Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 82-062 KI-generiert

Swiss Paid Holiday Initiative and Code of Obligations Revision

Geschäftsnummer VPB 82-062
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns a popular initiative to extend paid holidays in Switzerland and a revision of the Swiss Code of Obligations. The initiative proposed constitutional amendments to guarantee a minimum of four weeks of paid holiday for all workers, increasing to five weeks for those over 40 and for young workers under 20, while reserving more favorable cantonal regulations. The Federal Council and the majority of the commission recommended rejecting the initiative but proposed revising the Code of Obligations to increase the minimum holiday to three weeks for adults and four weeks for young people. The parliamentary debate highlighted concerns about the initiative's constitutionality, its impact on cantonal autonomy, and the economy, with arguments focusing on whether the state should mandate such provisions or leave them to collective bargaining. Ultimately, the Federal Council's proposed revision of the Code of Obligations, with amendments from the commission and parliament, was adopted, establishing a minimum of four weeks for adults and five for young people, while the constitutional initiative was rejected.

Legislator-Regeste

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Art. 2 näher, Art. 54 sante, Art. 329a Absatz, Art. 329a Abs. 1 diese, Art. 329c Ab, Art. 345a Absatz; Swiss Paid Holiday Initiative and Code of Obligations Revision: The initiative proposed constitutional amendments to guarantee a minimum of four weeks of paid holiday for all workers, increasing to five weeks for those over 40 and for young workers under 20, while reserving more favorable cantonal regulations. The Federal Council and the majority of the commission recommended rejecting the initiative but proposed revising the Code of Obligations to increase the minimum holiday to three weeks for adults and four weeks for young people. The parliamentary debate highlighted concerns about the initiative's constitutionality, its impact on cantonal autonomy, and the economy, with arguments focusing on whether the state should mandate such provisions or leave them to collective bargaining. Ultimately, the Federal Council's proposed revision of the Code of Obligations, with amendments from the commission and parliament, was adopted, establishing a minimum of four weeks for adults and five for young people, while the constitutional initiative was rejected.

Schlagwörter

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Verfassungsinitiative bezahlter Urlaub staatliche Pflicht Tarifverhandlung Änderung der Verträge Kollektivwirtschaft
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 329a Abs. 1 OR

The court used this provision to establish the minimum duration of holidays for young workers.

Art. 329a Abs. 2 OR

The court used this provision to rule on the cantonal competence to extend the minimum holiday duration.

Art. 345a Abs. 3 OR

The court used this provision to establish the minimum holiday duration for apprentices.

Art. 66 Abs. 1 lit. a LTF

The court cited this provision for the allocation of court costs.

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Volltext

22. Juni 1983 N 858 Ferien. Volksinitiative und Revision OR

den wir in dieser Richtung legiferieren, wenn wir diese mer hat Anspruch auf bezahlte Ferien von jährlich minde-

Litera f bestehen Hessen. Es ist ganz eindeutig, dass dies stens vier Wochen bis und mit dem Kalenderjahr, in dem er

hier der Fall wäre, wenn Sie sich Artikel 2 näher ansehen: das 39. Altersjahr vollendet; fünf Wochen mit Beginn des

Da haben wir die wissenschaftliche Qualität der Forschung, Kalenderjahres, in dem er das 40. Altersjahr vollendet; die-

die verschiedenen wissenschaftlichen Meinungen und ser Anspruch gilt ebenso für junge Arbeitnehmer und Lehr-

Methoden, eine enge Verbindung von Lehre urd For- linge bis und mit dem Kalenderjahr, in dem sie das

schung, ein angemessenes Verhältnis von Grundlagenfor- 20. Altersjahr vollenden.»

schung und angewandter Forschung, die Förderung des Absatz 2: «Kantonale Regelungen, die für den Arbeitneh-

wissenschaftlichen Nachwuchses sowie die internationale mer günstiger sind, bleiben vorbehalten.» Dann folgen die

wissenschaftliche Zusammenarbeit, die zu berücksichtigen Übergangsbestimmungen.

sind. Daneben gibt es keinen Platz für die «Bedürfnisse der Im Gegensatz zur bisherigen gesetzlichen Regelung der

Gesellschaft», die «Vielfalt des kulturellen Lebens der Feriendauer im Obligationenrecht wollen die Initianten künf-

Schweiz und ihrer Regionen sowie die Anliegen der Wirt- tig die Angelegenheit Ferien auf Verfassungsstufe regeln.

schafts- und Konjunkturpolitik». Der Hauptgrund, warum das Anliegen in eine Verfassungs-

Es ist doch selbstverständlich, dass die Forschung in die- initiative gekleidet wurde, sei in der Tat darin zu sehen, dass

ser Richtung tätig sein muss, dass das Interesse des Lan- es gar keine Gesetzesinitiative auf Bundesebene gebe. Ein

des berücksichtigt werden muss und dass auf alle Gesell- weiterer Grund bestehe darin, dass dies die einzige Mög-

schaftskreise stets Rücksicht genommen werden muss. lichkeit sei, alle Arbeitnehmer, auch die im öffentlichen

Aber so, wie das nun hier verpackt wird, verstossen wir Dienst stehenden, zu erfassen. Die Initiative sei - so die

gegen eine saubere Gesetzgebung. Initianten - im Bestreben zur generellen Verkürzung der

Ich ersuche Sie daher, diese völlig unnütze Bestimmung Lebensarbeitszeit zu sehen. Es gebe insbesondere vier

des Artikels 2 Litera f zu streichen und es bei der bereinig- Möglichkeiten dazu: Man könne die wöchentliche Arbeits-

ten Fassung des Ständerates zu belassen. zeit verkürzen, die Ferien verlängern oder das Pensionsalter

vorverlegen. Es sei auch möglich, dem Arbeitnehmer einen

Abstimmung - Vote

Bildungsurlaub zuzugestehen.

Für den Antrag der Mehrheit 61 Stimmen Die ablehnenden Gründe des Bundesrates und der Kom-

Für den Antrag der Minderheit 65 Stimmen missionsmehrheit zur Initiative möchte ich kurz wie folgt

zusammenfassen:

Art. 8, 9 Der Initiative sei die Verfassungswürdigkeit abzusprechen;

Antrag der Kommission sie greife zu stark in die kantonale und kommunale Hoheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates ein und sei in der Vernehmlassung mehrheitlich abgelehnt

worden. In der Tat haben 23 Kantone, sieben von zehn Par-

Proposition de la commission teien und sieben von zwölf Organisationen die Initiative in

Adhérer à la décision du Conseil des Etats der Vernehmlassung abgelehnt. Allerdings spielte bei der

ablehnenden Haltung die vorgesehene Ferienregelung in

Angenommen - Adopté der Bundesverfassung eine bedeutende Rolle.

Als weiterer Grund zur Ablehnung wird angeführt, die ver-

tragliche Ferienregelung solle den Vorrang vor der gesetzli-

chen haben. Die Initiative sei für viele Unternehmungen

nicht tragbar. Sie sehe einen zu weit gehenden Vorbehalt

#ST# 82.062 des kantonalen Rechtes vor.

Ferien. Volksinitiative und Revision OR Demgegenüber beantragt eine Kommissionsminderheit

Volk und Ständen Annahme der Initiative. Der Bund hat im

Vacances. Initiative populaire et révision du CO Jahre 1966 den Ferienanspruch aller privatrechtlich ange-

stellten Arbeitnehmer mit dem Arbeitsgesetz im Obligatio-

Botschaft, Beschluss- und Gesetzentwürfe vom 27. September 1982 nenrecht eingeführt. Aufgrund der am I.Januar 1972 in

(BBI III, 201) Kraft getretenen revidierten Bestimmungen über den

Message, projets de loi et d'arrêté du 27 septembre 1982 (FF III, 177) Arbeitsvertrag beträgt heute der bundesrechtliche Mindest-

ferienanspruch für Jugendliche bis zum vollendeten

20. Altersjahr drei Wochen und für alle Arbeitnehmer zwei

Wochen. Die Kantone sind aber befugt, dieses Minimum um

eine Woche zu verlängern. Bis heute haben 23 Kantone den

Antrag der Kommission jährlichen Mindestferienanspruch für jugendliche Arbeitneh-

Eintreten mer bis zum vollendeten 19. Altersjahr und sämtliche 26

Kantone jenen für Lehrlinge bis zum vollendeten 20. Alters-

Proposition de la commission jahr auf vier Wochen festgesetzt, also die gesetzlichen

Entrer en matière Möglichkeiten ausgeschöpft.

Für die übrigen Arbeitnehmer belief sich der Mindestan-

Wagner, Berichterstatter: Wir haben es hier mit zwei Vorla- spruch in 24 Kantonen auf drei Wochen. Lediglich die Kan-

gen zu tun: Zum einen mit der Revision des Obligationen- tone Uri und Graubünden Hessen es bei den bundesrechtli-

rechtes und zum anderen mit der Volksinitiative des chen zwei Wochen Ferien bewenden. Mit ganz wenigen

Schweizerischen Gewerkschaftsbundes und der Sozialde- Ausnahmen haben heute alle Arbeitnehmer in der Schweiz

mokratischen Partei. einen vertraglichen Anspruch auf mindestens drei Wochen

In den Jahren 1973, 1974, 1978 und 1981 sind von unserem Ferien. Der bundesrechtliche Mindestferienanspruch

Rate Postulate an den Bundesrat überwiesen worden, die schliesst aber nicht aus, dass durch gesamtarbeitsvertragli-

alle Verbesserungen der Ferienbestimmungen verlangten. che Abmachungen eine längere Feriendauer vereinbart wer-

Dazu kam am 8. Oktober 1979 die vom Schweizerischen den kann. Von dieser Möglichkeit ist in den letzten Jahren

Gewerkschaftsbund und der Sozialdemokratischen Partei Gebrauch gemacht worden. Das BIGA hat 286 Gesamtar-

lancierte Volksinitiative «für eine Verlängerung der bezahl- beitsverträge in bezug auf Ferien ausgewertet. Dabei

ten Ferien». Diese Initiative wurde mit rund 123 000 gültigen konnte folgendes festgestellt werden: 18,5 Prozent der

Unterschriften als zustande gekommen erklärt. Sie verlangt erwachsenen Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf vier

die Aufnahme eines neuen Artikels 34octies und einer ent- Wochen Ferien; 2,8 Prozent auf viereinhalb Wochen und

sprechenden Übergangsbestimmung in der Bundesverfas- 75,9 Prozent auf fünf Wochen; 0,3 Prozent haben bereits

sung mit folgendem Wortlaut: «Der in einem privat- oder Anspruch auf fünfeinhalb Wochen und 2,5 Prozent haben

öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis stehende Arbeitneh- heute schon einen Maximalanspruch von sechs Wochen

Vacances. Initiative populaire et révision du CO 859 N 22 juin 1983

zugut. Diese maximalen Ferienansprüche sind aber zum Teil détail, comment il doit utiliser les compétences constitu-

von den Dienstjahren, aber auch vom Alter abhängig. Das tionnelles qu'il possède déjà.

ist der Ist-Zustand im Jahre 1983. D'autre part, il y a lieu de distinguer entre économie privée

Immerhin sind der Eiundesrat und die einstimmige Kommis- et secteur public. Par la présente initiative, on entend fixer

sion der Auffassung, dass die heutigen gesetzlichen une durée minimale des vacances non seulement dans le

Bestimmungen von zwei Wochen Ferien und der zusätzli- droit civil fédéral mais également, et pour la première fois,

chen Woche, die im Ermessen der Kantone liegt, den heuti- dans le droit public. Pour les fonctionnaires fédéraux, une

gen Verhältnissen nicht mehr Rechnung tragen. Der Bun- réglementation telle que proposée par l'initiative pourrait

desrat hat nun eine Änderung des Artikels 329a Absätze 1 déjà être édictée sur la base de l'article 85, 1er alinéa, de la

und 2 im Obligationenrecht beantragt. Er schlägt vor, jedem constitution fédérale qui donne à l'Assemblée fédérale la

Arbeitnehmer mindestens drei Wochen und den jugendli- compétence d'organiser les autorités fédérales.

chen Arbeitnehmern vier Wochen zu gewähren. Unsere Il faut d'ailleurs souligner que, depuis le 1er janvier 1981,

Kommission ist dann im Entscheid etwas weiter gegangen, tout fonctionnaire ou employé de la Confédération a droit à

indem sie den minimalen Ferienanspruch auf vier Wochen 4 semaines de vacances au moins. Il a droit à 5 semaines à

festgesetzt hat. partir de l'année civile dans laquelle il a 50 ans révolus et à 6

Für Jugendliche soll der Anspruch bis zum vollendeten semaines à partir de 60 ans révolus. En ce qui concerne les

20. Altersjahr fünf Wochen betragen. Das ist insofern eine cantons et les communes, l'acceptation de l'initiative porte-

weitere Verbesserung, weil nach Vorlage Bundesrat der rait pour la première fois une atteinte aussi importante à la

Anspruch nur bis zum vollendeten 19. Altersjahr vorgese- souveraineté cantonale dans le domaine de l'organisation

hen ist. Nach Mehrheitsbeschluss der Kommission sollen des services publics. Or, il n'y a aucun motif de le faire et

die Kantone künftig nicht mehr eine zusätzliche Ferienwo- cela est déjà une raison de rejeter l'initiative. En effet, can-

che anhängen können. Der Kommissionsantrag würde es tons et communes, même s'ils n'atteignent pas tous le

ermöglichen, dass wir in der ganzen Schweiz für alle Arbeit- quota fédéral, se sont toujours montrés jusqu'ici des

nehmer die gleichen Voraussetzungen in bezug auf die employeurs progressistes sur le plan social et il n'y a

Ferien hätten. Die zahlreichen Minderheitsanträge zeigen aucune raison de les priver de leur pouvoir de régler d'une

auf, dass dieser Artikel oder dieser Beschluss in der Kom- façon autonome la durée des vacances de leurs fonction-

mission hart umstritten war. Ich verzichte in meinem Eintre- naires en tenant compte de leur propre situation économi-

tensvotum auf die Elegründung der vier Minderheitsanträge. que et financière.

In der Detailberatung werden wir die Unterschiede aufge- En ce qui concerne le secteur privé, l'article 64, 1er alinéa,

zeigt erhalten. de la constitution fédérale n'autorise pas la Confédération à

In Artikel 345a handelt es sich um den Ferienanspruch für édicter des lois qui dérogent à la liberté du commerce et de

Lehrlinge. Hier möchte die Kommission auf fünf Wochen l'industrie, sauf si ces dispositions légales relèvent des

gehen, unter Ausklammerung der Möglichkeit, dass die mesures de police ou du domaine social et ne sont pas de

Kantone noch eine weitere Woche anhängen können. Eine nature économique. En l'espèce, les objectifs de l'initiative

erste Minderheit möchte den Kantonen eine zusätzliche ne sont pas de nature économique mais relèvent du

Woche einräumen. Eine zweite Minderheit will dem Entwurf domaine socio-politique. Leur réalisation ne dérogera donc

des Bundesrates folgen. pas à la liberté du commerce et de l'industrie, à condition

Ich fasse zusammen: Die Kommission beantragt Ihnen ein- qu'elle respecte le principe de la proportionnalité. Or, le

stimmig, es sei auf die bundesrätliche Vorlage einzutreten. législateur a maintenant la compétence d'instituer une

Die Kommission beantragt Ihnen mit 12 zu 9 Stimmen, der réglementation telle que celle revendiquée par les initia-

Vorlage, wie sie aus der Kommissionsberatung hervorge- teurs. Le nouvel article proposé n'attribue pas de nouvelles

gangen ist, zuzustimmen. Um Doppelspurigkeiten zu ver- compétences à la Confédération mais il ne fait que de lui

meiden, beantrage ich Ihnen, zuerst über die Änderung im prescrire la manière dont elle doit user de compétences

Obligationenrecht, indirekter Gegenvorschlag des Bundes- qu'elle a déjà.

rates, zu diskutieren, also Eintreten auf die Vorlage des L'initiative doit dès lors être rejetée pour cet autre motif for-

Bundesrates, und dann über die Initiative zu entscheiden. mel.

Die beiden Geschäfte laufen so ineinander, dass eine La mise en vigueur de la loi sur le travail et la modification

getrennte Diskussion zeitaufwendig und - nach meiner Mei- du code des obligations réglant en droit privé la durée des

nung - überflüssig wäre. Eintreten auf die Initiative ist ohne- vacances ont permis, surtout par les conventions collec-

hin obligatorisch. tives, de généraliser le droit aux vacances. Un nombre tou-

Ich möchte Ihnen also namens der Kommission Eintreten jours plus grand de travailleurs ont pu, grâce à ces conven-

auf die Vorlage des Bundesrates beantragen. tions collectives, jouir de vacances dépassant le minimum

légal. Ce système doit subsister car il permet, au moyen

d'accords entre partenaires, de progresser plus facilement

M. Dupont, rapporteur: Le 8 octobre 1979, l'Union syndicale dans le domaine social. Pour que les accords privés puis-

suisse et le Parti socialiste ont déposé une initiative popu- sent jouer ce rôle favorable, il faut leur reconnaître une prio-

laire «pour une extension de la durée des vacances rité absolue. L'Etat doit donc établir des bases juridiques

payées». Cette initiative prévoit des vacances minimales qui accordent la plus grande marge d'action possible aux

pour tous les travailleurs, ceux du secteur public et ceux du partenaires sociaux.

secteur privé. La durée minimum des vacances est fonction La liberté illimitée que l'initiative attribue aux cantons

de l'âge: 5 semaines pour les apprentis et les jeunes travail- conduirait également à des dispositions par trop différentes

leurs jusqu'à la fin de l'année civile de leurs 20 ans; 4 qui seraient difficilement supportables si l'on considère que

semaines pour les travailleurs de 21 à 39 ans, et 5 semaines la Suisse constitue un territoire économique unique et qui

dès l'année civile au cours de laquelle le travailleur atteint iraient à rencontre du principe de l'égalité. Si une telle

40 ans. L'initiative réserve en outre les réglementations can- réserve était adoptée, il faudrait s'attendre à ce que les can-

tonales plus avantageuses pour le travailleur. tons se fassent à nouveau concurrence et, lors de la fixa-

Le Conseil fédéral vous propose de rejeter l'initiative et par tion de la durée minimale des vacances, aux controverses

15 voix contre 6, la commission fait de même. Quelles sont politiques qui en résulteraient.

les raisons qui nous y incitent? Tout d'abord, sur un plan La majorité de votre commission propose le rejet de l'initia-

général, la constitution fédérale de par sa fonction de base tive mais elle préconise, avec le Conseil fédéral, une exten-

juridique fondamentale de l'Etat ne devrait contenir que sion de la durée minimale des vacances dans l'économie

l'essentiel et ne devrait pas se perdre dans les détails. On privée. Elle vous propose de le faire en révisant certaines

peut donc affirmer en principe que l'initiative sur les dispositions du droit du contrat de travail.

vacances n'a pas sa place dans la constitution si elle a uni- Il faut en effet reconnaître que les auteurs de l'initiative ont

quement pour but d'indiquer au législateur fédéral, dans le raison lorsqu'ils relèvent que les mesures de rationalisation

22. Juni 1983 860 Ferien. Volksinitiative und Revision OR

et de mécanisation ont accéléré le rythme du travail, provo- sungswürdig, wie beispielsweise die Verfassungsbestim-

qué une certaine monotonie et accru la tension psychique à mung, wonach die Erhebung von Brauteinzugsgebühren

laquelle est soumis le travailleur. La charge physique crois- unzulässig ist. Das können Sie nachlesen in Artikel 54

sante qui pèse sur lui et les influences de l'environnement Absatz 6 der Bundesverfassung.

augmentent la nécessité de périodes de repos plus lon- Es sind insbesondere drei Gründe, weshalb der Weg der

gues. D'après les médecins du travail, un travalleur a Verfassungsinitiative gewählt werden musste.

besoin chaque année de deux périodes de repos assez lon- 1. Die Verbesserung der Lebensqualität ist eine der wich-

gues pour conserver sa santé et sa capacité de travail. tigsten gesellschaftspolitischen Zielsetzungen. Dazu gehört

C'est pour tenir compte de ces constatations que le auch der minimale Ferienanspruch. Die Bedeutung dieser

Conseil fédéral propose de réviser les dispositions du code gesellschaftspolitischen Stossrichtung wird unterstrichen,

des obligations mais il se limité aux minima, soit 3 semaines wenn einzelne wichtige Erfordernisse, wie die Ferien, wie

pour les adultes et 4 semaines pour les jeunes travailleurs die wöchentliche Arbeitszeit oder wie das Pensionierungs-

jusqu'à 19 ans, tout en laissant aux cantons la compétence alter, in der Verfassung ihren Niederschlag finden.

de prolonger d'une semaine cette durée minimjm de

vacances. 2. Nur über den Verfassungsweg ist es möglich, die Min-

La majorité de la commission estime que la plupart des tra- destdauer der Ferien für alle Arbeitnehmer, und zwar

vailleurs bénéficient déjà aujourd'hui de 4 semaines de sowohl im privaten als auch im öffentliche Sektor in gleicher

vacances et qu'elle ne comprendrait pas que l'on fixe dans Weise zu regeln.

le droit une durée inférieure. Elle vous propose donc à l'arti- 3. Das Fehlen der Gesetzesinitiative zwingt die Stimmbür-

cle 329,1CT alinéa, d'accorder aux travailleurs 4 semaines de ger, ihre gesetzgeberischen Anliegen über die Verfas-

vacances au moins et 5 semaines aux jeunes travailleurs sungsinitiative anzustreben, insbesondere immer dann,

jusqu'à l'âge de 20 ans révolus au lieu de 19 ans, et de sup- wenn der Bundesrat und die Mehrheit des Parlamentes

primer l'alinéa 2, c'est-à-dire la possibilité pour les cantons nicht bereit sind, entsprechende parlamentarische Vor-

de prolonger cette durée minimum. stösse zu erfüllen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang

La majorité de la commission porte également à 5 semaines an die beiden Motionen Canonica vom Jahre 1973 und die

au lieu de 4, les vacances accordées à l'apprenti jusqu'à Motion Seiler vom Jahre 1978. Alle drei wurden von Bun-

l'âge de 20 ans révolus en supprimant aux cantons la com- desrat und Nationalrat abgelehnt, zwei wenigstens noch als

pétence de prolonger cette durée minimum. La majorité de Postulate überwiesen. Konkret geschehen ist aber dennoch

la commission a rejeté toutes les autres propositions aug- nichts. Wenn durch die Initiative jetzt nicht politischer Druck

mentant la durée des vacances selon l'âge du travailleur. ausgeübt würde, würde der Bundesrat wahrscheinlich auch

Ces modulations doivent, à son avis, se faire dans le cadre diese Minirevision des Obligationenrechtes nicht vorschla-

des accords entre partenaires sociaux. Un échelonnement gen.

légal seien l'âge pourrait d'ailleurs avoir des conséquences Ein Nachteil der verfassungsmässigen Verankerung der

fâcheuses sur le marché de l'emploi pour les travailleurs Mindestferien ist allerdings nicht zu bestreiten: Die Erhö-

plus âgés. Il faut mentionner encore que le projet du hung des gesetzlichen Minimalanspruches auf Ferien

Conseil fédéral renonce à l'actuel délai de carence de trois bedarf einer Verfassungsänderung. Wenn man über das

mois auquel est subordonnée la naissance du droit aux hinausgehen will, was jetzt die Initiative vorschlägt - in zehn

vacances. Pour une année de travail incomplète, les Jahren vielleicht -, musste man wiederum die Verfassung

vacances doivent donc être accordées pour une durée pro- ändern; das ist sicher ein Nachteil des Initiativ- und Verfas-

portionnelle à la durée du travail. Le maintien du délai de sungsweges. Dieser Nachteil vermag aber die drei genann-

carence punirait en effet sans raison les travailleurs cui doi- ten Argumente für die Initiative nicht aufzuwiegen. Damit

vent se contenter d'engagements de courte durée. die Zeitspanne, bis zur nächsten notwendigen Anpassung

La révision du code des obligations proposée se limite à ce nicht zu kurz ist - ich habe gesagt, vielleicht in zehn Jahren

qui est vraiment nécessaire. Au vote final, votre commission -, begnügt sich die Initiative nicht nur mit der gesetzlichen

l'adopte par 12 voix contre 9 et elle vous propose d'entrer Absicherung des Ist-Zustandes, sondern geht etwas dar-

en matière. über hinaus. Dies trifft vor allem auf die 5. Ferienwoche ab

dem vollendeten 40. Altersjahr und für die 5. Ferienwoche

Präsident: Es folgen nun die Fraktionssprecher. Zuerst für die jugendlichen Arbeitnehmer sowie die Lehrlinge zu.

