Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 82-066 KI-generiert

Federal Law and Constitutional Amendments Compliance Case

Geschäftsnummer VPB 82-066
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns the federal government's guarantee of constitutional amendments in several Swiss cantons and a federal law on terrorism. Regarding the cantonal amendments, the court approved changes in Nidwalden lowering the voting age, in Fribourg ensuring equal treatment of religious communities, in Appenzell-Innerrhoden refining initiative rights, and in Geneva extending referendum periods and adding an environmental protection article. The court found that all these cantonal changes complied with federal law. The case also addresses a federal law and convention on terrorism, acknowledging Switzerland's relative safety from terrorism but recognizing the need for such legislation due to recent incidents like bombings and embassy occupations, thereby supporting its adoption.

Legislator-Regeste

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Federal Law and Constitutional Amendments Compliance Case: Regarding the cantonal amendments, the court approved changes in Nidwalden lowering the voting age, in Fribourg ensuring equal treatment of religious communities, in Appenzell-Innerrhoden refining initiative rights, and in Geneva extending referendum periods and adding an environmental protection article. The court found that all these cantonal changes complied with federal law. The case also addresses a federal law and convention on terrorism, acknowledging Switzerland's relative safety from terrorism but recognizing the need for such legislation due to recent incidents like bombings and embassy occupations, thereby supporting its adoption.

Schlagwörter

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Verfassungsinitiative Verfassungskonformität Terrorismus Adoptionsrecht Referendum Schwere des Grundrechtseingriffs
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Volltext

14. Dezember 1982 679 Terrorismus. Bundesgesetz und Abkommen

können? Das ist der eigentliche Grund, weshalb der Bund unterstehen dem Privatrecht. Es kann ihnen aber durch

die 120000 Quadratmeter als Realersatz behalten möchte. Gesetz, wenn es ihre gesellschaftliche Bedeutung rechtfer-

Sie werden ihrer bisherigen Nutzung nicht entzogen. tigt, die öffentlich-rechtliche Stellung zuerkannt werden.

Es ist von der Liegenschaftsverwaltung meines Departe- Der Kanton Appenzell-lnnerrhoden ändert in Artikel 47 und

mentes ausgerechnet worden, was der Bund bis jetzt hier 48 das Initiativrecht, indem er das bisher nur in sehr allge-

an Zinsen bezahlt hat. Man hat die ganze rückwirkende Ver- meiner Form in der Verfassung verankerte Gesetzes- und

zinsung des Bundesdarlehens an den Aero-Club Ölten wie Verfassungsinitiativrecht ausführlicher regelt. Der neue Arti-

auch die Notariats- und Grundbuchkosten aufgerechnet. kel 23 der innerrhodischen Verfassung befasst sich mit der

Wenn man alle diese Kosten durch diese 120000 Quadrat- Behandlung von Landsgemeindevorlagen.

meter Land dividiert, dann gibt das einen Kaufpreis von 14 Schliesslich ändert auch der Kanton Genf seine Verfassung,

Franken pro Quadratmeter. Das soll im Rahmen dessen lie- indem er verschiedene Referendumsfristen um 10 Tage auf

gen, was heute für solches Land etwa bezahlt wird. Viel- 30 bis 40 Tage verlängert. Sodann hat der Kanton Genf

leicht ist das eher noch etwas billig. Ein Geschäft macht einen Umweltschutzartikel als Artikel 160 B in seine Verfas-

niemand damit. Es ist also nicht etwa so, dass der Aero- sung aufgenommen.

Club Ölten etwas daran verdienen könnte, wie mir das von Sämtliche dieser Verfassungsänderungen entsprechen den

der Liegenschaftsverwaltung schriftlich bestätigt wurde. Es Vorschriften des Bundesrechtes. Nachdem Eintreten auf

wird nur das bezahlt, was der Aero-Club bis jetzt ausgelegt die Vorlage obligatorisch ist, beantrage ich Ihnen namens

hat. Ich glaube also, dass dieses Land als Realersatz in der einstimmigen Gewährleistungskommission die Geneh-

Reserve gehalten werden sollte. migung des Bundesbeschlusses in globo.

