Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 82-330 KI-generiert

Energy-Efficient Building Renovation Tax Incentives

Geschäftsnummer VPB 82-330
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns a motion proposing fiscal incentives for energy-efficient building renovations. The proponents argued that rising mortgage rates and the cost-benefit ratio of renovations discourage these improvements, which are vital for the housing market. They sought tax deductions for investments in thermal building renovations, akin to maintenance and renovation costs. The government, however, recommended converting the motion into a postulate, arguing that while energy saving is important, many renovation costs are considered value-enhancing investments and thus not tax-deductible under current law. They noted existing tax practices allowed for some deductions and suggested further solutions might involve voluntary insurance.

Legislator-Regeste

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Art. 102 Zudem, Art. 72 WStB, Art. 23 WStB; Energy-Efficient Building Renovation Tax Incentives: The proponents argued that rising mortgage rates and the cost-benefit ratio of renovations discourage these improvements, which are vital for the housing market. They sought tax deductions for investments in thermal building renovations, akin to maintenance and renovation costs. The government, however, recommended converting the motion into a postulate, arguing that while energy saving is important, many renovation costs are considered value-enhancing investments and thus not tax-deductible under current law. They noted existing tax practices allowed for some deductions and suggested further solutions might involve voluntary insurance.

Schlagwörter

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Renovationskosten Energiesteuer Verbesserung des Wohnmilieus Steueranreiz Förderung von Baumaßnahmen Abzug für Liegenschaftsaufwand
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 23 WStB

Used to explain that the deduction of value-increasing expenses is not possible for private or business properties.

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Volltext

Motion du groupe de l'Union démocratique du Centre 960 N 25 juin 1982

zerischen Wohnsitz oder auf seiner Zugehörigkeit zur frei- #ST# 82.330

willigen Versicherung für Auslandschweizer beruht.

Die heutige gesetzliche Regelung und die Auslegung durch Motion der Fraktion

das Eidgenössische Versicherungsgericht hat für die Ehe- der Schweizerischen Volkspartei

frauen von Auslandschweizern, die im Ausland für einen Energiesparende Gebäudesanierungen.

Arbeitgeber in der Schweiz tätig sind und von diesem ent- Fiskalische Förderung

löhnt werden, völlig unbefriedigende Auswirkungen. Wohl

erhalten solche Ehepaare eine Ehepaarsaltersrente, wenn Motion du groupe

der Mann das 65. Altersjahr erreicht. Hingegen erhält die de l'Union démocratique du Centre

Frau, wenn sie das 62. Altersjahr erreicht und ihr Ehemann Isolation d'immeubles. Allégements fiscaux

noch nicht 65 Jahre alt ist, keine Altersrente. Zudem

besteht gegenüber der Invalidenversicherung keinerlei

Anspruchsberechtigung. Im Todesfall des Ehemannes hät-

ten Frau und Kinder wohl eine Hinterlassenenrente zugut.

Die Kinder hätten aber keinen Anspruch auf eine Waisen- Wortlaut der Motion vom 2. März 1982

rente, wenn die Mutter stirbt. Dazu kommt, dass die bei-

tragsfreien Ehejahre der Frau nicht angerechnet werden, Steigende Hypothekarzinsen schmälern den Anreiz und die

was sich auf die Rentenhöhe ungünstig auswirken kann. finanziellen Möglichkeiten für Gebäudesanierungen und

beeinträchtigen zudem deren Kosten-Nutzen-Relation.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Dabei verbessert ein zeitgemäss sanierter Altwohnungsbe-

Rapport écrit du Conseil fédéral stand das Angebot für Wohnungssuchende und damit den

Wohnungsmarkt. Untrennbar verbunden mit einer Renova-

Der Bundesrat verkennt nicht, dass die vom Motionär tion ist heute die wärmetechnische Gebäudesanierung. Die

erwähnten Änderungen bei Ehefrauen von obligatorisch aus solchen Massnahmen resultierenden Mehrkosten soll-

versicherten Schweizern im Ausland zu Lücken in ihrem ten daher nicht auch noch steuerlicher Belastung unterlie-

Versicherungsverhältnis führen, die sich in bestimmten Fäl-

gen.

len nachteilig für sie auswirken können. Fälle, in denen bis Der Bundesrat wird daher ersucht, im Rahmen seiner Kom-

heute tatsächlich ein solcher Schaden eingetreten ist, sind

petenzen die Verordnung zum Wehrsteuerbeschluss so zu

jedoch sehr selten und von den zuständigen Gerichten mei-

ändern, dass Investitionen für wärmetechnische Gebäude-

stens noch nicht endgültig entschieden.

