Parliamentary Initiative on Land Law: Motion for Further Deliberation Recommended
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe parliamentary initiative addressed the need for a new constitutional article on land law, seeking to regulate land ownership and use more effectively. The court debated whether to adopt the initiative directly, transform it into a motion for further deliberation, or reject it. Ultimately, the majority favored a motion, arguing that while the initiative raised important issues like broadening property ownership and protecting undeveloped land, a direct constitutional change was too radical and required more extensive study and public consultation, as exemplified by the previous rejection of a similar popular initiative.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 22ter wie, Art. 66 Abs. 1 LTF; Parliamentary Initiative on Land Law: Motion for Further Deliberation Recommended: The court debated whether to adopt the initiative directly, transform it into a motion for further deliberation, or reject it. Ultimately, the majority favored a motion, arguing that while the initiative raised important issues like broadening property ownership and protecting undeveloped land, a direct constitutional change was too radical and required more extensive study and public consultation, as exemplified by the previous rejection of a similar popular initiative.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe court decision does not contain a dispositive section with numbered orders. Therefore, no legal provisions used in final orders can be extracted.
Volltext
22. März 1990 623 Parlamentarische Initiative (Bundi)
missionen ausgearbeiteten Anträge zu parlamentarischen In- zonen, Parzellen und Gebäude zu fördern. Soweit die Haupt-
itiativen beantragt die Kommission, die Standesinitiative ab- punkte der FDP-Bodenpolitik.
zuschreiben. Aus dieser Sicht betreffend Zukunftssicherung im Bodenbe-
reich ist die FDP-Fraktion wie bereits die meisten FDP-Mitglie-
Proposition de la commission der der Kommission für die Motion der Kommission, aber ge-
Etant donné les objets déjà décidés par les conseils (points 2, gen die parlamentarische Initiative und gegen den Antrag der
• 5 et 6) et les propositions élaborées par les commissions qui Kommissionsminderheit: Der Bereich Boden muss in der Tat
examinent des initiatives parlementaires, la commission pro- besser in der Bundesverfassung integriert werden, die Motion
pose de classer l'initiative cantonate. zeigt den Weg. Mit diesem Weg ist eine gründliche Vorberei-
tung der wichtigen Frage eines Bodenrechtsartikels möglich.
Angenommen - Adopté Boden und Grund haben etwas miteinander zu tun. Deshalb
verdient ein Bodenrechtsartikel eine gründliche Abklärung.
An den Ständerat-Au Conseil des Etats Herr Bundi kann trotzdem für sich in Anspruch nehmen, die In-
itialzündung sowohl zur vorliegenden Motion als auch indirekt
zu den Sofortmassnahmen im Bodenbereich gegeben zu ha-
ben. Mängel des fehlenden Bodenartikels zeigen sich in ver-
schiedensten Bereichen.
#ST# 82.224 Ich bitte Sie, die Motion erheblich zu erklären und - nach mei-
ner persönlichen Meinung - nicht in ein Postulat umzuwan-
Parlamentarische Initiative (Bundi) deln, die parlamentarische Initiative und den Minderheitsan-
trag aus der Kommission abzulehnen. Mit den Sofortmass-
Bodenrecht
nahmen, mit dieser Motion, mit den laufenden Diskussionen
Initiative parlementaire (Bundi) um das bäuerliche Bodenrecht und der Raumplanungsge-
Droit foncier setzrevision sind richtige und wichtige Weichen gestellt.
Ich bin auch sicher, dass Bundespräsident Koller à contre-
Fortsetzung - Suite coeur nur das Postulat will: Wie wäre sonst sein Elan bei den
Sofortmassnahmen zu verstehen? Wenn wir nur ein Postulat
Siehe Seite 339 hiervor - Voir page 339 ci-devant überweisen, hat der Berg weiss Gott wieder einmal die be-
rühmte Maus geboren. Der Weg der Motion zum Verfassungs-
artikel ist so oder so noch weit und mit grossem Spielraum ver-
sehen. Zudem liess sich der Bundesrat bei der Behandlung
der Vorlage reichlich Zeit. Seit November letzten Jahres liegt
Scheidegger: Die FDP-Fraktion ist grundsätzlich für die Mo- dieses Papier dem Bundesrat vor.
tion der Kommission, gegen die parlamentarische Initiative Herr Nationalrat Gysin möchte Ihnen beliebt machen, die Mo-
Bundi und gegen den Antrag der Kommissionsminderheit. tion in ein Postulat umzuwandeln, und weist dabei auf eine
Vor zwanzig Jahren hat sich die Schweiz mit einem Verfas- Motion der FDP zur Bodenpolitik hin (Begleituntersuchung
sungsartikel und dem Raumplanungsgesetz entschieden, Sofortmassnahmen). Ein Abwarten dieser Untersuchungen ist
den Ansprüchen der Gesellschaft und Wirtschaft Grenzen und nicht nötig. Auch die Verfasserin dieses Vorstosses, Frau Nab-
Leitlinien zu setzen. Die Mittel der Raumplanung und ihr Bei- holz, hat mich autorisiert zu sagen, dass ihr Vorstoss nicht
trag zur haushälterischen Bodennutzung und zur geordneten bremsend wirken soll auf die Motion, die wir heute behandeln.
Besiedlung sind beschränkt. Ich bitte Sie, die Motion zu überweisen. Insgesamt ist wohl
Auch andere Politikbereiche sind an der Gestaltung, Erhal- leicht ersichtlich, dass der Boden in der Schweiz weiterhin ein
tung und Pflege unseres Lebensraumes beteiligt. Dies zeigt Politikum erster Güte bleibt.
sich etwa daran, dass in den zwanzig Jahren seit der Verab-
schiedung der Raumplanungsartikel in der Bundesverfas- Thür: Wir haben eine Eigentumsgarantie in der Verfassung,
sung die Diskussion um Massnahmen zur Verbesserung der die nur für eine Minderheit in diesem Lande gilt und einer
Situation auf dem Bodenmarkt nicht abgebrochen ist: Es wur- Mehrheit verunmöglicht, Grundeigentum zu erwerben. Wer
den seit 1970 mehr als 450 parlamentarische Vorstösse zu Bo- das nicht glauben will, konsultiere die Zahlen: Knapp 30 Pro-
den- und Raumplanungsfragen eingereicht. Die Kommission zent der Bevölkerung leben in ihrer eigenen Behausung, der
des Nationalrates für die parlamentarische Initiative zum Bo- Rest sind Mieter. Der Prozentsatz ist sinkend, obwohl wir seit
denrecht hat sich 1989 eingehend mit der Frage eines neuen 1969 - Herr Scheidegger hat darauf hingewiesen - die Eigen-
Bodenrechtsartikels in der Bundesverfassung befasst und bie- tumsgarantie in der Verfassung verankert haben. Es macht
tet mit der vorliegenden Motion einen richtigen Lösungsbei- den Anschein, dass mit dieser Verfassungsbestimmung in er-
trag an. ster Linie das Eigentum jener garantiert worden ist, welche be-
Zu Herrn Weder: Die Subkommission verfasste lediglich einen reits Eigentum haben.
Antrag zuhanden der Gesamtkommission. Demokratie lebt Wir müssen heute feststellen, dass die Forderungen der bür-
nun einmal von Bewegung und Suche nach dem Möglichen, gerlichen Parteien nach einer breiten Streuung des Eigentums
dem Machbaren; die Motion zeigt den Weg. Der Handlungs- versagt haben; obwohl diese Parteien in Parlament und Regie-
spielraum, den die kommende Generation hat, bestimmt sich rung in der Mehrheit sind, sind wir in diesem Punkt in den letz-
entscheidend danach, ob frühere Generationen Trümmer ten Jahrzehnten keinen Schritt weitergekommen.
oder Chancen hinterlassen haben. Das gilt auch für die Bo- Weshalb? Wir erklären uns diesen Umstand damit, dass man
denpolitik. die Konsequenzen aus dieser Grundidee nicht ziehen will:
Was sind nun Trümmer, was sind Chancen? Unsere Sorge Wenn man Eigentum breiter streuen will, muss man dort ein-
muss auch der Freiheit künftiger Generationen gelten. Bis vor schränken können, wo bereits genug Eigentum vorhanden ist.
kurzem haben wir die Nachweltdimension aus unserem Frei- Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein, wenn es um die
heitsverständnis ausgeblendet, vor allem auch im Bodenbe- Verteilung eines beschränkten Gutes wie der Boden geht.
reich. Die Anliegen der Motion decken sich teilweise mit den Diese Konsequenzen wurden indessen nicht gezogen.
bodenpolitischen Grundsätzen der FDP der Schweiz, wie sie Wenn heute über die Neuordnung der Eigentumsgarantie ge-
im Herbst 1989 beschlossen wurden. Die Hauptanliegen der sprochen wird, müssen wir mit Bedauern zur Kenntnis neh-
FDP sind, die Nutzungsvielfalt sicherzustellen, innerhalb der men, dass nach der Ablehnung der Stadt-Land-Initiative eine
Bauzonen Vergrösserungen des Angebotes zu schaffen und grundlegende Neuausrichtung nicht zur Diskussion steht. Wir
höhere Wohneigentumsquoten zu erreichen. Zudem soll der sind nach wie vor der Ueberzeugung, dass dies nötig wäre.
landwirtschaftliche Boden soweit als möglich Eigentum desje- Wir sind auch überzeugt, dass der Boden grundsätzlich an-
nigen sein, der ihn bewirtschaftet; die haushälterische Boden- ders behandelt werden müsste als irgendein Gut, das auf den
nutzung ist durch quantitativ bessere Ausnützung der Bau- Markt kommt. Grund und Boden gehören wie Wasser und Luft
Initiative parlementaire (Bundi) 624 N 22 mars 1990
zu den existentiellen Gütern des Menschen. Ohne sie kann in einer ersten Abstimmung der Initiative Bundi Folge zu ge-
kein Mensch leben, und unsere Eigentumsordnung trägt die- ben. Falls dieser Vorschlag keine Mehrheit finden sollte, bitten
ser Tatsache keine Rechnung. wir Sie, der Motion der Kommissionsminderheit zu folgen.
Nach diesen generellen Bemerkungen komme ich zu den ein-
zelnen Vorschlägen. Die grüne Fraktion unterstützt in erster Li- Burckhardt: Namens der liberalen Fraktion beantrage ich Ih-
nie die parlamentarische Initiative Bundi. In diesem Konzept nen, der Initiative von Herrn Nationalrat Bundi nicht stattzuge-
wird Eigentum endlich als ein Recht begriffen, das nur im Rah- ben und der Motion in der Formulierung der Kommissions-
men der Pflichten gegenüber Mitmenschen, Gesellschaft und mehrheit zuzustimmen.
Umwelt gewährleistet sein soll - eigentlich eine Selbstver- Bezüglich einzelner Punkte der Motion tue ich dies mit unter-
ständlichkeit, die aber leider im Text der Kommissionsmehr- schiedlichen Empfindungen, bezüglich des Ganzen mit einer
heit nicht zu finden ist. Warnung. Die Motion zielt bei aller Zurückhaltung doch auf
Die Initiative würde noch eine zweite wesentliche Neuerung eine verfassungsmässige Einschränkung des privaten Rech-
bringen. Sie präzisiert, welches Eigentum künftig in besonde- tes am Grundeigentum. Eine solche Tendenz ist eigentlich nur
rem Masse zu schützen ist: nämlich das Eigentum, das ge- in zwei Punkten der Motion begründbar: In Punkt 1, breite
meinnützigen Zielen und dem persönlichen Grundbedarf Streuung des Grundeigentums, und in Punkt 6, Verstärkung
dient. Wir sehen nicht ein, weshalb das Eigentum desjenigen, des Schutzes des unverbauten Bodens. Unter diesen beiden
der ein weiteres Grundstück zu reinen Anlage- und Spekulati- ist es vor allem der Schutz des unverbauten Bodens, der uns
onszwecken besitzen will, gleich geschützt werden soll wie alle gleichmässig bewegen muss und dem sich jeder privat
das Eigentum jener, denen das Grundstück zur Deckung des oder staatlich Befugte im Rahmen seiner Möglichkeiten wid-
Grundbedarfs dient. Auch das sollte eigentlich bei einer Bo- men sollte. Es kann nicht angehen, dass nur das private Recht
denrechtsdiskussion eine Selbstverständlichkeit sein. am Grund eingeengt wird. Die staatlichen Aemter aber, seien
Diese beiden Punkte der Initiative Bundi fehlen im Text der sie nun gesetzliche Aufsichtsbehörden oder Verwalter von Ei-
Kommissionsmehrheit. Aus diesen Gründen unterstützen wir gentum der öffentlichen Hand, sollten sich dem aktiven Stre-
diesen Vorstoss, auch wenn die übrigen Punkte der Kommis- ben nach Landschaftsschutz in jeder Form allenfalls entziehen
sionsmehrheit einen gewissen Fortschritt bringen. können, und zwar mit der Begründung höherer Interessen der
Falls Sie die Initiative Bundi ablehnen sollten, beantragen wir Oeffentlichkeit.
Ihnen die Unterstützung der Fassung der Kommissionsmin- Mit diesen Bemerkungen sei in aller Deutlichkeit auf die ernst-
derheit. Dieser Vorschlag unterscheidet sich von der Mehrheit hafte Sorge aufmerksam gemacht, die uns bei diesem Ge-
in drei wesentlichen Punkten: schäft bewegt: Die Gefahr einer weiteren Ausdehnung der
I.Nach der Fassung der Kommissionsminderheit könnte staatlichen Bürokratie auf allen Stufen. Nicht dass wir an die
künftig der Grundstückerwerb als reine Kapitalanlage einge- extreme Situation denken, aus welcher sich die osteuropäi-
schränktwerden. schen Staaten zurzeit hilfesuchend herauskämpfen wollen.
