Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 82-319 KI-generiert

Government Agriculture Policy and Farmer Income Adjustments

Geschäftsnummer VPB 82-319
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This document is an interpellation by a member of the Federal Assembly concerning the perceived decline of agriculture. The interpellant questions why the government denies full cost-of-living adjustments to farmers, thereby devaluing their work and threatening their ability to fulfill their essential roles in national food security, environmental preservation, and food production. The interpellant also criticizes the government's policies for leading to larger, heavily indebted farms, a shrinking agricultural workforce, and a focus on maximizing production for individual farm survival rather than national interest. The government's response argues that while the principle of cost-covering prices exists, it is subject to limitations, including consideration of other economic sectors and the need for production to adapt to market capacity. The government asserts that farm incomes have largely kept pace with those of other workers through mechanisms like the parity wage comparison, and that the decline in farm numbers is due to increased productivity allowing fewer people to manage larger areas, not an "exsanguination" of the sector. The government reaffirms its commitment to supporting agriculture's primary tasks through various legislative means.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 49 Absatz, Art. 18 LwG, Art. 29 bildet, Art. 31 Abs. 3 Bst. b der BV, Landwirtschaftsgesetz, Art. 49 Abs. 2 der allgemeinen Landwirtschaftsverordnung; Government Agriculture Policy and Farmer Income Adjustments: The interpellant questions why the government denies full cost-of-living adjustments to farmers, thereby devaluing their work and threatening their ability to fulfill their essential roles in national food security, environmental preservation, and food production. The interpellant also criticizes the government's policies for leading to larger, heavily indebted farms, a shrinking agricultural workforce, and a focus on maximizing production for individual farm survival rather than national interest. The government's response argues that while the principle of cost-covering prices exists, it is subject to limitations, including consideration of other economic sectors and the need for production to adapt to market capacity. The government asserts that farm incomes have largely kept pace with those of other workers through mechanisms like the parity wage comparison, and that the decline in farm numbers is due to increased productivity allowing fewer people to manage larger areas, not an "exsanguination" of the sector. The government reaffirms its commitment to supporting agriculture's primary tasks through various legislative means.

Schlagwörter

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Landwirtschaftspolitik Einkommensanpassung Betriebsmittel Umweltwirtschaft Wirtschaftssektor Lebenskosten

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 49 Absatz
rement, le 2e alinéa de l'article 49.
Art. 18 LwG
Cited by the Federal Council regarding the adjustment of production to sales possibilities.
Art. 29 bildet
vantes: zu nehmen» (Art. 29 Abs.
Art. 31 Abs. 3 Bst. b der BV
Cited in the interpellation as a legal basis the Federal Council allegedly disregards.
Landwirtschaftsgesetz
Cited in the interpellation as a legal basis the Federal Council allegedly disregards.
Art. 49 Abs. 2 der allgemeinen Landwirtschaftsverordnung
Cited in the interpellation as a legal basis the Federal Council allegedly disregards.
Art. 29 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG
vantes: zu nehmen» (Art. 29 Abs.
Art. 29 Abs. 2
Cited by the Federal Council regarding the consideration of other economic sectors and the general population's economic situation when setting prices.
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 31 Abs. 3 Bst. b der BV

Cited in the interpellation as a legal basis the Federal Council allegedly disregards.

Landwirtschaftsgesetz

Cited in the interpellation as a legal basis the Federal Council allegedly disregards.

Art. 49 Abs. 2 der allgemeinen Landwirtschaftsverordnung

Cited in the interpellation as a legal basis the Federal Council allegedly disregards.

Art. 29 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG)

Cited by the Federal Council to explain limitations on cost-covering prices.

Art. 29 Abs. 2

Cited by the Federal Council regarding the consideration of other economic sectors and the general population's economic situation when setting prices.

Art. 18 LwG

Cited by the Federal Council regarding the adjustment of production to sales possibilities.

Bundesbeschluss über die Herabsetzung der Bundesleistungen in den Jahren 1981, 1982 und 1983 (SR 611.02)

Cited by the Federal Council as excluding the full fulfillment of the parity wage claim through increased product prices during its validity.

