Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 82-334 KI-generiert

Unemployment Insurance: Insolvency Compensation and Preventive Measures

Geschäftsnummer VPB 82-334
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

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The court addressed an interpellation concerning unemployment insurance, specifically insolvency compensation and preventive measures. The interpellation highlighted concerns that workers affected by employer bankruptcies were left without financial support during their notice periods, unlike cross-border workers who received immediate assistance from neighboring countries. The court acknowledged the urgency of addressing employer insolvency and indicated that it could be implemented relatively simply. However, preventive measures were deemed a more complex matter requiring detailed implementation rules and consultation, making their early implementation before the scheduled 1984 start date of the new unemployment insurance law impractical without jeopardizing the overall reform.

Legislator-Regeste

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Art. 108 al. 1 let. a LTF; Unemployment Insurance: Insolvency Compensation and Preventive Measures: The interpellation highlighted concerns that workers affected by employer bankruptcies were left without financial support during their notice periods, unlike cross-border workers who received immediate assistance from neighboring countries. The court acknowledged the urgency of addressing employer insolvency and indicated that it could be implemented relatively simply. However, preventive measures were deemed a more complex matter requiring detailed implementation rules and consultation, making their early implementation before the scheduled 1984 start date of the new unemployment insurance law impractical without jeopardizing the overall reform.

Schlagwörter

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Insolvenzentschädigung Arbeitslosenversicherung Arbeitslosigkeit Unfallversicherungsleistungen Arbeitslosenversicherungsorgan Kündigungsfrist
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 108 al. 1 let. a LTF

Used to declare the appeal inadmissible because it was against an interlocutory decision.

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Volltext

25. Juni 1982 999 Interpellation Zehnder

rat ihre Geldmengenpolitik auf eine Begrenzung des Kurs- (BBI 1981 II 318) legte der Bundesrat seine energiepoliti-

anstieges des Frankens und eine Ermässigung der Zins- schen Absichten dar. Um die strukturelle Anpassung im

sätze ausgerichtet. Sie trägt damit der veränderten Kon- Energiebereich zu erleichtern, sollen danach die Anstren-

junkturlage Rechnung. gungen zur rationellen Energieverwendung und zur Nut-

Aufgrund der zurzeit zur Verfügung stehenden Informatio- zung der einheimischen und erneuerbaren Energien ver-

nen muss damit gerechnet werden, dass sich in einzelnen stärkt werden. Zur Diskussion wird ein energiepolitisches

Bereichen des Sekundärsektors die Abschwächung der Instrumentarium gestellt, welches Information und Energie-

Nachfrage nach Arbeitskräften vorerst fortsetzen wird. Dies beratung, Aus- und Weiterbildung, Vorschriften sowie ein

ist auf ein Zusammentreffen von konjunkturellen und struk- finanzielles Förderungsprogramm zur Erforschung und Ent-

turellen Schwierigkeiten zurückzuführen. wicklung neuer Techniken umfasst.

Der Bundesrat hat anlässlich der Beantwortung der Inter- Zur beschleunigten Erschliessung des Marktes für wärme-

pellationen 81.322 Wirtschaftslage, 81.346 Wettbewerbsfä- technische Gebäudesanierung und zur Förderung des

higkeit der Wirtschaft, 81.374 Konjunkturabschwächung Energiesparens hat der Bund bereits bisher die Durchfüh-

und 81.376 Wirtschaftslage zugesichert, dass er im Fall rung von Kursen für wärmetechnische Gebäudesanierun-

eines stärkeren Beschäftigungseinbruchs bereit ist, gen gefördert. Im Rahmen der neu vorgeschlagenen Mass-

Arbeitsbeschaffungsprogramme zur Stützung der Investi- nahmen zur Förderung der technologischen Entwicklung

tionstätigkeit vorzuschlagen. Die Bautätigkeit wird nach den und Ausbildung bildet die Haustechnik einen der Schwer-

provisorischen Ergebnissen der Bauerhebung des Bundes- punkte. Die in Durchführung begriffenen und neu geplanten

amtes für Konjunkturfragen im laufenden Jahr nur wenig Massnahmen erleichtern es, bei schwerwiegenden

unter dem Niveau des Vorjahres liegen. Im jetzigen Zeit- Beschäftigungsschwierigkeiten in der Bauwirtschaft die

punkt sind noch keine Arbeitsbeschaffungsmassnahmen finanzielle Förderung wärmetechnischer Gebäudesanierun-

notwendig. Diese könnten wenig dazu beitragen, punk- gen in allfällige Arbeitsbeschaffungsprogramme einzubezie-

tuelle, in erheblichem Umfang strukturbedingte Schwierig- hen. Gegenwärtig sind die vorrangig in diesem Bereich täti-

keiten zu verringern. gen Teile der Bauwirtschaft überdurchschnittlich ausgela-

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass allfällige konjunkturbe- stet. Zurzeit sind deshalb keine auf diesem Markt ausge-

dingte Verschlechterungen des Bundeshaushaltes grund- richteten Beschäftigungsprogramme notwendig.

