Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 82-325 KI-generiert

Swiss Uranium Sale to South Africa: Jurisdiction and Non-Proliferation

Geschäftsnummer VPB 82-325
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The Swiss Federal Council addressed an interpellation regarding the sale of enriched uranium by a Swiss nuclear power plant company to South Africa. The Council stated that the sale was conducted legally under the jurisdiction of the trading company's location at the time of the transaction, not Swiss law, and that Switzerland adheres to international non-proliferation commitments. Regarding other questions, the Council referred to existing policies and prior answers, emphasizing that Switzerland only permits exports for controlled nuclear facilities and that specific business dealings between third countries are not generally monitored unless Swiss interests are directly involved.

Legislator-Regeste

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Art. 102 Ziff. 10 BV, Art. 102 Ziff. 11 BV; Swiss Uranium Sale to South Africa: Jurisdiction and Non-Proliferation: The Council stated that the sale was conducted legally under the jurisdiction of the trading company's location at the time of the transaction, not Swiss law, and that Switzerland adheres to international non-proliferation commitments. Regarding other questions, the Council referred to existing policies and prior answers, emphasizing that Switzerland only permits exports for controlled nuclear facilities and that specific business dealings between third countries are not generally monitored unless Swiss interests are directly involved.

Schlagwörter

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Drittes Land Internationale Politik Südafrika Recht der Staaten Handelsverkehr mit Drittstaaten Vorleben
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 102 Ziff. 10 BV

Cited as a basis for the Federal Council's duty to ensure the internal security of the Confederation and maintain order.

Art. 102 Ziff. 11 BV

Cited as a limitation on the Federal Council's authority to deploy troops.

Art. 1 Abs. 2 der Verordnung über den Truppeneinsatz für den Ordnungsdienst, SR 121

Cited as the legal basis for the use of troops in extreme circumstances to maintain order.

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Volltext

Interpellation Mascarin 1008 N 25 juin 1982

781). Sie gibt auf die meisten der in der Interpellation ihnen ihre Polizeikräfte zur Verfügung. Reichen diese zivilen

gestellten Fragen Antwort. Es wird deshalb ausdrücklich Mittel nicht aus, um Störungen von Ruhe und Ordnung zu

auf diese Botschaft verwiesen. Ergänzend gehen wir ledig- verhindern oder zu beheben, ist im äussersten Fall der Ein-

lich auf diejenigen Fragen ein, die nicht Gegenstand des satz von Truppen zulässig (Art. 1 Abs. 2 der Verordnung

Rahmenbewilligungsverfahrens für das Kernkraftwerk Kai- über den Truppeneinsatz für den Ordnungsdienst, SR 121).

seraugst sind oder nicht nur dieses Werk betreffen. Nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit ist dies

Zu Frage 5: In der Diskussion um das Projekt Kaiseraugst jedoch das letzte aller möglichen Mittel. Der Bundesrat ist

wird darauf hingewiesen, dass in einer derart dicht besie- überzeugt, dass auch die Kantonsregierungen diesen

delten Region wie Basel eine in der Welt einmalige Ballung Grundsatz beachten. Es ist aber auch Pflicht des Bundesra-

von Kernkraftwerken Tatsache sei. Inwieweit dies zutrifft, tes, für die innere Sicherheit der Eidgenossenschaft, für

möchten wir offenlassen, hängt die entsprechende Aus- Handhabung von Ruhe und Ordnung und für die Bewah-

sage doch wesentlich davon ab, von welchen Annahmen rung unserer rechtsstaatlichen Demokratie zu sorgen

ausgegangen wird. Es fragt sich ausserdem, ob es zulässig (Art. 102 Ziff. 10 BV). Deshalb darf er nicht zum voraus auf

ist, derartige Erwägungen nur in bezug auf Kernkraftwerke nach geltendem Recht verfügbare Mittel verzichten. Er darf

anzustellen, oder ob es nicht angezeigt wäre, auch andere auch nicht in die entsprechenden Kompetenzen der Kan-

