Reforming Benefits Eligibility for Delayed Diagnoses of Congenital Conditions
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court reviewed a case where parents were denied benefits for their child's congenital condition because it wasn't diagnosed or treated before the child's ninth birthday, as required by regulations. The court acknowledged that the difficulty in timely diagnosis and treatment, especially for children from disadvantaged backgrounds or with less obvious conditions, could unfairly deny benefits. Therefore, the court concluded that the eligibility criteria should be reformed to allow for situations where the condition is proven to exist but diagnosis or treatment was delayed due to circumstances beyond the parents' or doctors' control, and the burden of proof should be based on a high probability.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 13 Absatz Ammann-St, Art. 5, Art. 7; Reforming Benefits Eligibility for Delayed Diagnoses of Congenital Conditions: The court acknowledged that the difficulty in timely diagnosis and treatment, especially for children from disadvantaged backgrounds or with less obvious conditions, could unfairly deny benefits. Therefore, the court concluded that the eligibility criteria should be reformed to allow for situations where the condition is proven to exist but diagnosis or treatment was delayed due to circumstances beyond the parents' or doctors' control, and the burden of proof should be based on a high probability.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited in the dispositive as needing amendment to increase income limits for family allowances for small farmers.
Cited in the dispositive as needing amendment to increase child allowance rates.
Volltext
25. Juni 1982 967 Postulat Bundi
notwendigen Massnahmen, sofern die Gebrechen bei voll- #ST# 82.317
endeter Geburt bestanden und in einer offiziellen Liste
(Geburtsgebrechenverordnung [GgV] und Ergänzungser- Postulat Bundi
lasse [EDI]) aufgenommen sind. Angeborene Hirnstörun- Kleinbauern. Familien- und Kinderzulagen
gen geben nach Ziffer 404 der GgV diesen Anspruch nur, Petits paysans.
sofern sie auch als solche vor dem Ablauf des 9. Altersjah-
res erkannt und behandelt worden sind. Diese in der Fas-
Allocations familiales et pour enfants
sung der GgV von 1976 letztmals angehobene Altersgrenze
wurde vom Eidgenössischen Versicherungsgericht (unter
anderem in BGE 105 V 22) als gesetzeskonform bezeichnet.
Ein kantonales Gericht hat seither in einem neueren Fall von
«POS» (Psychoorganisches Syndrom) erneut festgestellt, Wortlaut des Postulates vom 27. Januar 1982
dass es an der rechtzeitigen Diagnose und Behandlung nur Im Hinblick auf eine demnächst fällig werdende Revision
deshalb gefehlt habe, weil die erforderlichen Möglichkeiten des Bundesgesetzes über die Familienzulagen in der Land-
zur rechten Zeit mangelten. Die Eltern hätten nicht früh wirtschaft (FLG) vom 20. Juni 1952 wird der Bundesrat ein-
genug jene Fachleute getroffen, die imstande gewesen geladen, die Artikel 5 und 7 in folgendem Sinne zu ändern:
wären, das Gebrechen als solches zu erkennen. Das. die Einkommensgrenzen von 22 000 Franken, die zum
Gericht (Verwaltungsgericht des Kantons Luzern, LGVE Bezug einer Familienzulage für Kleinbauern berechtigen,
1980 II Nr. 35) hielt in seinem Entscheid fest, die heutige sowie die Ansätze der Kinderzulagen sind zu erhöhen.
Einschränkung sei sehr problematisch und führe im Einzel-
Texte du postulat du 27 janvier 1982
fall zu stossender Leistungablehnung. Die leistungsent-
scheidende Annahme, dass ein Geburtsgebrechen, falls Etant donné que la loi fédérale du 20 juin 1952 sur les allo-
vorhanden, sicher vor dem Ende des 9. Lebensjahres cations familiales dans l'agriculture (LFA) doit être révisée
diagnostiziert und behandelt worden wäre, sollte daher min- très prochainement, le Conseil fédéral est invité à modifier
destens durch den Nachweis des angeborenen Leidens les articles 5 et 7 de la loi. Il convient en effet d'augmenter
umgestossen werden können. Dabei hätte die im Sozialver- les allocations pour enfants et de relever la limite, actuelle-
sicherungsrecht gültige Beweisregel (hohe bzw. höhere ment fixée à 22 000 francs, du revenu qui permet aux petits
Wahrscheinlichkeit) den Ausschlag zu geben. Dieser Kritik paysans de bénéficier d'allocations familiales.