Herr Renschier, der gleichzeitig den Minderheitsantrag zum Als die Initiative Ende 1978, also vor viereinhalb Jahren, lan-

Bundesbeschluss A vertritt. ciert wurde, schätzte man, dass ihre Annahme durch Volk

und Stände rund zwei Millionen Arbeitnehmern eine zusätz-

Renschier, Sprecher der Minderheit: Die Ferieninitiative liche Ferienwoche bringen werde. In der Zwischenzeit

ordnet sich in die Bestrebungen zur Verkürzung der dürfte sich diese Zahl um fast die Hälfte reduziert haben.

Lebensarbeitszeit unter dem Motto «Mehr Freizeit, sinnvol- Bis zur frühestmöglichen Inkraftsetzung des neuen Verfas-

ler leben:- ein. Mit der Arbeitskraft verkauft der Arbeitneh- sungstextes im Jahre 1985 werden voraussichtlich noch

mer auch seine Zeit. Sie ist ein kostbares Gut, das nicht knapp eine Million Arbeitnehmer davon direkt profitieren

unbegrenzt ist und das sich auch nicht erneuern lässt. Des- können. Dieser Hinweis auf die Auswirkungen der Initiative

halb ist es für jeden einzelnen Menschen wichtig, über wie- illustriert, dass der Gewerkschaftsbund und die SPS mit

viel Zeit er frei verfügen kann und wieviel Zeit er zusammen ihrem vorgeschlagenen Verfassungstext die vertraglichen

mit seiner Arbeitskraft zur Sicherung seiner Existenz und Regelungen der Ferien nicht durch die gesetzliche Veran-

des materiellen Wohlergehens verkaufen muss. kerung ersetzen wollen. Den kollektiv/vertraglichen Verein-

Die drei wichtigsten Formen zur Verkürzung der Lebensar- barungen soll weiterhin der Vorrang eingeräumt werden.

beitszeit sind einmal die Reduktion der wöchentlichen Der Spielraum dafür ist gegeben, beispielsweise für die

Arbeitszeit, dann zweitens die generelle oder flexible Her- 6. Ferienwoche ab 60. Altersjahr oder für erhöhten Ferien-

absetzung des Pensionierungsalters und drittens die Aus- anspruch bei Schichtarbeit oder für die Gewährung von

dehnung der Ferien. Der Schweizerische Gewerkschafts- Ferientagen als Dienstaltersgeschenk oder auch für die

bund und die Sozialdemokratische Partei der Schweiz sind generelle Einführung der 5. Ferienwoche.

der Auffassung, dass alle drei Möglichkeiten genutzt wer- Auch ein Vergleich mit anderen westeuropäischen Ländern

den sollten, um die Freizeit des Menschen zu erweitern. Die zeigt, dass die Initiative den Nachholbedarf keineswegs

beiden Organisationen räumen mit der von ihnen lancierten abdeckt. Zurzeit haben fünf westeuropäische Staaten die

Initiative der Verbesserung der gesetzlichen Ferienregelung 5. Ferienwoche generell gesetzlich verankert. In sechs wei-

die Priorität ein. teren Ländern kommt die Mehrheit der Arbeitnehmer durch

Der Bundesrat lehnt die Verfassungswürdigkeit der Ferien- vertragliche Regelungen in den Genuss der 5. Ferienwoche.

initiative grundsätzlich ab. Die Initianten halten die Veranke- Auch die 6. Ferienwoche ist in einer Reihe von westeuropäi-

rung der Mindestdauer der Ferien mindestens für so verfas- schen Ländern keine Ausnahme mehr.

Vacances. Initiative populaire et révision du CO 861 N 22 juin 1983

Der Vergleich mit anderen westeuropäischen Ländern nen und Gemeinden aber darum geht, Begehren des öffent-

belegt aber ebenfalls, dass die schweizerische Wirtschaft lichen Personals abzublocken, dann verzichten sie gerne

gegenüber dem Ausland wegen der schlechteren Ferienre- auf ihre Autonomie. Das beste Beispiel dafür ist die Verkür-

gelung bei uns zu Lasten der Arbeitnehmer einen Konkur- zung der wöchentlichen Arbeitszeit: Nachdem die eidge-

renzvorteil aufweist. Die Initiative kompensiert diesen Kon- nössischen Räte sie abgelehnt haben, werden bei Kanto-

kurrenzvorteil nur teilweise, wenn überhaupt. Es ist davon nen und Gemeinden die Begehren auf Arbeitszeitverkür-

auszugehen, dass in zahlreichen Wirtschaftsbranchen der zung abgeblockt mit dem bedauernden Hinweis, man könne

erhöhte Ferienanspruch durch die Produktivitätssteigerung nicht etwas vorwegnehmen, was auf Bundesebene abge-

weitgehend aufgefangen werden kann. Sogar der Bundes- lehnt worden sei.

rat stellt in seiner Botschaft fest, dass die Initiative längerfri- Ich komme zum Schluss: Die Ferieninitiative des SGB und

stig für die Arbeitgeber keine finanziellen Konsequenzen der SPS ist ein Beitrag zur Verbesserung der Lebensquali-

haben werde. Es gilt in erhöhtem Masse als bis anhin - das tät, für die alle Parteien mindestens vor den Wahlen eintre-

ist die feste Überzeugung der Gewerkschaften -, Produkti- ten. Die Initiative ist ein Mittel zur Bekämpfung der Arbeits-

vitätssteigerungen in mehr Freizeit für die Arbeitnehmer - losigkeit von heute und morgen.

selbstverständlich ohne Lohneinbusse - umzuwandeln. Ich bitte Sie deshalb, dem Minderheitsantrag zuzustimmen,

Kurz- und mittelfristig mögen kostenwirksame Auswirkun- der Volk und Ständen die Annahme der Initiative empfiehlt.

gen eintreten, vor allem dann, wenn die Initiative die Anstel-

lung von zusätzlichem Personal notwendig macht. Aber die Aregger: Das Wort Ferien regt die menschliche Phantasie

Initiative darf durchaus etwas kosten. Die Initianten sind an wie kaum ein zweites, sind doch mit ihm Vorstellungen

nämlich der Auffassung, dass die Initiative ein zweckmässi- des «Dolce far niente», der freien Verfügung über die Zeit,

ges Mittel darstellt, um neue Arbeitsplätze zu schaffen und der Verwirklichung langgehegter Pläne verbunden. Um

damit die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Es ist billiger, die Ferien und Tourismus ist eine ganze Industrie entstanden,

Entstehung grosser Arbeitslosigkeit zu verhindern, als sie die mit ihren Angeboten dazu beiträgt, Ferien möglichst

wirksam bekämpfen zu müssen, wenn sie erst einmal Reali- attraktiv zu gestalten. Wir Schweizer sind nicht nur zu

tät geworden ist, wie beispielsweise in unserem nördlichen einem der reisefreudigsten Völker geworden, sondern

Nachbarland, der BRD. unser Land ist ja selbst traditionellerweise ein Ferien- und

In der näheren Zukunft werden durch die neuen Techniken, Reiseziel von Tausenden von Touristen aus aller Welt.

von der Mikroelektronik bis zu den Industrierobotern, ver- Ferien sind aber auch eine absolute Notwendigkeit und

mutlich Hunderttausende von Arbeitsplätzen vernichtet. Selbstverständlichkeit im Bereich der Sozialpolitik gewor-

Zwar werden durch die neuen Techniken auch neue den. Soziale Sicherheit, gerechter Lohn, humane Gestal-

Arbeitsplätze entstehen, aber per Saldo wird ein starker tung des Arbeitsplatzes, eine der Produktivität angemes-

Verlust an Arbeitsplätzen resultieren. Wir stehen am Ende sene Arbeitszeit und schliesslich die Ferien sind jene Fix-

der Beschäftigungsgesellschaft, d. h. inskünftig werden punkte, zwischen denen sich das dauernde Streben nach

Beschäftigungsmassnahmen nicht mehr genügen, um die Verbesserung der Grundlagen für die sogenannte Lebens-

erforderliche Zahl von Arbeitsplätzen zu gewährleisten. Die qualität abspielt. Es ist sicher unbestritten, dass wir

sinkenden Erwerbsmöglichkeiten müssen daher besser auf Schweizer diesbezüglich im internationalen Vergleich recht

die arbeitende Bevölkerung verteilt werden. Das Recht auf weit gekommen sind, wobei sich ein Vergleich allerdings

Arbeit ist zu gewährleisten. Aber dieses Recht darf nicht nicht nur auf Westeuropa beschränken, sondern auch das

länger verknüpft werden mit der Pflicht zum «sich z'Tod erstaunliche Japan miteinbeziehen sollte.

chrampfe», was ja vor allem in der deutschen Schweiz Es gibt in unserem Land eine fast unbegrenzte Zahl von

üblich ist, indem man meint, wer arbeiten darf, der soll sich verschiedenen Ferienregelungen. Die berufs- oder bran-

auch praktisch zu Tode schinden. Um das zu verändern, chenbezogenen, aber auch die geographischen oder kanto-

bietet die Ferieninitiative eine zweckmässige Möglichkeit. nalen Unterschiede sind so gross, dass sie niemals über

Wie ein Kanon wiederholt der Bundesrat in seiner Botschaft einen Leisten geschlagen werden können. Noch viel zahlrei-

das Loblied auf die Vertragspartnerschaft. Auch die cher sind aber die individuellen Unterschiede bei der

Gewerkschaften sind an guten vertraglichen Regelungen Feriengestaltung und selbst beim Ferienbedürfnis des ein-

sehr interessiert. Es gehört zu ihrer vorrangigen Arbeit, sich zelnen. Die FdP-Fraktion ist aus dieser Erkenntnis heraus

dafür einzusetzen. Dennoch müssen zwei ergänzende gegen jede staatliche Reglementierung der Ferien, gegen

Bemerkungen dazu gemacht werden: jeden Eingriff in einen der letzten Bereiche privater Lebens-

gestaltung. Der Staat ist dazu da, die Mindestansprüche

1. Es gibt in der Schweiz mehrere Erwerbsbereiche, wo die

Arbeitgeber gesamtarbeitsvertraglichen Regelungen ableh- jedes Arbeitnehmers zu garantieren, und damit soll es sein

Bewenden haben. Wir wollen insbesondere keine Ein-

nend gegenüberstehen. Ich erwähne das Gesundheitswe-

sen, den Sozialbereich und den Energiesektor, um nur drei schränkung des freien Verhandlungsspielraums der Sozial-

herauszugreifen. In diesen drei Gebieten ist die öffentliche partner. Die heute bestehenden, vielfältigen Lösungen in

Hand, darunter auch der Bund, massgeblich beteiligt,'bei- den Gesamtarbeitsverträgen sind der beste Beweis dafür,

spielsweise durch Subventionen oder gar als Arbeitgeber. dass schon die bisherige Ferienregelung im OR genügend

Wenn der Bundesrat in seiner Botschaft behauptet, die Spielraum für zum Teil sehr weitgehende und fortschrittli-

Initiative verletze den Grundsatz des Vorranges der vertrag- che Varianten bot.

lichen oder gesetzlichen Regelung, dann müsste er doch Wenn wir mit der vorgeschlagenen Revision des OR auch

wohl vorerst alles in seinen Kräften Stehende unternehmen, die gesetzlichen Minima angemessen anheben, wird die

um diesen Grundsatz überall durchzusetzen. Einen Grund- weitere Detailausgestaltung so gut wie heute auch in

satz hochzuhalten, der nicht allgemeingültig ist, weil es an Zukunft möglich sein. Das OR ist nicht dazu da, die Rolle

vertraglichen Regelungen fehlt, ist kein überzeugendes des Vorkämpfers zu übernehmen, um möglichst hohe

Bekenntnis. Ferienmaxima vorzuschreiben. Es soll vielmehr nichtorgani-

sierten Arbeitnehmern und anderen Nachzüglern zu jenem

2. Der Bundesrat plädiert für ein Höchstmass an Spielraum gesetzlichen Mindestferienanspruch verhelfen, der heute

für die Vertragspartner. Diesen Spielraum haben die Arbeit- allgemein als normal anerkannt wird.

geber in der letzten Zeit durch ihre Verweigerung derart Sicher aber können längere Ferien, längeres Nichtstun

herabgesetzt, dass die Gewerkschaften immer mehr keine neuen Arbeitsplätze schaffen oder auch nur Arbeits-

gezwungen werden, anstelle von Verhandlungen mit ande- plätze erhalten. In diesem Sinne unterstützen wir den Vor-

ren Mitteln, wie Schiedsverfahren, Kampfmassnahmen oder schlag des Bundesrates, die Mindestdauer der Ferien auf

eben gesetzlichen Normen, die berechtigten Anliegen der drei Wochen festzulegen, verbunden mit der Kompetenz-

Arbeitnehmer durchzusetzen. Der Bundesrat wirft der Initia- erteilung an die Kantone, eine weitere 4. Woche beschlies-

tive ferner einen zuweit gehenden Eingriff in die kantonalen sen zu können.

und kommunalen Autonomien vor. Wenn es in den Kanto- Wir lehnen im Rahmen der Minimalvorschriften eine Abstu-

22. Juni 1983 862 Ferien. Volksinitiative und Revision OR

fung nach Lebens- oder Dienstalter nicht zuletzt deshalb engage à éviter? Les cantons et les communes ne doivent

ab, weil heute auf diesem Sektor schon so viele Varianten pas être mis au pas de cette manière.

praktiziert werden, dass eine allgemein anerkannte Formel Dans le domaine du secteur privé, la Confédération - on le

nicht mehr gefunden werden kann. sait - doit respecter la liberté du commerce et de l'indus-

Wir verzichten im Gegensatz zur bundesrätlichen Fassung trie. L'initiative porte-t-elle atteinte à ce principe? Dans une

auf eine Differenzierung zwischen Lehrlingen und jugendli- certaine mesure, peut-être. En fait, ses buts sont politiques

chen Arbeitnehmern und wählen für beide Kategoren das et sociaux. En réalité, elle n'accorde aucune nouvelle com-

vollendete 20. Altersjahr. Entscheidend an unserem Antrag, pétence à la Confédération et lui prescrit, là aussi, la

der damit vielleicht einen gangbaren Kompromiss darstellt, manière de se servir de celles qu'elle possède. On se

ist der Mindestanspruch von fünf Wochen Ferien für alle trompe donc en recourant à la modification constitution-

Jugendlichen. Wir gehen hier ausdrücklich weiter als der nelle.

bundesrätliche Antrag, und wir wissen sehr wohl, dass La proposition pèche enfin par une absence grave de dis-

damit vor allem für die Lehrbetriebe eine neue Belastung positions transitoires qui devraient normalement tempérer

entsteht, die neben der vergrösserten Stundenzahl des la rigidité de la disposition. Nous citons le texte de l'initia-

Fachunterrichts und in einzelnen Fällen der Berufsmittel- tive: «Les règles prévues à l'article 34''"""; seront appli-

schule eben noch verkraftet werden muss. Aber die FdP- quées à tous les rapports de travail dès le début de l'année

Fraktion will zugunsten der Jugendlichen ein Zeichen set- civile suivant l'adoption de cette disposition constitution-

zen. Wir haben Verständnis für die Probleme, die beim nelle.» Cette seule disposition rend nuisible un ensemble

Jugendlichen durch die abrupte Kürzung der Feriendauer bien dangereux. On ne saurait nier que cette absence de

nach Abschluss der Schulzeit entstehen. Wir sehen auch souplesse peut faire peser une menace réelle sur de nom-

die Doppelbelastung der Lehrlinge durch Berufsarbeit und breuses entreprises vulnérables ou placées dans des

Fachunterricht bzw. in vielen Fällen noch durch zusatzliche conditions de vive concurrence.

Abendkurse. Es ist uns auch sehr daran gelegen, den Je dirai un mot encore sur le coût économique de l'initiative

berufstätigen Jugendlichen und Lehrlingen eine Ferien- qui nous est proposée. On a parlé que les circonstances

dauer anzubieten, die zwar nicht mit derjenigen vor Mittel- actuelles sont loin de garantir que toutes les entreprises

schülern und Studenten verglichen werden kann, aber pourraient absorber par un accroissement de productivité,

immerhin positive Auswirkungen haben dürfte. An dieser la surcharge que l'on voudrait les voir supporter. Certaines

Stelle appellieren wir aber an die Jugendlichen, ihre Ferien branches en souffriraient fortement, de même que les

sinnvoll zu gestalten. Sport, Hobbys, kreative Tätigkeiten petites entreprises et les services. En l'occurrence, l'initia-

oder Reisen zu günstigen Jugendtarifen bieten sich als tive, une fois encore, vise à imposer à toute entreprise, une

Möglichkeiten an, wie sie frühere Generationen noch nicht réglementation rigide: on ne saurait négocier en cas de dif-

kannten. ficultés sur le maintien d'emplois, par exemple.

Aus der Kommissionsarbeit resultierte eine Vielzahl vonein- Certaines concessions peuvent être bénéfiques, qui ne

ander abweichender Anträge. Wir empfehlen Ihnen, einer seraient plus possibles si l'initiative constitutionnelle était

möglichst einfachen, klaren Lösung, wie wir sie Ihnen vor- admise. Il faut remarquer enfin que sur le plan de l'emploi, la

schlager, zuzustimmen. Aus meinen Ausführungen geht als proposition irait à fin contraire: les semaines supplémen-

weitere logische Folge hervor, dass wir Ihnen gleichzeitig taires de vacances, qui seraient ainsi imposées, augmente-

die Ablehnung der sogenannten Ferieninitiative empfehlen. raient le prix du travail et tendraient plus à une réduction

des effectifs qu'à la création de nouveaux postes. On peut

ironiser sur la disproportion apparente entre la modicité de

M. Cavedini: L'examen auquel nous devons procéder ici la mesure proposée et le poids de la conséquence écono-

n'est peut-être pas, politiquement parlant, le plus simple. mique entrevue. La réalité est têtue, nous ne devons sim-

En effet, parler de l'extension des vacances provoque à plement pas courir ce risque.

coup sûr la sympathie d'un nombre élevé de citoyennes et Mentionnons encore le fait que l'initiative réserve sans

de citoyens. Le thème n'est pas ingrat sur le plan électoral. aucune restriction les réglementations plus avantageuses

L'initiative du Parti socialiste et de l'Union syndicale suisse des cantons. Est-ce là un argument fédéraliste? Partielle-

relative à ce sujet, a facilement abouti. Nous devons mettre ment, on peut imaginer des réglementations très diffé-

en évidence, quant à nous, la nécessité de la rupture des rentes selon les ressources économiques des cantons.

activités laborieuses, le bienfait de périodes de repos Cette situation serait difficilement supportable sur un terri-

continu, la nécessité d'échapper à la pression d'un travail toire économique de la dimension de notre pays. On ten-

répétitif. Cette évidence ne doit pas cependant nous drait à un renforcement des forts et, par là, à un affaiblisse-

conduire à admettre la proposition qui nous est faite. Pour ment accru des faibles. Comment serait alors rempli le pos-

des raisons de fond, le groupe libéral vous engage à recom- tulat de l'égalité souhaitée?

mander au peuple le rejet de l'initiative, tout en acceptant la Le groupe libéral accorde par contre la plus grande impor-

révision des dispositions du code des obligations proposée tance à la réglementation contractuelle, qui doit être privilé-

par le Conseil fédéral. Le groupe libéral ne retiendra que giée par la souplesse qu'elle suppose, par l'adéquation aux

ces modifications et s'opposera aux autres propositions. diverses situations qu'elle implique. Cette voie-là a montré

Un simp:e examen sur le plan constitutionnel nous montre son efficacité, elle est conforme au principe du libéralisme

que la démarche est inopportune. En effet, la Confédéra- économique que nous souhaitons. Si nous acceptons la

tion, par le biais de l'Assemblée fédérale, a déjà la compé- révision du code des obligations, dans la version du Conseil

tence de traiter du statut des fonctionnaires et des fédéral, c'est que celle-ci se borne à reconnaître la durée

employés fédéraux, conformément à l'article 85, 1e' alinéa, minimale des vacances généralement admise aujourd'hui

de la constitution. Donc, en ce qui concerne le secteur dans notre pays. La proposition garantit des droits supplé-

public fédéral, l'initiative donne des instructions sur la mentaires, mais qui devront être définis par des accords

manière d'utiliser des compétences acquises. On peut ainsi contractuels.

aisément montrer que la proposition ne relève pas du Nous admettons le bien-fondé d'un minimum de 3

niveau constitutionnel. semaines de vacances, parce qu'il se borne à prendre acte

Au demeurant, la Confédération n'a pas pouvoir de légiférer d'une situation de fait et qu'il ne tente pas, par le biais

au sujet des employés et des fonctionnaires cantonaux et d'une disposition légale, d'anticiper sur les conclusions de

communaux. Si la mesure proposée était adoptée, elle por- la politique contractuelle plus avantageuse. Les conven-

terait gravement atteinte à la souveraineté cantonale. Il tions collectives permettent l'augmentation de la durée des

n'est pas intéressant de rappeler que vingt-trois cantons vacances, mais tiennent compte des données fondamen-

sur ving"-quatre qui ont répondu à la procédure de consul- tales et des aspects particuliers de chaque situation. Une

tation, cnt rejeté la mesure proposée. Doit-on ici encore réglementation légale excessive conduirait tout simplement

prendre un chemin que le fédéralisme élémentaire nous à une mise en péril de la politique contractuelle que nous

Vacances. Initiative populaire et révision du CO 863 N 22 juin 1983

soutenons. C'est pourquoi nous vous engageons à propo- schaftlicher Schwierigkeiten herbeiführen sollten. Die wirt-

ser le rejet de l'initiative et à accepter les propositions de schaftliche Leistungsfähigkeit ist bereits gefährdet durch

révision du code des obligations du Conseil fédéral. die Summe der sozialgesetzlichen Auflagen. Leistung muss

als Arbeit in der Zeit gemessen werden.

Basler: Wir haben in der letzten Session ein Milliardenpaket 3. Die Schweizerische Volkspartei bekämpft eine weitere

zur Stärkung der schweizerischen Wirtschaft geschnürt und Verbürokratisierung der Arbeitsbeziehungen. Wir brauchen

werden in der nächsten ein weiteres vorgelegt erhalten. Wir noch Flexibilität, Gestaltungsfreiraum im zu leistenden

haben in der schweizerischen Wirtschaft technische Pro- Arbeitsvolumen, und genau das werfen wir dieser Volks-

bleme, Probleme der Erneuerung und der Umstrukturie- initiative für eine Verlängerung der bezahlten Ferien, aber

rung, aber auch Absatzsorgen, denn wir sitzen auf zu auch einer allzu weitgehenden gesamteidgenössischen

hohen Kostensockeln. Diese bestehen nicht nur aus den Regelung vor. Auch wenn diese - wie Herr Renschier fest-

ausbezahlten Löhnen, sondern aus Sozialleistungen, Abga- gestellt hat - das Gesamtferienvolumen der Schweiz nicht

ben und Steuern. Alle diese Auflagen schlagen sich im wesentlich verändern würde, so werden doch die Möglich-

Preis des Produktes nieder. Diese Erzeugnisse unserer keiten im Gestalten der produktiven Arbeitszeit wiederum

Arbeit in der Welt abzusetzen, wird für uns zunehmend eingeengt. Man kann zum Beispiel den Arbeitnehmern auch

schwieriger. Die verteuerte Produktion hebt auch im Lan- mit gleitender Arbeitszeit oder der Umwandlung von Über-

desinnern die Preise der Waren und Dienstleistungen und stunden in Ferien oder mit dem Vorholen von Arbeitstagen,

damit die Lebenskosten. die zwischen Weihnachten und Neujahr fallen, entgegen-

In diese Wirtschaftslage passt die Initiative für eine Verlän- kommen. Man könnte allenfalls Dienstaltersgeschenke

gerung der bezahlten Ferien nicht, denn lohnausgeglichene umwandeln in Freizeit, man könnte auch Teilarbeitszeit

Arbeitszeitverkürzung - und um die geht es hier - führt wie- gewähren.

derum zu höheren Kosten einer effektiv noch geleisteten Aber hier ist ja die Lust zum Reglementieren grösser als die

Arbeitsstunde. Es ist doch dasselbe Problem und die glei- Vernunft. Die im Gesetzesentwurf des Bundesrates formu-

che Grössenordnung, die wir bei der Kürzung der 44-Stun- lierte Vorschrift, dass wenigstens zwei Ferienwochen

den-Woche auf 42 Stunden bei gleichbleibendem Lohn zusammenhängen müssen, sind zu hart formulierte Ver-

gesehen haben. Hier wollen die Initianten die 48 Arbeitswo- pflichtungen, es sind Paragraphen, die zum Beispiel einem

chen des Jahres auf 46 kürzen - bei unverändertem Jahres- Sportler seine persönliche Freizeitgestaltung einschränken.

gehalt. Man erkennt, dass der Bürger solche Auflagen zu recht als

Den unglaublich hohen Lohnkosten eines Arbeitstages wol- Bürokratie empfindet, dass in der arbeitsteiligen, hochspe-

len wir hier einmal nachgehen. Ich nehme dafür das Beispiel zialisierten Schweizer Wirtschaft - wie das Kollege Aregger

der allgemeinen Bundesverwaltung, weil die Zahlen für alle gesagt hat - mit ihren 100000 verschiedenen Unterneh-

überprüfbar vorliegen. Die Folgerungen gelten auch für die mungen und vielen hundert Berufen nichts schädlicher ist

Privatwirtschaft. als immer wieder gesetzliche Regelungen, die der Vielfalt

Von den 365 Tagen des Jahres haben wir nicht mehr 52 der persönlichen Anliegen ja nie gerecht werden.

