Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 82-262 KI-generiert

Budget Allocations for Customs Administration and Social Insurance Rights of Spouses Abroad

Geschäftsnummer VPB 82-262
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court addressed two petitions: one concerning budget allocations for customs administration and another regarding the social insurance rights of spouses residing abroad. For the customs administration budget, the court agreed with the Senate's decision to grant contributions for agricultural jobs, contingent upon receiving a comprehensive report on these compensations by 1983. Regarding the social insurance petition, the court decided to forward the petition to the Federal Council for review during the 10th revision of the old-age and survivors' insurance (AHV), while rejecting a request for immediate revision of a previous court decision.

Legislator-Regeste

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Art. 2 Antrag, Art. 47quater Abs. 4 Unter, Art. 47quater al. 4 de la loi sur les rapports entre les Conseils; Budget Allocations for Customs Administration and Social Insurance Rights of Spouses Abroad: For the customs administration budget, the court agreed with the Senate's decision to grant contributions for agricultural jobs, contingent upon receiving a comprehensive report on these compensations by 1983. Regarding the social insurance petition, the court decided to forward the petition to the Federal Council for review during the 10th revision of the old-age and survivors' insurance (AHV), while rejecting a request for immediate revision of a previous court decision.

Schlagwörter

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Zollverwaltung Altersversicherung Petitionsrecht AHV-Beiträge Sozialverwaltung Sozialversicherungsverfahren
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 47quater al. 4 de la loi sur les rapports entre les Conseils

Cited in the commission's proposal to reject the request for revision.

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Volltext

Petitions 1774 16 décembre 1982

la proposition de M. Reichling de façon à ce que les travaux fert, weil wir bisher die Informationen hinsichtlich dieses

puissent commencer le plus vite possible. Sa proposition Geschäftes leider nur schubweise erhalten haben. Die

évidemment entraînerait de nouvelles études, donc un délai Finanzkommissionen müssen somit rechtzeitig Gelegenheit

plus long avant la mise en chantier. A titre personnel pour- erhalten, den Sachverhalt bis zur Beratung des Voranschla-

tant, je soutiendrai la proposition de M. Reichling. ges 1984 sorgfältig zu prüfen und allenfalls dannzumal Strei-

chung der Entschädigung an die Ackerbaustellen zu bean-

Bundesrat Hürlimann: Nachdem Sie mit Ihrem ersten Ent- tragen. Der Beschluss des Ständerates ist mit 22 zu 6 Stim-

scheid eine Differenz geschaffen haben, fällt tatsächlich das men gefasst worden.

Argument, die Angelegenheit sei heute zu erledigen, weg. Die Finanzkommission des Nationalrates beantragt Ihnen

Nachdem Sie selber über dieses Haus verfügen, wie Sie mit 13 zu 0 Stimmen, bei Enthaltungen, sich dem Beschluss

wiederholt erklärt haben - soweit es wenigstens das Bun- des Ständerates anzuschliessen, jedoch ausdrücklich unter

deshaus betrifft und nicht die Verwaltung, ist das richtig; den vorgenannten Bedingungen, dass wir einen eingehen-

gewisse Übergriffe fanden in dieser Hinsicht aber bereits den Bericht erhalten und dann allfällig pro 1984 diese Bei-

statt, das möchte ich nochmals festhalten -, sollten Sie träge aufheben können.

dem Antrag von Herrn Reichling zustimmen, um eine klare Wir möchten Sie bitten, diesem Beschluss des Ständerates

Situation zu schaffen und der Verwaltung einen klaren Auf- zuzustimmen, damit wir das Budget 1983 endgültig verab-

trag zu geben. Ich wäre ohnehin dagegen, dass ausgerech- schieden können, so dass wir nicht noch eine Einigungs-

net seitens des Bundesrates Ihrem Arbeitseifer Grenzen konferenz einberufen müssen.

gesetzt würden! (Heiterkeit)

Angenommen - Adopté

Abstimmung - Vote

An den Bundesrat - Au Conseil fédéral

Für den Antrag Reichling 74 Stimmen

Dagegen 14 Stimmen

Art. 2

Antrag der Kommission #ST# Petitionen - Pétitions

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté 82.262

Urech-Roth Helena, Zürich.

