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82.201 • VB CH 82.201 KI-generiert

Revision of Invalidity Insurance Act: Pension Calculation Refinement

Geschäftsnummer 82.201
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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Two cantons initiated a revision of the Invalidity Insurance Act, seeking a more refined system for calculating disability pensions to better facilitate the integration of disabled individuals into society and the workforce. The Senate supported these initiatives, approving a motion to instruct the Federal Council to present a partial revision of the Act before the 10th revision of the Old Age and Survivors' Insurance Act, prioritizing the refinement of pension scales. This action aims to address the arbitrary nature of current pension calculations, which can lead to significant income loss for individuals who improve their earning capacity, thus potentially discouraging reintegration efforts.

Legislator-Regeste

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Art. 49a Antrag, Art. 49a habe, Art. 49a zu, Art. 93 Absatz, Art. 28 lautet, Art. 93 al. 2 BV; Revision of Invalidity Insurance Act: Pension Calculation Refinement: The Senate supported these initiatives, approving a motion to instruct the Federal Council to present a partial revision of the Act before the 10th revision of the Old Age and Survivors' Insurance Act, prioritizing the refinement of pension scales. This action aims to address the arbitrary nature of current pension calculations, which can lead to significant income loss for individuals who improve their earning capacity, thus potentially discouraging reintegration efforts.

Schlagwörter

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Berechnung des Ruhegehalts wegen Dienstunfähigkeit Invaliditätsversicherung Altersversicherung Teilrente Ermittlung der Erwerbsfähigkeit Rentenerhöhung
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 93 al. 2 BV

Cited to equate the legal nature and procedure of a cantonal initiative with a parliamentary initiative.

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Volltext

29. September 1983 523 Standesinitiativen

meidlich sei. Die Wertung, die Herr Bundesrat Egli meinen #ST# 82.201 Ausführungen gegeben hat, ist daher falsch. Eine zweite Bemerkung: Bisher haben wir in unserem Kan- Initiative des Kantons Basel-Land ton die anstehenden Probleme ohne die Verbandsbe- Invalidenversicherung. Revision schwerde gelöst, und wir würden es auch in Zukunft ohne Initiative du canton de Bàie-Campagne Verbandsbeschwerde schaffen. Assurance invalidité. Révision Präsident: Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, dem Nationalrat in der Frage der Verbandsbeschwerde zu folgen. 83.201 Herr Steiner, unterstützt von Herrn Genoud, beantragt Fest- Initiative des Kantons Basel-Stadt halten am Beschluss des Ständerates. Invalidenversicherung. Revision Abstimmung - Vote Initiative du canton de Bàie-Ville Für den Antrag der Kommission 19 Stimmen Assurance-invalidité. Révision de la loi Für den Antrag Steiner 11 Stimmen

