Rhine Boatmen Social Security Agreement Upheld
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case concerns an agreement on social security for Rhine boatmen, which coordinates benefits across various branches of social security, including health, retirement, accident, and unemployment insurance, as well as family allowances. The court ruled in favor of the agreement, recognizing the significant number of people employed in Rhine shipping and their families who are affected by this regulation. The agreement ensures that these individuals receive their entitled benefits even if they reside in a country other than the responsible contracting state, updating and expanding upon a previous 1950 agreement and aligning with broader European coordination efforts.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 11 Antrag, Art. 1 Absatz, Art. 2 Absatz, Art. 1 Antrag, Art. 15 Bstg; Rhine Boatmen Social Security Agreement Upheld: The court ruled in favor of the agreement, recognizing the significant number of people employed in Rhine shipping and their families who are affected by this regulation. The agreement ensures that these individuals receive their entitled benefits even if they reside in a country other than the responsible contracting state, updating and expanding upon a previous 1950 agreement and aligning with broader European coordination efforts.
Schlagwörter
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KI-generiertProvision concerning the approval of the Federal Decree regarding the convention on social security for Rhine boatmen.
Volltext
Sécurité sociale des bateliers rhénans. Accord 564 29 novembre 1982
Wahl des Ersatzstimmenzählers druckten Beschlusses, dem auch der Nationalrat opposi- Election du scrutateur suppléant tionslos zugestimmt hat. Ergebnis der Wahl - Résultat du scrutin Bundesrat Hürlimann: Ich habe den betreffenden Ausfüh- Ausgeteilte Stimmzettel / Bulletins délivrés 44 rungen des Herrn Miville nichts beizufügen. Ich danke ihm eingelangt / rentrés 44 und der Aussenwirtschaftskommission für die Vorbereitung leer / blancs 3 der Vorlage und beantrage Ihnen namens des Bundesrates ungültig / nuls 0 Eintreten und Zustimmung zum Bundesbeschluss. gültig / valables 41 absolutes Mehr / majorité absolue 21 Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Es wird gewählt / Est élu Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Herr Egli mit 41 Stimmen (Beifall) Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2 Angenommen - Adopté #ST# 82.033 Soziale Sicherheit. Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Briefwechsel mit San Marino Für Annahme des Beschlussentwurfes 40 Stimmen (Einstimmigkeit) Sécurité sociale. Echange de lettres avec Saint-Marin An den Bundesrat -Au Conseil fédéral
Botschaft und Beschlussentwurf vom 28. April 1982 (BBI II, 265) Message et projet d'arrêté du 28 avril 1982 (FF II, 277) Beschluss des Nationalrates vom 20. September 1982 Décision du Conseil national du 20 septembre 1982 #ST# 82.038 Soziale Sicherheit für Rheinschiffer.
Übereinkommen Sécurité sociale des bateliers rhénans. Accord Antrag der Kommission Botschaft und Beschlussentwurf vom 19. Mai 1982 (BBI II, 553) Eintreten und Zustimmung Message et projet d'arrêté du 19 mai 1982 (FF II, 577) zum Beschluss des Nationalrates Beschluss des Nationalrates vom 20. September 1982 Proposition de la commission Décision du Conseil national du 20 septembre 1982 Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil national
Miville, Berichterstatter: Die Botschaft beantragt uns die Zustimmung zu einem Briefwechsel zwischen der Schwei- Antrag der Kommission zerischen Eidgenossenschaft und der Republik San Marino Eintreten und Zustimmung betreffend die soziale Sicherheit. Zwischen unserem Lande zum Beschluss des Nationalrates und dieser mitten in Italien gelegenen kleinen, fast 1000 Jahre alten Republik hat es bisher im Hinblick auf die Proposition de la commission soziale Sicherheit keine staatsvertragliche Regelung gege- Entrer en matière et adhérer à la décision ben. Mit diesem Briefwechsel wird nun die mit Italien getrofdu Conseil national fene Regelung, der angesichts der sehr zahlreichen italieni-
schen Arbeitskräfte in der Schweiz eine grosse Bedeutung Miville, Berichterstatter: Das den eidgenössischen Räten
zukommt, auf San Marino ausgedehnt. Zurzeit leben 28 zur Genehmigung unterbreitete Abkommen über die soziale Sanmarinesen in der Schweiz (27 Niedergelassene und ein Sicherheit der Rheinschiffer ist ein Koordinationsinstru-
Jahresaufenthalter), während sich in San Marino nur eine ment, das alle Zweige der sozialen Sicherheit umfasst: die
Schweizer Bürgerin aufhält. Im Versichertenregister der Krankenversicherung, die Altersund Hinterlassenenversi- Zentralen Ausgleichskasse in Genf figurieren etwas mehr cherung, die Versicherung gegen Arbeitsunfälle und als 200 Sanmarinesen. Berufskrankheiten, die Arbeitslosenversicherung sowie die San Marino ist in den letzten Jahren bei den zuständigen Familienzulagen. Es geht aus von der Gleichbehandlung der
schweizerischen Stellen immer wieder vorstellig geworden, Rheinschiffer, ihrer Familienangehörigen und Hinterlasse-
um eine Vereinbarung abzuschliessen; mit diesem Briefnen, und stellt sicher, dass sie die ihnen zustehenden Leiwechsel bzw. mit dem von beiden Räten gutzuheissenden stungen auch dann erhalten, wenn sie im Gebiet eines Bundesbeschluss wird diesem Wunsch Rechnung getraanderen als des zuständigen Vertragsstaates wohnen.