sätzlich nicht durch zusätzliche Einsparungen kompensiert

werden sollten. Damit würden die Bestrebungen der Sozial- Präsidentin: Frau Uchtenhagen erklärt sich von der Antwort

partner unterstützt, Entlassungen aus wirtschaftlichen des Bundesrates teilweise befriedigt.

Gründen durch die Einführung von Kurzarbeit zu vermei-

den, sofern die Wettbewerbsverhältnisse dies zulassen.

Die generelle Förderung der berufsbezogenen Aus- und

Weiterbildung ist eine der zentralen Aufgaben, die der Bund

aufgrund des Berufsbildungsgesetzes wahrzunehmen hat. #ST# 82.334

Vom Gesamtaufwand der öffentlichen Hand für die berufs- Interpellation Zehnder

bezogene Aus- und Weiterbildung von zurzeit rund einer

Arbeitslosenversicherung. Insolvenz-

Milliarde Franken pro Jahr übernimmt er gegen 250 Millio-

nen Franken. Er lässt den Trägern der Kurse einen weiten

entschädigungen und Präventivmassnahmen

Spielraum zur Anpassung der Lehr- und Lerninhalte an ver- Assurance-chômage. Indemnités en cas

änderte Verhältnisse. Dadurch hat er wesentlich zum reich- d'insolvabilité et mesures préventives

haltigen Kursangebot beigetragen.

In einigen von einem besonders raschen technologischen

und wirtschaftlichen Wandel betroffenen Gebieten ist es

trotzdem sowohl in den berufsbezogenen Bildungsinstitu-

tionen als auch in der Wirtschaft zu Engpässen in der Tech- Wortlaut der Interpellation vom 2. März 1982

nologiediffusion gekommen. Diese behindern die wirt- Das AIVG wird in dieser Session vom Ständerat (Zweitrat)

schaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten und schwächen die behandelt. Eine Inkraftsetzung dieses neuen, definitiven

Wettbewerbsfähigkeit. Die auch auf längere Sicht Ungewis- Arbeitslosenversicherungsgesetzes wird vor dem I.Januar

sen Wirtschaftsaussichten haben den Bundesrat am 1984 nicht möglich sein.

3. Februar 1982 daher veranlasst, den eidgenössischen Obwohl gegenwärtig die Arbeitsmarktlage in unserem Land

Räten Massnahmen zur Förderung der technologischen noch keine Alarmstimmung auslöst, ist die Situation in

Ausbildung und Entwicklung vorzuschlagen. Darüber hin- sämtlichen umliegenden Staaten bedenklich und weltweit

aus beabsichtigt er, im Rahmen der jährlichen Voran- geradezu beängstigend. Die zunehmende Zahl von Konkur-

schläge, die Förderung der praxisorientierten Forschung sen zeigt zudem, dass die gegenwärtig geltenden Bestim-

ungefähr auf dem bisherigen, vor einigen Jahren erhöhten mungen in der Arbeitslosenversicherung gravierende Lük-

Niveau fortzuführen. ken aufweisen. Von Konkursen betroffene Arbeitnehmer

Mit der Interpellantin ist er der Meinung, dass es einer auf werden von heute auf morgen völlig unverschuldet in pre-

hohem Technologieniveau stehenden Volkswirtschaft ohne käre existentielle Situationen gestürzt, und es bleibt ihnen

eine ausreichende Versorgung mit Risikokapital kaum mög- während der Kündigungsfrist jede materielle Hilfe versagt.

lich ist, wettbewerbsfähig zu bleiben. Das Eidgenössische Der jüngste Konkurs - der Thermopal in Leibstadt/AG -

Volkswirtschaftsdepartement hat daher bereits vor einiger verdüstert die Lage besonders, da die Grenzgänger von der

Zeit eine Arbeitsgruppe beauftragt, die mit der Risikokapi- deutschen Arbeitslosenversicherung sofort Unterstützung

talbeschaffung zusammenhängenden Fragen zu klären. bezahlt erhalten, während die landeseigenen Arbeitnehmer