2. Vorkaufsrechte an Grundstücken sollen nicht nur eventuell Staatliche Bürokratisierung im Uebermass ist für jede Demo-
-wie im Text der Kommissionsmehrheit-, sondern verbindlich kratie gefährlich. Bei der allfälligen Umsetzung dieser Motion
zu begrenzten Preisen eingeräumt werden können. ins bleibende Verfassungsrecht muss auf das genaueste be-
3. Zugunsten der breiten Streuung des Grundeigentums sol- achtet werden, dass die echte Handlungsfreiheit des Bürgers
len nicht nur Vorkehren, sondern Förderungsmassnahmen nicht durch unnötiges bürokratisches Verhalten der öffentli-
getroffen werden können. Das bedeutet im Klartext Subventio- chen Verwaltungen gefährdet wird.
nen. Natürlich gehört die Diskussion dieses Themas grösstenteils
Diese drei Punkte verbessern den Text der Kommissionsmehr- in den Aufgabenbereich der Kantone und dürfte hier nur als
heit in drei entscheidenden Richtungen. Wenn wir eine breite marginales Problem zu erwähnen sein. Und doch ist mit allen
Eigentumsstreuung wollen - davon reden ja alle -, kommen in dieser Motion aufgenommenen Punkten das Verhältnis des
wir nicht darum herum, das Grundeigentum jener, welche be- Bürgers zum Staat oder der privaten Wirtschaft zur staatlichen
reits genug haben, einzuschränken. So simpel ist das. Ich Bürokratie aller Stufen mitangesprochen.
habe auf diesen Punkt bereits bei der Diskussion der Sofort- Nehmen wir z. B. Punkt 2 der Motion: Vorkehren gegen die
massnahmen hingewiesen. Im vierten Bundesbeschluss volkswirtschaftlich und sozial schädliche Konzentration des
hätte genau dieses Ziel anvisiert werden sollen. Grundeigentums. Natürlich müssen volkswirtschaftlich und
Das Ziel der Eigentumsstreuung wird einmal mehr nicht zu er- sozial schädliche Erscheinungen bekämpft werden, wenn sie
reichen sein, wenn wir den Mut zu diesem Schritt nicht aufbrin- nachweislich vorliegen. Es ist aber ein Gebot allergrösster Ge-
gen. Wir würden einmal mehr einen Grundsatz in die Verfas- wissenhaftigkeit, solche Schädlichkeit bei der Konzentration
sung schreiben, der dann nie eingelöst würde. von Grundeigentum objektiv nachzuweisen. Und dabei darf
Die grüne Fraktion ist der Auffassung, dass das Ziel einer brei- nicht übersehen werden, dass auch Eingriffe der Staatsbüro-
ten Eigentumsstreuung nicht bloss als hohltönende Floskel, kratie-z. B. in der Vorbereitung und Durchführung grösserer
die nichts bewirkt, in die Verfassung gehört, sondern als ver- Bauvorhaben - qualität- und vor allem zeitraubend und damit
bindlicher Auftrag, der ernst zu nehmen ist. Deshalb verlangen sozial ebenfalls schädlich sein können.
wir neben der Möglichkeit, den Erwerb von Grundeigentum Auf der anderen Seite darf die echte Möglichkeit nicht aus dem
einschränken zu können, auch Förderungsmassnahmen und Auge gelassen werden, dass die institutionellen Anleger, wel-
nicht bloss Vorkehren. che von vielen als das Sozialgefüge belastende Eigentümer
Der dritte Punkt der Kommissionsmotion, das Vorkaufsrecht konzentrierten Grundbesitzes empfunden werden, echte sozi-
zu begrenzten Preisen, ist ebenfalls sehr zentral. Die Kommis- ale Aufgaben effektiv erfüllen, durch Sicherstellung von Alters-
sionsmehrheit will dies lediglich als Eventualvariante verlan- renten einerseits, durch Anbieten vergleichsweise sehr günsti-
gen. Wir dagegen sind der Auffassung, dass ein Vorkaufs- ger Mieten andererseits.
recht, das nicht begrenzt werden kann, für viele wertlos sein Darüber hinaus besteht durchaus die Möglichkeit, dass diese
wird, weil sie auf dem verrückt gewordenen Grundstückmarkt Grossinstitutionellen bei der Förderung gestreuten kleinsten
einfach nicht mehr mithalten können. Grundeigentums aus eigener Initiative kreativ mitwirken kön-
Wenn die Rechtsstellung des Mieters tatsächlich verbessert nen; sei es durch günstige Finanzierungsangebote, sei es
werden sollte und mehr Mieter Eigentum sollen erwerben kön- durch Einführung von Stockwerkeigentum in Gesamtüber-
nen, kommen wir nicht darum herum, den kaufwilligen Mieter bauungen.
gegenüber dem kapitalkräftigen Spekulanten besserzustel- Solche Möglichkeiten der privaten Wirtschaft, neue Wege in
len. Wer das nicht einsehen will, hat die Logik des Bodenmark- Richtung der in der Motion definierten Zielsetzungen zu fin-
tes und die Logik des Geldes offensichtlich nicht begriffen. den, können und sollen zukünftig von den Behörden ohne bü-
Man kann jetzt schon prophezeien, dass ein Vorkaufsrecht, rokratischen Machtaufwand erleichtert und gefördert werden.
das nicht limitiert ist, die Proportionen zwischen Mietern und Was nun die Grundstücksgewinne und den Ausgleich von
Eigentümern nicht verändern wird. Mehrwerten betrifft, so könnte auch hier einer steril-bürokrati-
Aus diesen Gründen bitte ich Sie namens der grünen Fraktion, schen Handhabung Tür und Tor geöffnet werden. Ein altes
22. März 1990 N 625 Parlamentarische Initiative (Bundi)
Beispiel aus der Praxis zeigt die während Jahrzehnten herr- schön die Richtpläne behördenverbindlich sind, setzen sich
schende Tendenz der städtebauenden Behörden, die Nut- die Planungsbehörden mehr und mehr über diese Behörden-
zungsdichten so tief als möglich zu halten, damit höhere Ge- verbindlichkeit hinweg und lassen den geschickt vertretenen
winne in der Privatwirtschaft vermieden würden. Ganz abgese- Einzel- und Gruppeninteressen freien Lauf.
hen davon, dass im allgemeinen einem angemessenen Ge- In der Raumplanung und im Bodenrecht ist es sehr oft so:
winn auch ein angemessenes Risiko gegenübersteht, hat Jene, die drauskommen, haben keinen Charakter und nützen
diese Tendenz ein viel zu rasches Ueberbauen unberührter die Anwendung oder Nichtanwendung des Raumplanungs-
Natur zur Folge gehabt; der Ruf nach Verdichtung des Bauens gesetzes für ihre Bereicherung aus. Anderseits befassen sich
in städtischen und dörflichen Neusiedlungen erfolgte viel zu viele Gutmütige, die für eine gerechte Planung wären, zuwe-
spät. nig mit Raumplanung. Dies verschärft das Ungleichgewicht.
Aufzonungen werden Nutzungsvermehrungen und damit Der Bund muss inskünftig die strikte Behördenverbindlichkeit
Wertsteigerungen an Grund und Boden mit sich bringen kön- aller Richtpläne auf allen Stufen durchsetzen. Wir müssten die
nen. Warum sollen diese durch Zusatzsteuern zuhanden des Verfassung ändern und ergänzen, damit derjenige, der Eigen-
Staates und nicht vielmehr zuhanden einer vernünftigeren Ge- bedarf an Boden hat, von Verfassungs und Gesetzes wegen
staltung der Mietzinse verwendet werden, mit nachweisbaren, auf dem Bodenmarkt absoluten Vorrang erhält vor allen jenen,
kalkulatorischen Massnahmen auf privater Basis? Solche Ge- die den Boden als blosse Kapitalanlage erwerben möchten.
danken sind keine Utopie, wenn das Vertrauen zwischen den Bei allen Käufen von Dritten, ausserhalb der Familie, müssten
zuständigen staatlichen Behörden und den privaten Bürgern Selbstnutzer ein zwingendes Vorrecht vor den Kapitalanle-
erhalten bleibt bzw. - wo angeschlagen - wiederhergestellt gern erhalten. Vielleicht braucht es dazu ein neues Instrument,
wird. Hier bürokratische Machtgier, dort spekulative Geldgier, welches die Möglichkeit des Verkäufers einschränkt, seinen
das ist nicht die Basis, auf welcher wir die Gesundung des Lie- Bodenbesitz an einen Kapitalanleger zu verkaufen. Es muss
genschafts- und Baumarktes fördern können. Auch mit den uns nachdenklich stimmen, wenn mehr und mehr anonyme
klügsten und umfassendsten Paragraphen nicht. juristische Personen und Immobilienfirmen gegründet wer-
Dies kann nur aufgrund echter professioneller Sorgfalt erfol- den, welche auf dem Bodenmarkt die Nachfrage verschärfen
gen. Ich glaube behaupten zu dürfen, dass diese am privaten und den Eigennutzer mehr und mehr verdrängen.
und freien Markt weit besser und sozialer gewährleistet ist als Das Postulat Früh und mein eigenes Postulat bezüglich Vor-
in staatlicher Regie. Es wäre ein Leichtes, anhand von Beispie- kaufsrechte für Mieter und Mietergenossenschaften sind vom
len die initiativen Möglichkeiten aufzuzeigen, über welche der Bundesrat entgegengenommen worden. Für die Einführung
freie Markt zu Erreichung und Erhalt angemessener Verhält- eines limitierten Vorkaufsrechtes, z. B. zum Realwert, braucht
nisse im Sektor Raumplanung und Städtebau verfügt, wenn es eine Verfassungsänderung. Im landwirtschaftlichen Boden-
ihm wirtschaftlich und sozial ausgewogene Ziele von der All- recht ist diese Limitierung möglich, gestützt auf die Wirt-.
gemeinheit zur gemeinsamen Bemühung vorgegeben wer- Schaftsartikel der Bundesverfassung. Wahrscheinlich müssen
den, und zwar nicht primär mit Paragraphenzäunen, sondern auch die bereits beschlossenen dringlichen Massnahmen auf
mit Erleichterungen, welche in Richtung des Zieles der gesun- dem Bodenmarkt grösstenteils ins Dauerrecht überführt wer-
den Bodenpolitik führen. den, und dazu ist die Verfassungsgrundlage eher zu eng.
Dem Bundesrat ist mit der Ueberweisung dieser Motion ein Wir müssen den Vorauskonsum des unverbauten Bodens -
Mittel in die Hand gegeben, kreative und lebendige Verfas- auch unseren Grundwasserreserven zuliebe-mit allen Mitteln
sungsarbeit in die Wege zu leiten. Nicht so sehr durch allge- eindämmen, sonst werden jene Generationen, die nach uns
meine Einschränkungen als vielmehr durch das Oeffnen kommen, wegen unseres Raubbaus kein Leben mehr haben.
neuer Möglichkeiten zur Förderung kreativer Initiativen auf al- Jeder Quadratmeter, der zubetoniert wird, verkleinert das
len Stufen. Grundwasservorkommen um 800 Liter pro Jahr.
Noch ein Wort zu Herrn Kollege Gysin: Wenn Sie als Basel-
Nussbaumer: Wenn man nach den verschiedenen Fraktions- landschäftler den Antrag stellen, die Motion der Kommission
sprechern gehen kann, so sieht man in der Bodenpolitik einen bloss als Postulat zu überweisen, so ist dies wirklich unver-
Hoffnungsstrahl. Es scheint so gut wie sicher, dass dieser Rat ständlich. Ich sage, auch an die Adresse des Herrn Bundes-
diese Motion überweisen wird. Das empfiehlt Ihnen auch die präsidenten: Die Zeit des Postulierens auf diesem Gebiet ist
CVP-Fraktion. Mit dieser Motion ist die parlamentarische Initia- vorbei. Wir müssen mit der Motion weiter gehen. Im Kanton
tive Bundi erfüllt und kann abgeschrieben werden. Wir lehnen Basel-Landschaft liegt die Eigentumsquote unter dem schwei-
hingegen die Motion der Kommissionsminderheit (Weder) ab, zerischen Mittel. Der Boden ist im Baselbiet vielleicht 30 bis 50
und wir können auch den Antrag des Herrn Gysin, Umwand- Prozent teurer als im Mittelland.
lung in ein Postulat, nicht verstehen. Wir bitten Sie, für die Mo- Was glauben Sie, Herr Gysin, ist fürdie Aushöhlung des Privat-
tion zu stimmen. eigentums schlimmer, der Aufkauf des Bodens durch an-
Die parlamentarische Initiative Bundi aus dem Jahre 1982 ist onyme Kapitalgesellschaften und Immobilienfirmen oder die
derart alt geworden, dass man glauben könnte, sie sei nicht Verstaatlichung des Bodens? Es ist beides schlimm. Wir ha-
mehr aktuell. Doch das Gegenteil ist der Fall. Sie hat an Aktua- ben die Erfahrungen im Osten: Die Verstaatlichung des Bo-
lität gewonnen, und wenn man an die Versprechen denkt, die dens führt zu nichts. Wir müssen sie mit allen Mitteln bekämp-
unserem Volk anlässlich der Stadt-Land-Initiative gegeben fen. Die Anonymisierung des Grundeigentums ist aber
wurden, so ist sie heute aktueller denn je. Die Dringlichkeit der ebenso gefährlich. Die Anonymisierung des Grundeigentums
Bodenrechtsbeschlüsse vom letzten Herbst im Siedlungs- ruiniert das soziale Gleichgewicht in diesem Land, und ande-
gebiet sind bis 1994 begrenzt. Eine Verfassungsergänzung rerseits zerstört die Verstaatlichung die freie Marktwirtschaft.
