Disability Insurance Pension System Review Postponed Due to Financial Concerns
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe parliament debated a motion to comprehensively review the disability insurance (IV) pension system due to perceived inequalities arising from the current system of whole and half pensions, which could lead to unfairness and disincentivize reintegration. The Federal Council acknowledged the issue but highlighted significant financial implications, estimating an annual increase of around 200 million Swiss francs if a finer pension scale were introduced, with half borne by the federal and cantonal governments. While willing to re-examine the system in a future revision, the Council was not prepared to commit to specific timelines or content due to current financial constraints, ultimately leading to the motion being converted into a postulate for further consideration.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 60 so, Artikel 28 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG; Disability Insurance Pension System Review Postponed Due to Financial Concerns: The Federal Council acknowledged the issue but highlighted significant financial implications, estimating an annual increase of around 200 million Swiss francs if a finer pension scale were introduced, with half borne by the federal and cantonal governments. While willing to re-examine the system in a future revision, the Council was not prepared to commit to specific timelines or content due to current financial constraints, ultimately leading to the motion being converted into a postulate for further consideration.
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KI-generiertThis article defines the conditions for receiving full and half pensions, which is the subject of the motion being reviewed.
Volltext
8. Oktober 1982 1417 Motion Hösli
zurückweisen. Das trifft, Herr Müller, nun wirklich nicht zu, #ST# 82.312 wie wir bereits in der Kommission festgestellt haben. Der Bundesrat hat sich reichlich Zeit genommen, sich zu über- Motion Hösli legen, was er will, worauf er uns diesen Vorschlag unter- IV-Rentensystem. Überprüfung breitet hat.
Régime des rentes AI. Réexamen Von einer Beeinträchtigung der Stimmfreiheit kann hier im übrigen auch keine Rede sein, weil wir im Jahre 1978 den Artikel 60 so formuliert haben, wie Sie ihn kennen, nämlich mit dem globalen Genehmigungsvorbehalt der Bundesversammlung. Damit ist auch die Einwendung von Herrn Bonnard meines Erachtens entkräftet. Wortlaut der Motion vom 27. Januar 1981 Ich bitte Sie, dem grausamen Spiel ein Einde zu machen, Artikel 28 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicheden Rückweisungsantrag von Herrn Müller abzulehnen und rung (IVG) bestimmt, dass der Anspruch auf eine ganze der Vorlage des Bundesrates im Sinne des Antrages der Rente besteht, wenn der Versicherte mindestens zu zwei Kommissionsmehrheit zuzustimmen. Dritteln, derjenige auf eine halbe Rente, wenn er mindestens zur Hälfte invalid ist.
Präsidentin: Wir stimmen über diese «Einwendung» von Die Abstufung in nur ganze und halbe Renten führt zu Herrn Linder ab. Als Präsidentin muss ich Ihnen sagen, unhaltbaren Härten und Ungleichheiten, die durch die Pra-
• dass ich mich den Erläuterungen von Herrn Aider voll und xis der Einstufung und der Bestimmung des Invaliditätsgra-
ganz anschliesse. des noch verschärft werden. Je nach zufälligem Invaliditäts- Abstimmung - Vote grad werden Behinderte durch das Gesetz willkürlich Für den Antrag Linder 28 Stimmen bevorzugt oder benachteiligt. Oft bewirkt die Zunahme der Erwerbsfähigkeit eine Einkommensverminderung. Eine sol- Dagegen 107 Stimmen che Regelung kann zur Lähmung des Eingliederungswillens, zu Einkommensmanipulationen und zu einem Ver- Präsidentin: Wir stellen nun den Antrag der Kommissionstrauensschwund in die wertvolle Einrichtung der Invalidenmehrheit auf Genehmigung des Bundesbeschlusses dem versicherung führen. Dieser Entwicklung ist mit Entschie- Antrag der Kommissionsminderheit gegenüber, der Rückweisung an den Bundesrat zur Neuüberprüfung verlangt. denheit zu begegnen.