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble AHV der schweizerischen Ehefrau Im Ausland

Für Annahme des Beschlussentwurfes 90 Stimmen Urech-Roth Helena, Zurich. Droit à la rente AVS

(Einstimmigkeit) des épouses des Suisses de l'étranger

An den Ständerat - Au Conseil des Etats

Herr Oester legt namens der Petitions- und Gewährlei-

stungskommission den folgenden schriftlichen Bericht vor:

1. Mit Schreiben vom 12. August 1982 ersuchte Frau Urech

die Petitions- und Gewährleistungskommission, das Bun-

#ST# 82.052 desgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung

(AHVG) in dem Sinne zu revidieren, dass die Ehefrauen von

Voranschlag der Eidgenossenschaft 1983 Auslandschweizern, die obligatorisch versichert sind, auch

Budget de la Confédération 1983 den vollen Versicherungsschutz geniessen. Die geltende

Regelung benachteilige und diskriminiere die verheiratete

Siehe Seite 1747 hiervor - Voir page 1747 ci-devant

Auslandschweizerin.

Frau Urech verlangte zugleich die Revision eines Entschei-

Beschluss des Ständerates vom 16. Dezember 1982 des des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes vom

Décision du Conseil des Etats du 16 décembre 1982 11. Juli 1979.

2. In Verwaltungspraxis und Rechtssprechung steht heute

eindeutig fest, dass sich das Versicherungsverhältnis eines

obligatorisch in der eidgenössischen AHV/IV versicherten

Differenzen - Divergences Ehemannes nicht auf seine Ehefrau erstreckt. Das Versi-

cherungsverhältnis wird von jeder Person individuell

606.373.01 Zollverwaltung. Beiträge

begründet, wenn sie eine der Voraussetzungen erfüllt, die

im Gesetz oder im anzuwendenden Staatsvertrag vorgese-

Antrag der Kommission hen sind.

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Diese Regelung kann sich für die Ehefrauen von Schwei-

zern, die im Ausland für einen Arbeitgeber in der Schweiz

606.373.01 Administration des douanes. Contributions tätig sind und von diesem entlöhnt werden, nachteilig aus-

Proposition de la commission wirken. Wohl erhalten solche Ehepaare eine Ehepaaralters-

Adhérer à la décision du Conseil des Etats rente, wenn der Mann das 65. Altersjahr erreicht. Hingegen

erhält die Frau, wenn sie das 62. Altersjahr erreicht und ihr

Hofmann, Berichterstatter: Wir haben noch eine letzte Ehemann noch nicht 65 Jahre alt ist, keine Altersrente.

Differenz mit dem Ständerat betreffend den Voranschlag Gegenüber der Invalidenversicherung hat sie keine

1983 zu bereinigen. Sie betrifft die Rubrik 606.373.01, Bei- Anspruchsberechtigung. Die beitragsfreien Ehejahre der

träge an die Gemeinde-Ackerbaustellen. Frau werden nicht angerechnet, was sich auf die Renten-

Der Ständerat hält an seinem Beschluss, dass diese Bei- höhe ungünstig auswirken kann.

träge an die Ackerbaustellen gewährt werden sollen, defini- 3. In der Frühjahrssession 1982 sind im Nationalrat zu die-

tiv fest. Mit dem Beschluss hat aber der Ständerat die Auf- sem Problem zwei parlamentarische Vorstösse diskutiert

lage verbunden, dass das Finanzdepartement bis zur worden: eine Motion von Nationalrat Muheim wurde als

Staatsrechnung 1983 einen umfassenden Bericht über die Postulat überwiesen («Amtl. Bulletin» 1982, Seite 959/60),

Entschädigungen an die Gemeinde-Ackerbaustellen ablie- eine Interpellation von Nationalrat Schule erledigt («Amtl.