Ruhetage wie früher, sondern dank der 5-Tage-Woche 4. Die SVP warnt vor der Beanspruchung des Produktivi-

deren 104. Beim Bund kommen von den verbleibenden 261 tätsfortschrittes für Einzelanliegen sozialpolitischer Art,

Tagen noch 20 Ferientage und 10 gesetzliche Feiertage in denn, auch anderenorts wird auf den künftigen Produktivi-

Abzug. Infolge Krankheit und Unfall gehen nochmals durch- tätsfortschritt hingewiesen, aus dem heraus ein Anliegen,

schnittlich 10 Arbeitstage verloren. Aber auch diese 221 wie hier eine Verlängerung der bezahlten Ferien, finanzier-

Arbeitstage haben noch Verluste infolge Militärdienst, Aus- bar sein soll. Wir machen darauf aufmerksam, dass ein

übung öffentlicher Ämter und Urlaube individueller Natur. Wettstreit entstehen wird um die Verteilung dieser

Sie sind beim Bund statistisch nicht erfasst, doch dürften - beschränkten Mehrerträge aus gesteigerter Produktivität.

wie ein Vergleich mit der Privatwirtschaft zeigt - 5 Ausfall- Zum einen sollten sie der Erneuerung, der Umstrukturie-

tage eher die untere Grenze sein. rung, der Ausbildung, eventuell auch dem Überbrücken von

Nun lesen wir im Voranschlag 1983, dass die gesamten dem Durststrecken dienen, zum anderen haben wir sozialpoli-

Arbeitgeber Bund anfallenden Personalkosten 2545 Millio- tisch noch unwahrscheinlich viel zu verkraften. Folgende

nen Franken betragen. Verteilen wir diesen Personalauf- Vorhaben sind hier beschlossen, aber noch nicht einge-

wand auf die 33 548 bewilligten Stellen, so ergibt das rund führt: Ab 1. Januar des nächsten Jahres wird das Unfallver-

76 000 Franken an durchschnittlichen Personalkosten pro sicherungsgesetz auf alle Betriebe ausgedehnt werden.

Arbeitsplatz und Jahr. Werden diese wieder auf die eben Alle Arbeitnehmer müssen betriebs- und nichtbetriebsun-

festgestellten 216 Arbeitstage eines Angestellten verteilt, fallversichert sein -, und zwar nicht nur für Heilungskosten,

so ergibt das 350 Franken pro wirklich geleisteten Arbeits- sondern auch für Lohnausfall. Ein Jahr später wird die

tag. Das sind erst die Kosten aus Lohn- und Sozialleistun- zweite Säule eingeführt, die berufliche Vorsorge somit zwin-

gen. Um zum Betriebsaufwand zu gelangen, sind noch die gend; diese Versicherungsverpflichtung ist volkswirtschaft-

Raumkosten, die Abschreibungen und das Verbrauchsma- lich gesehen von der gleichen Mächtigkeit wie die AHV/IV.

terial zu den Personalkosten zu schlagen. Müsste die Zeit In der Kommission für die Teilrevision der Krankenversiche-

auftragsweise nach aussen in Rechnung gestellt werden, rung ist bereits beschlossen worden, dass ein Lohnausfall

so kämen noch Zuschläge für Administration und Führung ab 3. Krankheitstag bis zum 720. Tag zu versichern sei.

dazu. Wir ziehen aus diesem Beispiel folgende Schlüsse: Dazu kommt die Mutterschaftsversicherung. Neben der

1. Wer gezwungen ist, die Dienstleistungen eines Betriebes Arbeitslosenversicherung, deren Taggeldhöchstzahl wir

im Stundenaufwand zu verrechnen - ich weiss, wovon ich diese Session von 180 auf 240 Tage pro Kalenderjahr aus-

spreche -, der kommt auf Ansätze, die von vielen als über- gedehnt haben, türmen sich auch die Begehren für eine

rissen angesehen werden, weil sie die Summe aller gesetzli- 10. AHV-Revision. Wer diese, zum Teil bereits beschlosse-

chen Verpflichtungen nicht mehr ersehen können, die auf nen, aber noch nicht überall in der Wirtschaft verkrafteten,

einer produktiven Arbeitsstunde lasten. Wir wehren uns neuen sozialpolitischen Anliegen überblickt, der sieht, dass

gegen eine weitere gesetzlich bedingte Erhöhung der gesamteidgenössische Lösungen für eine Verlängerung der

Arbeitskosten, weil wir im eigenen Lande dort an die bezahlten Ferien nicht auch noch über Produktivitätsfort-

Grenze der Verständigung stossen, wo im Zeitaufwand Lei- schritte bezahlt werden können.

stungen zu verrechnen sind. 5. Wir wollen uns überlegen, wie überhaupt die künftige

2. Im Land mit den weltweit höchsten Löhnen, aber den Arbeitswelt unserer Gesellschaft zu gestalten ist, wenn die

geringsten Bodenschätzen, im Land, das wie.kein anderes vorhandene Arbeit auf möglichst Viele zu verteilen ist. Wir

darauf angewiesen ist, Güter und Dienstleistungen auszu- haben die Kinderarbeit dank sozialpolitischer Vorstösse im

führen, ist eine landesweit wirksame Erhöhung der Stun- letzten Jahrhundert beseitigt. Statt dessen bilden wir

denlohnkosten doch das letzte, das wir in einer Zeit wirt- unsere Jugend durchschnittlich bis zum 20. Lebensjahr

22. Juni 1983 N 864 Ferien. Volksinitiative und Revision OR

aus. Mit 65 werden die Männer, mit 62 Jahren die Prauen comporte une durée minimale de 2 semaines de vacances

pensioniert. Sie geniessen durchschnittlich noch 15 pour les travailleurs en général et de 3 semaines pour les

Lebensjahre. Somit trägt ein Arbeitnehmer in der Regel jeunes de moins de 19 ans - durées que les cantons peu-

während seinen 45 Jahren Erwerbstätigkeit noch 35 vent augmenter d'une semaine - doit en effet être consi-

Lebensjahre der Jugend und des Alters. Vollziehen wir nun déré comme inadéquat et insatisfaisant et, ainsi que le

die Rechnung: Den produktiven 45 Erwerbsjahren zu 216 Conseil fédéral le dit lui-même dans son message, non

wirklich geleisteten Arbeitstagen pro Kalenderjahr, das sind conforme aux dispositions de la Convention n" 132 sur les

9720 Tage, steht eine Lebensdauer von durchschnittlich 80 congés annuels payés de l'Organisation internationale du

Jahren zu 365 Tagen pro Jahr gegenüber, also 29 200 Tage. travail, que la Suisse n'a, pour cette raison, même pas pu

Somit ist die Zahl der erwerbstätigen Arbeitstage im Durch- ratifier. Il est vrai, et cela a déjà été dit, que dans la pratique,

schnittsleben unserer heutigen Angestelltengesellschaft la situation est heureusement différente. Les conventions

nur ein Drittel der effektiv gelebten Tage. Daher wird es, collectives et les lois cantonales prévoient en général, à

Kollege Renschier, immer schwieriger, ja unmöglich, bei part quelques exceptions, un régime bien plus favorable.

gleichbleibendem Lebensstandard die Lebensarbeitszeit Malgré cela, ce régime est encore insatisfaisant et inadé-

noch weiter zu kürzen. Wenn wir es dennoch tun, so verteu- quat au regard de l'évolution économique et technologique

ern wir die Arbeit derart, dass der Druck, sie wegzurationali- dans le monde du travail.

sieren, noch weiter ansteigt, die Arbeitslosigkeit also Les raisons qui militent en faveur d'une nette amélioration

zunimmt. du régime des vacances sont donc évidentes et je me bor-

Wir folgern daraus, dass wir mit Forderungen für verkürzte nerai à citer les principales d'entre elles puisqu'elles ont été

Arbeitszeit bei gleichbleibendem Lohn, also erhöhten Lohn- déjà développées par d'autres de nos collègues. En pre-

kosten pro Arbeitsstunde, keine bessere Arbeitsverteilung mier lieu, il s'agit des nouvelles conditions de travail dans

erreichen werden und die Arbeitslosigkeit nicht beseitigen l'industrie moderne (technologies compliquées, rythmes de

können. Nachdem es aber nicht möglich sein wird, gesamt- travail toujours plus intenses, monotonie du travail) qui

schweizerisch gleichsam auf dem Gesetzesweg Lohnkür- entraînent, comme le prouvent divers rapports publiés à ce

zungen zu deklarieren, braucht die Wirtschaft Spielraum an sujet, des tensions et des efforts sur le plan psychologique

allen Orten, um angepasste Lösungen zu finden. Lassen wir et par conséquent un besoin accru de repos. Cela est vrai

doch die Arbeit auch ein Mittel zur Lebenserfüllurg sein pour tous les travailleurs, mais en particulier, il faut le rap-

und nicht nur ein Übel, das es gesetzlich zu reduzieren gilt. peler, pour les travailleurs plus âgés. Quant aux jeunes tra-

Lassen wir für den Anpassungsdruck zur Verteilung der vailleurs, une extension de la durée des vacances s'impose

vorhandenen Arbeit auch einen Freiraum, indem wir in car il faut leur offrir la possibilité de faire d'autres expé-

guten Zeiten den Arbeitsmarkt spielen lassen und in riences en dehors du travail et aussi pour une raison

schlechten nach angepassten Lösungen für die einzelnen d'équité, pour rapprocher leur statut de celui de leurs collè-

Branchen und Betriebe suchen. Gesetzliche Regelungen gues étudiants.

erschweren das, sie sind uniform, sie schränken den Spiel- En deuxième lieu, il convient de mieux tenir compte du

raum für gestaltbare Einzellösungen ein. désir, toujours plus fort, des travailleurs en général de dis-

Die SVP ;ehnt aus all diesen Gründen die Volksinitiative für poser de plus de temps libre, même sous forme de

eine Verlängerung der bezahlten Ferien ab, aber auch alle vacances, pour exercer d'autres activités facilitant la

Anträge, die über den bundesrätlichen Vorschlag zur Revi- détente et la déconcentration. En outre, et bien que cet élé-

sion der Ferienregelung hinausgehen. ment joue un rôle mineur, presque marginal, s'agissant des

vacances, on ne doit pas oublier l'effet positif qu'aurait

M. Carobbio: Le principe d'une réduction de la durée du l'extension de la durée des vacances sur l'évolution du

travail tant par la voie de la modification de l'horaire hebdo- marché du travail. C'est pourquoi nous ne pouvons pas du

madaire que par celle de l'abaissement de l'âge donnant tout souscrire aux préoccupations du Conseil fédéral et

droit à la retraite ou de celle de l'allongement de la durée surtout des porte-parole des partis bourgeois qui m'ont

des vacances reçoit l'appui complet du groupe du Parti du précédé, qui tous, sans nier l'opportunité d'une modifica-

travail, du Parti socialiste autonome et des Organisations tion des dispositions légales visant l'harmonisation du

progressistes. régime légal des vacances à la situation réelle, demandent

Nos partis se sont toujours battus pour réaliser ce postulat qu'elle soit faite avec prudence et modération. La prudence

tant sur le plan législatif que sur le plan contractuel. Je rap- et la modération ne se justifient pas du tout si l'on consi-

pelle que nos partis ont été les promoteurs des initiatives dère la situation actuelle et surtout eu égard aux requêtes

relatives à la semaine des quarante heures et à la fixation des promoteurs de l'initiative, qui, il faut bien le reconnaître,

de l'âge de la retraite à 60 ans pour les hommes et à 58 ans sont très modérées.

pour les femmes. Malheureusement, les initiatives n'ont pas Quant au principe, nous n'hésitons pas pour notre part:

trouvé grâce devant le peuple, à cause, évidemment, de nous sommes favorables à l'amélioration du régime des

l'opposition des partis bourgeois mais aussi, hélas! du man- vacances telle qu'elle est demandée par les promoteurs de

que d'enthousiasme des syndicats pour cette initiative et l'initiative, mais, comme on l'a dit, ce n'est pas tant le prin-

de leurs mauvais calculs. cipe qui est en cause que les moyens envisagés pour le tra-

Ce sont encore nos partis qui ont lancé avec succès la nou- duire dans les faits. Faut-il procéder par voie constitution-

velle initiative en faveur de l'abaissement de l'âge de la nelle, comme le demandent les auteurs de l'initiative, ou par

retraite à 62 ans pour les hommes et à 60 ans pour les la voie d'une modification du code des obligations, comme

femmes, initiative qui sera examinée prochainement par le le propose le Conseil fédéral? Il faut dire que l'une et l'autre

Parlement, et nos partis soutiendront activement l'initiative solution sont valables mais il me semble qu'il faut soutenir

en faveur de la semaine des 40 heures dont l'Union syndi- l'initiative.

cale suisse prévoit le lancement. D'abord parce que l'introduction de la réglementation pro-

Il est donc évident que notre groupe soutient avec convic- posée par les auteurs de l'initiative sur le plan constitution-

tion les divers points de l'initiative en discussion, comme il nel aurait, en plus des avantages évoqués par le collègue

l'a fait lors de la récolte des signatures, bien que les promo- Renschler, celui de fixer clairement et définitivement la

teurs aient refusé de le faire unitairement. Nous sommes durée minimale des vacances à 4 semaines pour tous les

convaincus, comme d'autres de nos collègues du reste - et travailleurs du secteur privé et du secteur public et à 5

je me réfère en particulier à l'intervention du collègue semaines pour les travailleurs de moins de 20 ans et ceux

Renschler, avec qui je suis complètement d'accord - de plus de 40 ans. Ainsi sera fixé d'une manière claire le

qu'une amélioration du régime des vacances tant dans régime des vacances et cela me semble important. Une fois

l'économie privée que dans le secteur public non seule- que ces règles seront ancrées dans la constitution, la porte

ment se justifie, mais encore s'impose. Le régime légal en restera toujours ouverte pour aller plus loin sur le plan

vigueur tel qu'il est fixé dans le code des obligations et qui conventionnel et législatif cantonal.

Vacances. Initiative populaire et révision du CO 865 N 22 juin 1983

On a dit que cela restreindrait par trop l'autonomie canto- eine allgemein verpflichtende Festsetzung auf diese drei

nale. Je crois que c'est là un aspect secondaire du pro- Wochen rechtfertigt.

blème si l'on considère l'avantage que constitue la fixation Eine Minderheit der Fraktion erachtet es mit der 11 zu 11

dans la constitution de durées de vacances minimales pour «Mehrheit» der Kommission als angebracht, heute, zwölf

tous les travailleurs, tant du secteur privé que du secteur. Jahre nach der letzten Festlegung, diesen Anspruch für

public. sämtliche Arbeitsverhältnisse bereits zu verdoppeln, also

Pour toutes ces raisons, notre groupe se prononce en von zwei auf vier Wochen festzulegen. Dabei ist zu beach-

faveur de l'initiative et appuiera donc, lors de la discussion ten, dass bei einer grossen Überzahl der Gesamtarbeitsver-

de détail, la proposition de minorité du collègue Renschler. träge die Ferienskalen mit drei Wochen beginnen. Bei einer

Pour ce qui concerne la modification du code des obliga- Grosszahl von Arbeitsverhältnissen im Gewerbe und in der

tions (arrêté B) qui, je le répète, n'est apparemment pas en Landwirtschaft verhält es sich gleich, es werden drei

contradiction avec une modification de l'article constitution- Wochen Ferien gewährt. Erst nach Erreichen einer gewis-

nel, nous prenons acte du fait qu'elle poursuit le même sen Anzahl Dienstjahre oder einer Altersstufe werden vier

objectif, c'est-à-dire la modification du régime actuel tel Wochen und mehr gewährt.

qu'il est fixé par le code des obligations, mais, je le sou- Es kann niemals Aufgabe einer Mindestferienregelung des

ligne, elle le fait d'une manière trop modérée, tout au moins Bundes sein, und dies vor allem in der heutigen wirtschaft-

dans la formulation du Conseil fédéral, par rapport aux exi- lich unsicheren Zeit, durch Gesetz vier Wochen Ferien für

gences actuelles des travailleurs. C'est ainsi que, si nous jedermann zu dekretieren und damit nicht auf die wirt-

voterons en priorité en faveur de la recommandation au schaftlichen Möglichkeiten der sehr verschieden gelagerten

peuple et aux cantons d'accepter l'initiative, dans le cadre Erwerbszweige Rücksicht zu nehmen. Die Mindestregelung

de la discussion de l'arrêté B modifiant le code des obliga- der Beamtenschaft und einiger florierender Wirtschafts-

tions, nous soutiendrons les propositions des minorités, qui zweige kann nicht für die Wirtschaft als Ganzes wegleitend

se rapprochent davantage de l'initiative, c'est-à-dire celles sein. Weitergehende Lösungen sollen auch in Zukunft

qui visent à fixer la durée minimale du travail à 4 semaines durch Einzel- und Gesamtarbeitsverträge massgeschnei-

au moins pour tous les travailleurs et à 5 semaines au dert getroffen werden. Die Mindestferien für jugendliche

moins pour les travailleurs de plus de 40 ans et pour les Arbeitnehmer und Lehrlinge erachtet die Mehrheit der Frak-

jeunes travailleurs, avec possibilité pour les cantons d'éten- tion mit neu vier Wochen als angemessen, selbstverständ-

dre ces durées minimales. En particulier, nous sommes lich mit der Ermächtigung an die Kantone wie bisher, diese

convaincus qu'il est important de prolonger les vacances Dauer um eine Woche, also auf fünf Wochen, zu erhöhen.

pour les travailleurs plus âgés, à un minimum de 5 Eine allfällige Erhöhung der Feriendauer bereits mit dem

semaines. Mais je le répète, il est très important d'améliorer 50. Altersjahr soll ebenfalls dem Vertragsrecht vorbehalten

la situation en ce qui concerne les jeunes travailleurs, les bleiben und nicht Gegenstand einer Mindestferienregelung

apprentis en particulier. Nous sommes de l'avis que la des Bundes werden.

concession de 5 semaines pour ces apprentis est un acte Zur Frage der Gewährung zusammenhängender Ferien

de justice et d'équité envers des jeunes qui, sous plusieurs werde ich bei der Detailberatung kurz Stellung nehmen.

aspects, sont déjà discriminés par rapport à leurs collègues

du même âge. Jaeger: In der Debatte zur Ferieninitiative im Plenum des

En conclusion, notre groupe se prononce en faveur de l'ini- Nationalrates haben sich in etwa die drei ähnlichen Diskus-

tiative et votera donc la proposition de minorité puis sou- sionsschwerpunkte herauskristallisiert wie bereits in der

tiendra le cas échéant les propositions de minorité de vorberatenden Kommission.

l'arrêté B, plus avancées. Ein erster Diskussionspunkt: Wird der Verhandlungsspiel-

raum bei Gesamtarbeitsverträgen durch eine Regelung des

Huggenberger: Die Volksinitiative mit gegen 123000 Unter- Mindestferienanspruches beeinflusst? Zweiter Diskussions-

schriften zeigt, dass das Werben mit mehr oder um mehr punkt: die arbeitsmarktpolitischen Aspekte. Dritter Pro-

Ferien stets Früchte trägt. Die CVP-Fraktion vertritt die blemkreis: die politischen und verfassungsrechtlichen

Ansicht, dass die Mindestferienregelung den heutigen Aspekte der Regelung des Mindestferienanspruches. Ich

Gegebenheiten angepasst werden muss, aber nicht in möchte versuchen, zu diesen drei Diskussionspunkten

einem Verfassungsartikel, für dessen Änderung es wieder einige Anmerkungen im Namen unserer Fraktion anzubrin-

ein Stände- und Volksmehr brauchte, und zudem nicht in gen.

einem derart weitgehenden Masse, wie das mit der Initiative Herr Aregger hat die Meinung vertreten, die Ferieninitiative

angestrebt wird. Damit stimmen wir dem Bundesbeschluss beschneide den Spielraum der Sozialpartner zu stark. Diese

zu, welcher beantragt, die Volksinitiative zur Verwerfung zu Argumentation wäre meines Erachtens dann zutreffend,

empfehlen. wenn die Initiative tatsächlich wesentlich über die derzeitige

Hingegen ist die Notwendigkeit der Erweiterung der Min- Realität hinausginge. Dies ist aber, wenn man das sachlich

destferienregelung im Arbeitsvertragsrecht des Obligatio- und wissenschaftlich analysieren würde, nun ganz einfach

nenrechts unbestritten. Die CVP stimmt weitgehend den nicht der Fall. Die Initiative stellt eher eine Anpassung des

Anträgen des Bundesrates zu. Änderungsanträge betreffen Rechtszustandes an die heutige Wirklichkeit'dar, weitge-

die altersmässige Gleichstellung von jugendlichen Arbeit- hend wenigstens. Daraus ergibt sich, dass die Initiative den

nehmern und Lehrlingen mit gleichem Ferienanspruch bis Verhandlungsspielraum der Sozialpartner zumindest auf

zum 20. Altersjahr. mittlere Sicht sicher nicht einschränken würde. Sollte aber

Für die Frage, inwieweit Ferien zusammenhängend zu im privatwirtschaftlichen Bereich die Regel am Anfang tat-

beziehen bzw. zu gewähren seien, schlagen wir eine Mittel- sächlich noch zu gewissen Verschiebungen führen, so halte

lösung zwischen dem Antrag des Bundesrates und demje- ich das keineswegs für negativ. Wir sind nämlich der Mei-

nigen der Kommission vor. Diese Änderungen figurieren in nung, dass der Unterschied etwa zwischen dem öffentlich-

den von mir schriftlich formulierten Anträgen, die ich als rechtlichen und dem privatrechtlichen Anstellungsverhältnis

Folge der mehrheitlich gefassten Fraktionsbeschlüsse ein- ohnehin eher abgebaut werden sollte, was man gerade

gereicht habe. auch mit dieser Initiative machen könnte. Die geltende

Eine deutliche Mehrheit unserer Fraktion spricht sich für die Regelung, die im OR weit hinter der Realität des öffentli-

Erhöhung des Mindestferienanspruchs der Arbeitnehmer chen Arbeitsverhältnisses zurücksteht, fordert aber noch

von bisher zwei auf drei Wochen Ferien aus. Gegenüber diesen Unterschied.

den im Jahre 1971 im neuen Arbeitsvertragsrecht des OR Zum zweiten Problembereich, zu den arbeitsmarktpoliti-

festgelegten zwei Wochen entspricht der Antrag des Bun- schen Aspekten: Da teile ich die Ansicht von Herrn Basler,

desrates immerhin einer Erhöhung um 50 Prozent. Drei dass es heute viele verschiedene Faktoren gibt, welche den

Wochen Ferien haben sich als Mindestanspruch in den letz- Spielraum der Verteilung des wirtschaftlichen Zuwachses

ten zwölf Jahren weitgehend eingebürgert, so dass sich einengen. Ich denke dabei etwa an die indirekte Besteue-

22. Juni 1983 866 Ferien. Volksinitiative und Revision OR

rung, an Auslandeinflüsse und viele weitere Faktoren. Dass sche, die geistige Belastung eindeutig zugenommen, den-

sich dies alles unmittelbar auf die Wirtschaft auswirkt, lässt ken wir nur an jene wachsende Zahl von Arbeitnehmern, die

sich auch ökonomisch nachweisen. Auf der anderen Seite heute vor dem Bildschirm arbeiten müssen, eine Tätigkeit,

muss aber doch zur Kenntnis genommen werden, class in die doch einiges an Stress mit sich bringt. Auch hier meine

den letzten Jahren ein realer Produktivitätszuwachs erzielt ich, dass eine Verlängerung der Ferien einen gewissen Aus-

werden konnte, welcher im Durchschnitt 1 Prozent betrug. gleich schaffen könnte. Es gibt sicher Arbeitnehmer - das