Formen der Energieproduktion in die Betrachtungen einzu- tone eingreifen. Die Befugnis des Bundesrates, in eigener

beziehen. Der Bundesrat ist jedenfalls der Auffassung, dass Kompetenz Truppen aufzubieten, unterliegt den Schranken

aufgrund der heutigen Kenntnisse ein Widerruf der Stand- von Artikel 102 Ziffer 11 der Bundesverfassung.

ortbewilligung nicht gerechtfertigt wäre. Bisherige Erfahrungen zeigen im übrigen, dass sich unsere

Zu Frage 7: Kernkraftwerke sind in allen Staaten Unterneh- Bevölkerung auf das in einer rechtsstaatlichen Demokratie

men von nationaler Bedeutung. Die Planung und die Wahl geltende Recht verpflichtet fühlt und dieses nicht durch

der Standorte erfolgen nicht nach regionalen, sondern rechtswidrige Aktionen in Frage stellt.

übergeordneten Kriterien. Kein Staat ist bereit, zugunsten

eines Nachbarn auf ein Werk zu verzichten. Das Bewilli- Präsidentin: Sie lehnen mit offensichtlicher Mehrheit die

gungsverfahren ist ein nationales Verfahren und die einzel- Diskussion ab. Die Interpellanten können erklären, ob sie

staatlichen Entscheide hängen nicht vom Vorgehen in von der Antwort des Bundesrates befriedigt sind. Sie erklä-

ändern Staaten ab. Es ist deshalb nicht einzusehen, wes- ren sich nicht befriedigt.

halb der Bundesrat durch seinen nach schweizerischem

Recht getroffenen Entscheid die Stellung der Schweiz ver-

schlechtert haben soll. Dieser Entscheid trägt im übrigen

den Abmachungen innerhalb der Rheinanliegerstaaten ins-

besondere bezüglich der Aufwärmung des Gewässers #ST# 82.325

Rechnung. Interpellation Mascarin

Zu den Fragen 12, 13 und 16: Die Abklingbecken in Kern- Kernkraftwerk Kaiseraugst.

kraftwerken dienen - entgegen der Feststellung in der Uranhandel mit Südafrika

Interpellation - nicht der Kompaktlagerung von Atommüll,

sondern der Lagermöglichkeit für abgebrannten Kernbrenn- Centrale de Kaiseraugst.

stoff bis zu dessen Abtransport zu einer Wiederaufarbei- Vente d'uranium à l'Afrique du Sud

tungsanlage. Solche Abklingbecken eignen sich durchaus

für eine mehrjährige Zwischenlagerung von abgebrannten

Brennelementen, sind sie doch daraufhin konzipiert wor-

den. Radioaktive Abfälle aus dem Kraftwerkbetrieb werden

in den speziell dafür vorgesehenen betriebseigenen Zwi- Wortlaut der Interpellation vom 1. März 1982

schenlagern aufbewahrt. Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fra-

Für jene Abfälle, welche nach 1990 allenfalls aus der Wie- gen:

deraufarbeiking zurückgenommen werden müssen, beste- 1. Stimmt es, dass angereichertes Uran, das im Besitze der

hen entsprechende Pläne für die Errichtung eines zentralen KKW Kaiseraugst AG war, mit Vermittlung einer US-Makler-

Zwischenlagers bzw. eines Endlagers. Die NAGRA richtet firma an die südafrikanische Energiekommission ESCOM

bekanntlich ihre Planung nicht nur auf die Endlagerung von verkauft und von der französischen Gesellschaft Fram-

Abfällen aus der Wiederaufarbeitung, sondern auch auf die atome in Brennstäbe für das südafrikanische Atomkraft-

direkte Endlagerung abgebrannter Brennelemente auf dem werk Koeberg eingebaut wurde?