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Volltext

25. Juni 1982 N 1005 Interpellation Gehen

#ST# 82.319 unwürdige Tierhaltungsformen und Übermechanisierung

der Betriebe sind bedenkliche Begleiterscheinungen der

Interpellation Gehen skizzierten Situation.

Ausblutung der Landwirtschaft Der seit Jahrzehnten andauernde Preisdruck, resp. die

Agriculture exsangue offensichtliche Aushöhlung der Kaufkraft der bäuerlichen

Produktenpreise sind die wichtigsten Ursachen der uner-

freulichen Entwicklung. Die wenigen nachstehenden Bei-

spiele belegen die Aushöhlung des Bauernfrankens:

Zur Bezahlung einer Maurer-Arbeitsstunde benötigte der

Landwirt

Wortlaut der Interpellation vom 28. Januar 1982 kg Weizen kg Rindfleisch kg Milch Eier

Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung der fol- 1948 4,1 1,0 6,6 8

genden Fragen: 1978 14,6 2,8 18,8 35

1. Aufgrund welcher Rechtstitel und Überlegungen verwei- 1981 15,5 3,2 19,6 38

gert der Bundesrat der Landwirtschaft andauernd den aus-

Bei einer unveränderten Fortführung der bisherigen bun-

gewiesenen, vollen Teuerungsausgleich und damit einen

desrätlichen Politik ist kein Ende der skizzierten Entwick-

gerechten Lohn für die geleistete Arbeit? lung abzusehen. Immer grössere Betriebe rutschen in die

2. Wieso missachtet der Bundesrat in der Anwendung des roten Zahlen. Immer weniger Menschen können in der

- Artikels 31 bis Absatz 3 Buchstabe b der BV, Landwirtschaft ein Auskommen finden; dies während auch

- des Landwirtschaftsgesetzes, für unser Land die Phase der Überbeschäftigung in eine

- der allgemeinen Landwirtschaftsverordnung, insbeson- solche der Massenarbeitslosigkeit überzugehen droht.

dere Artikel 49 Absatz 2, Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

den offensichtlichen Willen des Gesetzgebers?

Rapport écrit du Conseil fédéral

3. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, damit die Landwirt-

Der .Interpellant ist offenbar der Meinung, der Bauer habe

schaft ihre Hauptaufträge, nämlich einen Rechtsanspruch auf den Teuerungsausgleich bzw.

- Sicherung der Landesversorgung in Notzeiten, auf eine angemessene Entschädigung. Dies macht es not-

- Erhaltung und Pflege der Umwelt, wendig, einmal mehr darauf hinzuweisen, dass der in Artikel

- Produktion gesunder Nahrungsmittel, 29 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) verankerte Grund-

tatsächlich erfüllen kann und sich nicht - unbekümmert um satz der kostendeckenden Preise keine absolute Geltung

besitzt, sondern von Gesetzes wegen bestimmten Ein-

die Nebenwirkungen - nur auf eine möglichst grosse Pro-

schränkungen unterliegt. Einmal gilt er nur für rationell

duktion zur Sicherung des einzelbetrieblichen Überlebens

geführte Betriebe. Sodann ist vor allem zu beachten, dass

konzentrieren muss?

in der Agrarpolitik und insbesondere bei der Preisfestset-

Texte de l'interpellation du 28 janvier 1982 zung «auf die anderen Wirtschaftszweige und die ökonomi-

Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions sui- sche Lage der übrigen Bevölkerungsschichten Rücksicht

vantes: zu nehmen» (Art. 29 Abs. 2) und der Forderung der Produk-

tionsanpassung an die Absatzmöglichkeiten (Art. 18 LwG)

1. Sur quelle base légale et sur quelles considérations se

Rechnung zu tragen ist. Der Bundesbeschluss über die

fonde-t-il pour refuser en permanence à l'agriculture la

Herabsetzung der Bundesleistungen in den Jahren 1981,

compensation intégrale du renchérissement dûment établi,

1982 und 1983 (SR 611.02) schliesst die volle Erfüllung des

lui déniant ainsi le juste salaire du travail fourni?