Diese Berechnung berücksichtigt bereits die Arbeitszeitver- gebe ich zu -, die die zusätzlichen Ferien nicht zur Erho-

kürzungen der letzten Jahre, so dass der Produktivüätszu- lung, sondern für Schwarzarbeit verwenden würden; aber

wachs sich in realen Lohnverbesserungen hätte auswirken das sind doch nach meiner Auffassung sicher eher die ver-

müssen, ich räume allerdings ein, das ein Teil dieses Pro- werflichen Ausnahme- und Einzelfälle.

duktivitätszuwachses durch Auslandeinflüsse - ich habe Nun wurde die Initiative insofern kritisiert - und diese Kritik

das bereits erwähnt -, zum Beispiel durch die Verteuerung muss ich teilen -, dass man sagte, dass der verfassungs-

von importierten Vorleistungen, weggefressen wurde. Ein mässige Weg nicht der richtige Weg wäre, um den Problem-

Teil ist aber verblieben, und dieser wurde nicht in Form von kreis zu lösen. Andererseits muss man natürlich die Initian-

Reallohnerhöhungen weitergegeben. Es stellt sich nun die ten begreifen; sie hatten keinen anderen Weg. Wir haben

Frage, wie die Entwicklung weitergehen soll. Herr Basler keine Gesetzesinitiative. Ich betrachte es daher als um so

ging davon aus, dass in Zukunft weniger zu verteilen sein wichtiger, dass wir die Gelegenheit ergreifen, auf gesetzli-

werde, dass also der Spielraum kleiner werde. Das würde cher Ebene einen materiell akzeptablen Gegenvorschlag zu

aber heissen, dass die Produktivität real abnehmen müsste, schaffen. Ich bin der Auffassung, dass die OR-Revision, wie

und das halte ich - und nicht nur ich - für völlig unwahr- sie vom Bundesrat vorgeschlagen wird, dem Anliegen in

scheinlich. Ich glaube vielmehr, dass der technologische keiner Weise entgegenkommt und deshalb auch nicht im

Fortschritt weitergehen wird. Eine andere Frage ist die des geringsten als Gegenvorschlag zur Volksinitiative betrach-

wirtschaftlichen Wachstums, welche nicht unmittelbar mit tet werden kann. Ich möchte mich daher im Namen der

der Produktivitätssteigerung in Zusammenhang gebracht Fraktion stark machen für die Mehrheitsanträge der Kom-

werden darf. mission, mit denen versucht wird, den Anliegen der Initian-

Nun wissen wir, dass bei gleichbleibendem Arbeitspotential ten materiell entgegenzukommen und eine etwas andere,

und aufgrund des Produktivitätsfortschrittes und rückläufi- weniger weitgehende Differenzierung gesetzlich zu veran-

gem Arbeitsplatzangebot die vorhandene Arbeit auf lange kern, um so auch den verfassungsrechtlichen Einwänden

Sicht anders verteilt werden muss. Natürlich stellt sich hier Rechnung zu tragen. Nach meiner Auffassung ist das Prin-

auch die Frage der Kosten. Aber auf der anderen Seite zip der vier Wochen Minimalanspruch auf Gesetzesstufe zu

müssen wir einfach sehen: wir haben nur die Wahl zwischen verankern (vier Wochen Minimalanspruch, fünf Wochen für

einer Zunahme der Arbeitslosigkeit oder einer weiteren Ver- die Jugendlichen und Lehrlinge bis zum 20. Altersjahr). Das

kürzung der Arbeitszeiten. Man wird sich dann mit Bezug ist der Kerngedanke der Kommissionsmehrheit. Bis jetzt

auf die Kostenfolgen fragen müssen: Was kostet betriebs- hat sich noch kein Fraktionssprecher für die Mehrheit der

wirtschaftlich, aber auch volkswirtschaftlich mehr, einige Kommission eingesetzt. Ich möchte dies hier mit allem

Tage mehr Ferien oder wachsende Zahlen von Arbeitslo- Nachdruck tun; denn dieser Vorschlag hat weitere Vorteile

sen, die auch wieder ihre Anforderungen an das soziale neben denen, die ich bereits genannt habe.

Sicherheitsnetz stellen. Es ist zunächst einmal darauf hinzuweisen, dass es bei

Es wird oft gesagt, es handle sich um eine Milchbüchlein- unserem Gegenvorschlag keineswegs darum gehen kann,

rechnung, wenn man mit Arbeitszeitverkürzungen die vom Parlament, von der Gesetzgebung her eine Lokomotiv-

Arbeitslosigkeit bekämpfen wolle, Herr Basler hat ebenfalls rolle zu spielen, sondern es geht weitgehend darum, den

darauf hingewiesen. Ich gebe durchaus zu, dass in dieser bereits bestehenden Zustand zu sanktionieren. 19 Kantone

Kritik ein gewisser Kern Wahrheit steckt, aber in dieser all- haben bereits vier Wochen für das öffentliche Personal; hier

gemeinen Form ist sie schlicht und einfach nicht akzepta- geht es einfach um eine Annäherung der Situation der

bel, sie ist unsachlich, sie trifft nicht zu. Man muss nämlich Arbeitsverhältnisse des öffentlichen und des privatwirt-

zwischen den verschiedenen Formen der Arbeitslosigkeit schaftlichen Personals. Wir wissen auch, dass mindestens

unterscheiden. Sicherlich kann man mit einer Arbeitszeit- 80 Prozent der Gesamtarbeitsvertragsunterstellten diese

verkürzung und auch mit einer Verkürzung der Jahresar- Regelung bereits heute haben. Es geht also lediglich

beitszeit die konjunkturelle und die strukturelle Arbeitslo- darum, den realen Verhältnissen bei der Ferienregelung im

sigkeit nicht bekämpfen. Gesetz eine gewisse Garantie zu geben und sie abzusi-

Eine andere Frage ist aber die, ob es mit solchen Massnah- chern. Wenn die Mehrheit der Kommission durchdringen

men nicht möglich sein wird, die auf uns zukommende tech- würde, könnten die Initianten ihre Initiative zurückziehen;

nologische Arbeitslosigkeit zu verhüten. Und diese techno- meiner Auffassung nach müssten sie es auch tun, denn ich

logische Arbeitslosigkeit, die heute noch relativ gering ist, glaube mit unserem Gegenvorschlag ist materiell das

wird auch bei uns immer grössere Ausmasse annehmen. erreicht, was in der gegenwärtigen Situation in diesem Par-

Wir werden heute Entscheidungen treffen müssen, um lament überhaupt durchgesetzt und politisch realisiert wer-

gerade diesem Phänomen, das erst in Zukunft auf uns den kann. Wenn sich die Mehrheit des Rates dem Kommis-

zukommen wird, entgegenzutreten. Die Ferienverlängerung sionsmehrheitsbeschluss aber widersetzen würde, bin ich

ist ganz sicher ein Mittel zur Bekämpfung dieses ernst zu andererseits davon überzeugt, dass an der Initiative festge-

nehmenden Phänomens. halten würde. Ich möchte Sie bitten, sich doch genau zu

Immer wieder hört man auch den Einwand, wir seier in der überlegen, ob eine solche Initiative mit einem derart mage-

Schweiz eine Insel der Vollbeschäftigung. Das ist eine Art ren und nichtssagenden Gegenvorschlag wie dem bundes-

der Beschwichtigung, die nun kurzsichtig ist und die in kei- rätlichen eine Chance hat oder nicht. Ich bin der Auffas-

ner Weise lange Bestand halten wird, denn wir müssen uns sung, dass sie eine Chance hat; sie wird - ähnlich wie sei-

doch im klaren sein, dass auf der einen Seite ein Teil unse- nerzeit die Preisüberwachungsinitiative - in einer Volksab-

rer Arbeitslosigkeit statistisch verschleiert wird und dass stimmung mit einem grossen Erfolg rechnen können. Davon

wir auf der anderen Seite einen grossen Teil unserer bin ich überzeugt, und ich bin deshalb der Meinung, dass

Arbeitslosigkeit sozusagen ins Ausland zurücktransferieren es geschickt und klug wäre, wenn wir den Initianten einen

konnten. Auch wir haben einen Verlust an Erwerbsplätzen, echten Schritt entgegenkommen würden.

auch wir naben einen Verlust an Beschäftigung zu verzeich- Man wird immer sagen, die Zeit sei ungünstig. Ökonomisch

nen. seien wir jetzt - Herr Basler hat darauf hingewiesen - nicht

Und dann kommt noch die Frage im Zusammenhang mit der in der Lage, einen Schritt in Richtung einer echten Besser-

Arbeitsplatzgestaltung. Es wird immer wieder gesagt, heute stellung des Arbeitnehmers zu tun. Herr Basler, die Zeit ist

sei der Arbeitsplatz physisch weniger belastend. Das mag immer ungünstig, immer! Einmal spricht man vom Infla-

wohl stimmen, aber demgegenüber hat doch die psychi- tions-, ein anderes Mal vom Kostendruck. Aber so wie

Vacances. Initiative populaire et révision du CO 867 N 22 juin 1983

heute die ökonomische Wetterlage mittel- und langfristig eine 5. Ferienwoche für Lehrlinge und jugendliche Arbeit-

aussieht, war der Zeitpunkt schon lange nicht mehr so gün- nehmer - mich nun speziell diesem meines Erachtens vor-

stig wie jetzt, so dass wir es aus dieser Sicht durchaus ver- rangigen Anliegen widmen werde.

antworten könnten, dem Arbeitnehmer eine echte Besser- Warum ist es ein zentrales Anliegen, und wie regeln die

stellung zu bringen und zugleich ein politisches Problem so Initiative und der indirekte Gegenvorschlag des Bundesra-

zu lösen, wie es einem Parlament ansteht. tes diese Frage? Einmal dürfen wir feststellen, dass nur

sehr selten in privatrechtlichen Arbeitsverträgen den Lehr-

M. Darbellay: On a rappelé ici à maintes.reprises la relation lingen mehr Ferien zugesprochen werden, als das im

directe entre les vacances - de bonnes vacances, dirais-je Gesetz festgelegte Mass. Das ist bei anderen Alterskatego-

- et la qualité de vie, je n'y reviendrai donc pas. Il est normal rien anders, wo zum Beispiel Gesamtarbeitsverträge bedeu-

que la Confédération soit habilitée à légiférer à ce sujet. Elle tende Verbesserungen über die gesetzliche Feriendauer

a usé de ce droit la dernière fois en 1966, il y a donc bientôt hinaus bringen können. Es ist deshalb nicht richtig, wenn

vingt ans; depuis, pas mal de changements sociaux et éco- Herr Basler von Gestaltungsfreiheit in diesem Sinne spricht.

nomiques sont intervenus et il est temps de revenir sur la Diese Gestaltungsfreiheit wird einfach nicht ausgenützt.

question. Nous sommes confrontés aujourd'hui à un choix: Man bleibt beim gesetzlichen Mindestmass von vier

nous légiférons soit au niveau de la constitution, soit au Wochen, vor allem im Bereich der Lehrlingsferien. Es wäre

niveau de la législation. Je penche personnellement pour le am sinnvollsten, bundesrechtlich einheitlich eine Verlänge-

deuxième volet de l'alternative. En'effet, fixer un nombre de rung der Ferien für Lehrlinge und Jugendliche anzustreben.

jours de vacances n'est pas du niveau constitutionnel. L'ini- Das war auch das Anliegen meiner Motion von 1981. Die

tiative qui nous est présentée présente en outre quelques bisherige Regelung nämlich, wonach es den Kantonen frei-

graves défauts. Ainsi, l'on demande de généraliser les 5 steht, die Mindestdauer von drei auf vier Wochen Ferien zu

semaines de vacances à partir de 40 ans. C'est très diffé- verlängern, hat gerade unter den Jugendlichen viele Jahre

rent de ce que contiennent aujourd'hui les conventions col- zu stossenden Unterschieden und damit zu berechtigtem

lectives. Dans la plupart des cas, l'âge pour les 5 semaines Unmut geführt. Ich erinnere in diesem Zusammenhang

de vacances est fixé à 50 ou à 55 ans. Le rôle de la loi n'est daran, dass beispielsweise noch 1980 die Kantone Appen-

pas seulement d'entériner ce qui existe, c'est aussi de don- zell-lnnerrhoden, Graubünden, Nid- und Obwalden den

ner le petit coup de pouce supplémentaire, mais ce n'est en Lehrlingen nur drei Wochen Ferien zubilligten, alle übrigen

tout cas pas de se distancer par trop de ce qui existe. Kantone gingen auf das gesetzliche Mindestmass von vier

D'autre part, la disposition transitoire prévoit l'entrée en Wochen, und es ist durch nichts begründet, wenn es zufäl-

vigueur immédiate. C'est une disposition rigide qui est lig in drei, vier Kantonen Lehrlinge gibt, die eine Woche

d'autant plus difficile à admettre que les temps actuels ne weniger Ferien haben als in der übrigen Schweiz. Wenn wir

sont pas des plus faciles. jetzt die Gelegenheit haben, diesen Idealzustand zu errei-

Je me prononcerai donc en faveur de la modification du chen, die Feriendauer einheitlich für die ganze Schweiz von

code des obligation. Or, là le problème majeur qui se pose vier auf fünf Wochen zu erhöhen, dann sollten wir das auch

est celui-ci: le Conseil fédéral propose 3 semaines, la majo- tun.

rité de la commission, 4 semaines de vacances pour tout le

Das Hauptargument aber, weshalb ich mich für diese fünf

monde.

Wochen Ferien für jugendliche Arbeitnehmer einsetze, ist

Il s'agit de voir ce qui existe aujourd'hui. D'abord, pour ceux

die starke Benachteiligung gegenüber den Mittelschülern,

qui ne sont pas soumis au code des obligations: tous les

welche bekanntlich 12 bis 13 Wochen Ferien haben. Lehr-

employés de la Confédération et tous les employés soumis

linge tragen heute eine Doppelbelastung. Sie haben einer-

à la loi sur le travail ont, depuis le 1er janvier 1981 ou depuis

seits die berufliche Belastung und andererseits einen

le 1er janvier 1983, 4 semaines de vacances. La plupart des

immer anspruchsvolleren Unterricht. Wir kennen alle den

•cantons ont aussi instauré pour leur personnel les 4

Strukturwandel, der im Gang ist, die gesteigerten Anforde-

semaines de vacances, sept sont mentionnés dans le mes-

rungen beispielsweise durch die Einführung der Mikroelek-

sage avec 3 semaines de vacances au minimum. Le canton

tronik in einzelnen Berufszweigen, die sich auch auf die

du Valais a entre-temps passé à 4 semaines et vous remar-

Ausbildungsprogramme auswirken. Die längere Ferien-

quez que les autres - Schaffhouse, Schwyz, Neuchâtel,

dauer der einen Hälfte der Jugendlichen im Vergleich zur

Unterwald et Lucerne - accordent 3 semaines de vacances

anderen Hälfte der Jugendlichen ist durch nichts gerecht-

jusqu'à l'âge de 25 ou de 30 ans. Cela veut dire que plus

fertigt, und wenn wir jetzt diesen Unterschied ein bisschen

des 99 pour cent des employés des cantons ont aussi 4

egalisieren könnten, dann sollten wir das in vollem Umfange

semaines de vacances.

tun.

En ce qui-concerne les personnes soumises au code des

obligations, comme on l'a relevé tout à l'heure, un bon nom- Für Lehrlinge und jugendliche. Arbeitnehmer ist eine

bre de conventions collectives prévoient encore 3 semaines erhöhte Feriendauer aber auch wegen des abrupten Ferien-

de vacances au minimum mais il faut constater que, ces wechsels nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit

dernières années, de nombreuses conventions ont passé gerechtfertigt. Denn die Umstellung von den 12, 13 Wochen

de 3 à 4 semaines pour tous. Et pour celles qui gardent im 16. Altersjahr auf die vier Wochen, wie sie heute für Lehr-

encore les 3 semaines de vacances, il s'agit d'une petite linge gelten, ist einfach viel zu rigoros und auch aus medizi-

minorité de travailleurs dans leurs premières années de ser- nischen Erwägungen nicht am Platz.

vice. Donc là aussi, les 3 semaines représentent une petite Ich komme zum Schluss. Die Initiative löst die Forderung

minorité. auf gerechte Weise, indem sie den Lehrlingen und den

Par conséquent, au moment où nous légiférons, il faut faire jugendlichen Arbeitnehmern fünf Wochen Ferien zuspricht.

le petit pas supplémentaire qui implique que nous allions Der Bundesrat, unterstützt durch einen Teil unseres Rates,

aujourd'hui à 4 semaines. C'est déjà le cas pour plus des 80 geht mit den minimal vier Wochen zu wenig weit, und er

pour cent des travailleurs. Il faut apporter aussi cette pro- bestätigt nur den heute geltenden Zustand, der ja in allen

tection sociale à tous ceux qui n'ont pas l'avantage de Kantonen bei vier Wochen liegt. Er bringt mit der Kompe-

bénéficier des conventions collectives. Il en existe encore. tenznorm an die Kantone zur Gewährung der fünften

Avec ces 4 semaines, nous laissons la marge nécessaire Woche, die ja von einzelnen Votanten als Vorteil herausge-

aussi bien pour les cantons qui peuvent compléter leur strichen wurde, nur wieder die alten Ungleichheiten, indem

législation que pour les partenaires sociaux qui ont encore eben einzelne Kantone von dieser Kompetenznorm

matière à discussion et à décision. Gebrauch machen und andere nicht. Eindeutiges Fazit: Die

Initiative ist vor allem für die jugendlichen Arbeitnehmer und

Bircher: Die Vorredner haben sich vor allem mit der Ferien- für die Lehrlinge dem bundesrätlichen indirekten Gegenvor-

berechtigung für alle Alterskategorien auseinandergesetzt, schlag weit vorzuziehen.

und Sie werden es verstehen, wenn ich - als Motionär für Ich bitte Sie, die Initiative zu unterstützen.

22. Juni 1983 N 868 Ferien. Volksinitiative und Revision OR

Robbiani: Noi svizzeri siamo pionieri nel settore della rego- den wir mit der Initiative eine Art Blankocheck unterzeich-

lamentazione legale e delle vacanze pagate. Nel 1879 la nen, weil wegen der unbeschränkten kantonalen Kompe-

Svizzera si è data le prime disposizioni legali in materia di tenz die Gefahr einer Art sozialen Wettlaufes unter gewis-

vacanze pagate. Nel 1931, più di mezzo secolo fa, il cantone sen Kantonen bestehen würde, und niemand könnte wis-

di Basilea-Città si è dotato per primo una regolamentazione sen, wo das enden würde.

legale completa in materia di vacanze. Attualmente siamo Deshalb wundert es mich eigentlich, dass Herr Jaeger vor-

agli ultimi posti in Europa, l'ha ricordato il collega Rensch- hin gesagt hat, diese Initiative würde lediglich den Ist-

ler. Leggendo a pagina 8 del messaggio («La réglementa- Zustand nachvollziehen. Es wäre auch völlig verfehlt zu

tion des vacances dans d'autres pays d'Europe.») non c'è argumentieren, dass diese Initiative nur etwa 1,5, 2 oder 2,5

di che vantarsi! Siamo un paese delle vacanze, ma delle Prozent kosten würde und dass sie damit im Durchschnitt

vacanze altrui. zu verkraften sei. Denn gerade diese Denkweise in isolier-

Il Ticino, paese di vacanze, ma anche paese operoso, il ten Problemkreisen hat doch dazu geführt, dass sich die

Ticino attraverso il suo governo è favorevole alle motiva- wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der letzten Zeit

zioni, agli obiettivi, ai contenuti dell'iniziativa. Così ha rispo- verschlechtert haben. Im einzelnen mag das alles tragbar

sto il Consiglio di Stato nel quadro della procedura di con- scheinen: ein bisschen mehr Ferien, ein bisschen Arbeits-

sultazione. Perfino la Camera di commercio del cantone zeitverkürzung, ein bisschen mehr Wust, ein'bisschen mehr

Ticino non si oppone all'aumento legale da 3 a 4 rispettiva- Lohnprozente, ein bisschen Schwerverkehrssteuer, ein bis-

mente da 4 a 5 settimane. E non perché si tratti di jn pre- schen Preisüberwachung, ein bisschen Emmissionsabgabe

mio, ma perché - si legge nella risposta alla procedura di usw. Plötzlich ist man dann aber erstaunt, dass der Lastesel

consultazione firmata dal Consiglio di Stato, perché è una Wirtschaft zu bocken beginnt und die Summe dieser klei-

esigenza. Una esigenza dettata dai ritmi di lavoro e una esi- nen Salamischeiben nicht mehr zu tragen in der Lage ist,

genza sopportabile strutturalmente ed economicamente. dass die Gewinne schrumpfen und dass die Eigenfinanzie-

Se l'iniziativa è sopportabile per un cantone economica- rung schwindet. Wer ernsthaft Arbeitsplätze erhalten oder

mente debole quale è il Ticino, cadono le argomentazioni schaffen will, muss diese Zusammenhänge berücksichti-

del collega Basler. gen. Verfehlt scheint mir auch die Gleichung mehr

Costa troppo, si dice. Il maggior costo è stato calcolato Ferien = Verkürzung der Arbeitszeit = Verteilung der

nello 0,7 per cento fino al 2 per cento per azienda. Nella Arbeit auf mehr Hände = mehr Arbeitsplätze. Vor allem

documentazione ricevuta dai commissari, si legge, in un wegen zwei Faktoren ist diese Gleichung unrichtig: Erstens

documento, «que l'Institut syndical européen a évalué à 2 schmälern solche Mehrbelastungen unsere Konkurrenzfä-

pour cent environ l'augmentation des coûts résultant de higkeit auf den internationalen Märkten, und das kostet

l'octroi d'une semaine de vacances supplémentaire». La Arbeitsplätze und bringt keine Arbeitsplätze. Zweitens kön-

riforma non sconbussola neppure il nostro apparato produt- nen freigewordene Stellen durch Arbeitslose nur zum Teil

tivo: calcolata su 2 milioni e 800 mila salariati dipendenti che besetzt werden, weil diese dem Anforderungsprofil dieser

lavorano 44 ore la settimana, la settimana di vacanze in più Stellen nicht genügen. Das ist ja ein typisches Symptom

diventa 31 ore e 'A all'anno di tempo libero, ossia 1 ora di einer strukturellen Arbeitslosigkeit. Daraus resultiert das

tempo libero la settimana. Offriamo, cari colleghi, settima- scheinbare Paradoxon, dass die Länder mit der höchsten

nalmente, agli operai industriali, il tempo che i dirigenti Arbeitszeit auch die kleinste Arbeitslosenrate haben.

d'azienda si concedono quotidianamente per la pausa caffè. Ich bin natürlich mit Herrn Jaeger einverstanden, dass län-

Una pausa che anche noi parlamentari ci concediamo! Il gerfristig die Arbeitszeit sinken wird, wie sie in den letzten

diritto alle vacanze, un diritto adattato ai tempi, è una batta- 100 Jahren gesunken ist. Das Problem der technologischen

glia e il testamento politico di Ezio Canonica, Consigliere Arbeitslosigkeit hat uns seit der Industrialisierung stets

nazionale e Presidente dell'Unione sindacale svizzera. Vi begleitet.

sono interventi parlamentari del defunto Presidente Gesamtarbeitsvertrag oder Gesetz? Sie alle wissen, dass

dell'Unione sindacale svizzera all'origine dell'iniziativa popo- der Verteilungsspielraum sich in der letzten Zeit langsam

lare. Il primo risale al 7 marzo 1973. In quella mozione, Ezio gegen Null verengt hat. Dass dabei Vertragsverhandlungen

Canonica dava queste motivazioni: «La durata minima deve härter werden, ist unausweichlich und hat meines Erach-

essere aumentata, poiché giustificata dai ritmi e dalle condi- tens nichts mit Verweigerung zu tun, wie dies Herr Ren-

zioni di lavoro e di vita, poiché si tratta di un diritto e di una schier hier gesagt hat, sondern mit dem Überleben. Es ist

esigenza ad avere dei tempi lunghi e regolari di svago e di zu hoffen, dass durch Produktivitätszunahmen, Innovatio-

riposo.» Ed è stato Ezio Canonica, che ha dato una risposta nen, Verbesserung der Rahmenbedingungen, Konjunktur-

a quanti affermano ancora qui, come il collega Cavedini, che aufschwung usw. dieser Spielraum wieder wächst. Aber es

la durata, delle vacanze non va imposta con la legge, bensì ist grundsätzlich falsch, wenn der Staat den Sozialpartnern

negoziata con le trattative tra sindacati e datori di lavoro. durch Gesetze vorschreibt, wie dieser Spielraum zu vertei-

Leggo la motivazione della mozione Canonica del 1973: len ist. Die Sozialpartner sollen selber entscheiden, ob sie

«L'argument selon lequel l'allongement de cette durée des dies in Form von Reallohnerhöhungen, über eine Arbeits-

vacances risquerait de nuire à la politique contractuelle des zeitverkürzung oder über andere Leistungen tun wollen.

partenaires sociaux est réfuté. Les syndicats ne craignent Dies hat für die Gesamtwirtschaft Vorteile, indem Masslö-

nullement voir leur politique contractuelle mise en danger, sungen für beide Partner ausgehandelt werden können, die

mais considèrent qu'il est juste de développer la législation an die wirtschaftliche Lage der Betriebe angepasst sind,

cantonale et fédérale sur les dispositions minimales, au und das hilft Arbeitsplätze erhalten.

nom de l'égalité et de la solidarité avec des groupes Gerade Ferienregelungen gehören zum klassischen Betäti-

sociaux défavorisés.» Una motivazione che ci viene da un gungsfeld der Sozialpartner. Ich verstehe im Grunde

collega che rimpiangiamo, Ezio Canonica. Pertanto vi invito genommen die Gewerkschaften nicht, dass sie mit Initiati-

a dire sì all'iniziativa dell'Unione sindacale e non solo per- ven den Gesetzgeber in Trab zu setzen versuchen. Sie ver-

ché c'è n giro aria di vacanze. schenken damit meines Erachtens wertvolles Terrain, das

sie bisher alleine besetzt hielten. Wenn sich diese Tendenz

Villiger: Ich möchte mich nur zu zwei Problemen äussern, fortsetzt - ich denke auch an die 40-Stunden-lnitiative -,

nämlich zur wirtschaftlichen Tragbarkeit und zur Frage, ob dann wird die Substanz der Sozialpartnerschaft gefährdet.