Ich möchte Sie deshalb bitten, Ihrer Finanzkommission, die

sich vorhin mit dem Geschäft auseinandergesetzt und den Eintreten ist obligatorisch

Herrn Direktor des Luftamtes angehört hat, zuzustimmen. L'entrée en matière est acquise de plein droit

Angenommen - Adopté Gesamtberatung - Traitement global du projet

An den Nationalrat - Au Conseil national Titel und Ingress, Art. 1 und 2

Titre et préambule, art. 1 et 2

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Beschlussentwurfes 38 Stimmen

#ST# 82.066 (Einstimmigkeit)

Kantonsverfassungen. Gewährleistung An den Nationalrat - Au Conseil national

Constitutions cantonales. Garantie

NW, FR, AI, GE

Botschaft und Beschlussentwurf vom 27. Oktober 1982 (BBI III, 765)

Message et projet d'arrêté du 27 octobre 1982 (FF III, 725) #ST# 82.018

Strafgesetzbuch.

Terrorismus. Bundesgesetz und Abkommen

Antrag der Kommission Terrorisme. Code pénal et convention

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Botschaft, Beschluss- und Gesetzentwurf vom 24. März 1982 (BBI II, 1)

Proposition de la commission Message, projets de loi et d'arrêté du 24 mars 1982 (FF II, 1)

Adhérer au projet du Conseil fédéral Beschluss des Nationalrates vom 27. September 1982

Décision du Conseil national du 27 septembre 1982

Schönenberger, Berichterstatter: Wir haben heute über die

geänderten Verfassungen der Kantone Nidwaiden, Frei-

burg, Appenzell-lnnerrhoden und Genf zu befinden. Die

Gewährleistungskommission hat die Botschaft des Bundes-

rates vom 27. Oktober 1982 überprüft und hat in keinem Fall Antrag der Kommission

Einwendungen zu erheben. Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des

Im Kanton Nidwaiden betrifft die Änderung einzig die Her- Nationalrates

absetzung der Altersgrenze für das Wahlrecht in kantona-

len und kommunalen Angelegenheiten von bisher 20 auf Proposition de la commission

neu 18 Jahre. Dagegen ist von Bundesrechts wegen nichts Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil

einzuwenden. national

Unschön.ist höchstens die Bestimmung im neuen Artikel 8

der Nidwaldner Verfassung, wonach Aktivbürger ist, wer Miville, Berichterstatter: Zu den gefährlichsten Erscheinun-

das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, handlungsfähig ist und gen unserer Zeit gehört der Terrorismus, der, um irgend-

dem nicht durch die Gesetzgebung das Aktivbürgerrecht welchen politischen Zielen zu dienen - angeblich zu dienen,

entzogen ist. scheinbar zu dienen -, kriminelle Mittel ergreift und dabei

Der Begriff «Handlungsfähigkeit» im Sinne des Zivilrechtes vorsätzlich und in schwerster Weise wehrlose Menschen

setzt an sich die Volljährigkeit, also das zurückgelegte trifft, die mit den vorgegebenen Zielen oder dem Wider-

20. Altersjahr voraus. Die Kommission ist jedoch der Auf- stand gegen die Verwirklichung dieser Ziele überhaupt

fassung, dass das Bundeszivilrecht durch den Artikel 8 der nichts zu tun haben.

Verfassung des Kantons Nidwaiden nicht tangiert wird. Eine Die Schweiz gehört zum Glück bisher - anders als zum Bei-

redaktionell unglückliche Fassung rechtfertigt es selbstver- spiel unser Nachbarland Frankreich - nicht zu den vom Ter-

ständlich nicht, die Gewährleistung zu versagen. rorismus besonders betroffenen Ländern. Immerhin haben

Mit der Änderung des Artikels 2 seiner Verfassung will der uns in jüngster Zeit die Bombenanschläge armenischer Irre-

Kanton Freiburg die Gleichbehandlung der römisch-katholi- dentisten und die Besetzung der polnischen Botschaft

schen und der evangelisch-reformierten Kirche auf seinem gezeigt, dass wir von dieser Geissel unserer Epoche nicht

Gebiet sicherstellen. Die übrigen Religionsgemeinschaften ausgespart bleiben. Wir haben daher alles Interesse an

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Kantonsverfassungen. Gewährleistung

Constitutions cantonales. Garantie NW, FR, AI, GE

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1982

Année

Anno

Band V

Volume

Volume

Session Wintersession

Session Session d'hiver

Sessione Sessione invernale

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 09

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 82.066

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 14.12.1982 - 17:00

Date

Data

Seite 679-679

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Ref. No 20 011 170

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