Paritätslohnanspruches während der Geltungsdauer der

2. Pourquoi ne respecte-t-il pas la volonté manifeste du linearen Kürzung zudem soweit aus, als dieser Anspruch

législateur lorsqu'il applique les normes juridiques sui- nicht auf dem Weg über erhöhte Produktenpreise verwirk-

vantes: licht werden kann. Der Artikel 29 bildet somit keine Garantie

- l'article 31bis, 3e alinéa, lettre b, de la constitution fédé- für kostendeckende Preise, er setzt vielmehr, verbunden

rale; mit bestimmten Voraussetzungen, ein Ziel.

- la loi sur l'agriculture; Indexierung via Paritätslohn

- l'ordonnance générale sur l'agriculture, et plus particuliè- Trotz diesen grundsätzlichen Einschränkungen hat sich bei

rement, le 2e alinéa de l'article 49. uns bereits in den fünfziger Jahren mit dem sogenannten

3. Que compte faire le Conseil fédéral pour éviter que Paritätsvergleich eine besondere Beurteilungsmethode ent-

l'agriculture doive axer ses efforts sur la survie de l'exploita- wickelt, die seither verschiedene Male den veränderten Ver-

tion en recherchant une production maximale sans se sou- hältnissen angepasst worden ist. Von Bedeutung ist dabei,

cier des répercussions, au lieu de s'acquitter des tâches dass der als Vergleichsgrösse verwendete Paritätslohn

primordiales, à savoir: indexiert ist. Er berechnet sich bekanntlich aufgrund der

Arbeiterlöhne, folgt somit nicht nur der allgemeinen Teue-

- assurer l'approvisionnement du pays en temps de crise,

rung, sondern der tatsächlichen Lohnentwicklung in der

- préserver le milieu naturel, übrigen Wirtschaft. Das bedeutet nichts anderes, als dass

- produire des aliments sains. von der Arbeiterschaft realisierte Reallohnverbesserungen

automatisch in den Paritätslohn einfliessen.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Bühler-Tschappina,

Dieser Vergleichslohn ist im übrigen keineswegs nur eine

Bundi, Geissbühler, Hari, Jung, Kaufmann, Massy, Nef,

theoretische Grosse, bildet doch der Paritätsvergleich, d. h.

Nussbaumer, Räz, Risi-Schwyz, Rüttimann, Schnider-

der Vergleich von bäuerlichem Verdienst und Paritätslohn,

Luzern, Thévoz, Tochon (15) die wichtigste Grundlage für die Beurteilung der bäuerli-

Schriftliche Begründung - Développement par écrit chen Einkommensverhältnisse sowie für die Beschlüsse,

In den letzten 25 Jahren ist die Zahl der landwirtschaftlichen die der Bundesrat Jahr für Jahr aufgrund dieser Lagebeur-

Vollerwerbsbetriebe um 51 Prozent von rund 148 000 auf teilung zur Verbesserung des bäuerlichen Einkommens

70 000 zurückgegangen. Im gleichen Zeitraum sank die Zahl fasst. In keinem Land besteht zwischen Paritätsvergleich

der Vollbeschäftigten um 67 Prozent von 421 000 auf und Agrar-, insbesondere Preispolitik eine solch enge Ver-

138 000. Parallel dazu geht eine unmenschliche Überlastung bindung wie bei uns.

der in der Landwirtschaft tätigen und eine andauernd Bäuerliche Einkommen halten Schritt

ansteigende Verschuldung der landwirtschaftlichen Dass sich diese Agrarpolitik auch in den tatsächlichen Ein-

Betriebe. Biologisch unerwünschte Monokulturbetriebe, kommen niedergeschlagen hat, mögen die folgenden

Interpellation du groupe PdT/PSA/POCH 1006 N 25 juin 1982

Indexzahlen (1971/1973 = 100) über die Entwicklung der Präsidentin: Herr Oehen beantragt Diskussion.

bäuerlichen Arbeitsverdienste in den Buchhaltungstestbe-

trieben sowie die Arbeiterstundenverdienste in den letzten Abstimmung - Vote

zehn Jahren darlegen: Für Diskussion 49 Stimmen

Durchschnitt Arbeitsverdienst pro Tag Durchschnittlicher Dagegen 46 Stimmen

der Jahre . Stundenverdienst

Talbetriebe Bergbetriebe verunfallter Arbeiter Präsidentin: Die Diskussion wird verschoben.