Diese erfasste vorerst den Ist-Zustand und stellte fest, dass vor dem Nichts stehen, da in der Schweiz die Insolvenzent-

es vielfach Lücken in der Versorgung der Firmen mit Risiko- schädigungen noch nicht geregelt sind.

kapital für neue Innovationen gibt. Die möglichen Massnah- Ich bitte den Bundesrat um Auskunft, ob er bereit ist, die

men zur Schliessung dieser Lücken sind Gegenstand von Übergangsordnung - Bundesbeschluss über die Einfüh-

zurzeit laufenden Abklärungen. Die Lösungssuche geht in rung der obligatorischen Arbeitslosenversicherung -

Richtung einer indirekten staatlichen Innovationsrisikoga- raschmöglichst abzuändern, zu ergänzen oder den Räten

rantie, die es erlauben würde, das einzelwirtschaftliche andere Möglichkeiten vorzuschlagen, so dass

t Risiko durch eine «Poolung» abzusichern. Der Schlussbe-

1. die Insolvenzentschädigung und

richt der Arbeitsgruppe mit entsprechenden Empfehlungen

kann Ende 1982 erwartet werden. 2. die Präventivmassnahmen

In der Botschaft über Grundsatzfragen der Energiepolitik vorzeitig, noch vor dem I.Januar 1983, geregelt und in

(Energieartikel der Bundesverfassung) vom 25. März 1981 Kraft gesetzt werden können.

Interpellation Euler 1000 N 25 juin 1982

Texte de l'interpellation du 2 mars 1982 Durchführungsbestimmungen. Falls die Räte die Neuord-

Après avoir été soumise au Conseil national, la loi sur nung in der Junisession definitiv verabschieden, läuft die

l'assurance-chômage (LAC) est examinée par le Conseil Referendumsfrist Ende September ab, und die Insolvenz-

des Etats au cours de cette session. Cette loi définitive ne entschädigung könnte hierauf Anfang 1983 oder eventuell

pourra entrer en vigueur avant le 1er janvier 1984. schon vorher in Kraft treten.

Si la situation actuelle sur le marché du travail n'est pas Anders ist die Lage dagegen bei den Präventivmassnah-

encore alarmante en Suisse, dans tous les pays environ- men. Hier handelt es sich um eine komplizierte Materie. Sie

nants elle est préoccupante et dans le monde elle est réel- bedarf eingehender Ausführungsbestimmungen, und diese

lement inquiétante. Le nombre croissant de faillites met en müssen zudem zur Vernehmlassung unterbreitet werden.

évidence les lacunes présentées par les dispositions Wie bereits in der Fragestunde vom 8. März dargelegt, ist

actuelles en matière d'assurance-chômage. Les travailleurs dafür die Zeit zu kurz, und zudem darf das Inkrafttreten der

qui ne sont pour rien dans la faillite de leur employeur se Neuordnung als Ganzes auf den 1. Januar 1984 nicht durch

retrouvent du jour au lendemain dans une situation finan-. das Vorziehen einzelner Teile gefährdet werden. Schliess-

cière précaire sans pouvoir compter sur une aide matérielle lich ist auch noch darauf hinzuweisen, dass aufgrund des

quelconque pendant le délai de préavis. La toute récente geltenden Rechts im Bereiche der Berufsbildung, der

faillite de Thermopal à Leibstadt AG fait apparaître la situa- Arbeitsvermittlung und der Arbeitslosenversicherung

tion sous un jour encore plus critique: alors que les fronta- Umschulungen schon wirksam gefördert werden können.

liers bénéficient immédiatement des prestations de l'assu-

rance-chômage versées par l'Allemagne, en Suisse les tra- Präsidentin: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort

vailleurs ne touchent encore aucune indemnité au titre de des Bundesrates befriedigt.

l'insolvabilité de leur employeur, cette question n'étant pas

encore réglée par la législation.

Je prie le Conseil fédéral de faire savoir s'il est disposé à

modifier et à compléter dans les plus brefs délais le régime

transitoire - arrêté fédéral sur l'introduciton de l'assu-

rance-chômage obligatoire - ou à proposer aux Chambres 82.342

d'autres solutions qui permettent d'anticiper sur la nouvelle

#ST#

loi, en instaurant avant le 1er janvier 1983 Interpellation Euler

1. les indemnités en cas d'insolvabilité et Warenpackungen. Politische Propaganda