Der Bundesrat wird beauftragt, das IV-Rentensystem Abstimmung - Vote umfassend zu überprüfen und die für ein möglichst wirksa- Für den Antrag der Mehrheit 126 Stimmen mes und gerechtes Rentensystem erforderlichen Massnah- Für den Antrag der Minderheit (Rückweisung) 41 Stimmen men zu ergreifen, wobei die für eine feinere, der SUVA- Regelung möglichst entsprechende Rentenabstufung Detailberatung - Discussion par articles erforderliche Gesetzesrevision vorzubereiten ist.
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Texte de la motion du 27 janvier 1982 Antrag der Kommission L'article 28 de la loi fédérale sur l'assurance-invalidité (LAI)
prescrit que l'assuré a droit à une rente entière s'il est inva- Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates lide pour les deux tiers au moins, et à une demi-rente s'il Titre et préambule, art. 1 et 2 est invalide pour la moitié au moins. Proposition de la commission L'octroi de rentes entières ou de demi-rentes aboutit à des situations et à des inégalités insupportables, rendues Adhérer au projet du Conseil fédéral encore plus criantes par la classification qui est établie et le Angenommen - Adopté mode de détermination du degré d'invalidité.
Selon celui-ci, les handicapes sont arbitrairement favorisés ou désavanta- Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble gés par la loi. Souvent, l'augmentation de la capacité de gain se traduit par une diminution du revenu. Une telle Für Annahme des Beschlussentwurfes 137 Stimmen réglementation peut amoidrir la volonté de l'assuré de se Da'gegen 20 Stimmen réadapter, provoquer des manipulations du revenu et ébranler la confiance qui existe à l'égard de la précieuse institution que constitue l'assurance-invalidité. Il convient Verwaltungssorganisationsgesetz.
Änderung de faire résolument face à cette évolution. Loi sur l'organisation de l'administration. Modification Le Conseil fédéral est chargé de revoir globalement le régime des rentes Al et de prendre' toutes les mesures Detailberatung - Discussion par articles nécessaires pour que ce régime soit juste et efficace. Il Titel und Ingress, Ziff. l und II s'agit en particulier d'élaborer uen révision de la loi si l'on veut obtenir un meilleur étalement des rentes, qui corres- Antrag der Kommission ponde autant que possible à la réglementation de la CNA.
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Mitunterzeichner - Cosignataires: Akeret, Augsburger, Titre et préambule, eh. l et II Basler, Bühler-Tschappina, Fischer-Weinfelden, Proposition de la commission Fischer-Hägglingen, Gehler, Geissbühler, Graf, Hari, Hofmann, Müller-Scharnachtal, Ogi, Räz, Reichling, Roth, Adhérer au projet du Conseil fédéral Rutishausen, Schnyder-Bern (18) Angenommen - Adopté Schriftliche Begründung - Développement par écrit Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht Für Annahme des Gesetzentwurfes 147 Stimmen eine schriftliche Antwort.