sanierungen in gleicher Weise wie Gebäudeunterhalts- und

Der Bundesrat hat die Eidgenössische AHV/IV-Kommission

Renovationskosten steuerlich in Abzug gebracht bzw. als

bereits beauftragt, im Rahmen der 10. AHV-Revision nach Aufwand mit dem Einkommen verrechnet und bei

einer Lösung zu suchen, welche die erwähnten Benachteili- Geschäftsliegenschaften rasch abgeschrieben werden

gungen vermeidet. Dabei steht aber heute schon fest, dass können.

die Lösung nicht darin gefunden werden kann, wie es die Er ist ferner gehalten, den Kantonen die gleiche Fiskal-

Motion fordert, dass sich das obligatorische Versicherungs- massnahme zur Förderung der Wirtschaftlichkeit wärme-

verhältnis des Ehemannes von Gesetzes wegen auch auf technischer Gebäudesanierungen und damit zur Entlastung

seine Gattin erstreckt. Nach dem Wortlaut zahlreicher

Sozialversicherungsabkommen mit anderen Staaten der Wohnungsmieten zu empfehlen.

müsste eine solche Regel nämlich auch auf die im Ausland Texte de la motion du 2 mars 1982

wohnhaften Ehefrauen ausländischer Nationalität angewen- Les charges financières résultant de la hausse des taux

det werden, deren Gatte in der Schweiz oder im Ausland für hypothécaires découragent les propriétaires d'entreprendre

einen schweizerischen Arbeitgeber tätig ist. Das würde bei- des travaux de rénovation d'immeubles; cette hausse

spielsweise bedeuten, dass die schweizerische IV für eine affecte' en outre le rapport coût/rentabilité des travaux. Or,

im Ausland wohnhafte Ehefrau eines Grenzgängers oder une rénovation judicieuse de vieux appartements accroît le

Saisonniers leistungspflichtig würde. .Die finanziellen und choix proposé à ceux qui cherchent un logement et partant,

administrativen Folgen einer derartigen Massnahme wären améliore la situation sur le marché du logement. A l'heure

von der schweizerischen Sozialversicherung nicht zu actuelle il est impossible de dissocier rénovations et isola-

bewältigen. tion thermique des bâtiments. Les frais supplémentaires

Ausserdem zeichnet sich bei den Vorarbeiten zur 10. AHV- occasionnés par ces travaux d'isolation devraient donc se

Revision die Tendenz ab, das Versicherungsverhältnis der traduire par un allégement des charges fiscales.

Ehegatten noch stärker zu individualisieren (z. B. Ersatz der Pour ces raisons, le Conseil fédéral est chargé de modifier,

Ehepaarrente durch zwei Einzelrenten). Der Bundesrat wird dans les limites de ses compétences, l'ordonnance relative

zu gegebener Zeit dem Parlament seine Anträge unterbrei- à l'arrêté concernant l'impôt pour la défense nationale, de

ten. Er möchte sich jedoch nicht durch eine Motion auf eine manière que les investissements consacrés à l'isolation

Richtung festlegen lassen, die der genannten Tendenz thermique puissent être déduits de la valeur imposable au

direkt zuwiderläuft. même titre que les frais de rénovation et d'entretien des

Eine Lösung des Problems wird sich voraussichtlich nur auf bâtiments, c'est-à-dire être assimilés aux dépenses déduc-

dem Weg über die freiwillige Versicheruhg finden lassen, tibles du revenu. En outre, ces investissements devraient

weil diese den ausländischen Staatsangehörigen verschlos- pouvoir être rapidement amortis pour ce qui est des

sen bleibt und von den Sozialversicherungsabkommen mit immeubles à usage commercial.

anderen Staaten nicht berührt wird. Dieser Weg sollte Enfin, le Conseil fédéral est tenu de recommander aux can-

jedoch noch verbessert werden, zum Beispiel in dem Sinne, tons d'appliquer cette mesure fiscale qui vise à rentabiliser

dass allen nichterwerbstätigen Ehefrauen ein befristetes les travaux d'isolation thermique et, de ce fait, à alléger les

rückwirkendes Beitrittsrecht eingeräumt wird. loyers.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Sprecher - Porte-parole: Basler

Déclaration écrite du Conseil fédéral

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

wandeln. Die Probleme auf dem Wohnungsmarkt lassen sich durch

den Neubau von Wohnungen allein nicht beheben; dieser

Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat vermag den Bestand jährlich nur um 2 Prozent zu erhöhen.

