Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 82-309 KI-generiert

National Highway Route Dispute: Federal Authority vs. Local Input

Geschäftsnummer VPB 82-309
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns a dispute over the planned route of a national highway. While some local councils advocated for an alternative "understanding variant," the federal government had approved an official project after years of deliberation, citing its optimal design in terms of planning, traffic, and environmental protection. The court, acting on a petition, acknowledged the federal government's authority but noted that its commission could only offer recommendations. Ultimately, the commission decided not to recommend a specific variant, deferring to the federal council's established process of approving national highway projects in consultation with cantons and affected municipalities, while also emphasizing the importance of spring protection and timely resolution.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 40 Ratsreglementes; National Highway Route Dispute: Federal Authority vs. Local Input: While some local councils advocated for an alternative "understanding variant," the federal government had approved an official project after years of deliberation, citing its optimal design in terms of planning, traffic, and environmental protection. The court, acting on a petition, acknowledged the federal government's authority but noted that its commission could only offer recommendations. Ultimately, the commission decided not to recommend a specific variant, deferring to the federal council's established process of approving national highway projects in consultation with cantons and affected municipalities, while also emphasizing the importance of spring protection and timely resolution.

Schlagwörter

KI-generiert
Grenzstreitigkeit zwischen Staaten Strassenbau allternative Verfahren zur Streitbeilegung umweltrechtliche Bedenken Wegrecht kommunale Gebietskörperschaft
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 11 des Bundesgesetzes vom S.März 1960 über die Nationalstrassen

This article defines the final decision-making authority of the Federal Assembly on the general route and type of national roads, which is the basis for the parliamentary debate on the petitions.

Art. 13 des Bundesgesetzes vom S.März 1960 über die Nationalstrassen

This article describes the process of general project planning for national roads, involving federal offices, cantons, and interested parties, which is relevant to the context of the petitions.

Art. 40 Ratsreglementes

This article pertains to the commission's duty to deal with submitted input, justifying its discussion of the material issues of the presented variants despite the Federal Council's primary jurisdiction.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Postulat Bircher 1496 N 7 octobre 1983

Der Gemeinderat von Schinznach Bad teilte mit Schreiben auch Gegner haben. Aus den Ausführungen des Vertreters

vom S.November 1982 den Petitionskommissionen beider des Departementes des Innern ging hervor, dass die von den

Räte mit, dass Gemeinderat und Bevölkerung von Schinz- Befürwortern der Verständigungsvariante genannten Vor-

nach Bad keine Veranlassung sehe, vom offiziellen Projekt teile bezüglich Kulturland, Immissionen, Landschaftsbild

abzurücken. und Schutz der Quellen von Schinznach Bad zumindest

Die sogenannte Süd-Umfahrung, die der Bundesrat nicht evident sind. Nach Meinung der kantonalen und der

ursprünglich als generelles Projekt vorgesehen hatte, wird eidgenössischen Behörden stellt das in jahrelanger Arbeit

von den Petenten nicht wieder zur Diskussion gestellt. entstandene offizielle Projekt planerisch, verkehrstechnisch

2. Die Gemeinderäte von Schinznach Dorf und Umiken hat- und bezüglich Umweltschutz ein Optimum dar. Ein erneuter

ten im Mai 1982 bereits Petitionen an den Bundesrat gerich- Wechsel der Variante wäre zudem mit einer weiteren Verzö-

tet, worin sie sich für die Verwirklichung der Verständi- gerung des Baubeginns um fünf bis sieben Jahre ver-

gungsvariante einsetzten. bunden.

Die Gemeinderäte von Villnachern, Schinznach Bad, Die Kommission ist mehrheitlich der Meinung, dass sehr

Scherz, Habsburg, Lupfig und Mülligen teilten dem Bundes- wichtige Gründe vorliegen müssen, damit sie zuhanden des

rat hingegen mit, dass sie das offizielle Projekt unterstützen. Rates eine Empfehlung - für oder gegen eine Variante - an

Der Bundeskanzler wies mit Schreiben vom 20.September den Bundesrat abgeben könnte. Sie weist auf die zurückhal-

1982 die Petitionen zugunsten der Verständigungsvariante tende Praxis der eidgenössischen Räte bei der Behandlung

ab mit der Begründung, der Bundesrat habe das generelle von Vorstössen zu einzelnen Nationalstrassenabschnitten

Projekt für die Teilstrecke Hornussen-Verzweigung M1/N3 hin. Das Parlament habe schon wiederholt betont, dass es-