Dagegen 1 Stimme Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates An den Ständerat - Au Conseil des Etats Rapport écrit du Conseil fédéral Die Problematik der heute geltenden groben Rentenabstufung ist dem Bundesrat bekannt. Die Möglichkeiten einer feineren Abstufung sind'daher schon mehrmals geprüft worden, vor allem im Zusammenhang mit der 9. AHV-Revi- 179-N Motion Aregger 1418 N 8 octobre 1982
sion. Es liegt auch schon ein Postulat des Nationalrates sinnvoller, die Ursachen zu bekämpfen, als mit viel grösse-
(78.410 Meier Kaspar, angenommen am 5. Oktober 1978) rem Aufwand Therapien zu betreiben. dazu vor. Die geltenden Vorschriften erfordern aber für die Landwirt-
Die Lösungsansätze sind bisher vor allem an den mit einer schaft in vielen Fällen neue und kaum zumutbare finanzielle
feineren Abstufung verbundenen finanziellen Folgen Opfer. Soll der dringend nötige bauliche Gewässerschutz in
gescheitert. Eine feinere Abstufung im bisherigen Invalidider Landwirtschaft jedoch rasch und effizient gefördert
tätsbereich von 50 bis 100 Prozent würde den angestrebten werden, so müssen wir die Voraussetzungen für eine
Zweck nämlich nur dann erreichen, wenn auch bei Invalidigezielte Beitragsgewährung schaffen. Diese Beiträge sind
täten unter 50 Prozent Renten ohne die bisherige Härtefallgesamthaft gesehen billiger als technisch sehr aufwendige
klausel ausgerichtet würden. Das führt aber zwangsläufig Sanierungsmassnahmen wie Seewasserbelüftungen oder zu einer erheblichen Vermehrung der Rentenbezüger. Die mehrstufige Kläranlagen. Mehrbelastung der Invalidenversicherung aus dieser Massnahme wird auf rund 200 Millionen Franken im Jahr Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates geschätzt, wovon Bund und Kantone die Hälfte zu überneh- Rapport écrit du Conseil fédéral
men hätten, was in den heutigen Finanzplänen nicht vorge- Die wichtigste Aufgabe des baulichen Gewässerschutzes in
sehen ist. Die Mehrausgaben der Invalidenversicherung der Landwirtschaft ist zweifellos die Erstellung ausreichend wären daher nur zu verantworten, wenn sie durch eine bemessener Güllengruben. Eine gewässerschutzkonforme
Erhöhung der von den Versicherten und ihren Arbeitgebern Verwertung der Gülle durch Ausbringen auf landwirtschaftli-
zu leistenden Beiträgen oder durch Einsparungen auf andechen Nutzflächen ist nur bei geeigneten Bodenverhältnis-
ren Leistungsgebieten ausgeglichen würde. sen möglich. Auf schneebedeckte oder wassergesättigte-
Hier liegen also die hauptsächlichen Schwierigkeiten. Der Böden ausgebrachte Gülle fliesst oberflächlich ab und ver-
Bundesrat ist bereit, sie im Rahmen einer Revision der Invaunreinigt dadurch oberund unterirdische Gewässer. Das
lidenversicherung, für die auch noch andere Begehren unsachgemässe Ausbringen von Gülle, vor allem in Seeangemeldet wurden, erneut prüfen zu lassen. Das Eidge- Einzugsgebieten oder bei Flussstauen, trägt zur unernössische Departement des Innern hat der Eidgenössiwünschten Phosphatbelastung der Gewässer bei. Um zu schen AHV/IV-Kommission bereits einen entsprechenden verhindern, dass Gülle bei ungünstigen Verhältnissen, ins- Antrag erteilt. Angesichts der finanziellen Folgen solcher besondere im Winter, ausgebracht wird, sind aufgrund der Pläne möchte der Bundesrat jedoch weder hinsichtlich des Gewässerschutzgesetzgebung ausreichende Güllengruben Inhaltes noch des Zeitpunktes der nächsten IV-Revision zu erstellen. eine Verpflichtung eingehen. Nach einem Bericht der Eidgenössischen Gewässerschutzkommission fehlen bei über 50 000 Landwirtschaftsbetrie- Schriftliche Erklärung des Bundesrates ben die erforderlichen Lagerkapazitäten. Die Schaffung von Déclaration écrite du Conseil fédéral zusätzlichem Volumen und der Ersatz ungeeigneter Gruben Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuerfordern Investitionen von rund 1,5 Milliarden Franken. wandeln. Davon sind vorab für prioritäre Sanierungen der krassen Fälle 500 Millionen Franken aufzuwenden.