Art. 49a Antrag der Kommission Wortlaut der Initiative des Kantons Basel-Land Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates vom 29. März 1982 Proposition de la commission In den letzten Jahren hat der Kanton Basel-Landschaft nicht Adhérer à la décision du Conseil national nur auf dem Gebiet der stationären Betreuung somatisch und psychisch Kranker und Verunfallter grosse Leistungen Bürgi, Berichterstatter: Ich danke Ihnen für den Entscheid vollbracht, sondern auch auf dem Gebiet der spitalexternen zu Artikel 49. Er erspart uns eine mühsame Differenzbereini- Betreuung seine hilfsbedürftigen Kantonseinwohner: Hand gungsprozedur. in Hand mit den Gemeinden und gemeinnützigen Zweckver- Zu Artikel 49a habe ich folgendes zu bemerken: Sie haben bänden (und dem Bund) hat er die Inbetriebnahme von nun also die Verbandsbeschwerde genehmigt. Es liegen Altersheimen, von Pflegeheimen, von Wohnund Arbeitsheiübereinstimmende Beschlüsse der Räte vor. In der letzten men für Behinderte, von Eingliederungsstätten, von Sonder- Session haben wir in diesem Rate entgegen dem Kommisschulen, von Übergangsund von Tagesheimen ermöglicht. sionsantrag auch die Gemeindebeschwerde angenommen. Insbesondere der Betrieb von Übergangsheimen und von Tages- Nun müssen wir den letzten logischen Schritt machen; wir heimen sowie von Wohnund Arbeitsheimen für Behinderte weist müssen auch Bund und Kantonen mit Bezug auf Beschwerauf eine nicht nur in unserem Kanton angelaufene Entwickdemöglichkeiten die gleich langen Spiesse zugestehen. lung hin: dem psychisch und physisch Behinderten soll Ich beantrage Ihnen deshalb, Artikel 49a zu genehmigen. vermehrt Hilfe bei der Integration zuteil werden. Dazu gehört unter anderem die Eingliederung in den Arbeitsprozess in Angenommen - Vote gewohnter Umgebung, aber auch die möglichst lange Weiterbeschäftigung bei fortschreitender Invalidität. Diese Art. 51, 51 a Bemühungen kantonaler und kommunaler Behörden und Antrag der Kommission gemeinnütziger Organisationen werden durch heute nicht Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates mehr taugliche Bestimmungen der eidgenössischen Invalidenversicherung erheblich erschwert: die grobe Abstufung Proposition de la commission des Invaliditätsgrades für den Anspruch auf Rentengewährung ist bei den heute geltenden Rentenansätzen nicht mehr Adhérer à la décision du Conseil national angemessen. Sie trägt weder dem im Sinne der Integration angestrebten stufenweisen Abbau der Invalidität noch der Bürgi, Berichterstatter: Hier beantragen wir Zustimmung im Sinne der Integration angestrebten Weiterbeschäftigung zum Entscheid des Nationalrates. Der Nationalrat hat die Strafbestimmungen aufgeteilt in Vergehen - dies in Artikel bei fortschreitender Invalidität Rechnung. Integrationsgerecht wäre eine feinere Abstufung des für den Anspruch auf 51 - und ergänzt mit den Verweisen auf die sogenannten Rentengewährung massgebenden Invaliditätsgrades. Seveso-Artikel. In Artikel 51 a sind die Übertretungen vorgesehen, ebenfalls ergänzt mit dem Verweis auf den Seveso- Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beantragt des- Artikel. Bei nochmaliger Prüfung dieses Fragenkomplexes halb in Ausübung seines verfassungsmässigen Vorschlagsrechtes, es seien die Bestimmungen der eidgenössischen sind wir dazugekommen, uns den Überlegungen des Nationalrates anzuschliessen. Invalidenversicherung durch eine Teilrevision im Sinne der vorstehenden Erwägungen den Erfordernissen der Integra- In diesem Sinne beantrage ich Ihnen Zustimmung zu beiden Artikeln. tion Behinderter möglichst bald anzupassen. Texte de l'initiative de Bàie-Campagne Angenommen - Adopté du 29 mars 1982 An den Nationalrat - Au Conseil national Au cours de ces dernières années, la canton de Bâle-Campagne a fourni d'importantes prestations non seulement pour permettre l'hospitalisation des malades, des personnes victimes d'un accident et des malades mentaux, mais aussi pour assurer des soins ambulatoires à ceux de ses habitants qui doivent être secourus. Avec l'aide des communes et des associations d'utilité publique (ainsi que de la Confédération), il a rendu possible l'ouverture de maisons de retraite, d'établissements hospitaliers, de logements et d'ateliers protégés pour handicapés, de centres de réadaptation, d'écoles spéciales, de centres thérapeutiques de transition et d'hôpitaux de jour. La création de centres thérapeutiques de transition et d'hôpitaux de jour, ainsi que celle de logements et d'ateliers protégés pour handicapés notamment est révélatrice d'une évolution qui ne se limite pas à notre canton: on s'efforce désormais d'accorder une assistance Initiatives des cantons 524 29 septembre 1983

