensiert
werden sollten. Damit würden die Bestrebungen der Sozial- Präsidentin: Frau Uchtenhagen erklärt sich von der Antwort
partner unterstützt, Entlassungen aus wirtschaftlichen des Bundesrates teilweise befriedigt.
Gründen durch die Einführung von Kurzarbeit zu vermei-
den, sofern die Wettbewerbsverhältnisse dies zulassen.
Die generelle Förderung der berufsbezogenen Aus- und
Weiterbildung ist eine der zentralen Aufgaben, die der Bund
aufgrund des Berufsbildungsgesetzes wahrzunehmen hat. #ST# 82.334
Vom Gesamtaufwand der öffentlichen Hand für die berufs- Interpellation Zehnder
bezogene Aus- und Weiterbildung von zurzeit rund einer
Arbeitslosenversicherung. Insolvenz-
Milliarde Franken pro Jahr übernimmt er gegen 250 Millio-
nen Franken. Er lässt den Trägern der Kurse einen weiten
entschädigungen und Präventivmassnahmen
Spielraum zur Anpassung der Lehr- und Lerninhalte an ver- Assurance-chômage. Indemnités en cas
änderte Verhältnisse. Dadurch hat er wesentlich zum reich- d'insolvabilité et mesures préventives
haltigen Kursangebot beigetragen.
In einigen von einem besonders raschen technologischen
und wirtschaftlichen Wandel betroffenen Gebieten ist es
trotzdem sowohl in den berufsbezogenen Bildungsinstitu-
tionen als auch in der Wirtschaft zu Engpässen in der Tech- Wortlaut der Interpellation vom 2. März 1982
nologiediffusion gekommen. Diese behindern die wirt- Das AIVG wird in dieser Session vom Ständerat (Zweitrat)
schaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten und schwächen die behandelt. Eine Inkraftsetzung dieses neuen, definitiven
Wettbewerbsfähigkeit. Die auch auf längere Sicht Ungewis- Arbeitslosenversicherungsgesetzes wird vor dem I.Januar
sen Wirtschaftsaussichten haben den Bundesrat am 1984 nicht möglich sein.
3. Februar 1982 daher veranlasst, den eidgenössischen Obwohl gegenwärtig die Arbeitsmarktlage in unserem Land
Räten Massnahmen zur Förderung der technologischen noch keine Alarmstimmung auslöst, ist die Situation in
Ausbildung und Entwicklung vorzuschlagen. Darüber hin- sämtlichen umliegenden Staaten bedenklich und weltweit
aus beabsichtigt er, im Rahmen der jährlichen Voran- geradezu beängstigend. Die zunehmende Zahl von Konkur-
schläge, die Förderung der praxisorientierten Forschung sen zeigt zudem, dass die gegenwärtig geltenden Bestim-
ungefähr auf dem bisherigen, vor einigen Jahren erhöhten mungen in der Arbeitslosenversicherung gravierende Lük-
Niveau fortzuführen. ken aufweisen. Von Konkursen betroffene Arbeitnehmer
Mit der Interpellantin ist er der Meinung, dass es einer auf werden von heute auf morgen völlig unverschuldet in pre-
hohem Technologieniveau stehenden Volkswirtschaft ohne käre existentielle Situationen gestürzt, und es bleibt ihnen
eine ausreichende Versorgung mit Risikokapital kaum mög- während der Kündigungsfrist jede materielle Hilfe versagt.
lich ist, wettbewerbsfähig zu bleiben. Das Eidgenössische Der jüngste Konkurs - der Thermopal in Leibstadt/AG -
Volkswirtschaftsdepartement hat daher bereits vor einiger verdüstert die Lage besonders, da die Grenzgänger von der
Zeit eine Arbeitsgruppe beauftragt, die mit der Risikokapi- deutschen Arbeitslosenversicherung sofort Unterstützung
talbeschaffung zusammenhängenden Fragen zu klären. bezahlt erhalten, während die landeseigenen Arbeitnehmer
Diese erfasste vorerst den Ist-Zustand und stellte fest, dass vor dem Nichts stehen, da in der Schweiz die Insolvenzent-
es vielfach Lücken in der Versorgung der Firmen mit Risiko- schädigungen noch nicht geregelt sind.