Birrfeld der Nationalstrasse N3 nach bald 15 Jahren Ver- bei allem Verständnis für die Anliegen der Petenten - nicht

handlungen überdie Linienführung genehmigt. Die Prüfung seine Aufgabe sein könne, örtliche und regionale Gesichts-

einer neuen Variante würde zu einer ausweglosen Situation punkte eines nationalen Bauwerkes zu überprüfen. Diese

führen, weil jede andere Lösung von den Betroffenen sollen bei der Genehmigung des generellen Projektes durch

ebenso bestritten würde. So hätten die Gemeinderäte von den Bundesrat-die im Einvernehmen mit dem Kanton und

Schinznach Bad, Scherz, Habsburg, Lupfig, Mülligen und den betroffenen Gemeinden stattfindet - berücksichtigt

Villnachern die Verständigungsvariante als unakzeptabel werden.

erklärt. Der Bundesrat teile die Meinung des aargauhschen Die Kommission beschloss mit Stichentscheid des Präsiden-

Regierungsrates und von Gemeinden und Behördevertre- ten, in ihrem Antrag keine Empfehlung an den Bundesrat zu

tern des Fricktales, wonach die Lücke Hornussen-Birrfeld formulieren. Damit entschied sie auch, keine Anhörung von

ohne Verzögerungen geschlossen werden müsse. Vertretern der verschiedenen Varianten durchzuführen.

3. Der Bundesrat hat am 27. Mai 1980 das generelle Projekt Die Kommission möchte es jedoch nicht unterlassen, den

für die Teilstrecke Hornussen-Verzweigung N1/N3 Birrfeld Bundesrat insbesondere auf die Wichtigkeit des Quellen-

der Nationalstrasse genehmigt. Zurzeit findet die Ausarbei- schutzes und einer raschen Behandlung des Problems auf-

tung und Bereinigung der Ausführungsprojekte statt. Ein merksam zu machen.

Teil der Ausführungsprojekte wurde öffentlich aufgelegt. Antrag der Kommission

Dagegen sind 200 Einsprachen eingegangen. Der Regie-

Die Kommissionsmehrheit beantragt, die Petitionen dem

rungsrat des Kantons Aargau hat die Einsprachen behan-

Bundesrat zu überweisen.

delt. Die Einspracheentscheide sind zum Teil an das Bun-

Die Kommissionsminderheit (Braunschweig, Jaggi, Longet,

desgericht weitergezogen worden.

Nauer) beantragt, die Petitionen an die Kommission zurück-

Nach Abschluss des Bereinigungsverfahrens wird das

zuweisen mit dem Auftrag, auch die Petenten seien gleicher-

Departement des Innern zu entscheiden haben, ob die Aus-

weise wie die Vertreter der Verwaltung anzuhören.

führungsprojekte genehmigt werden können. Mit der

Genehmigung ist die Baufreigabe entsprechend dem Bau- Proposition de la commission

programm des Bundesrates, das jährlich festgelegt wird, La commission dans sa majorité, propose de transmettre

verbunden. ces pétitions au Conseil fédéral.

4. Nach Artikel 11 des Bundesgesetzes vom S.März 1960 La minorité de la commission (Braunschweig, Jaggi, Lon-

über die Nationalstrassen entscheidet die Bundesversamm- get, Nauer) propose de renvoyer les pétitions à la commis-

lung auf Antrag des Bundesrates endgültig über die allge- sion, tout en chargeant celle-ci d'entendre également les

meine Linienführung und die Art der zu errichtenden Natio- pétitionnaires, et non seulement les représentants de l'admi-

nalstrassen. Die generelle Projektierung wird vom eidgenös- nistration.

sischen Amt für Strassenbau in Zusammenarbeit mit den

interessierten Bundesstellen und Kantonen durchgeführt Diskussion verschoben (vgl. unten, Postulat Bircher)

(Art. 13). Discussion renvoyée (voir ci-après, Postulat Bircher)

Die Petitionen 1 bis 6 richten sich gegen den Entscheid vom

27. Mai 1980 betreffend die Genehmigung des generellen

Projektes der Teilstrecke Hornussen-Verzweigung N1/N3

Birrfeld der Nationalstrasse N 3. Der Bundesrat soll auf diese

Projektgenehmigung zurückkommen und die sogenannte

Verständigungsvariante als generelles Projekt genehmigen. #ST# 82.309

Die Petitionen fallen damit in den Zuständigkeitsbereich des Postulat Bircher

Bundesrates.

Nationalstrasse N 3 Bözberg-Birrfeld

5. Die Petitions- und Gewährleistungskommission aner-

kennt die Zuständigkeit des Bundesrates, die generellen Route nationale N 3 Bözberg-Birrfeld

Projekte von Nationalstrassenabschnitten zu genehmigen.