1971-1973 100 100 100

1974-1976 130 128 133

1977-1979 149 135 144

1980-1981 167') 170') 160 •

') Für 1981 provisorisch

#ST# 81.548

Die bäuerlichen Arbeitsverdienste haben, wie daraus her-

vorgeht, im grossen und ganzen mit den Arbeiterlöhnen Interpellation der Fraktion PdA/PSA/POCH

durchaus Schritt gehalten, in den letzten Jahren sind sie Kaiseraugst. Rahmenbewilligung

sogar stärker als diese gestiegen. Bei den Bergbetrieben,

deren Einkommen ohnehin geringer ist als im Talgebiet, Interpellation du groupe PdT/PSA/POCH

musste allerdings bis vor wenigen Jahren ein Nachhinken Centrale de Kaiseraugst

festgestellt werden; in der jüngsten Vergangenheit ist aber

auch hier eine erfreuliche Verbesserung eingetreten.

Abwanderung hat nichts mit Ausblutung zu tun

Dass die bäuerlichen Einkommen ungefähr im Gleichschritt

mit der übrigen Wirtschaft verbessert werden konnten, ist Wortlaut der Interpellation vom 30. November 1981

nicht zuletzt auf die Anstrengungen zur Rationalisierung der Am 26. Oktober 1981 hat die Kernkraftwerk Kaiseraugst AG

Produktion, mit anderen Worten auf die erzielten Produktivi- dem Bundesrat bekanntgegeben, dass sie an ihrem Bewil-

tätsfortschritte zurückzuführen. Diese Fortschritte äussern ligungsgesuch festhält. Zwei Tage später, am 28. Oktober

sich u. a. darin, dass eine Arbeitskraft im Vergleich zu frü- 1981, hat der Bundesrat die Rahmenbewilligung für Kaiser-

her eine grössere Fläche bewirtschaften und mehr Tiere augst erteilt.

besorgen kann. Das aber hatte angesichts der beschränk- Noch am selben Tag - und immer mehr an den folgenden

ten Möglichkeiten zur Produktionsausdehnung zur Folge, Tagen - hat die Bevölkerung der Region Basel gegen die-

dass weniger Leute in der Landwirtschaft Beschäftigung sen Entscheid protestiert. An der Kundgebung vom

und Auskommen fanden und daher in andere Erwerbs- 31. Oktober haben auf dem Gelände des geplanten Atom-

zweige abwanderten. Deshalb von Ausblutung zu sprechen, kraftwerkes über 20 000 Menschen in einer scharfen Reso-

ist völlig unbegründet. Würde dieser Vorwurf zutreffen und lution gegen diesen Bundesratsentscheid protestiert.

würde überdies, entsprechend der Behauptung des Inter- Im Zusammenhang mit der Erteilung der Rahmenbewilli-

pellanten, der Landwirtschaft der Teuerungsausgleich gung durch den Bundesrat an die Kernkraftwerk Kaiser-

andauernd verweigert, dann musste sich dies in einem all- augst AG und der Zustimmung zum Bedarf eines weiteren

gemeinen Vertrauensschwund und in einem zunehmenden Atomkraftwerkes in den neunziger Jahren (Bundesratsent-

Desinteresse am bäuerlichen Beruf auswirken. Wir stellen scheid vom 21. September 1981) bitten wir den Bundesrat

indessen eher das Gegenteil fest. Der Bauernberuf ist um die Beantwortung folgender Fragen:

gerade in jüngster Zeit aus verschiedenen Gründen für viele 1. Warum hält der Bundesrat den Bedarf für ein weiteres

attraktiver geworden. Das zeigt sich unter anderem am star- Atomkraftwerk für gegeben, obwohl schon jetzt zwei Drittel

ken Interesse für eine bäuerliche Berufsbildung, aber auch des produzierten Stroms vom AKW Gösgen exportiert wer-

in der grossen Nachfrage nach Pachtland und Landwirt- den und obwohl der Strom des AKW Leibstadt den Export

schaftsbetrieben. zusätzlich drastisch erhöhen wird? Wie kommt der Bundes-

Erhaltung der Lebensqualität - ein Teil der Agrarpolitik rat zu diesem Beschluss, wenn doch die Schweiz seit 1964