bezüglich der Eigentums- und Bodenrechtsbestimmungen Als Parteikollege Früh, Herr Gysin und ich 1986 die Postulate
drängt sich auf. Die CVP-Fraktion ist sich einig über die vor- für das Vorkaufsrecht der Mieter überweisen lassen konnten,
dringliche Bekämpfung der Bodenkonzentration in den Hän- hat Herr Hubacher gesagt, diese Postulate seien wertlos, weil
den von Kapitalgesellschaften, welche den Boden in erster Li- keine Preisbegrenzung vorhanden sei. Dazu möchte ich doch
nie als Kapitalanlage und nicht zur direkten Nutzung erwerben sagen: Dieser Vorwurf ist unberechtigt, und er ist nicht durch-
wollen. dacht. Es gibt auch die Möglichkeit, anstelle einer Preisbe-
Was erwarten wir von der Revision der Bundesverfassung? grenzung ein absolutes, zwingendes Vorrecht zu schaffen,
Nach der Auffassung verschiedener Rechtslehrer beinhaltet das kann ein Kaufsrecht sein, das kann ein Vorkaufsrecht sein,
der heutige Artikel 22ter der Bundesverfassung auch die sozi- das kann auch ein neu zu schaffendes Vorrecht für Mieter und
ale Verpflichtung des Grundeigentums. Es wäre aber interes- Mietergemeinschaften oder überhaupt für Leute sein, die
sant, von seilen des Herrn Bundespräsidenten zu hören, ob Wohnungen für den eigenen Bedarf brauchen. Das sind keine
dem wirklich so sei. Denn mit dem Eigentumsartikel 22ter revolutionären Gedanken, das ist höchstens ein Gebot der
hängt die Folgegesetzgebung von Artikel 22quater, dem Stunde. Dazu braucht es eine Verfassungsänderung. Herr Gy-
Raumplanungsartikel, zusammen. Doch das Raumplanungs- sin, wenn Sie wirklich ein Verfechter des breit gestreuten Pri-
gesetz wird in den Kantonen nur ungenügend vollzogen. Ob- vateigentums wären, müssten Sie heute gar ein öffentliches
Initiative parlementaire (Bundi) 626 N 22 mars 1990
Kaufsrecht zugunsten der Leute mit Eigenbedarf an Wohnei- Session. Heute, an deren Ende, behandeln wir endlich dieses
gentum fordern. Traktandum weiter. Darum möchte ich Ihnen in ein paar Wor-
Ein Zweites: Die dringlichen Bundesbeschlüsse laufen Ende ten nochmals festhalten, wo die sozialdemokratische Fraktion
1994 ab. Direktoren von kleineren und mittleren Banken dan- steht.
ken uns heute für deren Einführung, namentlich für diejenige Wir befürworten erstens, der parlamentarischen Initiative
der Belastungsgrenze. Diese Beschlüsse haben zur Beruhi- Bundi Folge zu geben, und wir befürworten zweitens, eventua-
gung auf dem Bodenmarkt geführt, und das ist ein Hauptziel, liter der Formulierung der Motion durch die Kommissionsmin-
das wir erreichen wollten. derheit Weder zu folgen.
Zusammenfassend ergeben sich aus dieser Problematik drei In der Kommission und auch heute hat sich gezeigt, dass wir
Schwerpunkte: uns in der Sache einig sind. In unserem Rat hat sich offenbar
1. Das Raumplanungsrecht und die Durchsetzung desselben dank dem Anschauungsunterricht der Verhältnisse auf dem
sind zu straffen. Bodenmarkt die Erkenntnis durchgesetzt, dass neue, verfas-
2. Es ist eine Verfassungsgrundlage zu schaffen für die Privile- sungsmässige Grundlagen für das Bodenrecht notwendig
gierung all jener, die Eigenbedarf an Boden haben. sind. Auch darüber, welches die inhaltlichen Hauptpunkte
3. Verstärkung des Schutzes des unverbauten Bodens als Le- sein sollen, besteht heute Einigkeit. Auf die Idee, die nun plötz-
bens- und Existenzgrundlage für Menschen, Tiere und Pflan- lich aufgetaucht ist, die Motion, die die Mehrheit vorschlägt, zu
zen. Dieser Schutz ist heute noch absolut ungenügend und einem Postulat abzuschwächen, ist in der Kommission über-
wird nur nach der höheren Rendite der Verwendung des Bo- haupt niemand gekommen. Ich möchte unterstreichen, was
dens beurteilt. Wir müssen hier eine richtige Interessenab- soeben Herr Kollege Nussbaumer gesagt hat. Auf diesem Ge-
wägung im Sinne der Artikel 1 und 3 des Raumplanungsgeset- biet ist die Zeit des Postulierens vorbei.
zes einführen können. Auch wenn wir uns in der Sache einig sind, empfehlen Ihnen
Ich bitte Sie, die Kommissionsmotion zu überweisen und die die sozialdemokratische Fraktion und die Minderheit, bei der
übrigen Vorstösse und Umwandlungen in Postulate abzuleh- Form der parlamentarischen Initiative zu bleiben. Wir empfeh-
nen. len Ihnen dies, weil die parlamentarische Initiative die direkte
und die Motion die indirekte Route ist. In diesem speziellen
Luder: Wenn man Boden wie Geraniumerde an den Markt- Fall ist die parlamentarische Initiative nach unserer Auffassung
Ständen des Bären- und Bundesplatzes kaufen könnte, müss- arbeitstechnisch der raschere und einfachere Weg. Sie verhin-
ten wir hier nicht über Probleme des Bodenmarktes in der Ver- dert, dass Zeit verlorengeht und die gleiche Arbeit zweimal ge-
fassung sprechen. Aber mit Boden lässt sich keine freie Markt- macht wird.
ordnung aufbauen, weil wesentliche Elemente einer freien Ihre Kommission, die sich nun lange genug mit dieser Initiative
Marktordnung ganz einfach fehlen. Boden ist nicht vermehr- und anderen bodenrechtlichen Fragen befasst hat, ist heute
bar. Boden ist nicht transportierbar. Boden ist nicht fabrizier- durchaus in der Lage, in der Materie selber etwas vorzulegen.
bar. Boden ist nicht konkurrenzierbar. Dem Boden kann man Sie hat Experten angehört und Expertengutachten zur Hand,
die Funktion als Allgemeingut nicht absprechen, weil jeder sie hat sich zu einem materiellen Konsens durchgerungen, sie
Mensch zum Leben Boden braucht und dadurch Anspruch hat die Eckpfeiler definiert, und auf diesem Konsens kann sie
hat auf seinen Anteil Boden. aufbauen.
Seit Jahrhunderten musste sich die Menschheit Regeln schaf- Ich gebe zu, dass es nur eine prozedurale Frage ist, aber es
fen für eine sinnvolle oder auch weniger sinnvolle Bodennut- lässt sich so viel wertvolle Zeit einsparen. Wenn wir heute den
zung. Unsere heutige Bodennutzung weist erwiesenermas- Weg der parlamentarischen Initiative beschreiten, dann kann
sen Mängel auf. Ich zähle drei Mängel aus der Kommissions- in absehbarer Zeit ein bereinigter Verfassungstext vorgelegt
motion - bewusst aus dieser Motion - auf: Wir kennen keine werden. Wenn wir den indirekten Weg der Motion wählen, kön-
breite Streuung des Grundeigentums zur Selbstnutzung. Etwa nen wir noch gut drei Jahre warten, bis wir in dieser dringlichen
30 Prozent von uns Schweizern sind Besitzer von eigenem Sache noch etwas zu sehen bekommen.
Grund und Boden. Wir laufen Gefahr, dass eine volkswirt- Das ist der Grund, warum Ihnen die sozialdemokratische Frak-
schaftlich und sozial schädliche Konzentration des Grundei- tion empfiehlt, bei der Form der parlamentarischen Initiative zu
gentums entsteht. Und wir kennen auch keine Vorkaufsrechte bleiben und dieser Folge zu geben.
für selbstgenutztes Eigentum.
Die SVP-Fraktion unterstützt die Mehrheit der Kommission, Weder-Basel: Wie Herr Ott gesagt hat, haben wir bereits vor
das heisst, der Initiative von Herrn Nationalrat Bundi keine zehn Tagen über dieses Geschäft geredet; jetzt, am Schluss
Folge zu geben und der Motion der Kommissionsmehrheit zu- der Session, kommen wir nochmals darauf zurück.
zustimmen. Es gibt in unserer Fraktion eine Minderheit, die ein Mir ist es ein Anliegen, Ihnen die Haltung der LdU/EVP-Frak-
Postulat unterstützen will. Aber die Mehrheit ist für die Motion. tion in Erinnerung zu rufen. Ich möchte Ihnen sagen, dass wir
Bei einer Ablehnung der Initiative Bundi bittet Sie die SVP- primär die Initiative Bundi unterstützen. Sollten Sie diese Initia-
Fraktion, auch die Motion der Kommissionsminderheit abzu- tive ablehnen, was leider nach den Voten vorauszusehen ist,
lehnen. so bitten wir Sie, die Motion der Minderheit zu unterstützen.
Erlauben Sie mir noch eine kurze Aeusserung zur parlamenta- Sie geht ein bisschen weiter als diejenige der Mehrheit, vor al-
rischen Initiative von Herrn Bundi: Die Vorstellungen von Herrn lem geht es darum, die Konzentration von Grund und Boden in
Bundi sind nicht einfach falsch - Wesentliches konnte in die einigen wenigen Händen zu verhindern.
Motion der Kommissionsmehrheit übernommen werden und Wir müssen uns im klaren sein, dass sich schon heute 90 Pro-
wird dadurch auch von der SVP-Fraktion unterstützt. Es wäre zent des Grund und Bodens im Besitz von 10 Prozent der Be-
aber falsch, bodenrechtliche Festlegungen in der Verfassung völkerung befinden. Das ist ein Zustand, den wir als unhaltbar
einfach durch das Parlament vornehmen zu wollen, ohne vor- erachten.
her eine breite Vernehmlassung und ohne eine breite Abstüt- Ich teile die Auffassung meines Vorredners: Der Boden bedarf
zung zu veranlassen. einer Sonderbehandlung. Er passt nicht in den Mechanismus
Dies ist der Grund, warum die SVP-Fraktion dem Vorschlag der Marktwirtschaft. Boden ist Monopolgut. Boden muss eine
von Herrn Bundi nicht zustimmen kann. Sonderbehandlung geniessen.
Und als Aufforderung an Herrn Bundespräsident Koller: Defi- Ich erinnnere nochmals an Israel. Dort ist der Boden im Besitz
nitive bodenrechtliche Massnahmen sind dringend. Wir kön- der Allgemeinheit, und die Pacht, die Miete, wird nach markt-
nen nur beschränkte Zeit von den gegenwärtig gültigen So- wirtschaftlichen Grundsätzen bestimmt. Die Grundrente, die
fortmassnahmen leben. daraus fliesst, kommt der Allgemeinheit zugute, der sie letzt-
endlich zusteht.
Ott: Diese Session ist etwas merkwürdig; dauernd geschieht Es kommt aber dazu - alle Vorredner beklagen das auch -,
Unerwartetes, so auch mit diesem Traktandum. Ich habe beim dass der Boden heute Tummelplatz für Spekulanten ist. Die ei-
Antrag der Minderheit gleichzeitig im Namen der sozialdemo- nen gehen an die Börse, die anderen treten als Bodenspeku-
kratischen Fraktion gesprochen. Aber das war am Anfang der lanten auf. Hier werden arbeitsfreie Millionen gescheffelt, und
22. März 1990 N 627 Parlamentarische Initiative (Bundi)
am Schluss sind es die Mieter und die Pächter, die den Zins schlag müssen durch den Bundesrat erfolgen, und zwar
dafür aufbringen müssen. durch Einbezug von Experten, so wie das Herr Bühler bereits
Schliesslich müssen wir uns im klaren sein, was auf uns zu- gesagt hat.
kommt. Mit Hilfe von Subventionen müssen die sozialen Defi- Insofern wäre der Weg einer Motion an sich richtig. Ich habe
zite, die aus der Spekulation resultieren, abgegolten werden. mich aber in der Kommission der Stimme enthalten, weil es für
Ueber die sozialen Defizite wird kaum geredet, aber wir müs- mich nach wie vor eine Frage ist, ob eine neue Verfassungs-
sen uns im klaren sein, dass unsere AHV ausgehöhlt wird, bestimmung zum Bodenrecht überhaupt nötig und sinnvoll
wenn letztendlich die AHV nur noch für die Miete und nicht sei. Es ist für mich noch offen, ob nicht bestehendes Verfas-
mehr für den Lebensunterhalt der Betroffenen ausreicht. sungsrecht ausreicht, um jene Massnahmen zu realisieren,
Wir sollten - das ist auch der Inhalt der Motion der Kommissi- die tatsächlich nötig sind und die wir brauchen. Für die dringli-
onsminderheit - für Gemeinde und Kanton ein Vorkaufsrecht chen Massnahmen zum Bodenrecht hat jedenfalls das beste-
stipulieren, das diese Instanzen nicht ausnützen müssen, aber hende Verfassungsrecht offenbar ausgereicht.
ausnützen können, wenn die Situation es erfordert. Die Motion beauftragt den Bundesrat, einen Entwurf vorzule-
Im übrigen erlaube ich mir, noch auf den grössten Bodenbesit- gen. Dabei ist nicht nur dessen Richtung festgelegt, sondern
zer in der Schweiz hinzuweisen, die Christoph Merian Stiftung der Text der Kommission geht sehr viel weiter. Er definiert den
in Basel. Sie verfügt über enormen Grundbesitz. Diese Stiftung gewünschten Inhalt genau, listet ihn in sechs Ziffern auf und
darf kein Land verkaufen und hat die Pflicht, den Boden im formuliert ihn aus. Die Zustimmung zur Motion heisst für mich
Baurecht abzugeben. Das bedeutet für unsere Region den im Gegensatz zu Herrn Burckhardt, dass man diesen sechs
grössten Segen. Ich weiss das aus eigener Erfahrung. Heute Punkten zustimmt, so wie sie formuliert sind, und nicht nur die
ist die Christoph Merian Stiftung in der Lage, vielen, vor allem allgemeine Stossrichtung unterstützt. Man kann nur ja oder
kleinen Betrieben und Gewerbebetrieben, Boden anzubieten. nein zum Ganzen sagen.