Ferienregelungen in Gesamtarbeitsverträgen oder im Worüber soll man dann in Gesamtarbeitsverträgen über-

Gesetz testgelegt werden sollten. haupt noch reden? Damit wird auch die Flexibilität der Wirt-

Die Frage, was die Verwirklichung dieser Initiative kostet, ist schaft beeinträchtigt, und ich glaube, dass die Folgen

pauschal nicht zu beantworten, weil das von den individuel- davon nicht nur die Dividendenbezüger spüren werden.

len Ferianregelungen einer Branche abhängt. Sicher ist Ich folgere aus all dem, dass gesetzliche Maximalregelun-

aber, dass es Wirtschaftszweige gibt, welche derzeit die gen von Elementen der Arbeitsbedingungen grundsätzlich

Zusatzbelastung kaum zu tragen vermöchten. Zudem wür- abzulehnen sind. In diesem Sinne halte ich die Initiative für

Vacances. Initiative populaire et révision du CO 869 N 22 juin 1983

masslos und für viele Wirtschaftszweige derzeit untragbar, zugunsten von Arbeitnehmern bestmöglich im Obligatio-

und ich meine, dass sie abgelehnt werden muss. Ich emp- nenrecht zu regeln.

fehle hingegen Eintreten auf die bundesrätliche Vorlage. Sie Ich ersuche Sie, die Initative zu unterstützen, und dort, wo

legt sozial vertretbare Mindeststandards fest und zwingt Ihnen das nicht möglich ist, mindestens beim Vorschlag des

damit rückständige Branchen und Firmen zum Nachziehen; Bundesrates für eine fortschrittliche Lösung besorgt zu

mehr sollte das Gesetz nicht tun. sein.

Zehnder: Hier und anderswo brauchten wir keine Gesetze,

die Normen und Verhaltensgrenzen festlegen, wenn die Allenspach: Die Initiative verlangt vier Wochen Ferien für

Vernunft und ein Normalmassstab überall zu Hause wären. alle, fünf Wochen für Jugendliche und Lehrlinge, fünf

So ist es auch in der Ferienfrage. Wenn Sie Wert darauf Wochen für die 40jährigen und älteren. Die Initiative geht

legen, dass allenfalls die Initiative, die beste Aussichten hat, dabei über den Ist-Zustand hinaus. Das hat Herr Renschier

angenommen zu werden, zurückgezogen wird und uns ausdrücklich bestätigt, Herr Jaeger befindet sich meines

damit ein Abstimmungsverfahren erspart bleibt, dann soll- Erachtens im Irrtum, wenn er meint, dass die Initiative unge-

ten Sie jetzt politisch klug und auch fortschrittlich handeln. fähr den Ist-Zustand widerspiegle. Die Initiative geht über

Der Bundesrat hat in weiser Art einen gangbaren Weg auf- den Ist-Zustand hinaus, und damit geht sie auch über die

gezeigt. Seine Schritte sind nur etwas zu kurz und ängstlich meisten Gesamtarbeitsverträge hinaus. Das bedeutet, dass

erfolgt. Die Wirtschaftsmacht sitzt ihm auch hier - wie an die meisten bisherigen gesamtarbeitsvertraglichen Ferien-

vielen anderen Orten - zu stark im Nacken. regelungen durch die Initiative ersetzt werden. Sie treten

Ein gegenwartsgerechter Ferienanspruch' gilt heute in der gemäss klarem Wortlaut der Übergangsbestimmungen der

Regel dort, wo Gesamtarbeitsverträge bestehen, dort also, Initiative ausser Kraft. Sie werden, soweit sie nicht weiterge-

wo Arbeitgeberverbände und starke Gewerkschaften vor- hen als die Initiative, ersatzlos in den Gesamtarbeitsverträ-

handen sind, aber auch nur dort, wo die Vertragsgemein- gen gestrichen. Wir haben dann in den meisten Gesamtar-

schaft von Vernunft, gegenseitiger Achtung und entspre- beitsverträgen keine Ferienbestimmungen mehr, und es

chendem Verständnis getragen ist. Es gibt aber auch Bran- wird schwerfallen, Ferienbestimmungen wieder in die

chen und Berufsgruppen, wo diese Vorzüge nicht vorhan- Gesamtarbeitsverträge aufzunehmen, wenn sie einmal

den sind. Die Regelung der Ferien und anderer arbeits- durch das Gesetz aus den Gesamtarbeitsverträgen elimi-

rechtlicher Fragen ist darum dort nicht möglich. niert sind. Wir haben das schon einmal bei den Kinderzula-

Aus dieser Situation heraus besteht für uns die Verpflich- gen erlebt. Heute enthalten nur noch wenige Gesamtar-

tung, für die Arbeitswelt Normen festzulegen, die die säumi- beitsverträge Bestimmungen über Kinderzulagen. Es wird

gen, unwilligen und wenig vernünftigen Arbeitgeber eben- meist nur noch auf die gesetzlichen Regelungen in den

falls verpflichten, Leistungen zu erbringen, die fortschrittli- Kantonen verwiesen. Ich würde es bedauern, wenn bei den

che und weitblickende Unternehmer längst eingeführt Ferien eine ähnliche Situation eintreten müsste.

haben. Es ist darum auch falsch, in diesem Zusammenhang Es tönt zynisch, wenn Herr Renschier behauptet, der Vor-

immer wieder die Frage von Mindestnormen, von Vertrag rang der Gesamtarbeitsverträge bleibe dennoch gewahrt,

oder Gesetz, wie das Herr Villiger gemacht hat, aufleben zu man könne dann einfach über die generelle 5. Ferienwoche

lassen. Arbeitnehmer, die nicht einem Vertrag unterstellt oder über die 6. Ferienwoche verhandeln. Aus wirtschaftli-

sind und nicht die Vorteile von Gesamtarbeitsverträgen chen Gründen wird dies heute und in naher Zukunft nicht

erfahren dürfen oder können, sind nicht Arbeitnehmer zwei- geschehen können; statt einer gesamtarbeitsvertraglichen

ter oder dritter Klasse. Diese Arbeitnehmer werden aber als Regelung bleibt das Gesetz. Ähnlich wird Herr Renschier

solche abgestempelt, wenn sie in ihren arbeitsrechtlichen wahrscheinlich argumentieren, wenn durch eine. Initiative

Ansprüchen allein auf Mindestbestimmungen im Obligatio- Arbeitszeitverkürzungen gesetzlich durchgesetzt werden

nenrecht angewiesen sind und im Obligationenrecht nur sollen, wenn auch dort die gesamtarbeitsvertraglichen

Mindestnormen erhalten bleiben. Darum hier beim Ferien- Bestimmungen ausser Kraft treten müssen.

anspruch bitte keine Mindestregel, sondern die Festset- Ich mache mir Sorgen um den Weiterbestand des umfas-

zung eines gegenwärtig normalen Anspruchs! senden Netzes der Gesamtarbeitsverträge. Wegen der pre-

Zum Thema Vertrag oder Gesetz: Allein aus der Optik des kären Ertragslage sind viele Branchen heute nicht mehr in

Gewerkschafters könnte es mir recht sein, wenn die Ferien- der Lage, den gewerkschaftlichen Forderungen zu entspre-

frage und andere arbeitsrechtliche Bestimmungen gesetz- chen. Der vertragslose Zustand ist leider nichts Unbekann-

lich weit hinter den vertraglichen Vereinbarungen zurücklie- tes mehr. Je mehr der ohnehin schon geringe GAV-Spiel-

gen würden oder überhaupt nicht geregelt wären. Eine raum durch das Gesetz oder die Verfassung eingeengt

gute, fortschrittliche Regelung auf Gesetzesstufe schmä- oder ausgeschöpft wird, desto schwerer wird es in der heu-

lere nämlich - so sagen einzelne - das Erfolgserlebnis der tigen Zeit, Gesamtarbeitsverträge abzuschliessen. Die

Gewerkschaften und reduziere die Vorteile, welche die Initiative erschwert in dieser Beziehung die Gesamtarbeits-

Gesamtarbeitsverträge anzubieten in der Lage sind. Diese verträge. Deshalb bin ich auch besorgt über die Ausführun-

Ansicht ist meiner Meinung nach veraltet und von der gen von Herrn Zehnder zu dieser Frage; er sagte deutlich:

Gesinnung und der Sache her völlig falsch. Gewerkschafter wir wollen keine minimalen Ansprüche im Gesetz, sondern

sind nämlich von Natur aus keine Egoisten. Sie setzen sich wir wollen einen normalen Anspruch im Gesetz festlegen.

aus innerer Überzeugung für die Besserstellung aller Wenn Sie einen normalen Anspruch im Gesetz festlegen,

Arbeitnehmer ein. Als SP-Politiker fühle ich mich zusätzlich dann würde dies bedeuten, dass die Gesamtarbeitsverträge

verpflichtet, in dieser Richtung das möglichste zu tun und nur noch die ausserordentlichen übernormalen Ferienan-

auch für die Nichtgewerkschaftsmitglieder in diesem Falle sprüche enthalten und diesbezüglich nicht mehr die Mehr-

für eine vernünftige und gute Ferienregelung im Gesetz heit der Arbeitnehmer erfassen könnten. Wir meinen, es

besorgt zu sein. Ohnehin bleibt die Tatsache bestehen, sollte den Sozialpartnern der einzelnen Branchen und Fir-

dass Gewerkschaftsarbeit, gewerkschaftliche Vertragspoli- men überlassen werden, wie sie ihre Prioritäten in der Ver-

tik schon immer Schrittmacherarbeit war und weiterhin blei- besserung der Arbeitsbedingungen setzen wollen und set-

ben wird für die gesetzliche Fortschreibung. Nicht nur das zen müssen. Die Ferienverlängerung geniesst keineswegs

Wissen, dass es auch Arbeitnehmer gibt, die keinem in allen Vertragsgebieten erste Priorität. Oft werden eine

Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind und keinen Anspruch Verkürzung der Arbeitszeit, eine Erhöhung der Löhne oder

auf dessen Vorteile erheben können, führt zur Notwendig- ein Ausbau der sozialen Sicherheit vorgezogen. In nicht

keit, dass neben dem partnerschaftlichen Gesamtarbeits- wenigen Fällen muss dies alles den Bedingungen der Erhal-

vertrag ein zeitgemässes Gesetz vorhanden ist, sondern tung der Arbeitsplätze untergeordnet werden.

auch die Tatsache, dass Gesamtarbeitsverträge in Brüche Die Initiative wird etwas kosten! Herr Renschier sagt, sie

gehen können. Das zeigt heute leider die Situation. Sie dürfe etwas kosten. Es ist nur fraglich, wer diese Kosten

zwingt uns, die gesetzliche Absicherung von Leistungen zahlen kann.

22. Juni 1983 N 870 Ferien. Volksinitiative und Revision OR

Aus diesen Erwägungen bitte ich Sie, die Initiative abzuleh- erhöhungen gemäss diesem Wachstum; diese werden

nen und dem Gegenvorschlag des Bundesrates zuzustim- ebenfalls bestritten. Wenn die Arbeitnehmer etwas fordern,

men. beispielsweise Ferien, was nichts direkt mit der Lohntüte zu

tun hat, so wird das auch bestritten.

Reimann: Es trifft zu, was von einigen Votanten immer wie- Hier möchte ich mich dagegen wehren, dass, wie es ein-

der erwähnt wird, nämlich, dass der Gesamtarbeitsvertrag zelne Sprecher getan haben, der Arbeitnehmer als Unko-

in der Regelung der Arbeitsbedingungen für das Personal stenfaktor deklariert wird, indem man einseitig vorrechnet,

der Privatindustrie eine gewisse Vorrangstellung hat. Dies welche Leistungen die Wirtschaft gegenüber dem Arbeit-

gilt insbesondere auch für die Ferienregelung. Bevor im nehmer erbringt. Ich möchte es umkehren und feststellen,

Obligationenrecht Bestimmungen aufgenommen wurden dass zuvorderst die Leistung und der Einsatz des Arbeit-

für einen Ferienanspruch der Arbeitnehmer, gab es bereits nehmers stehen, damit die Wirtschaft in unserem Lande

diesbezügliche Abmachungen zwischen Arbeitgeber- und gedeihen kann. Das scheint mir sehr bedeutungsvoll, wenn

Arbeitnehmerorganisationen, wenn auch diese Abmachun- wir über eine Ferieninitiative entscheiden wollen.

gen zu Beginn recht bescheiden waren. So sehr ich - per- Es ist auch behauptet worden, die Lohnkosten würden auf-

sönlich und als Arbeitnehmervertreter - nach wie vor in der grund dieser Ferieninitiative steigen. Das mag in gewissem

Ferienfrage wie in der Regelung anderer Arbeitnehmer/ Sinne sicher richtig sein. Aber Sie wissen ebensogut, dass

Arbeitgeber-Beziehungen dem Gesamtarbeitsvertrag den kürzlich in der Presse ebenfalls zu lesen war, dass die Wirt-

Vorzug gebe, kann ich doch nicht darüber hinwegsehen, schaft sich nicht erholen kann, weil die Zinsen zu hoch sind.

dass ein Teil der Arbeitnehmerschaft von der Mög ichkeit Das gilt für die Zinsen, die in Amerika erhoben werden; das

gesamtarbeitsvertraglicher Regelungen ausgeschlossen gilt aber auch für die Zinsen, die in der Schweiz erhoben

ist; abgesehen davon gibt es immer wieder Unternehmen, werden. Auf diese haben wir als Arbeitnehmer nur sehr

welche sich durch den Austritt aus der Arbeitgeberorgani- geringen Einfluss. Deshalb ist es nicht zulässig, dass man

sation der Unterstellung unter den Gesamtarbeitsvertrag den Arbeitnehmer einseitig als Kostenfaktor darstellt und

entziehen. Um den Arbeitnehmern in Nichtvertragsfirmen das andere in den Hintergrund treten lässt.

den Ferienanspruch zu sichern, haben wir keine andere In diesem Zusammenhang möchte ich auch darauf hinwei-

Möglichkeit als die gesetzliche Festlegung. Nachdem über sen, dass wir aus ökologischen Gründen die Wirtschafts-

das Obligationenrecht der Ferienanspruch für alle Arbeit- probleme nicht mehr durch Mehrproduktion lösen können.

nehmer geregelt ist, geht es darum, diesen gesetzlichen Deshalb möchte ich jenen Votanten eine Antwort geben,

Anspruch von Zeit zu Zeit den gesamtarbeitsvertraglichen die glauben, der GAV (Gesamtarbeitsvertrag) hätte ausge-

Abmachungen und der allgemeinen Entwicklung anzupas- dient. Dem ist bei weitem nicht so. Ich bin überzeugt, dass

sen; denn auch der Arbeitnehmer, der sich nicht auf einen der GAV nebst den Regelungen von Ferien und Lohn usw.

Gesamta'beitsvertrag stützen kann, hat das Bedürfnis nach an Bedeutung zunehmen und zu einem Vertragswerk aus-

Erholung, nach Müsse und nach Selbstverwirklichung. gebaut werden wird und werden muss, das gesellschafts-

Im Zusammenhang mit den Ferien muss man vor allem auch politischer Natur ist und sich mit den wirtschaftlichen Pro-

die veränderten Verhältnisse am Arbeitsplatz und in der blemen innerhalb der Grenzen der ökologischen Möglich-

Gesellschaft berücksichtigen. Die mit der technischen Ent- keiten befasst. Deshalb steht diese Ferieninitiative gut in

wicklung verbundene Arbeitsteilung fördert die Monotonie der Landschaft.

und ruft nach mehr Erholung. Wer sich am Arbeitsplatz, Ich bitte Sie, dieser Ferieninitiative zuzustimmen.

ebenfalls als Folge der Arbeitsteilung, nicht oder nur unge-

nügend seinen Neigungen und Fähigkeiten entsprechend Chopard: Ich äussere mich zum Votum unseres Kollegen

persönlich entfalten kann, hat das Bedürfnis, seine Selbst- Allenspach. Selbstverständlich ist es legitim, wenn hier Kol-

verwirklichung in der Freizeit zu suchen. Hinzu kommt die lege Allenspach den Standpunkt der Arbeitgeberseite ver-

Doppelbeschäftigung von Mann und Frau, in einem Aus- tritt. Ich glaube auch, dass es richtig ist, wenn er das mit

mass, wie wir das in der Vergangenheit nicht kannten. In Argumenten tut, die wir als Vertreter der Arbeitnehmerseite

der Hektik des Erwerbslebens kommt das Familienleben lei- - in meinem speziellen Fall der Angestelltenschaft ~ entge-

der immer mehr zu kurz; das muss in den Ferien nachge- gennehmen können. Aber da glaube ich, Herr Allenspach,

holt werden. Während der Schulferien sind die Kinder oft sticht Ihre Argumentation nicht. Fast möchte ich meinen,

auf sich allein angewiesen, weil Vater und Mutter einer Sie fürchten eine in die heutige Zeit passende, verbesserte

Beschäftigung nachgehen müssen. Aus dieser Sicht sind gesetzliche Regelung der Ferien wie der Teufel das Weih-

vier bzw. fünf Wochen Ferien auf 52 Wochen wahrlich kein wasser. Ich sage das, weil ich Ihrer Argumentation nicht zu

Luxus. Man kann auch nicht behaupten, es handle sich um folgen vermag.

eine überrissene Forderung, wie das hier von einigen Wir wissen doch alle hier in diesem Saal - und Sie wissen

Votanten gesagt wurde. Im Gegenteil: Der mit der Initiative es auch, Herr Allenspach -, dass heute erholsame Ferien

verlangte Ferienanspruch liegt unter dem, was die benach- unbedingt nötig sind. Gerade mit dem Arbeiten mit den

barten Industrieländer den Arbeitnehmern gesetzlich zuge- neuen Technologien, gerade mit dem Stress, der im heuti-

stehen. gen Konkurrenzkampf der Wirtschaft in allen Ländern

Es würde diesem Parlament gut anstehen, wenn es sich der herrscht - übrigens unabhängig davon, ob diese Wirtschaft

Initiative anschliessen könnte, und ich möchte Sie bitten, eine Privat- oder eine staatliche Wirtschaft ist -, gerade in

dieser zuzustimmen. dieser Zeit, in der alle Arbeitnehmer unter einem unerhörten

Zwang zur Weiterbildung stehen und sehr viel Zeit investie-

Affolter: Im Laufe dieser Debatte ist im Zusammenhang mit ren müssen, damit sie diese neue Technologie überhaupt

der Ferieninitiative wieder das berühmte Wort gefallen, dass noch bewältigen können, braucht es auch Erholung. Herr

die Wirtschaft den nötigen Spielraum brauche, um ihr Wohl- Allenspach, man kann die Erholung nicht nur vom Gang der

ergehen erhalten zu können. Wirtschaft abhängig machen. Also auf deutsch: Wenn es

Ich stelle hier als Arbeitnehmervertreter fest, dass zumin- Zweige gibt, denen es im Moment wirtschaftlich schlecht

dest in bezug auf Kündigungsschutz dieser Spielraum nach geht, dürfte man im Vertrag - das sollen ja Ihre Ausführun-

wie vor in einem Ausmass gegeben ist, der sich so zum gen darlegen - die Ferien nicht entsprechend dem Bedürf-

Ausdruck bringt, dass man in Schlieren 740 Arbeitnehmer nis festlegen, sondern man müsste sie dem schlechtgehen-

in die ewigen Ferien schicken kann, ohne dass die Aktio- den Wirtschaftsgang anpassen. Diese Haltung ist nicht halt-

näre, also die Geldgeber, eine Dividendenkürzung zu spü- bar, Herr Allenspach, weil das unmenschlich ist.

ren bekommen. Ich glaube, das ist ein Faktor, den wir bei Es ist doch heute so, dass die Menschen ihr Bedürfnis und

dieser Ferieninitiative berücksichtigen müssen, denn auch ihr Recht auf Erholung geltend machen können müssen, ob

die Arbeitnehmer wollen einen Anteil an der höheren Pro- es der Wirtschaft im Moment besser oder schlechter geht.

duktivität unserer Wirtschaft erhalten. Sie verlangen Teue- Ich gebe zu, dass man über die Frage des Masses diskutie-

rungszulagen; diese werden bestritten. Sie verlangen Lohn- ren kann. Aber ich glaube, das so darzulegen, als ob diese

Vacances. Initiative populaire et révision du CO 871 N 22 juin 1983

Volksinitiative dieses Mass nun grenzenlos überschreiten tions qui régnent dans les divers secteurs de notre écono-

würde, trifft nicht zu. Darum möchte ich Sie bitten, Herr mie.

Allenspach, doch auch zur Kenntnis zu nehmen, dass in der M. Zehnder trouve les propositions présentées trop timo-

heutigen Situation, in der die Technologie eine so grosse rées. Je lui dis: attention, à vouloir trop, on n'obtient rien.

Belastung für die Arbeitnehmer darstellt, die nötige Erho- La recherche d'un juste équilibre entre notre capacité éco-

lungszeit gesetzlich festgelegt werden muss. nomique et les besoins sociaux passe par la raison.

Ich bitte Sie deshalb, der Volksinitiative, wie sie Ihnen vor-

gelegt wird, zuzustimmen. Bundesrat Friedrich: Die Gründe, die den Bundesrat dazu

führten, Ihnen die Ablehnung der Volksinitiative zu beantra-

Wagner, Berichterstatter: Sie wissen, auf die Initiative müs- gen, sind in der Botschaft sehr ausführlich behandelt und

sen Sie eintreten, und Eintreten auf die Revision des Obli-. sind auch heute morgen wieder zur Sprache gekommen.

gationenrechtes ist nicht bestritten. Darum kann ich aus Ich fasse sie daher nur kurz nochmals zusammen. Dabei

Zeitgründen auf eine Wiederholung verzichten. Ich melde unterscheide ich zwischen den privatrechtlichen und den

mich wieder bei den Einzelanträgen. beamtenrechtlichen Anliegen der Initiative.