kapital für neue Innovationen gibt. Die möglichen Massnah- Ich bitte den Bundesrat um Auskunft, ob er bereit ist, die
men zur Schliessung dieser Lücken sind Gegenstand von Übergangsordnung - Bundesbeschluss über die Einfüh-
zurzeit laufenden Abklärungen. Die Lösungssuche geht in rung der obligatorischen Arbeitslosenversicherung -
Richtung einer indirekten staatlichen Innovationsrisikoga- raschmöglichst abzuändern, zu ergänzen oder den Räten
rantie, die es erlauben würde, das einzelwirtschaftliche andere Möglichkeiten vorzuschlagen, so dass
t Risiko durch eine «Poolung» abzusichern. Der Schlussbe-
1. die Insolvenzentschädigung und
richt der Arbeitsgruppe mit entsprechenden Empfehlungen
kann Ende 1982 erwartet werden. 2. die Präventivmassnahmen
In der Botschaft über Grundsatzfragen der Energiepolitik vorzeitig, noch vor dem I.Januar 1983, geregelt und in
(Energieartikel der Bundesverfassung) vom 25. März 1981 Kraft gesetzt werden können.
Interpellation Euler 1000 N 25 juin 1982
Texte de l'interpellation du 2 mars 1982 Durchführungsbestimmungen. Falls die Räte die Neuord-
Après avoir été soumise au Conseil national, la loi sur nung in der Junisession definitiv verabschieden, läuft die
l'assurance-chômage (LAC) est examinée par le Conseil Referendumsfrist Ende September ab, und die Insolvenz-
des Etats au cours de cette session. Cette loi définitive ne entschädigung könnte hierauf Anfang 1983 oder eventuell
pourra entrer en vigueur avant le 1er janvier 1984. schon vorher in Kraft treten.
Si la situation actuelle sur le marché du travail n'est pas Anders ist die Lage dagegen bei den Präventivmassnah-
encore alarmante en Suisse, dans tous les pays environ- men. Hier handelt es sich um eine komplizierte Materie. Sie
nants elle est préoccupante et dans le monde elle est réel- bedarf eingehender Ausführungsbestimmungen, und diese
lement inquiétante. Le nombre croissant de faillites met en müssen zudem zur Vernehmlassung unterbreitet werden.
évidence les lacunes présentées par les dispositions Wie bereits in der Fragestunde vom 8. März dargelegt, ist
actuelles en matière d'assurance-chômage. Les travailleurs dafür die Zeit zu kurz, und zudem darf das Inkrafttreten der
qui ne sont pour rien dans la faillite de leur employeur se Neuordnung als Ganzes auf den 1. Januar 1984 nicht durch
retrouvent du jour au lendemain dans une situation finan-. das Vorziehen einzelner Teile gefährdet werden. Schliess-
cière précaire sans pouvoir compter sur une aide matérielle lich ist auch noch darauf hinzuweisen, dass aufgrund des
quelconque pendant le délai de préavis. La toute récente geltenden Rechts im Bereiche der Berufsbildung, der
faillite de Thermopal à Leibstadt AG fait apparaître la situa- Arbeitsvermittlung und der Arbeitslosenversicherung
tion sous un jour encore plus critique: alors que les fronta- Umschulungen schon wirksam gefördert werden können.
liers bénéficient immédiatement des prestations de l'assu-
rance-chômage versées par l'Allemagne, en Suisse les tra- Präsidentin: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort
vailleurs ne touchent encore aucune indemnité au titre de des Bundesrates befriedigt.
l'insolvabilité de leur employeur, cette question n'étant pas
encore réglée par la législation.
Je prie le Conseil fédéral de faire savoir s'il est disposé à
modifier et à compléter dans les plus brefs délais le régime
transitoire - arrêté fédéral sur l'introduciton de l'assu-
rance-chômage obligatoire - ou à proposer aux Chambres 82.342
d'autres solutions qui permettent d'anticiper sur la nouvelle
#ST#
loi, en instaurant avant le 1er janvier 1983 Interpellation Euler
1. les indemnités en cas d'insolvabilité et Warenpackungen. Politische Propaganda
2. les mesures préventives. Emballages commerciaux. Propagande politique
Mitunterzeichner - Cosignataires: ' Ammann-St. Gallen,
Bäumlin, Bircher, Borei, Bratschi, Braunschweig, Bundi,
Chopard, Christinat, Eggenberg-Thun, Eggli, Euler, Ganz,
Gloor, Grobet, Hubacher, Jaggi, Lang, Leuenberger, Loet-
scher, Mauch, Meier Werner, Meizoz, Morf, Müller-Bern, Wortlaut der Interpellation vom 8. März 1982
Nauer, Neukomm, Ott, Reiniger, Renschier, Robbiani, Ro- Die politische Propaganda auf Warenpackungen ist ein
then, Rubi, Stich, Uchtenhagen, Vannay, Wagner, Ziegler- Affront gegen grosse Teile des Schweizervolkes, die weite-
Genf (38) ren Atomkraftwerken kritisch bis ablehnend gegenüberste-
hen. Es ist nicht auszudenken, wohin es führen würde,
Begründung wenn der politischen Propaganda auf Warenpackungen des
Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht täglichen Gebrauchs Tür und Tor geöffnet würde.