Hauptziel unserer Agrarpolitik wird weiterhin sein, dafür zu (mit Ausnahme 1972) dauernd einen enormen Exportüber-

sorgen und die Bedingungen zu schaffen, damit die Land- schuss an Strom aufweist?

wirtschaft ihre Hauptaufgaben erfüllen kann. Diesem Ziel Warum hat der Bundesrat die Rahmenbewilligung für das

dient die gesamte Agrargesetzgebung mit einem sehr AKW Kaiseraugst erteilt, obwohl

reichhaltigen Instrumentarium. Es kann hier nicht der Platz 2. Das Bewilligungsverfahren für die Standortbewilligung

sein, darauf im einzelnen einzutreten. Dazu wird der für des AKW Kaiseraugst nie rechtmässig erfolgt ist (keine

1984 in Aussicht gestellte Sechste Landwirtschaftsbericht Publikation im «Bundesblatt», d. h. auch keine Einsprache-

Gelegenheit bieten. möglichkeiten; Gesuch für Standortbewilligung wurde einer

Der Bundesrat weiss im übrigen um die Bedeutung, die der anderen Gesellschaft [Motor Columbus] erteilt, als der heu-

Erhaltung einer lebenswerten Umwelt sowie der Produktion tigen Bauherrschaft Kernkraftwerk Kaiseraugst AG?)

von qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln zukommt. Der 3. Die Region Nordwestschweiz sich unmissverständlich in

Landwirtschaft obliegt diesbezüglich eine wichtige Aufgabe mehreren Volksabstimmungen mit über zwei Dritteln Mehr-

und Verantwortung, und deshalb ist diesen Aspekten auch heiten (in Basel-Stadt sogar über drei Viertel Mehrheiten)

in der Agrarpolitik besonders Rechnung zu tragen; es gegen das Atomkraftwerk Kaiseraugst AG ausgesprochen

geschieht dies namentlich über die Lebensmittelgesetzge- hat?

bung, durch die Bestimmungen über den Tierschutz und

4. Die Regierungen und Parlamente beider Basel einstim-

den Gewässerschutz sowie die Vorschriften über die Ver-

mig gegen das AKW Kaiseraugst Stellung bezogen haben?

wendung von landwirtschaftlichen Hilfsstoffen. Der Bundes-

rat ist sich bewusst, dass sich daraus für die landwirtschaft- 5. In einer derart dichtbesiedelten Region wie Basel eine in

liche Produktion zusätzliche Einschränkungen und Bela- der Welt einmalige Ballung von geplanten und teilweise

stungen ergeben können, die sich mindestens zum Teil in schon verwirklichten Atomkraftwerken Tatsache ist?

erhöhten Produktionskosten niederschlagen. Diese Mehr- 6. Eine seriöse Notfallplanung in einem Gebiet mit 500 000

kosten sollen nicht der Landwirtschaft aufgebürdet werden, Menschen schlicht ein Ding der Unmöglichkeit darstellt?

sondern sind grundsätzlich durch erhöhte Produktenpreise 7. Der Bundesrat sich und der Bevölkerung der Region

oder auf andere Art von der Allgemeinheit zu tragen. Nur so Basel durch diesen Entscheid die Möglichkeit der Einspra-

ist es möglich, eine gesunde und leistungsfähige Landwirt- che bei der Planung und Realisierung von Atomkraftwerken

schaft zu erhalten, die auch in der Lage ist, ihre Verantwor- jenseits der Landesgrenzen (im französischen und deut-

tung für Menschen und Umwelt wahrzunehmen. schen Grenzbereich) wegnimmt bzw. erheblich erschwert?

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Oehen Ausblutung der Landwirtschaft

Interpellation Oehen Agriculture exsangue

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1982

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 82.319

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 25.06.1982 - 08:00

Date

Data

Seite 1005-1006

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Ref. No 20 010 602

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