accrue aux personnes atteintes dans leur santé physique ou Motion de la commission mentale lors de leur réintégration dans la société. Il s'agit à Assurance-invalidité. Révision cet effet de les replacer dans leur cadre habituel de travail Le Conseil fédéral est chargé de présenter, avant la 10e par exemple ou de maintenir leur activité professionnelle le révision de l'AVS, une révision partielle de la loi du 19 juin plus longtemps possible en cas d'invalidité progressive. Ces 1959 sur l'assurance-invalidité. Cette révision devra porter efforts des autorités cantonales et communales, ainsi que sur raffinement de l'échelonnement des rentes. ceux des associations d'utilité publique, sont considérablement entravés par des dispositions désuètes de l'assurance- Antrag der Kommission invalidité: l'échelonnement trop sommaire du degré d'invali- Die Kommission beantragt einstimmig dité donnant droit à une rente n'est plus adapté aux taux actuels. Il ne tient compte ni de la diminution par étapes du a. den Initiativen der Kantone Basel-Landschaft und Baseldegré d'invalidité que l'on cherche à obtenir afin de faciliter Stadt Folge zu geben l'intégration, ni de la nécessité d'employer le malade aussi b. ihre Motion zu überweisen. longtemps que possible en cas d'invalidité progressive. Aux Proposition de la commission fins de faciliter l'intégration, il serait nécessaire d'établir un échelonnement plus différencié du degré d'invalidité don- A l'unanimité, la commission propose nant droit à la rente. a. de donner suite aux initiatives cantonales de Bâle-Cam- Faisant usage de son droit constitutionnel de déposer une pagne et de Baie-Ville initiative, le Grand Conseil du canton de Baie-Campagne b. d'adopter la motion. propose en conséquence de procéder à une revision partielle de l'assurance-invalidité pour l'adapter le plus tôt pos- Frau Lieberherr, Berichterstatterin: Am 29.März 1982 hat sible aux nécessités de l'intégration des handicapés, dans le der Kanton Basel-Land eine Standesinitiative eingereicht, sens indiqué ci-dessus. mit welcher er zur Hauptsache eine Verfeinerung der Abstufung der IV-Renten verlangt. Mit einer Standesinitiative vom Wortlaut der Initiative des Kantons Basel-Stadt 11. Februar 1983 stellt der Kanton Basel-Stadt dieselbe Forvom 11. Februar 1982 derung und verlangt bezüglich der IV zusätzlich die Anpas- Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt lädt die eidgenössisung der Taggeldberechtigung an das System der SUVA, die schen Räte ein, noch vor der Verabschiedung der 10.AHV- Ermöglichung einer besseren sozialen Eingliederung, die Revision eine Revision des Invalidenversicherungsgesetzes Übernahme von Kosten für den Betrieb und die Reparatur durchzuführen. von Hilfsmitteln und die Erweiterung der Liste der Geburtsgebrechen (z. B. im Bereich der Zahnund Kieferanomalien). Überdies postuliert der Kanton Basel-Stadt ausdrücklich ein Texte de l'initiative du canton de Bàie-Ville Vorziehen der von ihm angeregten IV-Revision vor die du 11 février 1983 10.AHV-Revision. Le Grand Conseil du canton de Bàie-Ville invite les Cham- Die in den beiden Standesinitiativen erhobenen Forderunbres fédérales à reviser la loi sur l'assurance invalidité avant gen decken sich im übrigen weitgehend mit den Anträgen, d'entreprendre la 10e révision de l'AVS. die die in der DOK (Dachorganisationenkonferenz der privaten Invalidenhilfe) zusammengeschlossenen Behinderteninstitutionen dem Bundesrat am 7. Dezember 1982 gestellt Frau Lieberherr unterbreitet namens der Kommission den haben. folgenden schriftlichen Bericht: Die vorberatende Kommission hat sich an zwei Sitzungen 1. Am 29. März 1982 reichte der Landrat des Kantons Baselmit den beiden Standesinitiativen befasst. An der zweiten Landschaft eine Standesinitiative ein. Sie verlangt eine bal- Sitzung hatten je ein Vertreter der Pro Infirmis und der SAEB dige Teilrevision des Bundesgesetzes vom 19.Juni 1959 (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft zur Eingliederung über die Invalidenversicherung, welche insbesondere eine Behinderter) Gelegenheit, sich zum Problemkreis zu äusverfeinerte Rentenabstufung verwirklicht. sern. Dabei konnte sich die Kommission von der Notwendig- Mit einer Standesinitiative vom 11. Februar 1983 lud der keit einer grundlegenden Revision des IVG, wie sie nun Kanton Basel-Stadt die eidgenössischen Räte ein, das Bununter anderem in der Standesinitiative des Kantons Baseldesgesetz vom 19.Juni1959 über die Invalidenversicherung Stadt gefordert wird, überzeugen. Insbesondere dem noch vor der 10.AHV-Revision zu ändern. Die Revision soll Gedanken der sozialen Eingliederung wird künftig gegeneine verfeinerte Rentenabstufung einführen - zum Beispiel über dem - heute dominierenden - Gedanken der Fördemit Drittelsoder Viertelsrenten -, die Taggeldberechtigung rung der Erwerbstätigkeit vermehrt Beachtung geschenkt an das System der SUVA anpassen, eine bessere soziale werden müssen. Eingliederung ermöglichen sowie die Übernahme von Als vordringlichstes-und auch relativ kurzfristig lösbares- Kosten für den Betrieb und die Reparatur von Hilfsmitteln Problem erachtet die Kommission jedoch eine Verfeinerung vorsehen sowie die Liste der Geburtsgebrechen ausweiten, der Rentenabstufung. Diese sollte deshalb Hauptgegenzum Beispiel im Bereich der Zahnund Kieferanomalien. stand einer vorgezogenen kleinen IV-Revision sein. Die der- 2. Die Kommission führte am 23.August 1983 eine allgezeitige grobe Rentenabstufung «ganze Rente/ halbe Rente/ meine Aussprache durch. Sie prüfte insbesondere die keine Rente» kann schon bei kleinsten Einkommensverän- Frage, ob die Revision des Invalidenversicherungsgesetzes derungen beim Behinderten zu einem untragbaren Rentender 10.AHV-Revision vorzuziehen sei. Diesem Anliegen der verlust führen. Eine verfeinerte Rentenabstufung, beispiels- Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt stimmte die weise mit Viertelsoder Drittelsrenten, könnte demgegen- Kommission grundsätzlich zu. über die Eingliederungsarbeit wesentlich erleichtern. Eine Die Kommission ist der Meinung, dass die verfeinerte Ren- Verfeinerung der Rentenabstufung hat auch nach Meinung tenabstufung eines der Hauptziele der vorgezogenen Gesetder angehörten Behinderteninstitutionen erste Priorität. zesrevision sein sollte. Sie unterbreitete dem Rat daher den Bei der Diskussion über das weitere Vorgehen hat die Komuntenstehenden Motionstext. mission festgestellt, dass die Räte in den vergangenen Jahren die Standesinitiativen sehr uneinheitlich behandelt haben. Unsicherheit besteht sowohl über die Rechtsnatur Motion der Kommission als auch über das Verfahren und über mögliche Beschlüsse Invalidenversicherung. Revision der Bundesversammlung. Die beiden Ratsreglemente Der Bundesrat wird beauftragt, eine Teilrevision des Bunenthalten keine näheren Anhaltspunkte. Sie sagen übereindesgesetzes über die Invalidenversicherung vom 19.Juni stimmend lediglich, dass eine Standesinitiative von einer 1959 vorder 10.AHV-Revision vorzulegen. Siesoll vor allem Kommission vorberaten, und dass im Falle einer Folgegedie verfeinerte Rentenabstufung zum Gegenstand haben. bung der Bundesrat um Bericht und Antrag ersucht oder 29. September 1983 S 525 Standesinitiativen