Die Altliegenschaften sind aber zu neun Zehnteln noch ent-

standen, bevor man den Energiehaushalt eines Hauses als

wesentlichen Gesichtspunkt beim Entwurf und Ausführung

von Wohnbauten einbezog. Solche Liegenschaften sind

25. Juni 1982 961 Motion Christinat

durch die beiden Energiepreisschübe von 1973 und 1979 isolierten Gebäudes kann die auf die diesbezüglichen Vor-

entwertet worden, weil sie den heutigen Anforderungen kehren entfallenden Aufwendungen steuerlich auch nicht in

nicht mehr entsprechen. Dennoch sind sie im allgemeinen Abzug bringen, weil diese Kosten Bestandteil des Erwerbs-

mit zeitlich unbefristeten ersten Hypotheken belastet. Da es bzw. Baupreises bilden. Ob ferner eine vollumfängliche

noch nie in der Geschichte des Bauwesens eine so abrupte steuerliche Anerkennung der Sanierungskosten zu einer

Änderung der Gebäudequalität gegeben hat, ist die Vorstel- Entlastung der Wohnungsmieten führen würde, ist sehr

lung unrealistisch, eine wärmetechnische Sanierung löse fraglich, erhöhen doch Gebäudesanierungen den Wohn-

einen Mehrwert aus. Sie korrigiert höchstens den Verlust, komfort und damit auch den Wohnwert, was kaum ohne

der aus verändertem Energiebewusstsein entstanden ist. Auswirkung auf die Mietzinsgestaltung bleiben dürfte.

Diese nachträglichen Renovationsarbeiten sind jedoch 3. Das Anliegen der Motion ist mit dem erwähnten Kreis-

wesentlich teurer, als wenn die Massnahmen mit dem Neu- schreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom

bau zusammen eingeplant worden wären. Ausserdem sind 17. August 1978 und dem genannten Merkblatt der Finanz-

die neuen Regeln der Baukunde für solche nachträglichen direktorenkonferenz vom 20. April 1978 im Rahmen der

Eingriffe zeitlich noch unerprobt. Sanierungen sollten daher bestehenden gesetzlichen Vorschriften erfüllt. Andererseits

auch gefördert werden, um Erfahrungen zu sammeln. In der ist darauf hinzuweisen, dass die vorliegende Motion den

Mehrzahl der Fälle lassen sich wärmetechnische Verbesse- delegierten Rechtsetzungsbereich des Wehrsteuerbe-

rungen von anderen Renovationsarbeiten nicht klar tren- schlusses betrifft, also jenen Bereich, der im Rahmen des

nen. allgemeinen Auftrages der Gesetzesvollziehung (Art. 102

Zudem bewirken die mit den Hypothekarzinsen steigenden Ziff. 5 BV) dem Bundesrat bzw. - kraft weiterer Delegation

Kapitalkosten einen Abschwung in der Beschäftigung des (Art. 72 WStB) - der Eidgenössischen Steuerverwaltung

gesamten Baugewerbes, reduzieren den Zuwachs beim vorbehalten ist. Motionen im delegierten Rechtsetzungs-

Neuwohnungsbestand und heben die Mietzinse. bereich erachtet der Bundesrat als unzulässig (vgl. dazu

Die verlangte Fiskalmassnahme wirkt dem entgegen, indem auch VPB 43 l Nr. 1). Die Frage der Zulässigkeit kann

Sanierungen gefördert und damit das Wohnungsangebot jedoch vorliegend dahingestellt bleiben, weil die Motion aus

verbessert werden. Althaussanierungen sind ausserdem dem dargelegten Grund abzuschreiben ist.

energie- und arbeitsmarktpolitisch förderungswürdig.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral

Rapport écrit du Conseil fédéral Die Motion ist als erfüllt abzuschreiben.

1. Energiesparen ist Unbestrittenermassen ein Gebot der Abgeschrieben - Classé

Zeit. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat daher mit

Kreisschreiben Nr. 1 der 20. Wehrsteuerperiode vom

17. August 1978 die kantonalen Wehrsteuerverwaltungen

ersucht, die im Merkblatt der Konferenz der kantonalen

Finanzdirektoren vom 20. April 1978 empfohlenen steuerli- #ST# 82.364

chen Massnahmen zur Förderung des Energiesparens auch

für die direkte Bundessteuer (Wehrsteuer) anzuwenden. Motion Christinat

Ausgehend davon, dass die Kosten der Isolierung von Sicherheit der Grenze.