Sie stellt aber fest, dass sie sich gemäss Artikel 40 des

Ratsreglementes mit den vorliegenden Eingaben zu befas-

sen habe. Sie diskutierte daher auch materielle Fragen der

unterbreiteten Varianten. Dabei war sich die Kommission Wortlaut des Postulates vom 27. Januar 1982

bewusst, dass sie sich nur indirekt durch eine Meinungsäus- Der Bundesrat wird gebeten, angesichts der andauernden

serung oder eine Empfehlung für die Anliegen der Pelenten Ausweglosigkeit im Streit um die Linienführung der N3,

einsetzen könnte. Bözberg-Birrfeld, auf seinen Entscheid vom 27. Mai 1980

In der Diskussion kam unter anderem zum Ausdruck, dass zurückzukommen und die strittigen Varianten grundsätzlich

sowohl das offizielle Projekt als auch die Verständigungsva- überprüfen zu lassen. Diese sind in technischer, umweltbe-

riante sowie weitere Vorschläge neben Befürwortern stets zogener und finanzieller Sicht auch einer Lösung gegen-

7. Oktober 1983 N 1497 Postulat Bircher

überzustellen, die auf dem bestehenden, gut ausgebauten wird seit 1980 durch die sogenannte «mittlere Umfahrung»

Kantonsstrassennetz basiert und durch örtliche Umfahrun- wirksam entlastet. Weiter südlich kann durch eine vorgezo-

gen den Schutz der bisher stark vom Verkehr belasteten gene Realisierung der Bünztalstrasse von Brugg ins Birrfeld

Gemeinden gewährleistet. (ein geplanter Zubringer zur N1) eine rasche Entlastung der

heute vom Verkehr geplagten Gemeinden Windisch, Hau-

Texte du postulat du 27 janvier 1982 sen, Gebenstort und Birmenstorf erreicht werden.

Le tracé de la N3 entre Bözberg et Birrfeld ayant déclenché Allgemein hat in weiten Kreisen gegenüber dem schema-

une polémique sans fin, le Conseil fédéral est prié de revenir tisch durchgezogenen Nationalstrassenbau ein Umdenken

sur sa décision du 27 mai 1980 et de soumettre les variantes stattgefunden. Es ist erkannt worden, dass nicht überall -

proposées à un examen approfondi. La solution retenue koste es, was es wolle, und ohne Rücksicht auf Eingriffe und

devra répondre aux impératifs d'ordre technique, financier Verluste an Lebensqualität, Land und Natur - vierspurige,

et écologique; elle devra en outre tenir compte de notre vollausgebaute Autobahnstrecken mehr nötig sind.

réseau de routes cantonales, du reste bien développé, et, en

ayant soin de contourner les agglomérations, assurer la Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

protection des communes qui jusqu'à ce jour ont dû subir Réponse écrite du Conseil fédéral

les nuisances d'un trafic trop intense. Am 27. Mai 1980 hat der Bundesrat das generelle Projekt für

die Teilstrecke Hornussen-Verzweigung N1/N3 Birrfeld der

Mitunterzeichner- Cosignataires: Affolter, Akeret, Ammann- Nationalstrasse N3 genehmigt, nachdem für diesen Natio-

St.Gallen, Bäumlin, Braunschweig, Brélaz, Bundi, Christi- nalstrassenabschnitt seit bald 15 Jahren zahlreiche Projekt-

nat, Eggenberg-Thun, Euler, Gloor, Günter, Jaggi, Kauf- varianten studiert und der Bundesrat im Einvernehmen mit

mann, Oester, Mauch, Meier Werner, Mort, Nauer, Oehen, dem Kanton über die Trasseewahl zwei entsprechende Vor-

Ott, Petitpierre, Reimann, Rothen, Schär, Schmid, Segmül- entscheide getroffen hat. Gegenwärtig ist auf der Grundlage

ler, Uchtenhagen, Wagner, Zehnder, Ziegler-Solothurn (31) des genehmigten generellen Projektes die Detailprojektie-

rung im Gange, in welchem Zusammenhang auch die Frage

Schriftliche Begründung - Développement par écrit sorgfältig abgeklärt wird, mit welchen Massnahmen einer an

Es ist das Verdienst des Postulates von Nationalrat Chopard sich kaum wahrscheinlichen Beeinträchtigung der Heilquel-

vom 7. Oktober 1980 und der inzwischen von der «Arbeitsge- len von Schinznach durch den Strassenbau begegnet wer-

meinschaft zum Schütze der Therme von Bad Schinznach» den kann. Bezüglich der Linienführung der N3 im Räume

vorgelegten Variantenstudien und Argumente, dass auf die Bözberg-Birrfeld herrscht damit nicht Ausweglosigkeit. Zu

Gefährdung der Mineralquelle von Schinznach Bad auf- solcher Ausweglosigkeit führte es, wollte der Bundesrat auf

merksam gemacht wurde. Mit einer eigenen Variante ist der seinen Beschluss vom Mai 1980 über die Genehmigung der

offiziell vom aargauischen Baudepartement vorgelegten N3 im Abschnitt Hornussen-Birrfeld zurückkommen und