Ohne die Christoph Merian Stiftung, die nicht auf absolute Konkret nicht einverstanden bin ich vor allem mit folgenden
Rendite ausgerichtet ist, hätten es viele Kleinbetriebe und Mit- Formulierungen: Ziffer 3 sieht die Schaffung eines Vorkaufs-
telbetriebe viel schwieriger in unserer Region. rechts, eventuell zu begrenzten Preisen, vor. Für mich ist das
Ich bitte Sie also nochmals, die Initiative Bundi zu akzeptieren. ein erster Schritt zu einem staatlich regulierten Bodenmarkt,
einem Schritt zu staatlich diktierten Bodenpreisen, zur Aus-
Reimann Fritz: Wir haben einen etwas eigenartigen Ratsbe- höhlung des Grundeigentums und ein Schritt zum Enteig-
trieb: Zu Beginn der Session schreibt man sich als Redner ein, nungsrecht des Mieters und des Staates. In der Kommission
um dann an deren Ende ganz überraschend vom Präsidenten sind wir leider mit 11 zu 5 Stimmen unterlegen.
ans Rednerpult gerufen zu werden! Ein weiterer Stein des Anstosses ist für mich Ziffer 4, wo vom
Schon im Zusammenhang mit dem Sofortprogramm gegen Ausgleich von Mehrwerten die Rede ist, die durch staatliche
die Bodenspekulation, das wir letztes Jahr im Parlament ver- Vorkehren entstanden sind. Der Ausgleich von Mehrwerten al-
abschiedet haben, und auch heute wieder von meinen Vorred- lein ist für mich nicht akzeptabel. Wenn schon, muss ein Aus-
nern wurde festgestellt, dass der Boden nicht ein Produkt ist, gleich von Mehr- und Minderwerten vorgesehen werden. Das
das man vollständig dem freien Kräftespiel von Angebot und Prinzip muss doch lauten: Wem der Staat etwas gibt, von dem
Nachfrage aussetzen kann. Boden kann nicht vermehrt, er kann er etwas verlangen; wem der Staat aber etwas nimmt,
kann nur unterschiedlich genutzt werden. Trotzdem wurde der dem soll er etwas zahlen.
Boden in der Vergangenheit und wird er heute noch gehandelt Das Prinzip des Minderwertausgleichs ist zwar in Artikel 22ter
wie ein Produkt, das sich beliebig vermehren lässt. Das Resul- Absatz 3 der Bundesverfassung verankert, wo die materielle
tat ist nicht nur eine katastrophale Preissituation auf dem Lie- Enteignung geregelt ist, und auch in Artikel 5 Raumplanungs-
genschaftsmarkt mit kaum mehr tragbaren Mietzinsen. Unser gesetz, wo der Ausgleich für erhebliche Vor- und Nachteile ge-
Ratskollege Nussbaumer hat mit Recht von einer Aushöhlung fordert wird..Die Entschädigung für materielle Enteignung wird
des Privateigentums gesprochen. Gewöhnlich sterblichen aber vom Bundesgericht derart restriktiv angewendet, dass
Bürgerinnen und Bürgern ist es kaum mehr möglich, Grund das Prinzip praktisch ausgehöhlt ist und den Grundeigentü-
und Boden zu erwerben, sei es zum Wohnbedarf für die ei- mern immer wieder grosse Nachteile beschert. Wenn die For-
gene Familie oder für eine gewerbliche Nutzung. Daraus resul- mulierung von Ziffer 4 in der Bundesverfassung Ausdruck des
tieren immer einseitigere Besitzverhältnisse unseres Grund Willens des Gesetzgebers wird, vom Prinzip des Ausgleichs
und Bodens, auf dem wirschliesslich alle leben, Besitzverhält- von Minderwerten und Nachteilen abzuweichen, so kann man
nisse, die eines demokratischen Landes unwürdig sind. dem doch nicht zustimmen. Aus all diesen Gründen kann ich
Auch die Kommission schliesst aus dieser Situation auf die die Motion nicht unterstützen. Sinnvoll ist ein Postulat, das
Notwendigkeit eines neuen Bodenrechtsartikels in der Bun- dem Bundesrat die Möglichkeit gibt, in aller Freiheit die Frage
desverfassung. Diese Schlussfolgerung, wenn sie zu Ende ge- zu prüfen, ohne ihm das enge Korsett der Motion anzulegen.
dacht wird, sollte jedoch zur Annahme der parlamentarischen Noch kurz zum Vorwurf, man wolle jede Anstrengung hinter-
Initiative Bundi führen. Sie entsprach schon 1982, als sie ein- treiben, auf die lange Bank schieben: Nein! Wenn der Bundes-
gereicht wurde, einer dringlichen Notwendigkeit. Mit der seit- rat zur Erkenntnis kommt, ein neuer Verfassungsartikel sei nö-
herigen Entwicklung auf dem Liegenschaftsmarkt hat diese tig, kann er auch bei einem Postulat rasch handeln und die
Dringlichkeit und Notwendigkeit einer solchen Regelung noch Vorlage unterbreiten. Er soll aber vorgängig noch darüber be-
zugenommen. finden können, ob der Verfassungsartikel nötig sei und ob
Mir scheint, dass wir schon viel zuviel Zeit verloren haben. wirklich alle Punkte der Motion in der vorgeschlagenen Form
Wenn wir überhaupt noch etwas Wirksames tun wollen, müs- zu regeln seien.
sen wir jetzt etwas tun und uns nicht mit unnützen und wir- Ich bitte Sie deshalb, das Postulat von Herrn Gysin zu unter-
kungslosen Postulaten abspeisen lassen. stützen.
Ich bitte Sie deshalb, der parlamentarischen Initiative Bundi
als solcher Folge zu geben und alle Verzögerungsanträge Frau Haering Binder: Alle meine Vorredner haben die Dring-
durch Postulate abzulehnen. lichkeit eines neuen Bodenrechtes unterstrichen, und den-
noch ist die Kommissionsmehrheit nicht bereit, dies auf dem
Fischer-Seengen: Ich bitte Sie, den Antrag Gysin zu unterstüt- Weg der parlamentarischen Initiative rasch an die Hand zu
zen, die parlamentarische Initiative abzulehnen und die Kom- nehmen.
missionsmotion in ein Postulat umzuwandeln. Die Mehrheit schlägt eine Kommissionsmotion vor. Und nun
Der Erlass einer Verfassungsnorm zum Bodenrecht ist derart wollen Sie, meine Herren, dies sogar zu einem kleinen Postu-
weitreichend und grundsätzlich, dass der Weg über eine par- lätchen verkleinern. Da stimmt doch etwas nicht!
lamentarische Initiative sicher der falsche ist. Wenn schon ein Wir verabschieden detaillierte Luftreinhalteprogramme, wir
solcher Bundesverfassungsartikel erlassen werden soll, so schaffen die gesetzlichen Grundlagen für aufwendige Lärm-
muss der Weg gewählt werden, der volle Mitwirkung des Bun- schutzvorschriften, und wir streiten uns um Kehrichtsackge-
desrates erlaubt, das heisst, die Vorarbeiten und der Vor- bühren und deren Höhe in Franken und Rappen. Und wir tun
Initiative parlementaire (Bundi) 628 N 22 mars 1990
dies alles, weil wir die Natur schützen wollen, weil wir unser muss reagieren, weil unsere Gegner kein konzeptionell richti-
Ueberleben in dieser Umwelt sicherstellen wollen. Doch ges Bodenrecht vorlegen wollen.
gleichzeitig lassen wir Agglomerationen und Siedlungen wei- Auch die Kommissionsmehrheit bejaht die Verfassungsmäs-
terwuchern, wird tagtäglich Quadratkilometer um Quadratkilo- sigkeit, aber sie hat letztlich doch Angst vor dem eigenen Mut
meter betoniert. In der Region Bern waren dies im Verlauf der und will nicht handeln. Die Gegner einer modernen Boden-
letzten vierzig Jahre pro Sekunde 4,3 m2. Gleichzeitig erzwingt rechtskonzeption gehen immer noch von Vorstellungen der
die wuchernde Siedlungsentwicklung eine anhaltend zuneh- sechziger Jahre aus, Boden sei tel quel handelbar und Ware
mende Mobilität mit entsprechend wachsenden Verkehrs- wie Schoggiriegel. Sie bringen immer wieder- permanent, wie
emissionen und Umweltbelastungen. Wirksame Instrumente eine tibetanische Gebetsmühle - die gleichen zwei Argu-
der Raumplanung fehlen. mente, die erst noch keine sind. Erstens: Man solle vor allem
Für ein Bodenrecht, das den heutigen Anforderungen der Ge- das Angebot des Bodens erweitern, und zweitens: Man solle
sellschaft und der Umwelt entsprechen würde, kämpfen wir deregulieren.
seit Jahrzehnten. Mit anderen Worten: Wir kümmern uns um Zum ersten Argument nochmals und zum x-ten Mal: Das
Pflaster und Reparatur, an den grundlegenden Ursachen der quantitative Angebot spielt praktisch keine Rolle. Die Preisbil-
Probleme will sich aber niemand die Finger verbrennen - zu dung des Bodens ist nicht in erster Linie abhängig vom quanti-
grosse finanzielle Grundeigentumsinteressen wären da zu tativen Angebot, sondern von dem zu erwartenden Ertrag an
konfrontieren. einer bestimmten Lage. Mit anderen Worten: Es nützt nichts,
Unsere Raumplanung und unser Bodenrecht hätten keine wenn Sie Eiger, Mönch und Jungfrau noch zur Bauzone erklä-
Chance, eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu bestehen! Sie ren, deswegen wird bei der neuen S-Bahn-Station im Nord-
würden als umweltschutzgesetzwidrig zurückgewiesen. Und osten von Zürich kein Quadratmeter billiger. So ist es auch
dennoch wollen Sie heute - einmal mehr- die Erarbeitung ei- klar, dass man nicht beim Angebot ansetzen muss, sondern
nes griffigen Bodenrechtes auf besagte mehr oder weniger bei der Nachfrage.
lange Bank schieben. Problematisiert wird in diesem Raum al- Zum zweiten Argument, der Deregulierung: Es ist Unsinn, ab-
lenfalls der mangelnde Vollzug des Raumplanungsgesetzes strakt nach Deregulierung zu rufen, genauso wie es Unsinn ist,
des Bundes, aber auch der entsprechenden kantonalen Ge- in neuen Vorschriften für Dachgestaltung einen positiven Bei-
setze. Bemängelt werden zudem fehlende wissenschaftliche trag zur Raumplanung zu sehen. In der Bodenpolitik ist aber
Untersuchungen. Diese Probleme gibt es. Was jedoch im Zen- die Situation sehr paradox. Da wir auf Bundes- und teilweise
trum steht, ist nicht ein Vollzugsdefizit und auch kein Experten- auf Kantonsebene keine klaren Kompetenzregulierungen ha-
defizit, sondern schlicht und einfach ein Politikdefizit. Für die- ben, häufen sich gerade auf kommunaler Stufe noch und noch
ses Politikdefizit sind weder Planungsämter noch Kantone ver- Regulierungsmassnahmen, häufen sich auf rechtlicher Stufe
antwortlich, auch nicht Experten, sondern in allererster Linie noch und noch Gerichtsvorgehen. Das heisst: Anstatt Kon-
Sie und ich. zepte auf boden- und planungspolitischer Ebene haben wir
Ich meine, dass in dieser politischen Diskussion auch Punkte Arbeit bei den Gerichten und Regulierungsmassnahmen bei
umstritten sein werden, die hier sowohl in den Mehrheits- als den Gemeinden.
auch in den Minderheitsvorschlägen formuliert worden sind. Wir brauchen - und wenn es nur ansatzweise ist - Lösungen
Zum Beispiel die Vorstellung, eine breite Eigentumsstreuung für haushälterische Bodennutzung, für Einflussnahme bei der
wäre eines der Eier des Kolumbus. Zum Beispiel die Ansicht, Bodenpreisbildung, damit sich die Nutzung nicht einfach dort
steuerliche Massnahmen zur Baulandverflüssigung seien bewegt, wo es rentabel ist, Nutzung zu produzieren oder zu
mehr als nur ein zeitliches Verschieben der Baulandknapphei- plazieren. Wir brauchen eine Modernisierung des Planungsin-
ten. Sie merken, dass ich hier zumindest ganz dicke Fragezei- strumentariums, zum Beispiel in die Richtung, dass Nutzun-
chen setze, wenn nicht gar dezidiert anderer Meinung bin. gen nicht mehr derart segregiert, also auseinandergezogen
Noch eine Bemerkung zu den allseits beklagten Vollzugsdefi- werden, sondern gemischt werden.
ziten: Auch sie fallen nicht einfach vom Himmel, sondern ha- Ich bitte Sie, mit diesem Hin und Her und diesem konzeptions-
ben in aller Regel ebenfalls klar politische Ursachen und losen Wursteln endlich aufzuhören. Ich bitte Sie -was ja auch
ebenso klar politische Funktionen. Anfang der sechziger Jahre gefordert wurde -, wenigstens
Ich bitte Sie deshalb heute, die Verantwortung für dieses Poli- dem Anliegen der parlamentarischen Initiative Bundi zuzu-
tikdefizit zu übernehmen und die Erarbeitung eines problem- stimmen.
gerechten Bodenrechtes nicht einmal mehr zu vertagen. Ich
bitte Sie damit, den vorliegenden Minderheitsanträgen zuzu-
stimmen. Bonny: Ich möchte auf einen Punkt eingehen, der meines
Erachtens in der bisherigen Debatte zu kurz gekommen ist,
Herczog: Herr Nussbaumer hat recht: Bei diesem Thema ist nämlich die derzeitige Situation des Wohnungsbaus in der
die Zeit des Postulierens vorbei. Aber auch die Zeit des Motio- Schweiz. Wer in der Praxis steht und mit dem Wohnungsbau
nierens ist vorbei. Wir stehen vor einer achtjährigen parlamen- zu tun hat, weiss - obschon die offiziellen Statistiken noch
tarischen Initiative Bundi. Bedenken Sie: Ich weiss nicht, ob nicht vorliegen -, dass wir eine sehr markante Reduktion des
dieselben Damen und Herren überhaupt noch im Parlament Wohnungsbaus erleben. Was die Sache noch verschlimmert:
sein werden, wenn diese Motion hier behandelt wird, und ob Bereits im Jahre 1989 war der Wohnungsbau nicht auf einem
derselbe Bundesrat hier sagen kann: «Die damalige Motion hohen Niveau, sondern hatte im vierten Quartal deutlich rück-
muss abgeschwächt in dieser und jener Form auf das Jahr läufige Tendenz.