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat Die Fortschritte beim Gewässerschutz in der Landwirtschaft sind gegenüber denjenigen in anderen Bereichen des Gewässerschutzes heute noch ungenügend. Der Grund hierfür liegt zweifellos in der finanziellen Belastung, welche die Sanierung von Güllengruben für den Landwirt #ST# 82.321 mit sich bringt. Die 20 000 bis 30 000 Franken an Investitio- Motion Aregger nen für eine Güllengrubensanierung gelten für den einzelnen Betrieb oft als wirtschaftlich uninteressant. Hinzu Gewässerschutzgesetz. Änderung kommt, dass die Einsicht in die Notwendigkeit dieser Mass- Protection des eaux. Modification de la loi nähme erst in jüngster Zeit gewachsen ist. Schliesslich muss festgestellt werden, dass weder bei den Kantonen noch beim Bund bisher an eine ins Gewicht fallende Zahl von Sanierungsvorhaben Beiträge ausgerichtet worden sind. Aufgrund der Bodenverbesserungsverordnung vom
14. Juni 1971 können Güllengruben im Zusammenhang mit Wortlaut der Motion vom 28. Januar 1982 dem Umoder Neubau von landwirtschaftlichen Oekono- Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung miegebäuden oder aber unabhängig davon einzeln im Bergeine Änderung von Artikel 33 des Gewässerschutzgesetzes gebiet subventioniert werden. Allerdings besteht für die in dem Sinne zu unterbreiten, dass der bauliche Gewässer- Sanierung von Oekonomiegebäuden ein derart grosser schutz in der Landwirtschaft wirkungsvoll gefördert werden Nachholbedarf, dass Güllengruben als Einzelobjekte bis anhin leider kaum berücksichtigt werden konnten. kann.
Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung baulicher Gewäs- Texte de la motion du 28 janvier 1982 serschutzmassnahmen in der Landwirtschaft und vertritt
Le Conseil fédéral est chargé de présenter une modification die Auffassung, dass das Anliegen des Motionärs sachlich
de l'article 33 de la loi sur la protection des eaux, de façon à begründet ist. Nachdem er sich für die Reduktion der Phos-
encourager efficacement la construction d'installations desphate in den Waschmitteln, die weitergehende Abwassertinées à la protection des eaux. reinigung in See-Einzugsgebieten und die zweckmässige Klärschlammentsorgung einsetzt, erachtet er es als erfor- Mitunterzeichner - Cosignataires: derlich, dass die Voraussetzungen für die einwandfreie Gül- Geissbühler, Hari, Jung, Kühne, Meier Kaspar, Ogi, Räz, lenverwertung geschaffen werden. Dies auch deshalb, weil Risi-Schwyz, Schärli, Schnider-Luzern (10) die erwähnten Investitionen zur Sanierung der Güllengruben eine massive Herabsetzung der Gewässerbelastung Schriftliche Begründung - Développement par écrit bewirken würden, die dem Einleiten des ungereinigten Es ist erwiesen, dass die landwirtschaftlichen Abwässer auf Abwassers von 0,5 Millionen Einwohnern entspricht.
Seen, kleine Vorfluter und Grundwasserströme eine starke Um einen ausreichenden Anreiz, mithin eine spürbare Entla-
beeinträchtigende Wirkung ausüben. Aus diesem Grund stung der Landwirtschaftsbetriebe, zu erzielen, müsste von wurden die Vorschriften für den baulichen Gewässerschutz Bund und Kantonen mindestens die Hälfte der in erster
in der Landwirtschaft bedeutend verschärft. Der Motionär Dringlichkeit erforderlichen Investitionen übernommen wer-
betrachtet den eingeschlagenen Weg als richtig, denn es ist den. Dies ergäbe einen jährlichen Aufwand des Bundes von
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Hösli IV-Rentensystem. Überprüfung
Motion Hösli Régime des rentes AI. Réexamen
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1982 Année Anno
Band IV Volume Volume
Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 15 Séance Seduta
Geschäftsnummer 82.312 Numéro d'objet Numero dell'oggetto
Datum 08.10.1982 - 08:00 Date Data
Seite 1417-1418 Page Pagina
Ref. No 20 010 807
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