Gebäuden und für andere energiesparende Massnahmen Anstellung von Zollpersonal

teilweise werterhaltend und damit grundsätzlich zum

steuerlich abzugsfähigen Unterhalt zu rechnen sind, teil- Sécurité de la frontière.

weise aber wertvermehrende und damit nicht zum Abzug Recrutement du personnel douanier

berechtigende Investitionen darstellen, wird im Merkblatt

vorab empfohlen, bei der Abgrenzung der als Unterhalt zu

qualifizierenden Kosten grosszügig vorzugehen. In diesem

Sinne können in den meisten Kantonen Aufwendungen für

energiesparende Sanierungen teilweise oder ganz vom Wortlaut der Motion vom 17. März 1982

steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die gleichen Der Bundesrat wird ersucht, rasch die unbedingt notwendi-

Steuererleichterungen werden auch bei der direkten Bun- gen Massnahmen zur vermehrten Einstellung von Personal

dessteuer gewährt. Untersuchungen im Rahmen des in der Zollverwaltung und ganz besonders im Grenzwacht-

Impulsprogrammes des Eidgenössischen Volkswirtschafts- korps zu treffen, damit eine reguläre Überwachung unserer

departementes zeigen, dass energiesparende Massnahmen Grenzen gewährleistet werden kann.

an Gebäuden dank dieser grosszügigen Steuerpraxis in

einem nicht unbedeutenden Ausmass bereits heute geför- Texte de la motion du 17 mars 1982

dert werden. Soweit jedoch entsprechende Kosten als Le Conseil fédéral est prié de prendre rapidement les

wertvermehrende Investitionen qualifiziert werden müssen, mesgres indispensable permettant d'assurer une surveil-

kann nach einem feststehenden Grundsatz des Steuerrech- lance normale de nos frontières par l'engagement intensif

tes ein Abzug weder für private noch für geschäftliche Lie- de personnel dans l'administration des douanes et tout

genschaften in Frage kommen (Art. 23 WStB). Bei spécialement dans le corps des gardes-frontière.

Geschäftsliegenschaften werden dagegen auf entsprechen-

den Einrichtungen erhöhte Abschreibungen gewährt (vgl. Mitunterzeichner - Cosignataires: Affolter, Ammann-Saint-

Merkblatt A 1979 der Eidgenössischen Steuerverwaltung Gall, Bacciarini, Bircher, Bratschi, Braunschweig, Brélaz, de

über Abschreibungen auf dem Anlagevermögen geschäftli- Capitani, Carobbio, Chopard, Cotti, Couchepin, Crevoisier,

cher Betriebe). Dafflon, Darbellay, Duboule, Duvoisin, Eggenberg-Thoune,

Forel, Ganz, Gloor, Grobet, Herczog, Hubacher, Jaggi, Jel--

2. Auch bei grosszügiger Auslegung des Begriffes werter- mini, Leuenberger, Loetscher, Magnin, Mascarin, Mauch,

haltender Unterhaltsarbeiten ist jedoch nicht zu verkennen, Meier Josi, Meier Werner, Meizoz, Morel, Morf, Muheim,

dass isolier- und wärmetechnische Vorkehren nicht selten, Müller-Berne, Neukomm, Pedrazzini, Pini, Reimann, Reini-

doch zu einer Wertvermehrung des Gebäudes führen, wes- ger, Riesen-Fribourg, Robbiani, Rothen, Roy, Rubi, Schmid,

halb in diesen Fällen kein Abzug möglich ist. Abgesehen Schule, Segmüller, Soldini, Spreng, Stich, Tochon, Vannay,

davon würde der Abzug sämtlicher wertvermehrender Auf- Zehnder (57)

wendungen, die bei Sanierungen mit dem Energiesparen

zusammenhängen, zu einer schwerwiegenden Rechts- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

ungleichheit führen. Denn der Erwerber oder Ersteller eines Dans le courant du mois de janvier, la presse genevoise

neuen, bereits nach dem modernsten technischen Stand s'est fait l'écho des énormes difficultés rencontrées par la

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei Energiesparende

Gebäudesanierungen. Fiskalische Förderung

Motion du groupe de l'Union démocratique du Centre Isolation d'immeubles. Allégements

fiscaux

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1982

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 82.330

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 25.06.1982 - 08:00

Date

Data

Seite 960-961

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Ref. No 20 010 559

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