2010 eingeführt werden.»Diese Verhaltensweise ist lächerlich. Die Frage des Wohnungsbaus wird in diesem Rate - wenn die
In. der Bodenpolitik gibt es drei Probleme, und ihre Konse- Zahlen einmal vorliegen - noch viel zu reden geben. Ich sage
quenzen sind seit den sechziger Jahren klar und bekannt: das nicht einfach aus dem hohlen Bauch heraus; ich habe
1. Bodenverschwendung; 2. Bodenpreissteigerung; 3. unge- mich beim Direktor des Bundesamtes für Wohnungswesen,
nügende und veraltete Raumplanungsmethoden. Trotzdem Fürsprecher Guggenheim, erkundigt, und er hat mich in die-
liegt seit Jahren kein konsensfähiges bodenpolitisches Kon- ser Auffassung bestätigt. Auch er ist überzeugt, dass der Woh-
zept vor, da die Gegner - wie jetzt hier jene, die das Postulat nungsbau heute rapid zurückgeht.
wollen - ihre Argumente seit den sechziger Jahren nicht verän- Welches sind die Gründe? Auf der einen Seite spielt zweifellos
dert und nicht verbessert, sondern lediglich «verideologisiert» - das wird sich wieder einmal ändern - die Zinssituation hin-
haben. Der Bundesrat kann und muss nichts anderes tun - er ein. Ganz wesentlich ist aber auch der Beschluss der boden-
arbeitet praktisch nur in diesem Bereich mit Dringlichkeits- rechtlichen Sofortmassnahmen, insbesondere die Limitierung
recht. des Anteils der beruflichen Vorsorgeeinrichtungen auf 30 Pro-
Ich erinnere Sie an den Beginn der siebziger Jahre: dringli- zent. Diese institutionellen Wohnungsbauer sind heute bezüg-
ches Bundesrecht in Massnahmen Raumplanung. Oder die lich ihrer Immobilien im Inland weitgehend ausgestiegen,
dringlichen bodenpolitischen Massnahmen des letzten Jah- nicht weil sie das wollten, sondern weil sie mussten. Viele Pen-
res. Der Bundesrat kann nicht präventiv agieren, sondern sionskassen in der Schweiz haben einen Anteil an Wohnun-
22. März 1990 N 629 Parlamentarische Initiative (Bundi)
gen und Liegenschaften bis zu 60 oder 70 Prozent, und diese ligkeil oder des Könnens nimml -, dass das möglichsl dezen-
sind jetzt auf Jahre hinaus blockiert. Iral geschehen müssle.
Jetzt komme ich zum Zusammenhang mit dieser Motion der Es wäre durchaus in Einklang mil unserer föderalislischen Tra-
Kommissionsmehrheit. Es wird darin ganz klar gesagt, der dilion, dass z. B. auf der Slufe der Gemeinde, wo man sich
Bundesrat werde beauftragt, im Sinne einer Massnahme zur noch kennt - Bauernschaft, Gewerbe usw., also wo man
Ablösung des Sofortprogramms eine Botschaft für einen weiss: Wer hat Wissen und Können? Wer kann mit dem Land
neuen Bodenrechtsartikel vorzulegen. Wir wollen uns nichts praktisch etwas anfangen? -, eine Verteilungsmöglichkeit be-
vormachen: da wird noch einige Zeit vergehen. slünde.
Nun ist in diesem Beschluss - darauf wurde seinerzeit beim Ich habe nichl den Eindruck, dass eine Verslaallichung auf
Erlass grösster Wert gelegt-festgehalten, dass der Bundesrat Bundesebene das Ei des Kolumbus wäre, weil hier wieder die
die Möglichkeit hat, diesen bis 1994 befristeten Beschluss vor- ganze Bürokratie zum Zuge kommen würde, praktisch so, wie
zeitig aufzuheben, wenn es z. B. die Verhältnisse und die Ent- man es bei den Chefbeamten hat - eine Pfründenwirtschaft
wicklung im Wohnungsbau erfordern. Aus diesem Grund liegt nach Parteien wäre auch eine Lösung! Das wäre sicher beim
die Motion, die ein verbindlicher Auftrag ist, falsch. Meines Boden nicht gefragt
Erachtens geht es darum - die Ankurbelung des Wohnungs- Also man müsste da dezenlral draussen schauen: Wer besilzt
baus kann ja nicht von einem Tag auf den anderen erfolgen -, Tüchtigkeit und Wissen? Auch wäre dafür zu sorgen, dass
dem Bundesrat die Aktionsfreiheit zu geben, bezüglich der in- man das Land im Baurecht oder mit Nulzungsverträgen lang-
stitutionellen Bremse im Beschluss C rasch zu schalten, wenn frislig zur Verfügung stellen könnte.
er doch merkt, dass die Lage im Wohnungsbau unhaltbar ge-
worden ist. Meier Frilz: Ich spreche zu Punkl 2e der Molion der Kommissi-
Ich finde, dass.wir hier nun etwas zementieren, das uns später onsminderheil, also zur Verstärkung des Schulzes des un-
grosse Sorgen machen wird. Das ist der Grund, weshalb ich bebauten Bodens als Lebensraum und Existenzgrundlage für
wirklich aus Ueberzeugung, aus Sorge um den sehr stark zu- Menschen, Tiere und Pflanzen.
rückgehenden Wohnungsbau der Meinung bin, dass man Die Kunde höre ich wohl, doch allein mir fehlt der Glaube!
dem Bundesrat diese Aktionsfreiheit geben muss. Deshalb ist Denn solange die Masseneinwanderung und damil die un-
die Form des Postulates die richtige und nicht die verbindliche begrenzte Zunahme der Bevölkerung anhält, solange wird der
Form der Motion. Verschleiss des nichl vermehrbaren Bodens weiter zuneh-
Ich bitte Sie daher, dem Antrag des Kollegen Gysin zuzustim- men. Für jeden Neuzuzüger, dem unser Lebensslandard zur
men. Verfügung geslelll wird, ergiblsich neben einer weiteren Bela-
slung der Infraslruklur (wie Wohnungen, Schulen, Parkplälze
Hafner Rudolf: Bodenspekulation und die zum Teil damit ver- usw.) ein Baulandbedarf von 200 m2. Allein aus der Zunahme
bundene enorme Mietzinssteigerung sind ein Krebsübel in der ausländischen Wohnbevölkerung im Jahre 1989 um
diesem Land und gehören ausgemerzt. Wir sind uns weitge- 34 000 Personen resulliert ein Baulandbedarf von 680 Hekl-
hend darin einig, dass Probleme bestehen. Weniger einig sind aren. Auf die lelzten 40 Jahre hochgerechnel sind für die ein-
wir uns in der Analyse und noch weniger, wie man vorgehen gewanderte Wohnbevölkerung von 1,4 Millionen Personen
soll. In dieser Hinsicht fand ich das Votum von Paul Luder von 28 000 Heklaren des nach Punkl 2e der Motion unverbaulen
der SVP heute morgen bemerkenswert. Er hat umfassend und Bodens als Lebensraum und Existenzgrundlage für Men-
deutlich herausgearbeitet, dass der Boden eben keine Ware schen, Tiere und Pflanzen unwiederbringlich verlorengegan-
ist, mit der man x-beliebig handeln kann. Das ist ja offensicht- gen. Ohne flankierende Massnahmen im Bereich der Massen-
lich; denn wenn das Charakteristikum einer Ware dasjenige einwanderung bleibt für mich die Motion der Kommission weit-
ist, dass man sie reproduzieren kann, dann ist das beim Bo- gehend Makulatur.
den eben sicher nicht der Fall. Es wäre allerdings eine logi- Wie beschrieb der Dichter Erismann vor dreissig Jahren die
sche Konsequenz - und vielleicht wäre das etwas von staats- Realiläl? Ich zitiere einige Verse:
politischer Grosse gewesen -, wenn von seilen der SVP ein «Die Uhr.
Vorschlag gekommen wäre, dass man diesen freien Boden- Jede Minute werden 40 m2 schweizerisches Kullurland in Be-
markt abschaffen und eine andere Lösung präsentieren lon verwandelt
würde. Jede Minute werden 40 m2 schweizerische Erde zerstört und
Es ist ja nicht von ungefähr, warum so etwas gerade von seilen verschandelt
der Bauernschaft kommen könnte. Denn wenn man fragt, Wälder und Wiesen, Eichhörnchen und Ameisen müssen aus-
warum heule jemand Land besilzen oder noch zusälzlich kau- reisen, aber die Erde isl viel zu klein,
fen kann, dann laulel die Antwort: Das weilgehend ausschlag- um eine Bleibe für alle ausreisenden Ameisen und Bäume zu
gebende Krilerium isl dasjenige vom «Hinlerteil», nämlich die sein.
Geldbörse. Ich glaube, wir fühlen, dass das eigenllich nichl Sie wohnen in der Schweiz. Aellesle Demokralie der Welt
richlig isl und wir vielmehr dazu kommen sollten, das Wissen Die in einem Tag um 57 600 m2 Büsche, Gräser und Margeri-
oder die Tüchtigkeil von Menschen, die mit dem Boden elwas ten zerfällt,
anfangen wollen, als wichligsles Krilerium zu nehmen. Das mal sieben, das ist eine Woche, mal 52, das ist ein Jahr.
würde auch ein grundsälzlich anderes Denken bedingen, In dem Land, das in 12 Monaten um 21 Millionen m2 Grünen,
nämlich dass die Prioriläl nicht nur gerade beim Geldbeutel Blühen und Reifen reicher war.
liegt, sondern auch beim Können und bei der Tüchligkeit des Und wir tun nichts, und wir hören die Uhr nicht schlagen.
Menschen. Und wir wollen nichl den Kampf gegen die Einbelonierung der
Ich möchte kurz als konslrukliven Beilrag ausdrücken, welche Dörfer und Sladlhügel wagen?»
Lösungen man sich denken könnte. Es isl so, dass bei allen Während Jahren wurde uns läglich vorgebelel: Gastarbeiter
drei Vorschlägen, die wir auf dem Tisch haben, das Grundei- sind die Bauleute unseres Wohlslandes. Man sah die Einge-
genlum verankert ist. Das ist natürlich an einen Markt gebun- wanderten und deren Familien lediglich als Produzenten,
den. Von daher ist es offensichllich, dass auch diese drei Vor- nichl aber als Konsumenten, vor allem im Bereich der Infra-
schläge die Probleme nichl an der Wurzel fassen. Die Pro- slruklur.
bleme sind eher dort, wo es um das Krilerium der Verteilung Die nichl enden wollende Misere auf dem Wohnungsmarkl in
und der Zuordnung gehl. den Ballungsräumen, die Ueberbelaslung der Gemeinden
Eine Möglichkeil wäre da, dass der Slaal zwar wohl Eigenlü- und Kanlone wegen der sich aufstauenden Bauaufgaben: das
mer des Landes ist, aber dieses langfristig - im Sinne von Bau- alles ist nichts anderes als die Folge einer irrigen Beurteilung
rechten oder Nulzungsverträgen - abgibl, dass man quasi sa- der Einwanderungspolilik durch die Bundesbehörden.
gen kann: Der einzelne hai einen Besilz, aber nichl das Eigen- Ich lehne die Molion ab.
lum. Besitzen heisst ja: Man sitzl drauf und kann elwas damil
anfangen. Das würde die Spekulalion verunmöglichen. Das Mme Jeanprêtre: Nous avons déjà abordé ce vaste débat sur
würde aber auch heissen - wenn man das Krilerium derTüch- la spéculalion foncière l'aulomne dernier. A celte occasion,
Initiative parlementaire (Bundi) 630 N 22 mars 1990
j'avais déposé une interpellation dans laquelle je demandais Volk grosse Besorgnis herrscht über volkswirtschaftlich unsin-
au Conseil fédéral de prendre, pour lutter contre la spéculation nige Entwicklungen auf dem Bodenmarkt während der letzten
foncière, des mesures tendant à ce que les collectivités publi- Jahre.
ques puissent exercer un droit d'emption et de préemption Die Notrechtsmassnahmen, die wir im letzten Sommer erlas-
lors de l'aliénation de biens immobiliers non agricoles. Nous sen haben, sind daher weitherum begrüsst worden. Aber auch
devons constater en effet que le système d'économie libérale, bei der Behandlung des bäuerlichen Bodenrechts im Stände-
loin de résoudre à satisfaction les distorsions entre l'offre et la rat zeichnen sich nun hoffnungsvolle Entwicklungen ab.
demande en matière de biens-fonds, contribue à déséquili- Mit Kollege Bundi bin ich einverstanden, dass unser Boden-
brer le marché. Le Conseil fédéral ne veut plus laisser la ges- recht erneuter Ueberprüfung bedarf. So ist für mich die Sozial-
tion du sol aux seules forces du marché et nous ne pouvons pflichtigkeit des Grundeigentums unbestritten, die sich bereits
que nous en réjouir. En effet, tant que le sol, bien rare et non aus dem Zweckartikel unserer Bundesverfassung ergibt.
renouvelable, sera considéré comme une valeur refuge, il fera Keine Chance hätte hingegen der Antrag, Enteignungen ins-
l'objet d'opérations de placement et de spéculation. künftig nicht mehr voll, sondern nurmehr angemessen zu ent-
C'est ainsi que le Conseil fédéral a présenté au Parlement un schädigen.