16. Dezember 1982 1775 Petitionen

Bulletin» 1982, Seite 978/79). Der Ständerat überwies am len dann auch die Urteile aus. Rund 10 000 Frauen, die sich

23. Juni 1982 ein entsprechendes Postulat von Frau Bauer versichert wähnten, gelten als nicht versichert.

(«Amtl. Bulletin» 1982, Seite 358/59). Wir haben verschiedene Vorstösse zum gleichen Anliegen

Bundesrat Hürlimann erklärte in beiden Räten seine Bereit- im Frühling 1981 erhalten, jene der Herren Muheim und

schaft, im Rahmen der 10. AHV-Revision nach einer Lösung Schule hier im Rat; und im Ständerat war ein Postulat von

zu suchen, machte aber gleichzeitig darauf aufmerksam, Frau Bauer zu behandeln. Der Bundesrat hat damals den

dass diese sich nur auf dem Weg über eine verbesserte Weg über eine verbesserte freiwillige Versicherung anläss-

freiwillige Versicherung werde finden lassen. Die obligatori- lich der 10. AHV-Revision ins Auge gefasst. Er wird sich

sche Versicherung für die Ehefrauen von Schweizern, die also bei der 10. AHV-Revision ohnehin mit diesen Anliegen

im Ausland tätig sind, müsste nach dem Wortlaut zahlrei- befassen.

cher Sozialversicherungsabkommen mit anderen Staaten In der Zwischenzeit hat der Bundesrat aber auch den

auch auf die im Ausland wohnhaften Ehefrauen ausländi- Frauen seiner Beamten die Deckung allfälliger Schäden

scher Nationalität angewendet werden, deren Gatte in der zugesichert. Frauen anderer Arbeitgeber würden wiederum

Schweiz oder im Ausland für einen schweizerischen Arbeit- leer ausgehen - unter Vorbehalt von Verantwortungspro-

geber tätig ist: Die finanziellen und administrativen Folgen zessen. Inzwischen überschwemmen offenbar Beschwer-

einer derartigen Massnahme wären von der schweizeri- den die zuständige Rekurskommission in Lausanne. Zur

schen Sozialversicherung nicht zu bewältigen. Ausserdem Vertrauenskrise wegen unrichtiger Auskünfte und zur

zeichne sich bei den Vorarbeiten zur 10. AHV-Revision die Ungleichheit zwischen den Frauen verschiedener Angestell-

Tendenz ab, das Versicherungsverhältnis der Ehegatten tenkategorien kommt also noch die Überlastung von

noch stärker zu individualisieren (z. B. Ersatz der Ehepaar- Gerichten hinzu. Ein ausführlicher Artikel in der «Neuen

rente durch zwei Einzelrenten). Zürcher Zeitung» vom letzten Montag verwendete das Wort

«Skandal», weil von einer betroffenen Invaliden, gestützt auf

Antrag der Kommission ein Urteil, inzwischen etliche 10000 Franken an Leistungen

Die Petitions- und Gewährleistungskommission beantragt: zurückgefordert wurden. Sie erinnern sich, dass der Sach-

a. die Petition dem Bundesrat zu überweisen, damit er sie verhalt anlässlich der Debatte über den Geschäftsbericht

bei den Arbeiten zur 10. AHV-Revision überprüfe; auch vom Sprecher der GPK, Otto Fischer, gerügt wurde.

b. das Revisionsgesuch abzulehnen (Art. 47quater Abs. 4 Unter solchen Umständen scheint es mir einfach nicht ver-

des Geschäftsverkehrsgesetzes). tretbar, dieses Problem noch bis zur 10. AHV-Revision vor

uns hinzuschieben. Es scheint ja, dass die AHV-Kommis-

Proposition de la commission sion schon eine Übergangsbestimmung ins Auge gefasst