Streckenführung der N3 der Kampf angesagt worden. Alle wiederum neue Projektvarianten zur Diskussion stellen.

nur möglichen Einsprachen und Verfassungsklagen sind Jede andere Linienführung der N3 würde von den Betroffe-

angekündigt worden. Gutachten und Gegengutachten bele- nen ebenso bestritten.

gen die äusserst schwierige Situation. Der Vorschlag des Postulanten, im Nationalstrassenzug N3

Der Variantenkrieg ist vor allem deshalb ausgebrochen, weil Basel-Zürich allenfalls die Lücke Hornussen-Birrfeld offen-

Probleme von ungeahntem Ausmass den Bau der N3, Böz- zulassen und den Durchgangsverkehr in diesem Gebiet auf

berg-Birrfeld, begleiten könnten. In erster Linie wirft der das Kantonsstrassennetz zu verweisen, ist unrealistisch. Seit

Bau des Autobahn-Bözbergtunnels zahlreiche bisher unge- langem schon sind die Strassenverkehrsverhältnisse dort

löste Fragen auf. Bereits der Bau und seitherige Betrieb des für die Betroffenen unzumutbar. Gemeinde- und Behörde-

SBB-Bözbergtunnels gibt einen Eindruck dieser Probleme. vertreter des Fricktals wie auch der Regierungsrat des Kan-

Warnend sprach der ehemalige Direktor der Eidgenössi- tons Aargau lehnen diesen Vorschlag denn auch entschie-

schen Turn- und Sportschule Magglingen, Herr Oberst Ernst den ab. Das Schliessen der Lücke in der N3 sei ein Anliegen

Hirt, in seiner heutigen Funktion als Präsident der Aqua Viva der jetzigen Generation, und es sei ohne weitere Verzöge-

von einem «zweiten schweizerischen Tunnelskandal», wel- rung an die Hand zu nehmen.

cher sich nach dem Furkatunnel jetzt beim Bözberg-N3- In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass die

Autobahntunnel abzeichne. Aber auch finanziell sind gewal- direkte Autobahnverbindung N3 Basel-Bözberg-Zürich die

tige Aufwendungen zu erwarten. heutige Eckverbindung Basel-Zürich über das National-

Offiziell werden diese im Moment von selten des Kantons strassenkreuz N2/N1 wirksam entlasten soll, also National-

mit 450 Millionen angegeben, wovon allein 300 Millionen auf strassenabschnitte, die einen ausserordentlich starken Ver-

die Tunnelbauten entfallen. Aber auch nach dem Bau wer- kehr aufweisen. Auch aus diesem Grunde ist das Schliessen

den sich lüftungstechnische und hydrologische Probleme der Lücke Hornussen-Birrfeld der Autobahn N3 dringlich.

stellen und damit nicht abschätzbare Unterhaltskosten Das Postulat von Herrn Nationalrat Bircher ist demzufolge

bedingen. Schliesslich wird die vorgesehene Aaretalüber- abzulehnen.

querung mit einem relativ langen Brückenbau Bau- und

Landschaftsprobleme aufwerfen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Angesichts der vielen aufgeworfenen Fragen und Baupro- Déclaration écrite du Conseil fédéral

bleme ist es um so schwerwiegender und auch bezeich- Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.

nend, dass keine Einigung, ja nicht einmal mehr das

Gespräch über die zu wählende Variante zustande kommt. Präsident: Herr Bircher hält am Postulat fest.

Damit besteht aber die Gefahr einer unbefriedigenden

Lösung, welche die kommenden Generationen auf Jahr- Diskussion verschoben - Discussion renvoyée

zehnte hinaus belasten wird. Nötig ist deshalb die im Ppstu-

latstext geforderte grundsätzliche und umfassende Über-

prüfung durch neutrale Bundesinstanzen, eine Forderung,

die ebenfalls vom Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) vertre-

ten wird.

Ein Neuüberdenken ist aber auch deshalb angezeigt, weil

seitdem Grundsatzbeschluss über das Nationalstrassennetz

von 1960 bereits 22 Jahre vergangen sind. In diesen Jahren

wurde zudem das aargauische Kantonsstrassennetz vom

Fricktal ins Birrfeld leistungsfähig ausgebaut. Namentlich ist

kürzlich die Fricktalstrasse ab Bözen ausgebaut und über

den Bözberg mit Kriechspuren versehen worden. Brugg

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Bircher Nationalstrasse N3 Bözberg-Birrfeld

Postulat Bircher Route nationale N3 Bözberg-Birrfeld

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1983

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 82.309

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 07.10.1983 - 08:00

Date

Data

Seite 1496-1497

Page

Pagina

Ref. No 20 011 827

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.

Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.

Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.