programme de mesures urgentes l'automne dernier. Toute- Zur Frage parlamentarische Initiative oder Motion bzw. Postu-
fois, à moyen terme, ces mesures me semblent inopérantes lat:
en ce sens que le sol restera toujours un bien qui, comme les Wenn wir weitgehend einig sind, dass das Bodenrecht rasch
autres, obéira aux lois de l'offre et de la demande. Le Conseil neuen Erkenntnissen angepasst werden soll, dann kommt
fédéral devrait, au contraire, affirmer une volonté politique de dem Vorgehen zweifellos grosse Bedeutung zu. Ueberlegun-
soustraire le sol aux fluctuations malsaines du marché pour gen zu diesem Vorgehen sind beileibe nicht nur taktische
faire en sorte qu'il soit durablement affecté, voire de manière Ueberlegungen. Wir wollen ja nach Möglichkeit eine Vorlage,
inaliénable, à une tâche précise: en l'occurrence, non seule- die breit abgestimmt ist und damit grosse Chancen besitzt, die
ment l'accession à la propriété mais aussi la mise sur le in Bodenrechtsfragen wie erwähnt hohe Hürde der Volksab-
marché de constructions dont le coût final ne verrait pas, stimmung zu nehmen: «Angst vor dem eigenen Mut?», wie
comme actuellement, la part du terrain occuper une propor- Herr Kollege Herczog es ausgedrückt hat.
tion démente. Die bisherige Diskussion in der Kommission -sie dauerte rund
Une telle disposition instituant un droit d'emption et de acht Jahre - hat gezeigt, dass wir überfordert sind, wenn wir in
préemption en faveur des collectivités publiques freinerait, à dieser bedeutungsvollen Frage die anfallenden Arbeiten sel-
mon avis, la rotation rapide achat-vente-et bien-fonds. La col- ber erledigen wollen. Ich weise auf letztes Jahr hin, wo wir von
lectivité pourrait librement exercer sa vigilance sans léser le der Erwartung ausgingen, in der Kommission die Notrechts-
droit de propriété. De plus, dans un contexte d'aménagement massnahmen selber erarbeiten zu können. Wir mussten mit ei-
du territoire, le droit d'emption pourrait aussi s'exercer dans le ner gewissen Beschämung zur Kenntnis nehmen, dass die
cas où un propriétaire ne construirait pas, alors qu'une occu- Verwaltung halt doch kompetenter ist in diesem Umfeld.
pation déterminée de la parcelle a été considérée d'intérêt Es geht ja darum, dass die bisherigen Erkenntnisse sauber zu
général. analysieren sind, dass ein breites Vernehmlassungsverfahren
C'est pourquoi l'intervention de la collectivité publique est durchgeführt werden soll, aber vor allem, dass eine kompe-
nécessaire, qu'elle s'exerce sous forme de droit d'emption ou tente und sachlich fundierte Botschaft ausgearbeitet wird. Das
de préemption tel que nous le proposons. Il ne s'agit nulle- alles sind Massnahmen und Fragen von so grundlegender Be-
ment de collectivisation du sol, comme certains esprits alar- deutung, dass sie in einer parlamentarischen Kommission
mistes pourraient le prétendre, mais d'une intervention des nicht innert nützlicher Frist erledigt werden können.
pouvoirs publics absolument indispensable dans une situa- Ich beantrage Ihnen daher, die parlamentarische Initiative ab-
tion de crise. zulehnen und anderseits den Kommissionsvorstoss zu über-
Le Conseil fédéral a réservé un bon accueil à cette proposition, weisen. Ob als Motion oder als Postulat, ist für mich unerheb-
en ces termes: «Nous estimons que ces propositions doivent lich. Entscheidend ist der politische Wille, überhaupt etwas zu
être examinées indépendamment des mesures urgentes pro- tun. Da erwarte ich natürlich jetzt von Herrn Bundespräsident
posées et dans un contexte plus vaste. Un tel examen sera ef- Koller, dass er eine eindeutige und verbindliche Aussage
fectué lors de la préparation des dispositions qui remplaceront macht, ungeachtet dessen, ob der Vorstoss dann als Postulat
ces mesures urgentes. A cette occasion, nous nous penche- oder als Motion überwiesen wird.
rons sur la nécessité et l'opportunité d'introduire, au niveau
fédéral, un droit d'emption et de préemption des collectivités Gysin: Es ist tatsächlich nicht einfach, wenn man vor 14 Tagen
publiques. Pour ce qui est du droit de préemption, qui peut die Gründe darlegen musste, die für ein Postulat sprechen, sie
d'ailleurs déjà être prévu par les cantons et les communes, se- nicht zu wiederholen. Aber ich werde es nicht tun, sondern
lon le droit actuel, il faudra aussi étudier la question de savoir werde auf neue Aspekte eingehen.
s'il devra être accordé à d'autres ayants droit, par exemple aux Zuerst aber zu Herrn Kollega Nussbaumer. Ich werde ihm
locataires et aux coopératives d'habitation.» Nous pouvons gerne einmal in einem persönlichen Gespräch aufzeigen,
tout à fait accepter cette proposition, mais nous estimons ce- dass seine Ausführungen über die Boden- und Wohnsituation
pendant qu'une base constitutionnelle ou légale, de niveau im Kanton Baselland völlig danebengegriffen sind. Ich kann
fédéral, est nécessaire afin que les choses soient tout à fait Ihnen das aufgrund neuester amtlicher Publikationen bewei-
claires car nous devons être conscients aussi du fait que les sen. Im übrigen stütze ich meine Ausführungen zu meinem
collectivités locales sont souvent dans une position inconfor- Antrag auf gesamtschweizerische Betrachtungen.
table puisqu'elles sont sujettes à de nombreuses pressions. Was mich aber erschreckt hat, ist die Staatsgläubigkeit, die
Dans l'immédiat, et après ce vaste débat amorcé depuis trop Kollege Nussbaumer an den Tag gelegt hat. Als ob der Bund
longtemps déjà, il est urgent que nous abordions de véritables allein den Zauberstab für eine Beruhigung des Bodenmarktes
mesures dans ce domaine de la spéculation foncière. C'est besässe! Ich wage hier zu behaupten, dass die Verantwortli-
pourquoi je vous invite à soutenir l'initiative de M. Bundi, chen für die Bodenpreistreiberei nämlich nicht in den Chefeta-
c'est-à-dire à suivre la minorité de la commission. gen der Unternehmungen sitzen, sondern teilweise hier in die-
sem Saal. Denn das Parlament hat in den letzten Jahren noch
Hess Peter: Fragen rund um Grund und Boden stossen bei und noch Beschlüsse gefasst, die das Bodenangebotauf dem
unsern Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu Recht auf grosses Markt verkleinert haben.
Interesse. Das mag einerseits damit zu begründen sein, dass Was wir brauchen, ist ein endlich funktionierender Markt, auch
wir, obwohl eher ein Volk von Mietern, eine tiefe Sensibilisie- wenn Herr Herczog dagegen und vor allem gegen unsere Ar-
rung für Eigentum und Grundeigentum besitzen. Bisherige gumente Sturm läuft. Bauverdichtung und fiskalische Erleich-
Abstimmungen zu Bodenrechtsfragen haben diese Einschät- terungen beim Wohneigentum tun dringend not und sind zum
zung klar bestätigt. Beispiel in den Kommissionsüberlegungen zu wenig zur Gel-
Anderseits dürfen wir nicht darüber hinwegsehen, dass im tung gekommen.
22. März 1990 N 631 Parlamentarische Initiative (Bundi)
Ohne meine damals vorgetragenen Argumente zu wiederho- Wenn Sie nicht der Initiative folgen wollen, dann ist es das Min-
len, will ich noch ein weiteres anfügen, das für das Postulat deste, dass Sie der Motion in der einen oder anderen Form zu-
spricht: stimmen, denn hier möchte ich nun Herrn Kollege Nussbau-
Mit dem Postulat geben Sie dem Bundesrat einerseits in zeit- mer beipflichten: Die Zeit des Postulierens ist nun tatsächlich
licher, andererseits aber auch in sachlicher Hinsicht den nöti- vorbei.
gen Spielraum, die teilweise positiven Ansätze der an sich un-
ausgereiften Kommissionsmotion, ergänzt durch wichtige an- Bühler, Berichterstatter: Vorerst eine Bemerkung zu Herrn
dere Massnahmen, ausgewogen in die Praxis umzusetzen. Bonny: Er hat einen sehr markanten Rückgang des Woh-
Ich empfehle Ihnen darum unbedingt, den Vorstoss der Kom- nungsbaus beklagt und dafür die dringlichen Massnahmen,
mission in der Form des Postulats zu überweisen. die wir letzten Herbst beschlossen haben, verantwortlich ge-
macht. Der Hauptgrund dafür liegt, Herr Bonny, ganz be-
stimmt nicht dort, sondern bei dem sehr starken Anstieg der
Zinsen. Ob und wieviel die Anlagevorschriften dazu beigetra-
Bundi: Gestatten Sie mir als dem Initianten, auch noch auf ei- gen haben, ist sehr umstritten. Aufgrund der uns damals zur
nige Punkte einzugehen. Verfügung stehenden Unterlagen ist nicht anzunehmen - ich
Meine parlamentarische Initiative datiert vom Jahre 1982. Es muss betonen: nicht anzunehmen -, dass dieser dringliche
ist also schon eine lange Zeit her. Das Problem war damals ak- Bundesbeschluss einen so wesentlichen Einfluss ausübt, wie
tuell und ist leider immer noch aktuell. Es wäre ja besser, wir Sie das darzulegen versuchten. Wir haben bekanntlich im letz-
müssten heute nicht mehr darüber reden und das Problem ten Herbst drei Bundesbeschlüsse gefasst. Selbst wenn einer
wäre unterdessen erledigt worden. Dem ist nicht so. In der davon durch den Bundesrat ausser Kraft gesetzt würde, so be-
Kommission müssten wir uns von seilen verschiedener Ex- darf es noch der Ablösung der beiden ändern. Die Motion aus
perten überzeugen lassen, dass für wichtige Anliegen des Bo- einem solchen Grund in ein Postulat umzuwandeln, ist daher
denrechts die verfassungsmässigen Grundlagen nicht aus- meines Erachtens absolut unverhältnismässig.
reichen. Die Kommission kam denn auch aufgrund ausführli- Einige Redner haben kritisiert, die Motion der Mehrheit bein-
cher Diskussionen zum Schluss, dass es für einen neuen Bo- halte drei Anliegen nicht, die die Minderheit oder die Initiative
denrechtsartikel neue Kompetenzen brauche. Diese Entschei- verlangen:
dung wurde in der Kommission einstimmig gefasst, das 1. Das Vorkaufsrecht nach der Mehrheit beinhalte nur eventu-
heisst, die Ansicht wurde sozusagen von allen Kommissions- ell begrenzte Preise. Wir sind eben der Meinung, diese Frage
mitgliedern geteilt. müsse noch gründlich abgeklärt werden.
Sowohl Initiative wie auch Motion - man hat ja die wesentlich- 2. Das Vorkaufsrecht der Allgemeinheit bestehe nicht.
sten Bestandteile der Initiative in die Motion der Kommission 3. Das Verbot des Grundstückerwerbs als reine Kapitalanlage
verpackt - weisen zwei Stossrichtungen auf, nämlich zum ei- sei nicht enthalten.
nen in Richtung Förderungsmassnahmen und zum anderen Die Mehrheit ist der Meinung, es solle ein Vorkaufsrecht geben
in Richtung Missbrauchsgesetzgebung. Wir brauchen heute für selbstgenutztes Eigentum; wir sind aber der Meinung, dass
beides. die Oeffentlichkeit in der Praxis bereits über das Enteignungs-
Die Behauptung von Herrn Kollege Bonny, dass sich die l nitia- recht - und somit über mehr als nur ein Vorkaufsrecht - ver-
tive oder die Motion gegen den Wohnungsbau richte, ist des- fügt, sofern das Gemeinwesen den Boden für seine eigenen
halb eben nicht stichhaltig. Im Gegenteil: Wesentliche Be- Aufgaben braucht.
standteile der Forderungen wollen geradezu eine weitge- Ein generelles Vorkaufsrecht der Oeffentlichkeit fürBoden und
streute Grundeigentumsbildung ermöglichen. Liegenschaften, die nicht für eigene Zwecke benötigt werden,
Der Kernpunkt beider Vorstösse, der Initiative und der Motion, ist zumindest sehr gründlich zu überdenken. Die Allgemein-
liegt bekanntlich im Bestreben, den sozialen und volkswirt- heit könnte damit nämlich direkt zur Baulandhortung animiert
schaftlichen Schaden zu verhindern, erst gar nicht entstehen werden, was bestimmt nicht zur Stabilisierung der Preise bei-
zu lassen oder, wenn er entstanden ist, ihn zu beheben. Nun tragen würde. Das Verbot des Erwerbs zur Kapitalanlage ist
hat Herr Kollege Burckhardt gewisse Bedenken angemeldet. nicht so einfach zu definieren, wie das hier dargestellt wurde.
Es ist aber erfreulich, dass er und seine Fraktion mindestens Denn jeder Erwerb von Grundeigentum, mindestens im nicht-
die Motion mitunterstützen. Er hat sich nämlich gefragt, ob es landwirtschaftlichen Bereich, ist natürlich gleichzeitig eine Ka-
möglich sei, den sozialen und volkswirtschaftlichen Schaden pitalanlage. Wir sollten uns hüten, Erwartungen zu wecken,
objektiv zu bemessen. die nicht erfüllt werden können.