La Commission des pétitions et de l'examen des constitu- hat, mit der Frauen freiwillig auch nach dem 50. Altersjahr

tions cantonales propose: der Versicherung beitreten könnten. Bei den meisten würde

a. De transmettre la pétition au Conseil fédéral pour qu'il das überhaupt keinen administrativen Aufwand geben, weil

l'examine dans ses travaux concernant la 10e révision de sie zur Hauptsache «Profi-Hausfrauen» sind, die nicht ein-

l'AVS. mal Beiträge zu leisten haben. Jedes verspätete Eintritts-

jahr hat aber eindeutig negative Folgen, führt zu einer

b. De rejeter la requête de révision (art. 479uater, 4e al., de la Reduktion der anzurechnenden Jahre und damit möglicher-

loi sur les rapports entre lés Conseils). weise auch zu einer Reduktion von Leistungen. Zwischen-

zeitlich werden eben Leistungen auch nicht ausbezahlt (es

Antrag Meier Josi geht hauptsächlich um Renten) oder geleistete zurückge-

Der Petition ist Folge zu geben und der Bundesrat einzula- fordert. Eine beförderliche Behandlung der geplanten Über-

den, auf die Frühjahrssession 1983 eine Übergangsbestim- gangsbestimmung wäre daher wirklich am Platz. Eine sofor-

mung zum AHV-Gesetz vorzulegen, welche den betroffenen tige Öffnung der nachträglichen Beitrittsmöglichkeit würde

Frauen den nachträglichen Eintritt zur freiwilligen Versiche- eine Grosszahl der bestehenden Streitigkeiten aus der Welt

rung öffnet. schaffen und Schadenforderungen reduzieren.

Ich schlage Ihnen daher vor, Litera a im Sinne meines

Proposition Meier Josi Antrages zu ersetzen und die Lösung des anerkannten

Donner suite à la pétition et inviter le Conseil fédéral à pré- Anliegens damit endlich in Fahrt zu bringen.

senter, jusqu'à la session de printemps 1983, une disposi-

tion transitoire relative à la loi sur l'AVS prévoyant, pour les Oester, Berichterstatter: Der Antrag von Frau Josi Meier zu

femmes concernées, la possibilité de s'assurer par la suite Punkt a des Dispositivs hat der Kommission nicht vorgele-

à titre facultatif. gen. Er ist mir - wie Ihnen - vorhin auf den Tisch geflattert.

Persönlich habe ich Verständnis für das von der Antragstel-

Frau Meier Josi: Vorerst halte ich fest, das sich mein Antrag lerin vorgebrachte Anliegen. Ich zweifle aber sehr daran, ob

nicht etwa gegen Buchstabe b des Kommissionsantrages der Bundesrat die geforderte Übergangsbestimmung bis

richtet. Ich beantrag Ihnen also nicht, ein Urteil des Eidge- zur nächsten ordentlichen Session wird vorlegen können.

nössischen Versicherungsgerichtes, mit dem die Petitionä- Es gibt überdies in der geltenden AHV-Gesetzgebung noch

rin belastet wird, sei durch uns zu revidieren. Wir sind nicht andere Punkte, die man gerne von heute auf morgen geän-

das «Superbundesgericht». Ob eine Praxisänderung des dert haben möchte. Aber auch da muss leider etwas

EVG zu erreichen ist, wird sich anhand neuer Fälle erwei- Geduld geübt werden.

sen. An Gelegenheiten dazu dürfte es nicht fehlen. Dem Der Bundesrat hat nun Kenntnis genommen vom Anliegen