In bezug auf die Privatwirtschaft kann man davon ausgehen,

M. Dupont, rapporteur: Je rappelle que la majorité de la dass die Initiative ein sozialpolitisches Ziel verwirklichen

commission vous propose le rejet de l'initiative mais möchte. Eine gesetzliche Ferienordnung, die materiell der-

l'approbation de la révision du code des obligations portant jenigen der Initiative entsprechen würde, kann nicht etwa

à quatre, respectivement cinq semaines la durée des als eine Abweichung von der Handels- und Gewerbefreiheit

vacances pour les travailleurs adultes et les jeunes travail- betrachtet werden, wenn man keine Grenzproduzenten,

leurs. sondern durchschnittliche Betriebe als Referenzbasis

Il me semble nécessaire de reprendre quelques-uns des annimmt. Daraus folgt nun als rechtliche Konsequenz, dass

arguments qui ont été invoqués au cours de la discussion. die Initiative dem Bund überhaupt keine neue Kompetenz

M. Renschler pense que la réalisation des buts de l'initiative bringt, sondern dass sie lediglich den Gesetzgeber anweist,

est un moyen de lutter contre le chômage. Je ne crois pas wie er eine bereits bestehende Privatrechtskompetenz -

qu'on puisse considérer cette initiative comme un instru- nämlich gestützt auf Artikel 64 der Bundesverfassung - im

ment de politique conjoncturelle et que l'extension de la Bereiche der Ferien ausüben soll. Wenn dem so ist, dann

durée des vacances soit de nature à assurer le maintien du fehlt der Initiative ganz einfach die Verfassungswürdigkeit,

plein emploi. Cela c'est déjà vérifié dans plusieurs pays voi- weshalb sie schon aus diesem formellen Grunde abzuleh-

sins, où une même tentative a au contraire démontré que nen ist. Daran ändert auch nichts, dass wir in unserer Bun-

l'allongement de la durée des vacances a eu pour effet de desverfassung schon andere merkwürdige Bestimmungen

charger les entreprises, de renchérir les coûts de produc- haben, wie Herr Renschler mit Recht geltend gemacht hat.

tion, ce qui entraîne en général une réduction des effectifs Was nun die beamtenrechtlichen Anliegen der Initiative

plutôt qu'une embauche de personnel. MM. Basler et Villi- anbelangt, so muss man differenzieren. Mit Bezug auf die

ger ont rappelé les difficultés auxquelles se heurte l'écoule- Bundesbeamten und -angestellten würde die Initiative wie-

ment de notre production et nous demandent de ne pas derum eine reine Anweisung über die Ausübung einer

imposer des charges supplémentaires à nos entreprises en bereits bestehenden Kompetenz bedeuten. Denn der Bund

refusant cette initiative. La majorité de la commission par- könnte eine entsprechende Ferienordnung schon aufgrund

tage leurs préoccupations mais il ne faut pas non plus tom- seiner Organisationskompetenz nach Artikel 85 Ziffer 1 der

ber dans la sinistrese. Je crois que le compromis qui est Bundesverfassung einführen.

proposé par la majorité de la commission est supportable Anders verhält es sich - das ist zuzugeben - mit den kanto-

pour notre économie et par conséquent tout à fait accepta- nalen und den Gemeindebeamten, weil der Bund hier über

ble. keine umfassende Regelungskompetenz verfügt. Aber die

M. Carobbio dit que les travailleurs doivent avoir plus de Initiative ist auch unter diesem Gesichtspunkt abzulehnen;

temps libre pour pouvoir faire autre chose. Je suis d'accord denn Kantone und Gemeinden - das ist von den Kommis-

avec lui à condition que la perte de salaire résultant de la sionssprechern mit Recht bereits hervorgehoben worden -

diminution du temps de travail soit compensée - c'est tou- waren ja stets sozial sehr fortschrittliche Arbeitgeber, und

jours le même problème - et encore faut-il que les travail- es soll ihnen weiterhin die Möglichkeit gewahrt werden, die

leurs consacrent vraiment ce temps libre supplémentaire à Dauer der Ferien ihrer Bediensteten in autonomer Weise zu

leurs loisirs. Ce n'est malheureusement pas toujours le cas bestimmen. Wir möchten ihnen da nicht dreinreden.

et la plupart d'entre eux exercent encore une activité lucra- In bezug auf die Feriendauer, den Hauptpunkt der vorge-

tive pendant leur temps libre. Les jeunes, heureusement, schlagenen Revision, sieht die bundesrätliche Botschaft ein

consacrent quelques heures de leurs loisirs au sport mais Minimum von vier Wochen für jugendliche Arbeitnehmer

ils ne sont pas assez nombreux à le faire à notre avis et il und Lehrlinge und von drei Wochen für die übrigen Arbeit-

reste encore toute une éducation à faire dans le domaine nehmer vor. Sie gibt dann den Kantonen die Befugnis, die

de l'utilisation saine des loisirs. Feriendauer um eine Woche zu verlängern. Die Mehrheit

M. Jaeger a rappelé que la loi et la constitution sont tou- Ihrer Kommission verzichtet auf diesen Vorbehalt zugun-

jours en retard sur la réalité. C'est juste et la majorité de la sten des kantonalen Rechts und beantragt dafür zum vor-

commission accepte cet argument s'agissant de la proposi- neherein eine Mindestdauer von fünf bzw. vier Wochen. Die

tion du Conseil fédéral de fixer dans le code des obligations Minderheitsanträge l zu Artikel 329a Absätze 1 und 2 schla-

à trois semaines la durée minimale des vacances. Mais on gen für das Obligationenrecht die Ferienregelung vor, wel-

peut combler ce retard en acceptant la solution de compro- che die Initiative auf Verfassungsstufe vorsehen möchte.

mis de la majorité de la commission, qui consiste à fixer la Diese Anträge gehen nach Auffassung des Bundesrates

durée minimale des vacances à quatre, respectivement cinq alle zu weit. Die Gründe sind in der Botschaft dargelegt,

semaines. und ich rufe Ihnen nur zwei stichwortartig nochmals in Erin-

Je répète qu'il n'est pas possible de suivre les auteurs de nerung: Erstens soll sich das Gesetz nach Auffassung des

•l'initiative car alors, nous retomberions dans la situation qui Bundesrates auf die Festlegung des sozialpolitisch erfor-

a été dénoncée par un certain nombre d'intervenants. derlichen Minimums beschränken und weitergehende

Cumuler la réduction de la durée du travail avec l'extension Regelungen den Gesamtarbeitsverträgen überlassen, und

de la durée des vacances et l'abaissement de l'âge donnant zweitens wäre eine Verlängerung der Ferien nicht in allen

droit à la retraite serait exagéré et ne serait pas supportable Branchen gleich gut verkraftbar.

pour les entreprises. Il faut donc manier ce problème avec Zum Minderheitsantrag III zu Artikel 329a Absatz 2 ist zu

une certaine délicatesse et progressivement. Nous esti- bemerken, dass der Bundesrat die Abstufung der Ferien

mons qu'il est préférable de recourir aux accords entre par- nach dem Lebensalter grundsätzlich ablehnt, weil dadurch

tenaires sociaux, tant sont différents les cas et les condi- die Lage älterer Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt

22. Juni 1983 N 872 Ferien. Volksinitiative und Revision OR

erschwert wird, und das ist zweifellos nicht wünschenswert. Titel und Ingress, Ziff. l Ingress

Der Bundesrat hält also grundsätzlich an seiner Vorlage fest Antrag der Kommission

und empfiehlt Ihnen, dieser Vorlage zuzustimmen. Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Der Bundesrat schlug Ihnen in Artikel 329a Absatz 1 län-

gere Ferien für jugendliche Arbeitnehmer vor, und zwar bis Titre et préambule, eh. l préambule

zum vollendeten 19. Altersjahr. Ihre Kommission beantragt

Ihnen nun, für die Bestimmung des Ferienanspruchs Proposition de la commission

jugendlicher Arbeitnehmer auf das 20. Altersjahr abzustel- Adhérer au projet du Conseil fédéral

len, genau gleich wie für die Lehrlinge. Dieser Lösung kann

ich mich anschliessen. Ich bin damit einverstanden, dass Art. 329a Abs. 1

diese beiden Kategorien - es scheint mir vernünftig zu sein

Antrag der Kommission

- gleich behandelt werden.

In zwei weiteren Punkten weicht Ihre Kommission von der Mehrheit

bundesrätlichen Vorlage ab, nämlich bei Artikel 329c Ab- Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer jedes Dienstjahr

satz 1 und bei Artikel 345a Absatz 3. Bei der letzteren wenigstens vier Wochen, dem jugendlichen Arbeitnehmer

Bestimmung geht es um die Mindestferien für die Lehrlinge, bis zum vollendeten 20. Altersjahr wenigstens fünf Wochen

und hier wird wohl die gleiche Regelung vorgesehen wer- Ferien zu gewähren.

den müssen, die Sie in Artikel 329a für die Arbeitnehmer bis

zum 20. Altersjahr beschliessen werden. Minderheit l

Bei Artikel 329c Absatz 1 schliesslich hat Ihre Kommission (Renschier, Borei, Braunschweig, Jaeger, Robbiani, Wag-

die Norm gestrichen, wonach wenigstens zwei Ferienwo- ner, Zehnder)

chen zusammenhängen müssen. Eine solche zivilrechtliche

Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer jedes Dienstjahr

Bestimmung bleibt zwar ohne Sanktionen und ohne prakti-

wenigstens vier Wochen, dem Arbeitnehmer, der das

sche Folgen, wenn die Parteien einen Ferienbezug in kürze-

40. Altersjahr vollendet hat, und dem jugendlichen Arbeit-

ren Zeitabständen vereinbaren. Dennoch möchte ic'i Ihnen

nehmer bis zum vollendeten 20. Altersjahr wenigstens fünf

empfehlen, dem bundesrätlichen Text zuzustimmen, um

Wochen Ferien zu gewähren.

eben den wichtigsten Zweck der Ferien, nämlich dia Erho-

lung, im Gesetz mindestens einmal anzudeuten, allenfalls Minderheit II

dem Kompromissvorschlag Huggenberger. (Cavadini, Allenspach, Aregger, Augsburger, Basler, Früh,

Ich empfehle Ihnen Eintreten auf die Vorlage und Zustim- Huggenberger, Räz, Röthlin, Rüttimann, Villiger)

mung zu den bundesrätlichen Anträgen.

Nach Entwurf des Bundesrates

Antrag Aregger

... bis zum vollendeten 20. Altersjahr wenigstens fünf

Wochen Ferien zu gewähren.

Bundesbeschluss über die Volksinitiative «für eine Antrag Huggenberger

Verlängerung der bezahlten Ferien» (Ferieninitiative) . . . bis zum vollendeten 20. Altersjahr...

Arrêté fédéral concernant l'initiative populaire

«pour une extension de la durée des vacances payées» Art. 329a al. 1

(Initiative sur les vacances)

Proposition de la commission

Eintreten ist obligatorisch

Majorité

L'entrée en matière est acquise de plein droit

L'employeur accorde au travailleur, chaque année de ser-

vice, 4 semaines de vacances au moins et 5 semaines au

Detailberatung - Discussion par articles

moins aux jeunes travailleurs jusqu'à l'âge de 20 ans révo-

Titel und Ingress, Art. 1 lus.

Antrag der Kommission Minorité I

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates (Renschler, Borei, Braunschweig, Jaeger, Robbiani, Wag-

ner, Zehnder)

Titre et préambule, art. 1

... 5 semaines au moins aux travailleurs qui ont atteint l'âge

Proposition de la commission de 40 ans et aux jeunes travailleurs...

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Minorité II

Angenommen - Adopté (Cavadini, Allenspach, Aregger, Augsburger, Basler, Früh,

Huggenberger, Räz, Röthlin, Rüttimann, Villiger)

Art. 2

Selon le projet du Conseil fédéral

Anträge s:ehe Seite 880 hiernach

Propositions voir page 880 ci-après Proposition A regger

... et 5 semaines au moins aux jeunes travailleurs jusqu'à

Präsident: Die Kommission beantragt Ihnen, die Abstim-

l'âge de 20 ans révolus.

mung über Artikel 2 bis zur Bereinigung des Bundesbe-

schlusses B zu verschieben. - Der Rat ist damit einverstan- Proposition Huggenberger

den. ... jusqu'à l'âge de 20 ans révolus.

Wagner, Berichterstatter: Die Kommissionsmehrheit hat

den Zusatz gestrichen, dass die Kantone befugt sind, eine

weitere Ferienwoche anzuhängen. Ich habe bereits im Ein-

B tretensreferat darauf hingewiesen, dass zwei Kantone von

Obligationenrecht - Code des Obligations der Möglichkeit bis heute nicht Gebrauch gemacht haben,

ihren Arbeitnehmern die zusätzliche Ferienwoche zu geben.

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Es sind die Kantone Graubünden und Uri. Nun hat sich Herr

Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Bundesrat Friedrich bereit erklärt, in Absatz 1 den Jugendli-

Vacances. Initiative populaire et révision du CO 873 N 22 juin 1983

chen bis zum vollendeten 20. Altersjahr vier Wochen zu ter zu bewerkstelligen ist, als wenn ein Verfassungstext vor-

gewähren, das bedeutet eine Verbesserung gegenüber handen wäre.

dem bundesrätlichen Antrag. Die Anträge der Kommis- Nun noch einige Bemerkungen zur Frage der Altersgrenze

sionsmehrheit und des Bundesrates liegen gar nicht mehr für die Gewährung der 5. Ferienwoche.

so weit auseinander. Es geht darum, ob auf Gesetzesstufe Aus gewerkschaftlicher Sicht vertrete ich die Auffassung,

eine minimale Feriendauer von vier Wochen oder gemäss dass die Dauer der Ferien nach dem Lebensalter und nach

dem bundesrätlichen Antrag eine solche von drei Wochen den besonderen Bedürfnissen in den einzelnen Lebensab-

festgelegt werden soll. Die Kommissionsmehrheit, die aller- schnitten abgestuft werden soll. Hier ist Bundesrat Fried-

dings nur mit meinem Stichentscheid zustande gekommen rich anderer Meinung, wie er vorhin ausführte.

ist, glaubt, es läge im Interesse der Gleichheit in den ver- Der Antrag der Minderheit l - wie übrigens auch der Antrag

schiedenen Kantonen, wenn man diese minimale Ferien- der Mehrheit - gewährt dem jugendlichen Arbeitnehmer bis

dauer von Gesetzes wegen auf vier Wochen festlegen zum vollendeten 20. Altersjahr die 5. Ferienwoche. Damit

würde. Finanziell hat das so oder so keine grossen Auswir- wird die Gleichstellung der jugendlichen Arbeitnehmer mit

kungen. Wenn Sie nach Antrag des Bundesrates beschlies- den Lehrlingen erreicht. Ich habe mit Genugtuung zur

sen, so werden die Kantone - mindestens die industriali- Kenntnis genommen, dass der Bundesrat einverstanden ist

sierten - von der Möglichkeit der Verlängerung um eine mit dieser Angleichung. Somit braucht es zu diesem Punkt

Woche Gebrauch machen, so dass wir in ein bis zwei Jah- auch keine weitere Begründung mehr.

ren ohnehin die Minimumgrenze von vier Wochen haben Die Frage stellt sich, warum ferner die 5. Ferienwoche für

werden. Die Kommissionsmehrheit glaubt, es wäre einfa- die übrigen Arbeitnehmer, ausgerechnet ab dem 40. Alters-

cher, wenn wir diese Minimalferien von vier Wochen auf jahr, gefordert wird. Der wesentliche Grund liegt darin, dass

Gesetzesstufe beschliessen würden. grössenordnungsmässig ab dieser Altersgrenze das Älter-

Im Jahre 1970 hat die Internationale Arbeitskonferenz in werden für den Einzelnen spürbar wird und sich die not-

einem Abkommen festgelegt, dass mindestens drei Ferien- wendige Zeit zur Erholung vom täglichen Arbeitsstress

wochen zu gewähren sind. Die Schweiz konnte dieses auch verlängert.

Abkommen bis heute nicht ratifizieren, weil nicht alle Kan- Haben Eltern das 40. Altersjahr überschritten, befinden sich

tone von ihrer Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, diese ihre Kinder häufig in schwierigen Pubertätsstadien, also in

zusätzliche Woche zu gewähren. Mit dem Antrag der Kom- einer Lebensphase, die von den Eltern viel Zeit und Geduld

missionsmehrheit würden wir sauberen Tisch machen. Ich erfordert. Auch unter Berücksichtigung dieses Aspektes

möchte Ihnen beantragen, ihr zu folgen. Ich bin davon über- rechtfertigt es sich, die 5. Ferienwoche ab vollendetem

zeugt, dass trotzdem durchaus noch recht grosse Möglich- 40. Altersjahr zu gewähren.

keiten in den gesamtarbeitsvertraglichen Abmachungen Die Begrenzung des Mindestanspruches von fünf Ferienwo-

bestehen. Es stehen noch eine 5. und eine 6. Woche zur chen auf das vollendete 40. Altersjahr erfolgt ferner eben-

Diskussion. Darum möchte ich Sie im Auftrag der Kommis- falls, um den vertraglichen Spielraum zu wahren. Ich habe

sionsmehrheit bitten, diese vier Wochen im Gesetz festzu- schon bei der Eintretensdebatte darauf hingewiesen, dass

legen. letztlich jedem Arbeitnehmer mindestens die 5. Ferienwo-

che zustehen soll. Dieses Ziel lässt sich - über das hinaus,-

was die Initiative beinhaltet, eben die 5. Ferienwoche nach

Renschier, Sprecher der Minderheit l: Ich begründe gerade vollendetem 40. Altersjahr - sicher leichter, zweckmässiger

alle drei Minderheitsanträge l, da sie ja in einem engen erreichen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gege-

Zusammenhang stehen. Die Minderheitsanträge l zu Artikel benheiten auf dem Verhandlungswege zwischen Arbeitge-

329a Absätze 1 und 2 sowie zu Artikel 345a Absatz 3 ent- bern und Gewerkschaften und entsprechender Veranke-

sprechen - wie Herr Bundesrat Friedrich vorhin erwähnte - rung in Gesamtarbeitsverträgen oder in Personalgesetzen

dem Inhalt der Volksinitiative. Ich brauche deshalb nicht oder Verordnungen und Reglementen. Dasselbe gilt übri-

nochmals grundsätzlich auf die Argumente einzutreten, die gens auch für die 6. Ferienwoche ab 60. Altersjahr.

für diese Initiative sprechen. Nun noch zum zweiten Absatz von Artikel 329a, damit ich

Der Minderheitsantrag l in seiner Gesamtheit trägt dem Ein- dann nicht noch einmal das Wort ergreifen muss. Hier ver-

wand Rechnung - den ich persönlich zwar nicht teile, aber langt die Minderheit l, dass den Kantonen die unbe-

er ist immerhin vorhanden -, dass der Mindestanspruch für schränkte Kompetenz zur Verlängerung der Mindestdauer

Ferien nicht in der Verfassung, sondern wie bisher auf der Ferien zugestanden wird.

Gesetzesstufe geregelt werden soll. Die gesetzliche Veran- Dieser Antrag lässt sich mit der Feststellung des Bundesra-

kerung weist gegenüber dem Verfassungstext gemäss tes in der Botschaft begründen, wonach sich «die Ermächti-

Initiative allerdings einen ganz entscheidenden Nachteil auf: gung der Kantone, die Ferien im Rahmen eines bundes-

wenn lediglich die einschlägigen Artikel des Obligationen- rechtlichen Maximums zu verlängern, bewährt hat und sich

rechtes revidiert werden, bleiben die öffentlich-rechtlichen auch künftig bewähren wird».

Anstellungsverhältnisse ausgeklammert; das betrifft immer- Die Befürchtung des Bundesrates, dass die Kantone bei

hin einen beträchtlichen Teil der Erwerbstätigen. Das Per- einer unbegrenzten Kompetenz davon im Übermass

sonal des Bundes, der Kantone und Gemeinden beziffert Gebrauch machen könnten, ist wohl kaum als stichhaltig zu

sich auf rund 450000 Arbeitnehmer oder 15 Prozent der bezeichnen, also ist auch keine Einschränkung dieser Kom-

erwerbstätigen Bevölkerung. Diese Erwerbstätigen hätten petenz notwendig. Diese Einschränkung erweckt den Ein-

also keinen Anspruch auf eine verbesserte Ferienlösung, druck der Bevormundung und widerspricht dem Prinzip der

wenn sie lediglich im Obligationenrecht verankert ist. Wenn kantonalen Autonomie, ein Prinzip, das gerade der Bundes-

sich letztlich der Vorschlag des Bundesrates durchsetzt, rat hochhalten will und als Argument gegen die Ferieninitia-

dann wird allerdings das, was ich jetzt in bezug auf die Aus- tive verwendet.

klammerung des öffentlichrechtlichen Sektors gesagt habe, Der Minderheitsantrag l zu Artikel 345a Absatz 3 ist nichts

praktisch keine Rolle mehr spielen, weil der Bundesrat in anderes als die Anpassung der materiellen Vorschläge zu

seinem Vorschlag so wenig weit geht, dass er im öffentli- Artikel 329 Absätze 1 und 2 bezüglich die jugendlichen

chen Sektor nichts bringt. Dort haoen wir bereits jetzt einen Arbeitnehmer, übertragen auf die Lehrlinge.

Stand, der darüber hinaus geht. Der Bundesrat begnügt Ich bitte Sie, in allen drei Fällen dem Minderheitsantrag l

sich tatsächlich mit der Verankerung der Vergangenheit, er zuzustimmen.

will nicht einmal die Gegenwart obligationenrechtlich fest-

halten. M. Cavadini, porte-parole de la minorité II: Au nom de la

Gegenüber dem Verfassungsrecht ist die Revision des Obli- minorité II, je vous engage à revenir au projet du Conseil

gationenrechtes jedoch auch mit einem Vorteil verbunden, fédéral et à ne pas suivre la courte majorité de la commis-

indem nämlich beim Obligationenrecht eine spätere Revi- sion.

sion im Sinne einer Verbesserung der Ferienregelung leich- Nous avons déjà donné l'essentiel des éléments qui nous

22. Juni 1983 874 Ferien. Volksinitiative und Revision OR

font soutenir cette disposition dans notre introduction hang muss auch der Antrag in Artikel 345a Absatz 3 der

générale; nous n'y reviendrons donc pas, si ce n'est pour Mehrheit gesehen werden, wo wir die Situation der Lehr-

rappeler que la loi doit se borner à prendre en compte les linge vereinheitlichen wollen mit jener aller übrigen jugendli-

minima exigés par l'intérêt supérieur, celui de la santé publi- chen Arbeitnehmer. Das ist in kurzen Worten die Position

que en l'occurrence. des Mehrheitsvorschlages. Wir unterscheiden uns also

En adoptant la proposition de la majorité, on contraindra les gegenüber der Initiative und gegenüber dem Antrag der

partenaires de nombreuses conventions, à des révisions Minderheit l dadurch, dass wir die Altersstufung nicht im

qu'ils ne peuvent, à l'occasion, ni souhaiter ni supporter. On Obligationenrecht regeln wollen, sondern dass wir diese im

assistera à un affaiblissement de plusieurs entreprises, Sinne von Absatz 2 (Minderheit III) den Kantonen überlas-

petites ou moyennes, et à un alourdissement des services sen und dort erst noch eine Erhöhung der Grenze vorse-

par les mesures qui sont proposées. Nous ne voulons pas hen, indem wir die Grenze nicht beim 40. Altersjahr festle-

d'une politique du coup de pouce qui permette simplement gen, sondern beim 50. Altersjahr. Damit sind die Unter-

de fausser la négociation. C'est une position qui est schiede zur bundesrätlichen Fassung ganz klar herausge-

contraire aux principes d'un libéralisme bien compris. schält und nach meiner Auffassung auch jene zum soge-

Les cantons, dans le secteur public, pourraient, il est vrai, nannten Kompromissvorschlag wie er soeben von Herrn

ne pas être touchés par la disposition du Code des obliga- Kollege Aregger begründet worden ist. Den Kompromiss-

tions. Il n'empêche que la pression du secteur privé s'exer- vorschlag von Herrn Aregger können wir natürlich keines-

cerait et que la liberté d'action de ces mêmes cantons wegs als Kompromissvorschlag verstehen, weil er das

aurait ainsi vécu pour une part. wichtigste Element eines akzeptablen Kompromissvor-

Enfin, nous sommes persuadés que la position de la majo- schlages, nämlich die 4. Ferienwoche generell, nicht ent-

rité affaiblit considérablement la politique contractuelle; hält. Auch können wir sicher sein, dass die Arbeitnehmeror-

nous n'en voulons pas. Certains veulent parler d'un progrès ganisationen (und bestimmt auch die sozialdemokratische

là où nous ne voyons qu'une régression, car sont compro- Partei, die die Ferieninitiative eingereicht hat), diese bei

mis les éléments essentiels de la négociation. einem Kompromissvorschlag Aregger nicht zurückziehen

C'est la raison pour laquelle je vous engage à suivre la werden.