Gebiet der Schweiz aus. Ziel dieser Bemühungen ist es, auf

alle Eventualitäten vorbereitet zu sein, selbst wenn die Wie- 2. Stimmt es, dass Südafrika sogar seitens der USA die

deraufarbeitungsverträge nach 1990 nicht erneuert würden. Lieferung von angereichertem Uran zum Betrieb der Atom-

Der Bund hat im übrigen bisher keine Verhandlungen mit kraftwerke verweigert wurde, weil Südafrika den Atomsperr-

Staaten der Dritten Welt zur Lagerung radioaktiver Abfälle vertrag nicht unterzeichnet hat bzw. sich weigert, alle seine

geführt und plant auch keine solchen. Wie der Bundesrat atomaren Anlagen internationaler Kontrolle zu unterstellen?

zur Lagerung von radioaktiven Abfällen im Ausland steht, 3. Stimmt es, dass Südafrika zwar über genügend Natur-

ergibt sich aus unserer Antwort auf die Einfache Anfrage uran - unter anderem auch, weil es Uran aus Namibia stiehlt

Grobet vom 12. Juni 1979 (Nr. 79.704), auf die hier verwie- - verfügt, aber zuwenig weit ist in der Entwicklung von Kon-

sen wird. versions- und Anreicherungskapazitäten, so dass die Inbe-

Zu Frage 14: Es ist bekannt, dass in allen Gegenden der triebnahme von Koeberg l ohne das Uran der KKW Kaiser-

Schweiz auch ohne Kühlturm eine gewisse Asbestkonzen- augst erst später hätte erfolgen können?

tration vorhanden ist. Die bisherigen Messungen der EMPA 4. Woher stammte ursprünglich das Uran der KKW Kaiser-

beim Kernkraftwerk Gösgen-Däniken lassen darauf schlies- augst? Welche Sicherheitsbestimmungen waren für dieses

sen, dass durch den Betrieb des Kühlturmes diese Konzen- Uran gültig? War der Kauf oder Verkauf dieses Urans mit

tration nicht erhöht wird. Auch hier kann somit die entspre- Regierungsabkommen gekoppelt? Wieviel Uran wurde ver-

chende Feststellung der Interpellation nicht bestätigt wer- kauft?

den. 5. Kann der Bundesrat Auskunft darüber geben, wie der

Zu Frage 15: Wir verweisen auf unsere Botschaft vom Handel KKW Kaiseraugst/US-Maklerfirma/ESCOM zu-

25. März 1981 über Grundsatzfragen der Energiepolitik (BBI stande kam? An welchem Datum fand der Verkauf des

1981 II 318 ff.), insbesondere die Ziffern 161, 162 und 212. angereicherten Urans statt?

Zu Frage 17: Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ord- 6. Spielte bei diesem Handel zu irgendeinem Zeitpunkt die

nung ist primär Angelegenheit der Kantone. Dazu stehen Vermittlung von Bundesbehörden mit?

25. Juni 1982 1009 Interpellation Mascarin

7. In welcher Art wurde der Handel der KKW Kaiseraugst mesure nécessaire ses capacités de conversion et d'enri-

mit der ESCOM durch französische Behörden vermittelt? chissement de l'uranium, de sorte que l'exploitation de la

Haben die zuständigen Behörden der USA dem Handel in centrale de Koeberg I a été accéléré grâce à l'uranium pro-

irgendeiner Form zugestimmt? Haben französische oder venant de la centrale de Kaiseraugst?

amerikanische Instanzen in dieser Sache mit Bundesbehör- 4. D'où provenait l'uranium utilisé par la centrale de Kaiser-

den Kontakt aufgenommen? augst? Quelles dispositions de sécurité étaient-elles appli-

8. Hat der Bundesrat bei der französischen Regierung cables à cet uranium? L'achat ou la vente de cet uranium

wegen dieses Handels einer Schweizer Firma, der dem était-il lié à un accord gouvernemental? Quelle quantité

Ansehen der Schweiz schadet, interveniert? Wann und mit d'uranium a-t-on acheté?

welchem Ergebnis? Ist der Bundesrat bereit, eventuell in 5. Le Conseil fédéral peut-il donner des renseignements

Zusammenarbeit mit der französischen Regierung, alles zu sur la façon dont l'affaire a été négociée entre la centrale de

unternehmen, damit das angereicherte Uran der KKW Kai- Kaiseraugst, la maison de courtage américaine et l'ESCOM;

seraugst AG, das zurzeit noch in Frankreich lagert, nicht A quelle date l'uranium enrichi a-t-il été vendu?

nach Südafrika gelangt?