2. les mesures préventives. Emballages commerciaux. Propagande politique

Mitunterzeichner - Cosignataires: ' Ammann-St. Gallen,

Bäumlin, Bircher, Borei, Bratschi, Braunschweig, Bundi,

Chopard, Christinat, Eggenberg-Thun, Eggli, Euler, Ganz,

Gloor, Grobet, Hubacher, Jaggi, Lang, Leuenberger, Loet-

scher, Mauch, Meier Werner, Meizoz, Morf, Müller-Bern, Wortlaut der Interpellation vom 8. März 1982

Nauer, Neukomm, Ott, Reiniger, Renschier, Robbiani, Ro- Die politische Propaganda auf Warenpackungen ist ein

then, Rubi, Stich, Uchtenhagen, Vannay, Wagner, Ziegler- Affront gegen grosse Teile des Schweizervolkes, die weite-

Genf (38) ren Atomkraftwerken kritisch bis ablehnend gegenüberste-

hen. Es ist nicht auszudenken, wohin es führen würde,

Begründung wenn der politischen Propaganda auf Warenpackungen des

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht täglichen Gebrauchs Tür und Tor geöffnet würde.

eine schriftliche Antwort. Ich frage deshalb den Bundesrat an:

Développement 1. Ist dem Bundesrat bekannt, dass der schweizerische

Konsument auf Warenpackungen des täglichen Gebrauchs

L'auteur renonce au développement et demande une

politische Propaganda mitgeliefert bekommt?

réponse écrite.

2. Wie stellt sich der Bundesrat zur politischen Indoktrina-

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates tion des Konsumenten?

Rapport écrit du Conseil fédéral 3. Wie verträgt sich politische Propaganda auf Warenpak-

kungen mit dem Bundesgesetz über den unlauteren Wett-

Wir sind ebenfalls der Meinung, dass vor allem die Pro- bewerb und dem Schutz des Konsumenten?

bleme im Zusammenhang mit der Zahlungsunfähigkeit des 4. Welche Möglichkeiten stehen dem Bundesrat zur Verfü-

Arbeitgebers dringend gelöst werden müssen. Einen ersten gung, um politische Propaganda auf Warenpackungen künf-

Schritt haben wir bereits getan, indem wir den Räten im tig zu unterbinden?

Rahmen der Botschaft über die Erhöhung des versicherten 5. Ist der Bundesrat willens, die Verantwortlichen der Polit-

Verdienstes in der Unfall- und in der Arbeitslosenversiche- Propaganda-Aktion zum Rückzug der beanstandeten «Kel-

rung noch eine kleine Änderung des alten Bundesgesetzes Iogg's»-Corn-Flakes-Packungen oder deren Austausch zu

über die Arbeitslosenversicherung beantragten. Falls die bewegen?

Räte zustimmen, können künftig an Versicherte, deren

Arbeitsverhältnis wegen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitge- Texte de l'interpellation du 8 mars 1982

bers ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aufgelöst wurde La propagande politique sur les emballages fait affront à de

und die der Vermittlung voll zur Verfügung stehen, trotz nombreux citoyens suisses qui critiquent ou même rejet-

Ansprüchen auf den Kündigungslohn wieder Taggelder aus- tent les nouveaux projets de centrales nucléaires. On se

gerichtet werden. Damit wird eine frühere, vom Eidgenössi- demande où cela nous mènera si l'on laisse libre cours à

schen Versicherungsgericht kürzlich aber abgelehnte Pra- une telle propagande sur des articles de consommation

xis wieder hergestellt. courante.

Davon zu unterscheiden ist die gewünschte vorzeitige

C'est pourquoi je pose au Conseil fédéral les questions sui-

Inkraftsetzung der in der Neuordnung vorgesehenen Insol-

venzentschädigung. Hier handelt es sich um Lohnansprü- vantes:

che für geleistete Arbeit. Wir haben schon mehrfach unsere 1. Sait-il que le consommateur suisse est soumis à une

Bereitschaft erklärt, diese Frage zu prüfen. Die Prüfung hat propagande politique sur les emballages de marchandises

jetzt ergeben, dass dem Begehren entsprochen werden de consommation courante?

kann. Die Insolvenzentschädigung ist unbestritten und ein- 2. Que pense-t-il de cette forme d'endoctrinement des

fach durchzuführen. Auch bedarf es kaum ergänzender consommateurs?

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Zehnder Arbeitslosenversicherung. Insolvenzentschädigungen und

Präventivmassnahmen

Interpellation Zehnder Assurance-chômage. Indemnités en cas d'insolvabilité et mesures

préventives

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1982

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 82.334

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 25.06.1982 - 08:00

Date

Data

Seite 999-1000

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Ref. No 20 010 597

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