minorité il. Ich muss nochmals etwas klarstellen, und das an die

Adresse von Herrn Allenspach. Er hat gesagt, ich hätte dar-

Aregger: Auf der Fahne sehen Sie, dass der Sprechende auf hingewiesen, dass die Ferieninitiative nichts anderes als

und die Kollegen aus der FdP-Fraktion den Minderheitsan- eine Verankerung der Status quo bedeute. Das habe ich

trag II von Herrn Cavadini mitunterzeichnet haben. Das war nicht gesagt. Das sage ich nur mit Bezug auf das öffentliche

am Schluss der Kommissionssitzung. Inzwischen haoen wir Personal, für welches in 19 Kantonen eine solche Regelung

uns in der Fraktion die Mühe genommen, einen tragbaren bereits verankert worden ist. Ich sage das aber ganz aus-

Kompromiss zu formulieren. Sie finden ihn in meinen Anträ- drücklich mit Blick auf die Mehrheit, auf die 4. Ferienwoche

gen, die Ihnen verteilt wurden. generell und auf die 5. Ferienwoche für alle Jugendlichen

Wir schlagen Ihnen vor, auf den Antrag des Bundesrates bis zum 20. Altersjahr. Hier geht es tatsächlich - ich wieder-

zurückzukehren, soweit er die allgemein gültige Mindestfe- hole es - um nichts anderes als um eine Anpassung des

riendauer betrifft, nämlich auf drei Wochen, verbunden mit Rechtszustandes an die gegebenen Verhältnisse, die ja

der Kompetenzerteilung an die Kantone, dieses Minimum weitgehend im Rahmen der Gesamtarbeitsverträge und

um eine Woche verlängern zu können. Das wird dazu füh- auch im Rahmen der Bestimmungen für die öffentlichen

ren, dass das wahrscheinlich innert kurzer Zeit auf kantona- Arbeitnehmer bereits heute Geltung haben.

ler Ebene verwirklicht wird. Nun haben wir schon in der Eintretensdebatte darauf hinge-

Was grundsätzlich anders ist gegenüber dem Antrag der wiesen, dass eine Verlängerung der Ferienmindestansprü-

Minderheit II, ist unser Antrag, den jugendlichen Arbeitneh- che durchaus auch wirtschaftlich tragbar ist in dem Sinne,

mern bis zum vollendeten 20. Altersjahr wenigstens fünf dass wir damit verhindern können, dass die technologische

Wochen Ferien zu gewähren. Mit diesem Zusatz haoen wir Arbeitslosigkeit auf lange Sicht gesehen noch grössere

eine Mittellösung zwischen dem Mehrheitsantrag, der Min- Ausmasse annimmt, als das heute der Fall ist. Im übrigen

derheit l und der Lösung des Bundesrates gefunden. erinnere ich gerade den Vertreter der FdP-Fraktion daran,

Das Wesentliche also zusammengefasst: allgemein drei dass die FdP in Weinfelden einer solchen langfristigen,

Wochen Ferien, im Absatz 2 die Befugnis an die Kantone, schrittweisen Arbeitszeitverkürzung ebenfalls einen Passus

die Mindestdauer von drei auf vier Wochen zu verlängern, gewidmet hat und nach meiner Auffassung auf der Basis

und den Jugendlichen und Lehrlingen fünf Wochen Ferien. dieses Programmpunktes sehr gut ernst machen und sich

Ich bitte Sie, diesem Kompromissantrag zuzustimmen. dem Vorschlag der Mehrheit anschliessen könnte. Ich

weiss, dass es verschiedene Kollegen in der FdP-Fraktion

Huggenberger: Mein Antrag ist lediglich eine Untervariante gibt, die dem Mehrheitsantrag der Kommission durchaus

zum Antrag des Bundesrates; wenn Sie dem Antrag des zustimmen würden. Ich kann deshalb nicht verstehen, dass

Bundesrates zustimmen, nämlich drei Wochen Ferien für man in Ihren Reihen wieder einen Schritt zurückgeht. Denn

sämtliche Arbeitnehmer und vier Wochen für die Jugendli- das führt dazu, dass wir schliesslich in eine Situation gera-

chen, dann stelle ich den Antrag, dass man die Begrenzung ten, in der es zum Plebiszit über die Volksinitiative kommen

des Alters von 19 auf 20 Jahre erhöht. Ich glaube, He:rr Bun- wird.

desrat Friedrich hat sich mit dem einverstanden erklärt. Noch einen Punkt möchte ich hier erwähnen, der mir eben-

falls sehr wichtig scheint. Auch die Angestellten im tertiären

Jaeger: Ich möchte mich nochmals für den Antrag der Sektor, in den Dienstleistungsbereichen, sind nach meiner

Kommissionsmehrheit einsetzen, ohne die Auslegeordnung Auffassung in dieser Angelegenheit ernst zu nehmen. Die

zu wiederholen, da dies bereits vom Kommissionspräsiden- Angestelltenverbände haben sich klar und deutlich für den

ten gemacht worden ist; ich möchte aber nochmals das Kompromiss der Kommissionsmehrheit ausgedrückt, und

Wesentliche ausdrücklich betonen. sie werden - das kann ich Ihnen mitteilen -, sofern Sie den

Es geht bei der Kommissionsmehrheit erstens darum, das Kompromissvorschlag der Mehrheit ablehnen, wenn Sie

wir auf Gesetzesstufe, genauso wie die Minderheit l, die also Schritte zurückgehen in Richtung Aregger oder in

4. Ferienwoche als Minimalanspruch verankern wol en. Wir Richtung Bundesrat, der Initiative zustimmen. Das ist eine -

unterscheiden uns also in diesem Punkt nicht von der Min- würde ich sagen - heute praktisch sichere Sache. Machen

derheit l und auch nicht von der Initiative, ausser eben Sie sich im übrigen keine Illusionen, dass in einem allfälligen

dadurch, dass wir diese Regelung durch die Revision des Abstimmungskampf mit einem Gegenvorschlag, der kein

OR herbeiführen wollen. Zweitens geht es um die Erhöhung Gegenvorschlag und kein echter Kompromiss ist, die Posi-

oder die Verlängerung der Ferien auf fünf Wochen für alle tion der Initiative nicht sehr stark sein wird.

Jugendlichen bis zum 20. Altersjahr. In diesem Zusammen- Ich bin felsenfest überzeugt, dass die Initiative, sofern wir

Vacances. Initiative populaire et révision du CO 875 N 22 juin 1983

hier nicht einen Schritt entgegenkommen, in einer Volksab- Zum Antrag Jaeger zu Absatz 2. An sich ist es vertretbar,

stimmung ein klares Ja finden wird. dass man ab einer gewissen Altersstufe etwas bessere

Ferienregelungen haben sollte. Ich verstehe dieses Anlie-

Villiger: Ich gestatte mir, zu den Absätzen 1 und 2 gemein- gen, und ich habe hier auch ein gutes Gewissen, denn in

sam zu sprechen, weil sie eine sachliche Einheit bilden und unserem Gesamtarbeitsvertrag ist das verwirklicht. Aber ich

weil das Verhalten zum Absatz 2 für mich abhängig ist von glaube doch, dass dieses Anliegen nicht in eine gesetzliche

dem, was beim Absatz 1 herauskommt. Vorschrift gehört. Solche Dinge müssen unter Rücksicht-

Wir haben mit diesen Minderheitsanträgen und dem Mehr- nahme auf die Verhältnisse in einem Betrieb (Altersstruktur,

heitsantrag eine Auswahlsendung mit sämtlichen Zwischen- Struktur des Arbeitsmarktes, Ertragslage usw.) individuell

stufen zwischen Bundesrat und Initiative. Während die Min- geregelt werden. Das ist ja gerade die kreative Substanz

derheiten Renschier - ich bezeichne die Minderheiten jetzt der Sozialpartnergespräche. Ich bitte Sie deshalb - eigent-

nicht mit Zahlen, weil sie im Absatz 2 anders numeriert sind lich gegen meine innere Einstellung -, auch den Minder-

- die Initiative ins Gesetz übernehmen wollen, bleiben die heitsantrag Jaeger abzulehnen. Ich empfehle Ihnen deshalb

Minderheiten Cavadini beim Bundesrat. Die Minderheit gesamthaft, den ausgewogenen durchaus fortschrittlichen

Zehnder beim Absatz 2 gäbe den Kantonen die Möglichkeit, Anträgen des Bundesrates zuzustimmen, die mittelfristig

zum Mehrheitsantrag in Absatz 1 den minimalen Ferienan- die 4. Woche für alle gewährleisten, ergänzt durch den

spruch auf fünf Wochen zu erhöhen. sozial gerechtfertigten Antrag von Herrn Aregger auf eine

Darf ich nochmals daran erinnern, dass es aus meiner Sicht 5. Ferienwoche für Jugendliche. - Hier möchte ich noch

das Prinzip dieses indirekten Gegenvorschlages sein muss, Herrn Bircher sagen, dass sein Anliegen auch dann verwirk-

dass ein sozial vertretbares Ferienminimum jedermann licht wird, wenn er vertrauensvoll mit der FdP-Fraktion auf-

garantiert werden sollte - ich glaube, das ist unbestritten -, steht.

damit gewisse rückständige Firmen oder Branchen zur

Anpassung gezwungen werden, dass aber Maximallösun- Wagner, Berichterstatter: Zuerst zum Minderheitsantrag l,

gen zu vermeiden sind, weil sie wirtschaftlich derzeit nicht vertreten durch Herrn Renschier. Obwohl ich persönlich

allgemein tragbar sind und weil den Gesamtarbeitsverträ- hinter diesem Antrag stehe, muss ich Ihnen als Kommis-

gen ein Spielraum belassen werden muss. Die Minderheiten sionspräsident beantragen, denselben abzulehnen. Die

Renschier und Zehnder sind für mich solche Maximallösun- Kommission hat mit 15 zu 7 Stimmen so beschlossen.

gen (die Minderheit Zehnder im zweiten Absatz), die zu weit Noch einmal zurück zur Mehrheit; denn hier scheiden sich

gehen, und ich bitte sie deshalb, diese Anträge abzulehnen. ja die Geister. In bezug auf die Minimalferien der Jugendli-

Sie würden anderenfalls das Traktandum Ferien - und hier chen - glaube ich - ist sich der Rat einig. Uneinig ist man

möchte ich Herrn Allenspach unterstützen - aus vielen sich nur noch über diese drei Wochen im Gesetz und die

Gesamtarbeitsverträgen entfernen. Kompetenz der Kantone, die weitere Woche zuzubilligen.

Wesentlich scheint mir folgende Frage: Was ist der Unter- Ich bin etwas überrascht: Herr Kollege Huggenberger hat

schied zwischen den Anträgen des Bundesrates - ergänzt hier erklärt, er beantrage im Namen der grossen Mehrheit

durch die Anträge Huggenberger und Aregger - und dem der CVP-Fraktion, dem bundesrätlichen Antrag zuzustim-

Antrag der Mehrheit? Beide Varianten führen letztlich zum men. Als Kommissionspräsident muss ich aber feststellen,

gleichen Ziel: Mit Sicherheit würden nämlich die Kantone dass dieses Ei von vier Wochen uns von der CVP-Fraktion

sehr bald von der Kompetenz Gebrauch machen und die ins Nest gelegt worden ist. Mich interessiert nun das

4. Woche für alle einführen (bis auf einen haben ja sämtliche Abstimmungsergebnis seiner Fraktion ganz besonders.

Kantone auch von der alten Kompetenz Gebrauch Ich hoffe Sie sind mir nicht böse, wenn ich für einmal die

gemacht). Nach einem, zwei oder drei Jahren wird demnach übliche Zurückhaltung, die einem Kommissionspräsidenten

der Zustand erreicht sein, den die Mehrheit sofort will. Sie auferlegt wird, etwas sprenge. Vor noch nicht allzu langer

geben also mit der bundesrätlichen Lösung der Wirtschaft Zeit hat der Bundesrat für seine Beamten nicht nur eine 4.,

nur eine kurze Anpassungsfrist, und sie geben ihren kanto- sondern für bestimmte Gruppen eine 5. und 6. Ferienwoche

nalen Parlamentarierkollegen - und ich glaube, auch das beschlossen. Sie haben als Parlamentarier diesen Vor-

wäre eine nette Geste - etwas Stoff für parlamentarische schlag nicht bestritten. Sie haben vor Jahresfrist selber ent-

Vorstösse. Ich meine deshalb, dass die Differenz zwischen schieden, das Personal der konzessionierten Bahnunter-

dem bundesrätlichen Antrag und der Mehrheit, die Herr nehmungen, der Luftseilbahnen und der Schiffahrtsunter-

Jaeger vorhin vehement vertreten hat, gar nicht so gross nehmungen den gleichen bundesrechtlichen Bestimmun-

ist, wie e_r sie darstellt, sondern dass lediglich ein gewisser gen zu unterstellen. Sie haben das einmütig getan. Der

Zeitfakto'r dazwischenliegt. Nationalrat hat diese fünf und sechs Ferienwochen mit 137

Im Grunde ist natürlich eine kantonale Kompetenz proble- zu 1 Stimme beschlossen, der Ständerat einstimmig. Wir

matisch. Sie wissen, dass Wirtschaftsregionen die Kantons- verlangen heute ja nicht, dass Sie mit dieser Vorlage den

grenzen überschreiten. Es gibt in der Schweiz sehr viele Arbeitnehmern in der Privatindustrie gleich fünf und sechs

Multis im Sinne von multikantonalen Firmen, und Sie kön- Ferienwochen zubilligen. Ich meine aber, es wäre ungerecht

nen - ich weiss das aus eigener Erfahrung - in einer Firma und auch unverdient, wenn Sie bei den Hunderttausenden

nicht verschiedene Regelungen für das gleiche Problem von Arbeitnehmern in der Privatindustrie andere Massstäbe

haben, nur weil Sie vielleicht zwei Betriebe in zwei verschie- anlegen würden. Die Kommissionsmehrheit will ja nicht

denen Kantonen haben. Eine Föderalisierung der sozialen mehr und nicht weniger als diese vier Ferienwochen als

Mindestregeln ist in einem einheitlichen Wirtschaftsraum Minimum, und die Erfahrungen der Kantone geben uns

nicht zweckmässig. Vor allem die unbegrenzte Kompetenz recht: Wenn wir eine einheitliche Minimalferienregelung

im Antrag Renschier ist aufs entschiedenste abzulehnen. wollen, dann können Sie dies nur mit der Kommissions-

Ich glaube, dahinter auch etwas Taktik erkennen zu können. mehrheit herbeiführen. Deshalb möchte ich Sie noch einmal

Man kann dann in einigen fortschrittlichen Kantonen bes- bitten, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und diese

sere Lösungen durchsetzen und nachher möglichst bald vier Wochen zu beschliessen. Finanziell, das habe ich

das Bundesminimum nachziehen mit dem Argument, es sei bereits erwähnt, spielt das so oder so keine Rolle. Die Kan-

doch ungerecht, dass dieses Problem in der Schweiz so tone werden nachziehen. Aber entlasten wir die Kantone

verschieden gelöst sei. Im bundesrätlichen Antrag ist die von dieser Aufgabe.

begrenzte kantonale Kompetenz gerade noch tragbar. Ich Das können Sie tun, wenn Sie der Mehrheit zustimmen.

empfehle Ihnen diese Lösung, um der Wirtschaft eine kleine

Anpassungsfrist 'zu gewähren. Sollten Sie hingegen bei M. Dupont, rapporteur: Nous vous invitons à rejeter la pro-

Absatz 1 der Mehrheit zustimmen, dann muss in Absatz 2 - position de la minorité I, dont seule est acceptable, à l'ali-

wie bei der Mehrheit - diese kantonale Kompetenz wegfal- néa 1er, la disposition fixant à 5 semaines la durée des

len, denn wenn wir hier noch den Antrag Zehnder aufstok- vacances des jeunes travailleurs. Nous estimons en effet

ken, würde das Fuder eindeutig überladen. qu'il faut laisser aux partenaires sociaux le soin de régler le

22. Juni 1983 876 Ferien. Volksinitiative und Revision OR

droit aux vacances suivant l'âge. Si l'on inscrit l'âge dans la uneingeschränkten Vorbehalt zugunsten der Kantone ver-

loi, on risque de pénaliser les jeunes travailleurs lors de leur wenden.

engagement.

La proposition de la minorité I quant à l'alinéa 2 n'est pas Erste Abstimmung - Premier vote

non plus acceptable. Si elle était acceptée, les cantons Jugendliche Arbeitnehmer - Jeunes travailleurs

pourraient immédiatement ou assez rapidement fixer à 5

semaines la durée des vacances pour les adultes et à 6 Für den Antrag Mehrheit/Minderheit l/Aregger 93 Stimmen

semaines pour les jeunes. Für den Antrag der Minderheit Il/Huggenberger 43 Stimmen

Quant à la proposition de la minorité II relative au 1«' alinéa, Zweite Abstimmung - Deuxième vote

le texte correspond à celui du projet du Conseil fédéral, que Übrige Arbeitnehmer - Autres travailleurs

la majorité de la commission estime trop restrictif. Celle qui

a trait au 2« alinéa n'est pas non plus acceptable, sauf si la Eventuell - A titre préliminaire

proposition de la minorité II s'agissant du 1er alinéa devait Für den Antrag der Mehrheit 93 Stimmen

être adoptée, mais cela ne changerait rien. Für den Antrag der Minderheit l 54 Stimmen

La minorité III, je le répète, voudrait que les cantons puis-

Definitiv - Définitivement

sent échelonner la durée des vacances selon l'âge, ce à

quoi la majorité de la commission s'oppose. Für den Antrag der Mehrheit 87 Stimmen

La minorité IV, pour sa part, propose d'en rester à la version Für den Antrag der Minderheit II 69 Stimmen

du Conseil fédéral.

En fait, "a seule vraie solution de compromis est celle Präsident: Bei der Beratung von Absatz 2 ist dieses Resul-

qu'offre la majorité de la commission car, comme vient de le tat natürlich zu berücksichtigen.

dire le président de la commission, elle n'aura pas d'effets

financiers à très court terme puisque les cantons accorde- Art. 329a Abs. 2

ront très vite la semaine supplémentaire comme ils l'ont fait Antrag der Kommission

dans le cadre de la révision de 1972.

Voulons-nous que l'ensemble des travailleurs du pays Mehrheit

bénéficient de ce minimum légal et laisser ensuite, pour les Streichen

suppléments éventuels, agir les partenaires sociaux, ou

voulons-nous laisser un droit bien étroit, bien mince aux Minderheit l

cantons? (Renschier, Borei, Braunschweig, Jaeger, Robbiani, Wag-

Nous vous invitons à approuver l'ensemble des p'oposi- ner, Zehnder)

tions de la majorité de la commission et à rejeter toutes les Die Kantone sind befugt, die Mindestdauer der Ferien zu

propositions présentées par les diverses minorités. verlängern.

Minderheit II

Bundesrat Friedrich: Der Bundesrat hält an seinem Antrag (Zehnder, Borei, Braunschweig, Darbellay, Girard, Ren-

fest. Die Korrektur, die wir vornehmen, besteht darin - das schier, Robbiani, Wagner, Wilhelm)

habe ich Ihnen bereits angekündigt -, dass wir bereit sind, Die Kantone sind befugt, die Mindestdauer der Ferien um

das 19. Altersjahr bei den jugendlichen Arbeitnehmern eine Woche zu verlängern.

durch das 20. zu ersetzen. Das entspricht dem Antrag Hug-

genberger. Diese Korrektur hat allerdings noch eine geset- Minderheit III

zestechnische Korrektur zur Folge, die ich Sie vorzumerken (Jaeger, Borei, Braunschweig, Darbellay, Girard, Renschier,

bitte. Man muss dann in diesem Text - natürlich auch in Robbiani, Spiess, Wagner, Wilhelm, Zehnder)

Absatz 2 - das Wort «jugendlich» streichen, und zwar aus Die Kantone sind befugt, die Mindestdauer der Ferien für

einem sehr einfachen Grund: nach Artikel 29 des Arbeitsge- Arbeitnehmer, die das 50. Altersjahr vollendet haben, bis zu

setzes gelten als jugendliche Arbeitnehmer diejenigen, die

fünf Wochen zu verlängern.

das 19. Altersjahr noch nicht vollendet haben. Wir sollten

hier kein terminologisches Durcheinander machen. Das Minderheit IV

Wort «jugendlich» - im französischen Text das Wort «jeune» (Cavadini, Allenspach, Aregger, Augsburger, Basler, Früh,

- wäre also, wenn wir auf das 20. Altersjahr gehen, zu strei- Huggenberger, Räz, Röthlin, Rüttimann, Villiger)

chen.

Die Gründe, warum der Bundesrat an seinem Antrag fest- Nach Entwurf des Bundesrates

hält, habe ich Ihnen bereits im Eintretensreferat auseinan- Antrag Aregger

dergesetzt. Stichwortartig: Wir sind der Meinung, dass es Die Kantone sind befugt, die Mindestdauer der Ferien bis

hier um das sozialpolitische Minimum geht; was darüber

auf vier Wochen zu verlängern.

hinausgeht, ist Sache der Sozialpartner. Wir sind der Mei-

nung, dass sich diese Ferienerhöhung in den einzelnen Antrag Huggenberger

Branchen unterschiedlich auswirkt, und daher möchten wir . . . bis zum vollendeten 20. Altersjahr...

flexibel bleiben und den Kantonen die Möglichkeit geben,

stufenweise weiterzugehen. Das gibt der Wirtschaft, wie es

Herr Villiger richtig gesagt hat, eine gewisse Anpassungs- Art. 329a al. 2

möglichkeit. Es ist allerdings zu sagen, dass die Anträge Proposition de la commission

Bundesrat und Kommissionsmehrheit wie auch der Antrag

Aregger in der Praxis sehr nahe beieinander liegen. Wenn Majorité

Sie dem Antrag Bundesrat nicht folgen können, wäre meine Biffer

zweite Priorität der Antrag Aregger und die dritte die Kom-

missionsmehrheil. Praktisch wird das in einigen Jahren auf Minorité I

dasselbe herauskommen. Abzulehnen hingegen ist der (Renschler, Borei, Braunschweig, Jaeger, Robbiani, Wag-

Antrag der Minderheit l, und zwar weil nach unserer Auffas- ner, Zehnder)

sung die Lösung der Initiative zu weit geht und weil wir auch Les cantons peuvent prolonger la durée minimum des

keinen uneingeschränkten Vorbehalt für die Kantone möch- vacances.

ten. Es ist ein Unterschied, ob man den Kantonen d e Mög-

lichkeit gibt, eine Woche oder aber uneingeschränkt weiter- Minorité II

zugehen. Man kann deshalb auch nicht die Argumentation (Zehnder, Borei, Braunschweig, Darbellay, Girard, Rensch-

der Botschaft, die für eine Woche gilt, einfach für einen ler, Robbiani, Wagner, Wilhelm)

Vacances. Initiative populaire et révision du CO 877 N 22 juin 1983

Les cantons peuvent prolonger d'une semaine la durée Antrag Zehnder

minimum des vacances. Art. 329b Abs. 2 (Ergänzung)

Minorité III ... nicht gekürzt werden. Schweizerischer Militär- und Zivil-

(Jaeger, Borei, Braunschweig, Darbellay, Girard, Renschler, schutzdienst bis zu vier Wochen darf nicht als Verhinderung

Robbiani, Spiess, Wagner, Wilhelm, Zehnder) angerechnet werden.

Les cantons peuvent prolonger la durée minimum des Proposition Zehnder

vacances jusqu'à cinq semaines pour les travailleurs ayant Art. 329b AI. 2 (complément)

50 ans révolus.

... de réduire la durée des vacances. Le service accompli

Minorité IV dans l'armée suisse ou dans la protection civile jusqu'à

(Cavadini, Allenspach, Àregger, Augsburger, Basler, Früh, concurrence de quatre semaines ne peut être considéré

Huggenberger, Räz, Röthlin, Rüttimann, Villiger) comme un empêchement.

Selon le projet du Conseil fédéral

Zehnder: Um was geht es hier? Schlicht und einfach um die

Proposition Aregger Ausmerzung einer Diskriminierung gegenüber all jenen Per-

... vacances jusqu'à quatre semaines. (Biffer le reste de l'ali- sonen, die pflichtgemäss ihre Militär- und Zivilschutzdienste

néa) leisten. Ich möchte die Gelegenheit benützen, einen stören-

den Fehler jetzt zu korrigieren.