6. Les autorités fédérales ont-elles servi d'intermédiaire à

9. Wozu und in welchem Umfang wurden Importe und un moment quelconque des négociations?

Exporte von spaltbarem Material und anderen Gütern für

7. Comment les autorités françaises ont-elles servi d'inter-

nukleare Anlagen von und nach Südafrika seit 1978 seitens médiaire lors des négociations entre la centrale de Kaiser-

der Bundesbehörden bewilligt (gemäss der Verordnung

augst et. l'ESCOM? Les autorités américaines compétentes

über Begriffsbestimmungen und Bewilligungen im Gebiete

ont-elles donné leur accord sous une forme quelconque?

der Atomenergie vom Mai 1978)? Gibt es gegenwärtig hän- Des autorités françaises ou américaines ont-elles pris

gige Bewilligungsverfahren? Welche? contact avec les autorités fédérales en l'occurrence?

10. Wofür und in welchem Umfang wurden seit 1970

8. Le Conseil fédéral est-il intervenu auprès du gouverne-

Exportrisikogarantien für den Export von spaltbarem Mate-

ment français au sujet de ce négoce d'une maison suisse

rial, von Gütern für nukleare Anlagen oder von Nukleartech-

qui nuit au renom de notre pays? Quand? Quels ont été les

nologie nach Südafrika gewährt? Wurden seit 1978 von der résultats de cette intervention? Le Conseil fédéraj est-il

Schweiz Waren für nukleare Anlagen (Konversions-, Anrei:

prêt à tout entreprendre, le cas échéant avec la collabora-

cherungs- oder Wiederaufbereitungsanlagen), die nicht tion du gouvernement français, pour que l'uranium enrichi

internationaler Kontrolle unterstehen, geliefert?

encore entreposé en France et appartenant à la société

11. Trifft es zu, dass der Elektrowatt-Konzern am Aufbau anonyme «Kernkraftwerke Kaiseraugst» ne puisse arriver en

des Atomkraftwerkes Koeberg führend beteiligt war, wie Afrique du Sud?

diese Firma in ihren Prospekten an der NUCLEX 81 in Basel 9. Pour quelles raisons les autorités fédérales ont-elles

behauptete? Welche eidgenössische Stelle hat welche

autorisé depuis 1978 l'importation d'Afrique du Sud de

Bewilligung für diese Arbeiten der Firma Elektrowatt ausge- matières fissiles et d'autres biens servant à des installations

stellt? Trifft es zu, dass die Firma Sulzer Kompressoren für nucléaires, ainsi que l'exportation de tels produits vers ce

eine Anreicherungsanlage, in Südafrika geliefert hat? Wel- pays? Sur quelles quantités ces autorisations. ont-elles

che anderen Firmen erhielten Bewilligungen für derartige porté? (Il s'agit d'autorisations au sens de l'ordonnance de

Geschäfte mit Südafrika? mai 1978 sur les définitions et les autorisations dans le

12. Die Swissair-Maschine, die am 7. Oktober 1979 bei der domaine de l'énergie atomique.) Des procédures d'autori-

Landung in Athen verunglückte, hatte laut Berichten des sation sont-elles en cours? Lesquelles?