Vernehmen nach sind nämlich über 60 analoge Fälle bei der von Frau Meier und wird - so hoffe ich - so rasch als mög-

eidgenössischen Rekursinstanz in Lausanne hängig. Ich lich handeln. Ich wäre Herrn Bundesrat Hürlimann dankbar,

unterstütze daher Buchstabe b. Mein Antrag möchte nur wenn er sich zu dieser Frage kurz äussern würde. Raschem

Buchstabe a des Kommissionsantrages abändern. Handeln - so meine ich - steht der Kommissionsantrag

Worum geht es? Ich erinnere kurz an das, was wir schon nicht entgegen. Das Problem, das Frau Meier aufwirft, ist im

einmal besprochen haben. Es geht um Ehefrauen von Rahmen der laufenden Arbeiten, die unter dem Obertitel

Schweizern, die im Ausland für Schweizer Firmen oder für «10. AHV-Revision» stehen, zu behandeln. Allenfalls könnte

den Bund arbeiten - wobei diese Männer obligatorisch bei man Einzelpunkte den Räten früher zum Entscheid vorle-

der AHV/IV versichert sind. Den Ehefrauen dieser Versi- gen.

cherten hat man während Jahren bei Anfragen in Konsula- In diesem Sinne ersuche ich Sie, den Kommissionsantrag

ten und verschiedenen Verwaltungsstellen gesagt, sie seien zum Beschluss zu erheben. Wir halten also daran fest.

durch ihre Ehemänner automatisch mitversichert. Erst

1980/81 wurde klar, dass diese Auskünfte im Widerspruch M. Duboule, rapporteur: Ainsi que vient de le dire le rappor-

zu gewissen Texten stehen können, und entsprechend fie- teur de langue allemande, nous n'avons pas eu l'occasion,

Petitions 1776 N 16 décembre 1982

au sein de la commission, d'examiner la proposition de men. Ich bin mit Ihnen immer dafür verantwortlich gewesen,

Mme Josi Meier, qui vient de nous parvenir. Je ne pense dass wir in bezug auf solche Lösungen keine Risiken einge-

pas, quel que soit le bien-fondé de sa proposition, qui est hen, die die finanziell konsolidierte AHV in irgendeiner Form

certainement appuyée par la majorité de ce Parlement, qu'il gefährden. Aber trotz diesen Überlegungen und diesen

soit possible d'imposer un délai aussi court de trois mois Sorgen, die ich habe, glaube ich, dass wir für diesen

pour contraindre le Conseil fédéral au dépôt d'une proposi- Zustand, wie er jetzt durch diese Entscheide des Eidgenös-

tion visant à modifier, à titre transitoire, les dispositions de sischen Versicherungsgerichts entstanden ist, eine Lösung

l'AVS. Le fait que nous indiquions que cette pétition mérite finden müssen, vielleicht sogar durch die Einfügung einer

un examen sérieux et qu'elle doit être transmise sans délai Übergangsbestimmung ins AHV-Gesetz. Ich könnte mir

au Conseil fédéral est, à mon avis, suffisant. C'est la raison durchaus vorstellen, dass die wichtigsten und unbestritten-

pour laquelle je vous propose d'adhérer au point de vue sten Anliegen - dieses gehört offenbar dazu - in einer

exprimée par la Commission de pétitions. ersten Phase für die 10. AHV-Revision an die Hand genom-

men würden. Aber ich bitte um Verständnis, dass jetzt nicht

Mme Christinat: Je voudrais rassurer les deux rapporteurs. etwas entschieden wird, was Sie in bezug auf Motionen und

Il est vrai qu'on n'a pas discuté cette proposition en com- Postulate in den eidgenössischen Räten sonst immer an

mission. Je crois toutefois que le Conseil ne prend pas un den Bundesrat zuhanden der 10. AHV überwiesen haben.

grand risque en acceptant la proposition de Mme Josi Meines Erachtens sollten wir doch dafür Verständnis