Wir haben hier schon ein Gesetz, das die Probe aufs Exempel Verschiedene Votanten haben hier vorne so getan, als ob es
geleistet hat, und zwar das Kartellgesetz und die zugehörige diesem Parlament an gutem Willen fehlen würde. Ich möchte
Verordnung. Dort hat sich bereits eine Praxis eingespielt, wo- Sie darauf aufmerksam machen: Wir leben vorläufig noch im-
nach man die negativen und positiven Punkte aufsummiert mer - und ich hoffe, noch sehr lange - in einer direkten Demo-
und beides dann gegeneinander abwägt, sozusagen eine Bi- kratie. Und damit ist zu bedenken, dass die Stadt-Land-Initia-
lanz zieht. Daraus ist ersichtlich, ob ein Schaden vorhanden ist tive vor erst gut einem Jahr mit 70 zu 30 Prozent, d. h. mit einer
und, wenn ja, wie hoch der ist. Also eine Ermittlung des sozia- Klarheit, die wirklich nichts zu wünschen übrig lässt, abgelehnt
len und volkswirtschaftlichen Schadens ist durchaus möglich. wurde. Es käme einer direkten Missachtung des Volkswillens
Noch zur Frage Initiative oder Motion. Sie verstehen, dass wir gleich, wenn wir hier nach so kurzer Zeit etwas ganz ähnliches,
natürlich an der Initiative festhalten möchten, weil dadurch das wie es diese abgelehnte Initiative verfolgte, beschliessen wür-
Parlament selber den Rhythmus des Ganzen bestimmen und den.
das Heft in der eigenen Hand behalten könnte. Es ist grund- Ich teile auch die Auffassung einiger Kollegen - vor allem Kol-
sätzlich nicht einzusehen, warum wir bei jeder Gelegenheit lege Ott hat das behauptet- nicht, dass über den Weg der In-
das Zepter aus der Hand geben sollten. Warum wollen wir itiative das Ziel viel rascher erreicht würde. Ich möchte noch-
nicht dort, wo sich gute Möglichkeiten abzeichnen, selber den mals darauf hinweisen, dass die Bodenfrage eine viel zu wich-
Gang der Dinge bestimmen? tige Frage ist, als dass wir auf diesem Gebiet Verfassungsrecht
Wir haben vom Bundesamt für Raumplanung eine Uebersicht unter Ausschluss des Bundesrates schaffen dürfen. Die Ge-
über die bodenrechtlich bedeutsamen Geschäfte erhalten. fahr, dass wir dann vor einem Scherbenhaufen stehen und in
Sie haben dieses Dokument erhalten. Dort stellen Sie fest, der Volksabstimmung eben diesen Scherbenhaufen provozie-
dass allein in den letzten fünf Jahren entweder vom Bundesrat ren, ist sehr gross. Die Kommissionsmehrheit möchte daher
oder vom Justiz- und Polizeidepartement vier Berichte zur Bo- das Verfahren über den ordentlichen Weg der Gesetzgebung,
denrechtsproblematik herausgegeben wurden, dreizehn For- via Botschaft des Bundesrates, abwickeln.
schungsberichte liegen auf dem Tisch.'Ein Teil von Ihnen hat Die Initiative ist nach Ansicht der Mehrheit aber nicht nur aus
diese Berichte sicher auch erhalten und sie zur Kenntnis neh- Gründen der unterschiedlichen Ansicht über den einzuschla-
men können. Von einer grossen Serie von persönlichen Vor- genden Weg abzulehnen, sondern auch inhaltlich entspricht
stössen sind überdreissig als Postulate überwiesen worden. der Initiativtext nicht in allen Teilen der Ansicht der Kommissi-
Initiative parlementaire (Bundi) 632 N 22 mars 1990
onsmehrheit: Insbesondere hat die Mehrheit zur Relativierung Bundespräsident Koller: Der Bundesrat hat in seiner Bot-
der Eigentumsgarantie und zum dehnbaren Begriff der ange- schaft vom 16. August des letzten Jahres über die bodenrecht-
messenen Entschädigung bei Enteignungen Vorbehalte an- lichen Sofortmassnahmen im Siedlungsbereich erklärt, dass
zubringen. Die Sozialpflichtigkeit muss unseres Erachtens ihm daran liege, eine tiefergreifende, ursachentherapeutische
nicht beim Bodenrecht separat eingefügt werden, sondern ist und damit längerfristige Gesundung des Bodenmarktes her-
im Zweckartikel der Bundesverfassung als allgemeiner Grund- beizuführen. Wichtig sei dabei die ökonomische Erkenntnis,
satz enthalten; Kollege Peter Hess hat darauf hingewiesen. dass der Anstieg der Bodenpreise nicht Ursache der Boden-
Wenn wir beim Bodenrechtsartikel diesen allgemeinen Grund- und Wohnungsmarktprobleme, sondern vor allem die Folge
satz speziell einbauen, dann führt das zwangsläufig zu einem stark angestiegener Nachfrage bei beschränktem Angebot
Uebergewicht, zu einer Relativierung, in einem gewissen sei. Eine sofortige Behebung der Ursachen der rasanten Bo-
Sinne sogar zu einer Aushöhlung der Eigentumsgarantie. Na- denpreissteigerungen sei daher nicht möglich, denn es könn-
mens der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie deshalb - die ten einige Jahre vergehen, bis die Ursachentherapie erarbeitet
Mehrheit war immerhin bei 12 zu 17 Stimmen eindeutig -, die sei und greife. Wie Sie wissen, kommt in diesem Zusammen-
parlamentarische Initiative abzulehnen, dafür aber der Kom- hang der Revision des Raumplanungsgesetzes, die zurzeit in
missionsmotion der Mehrheit zuzustimmen. Vernehmlassung steht, ein ganz besonderer Stellenwert zu.
Die vorgeschlagenen Sofortmassnahmen hätten daher neben
M. Houmard, rapporteur: Par 12 voix contre 7, la majorité de la der Verhinderung der spekulativen preistreibenden Kaska-
commission vous demande de ne pas donner suite à l'initia- denverkäufe vor allem den Zweck, den nötigen zeitlichen
tive Bundi. Elle ne partage pas l'avis de M. Bundi, selon lequel Spielraum zu gewinnen, um die mittel- und langfristigen Dis-
le Parlement doit garder le dossier, et elle vous invite à accep- positionen treffen zu können.
ter sa motion, soit donner la possibilité à l'administration et au Hinsichtlich der Revision der bodenpolitischen Verfassungs-
Conseil fédéral de présenter un projet d'article constitutionnel. artikel hat der Bundesrat in jener Botschaft ausgeführt, dass
M. Gysin soutient la proposition du Conseil fédéral de transfor- die verfassungsrechtlichen Diskussionen im Bereich des Bo-
mer cette motion en postulat. denrechtes im Siedlungsbereich gezeigt hätten, dass der
Soyons réalistes, engageons la vitesse qui nous permettra Handlungsspielraum des Bundes je nach Rechtsverständnis
d'arriver au but. La motion demande au Conseil fédéral de unterschiedlich, insgesamt aber verhältnismässig eng sei. Es
présenter en temps utile un message relatif à un nouvel article sei daher bemühend, bei irgendwelchen konkreten Vorlagen
de droit foncier. La minorité est d'avis que cette motion ne va immer wieder mit einem Gutachterstreit beginnen zu müssen.
pas assez loin. Der Bundesrat betrachte es deshalb auf längere Sichtals sinn-
Je souligne que cette motion devra encore être traitée par le voll zu prüfen, ob und gegebenenfalls wie die Verfassung zu
Conseil des Etats. Ce rappel vous aidera à faire votre choix. M. ergänzen sei und die Kompetenzen klarer zu definieren seien.
Hess Peter a également précisé, lorsqu'il a évoqué le choix à Mit der Verfassungsrevision solle die Eigentumsgarantie, die
faire entre l'initiative et la motion, qu'il faut trouver une solution ja schon heute - das ist eine Antwort an Herrn Nationalrat
de consensus. Nussbaumer- unbestrittenerweise als eine sozial verpflichtete
La motion met certaines priorités en évidence. Il va de soi que Eigentumsgarantie verstanden wird, nicht ausgehöhlt, son-
le Conseil fédéral présentera, cas échéant, un message basé dern vielmehr die Voraussetzung für eine breite Eigentums-
sur son appréciation et compte tenu de l'avis des experts qui streuung geschaffen werden. Wegen des ausschliessenden
se seront penchés sur ce nouvel article. La commission qui Charakters des Eigentums müsse die Eigentumsgarantie
examinera le message de l'exécutif aura certainement la pos- nicht nur den Bestand des einmal erworbenen Eigentums
sibilité d'apprécier le rapport intermédiaire que le groupe radi- schützen, sondern vor allem auch den Zugang zum Eigentum
cal a demandé au Conseil fédéral. gewährleisten. Die Möglichkeiten zur Verbesserung des ei-
Traiter les problèmes fonciers, trouver, par un article constitu- gentumspolitischen Verfassungskonzepts seien in diesem
tionnel, la solution miracle nécessiteront encore des mois, Sinne zu suchen.
quelques années même. Les parlementaires chargés du dos- Der Bundesrat will eine Lösung für diese wichtigen Fragen fin-
sier pourront vérifier l'évolution du marché foncier pendant la den. Das ist allerdings viel komplexer, als es auf den ersten
période où les mesures urgentes ont partiellement été appli- Blick erscheint. Die interdépartementale Arbeitsgruppe «Wei-
quées. terentwicklung des Bodenrechts», die ihre Tätigkeit während
M. Thür a sans doute posé le vrai problème en appuyant l'ini- der Ausarbeitung der Sofortmassnahmen eingestellt hatte, ist
tiative Bundi. Il a précisé qu'il s'agissait en fait de décider si la jetzt wieder daran, den Katalog denkbarer Massnahmen, un-
garantie de la propriété doit être relative ou non. Le peuple abhängig von ihrer Normstufe, zu überprüfen und die einzel-
s'est prononcé clairement à ce sujet lors de la votation sur l'ini- nen Massnahmen auf ihre Vor- und Nachteile zu untersuchen.
tiative «ville-campagne», 70 pour cent l'ayant rejetée. Le peu- Es ist vorgesehen, dass diese Arbeitsgruppe dem Bundesrat
ple demande des mesures, mais il n'est pas prêt à limiter la ihren Bericht Ende dieses Jahres abliefern wird.
propriété. Nun zu Ihren parlamentarischen Vorstössen. Herr Nationalrat
La majorité de la commission ne souscrit pas non plus à la mo- Bundi hat seine Initiative vor bereits fast acht Jahren einge-
tion Weder-Bâle. La différence essentielle entre les deux mo- reicht. Ihre vorberatende Kommission hatte die Arbeiten über
tions, celle de majorité et celle de minorité, réside dans la lettre längere Zeit sistiert, weil Mitte der achtziger Jahre über wich-
a, alinéa 2. Par cette mesure, la minorité voudrait donner à la tige Vorhaben mit bodenpolitischer Bedeutung zu entschei-
Confédération les compétences nécessaire à la «limitation de den war. Es ist also inzwischen nicht etwa nichts geschehen.
l'acquisition d'immeubles à des fins de placements de capi- Zu erwähnen sind vor allem die Frage einer materiellen Total-
taux». Interdire le placements de capitaux dans l'immobilier revision der Bundesverfassung, die Stadt-Land-Initiative ge-
rendrait la situation du marché du logement encore plus déli- gen die Bodenspekulation und das bäuerliche Bodenrecht.
cate. Sie haben sich in der Zwischenzeit zugunsten einer Totalrevi-
M. Bonny s'est exprimé en la matière, je ne reviens donc pas sion der Bundesverfassung ausgesprochen, die vor allem aus
sur ses propos. einer Nachführung des geltenden Rechts bestehen soll. Das
En résumé, la majorité de la commission vous recommande Volk hat zudem die Stadt-Land-Initiative abgelehnt. Das bun-
de ne pas donner suite à l'initiative Bundi, et cela tant sur le desrätliche Konzept des bäuerlichen Bodenrechts steht ge-
choix de l'intervention que sur le fond de la démarche qui vou- genwärtig im Ständerat zur Diskussion.
drait notamment limiter la garantie de la propriété. Je vous in- Ihre vorberatende Kommission hat in der Folge die Beratun-
vite également, lors du deuxième vote, à accepter la motion de gen wieder aufgenommen. Sie spricht sich mehrheitlich ge-
la majorité et à rejeter celle de M. Weder-Bâle. En ce qui con- gen die parlamentarische Initiative Bundi aus. Der Bundesrat
cerne la transformation de la motion en postulat, la majorité ist ebenfalls der Meinung, die parlamentarische Initiative von
vous recommande la forme de la motion. Personnellement, Herrn Bundi sei abzulehnen.
j'attends les arguments du Conseil fédéral en faveur du postu- Hier möchte ich Herrn Nationalrat Oft, aber auch Herrn Natio-
lat avant de me prononcer. nalrat Herczog eine persönliche Erfahrung bekanntgeben. Es
22. März 1990 633 Parlamentarische Initiative (Bundi)
zeigt sich aufgrund meiner langen parlamentarischen Erfah- geschlagen hat und dass dies vom Ständerat diese Woche be-
rung ganz eindeutig, dass die parlamentarische Initiative zwar schlossen wurde. Der Ständerat entschied sich dabei für ein
ein sehr wertvolles Instrument ist, wenn man damit ein klar be- Preisprivileg für die Verwandten des Eigentümers.