EVED 40 Behälter mit radioaktivem Material an Bord. Wie

lauten die Schlussfolgerungen der mit der Untersuchung 10. A quel titre a-t-on accordé depuis 1970 la garantie pour

beauftragten Experten des griechischen Atomzentrums? les risques à l'exportation pour les ventes de matières fis-

Woher stammte das radioaktive Material, und welches war siles, de biens servant à des installations atomiques ou de

seine Bestimmung? Um was für Material handelte es sich technologie nucléaire à l'Afrique du Sud? Dans quel ordre

genau? de grandeur? La Suisse a-t-elle livré depuis 1978 des biens

servant à des installations atomiques (installations servant

13. Ist der Bundesrat bereit, jährlich Bericht zu erstatten àia conversion, à l'enrichissement ou au retraitement de

über den Export und Import von spaltbarem Material und matériel nucléaire) qui ne sont pas placées sous contrôle

Waren, die für nukleare Anlagen bestimmt sind? international?

14. Welche Massnahmen will der Bundesrat ergreifen,

11. Est-il exact que le konzern Elektrowatt a eu un rôle pré-

damit in Zukunft Schweizer Konzerne nicht mehr am Aufbau

dominant dans la construction de la centrale atomique de

einer Atomindustrie in Ländern mithelfen können, die den

Koeberg, comme cette maison l'a affirmé dans les prospec-

Atomsperrvertrag und andere internationale Abkommen

tus qu'elle a fait distribuer.à la NUCLEX 81, à Baie? Quelle

nicht erfüllen?

est l'autorité fédérale qui a donné l'autorisation nécessaire

Texte de l'interpellation du P' mars 1982 pour ces travaux à la maison Elektrowatt? De quelle autori-

Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions sui- sation s'agissait-il? Est-il exact que la maison Sulzer a

vantes: livrédes compresseurs destinés à une installation d'enri-

1. Est-il exact que de l'uranium enrichi, appartenant à la chissement de l'uranium sise en Afrique du Sud? Quelles

société anonyme «Kernkraftwerke Kaiseraugst» a été vendu sont les autres maisons auxquelles des autorisations ont

par l'intermédiaire d'une entreprise de courtage américaine été délivrées .pour mener à bien des affaires semblables

à la commission sud-africaine de l'énergie ESCOM et a avec l'Afrique du Sud?

servi à la société française Framatome à fabriquer des 12. L'avion de la Swissair qui a été avarié lors de son atter-

crayons de combustible destinés à la centrale atomique de rissage à Athènes le 7 octobre 1979 avait 40 récipients

Koeberg en Afrique du Sud? contenant du matériel radioactif à son bord, selon les ren-

2. Est-il exact que même les Etats-Unis d'Amérique ont seignements fournis par le Département des transports,

refusé de livrer à l'Afrique du Sud de l'uranium enrichi pou- des communications et de l'énergie. Quelles sont les

vant être utilisé dans les centrales atomiques, parce que ce conclusions tirées par l'expert du centre atomique grec qui

pays n'a pas signé le traité sur la non-prolifération des a été chargé de mener l'enquête à ce sujet? D'où provenait

armes nucléaires et refuse de soumettre toutes ses installa- ce matériel et quelle était sa destination? De quelle nature

tions nucléaires à un contrôle international? était exactement ce matériel?

3. Est-il exact que l'Afrique du Sud dispose de quantités 13. Le Conseil fédéral est-il prêt à présenter un rapport

suffisantes d'uranium naturel - dont elle vole d'ailleurs une annuel écrit sur l'importation de matières fissiles et de

partie à la Namibie - mais n'a pas développé dans la biens servant aux installations nucléaires?

128-N

Interpellation Mascarin 1010 N 25 juin 1982

14. Quelles mesures le Conseil fédéral entend-il prendre bzw. steht es nicht unter schweizerischem Recht, weshalb

pour empêcher désormais la participation d'entreprises der Bundesrat keinen Anlass hat, die Umstände und den

suisses au développement de l'industrie atomique dans des Verlauf der verschiedenen Transaktionen zu verfolgen.

pays qui n'observent pas les règles établies par le traité sur 2. Das durch die USA Südafrika gegenüber verhängte

la non-prolifération des armes nucléaires et d'autres Embargo ist eine Folge des 1978 durch das US-Parlament

conventions internationales? erlassenen innerstaatlichen «Nuclear Nonproliferation Act»,