ist Rechnung zu tragen. Mitunterzeichner - Cosignataires: Affolter, Akeret,
In der Tat nützt der Bundesrat den ihm in Artikel 13 Absatz Ammann-St. Gallen, Bäumlin, Bircher, Bühler-Tschappina,
2 Satz 1 IVG eingeräumten Ermessensspielraum unbefrie- Cantieni, Deneys, Dürr, Eggenberg-Thun, Gloor, Hösli,
digend aus. Er kann einer beweglicheren Lösung zum Jaggi, Kühne, Loetscher, Morel, Muheim, Nef, Neukomm,
Durchbruch verhelfen, die sich für die betroffenen Kinder Oehen, Oester, Ott, Pini, Reimann, Riesen-Freiburg, Rob-
weniger ungerecht auswirkt. Das Unvermögen von Eltern, biani, Rothen, Rubi, Schnider-Luzern, Stich, Vannay, Wag-
Kindern und Ärzten, die Gebrechen dieser Kinder frühzeitig ner, Zehnder, Ziegler-Genf, Zwygart (35)
richtig zu erkennen, benachteiligt die Betroffenen ohnehin
schon, indem dadurch die richtige Behandlung verzögert Schriftliche Begründung - Développement par écrit
wird; es sollte nicht noch zum (mindestens teilweisen) Lei- Es ist erwiesen und wiederholt dargestellt worden, dass die
stungsverlust führen. Nach Angabe des Gerichtes sind Kleinbauern im allgemeinen den Paritätslohn bei weitem
Fälle, bei denen die Ansprüche nur an dieser Altersgrenze nicht erreichen. Die Frage der Einkommensverbesserung in
scheitern, keineswegs selten. Die Schwierigkeit der recht- der Berg- und Kleinlandwirtschaft muss ernsthaft weiter
zeitigen Erkennung hat denn auch dazu beigetragen, dass verfolgt werden. Auch im innerlandwirtschaftlichen Ver-
die Altersgrenze schon früher erhöht wurde. Dabei wären - gleich gibt es namhafte Unterschiede. So betrug 1980 das
wiederum nach den vom Gericht gesammelten Erfahrungen durchschnittliche Gesamteinkommen (inkl. Nebenerwerb)
- die umstrittenen medizinischen Leistungen im Hinblick auf für das Berggebiet bei Betriebsgrössen von 5 bis 10 Hekta-
das Eingliederungsziel gut angelegt. Ein als Experte zuge- ren lediglich 60,8 Prozent des Talgebietes und bei Betriebs-
zogener Spezialarzt bezeichnete die absolute Altersgrenze grössen darüber zwischen 63,8 Prozent und 73,7 Prozent.
als willkürlich und sozial diskriminierend. Aufgrund seiner Bei wiederholt vorgetragenen Vorschlägen nach innerer
Erfahrungen mit vielen Kindern stellte er fest, dass je nach Aufstockung und weiteren Nebenverdiensten ist man in vie-
Intelligenzgrad der Kinder, nach der pädagogischen Erfah- len Fällen an die oberen Grenzen gelangt. Die Einführung
rung von Lehrern und nach den diagnostischen Möglichkei- einer Preisdifferenzierung für Milch und andere Agrarpro-
ten einzelner Ärzte oft (besonders bei Kindern aus sozial dukte ist in der Wintersession 1981 des Nationalrates als
schwächeren Schichten) kürzere oder längere Irrwege zum verbindlicher Auftrag abgelehnt worden. Nebst anderen zur
Verpassen der Frist und damit zu unerwünschten Lei- Diskussion stehenden Massnahmen, wie Verbesserungen
stungslücken und Verspätungen bei der Eingliederung füh- in der Förderung des Viehabsatzes, im Erb-, Boden- und
ren. Pachtrecht und bei den Rindviehalterbeiträgen verbleiben
Der Nachweis, dass ein Geburtsgebrechen nach Ziffer 404 noch die sozialen Beihilfen. Kinderzulagen sind insbeson-
vorlag, obwohl entweder die frühzeitige Diagnose oder dere angezeigt, die Einkommensrückstände zu vermindern.
Behandlung fehlte, sollte daher durch eine entsprechende Ziel dieses Postulates ist es, durch eine Erhöhung der Ein-
Neuformulierung der GgV ermöglicht werden. Das Postulat kommensgrenzen zum Bezug der Familienzulage und
ist in diesem Sinne zu überweisen. ebenso der Ansätze der Kinderzulage eine angemessene
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Teuerungs- uns Einkommensanpassung zugunsten der
Kleinbauern zu erreichen:
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Überwiesen - Transmis
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Überwiesen - Transmis
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Bundi Kleinbauern. Familien- und Kinderzulagen
Postulat Bundi Petits paysans. Allocations familiales et pour enfants
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1982
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 82.317
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 25.06.1982 - 08:00
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Data
Seite 967-967
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Ref. No 20 010 567
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