Meier. Nous avons été assez prudents à la commission en haben, dass mein Nachfolger nun diese ganz wichtige

demandant simplement que la pétition soit transmise au Phase bei der sogenannten Anhandnahme der 10. AHV-

Conseil fédéral. Revision in Angriff nehmen kann und nicht aufgrund einer

Il est peut-être bon de rappeler à ce Parlement qu'on ne jetzt gestellten Weiche übernehmen muss.

cesse de demander aux femmes d'attendre. Nous avons Ich möchte deshalb, Frau Josi Meier, sehr bitten, diesen

déjà suffisamment attendu, Monsieur le Conseiller fédéral! Antrag zurückzuziehen und dem Antrag Ihrer Petitionskom-

Je vous remercie, quand même personnellement de tout ce mission zuzustimmen, welche im Grunde genommen genau

que vous avez fait dans le cadre de la commission das gleiche getan hat, was Sie mit Ihren Motionen und

d'experts qui prépare la dixième révision de l'AVS. Si Postulaten von Kolleginnen und Kollegen in den letzten Jah-

cependant, sur un point particulier vous pouviez encore ren konsequent getan haben.

nous appuyer un tout petit peu, les femmes accepteraient

avec plaisir cette aide. Frau Meier Josi: Es besteht ein eindeutiger Unterschied

J'invite donc le conseil à donner suite à la proposition de zwischen den Anliegen des Obligatoriums, das Frau Urech

Mme Josi Meier. in der Petition in den Vordergrund stellt, und dem Anliegen

des freiwilligen, nachträglichen Beitritts, dem zweifellos

Bundesrat Hürllmann: Bei dieser Petition geht es zunächst ohne grossen Aufwand beförderlich entsprochen werden

um ein parlamentarisches Prinzip. Wir haben das Anliegen, kann. Sachlich könnte ich also Ihrer Argumentation nicht

das Gegenstand dieser Petition einer Frau ist, durch ver- beipflichten. Das Argument hingegen, dass Sie Ihren Nach-

schiedene Vorstösse aus Ihrem Rat und auch aus dem folger nicht zum voraus mit Terminen belasten wollen,

Ständerat entgegengenommen, und zwar in Form von beeindruckt mich stärker. Ich möchte daher meinen Antrag

Postulaten im Hinblick auf die 10. AHV-Revision. Sie können derzeit zurückziehen, behalte mir aber vor, im Januar eine

deshalb meiner Meinung nach, wenn Sie nicht Ihre eigene parlamentarische Initiative zuhanden Ihres Nachfolgers ein-

Tätigkeit abwerten wollen, aufgrund der Petition einer Ein- zureichen, um eine beförderliche Behandlung dieses Anlie-

zelperson nicht ein gleichlautendes Problem besser gens sicherzustellen. Denn unser Parlament hat selbstver-

behandeln, als Sie die Vorstösse (Motionen und Postulate) ständlich immer das Recht, auf bisherige Beschlüsse

Ihrer Kolleginnen und Kollegen behandelt haben. zurückzukommen und frühere Postulate mit neuem Nach-

Das Problem besteht, das ist durchaus richtig; nach dem druck, durch neue Vorstösse und in neuen Formen zu

Entscheid des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes ist unterstützen, wenn ihm die Dringlichkeit grösser erscheint.

eine Unsicherheit entstanden. Das ist uns bewusst. Wir sind

deshalb daran, diese Frage, die ein echtes Anliegen vor Mme Christinat: Je tiens à exprimer mes regrets en ce qui

allem von verheirateten Frauen im Ausland ist, zu behan- concerne les déclarations de Mme Josi Meier. Le débat a

deln. Ich möchte aber doch darauf hinweisen - das hat Herr été intéressant. C'est pourquoi je reprends à mon compte

Oester mit Recht gesagt -, dass es noch andere Probleme la proposition faite par ma collègue. Je prie le conseil de se

gibt - nicht nur bei der AHV, sondern vor allem auch bei der prononcer à ce sujet.