grenztes, überschaubares Ziel verfolgt. Aber die Aussichten, Beim Vorkaufsrecht für Mieter stellen sich jedoch im einzelnen
bei grossen Gesetzgebungsprojekten, wie das Verfassungs- sehr heikle juristische und praktische Fragen. Wie soll zum
bestimmungen sind, mit einer parlamentarischen Initiative Beispiel ein Vorkaufsrecht an der vom Mieter belegten Woh-
zum Ziel zu kommen, sind wirklich sehr klein. Ich war selber in nung ausgeübt werden, wenn der ganze Wohnblock veräus-
den siebziger Jahren dabei, als man versuchte, mit dem In- sert wird? Ist dem Mieter in Anbetracht der gestiegenen Hypo-
strument der parlamentarischen Initiative bei der Mitbestim- thekarzinse mit einem Vorkaufsrecht heute überhaupt noch
mungsfrage zum Ziel zu kommen. Das Resultat war am gedient? Ist ihm der Erwerb wirtschaftlich überhaupt zumut-
Schluss ein totaler Scherbenhaufen. Ich glaube, diese Erfah- bar? Wie verhält sich schliesslich das Vorkaufsrecht des Mie-
rungen sind ein Grund mehr, um einzusehen, dass es bei so ters zu den in einigen Kantonen heute bereits eingeführten Be-
ambitiösen Gesetzgebungsvorhaben praktisch nur den Weg stimmungen über das Verbot der sogenannten Congés-ven-
über den Bundesrat mit Botschaft an das Parlament gibt. tes? Sofern jeder Mieter seine Wohnung erwerben könnte,
Dabei bestreitet der Bundesrat keineswegs, dass Herr Bundi würde nach unserer Rechtsordnung Miteigentum oder Stock-
ein Problem aufgegriffen hat, das von grosser Bedeutung ist. werkeigentum gebildet. Aeltere Wohnungen eignen sich aber
Heute steht - wie mir scheint- nicht mehr die Frage im Vorder- oftmals wenig zur Umwandlung in Stockwerkeigentum, sind
grund, ob im Bodenrecht etwas zu geschehen habe, sondern sie doch hinsichtlich Bauqualität und Struktur nicht zu diesem
was und allenfalls auf welchem Wege. Zweck erstellt worden,
Die parlamentarische Initiative definiert die Eigentumsgarantie Zu Punkt 4 der Motion: Was die Massnahmen zur Bekämpfung
neu. Die Stadt-Land-Initiative, die ebenfalls eine umfassende der Spekulation mit Grundeigentum und den Ausgleich von
Neuordnung des Bodenrechts beabsichtigte, ist-wie Sie alle Mehrwerten betrifft, die durch staatliche Vorkehren entstanden
wissen - deutlich verworfen worden. Sie haben sich zudem sind, stellt sich das heikle Problem, wie sich diese Massnah-
gegen eine materielle Totalrevision der Verfassung ausge- men zur Steuerhoheit der Kantone verhalten.
sprochen. In diesem politischen Umfeld scheint es wenig sinn- Zu Punkt 5 der Motion: Was das Oeffentlichkeitsprinzip beim
voll zu sein, eine radikale Umgestaltung der Eigentumsrechte Grundstückserwerb betrifft, so wurde mit den Sofortmassnah-
in Angriff zu nehmen. Extremlösungen sind heute nicht ge- men bereits ein erster Schritt getan. Wir sind indessen nicht
fragt. Die Prognose darf gewagt werden, dass beispielsweise bei diesem ersten Schritt stehengeblieben, sondern haben in
eine laut Initiative bloss «angemessene Entschädigung» bei der Revision des ZGB, die soeben im Ständerat behandelt
Enteignung und Eigentumsbeschränkungen auf heftigsten worden ist, eine bundesrechtliche Lösung mit einer Publikati-
Widerstand stossen würde. onspflicht für alle Handänderungen vorgeschlagen, welche
Die Initiative ist ferner zentral istisch und räumt dem Bund um- vom Ständerat diese Woche auch zum Beschluss erhoben
fassende Gesetzgebungskompetenzen ein. Den Kantonen wurde. Sie sehen daraus, dass dieser Punkt 5 der Motion ohne
stünde kein nennenswerter politischer und gesetzgeberischer weiteres schon auf Gesetzesstufe erfüllt werden kann.
Spielraum mehr zur Verfügung. Die Initiative berücksichtigt Zu Punkt 6 der Motion: Ob für die Stärkung des Schutzes des
daher nach Auffassung des Bundesrates den in unserem unverbauten Bodens als Lebensraum und Existenzgrundlage
Land geltenden Föderalismus zuwenig. für Menschen, Tiere und Pflanzen eine weitere Verfassungs-
Da der Bundesrat der Motion der Kommissionsmehrheit den bestimmung nötig ist, wie es sowohl die Motion Ihrer Kommis-
Vorzug gibt, möchte ich nicht detaillierter auf die parlamentari- sionsmehrheit als auch diejenige der Minderheit verlangen,
sche Initiative eingehen, sondern die bundesrätlichen Vorstel- muss erst noch im einzelnen abgeklärt werden. Bekanntlich
lungen anhand der Kommissionsmotion noch etwas erläu- besteht für die Raumplanung und den Umweltschutz bereits
tern. Die Motion der Kommissionsmehrheit ist zwar weniger eine Verfassungskompetenz. Soweit damit ein verstärkter
zentral istisch als die parlamentarische Initiative. Sie strebt quantitativer Schutz des unverbauten Bodens angestrebt
aber auch in erster Linie die Schaffung von Bundeskompeten- wird, könnte dies eine intensivere Ausnützung des Bodens im
zen an. Ich möchte mich mit den einzelnen Punkten kurz aus- Siedlungsbereich bedeuten und negative Auswirkungen auf
einandersetzen. die Grundstückspreise und auf weniger ertragreiche Nutzun-
Zu den Punkten 1 und 2 der Motion: Das Ziel der breiten Streu- gen haben. Das Anliegen könnte auch mit den gewünschten
ung des Grundeigentums und dasjenige, Vorkehren gegen Vorkehren gegen die volkswirtschaftliche und sozial schädli-
volkswirtschaftlich und sozial schädliche Konzentrationen zu che Konzentration des Grundeigentums kollidieren.
treffen, ergänzen einander zweifellos. Das Ziel der breiten Ei- Ich habe hier zugestandenermassen lückenhaft und unvoll-
gentumsstreuung wird eigentlich von niemandem bestritten. ständig einige Probleme Ihrer Kommissionsmotion aufge-
Demgegenüber stossen Massnahmen gegen die Eigentums- zeigt. Aber meine Erläuterungen sollten doch klargemacht ha-
konzentration eher auf Skepsis. Das Grundeigentum ist eben ben, dass die Schaffung neuer bodenrechtlicher Verfassungs-
ein ausschliessliches Recht in dem Sinn, dass der Eigentümer bestimmungen sehr eingehender Abklärungen bedarf. Ein
eines Grundstücks eine andere Person als Eigentümer aus- «Schnellschuss»-Gesetzgebungsverfahren, wie wir das letz-
schliesst. Deshalb kommt der Verhinderung einer übermässi- ten Herbst im Rahmen der zeitlich befristeten bodenrechtli-
gen Konzentration von Grundeigentum nach Meinung des chen Sofortmassnahmen zu Recht angewendet haben, er-
Bundesrates besondere Bedeutung zu. Ich darf Sie in diesem trägt es auf Verfassungsstufe nicht. Es sind daher vor allem
Zusammenhang daran erinnern, dass wir in dieser Richtung diese zeitlichen Bedenken und die Notwendigkeit, bei den ein-
mit dem dritten Bundesbeschluss im Rahmen der Sofortmass- zelnen Punkten Ihrer Kommissionsmehrheit doch den nötigen
nahmen vom letzten Herbst auch ein wichtiges Zeichen ge- Handlungsspielraum zu wahren, die den Bundesrat bewegen,
setzt haben. Gerade dieser dritte Bundesbeschluss betreffend Sie zu ersuchen, die Motion Ihrer Kommissionsmehrheit in ein
die Anlagevorschriften für die institutionellen Anleger ist ja in Postulat umzuwandeln.
beiden Räten auch am meisten kritisiert worden und war stark Damit komme ich noch zur Motion der Kommissionsminder-
umstritten. Herr Nationalrat Bonny hat erneut darauf hingewie- heit. Zum Teil verfolgt sie ähnliche Ziele wie jene der Mehrheit,
sen. Ich möchte ihm immerhin zu bedenken geben, dass of- geht jedoch in drei Punkten klar über die Motion der Kommis-
fenbar ein Irrtum vorliegt, wenn er sagt, diese institutionellen sionsmehrheit hinaus. Sie verlangt zusätzlich eine Bundes-
Anleger hätten früher 60 bis 70 Prozent in Grundeigentum an- kompetenz, Kaufs- und Vorkaufsrechte zu begrenzten Preisen
legen können. Schon vor dem dringlichen Bundesbeschluss einzuführen sowie Vorschriften über die Einschränkung des
war die Limite auf 50 Prozent beschränkt. Grundstückerwerbs als reine Kapitalanlage und über die Ver-
Zu Punkt 3 der Motion: Die Kommissionsmotion fordert weiter äusserung und die Belastung von Grundstücken zu erlassen.
die Schaffung von Vorkaufsrechten fürselbstgenutztes Grund- Ferner fordert die Minderheitsmotion eine konsequentere Ab-
eigentum, eventuell zu begrenzten Preisen. Ich darf hier daran schöpfung planerischer Mehrwerte.
erinnern, dass der Bundesrat dieses Vorgehen in der Bot- Grundsätzlich spricht, wie bei der Mehrheitsmotion, vor allem
schaft zur Revision des bäuerlichen Bodenrechtes selber vor- das zeitliche Problem gegen die Annahme der Motion. Dazu
Initiative parlementaire (Bundi) 634 22 mars 1990
kommen aber auch materielle Aspekte. Aus heutiger Sicht Bundespräsident Koller: In der Sache - das haben Sie aus
muss ein Kaufrecht der Gemeinden zu begrenzten Preisen als meinem Votum herausgehört - sind wir mit der Kommissions-
ein zu weit gehender Schritt in Richtung einer Verstaatlichung mehrheit weitgehend einig. Aber wir nehmen Ihr Reglement
des Bodenmarktes beurteilt werden. Der Bundesrat zieht da- ernst, und dieses sagt, dass eine Motion einen verbindlichen
her die Motion der Mehrheit Ihrer Kommission jener der Min- Gesetzgebungsauftrag enthält, und zwar in einer bestimmten
derheit eindeutig vor. Richtung. Sie haben in Ihrer Motion sechs Punkte aufgezählt.
Ich komme damit zum Schluss. Der Bundesrat anerkennt, Deshalb müssen wir Sie beim Wort nehmen. Auch in bezug
dass auf dem Gebiet des bodenrechtlichen Verfassungsrech- auf die Frist setzen Sie den Termin, dass der Verfassungsarti-
tes ein Handlungsbedarf besteht. Der Bundesrat hat Ihnen im kel bis spätestens 1994, nach Ablauf der bodenrechtlichen So-
letzten Herbst auch den Beweis geliefert, dass er fähig ist, fortmassnahmen, fertig sein müsste. Ein solches Versprechen
rasch zu handeln. Aber Verfassungsrecht lässt sich mit einer kann Ihnen der Bundesrat ehrlicherweise einfach nicht ab-
Chance auf Annahme in einer obligatorischen Volksabstim- geben. Das ist der einzige Grund, weshalb wir am Postulat
mung wirklich nur aufgrund sorgfältigster Vorbereitungsarbei- festhalten.
ten realisieren.
Deshalb lehnen wir die Initiative ab. Allein schon um bei der Abstimmung - Vote
Vorbereitung der notwendigen neuen verfassungsrechtlichen Definitiv - Définitivement
Bestimmungen inhaltlich und zeitlich eine unbedingt notwen- Für den Antrag Gysin
dige Handlungsfreiheit zu bewahren, empfiehlt Ihnen der Bun- (Ueberweisung als Postulat) 73 Stimmen
desrat, die Motion der Kommissionsmehrheit in ein Postulat Für den Antrag der Mehrheit
umzuwandeln. (Ueberweisung als Motion) 72 Stimmen
Le président: Nous passons au vote. Je vous propose la pro-
cédure suivante: dans un premier temps nous allons voter sur Schluss der Sitzung um 12.40 Uhr
la proposition de donner suite ou de ne pas donner suite à l'ini- La séance est levée à 12 h 40
tiative Bundi. Dans un deuxième temps, nous opposerons la
motion de la majorité à celle de la minorité. Le résultat de ce
vote sera confronté à la proposition de M. Gysin qui demande
que l'on transmette au Conseil fédéral la motion sous forme de
postulat.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit
(keine Folge geben) 98 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit
(Folge geben) 53 Stimmen
Motionen ad 82.224 - Motions ad 82.224
Abstimmung - Vote
Eventuell - A titre préliminaire
Für Ueberweisung der Motion der Mehrheit 93 Stimmen
Für Ueberweisung der Motion der Minderheit 53 Stimmen
Antrag Gysin - Proposition Gysin
Bühler, Berichterstatter: Namens der Kommission beantrage
ich Ihnen, an der Motion festzuhalten.
Ich habe Ihnen in der ersten Sessionswoche dargelegt, dass
es eine gewisse Erweiterung der Verfassung braucht und dass
eine gründliche Vorbereitung sehr viel Zeit beansprucht. Ich
möchte daran erinnern: Expertenkommissionen, breites Ver-
nehmlassungsverfahren, Botschaft des Bundesrates und Be-
ratung in den Räten. Es ist daher doch recht erstaunlich, dass
der Bundesrat die Motion nur in der unverbindlichen Form ei-
nes Postulates entgegennehmen will. Sein Handlungsspiel-
raum bleibt nämlich auch mit der Motion durchaus gewahrt.
Wir haben nämlich nicht allzu lange Zeit, weil die dringlichen
Massnahmen befristet sind. Daher muss unverzüglich mit den
Vorarbeiten, zum Beispiel mit der Einsetzung einer Experten-
kommission usw., begonnen werden.
Wenn der Bundesrat dies beabsichtigt, ist nicht einzusehen,
warum er die Motion ablehnt. Die Fragen um Boden und
Grundeigentum sind ausserordentlich wichtig, nicht nur in der
Sache, sondern auch politisch. Ich möchte Ihnen zu beden-
ken geben, dass die Eigentumsgarantie, ja unsere Freiheits-
rechte ganz allgemein durch gar nichts anderes stärker ge-
fährdet werden, als wenn wir den Missbräuchen und Konzen-
trationstendenzen beim Boden und beim Grundeigentum ta-
tenlos zusehen.
Bekämpfen wir doch endlich gemeinsam Missbräuche, damit
unsere freiheitliche Ordnung nicht durch Ueberreaktionen
Schaden nimmt!
Ich bitte Sie daher namens der Kommission, der Motion zuzu-
stimmen.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Parlamentarische Initiative (Bundi) Bodenrecht
Initiative parlementaire (Bundi) Droit foncier
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1990
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 14
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 82.224
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 22.03.1990 - 08:00
Date
Data
Seite 623-634
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