ihm die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden hatte. Die Überweisung im Nationalrat erfolgte erst am müsse (Art. 37 des Geschäftsreglements des Ständerates). 8. Oktober 1982, während dies im Ständerat am 15.Juni 1982 Da jedoch Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung die geschehen ist. Standesinitiative der parlamentarischen Initiative gleich- Wenn ein Unterschied des Invaliditätsgrades von weniger stellt, sollte nach Ansicht der Kommission auch ein entspreals 1 Prozent darüber entscheiden kann, ob jemand eine chendes parlamentarisches Verfahren praktiziert werden. ganze, eine halbe oder gar keine Rente erhält, dann wird ein Die Kommission hat mich deshalb beauftragt, im Eintretens- Teil der Behinderten je nach der Bemessung des zufälligen referat auf diesen Sachverhalt hinzuweisen. Will man der Invaliditätsgrades durch das Gesetz völlig willkürlich bevorverfassungsrechtlichen Bedeutung der Standesinitiative zugt oder benachteiligt. Rechnung tragen, so sollte die Bundesversammlung einen Nachdem die Zunahme der Erwerbsfähigkeit oft eine Einklaren Entscheid darüber fällen, ob und in welcher Form kommensverminderung bewirkt, führt das zu einer unereiner Standesinitiative Folge gegeben wird. Dabei müssen wünschten Lähmung des Eingliederungswillens, auf den es die Beschlüsse der beiden Räte übereinstimmen. entscheidend ankommt. Wer will sich beruflich nach Kräften Wenn einer Standesinitiative Folge gegeben werden soll einsetzen, wenn ihn letztlich für diese Anstrengung eine und der Weg der direkten Rechtssetzung durch die Bundes- Einkommensverschlechterung erwartet? versammlung nicht als opportun erscheint, so ist der Bun- Die Gefahr von Einkommensmanipulationen liegt auf der desrat mit einer Motion oder einem Postulat aufzufordern, Hand und damit auch jene eines Vertrauensschwundes in einen Erlass vorzubereiten oder einen Bericht vorzulegen. die so wertvolle Einrichtung der Invalidenversicherung. Mit der Überweisung der Motion (oder des Postulates) kann Dabei wird der Invaliditätsgrad nicht vom Arzt festgestellt. dann die Standesinitiative als erfüllt von der Geschäftsliste IVG-Artikel 28 lautet: «Für die Bemessung der Invalidität gestrichen werden. wird das Erwerbseinkommen, das der Versicherte nach Ein- Es sei schliesslich noch darauf hingewiesen, dass das tritt der Invalidität und nach Durchführung allfälliger Einglie- «Folge-Geben» nach dem beschriebenen Verfahren wohl derungsmassnahmen durch eine ihm zumutbare Tätigkeit weiter zu fassen ist als etwa bei einer parlamentarischen bei ausgeglichener Arbeitsmarktlage erzielen könnte, in Initiative, wo das Überweisen eines parlamentarischen Vor- Beziehung gesetzt zum Erwerbseinkommeen, das er erziestosses mit einem «Nicht-Folge-Geben» verknüpft wird. Bei len könnte, wenn er nicht invalid geworden wäre.» Richtider Standesinitiative wäre es nämlich missverständlich, gerweise müsste ohne Zweifel auf die voraussichtliche wenn einem Kanton mitgeteilt werden müsste, dass seiner durchschnittliche Beeinträchtigung der heutigen Erwerbs- Initiative keine Folge gegeben wurde, obwohl seinem Anliemöglichkeit und nicht auf das tatsächliche Einkommen im gen durch Überweisung einer entsprechenden Motion oder Zeitpunkt der Rentenfestsetzung abgestellt werden. So foreines Postulates Rechnung getragen worden ist. dert denn das AKBS, dass das Endresultat der Invaliditätsbe- Gestützt auf diese grundsätzlichen Überlegungen hat nun messung nicht dem Zufall einer scheinexakten Berechnung die vorberatende Kommission in bezug auf die beiden vorüberlassen, sondern - wie bei SUVA und MV - von den IV- liegenden Standesinitiativen folgendes Vorgehen beschlos- Kommissionsmitgliedern in voller Verantwortung zu schätsen: Den Standesinitiativen soll «grundsätzlich» Folge gegezen sei. ben werden. Dies soll nicht als Auftrag zu einer integralen Auch sind Rentenrevisionen nach dieser fundierten Auffas- Verwirklichung verstanden sein, sondern als Auftrag, die sung auf jene Fälle zu beschränken, in denen sich