Schriftliche Begründung - Développement par écrit der vorsieht, dass die USA nur an Länder liefern dürfen, die

ihre sämtlichen Anlagen der lAEO-Kontrolle unterstellt

Die Kernkraftwerk Kaiseraugst AG hat im Herbst 1981 nach haben. Derartige Bedingungen entsprechen nicht dem

eigenen Angaben angereichertes Uran in der Grössenord- heute gültigen, international anerkannten Niveau.

nung einer Erstladung eines Reaktors an eine «internatio-

nale Firma» verkauft. Kurze Zeit später hat die ESCOM, die 3. Südafrika verfügt über bedeutende eigene Uranvorkom-

Energiekommission Südafrikas, bekanntgegeben, dass sie men. Wieweit es auf ausländische Konversions- und

auf dem «internationalen Markt» genügend angereichertes Anreicherungsdienste angewiesen ist, um Verzögerungen

Uran kaufen konnte, um den ersten Reaktor des AKW Koe- bei der Inbetriebnahme von Koeberg zu vermeiden, entzieht

berg planmässig in Betrieb zu setzen. sich unserer Kenntnis.

In der Beantwortung einer einfachen Anfrage ist der Bun- 6. Nein.

desrat auf einen Teilaspekt dieses Handels eingegangen; 7. Weder .französische noch amerikanische Instanzen

eingehende Recherchen haben jedoch viele zusätzliche haben in dieser Sache mit Bundesbehörden Kontakt aufge-

Fragen aufgeworfen, die dem ganzen Geschäft eine bisher nommen. Im übrigen verweisen wir auf die Antworten zu

unbekannte Dimension geben. den Fragen 1, 4, 5 und 8 und auf den zweiten Teil der Einlei-

Es ist heute ein offenes Geheimnis, dass das angereicherte tung.

Uran der ESCOM mit Sicherheit von der KKW Kaiseraugst 9./10. In Übereinstimmung mit internationalen Vereinbarun-

stammt. Mit anderen Worten: das Uran der KKW Kaiser- gen bewilligen die Schweizer Behörden Exporte von Nukle-

augst ist in den Besitz eines Staates gelangt, der wegen arlistengütern nur für kontrollierte Nuklearanlagen. Keine

seiner Rassenpolitik und der illegalen Besetzung Namibias Südafrika betreffende Bewilligungsverfahren sind hängig,

geächtet ist. Südafrika hat sich ausserdem bisher gewei- und es sind auch keine Exporte oder Importe von Nuklear-

gert, die Bedingungen des Atomsperrvertrages zu akzeptie- material nach oder aus diesem Land bewilligt worden. Siehe

ren bzw. seine nuklearen Anlagen unter internationale Kon- dazu auch die Beantwortung der Interpellation Mascarin

trolle zu stellen. In Südafrika besteht die Gefahr, dass mit (81.546 vom 30. November 1981). In bezug auf die Exportri-

der Inbetriebnahme des AKW Koeberg das Rassistenre- sikogarantie wahrt der Bundesrat Vertraulichkeit.

gime sein Atomprogramm ungehindert weiterführen kann -

11. Die Tätigkeit von Schweizer Firmen im Ausland unter-

unter anderem in Zusammenarbeit mit Israel. Unterstützung

steht keiner schweizerischen Bewilligungspflicht, weshalb

des Regimes in Südafrika steht in krassem Gegensatz zu

die Frage auch nicht beantwortet werden können.

verschiedenen Aufrufen der UNO-Organe, jegliche nukleare

Für den zweiten und dritten Teil der Frage verweisen wir auf

Zusammenarbeit mit Südafrika einzustellen, und wider-

die Antwort zu den Fragen 9./10.

spricht sogar einem bestehenden Embargo der USA, das

Lieferungen von angereichertem Uran und nuklearen Anla- 12. Dem publizierten Untersuchungsbericht des EVED

gen an Südafrika verhindern soll. kann entnommen werden, dass die Experten des griechi-