eine schriftliche Antwort. Ich frage deshalb den Bundesrat an:
Développement 1. Ist dem Bundesrat bekannt, dass der schweizerische
Konsument auf Warenpackungen des täglichen Gebrauchs
L'auteur renonce au développement et demande une
politische Propaganda mitgeliefert bekommt?
réponse écrite.
2. Wie stellt sich der Bundesrat zur politischen Indoktrina-
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates tion des Konsumenten?
Rapport écrit du Conseil fédéral 3. Wie verträgt sich politische Propaganda auf Warenpak-
kungen mit dem Bundesgesetz über den unlauteren Wett-
Wir sind ebenfalls der Meinung, dass vor allem die Pro- bewerb und dem Schutz des Konsumenten?
bleme im Zusammenhang mit der Zahlungsunfähigkeit des 4. Welche Möglichkeiten stehen dem Bundesrat zur Verfü-
Arbeitgebers dringend gelöst werden müssen. Einen ersten gung, um politische Propaganda auf Warenpackungen künf-
Schritt haben wir bereits getan, indem wir den Räten im tig zu unterbinden?
Rahmen der Botschaft über die Erhöhung des versicherten 5. Ist der Bundesrat willens, die Verantwortlichen der Polit-
Verdienstes in der Unfall- und in der Arbeitslosenversiche- Propaganda-Aktion zum Rückzug der beanstandeten «Kel-
rung noch eine kleine Änderung des alten Bundesgesetzes Iogg's»-Corn-Flakes-Packungen oder deren Austausch zu
über die Arbeitslosenversicherung beantragten. Falls die bewegen?
Räte zustimmen, können künftig an Versicherte, deren
Arbeitsverhältnis wegen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitge- Texte de l'interpellation du 8 mars 1982
bers ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aufgelöst wurde La propagande politique sur les emballages fait affront à de
und die der Vermittlung voll zur Verfügung stehen, trotz nombreux citoyens suisses qui critiquent ou même rejet-
Ansprüchen auf den Kündigungslohn wieder Taggelder aus- tent les nouveaux projets de centrales nucléaires. On se
gerichtet werden. Damit wird eine frühere, vom Eidgenössi- demande où cela nous mènera si l'on laisse libre cours à
schen Versicherungsgericht kürzlich aber abgelehnte Pra- une telle propagande sur des articles de consommation
xis wieder hergestellt. courante.
Davon zu unterscheiden ist die gewünschte vorzeitige
C'est pourquoi je pose au Conseil fédéral les questions sui-
Inkraftsetzung der in der Neuordnung vorgesehenen Insol-
venzentschädigung. Hier handelt es sich um Lohnansprü- vantes:
che für geleistete Arbeit. Wir haben schon mehrfach unsere 1. Sait-il que le consommateur suisse est soumis à une
Bereitschaft erklärt, diese Frage zu prüfen. Die Prüfung hat propagande politique sur les emballages de marchandises
jetzt ergeben, dass dem Begehren entsprochen werden de consommation courante?
kann. Die Insolvenzentschädigung ist unbestritten und ein- 2. Que pense-t-il de cette forme d'endoctrinement des
fach durchzuführen. Auch bedarf es kaum ergänzender consommateurs?
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Zehnder Arbeitslosenversicherung. Insolvenzentschädigungen und
Präventivmassnahmen
Interpellation Zehnder Assurance-chômage. Indemnités en cas d'insolvabilité et mesures
préventives
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1982
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 82.334
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 25.06.1982 - 08:00
Date
Data
Seite 999-1000
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Pagina
Ref. No 20 010 597
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