effektiv Postulate zu prüfen und wenn möglich im Rahmen der die Erwerbsfähigkeit und nicht nur der jeweilige Erwerb 10.AHV-Revision zu erfüllen. Vom Bundesrat wird daher ändert. Eine entsprechende Invaliditätsbemessung bildet auch kein separater Bericht gefordert; der Bericht kann im auch für die feinere Rentenabstufung eine wesentliche Vor- Rahmen der Botschaft zur 10.AHV-Revision erfolgen. In aussetzung. Wenn die feinere Rentenabstufung als wichtibezug auf die vordringlich zu lösenden Probleme, insbesonges und dringliches Postulat noch vor der 10. AHV-Revision dere die Verfeinerung der Rentenabstufung, hat die Komin separater Vorlage verabschiedet wird, so verbleiben mission der folgenden Motion zugestimmt: «Der Bundesrat gleichwohl noch zahlreiche unerfüllte Begehren im Bereiwird beauftragt, eine Teilrevision des Bundesgesetzes über che der IV. Es gibt offensichtliche Lücken, die innert nützlidie Invalidenversicherung vor der 10, AHV-Revision vorzulecher Frist zu schliessen sind. Die Kommission hat das mit gen. Sie soll vor allem die Verfeinerung der Rentenabstuder grundsätzlichen Gutheissung der Initiative und damit fung zum Gegenstand haben.» auch der weiteren in der baselstädtischen Initiative ange- Die Kommission beantragt daher einstimmig: führten Anliegen zum Ausdruck gebracht. Ich erwähne in diesem Zusammenhang nur das zentrale Problem, dass a) den Initiativen der Kantone Basel-Landschaft und Baselneben der beruflichen insbesondere auch die soziale und Stadt grundsätzlich Folge zu geben, gesellschaftliche Eingliederung der Behinderten zur Aufb) ihre Motion zu überweisen. gabe der Invalidenversicherung gemacht werden muss. Eine Wiedereingliederung ins Erwerbsleben ohne Rücksicht auf Gadient: Im Zentrum der beiden Initiativen steht das Begeh- Wünsche und Fähigkeiten des Behinderten führt oft zu ren um eine Verfeinerung der Rentenabstufung. Dabei soll dessen Isolation und so zum sozialen Abstieg. Es muss die entsprechende Revision des Bundesgesetzes über die gerade heute einmal mehr daran erinnert werden, dass eine Invalidenversicherung nach dem Willen der Kommission ausschliessliche berufliche Eingliederung nur bei Vollbenoch vor der 10. AHV-Revision verabschiedet werden. Unser schäftigung und ausgetrocknetem Arbeitsmarkt erfolgreich Rat hat in der Junisession 1982 eine in diesem Hauptpunkt sein kann. Bei der Gründung der Invalidenversicherung deckungsgleiche Motion als Postulat überwiesen. Neben waren diese Bedingungen einigermassen gegeben. Heute dem Finanzierungsproblem lag dem Bundesrat an der Koorhaben sich die Voraussetzungen ohne Zweifel verschlechdination des Vorgehens mit dem Nationalrat, wo nachträgtert. lich auch noch ein gleichlautender Vorstoss eingereicht Mit der Überweisung der Motion wird ein längst ausgewieseworden ist. Mit der Aufforderung, der Umwandlung in ein nes und anerkanntes Anliegen erfüllt. Indem wir den Initiati- Postulat zuzustimmen, verband Herr Bundesrat Hürlimann ven grundsätzlich Folge leisten, bekunden wir heute dardamals den Hinweis, der Nationalrat habe das in der gleiüber hinaus unsere Solidarität mit den Behinderten und chen Sache bereits getan. Ich könnte mir nämlich nicht gut geben unserem Willen Ausdruck, auch die weiteren offenen vorstellen - so argumentierte der Departementsvorsteher-, Probleme zielstrebig einer Lösung zuzuführen. dass der National rat eine Motion Ihres Rates erheblich erklären würde, nachdem er ein Postulat überwiesen hat. Bei Miville: Ich spreche zur Standesinitiative des Kantons Baseldieser Aussage, die mich damals zum Einlenken bewegte, Stadt, die in ihrer Thematik über das Hauptproblem der handelt es sich aber um eine arge Falschmeldung, denn es feineren Rentenabstufung weit hinausgeht und mir Gelestellte sich heraus, dass sich der Nationalrat im fraglichen genheit gibt, wie das jetzt auch schon Herr Gadient getan Zeitpunkt mit dieser Angelegenheit noch gar nicht befasst hat, einmal in diesem Hause die Problematik der Behinder- 66-S Initiatives des cantons 526 29 septembre 1983