Die Leitung des KKW Mühleberg hat ausserdem bestätigt, schen Atomzentrums in ihren Schlussfolgerungen feststel-

dass in Mühleberg Uran aus Namibia verbraucht wird. Auch len, dass kein radioaktives Material in die Atmosphäre ent-

dies verletzt auf massive Art UNO-Beschlüsse. Angesichts wich.

dieser alarmierenden Tatsachen stellt sich die Frage, ob die Das Material stammte aus England und Frankreich mit

Schweiz zu einer internationalen Drehscheibe für Geschäfte Bestimmungsort Volksrepublik China und war für medizini-

der Atomindustrie geworden ist, die die internationalen sche Zwecke bestimmt.

Gesetze und Normen bewusst umgehen will. Es stellt sich 13. Die Kriterien für die Erteilung nuklearer Ein- und Aus-

auch die Frage, wie diese Geschäfte, die das Ansehen und fuhrbewilligungen sind in der Verordnung über Begriffsbe-

das antirassistische Bewusstsein des Schweizervolkes ver- stimmungen und Bewilligungen im Gebiete der Atomener-

letzen, gestoppt werden können. gie vom 17. Mai 1978 festgelegt. Damit ist auch die Nonpro-

liferationspolitik der Schweiz bezüglich Ein- und Ausfuhren

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates konkret umrissen. Die zuständigen Behörden haben sich

Rapport écrit du Conseil fédéral daran zu halten.

Die rechtlichen Aspekte des Uranverkaufs sind schon in Eine besondere Berichterstattung über solche Geschäfte,

den Beantwortungen der Einfachen Anfragen Ziegler die nur in geringer Zahl zu behandeln sind, erscheint weder

(81.752 vom 2. Dezember 1981) und Bauer (82.608 vom geboten noch zweckmässig.

25. Januar 1982) behandelt worden. Es ist hervorzuheben, 14. Mit dem Atomgesetz und der dazugehörenden Verord-

dass der Verkauf des Urans durch die Kernkraftwerk nung stehen dem Bundesrat wirksame Instrumente zur Ver-

Kaiseraugst AG in keiner Weise unter Umgehung oder Ver- fügung, um die von der Schweiz übernommenen internatio-

letzung der von der Schweiz übernommenen internationa- nalen Nonproliferationsverpflichtungen zu erfüllen. Im übri-

len Verpflichtungen erfolgt ist. Die Behauptung, die Schweiz gen sei auf die Beantwortung der Einfachen Anfrage Bauer

sei zu einer internationalen Drehscheibe für «Geschäfte der im Ständerat hingewiesen.

Atomindustrie» geworden, ist unzutreffend; die Schweiz

hält sich strikte an die aus dem Atomsperrvertrag erwach- Präsidentin: Sie lehnen auch hier mit offensichtlicher Mehr-

senen internationalen Verpflichtungen und an die Richtli- heit die Diskussion ab. Frau Mascarin erklärt sich von der

nien der Nuklearlieferländer. Antwort des Bundesrates nicht befriedigt.

Zu Fragen über Geschäfte zwischen Drittstaaten nimmt der

Bundesrat nur insoweit Stellung, als das Interesse der

Schweiz betroffen ist.

Antworten - Réponses

1./4./5./8. Die KKW Kaiseraugst AG hat angereichertes

Uran an eine amerikanische Handelsgesellschaft verkauft,

die sich zu diesem Zeitpunkt unter französischer Rechtsho-

heit befand. Wie schon in der Antwort auf die Einfache

Anfrage Ziegler dargelegt worden ist, stand das Uran nie

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Mascarin Kernkraftwerk Kaiseraugst. Uranhandel mit Südafrika

Interpellation Mascarin Centrale de Kaiseraugst. Vente d'uranium à l'Afrique du Sud

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1982

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 82.325

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 25.06.1982 - 08:00

Date

Data

Seite 1008-1010

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Ref. No 20 010 604

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