IV -, die in bezug auf eine baldige Erledigung dringend wer-

den. Wir sind jetzt genau in der Phase, in der wir entschei- Abstimmung - Vote

den müssen, in welchen Schritten wir die Anliegen der Für den Antrag der Kommission 59 Stimmen

10. AHV-Revision an die Hand nehmen. Ich wollte diese Für den Antrag Meier/Christinat 22 Stimmen

Weichenstellung nicht mehr persönlich vornehmen, weil ich

der Meinung bin, dass mein Nachfolger hier mit dabei sein Verabschiedung von Herrn Bundesrat Huri i man n

muss; denn diese Weichenstellung, die der Bundesrat dem-

Adieux à M. Hürlimann, conseiller fédéral

nächst treffen muss, wird natürlich massgebend sein für

das, was nachher mein Nachfolger im Bereiche der Sozial- Präsident: Und nun, hochgeachteter Herr Bundesrat Hürli-

versicherung zu realisieren hat. Obwohl ich ein überzeugter mann, verabschieden Sie sich definitiv aus diesem Rats-

Anhänger der Kontinuität in bezug auf die Tätigkeit unserer saale und von unserem Rate. Es erscheint mir geradezu

Regierung bin, möchte ich meinem Nachfolger die Möglich- symbolisch, dass es sich bei Ihrem letzten grossen

keit geben, sich selber zu überzeugen von dem, was er Geschäft, dem Forschungsgesetz, um ein Gesetz handelt,

nachher vor Ihnen, dem Ständerat und vielleicht auch vor das weit in die Zukunft reicht und für unser Land von weg-

dem Schweizervolk zu vertreten hat. weisender Bedeutung sein wird. Mit dem Forschungsge-

Ich kann Frau Josi Meier und Frau Christinat zusichern, setz haben Sie, Herr Bundesrat Hürlimann, in unserem Rat

dass möglicherweise - ich schliesse das nicht aus und ent- einen prägnanten und glücklichen Schlusspunkt gesetzt.

sprechende Studien sind im Gang - gewisse Dinge sehr Für Ihr weiteres Wirken in Ihrer Heimat wünschen wir Ihnen

rasch realisiert werden. Wobei ich immer wieder darauf hin- alles Gute und viel Erfolg und Gesundheit. (Beifall)

weisen muss, dass auf den ersten Blick ein solches Pro-

blem vielleicht sehr einfach erscheint. Es ist viel komplexer. Bundesrat Hürlimann: Nehmen Sie nochmals meinen herzli-

Wenn wir die Frauen von verheirateten Schweizern im Aus- chen Dank entgegen für die Zusammenarbeit, die ich mit

land obligtorisch versichern, dann stellt das ein grosses Ihnen im Interesse unseres Landes und des Bundes pfle-

Problem in bezug auf unsere Sozialversicherungsabkom- gen durfte. In diesem Dank sind meine besten Wünsche für

16. Dezember 1982 N 1777 Petitionen

Sie, Ihre Familien, an Ihren Rat und für Ihre so bedeutsame

Arbeit enthalten. Ich kann Ihnen versichern, dass ich Ihre

Arbeit und Ihr bleibendes Engagement zum Wohle unseres

Landes, dem wir gemeinsam verpflichtet sind, weiterhin mit

grösstem Interesse verfolgen werde. Ich danke Ihnen.

(Grosser Beifall)

Schluss der Sitzung um 12.50 Uhr

La séance est levée à 12h 50

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Petitionen

Pétitions

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1982

Année

Anno

Band V

Volume

Volume

Session Wintersession

Session Session d'hiver

Sessione Sessione invernale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 12

Séance

Seduta

Geschäftsnummer ---

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 16.12.1982 - 08:00

Date

Data

Seite 1774-1777

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Ref. No 20 011 031

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