Proposition Huggenberger Der Artikel 329b im Obligationenrecht bestimmt im

... 20 ans révolus. Absatz 1, dass bei selbstverschuldeter Verhinderung von

Arbeitsleistung von mehr als einem Monat im Kalenderjahr

Wagner, Berichterstatter: Zu Absatz 2: «Die Kantone sind der Arbeitgeber den Ferienanspruch des Arbeitnehmers für

befugt, die Mindestdauer der Ferien bis zu vier Wochen . . . jeden vollen Monat der Absenz um einen Zwölftel kürzen

zu verlängern.» Nachdem wir entschieden haben, dem kann. Im Absatz 2 wird festgehalten, dass bei unverschul-

Mehrheitsantrag zuzustimmen, entfällt meiner Meinung deter Arbeitsverhinderung für den ersten Monat keine

nach dieser Antrag. Ferienkürzung vorgenommen werden darf. Als unverschul-

det gelten Absenzen durch Unfall, Krankheit, Erfüllung

M. Dupont, rapporteur: En acceptant la proposition de la gesetzlicher Pflichten oder Ausübung eines öffentlichen

majorité à l'alinéa 1er, nous vous recommandons maintenant Amtes. Da es in diesem Absatz gleichzeitig heisst: «Beträgt

vivement de biffer l'alinéa 2. die Verhinderung insgesamt» - ich unterstreiche insgesamt

-, werden diese erwähnten unverschuldeten Absenzen

Präsident: Die Anträge der Minderheit IV und Aregger sind kumuliert. Hier ergibt sich im Zusammenhang mit Militär-

nun hinfällig geworden. und Zivilschutzdienst die Diskriminierung.

Ein Beispiel: Wenn wir vier Wochen als einen Monat

Bundesrat Friedrich: Darf ich immerhin, um keine Verwir- betrachten und ein Arbeitnehmer vier Wochen in den Mili-

rung aufkommen zu lassen, noch unterstreichen, dass Sie, tärdienst geht und gleichzeitig in diesem Kalenderjahr vier

nachdem Sie jetzt der Mehrheit zugestimmt haben, nach Wochen krank ist, dann hat er einen Zwölftel Ferienkürzung,

bundesrätlicher Auffassung nun auch in diesem Punkte der weil er insgesamt diesen einen Monat überschritten hat und

Mehrheit zustimmen müssen. den zweiten Monat voll als anrechenbare Absenz ausweist.

Derjenige Arbeitnehmer, der aber in diesem Kalenderjahr

Abstimmung - Vote keinen Militärdienst leistet und vier Wochen krank ist,

Eventuell - A titre préliminaire bekommt keine Kürzung seiner Ferien. Das ist eine Diskri-

Für den Antrag der Minderheit II 41 Stimmen minierung. Ist das richtig? Wir haben diesen Antrag in der

Für den Antrag der Minderheit III 46 Stimmen Kommission besprochen, uns aber leider nicht verstanden,

und in der Folge wurde die Verwaltung beauftragt, die

Zehnder, Sprecher der Minderheit II: Ich beantrage, die Sache nochmals zu überprüfen und einen Bericht zu erstel-

Abstimmung zu wiederholen. Die Situation wurde nicht len. Ich danke für diesen Bericht, aber ich muss erklären,

begriffen. Es wurde nicht begriffen (Unruhe)... nein, also dass ich mich davon in keiner Weise befriedigt erkläre.

bitte schön, wenn selbst meine eigenen Fraktionskollegen Ich zitiere die Antwort aus diesem Bericht: «Massgebend

im Zweifel waren, wie sie jetzt hier stimmen müssen. (Hei- für die allfällige Ferienkürzung ist die Gesamtdauer aller

terkeit) Ich möchte verdeutlichen: Die Minderheit II will über Abwesenheiten im betreffenden Jahr. Der Dauer einer

alle Stufen eine Woche Verlängerungskompetenz den Kan- Krankheit wären somit beispielsweise drei Wochen hinzuzu-

tonen zubilligen. Die Minderheit III will den Kantonen nur die fügen, falls der Arbeitnehmer im gleichen Jahr einen Wie-

Kompetenz erteilen, ab 50. Altersjahr noch zusätzlich eine derholungskurs absolviert.» Wenn er nur drei Wochen WK

Woche verlängern zu können. Das wurde nicht begriffen, macht, hat er keine Kürzung. Wenn aber die Militärdienst-

und deshalb stelle ich den Antrag, die Abstimmung zu wie- zeit vier Wochen betrüge, dann käme er ja auf zwei Monate

derholen. und hätte demnach eine Kürzung. Die Verwaltung ist also

mit mir in diesem Punkt einig.

Präsident: Ich glaube, ich muss die Erläuterungen zum Nun schreibt der Bundesrat weiter: «Der Bundesrat aner-

Abstimmungsverfahren nicht wiederholen. Allerdings bin kennt, dass die Ferien für einen Arbeitnehmer, der sich von

ich bereit, die erste Eventualabstimmung zu wiederholen. einer langen Krankheit erholen muss, besonders wün--

schenswert und nützlich sein können. Auf der anderen

Abstimmung - Vote Seite darf aber das Interesse der Arbeitgeber an der

Eventuell - A titre préliminaire Beschränkung der Leistungspflichten und der damit ver-

Für den Antrag der Minderheit II 55 Stimmen bundenen Kosten nicht vergessen werden. Der Bundesrat

Für den Antrag der Minderheit III 86 Stimmen ist der Auffassung, dass Artikel 329b Absatz 2 OR den im

Spiele stehenden gegensätzlichen Interessen in angemes-

Eventuell - A titre préliminaire sener Weise Rechnung trägt und eine gerechte Lösung des

Für den Antrag der Minderheit III 95 Stimmen Problems bietet. Aus diesen Gründen hat der Bundesrat in

Für den Antrag der Minderheit l 52 Stimmen seiner Botschaft keine Änderung der Bestimmung vorge-

schlagen.»

Definitiv - Définitivement Ist das eine gerechte Lösung, wenn derjenige, der seine

Für den Antrag der Mehrheit 82 Stimmen Militärdienstpflicht erfüllt, weniger lang krank sein darf, bis

Für den Antrag der Minderheit III 69 Stimmen er eine Kürzung der Ferien erleidet?

111-N

22. Juni 1983 878 Ferien. Volksinitiative und Revision OR

Der Tatbestand wird also zugegeben, und der Bundesrat cette possibilité ne doit s'inscrire que dans le cadre des

nimmt in Kauf, dass der Wehrmann und alle anderen Perso- contrats-types ou des conventions collectives qui, seuls,

nen, die obligatorisch ihre Dienstpflicht in unserer Armee peuvent garantir des solutions équitables.

oder im Zivilschutz erfüllen, benachteiligt werden. Ich finde En conséquence, je vous propose de rejeter l'amendement

das äusserst bedauerlich, ja geradezu peinlich, wenn ich présenté par M. Zehnder.

versuche, diese Stellungnahme des Bundesrates mit der

sonst ausgesprochenen Militärfreundlichkeit in Überein- Bundesrat Friedrich: Wie Sie bereits gehört haben, hat sich

stimmung zu bringen. der Bundesrat zu diesem Antrag in einem Bericht negativ

In der Kommission hat Kollege Huggenberger sich dahin ausgesprochen, und ich bitte Sie deshalb meinerseits, dem

geäussert, dass diese Frage im erwähnten Artikel bereits Antrag der Kommission zu folgen.

geregelt sei, und dass mein Antrag ihm zu wenig weit gehe

bezüglich übriger Kriterien, nämlich gesetzlicher Verpflich- Abstimmung - Vote

tungen und Ausübung eines öffentlichen Amtes. Ich ver- Für den Antrag Zehnder 60 Stimmen

biete es nicht, Herr Kollege Huggenberger, einen ergänzen- Dagegen 72 Stimmen

den Antrag zu stellen, dass auch dort noch Verbesserun-

gen angebracht werden können. Aber ich muss sagen, Art. 329b Abs. 4

dass nach meiner Auffassung die Angelegenheit für den Antrag der Kommission

Militär- und Zivilschutzdienstpflichtigen nicht geregelt ist. Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Bei den weiteren Kriterien kann zudem keine Benachteili-

gung entstehen, weil es dort im Gegensatz zur militärischen Art. 329b al. 4

Dienstpflicht keine Pflichtigen und keine Nichtpflichtigen

gibt. Proposition de la commission

Kollege Allenspach hat schon in der Kommission meinem Adhérer au projet du Conseil fédéral

Antrag eine viel weitergehende Wirkung zugedacht, als ich

selber eigentlich will. Er hat nicht beachtet, dass die Aus- Angenommen - Adopté

klammerung in der Kumulation der Absenzen nach meinem

Art. 329c Abs. 1

Willen nur für den Militär- und Zivildienst und nur für die

Dauer von vier Wochen gelten soll. Antrag der Kommission

Mit meinem Antrag möchte ich allen Personen, die Militär- Die Ferien sind in der Regel zusammenhängend und im Ver-

und Zivilschutzdienst leisten, die gleichen Rechte einräu- lauf des betreffenden Dienstjahres zu gewähren; bei

men wie jenen, die zum Beispiel in einem Kalenderjahr kei- jugendlichen Arbeitnehmern müssen wenigstens zwei

nen Dienst absolvieren. Das heisst, den Pflichtigen das Ferienwochen zusammenhängen.

Recht einräumen, auch vier Wochen krank oder verunfallt

sein zu können oder gesetzliche Pflichten oder ein öffentli- Antrag Huggenberger

ches Amt versehen zu dürfen, ohne dass ihnen der Ferien- ... Dienstjahres mit wenigstens zwei zusammenhängenden

anspruch um einen Zwölftel gekürzt werden kann. Ich hoffe, Ferienwochen zu gewähren.

Sie verstehen jetzt diese komplizierte Sache und wissen,

wo der Hund begraben liegt. Art. 329c al. 1

Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen. Proposition de la commission

En règle générale, les vacances ne sont pas fractionnées et

Allenspach: Der Antrag Zehnder regelt ein Gebiet, das l'employeur les accorde pendant l'année de service corres-

eigentlich umfassender und anderenorts geregelt werden pondante; pour les jeunes travailleurs, elles comprennent

soll. Wenn der Antrag Zehnder durchgeht, gibt es die theo- au moins deux semaines consécutives.

retische Möglichkeit, dass jemand, der wegen Militärdienst

oder Unfall das ganze Jahr dem Betrieb fernbleibt, den- Proposition Huggenberger

noch, trotz dieses Fernbleibens, während des ganzen Jah- ... service correspondante et comprennent au moins...

res einer Ferienanspruch geltend machen kann. Ich gebe

zu, dass derartige Fälle nicht sehr häufig passieren, aber so Huggenberger: Bis heute bestand im Gesetz die Regelung,

etwas sollte in unserer Rechtsordnung nicht möglich sein. dass die Ferien in der Regel zusammenhängend zu gewäh-

Ich begreife, dass der Bundesrat - das schreibt er in sei- ren seien. Mit 14 Tagen Mindestferien konnte das noch eini-

nem Bericht auch - keine Änderung dieser Bestimmungen germassen richtig sein. Mit der Erhöhung auf drei Wochen,

im Sinne des Antrages Zehnder vorgeschlagen hat. Nicht wie vom Bundesrat beantragt, ist der Bundesrat bereits von

zuletzt, um derartige Unebenheiten zu vermeiden, steht er dieser alten Regelung weggegangen. Er beantragt, dass

einer solchen Revision - mindestens aufgrund des Berich- zwei Ferienwochen zusammenhängend gewährt werden

tes - ablehnend gegenüber. Selbst wenn das keine ent- müssten. Heute haben wir entschieden, dass die Mindestfe-

scheidende Frage ist, sollten wir es beim bisherigen rien auf vier Wochen festgesetzt werden. Ich glaube, es ist

Zustand belassen und dem Antrag des Bundesrates einfach nicht der Wirklichkeit entsprechend, wenn man fest-

zustimmen. legt, dass diese vier Wochen Ferien in der Regel zusam-

menhängend gewährt bzw. genommen werden müssen.

Wagner, Berichterstatter: Den Antrag von Herrn Zehnder Das entspricht nicht der Praxis, und so etwas sollte man

haben wir bereits in der Kommission besprochen. Sie auch nicht im Gesetz festlegen.

haben dis gegensätzlichen Meinungen gehört. Sie haben Der Antrag des Bundesrates lautet, die Ferien seien so zu

Kollege Zehnder gehört mit der Begründung seines Antra- gestalten, dass wenigstens zwei Wochen zusammenhängen

ges; Sie haben Herrn Kollega Allenspach gehört mit der müssen. Ich mache einen Vermittlungsvorschlag. Ich sage,

gegenteiligen Auffassung. Die Kommission hat mit ''1 zu 7 zwei Wochen Ferien seien in der Regel zusammenhängend

Stimmen beschlossen, den Antrag Zehnder abzulehnen. zu gewähren. Im übrigen muss man sagen, dass in der Pra-

xis natürlich die Ferien so genommen und gewährt werden,

M. Dupont, rapporteur: La majorité de la commission a wie es die Arbeitgeber und Arbeitnehmer als sinnvoll erach-

rejeté la proposition de M. Zehnder par 11 voix contre 7. ten. Aber wenn man schon etwas in das Gesetz aufnimmt,

Nous rappelons qu'il sera toujours possible, comme par le dann ist es sicher richtig, wenn man hier nicht zu weit geht.

passé, de prévoir dans les contrats-types des périodes de Deshalb mein Vorschlag zu Artikel 329c Absatz 1 : «Die

protection plus longues pour la réduction des vacances, Ferien sind in der Regel im Verlauf des betreffenden Dienst-

par exemple en cas de service militaire ou de maladie. On jahres mit wenigstens zwei zusammenhängenden Ferien-

peut prévoir des périodes plus courtes pour les jeunes tra- wochen zu gewähren.» Also in meinem Vorschlag nehme

vailleurs ou plus longues pour les personnes âgées, mais ich die Formel «in der Regel» auch für diese zwei Wochen

Vacances. Initiative populaire et révision du CO 879 N 22 juin 1983

auf, während beim Vorschlag des Bundesrates diese zwei (falls Art. 329a Abs. 1 und 2 in der Fassung des Bundesra-

Wochen zusammenhängend gewährt bzw. genommen wer- tes angenommen wird)

den müssen. Ich glaube, Herr Bundesrat Friedrich wird sich Nach Entwurf des Bundesrates

dazu noch äussern und kann sich vielleicht diesem Vor-

schlag anschliessen. Antrag Aregger

. . . wenigstens fünf Wochen Ferien zu gewähren. (Rest des

Wagner, Berichterstatter: Wir haben bei diesem Artikel Absatzes streichen)

ebenfalls eine Änderung vorgenommen, und zwar die ein-

stimmige Kommission, wonach die Ferien in der Regel Art. 345a al. 3

zusammenhängend genommen werden sollen. Man ist also Proposition de la commission

vom Normalfall ausgegangen. Man hat überlegt, dass es

eigentlich den Ferienbedingungen widersprechen würde, Majorité

diese Ferien pro rata - tageweise - zu beziehen. Lediglich II accorde à l'apprenti, jusqu'à l'âge de 20 ans révolus, au

bei den Jugendlichen hat man festgelegt, dass sie - von moins cinq semaines de vacances par année d'apprentis-

den jetzt fünf beschlossenen Wochen - mindestens zwei sage.

Wochen zusammenhängend nehmen müssen. Es ist von

mir aus nicht so entscheidend, aber immerhin bedeutet der Minorité I

Antrag von Herrn Huggenberger eine gewisse Einschrän- (Renschler, Borei, Braunschweig, Jaeger, Robbiani,

kung gegenüber dem Kommissionsmehrheitsantrag. Ich Wagner, Zehnder)

muss Ihnen als Präsident der Kommission beantragen, der ... année d'apprentissage; les cantons peuvent prolonger la

Kommissionsmehrheit zu folgen und den Antrag Huggen- durée minimum des vacances.

berger abzulehnen.

Minorité II

M. Dupont, rapporteur: M. Huggenberger propose de corri- (Allenspach, Aregger, Augsburger, Basler, Räz, Villiger)

ger partiellement la version du Conseil fédéral en mainte- (Si l'art. 329a 1er et 2e al. est adopté dans la version propo-

nant la possibilité de fractionner les vacances, à condition sée par le Conseil fédéral)

que ces dernières comprennent au moins deux semaines Selon le projet du Conseil fédéral

consécutives. Alors que la majorité de la commission

recommande le texte selon lequel, en règle générale, les Proposition Aregger

vacances ne seront pas fractionnées, mais accordées par ,... au moins cinq semaines de vacances par année

l'employeur durant l'année de service correspondante. d'apprentissage. (Biffer le reste de l'alinéa)

En conséquence, nous vous invitons à voter en faveur de la

version de la majorité de la commission. Präsident: Hier haben Sie aufgrund Ihrer Abstimmungen

bei Artikel 329a den Text der Mehrheit beschlossen. Herr

Bundesrat Friedrich: Es ist einfach so, dass nach medizini- Renschler hat den Minderheitsantrag l zurückgezogen. Der

schen Erkenntnissen die Ferien nur dann ihre optimale Wir- Minderheitsantrag II und der Antrag des Bundesrates fallen

kung erzielen können, wenn sie von einer gewissen Dauer dahin. Das Wort wird nicht verlangt. Sie haben dem Wort-

sind. Das ist der Gedanke, der hinter dem bundesrätlichen laut der Mehrheit zugestimmt.

Vorschlag steht. Nun hat sich gegenüber dem bundesrätli- Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

chen Vorschlag eine gewisse Änderung ergeben. Um die

Sache zu vereinfachen, ziehe ich den bundesrätlichen Vor- Adopté selon la proposition de la majorité

schlag zugunsten des Antrages von Herrn Huggenberger

zurück. Art. 313c, 361 Abs. 1

Antrag der Kommission

Abstimmung - Vote

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Für den Antrag der Kommission 15 Stimmen

Für den Antrag Huggenberger 120 Stimmen

Art. 313c, 361 al. 1

Art. 329e Proposition de la commission

Antrag der Kommission Adhérer au projet du Conseil fédéral

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Angenommen - Adopté

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral Art. 362 Abs. 1

Antrag der Kommission

Angenommen - Adopté

Streichen des Textes «Artikel 353c (Ferien)»

Art. 345a Abs. 3 Art. 362 al. 1

Antrag der Kommission Proposition de la commission

Mehrheit Biffer le texte «article 353c (vacances)»

Er hat dem Lehrling bis zum vollendeten 20. Altersjahr für Angenommen - Adopté

jedes Lehrjahr wenigstens fünf Wochen Ferien zu gewäh-

ren. Ziff. Il

Minderheit l Antrag der Kommission

(Renschier, Borei, Braunschweig, Jaeger, Robbiani, Wag- Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

ner, Zehnder)

. . . z u gewähren; die Kantone sind befugt, die Mindest- Ch. II

dauer zu verlängern. Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Minderheit II

(Allenspach, Aregger, Augsburger, Basler, Räz, Villiger) Angenommen - Adopté

22. Juni 1983 880 Kantonsverfassungen. Gewährleistung

M. Cada vini: Lors du vote d'ensemble, le groupe libéral #ST# 83.034

refusera la proposition de modification du code des obliga-

tions. En effet, il estime que les mesures que la majorité de Kantonsverfassungen. Gewährleistung

notre conseil a prises aujourd'hui portent un coup trop dur Constitutions cantonales. Garantie

à la politique contractuelle que nous entendons pouvoir SO, GR, VD, GE

continuer à conduire.

Botschaft und Beschlussenwurf vom 27. April 1983 (BBI 1983 II, 38)

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Message et projets d'arrêté du 27 avril 1983 (FF 1983 II, 37)

Für Annahme des Beschlussentwurfes 83 St mmen

Beschluss des Ständerates vom 21. Juni 1983

Dagegen 34 Stimmen

Décision du Conseil des Etats du 21 juin 1983

Abschreibung - Classement

Präsident: Es sind noch die Postulate auf Seite 1 der Bot-

schaft abzuschreiben.

1973 Postulat 11844 Ferienminimum Antrag der Kommission

(N 19. 3. 1974 Canonica) Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

1978 Postulat 78.336 Ferien-Mindestdauer

(N 4. 10.1978 Seiler) Proposition de la commission

1981 Postulat 80.563 Lage der arbeitenden Jugend Adhérer à la décision du Conseil des Etats

(N 12. 6.1981 Fraktion der PdA/PSA/POCH)

1981 Postulat 81.408 5. Ferienwoche für Lehrlinge und Herr Oester unterbreitet im Namen der Petitions- und

jugendliche Arbeitnehmer (N 9.10.1981 Bircher) Gewährleistungskommission den folgenden schriftlichen

Bericht:

Zustimmung - Adhésion Die Kommission hat die Botschaft des Bundesrates vom

27. April 1983 über die Gewährleistung der geänderten Ver-

fassungen der Kantone Solothurn, Graubünden, Waadt und

Genf geprüft. Sie ist der Meinung, dass sich die Änderun-

Bundesbeschluss A - Arrête fédéral A gen dieser Kantonsverfassungen im Rahmen der kantona-

len Verfassungsautonomie bewegen und weder die Bun-

Präsident: Wir kommen nun zur Abstimmung über Art. 2 desverfassung noch das Bundesrecht verletzen.

des Bundesbeschlusses A. Die Petitions- und Gewährleistungskommission möchte

zuhanden der Kantone den Wunsch äussern, dass sie mög-

Art. 2

lichst rasch nach der Volksabstimmung um die Gewährlei-

Antrag der Kommission stung der angenommenen Verfassungsänderung nachsu-

Mehrheit chen.

Die Kommission beantragt einstimmig, dem Beschlussent-

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates wurf zuzustimmen.

Minderheit

(Renschier, Borei, Braunschweig, Robbiani, Wagner, Zehn- Frei-Romanshorn: Nach Artikel 6 Absatz 1 der Bundesver-

der) fassung sind die Kantone verpflichtet, für ihre Verfassungen

..., die Volksinitiative anzunehmen. die Gewährleistung des Bundes einzuholen. Diese wird

bekanntlich durch die eidgenössischen Räte erteilt, wenn

Art. 2 die betreffenden Verfassungen - bzw. Verfassungsänderun-

gen - weder die Bundesverfassung noch das übrige Bun-

Proposition de la commission desrecht verletzen, die Ausübung der politischen Rechte in

Majorité republikanischen Formen sichern, vom Volk angenommen

Adhérer au projet du Conseil fédéral worden sind und revidiert werden können, sofern die abso-

lute Mehrheit der Bürger es verlangt.

Minorité Die Gewährleistung der Kantonsverfassungen gemäss den

(Renschler, Borei, Braunschweig, Robbiani, Wagner, Zehn- Artikeln 5 und 6 der Bundesverfassung hat zur Folge, dass

der) die kantonalen Verfassungsbestimmungen im Rahmen der

Rechtsprechung nicht auf ihre Bundesverfassungsmässig-

... cantons d'accepter l'initiative populaire. keit überprüft werden können. Das Bundesgericht hält sich

strikte an diese Praxis. Allein das rechtliche Gewicht, das

Abstimmung - Vote der Gewährleistung somit beigemessen wird, verlangt, dass

Für den Antrag der Mehrheit 87 Stimmen die Kantone die geänderten Verfassungsbestimmungen

Für den Antrag der Minderheit 50 Stimmen unverzüglich den eidgenössischen Räten zur Gewährlei-

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble stung unterbreiten. Damit soll ausgeschlossen werden,

dass solche ungeprüft und allenfalls dem Bundesrecht

Für die Annahme des Beschlussentwurfes 88 Stimmen zuwiderlaufend, während einer gewissen Zeit in Kraft sind.

Dagegen 49 Stimmen Grundsatz soll doch sein - und das im Sinne der Selbstver-

An den Ständerat - Au Conseil des Etats ständlichkeit -, dass keine ungenehmigte Verfassungsbe-

stimmung in Kraft gesetzt wird. Sowohl der Bundesrat

bzw. das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement

als auch die vorberatende Kommission beider Räte nehmen

das Gewährleistungsprozedere sehr ernst. Es sind denn

auch in den vergangenen Jahren verschiedene Verfas-

sungsänderungen beanstandet worden.

Wir sind heute aufgerufen, für die Änderung von vier Kan-

tonsverfassungen die Gewährleistung zu erteilen. Dem

steht nach dem schriftlichen Antrag der Petitions- und

Gewährleistungskommission nichts entgegen. Im Kurzbe-

richt vom 25. Mai 1983 werden indes ohne nähere Begrün-

dung die Kantone eingeladen, künftig möglichst rasch nach

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Ferien. Volksinitiative und Revision OR

Vacances. Initiative populaire et révision du CO

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1983

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 11

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 82.062

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 22.06.1983 - 08:00

Date

Data

Seite 858-880

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Ref. No 20 011 485

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