ten in unserem Lande, von der im Parlament selten die Rede dieses Gebietes - oder dieser Gebiete - bearbeitet werden, ist, in ihrer Gesamtheit darzulegen. und zwar unter Beizug von Behinderten. Die Invalidenversicherung wirkt nunmehr in unserem Lande Was das «Jahr des Behinderten» ganz deutlich gemacht hat, seit dem Jahre 1960, und sie hat sich als eine äusserst ist die Bedeutung der gesellschaftlichen und sozialen Einsegensreiche Einrichtung erwiesen. Im Jahre 1982 haben gliederung. Es war gegenüber früheren Zuständen ein 109000 Personen Renten bezogen und hat die IV für Rentengewaltiger Fortschritt, dass die IV von 1960 an die berufliche taggelder und Hilflosenentschädigungen gegen 1,5 Milliar- Eingliederung zur versicherungsmässig lösbaren und abgeden Franken aufgewendet. Dazu kamen weitere 650 Milliostützten Aufgabe erhoben und mit einem bisher noch nicht nen Franken für Eingliederungsmassnahmen und für Beigekannten Aufwand an beruflichen und medizinischen träge an SpezialStellen, Werkstätten und Wohnheime. Dank- Massnahmen in die Wege geleitet hat. Aber nun erheben die bar wollen wir auch anerkennen, dass auf Neujahr 1983 infolge Invalidität benachteiligten Mitbürgerinnen und Mitgrosszügig Bestimmungen im Hinblick auf verschiedene bürger mehr und mehr das Begehren, nicht nur am Arbeits- Hilfsmittel-zum Beispiel Brustprothesen und Perücken-in platz, sondern mitten in unserer Gesellschaft akzeptiert zu Kraft getreten sind. werden. Genau wie die Probleme des Alters und der Ver- Dennoch muss ich Sie darauf hinweisen, dass viele Behineinsamung sind auch diejenigen der Behinderten nicht mit derte sich in prekären wirtschaftlichen Verhältnissen befin- Renten allein zu lösen. den. Insbesondere hat die Rezession für sie ganz allgemein Nun ist es einfach so - und hierin erweist sich unsere schlechtere Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt segensreiche IV als zum Teil veraltet -, dass gemäss den geschaffen. Wo Entlassungen vorgenommen wurden, wo gesetzlichen Bestimmungen die Eingliederung noch fast der Personalstopp dazu veranlasst hat, jede verbliebene ganz berufsbezogen verstanden wird (mit Ausnahme gewis- Stelle optimal zu besetzen, waren es vielfach die körperlich ser Hilfsmittel). So sind denn auch die Ausbildungen junger und geistig Behinderten, die aus dem Arbeitsprozess ausge- Behinderter oft zu kurz, weil peinlich genau darauf geachtet gliedert wurden. Da und dort ist es für geschützte Werkstätwird, was da später in Franken und Rappen zu erzielen sein ten auch schwieriger geworden, von der Industrie Aufträge - wird. vor allem kostendeckende Aufträge - zu erhalten. Vielleicht erinnern Sie sich an die Demonstration, die vor Die Stiftung Pro Infirmis hat eine sogenannte Brain-Studie in etwa zwei Jahren Invalide - viele von ihnen in Rollstühlen - Auftrag gegeben, die im September 1982 anlässlich des vor dem Bundeshaus durchgeführt haben. Sie haben uns Forums Davos publiziert worden ist. Ihr zufolge erzielen 75 damals mit ihren Anliegen vertraut gemacht, von denen Prozent der nicht erwerbstätigen IV-Rentner (d.h. im groseinige für viele von ihnen von sozusagen vitaler Bedeutung sen und ganzen der nicht erwerbsfähigen Rentner) ein Jahsind. Einige davon haben in der Standesinitiative des Kanreseinkommen von weniger als 15000 Franken, 61 Prozent tons Basel-Stadt Aufnahme gefunden, und von ihnen soll kommen nicht einmal auf 10000 Franken. heute in diesem Hause wenigstens stichwortartig wieder die Rede sein: eine gerechtere Taggeldregelung, eine Anglei- Das zweite Paket der Aufgaben-Neuverteilung zwischen chung der IV-Taggelder auch in dem Sinne, dass in Zukunft Bund und Kantonen könnte für viele von ihnen eine weitere während bestimmter beruflicher Massnahmen nicht sowohl Erschwerung ihrer Lage zur Folge haben. Die beabsichtigte das Taggeld als auch die Rente eingestellt werden, wobei finanzielle «Kantonalisierung» der Sonderschulen, Eingliedann mit der Rente gleichzeitig noch der allfällige Anspruch derungsstätten, Werkstätten und Wohnheime, auch der Ausauf Ergänzungsleistungen entfällt. Weiter: die Finanzierung bildung von Fachpersonal wird verschiedenenorts dazu fühvon Transporten (auch wenn diese nicht unmittelbar der ren, dass Institutionen ihre Pensionäre vermehrt belasten beruflichen Tätigkeit, der Ausbildung oder der Vornahme müssen. Tatsächlich spricht der Schlussbericht der Studienmedizinischer Massnahmen dienen) und eine Erweiterung kommission unter diesem Titel denn auch von einer Überwälzung von 166 Millionen Franken zur Förderung der Invader Geburtsgebrechensliste. Die Motion, die von Ihnen überwiesen werden soll, zielt auf lidenhilfe auf die Kantone und andererseits von einer Mehrbelastung des Bundes bzw. der Invalidenversicherung um eine vor der 10.AHV-Revision an die Hand zu nehmende IV- Revision ab, die wörtlich «vor allem die verfeinerte Rentennur 80 Millionen Franken für individuelle Leistungen. abstufung zum Gegenstand haben soll». Die Worte «vor Die Aufgabenteilung wird vorangetrieben, während die Reviallem» bedeuten, dass auch von anderem die Rede sein sion der IV, welche eben vermehrte individuelle Leistungen darf. bringen könnte, auf sich warten lässt. Daher ist es ein Ich empfehle Zustimmung zum Kommissionsantrag. Anliegen dieser baselstädtischen Standesinitiative, die Revision der IV zu fördern und vorder 10. AHV-Revision, die sich Bundesrat Egli: Ihre Kommission hat ausdrücklich darauf ja als recht problembeladene und zeitraubende Aufgabe verzichtet, den Bundesrat um Bericht und Antrag zu ersuerweist, an die Hand zu nehmen. chen, wie das Artikel 37.2 Ihres Geschäftsreglementes für Die IV ist in hohem Masse revisionsbedürftig. Die geltende die Standesinitiativen vorsieht. Sie haben es vorgezogen, Abstufung, die nur Ganzund Halbrenten kennt, ist einglieeine Motion zu formulieren, die inhaltlich ungefähr den derungsfeindlich. Werunter Umständen mit Mühe und Not beiden Initiativen entspricht. und dank aussergewöhnlicher Anstrengungen - eine Der Bundesrat hat sich daher mit diesen Initiativen als Arbeitsfähigkeit von auch nur 51 Prozent erlangt und zum solchen nicht zu befassen, er hat nur zu den Motionen Beispiel als Gesunder ein Einkommen von 30000 Franken Stellung zu nehmen. erzielte und jetzt auch nur ein paar Franken mehr verdient Ich kann Ihnen erklären, dass der Bundesrat bereit ist, die als 15000 Franken, der verliert seine Halbrente, und zwar Motion entgegenzunehmen. total. Er macht also ein ganz schlechtes Geschäft, es sei denn, er werde als «Härtefall» erachtet. Er wird diesen Initiative des Kantons Basel-Land gänzlichen Rentenverlust in vielen Fällen als «Strafe» emp- Initiative du canton de Bàie-Campagne finden, was sich natürlich nicht gerade motivierend auf seine Eingliederungsbemühungen auswirkt. Abstimmung - Vote Das kürzliche «Jahr des Behinderten» hat eine ganze Anzahl Für den Antrag der Kommission 23 Stimmen von Einsichten zutage gefördert, die allzu lange vernachläs- (Einstimmigkeit) sigt worden sind. Aus der Sicht der Invalidenorganisationen hängt das damit zusammen, dass es wohl eine Eidgenössi- Initiative des Kantons Basel-Stadt sche AHV/IV-Kommission gibt, aber keine eigentliche Kom- Initiative du canton de Bàie-Ville mission für die Invalidenversicherung, keine Kommission für Behindertenfragen. Wohl gibt es innerhalb der AHV/IV-Kom- Abstimmung - Vote mission einen IV-Ausschuss, doch tritt dieser sehr selten Für den Antrag der Kommission 24 Stimmen zusammen. Die Behindertenfragen sollten von Spezialisten (Einstimmigkeit) 29. September 1983 527 AHV/IV für Ehefrauen von Schweizern im Ausland

Motion waren. Der Bundesrat hat sich dieser Lösung angeschlossen. Präsident: Wünschen Sie zur Motion der Kommission das Unsere Kommission hat sich vor zwei Tagen mit dieser Wort? Das ist nicht der Fall. Die Motion ist damit über- Frage befasst. Sie hat sich der Vorlage des National rates voll wiesen. anschliessen können und beantragt Ihnen einstimmig, dem Überwiesen - Transmis ergänzten Absatz 4, wie er nun vorliegt, zuzustimmen.

An den Nationalrat - Au Conseil national Bundesrat Egli: Ich stimme dieser Ergänzung zu

Präsident: Damit sind die Differenzen bereinigt.

#ST# 83.028 Schluss der Sitzung um 9.25 Uhr La séance est levée à 9 h 25 AHV/IV für Ehefrauen von Schweizern im Ausland AVS/AI des épouses de ressortissants suisses à l'étranger

Siehe Seite 358 hiervor - Voir page 358 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 19. Juni 1983 Décision du Conseil national du 19 juin 1983

Differenzen - Divergences

Übergangsbestimmung Abs. 4 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Disposition transitoire al. 4 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national

Lieberherr, Berichterstatterin: In der Junisession haben wir einem Antrag des Bundesrates zugestimmt, der eine Lücke innerhalb der AHV für die Frauen obligatorisch versicherter Auslandschweizer schliessen will. Es handelt sich dabei um Ehefrauen jener Schweizer, welche für eine schweizerische Unternehmung, für das Departement für auswärtige Angelegenheiten, das Militärdepartement, die Zollverwaltung, die SBB usw. im Ausland tätig sind. Diese Frauen waren bisher nur dann versichert, wenn sie von der Möglichkeit des freiwilligen Versicherungsbeitrittes Gebrauch machten. Dieser Umstand war allerdings zu wenig bekannt. Gemäss der von uns bereits beschlossenen Übergangsbestimmung sollen innert zwei Jahren nach deren Inkrafttreten alle Frauen - selbst solche, die bereits im Rentenalter stehen -der Versicherung freiwillig beitreten können, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen in ihrem Leben irgend einmal erfüllt haben. In der Kommission des Nationalrates ist eine Ergänzung angenommen worden, wonach die vorgesehene Übergangsbestimmung auch in jenen Fällen gelten sollte, in denen der obligatorisch versicherte Ehemann nicht Schweizer Bürger, sondern Ausländer oder staatenlos ist. Die schweizerische Ehefrau solcher im Ausland obligatorisch versicherter Ausländer oder Staatenloser befindet sich in derselben Lage, wie wenn ihr Ehemann Schweizer wäre; sie sollte demnach auch die Möglichkeit erhalten, sich gestützt auf die neue Bestimmung freiwillig versichern zu können. Das waren die Argumente der Kommission. Es handelt sich vor allem um Frauen von Ausländern oder Staatenlosen, welche für Schweizer Firmen vorübergehend im Ausland tätig sind. Diese Fälle dürften eher selten sein, sollten aber nach Auffassung des Nationalrates nicht ausser acht gelassen 'werden. Der vom Nationalrat angenommene, entsprechend abgeänderte Entwurf sieht vor, dass der Bundesrat die freiwillige Beitrittsmöglichkeit auf Schweizerinnen ausdehnen kann, die mit einem obligatorisch versicherten Ausländer oder mit einem Staatenlosen verheiratet sind oder Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Initiative des Kantons Basel-Land Invalidenversicherung. Revision

Initiative du canton de Bâle-Campagne Assurance invalidité. Révision

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1983 Année Anno

Band IV Volume Volume

Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale

Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 08 Séance Seduta

Geschäftsnummer 82.201 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 29.09.1983 - 08:00 Date Data

Seite 523-527 Page Pagina

Ref. No 20 011 967

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