gen. Andere Länder, wie zum Beispiel Frankreich und Bel- Die Rheinschiffahrt ist nach wie vor ein bedeutender euro-
gien, haben mit San Marino bereits vor längerer Zeit Sozialpäischer Wirtschaftszweig. Über 11 000 Schiffe fahren auf
versicherungsabkommen abgeschlossen. Es würde einem dem Rhein, 425 davon unter Schweizer Flagge. Auf diesen nicht eben grossen Lande wie der Schweiz nicht gut anste- Schiffen arbeiten an die 28 000 Leute; zusammen mit ihren
hen, eine solche Vereinbarung abzulehnen, weil es sich bei Familienangehörigen handelt es sich um ein Total von unge-
San Marino um einen kleinen Staat handelt. Für den einzelfähr 48 000 Personen, die der Vereinbarung unterstellt wer-
nen Angehörigen dieses Staates ist die Regelung seiner den. Im Unterschied zu früheren Zeiten sind das nicht etwa
sozialen Ansprüche so wichtig wie beispielsweise für den mehr ausschliesslich Bürger der Rheinuferstaaten, sondern
einzelnen Italiener. Für die Schweiz ergeben sich keine sie kommen aus ganz Europa, zum Beispiel aus Österreich,
Belastungen; es handelt sich hier um Sozialversicherungen, Jugoslawien, Portugal usw. Um so wichtiger ist eine umfas-
für die Beiträge bezahlt werden. sende Regelung ihrer sozialen Ansprüche. Ich beantrage Ihnen namens Ihrer Aussenwirtschaftskom- Das derzeit geltende Abkommen geht zurück auf ein Rheinmission die Annahme des auf Seite 11 der Botschaft abgeschifferabkommen vom 27. Juli 1950, das von einer Regie-
30. November 1982 565 Kernenergiehaftpflicht. Bundesgesetz rungskonferenz am 13. Februar 1961 revidiert worden ist. #ST# Zweite Sitzung - Deuxième séance Im Gegensatz zu jenem revidierten, heute noch gültigen Abkommen ist nun aber die neue Übereinkunft eigenständig, umfassend und den Veränderungen angepasst, die sich Dienstag, 30. November 1982, Vormittag in den letzten Jahren auf den verschiedenen Sektoren der Mardi 30 novembre 1982, matin sozialen Sicherheit ergeben haben. 8.00 h Auf Seite 65 der deutschsprachigen Botschaft finden Sie die vertragschliessenden Staaten; es sind im grossen und Vorsitz - Présidence: Herr Weber ganzen jene, die auch in der EG massgebend sind. Die neue Übereinkunft ist von einer Regierungskonferenz sowie von der Zentralen Verwaltungsstelle für die soziale Sicherheit der Rheinschiffer, in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Arbeitsamt, ausgefertigt worden; sie wird mögli- 79.086 cherweise Modellcharakter für die Koordination auf vergleichbaren Gebieten haben, zum Beispiel für die gesamte Kernenergiehaftpflicht. Bundesgesetz europäische Binnenschiffahrt. Energie nucléaire. Responsabilité civile. Loi Ich habe mir noch die Mühe - die kleine Mühe - genommen, den Sekretär der für die Rheinschiffer zuständigen Siehe Jahrgang 1980 Seite 714 - Voir année 1980 page 714 Gewerkschaft, der Sektion Schiffahrt des VHTL, zu fragen, was die Arbeitnehmer zur neuen Regelung sagen - und er Beschluss des Nationalrates vom 6. Oktober 1982 war des Lobes voll. Zum Beispiel wird im Gegensatz zu den Décision du Conseil national du 6 octobre 1982 bisher geltenden Regelungen der Leistungsbezug im Krankheitsfall sowie bei Mutterschaft, bei Aufenthalt oder Wohnsitz ausserhalb des zuständigen Staates, detailliert geregelt. Differenzen - Divergences Namens Ihrer Aussenwirtschaftskommission ersuche ich Sie, dem auf Seite 15 der Botschaft abgedruckten Bundes- Titel beschluss Ihre Zustimmung zu erteilen, wie dies der Natio- Antrag der Kommission nalrat bereits getan hat, und damit den Bundesrat zur Ratifizierung des Vertrages zu ermächtigen. Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Bundesrat Hürlimann: Ich habe einen dreifachen Dank aus- Titel zusprechen. Zunächst danke ich dem Präsidenten für seine Proposition de la commission Ausführungen und der Aussenwirtschaftskommission für Adhérer à la décision du Conseil national die Vorbereitung der Vorlage, die um einiges komplizierter
ist, als man nach diesem konzisen Referat von Herrn Miville Guntern, Berichterstatter: Der Nationalrat hat in bezug auf
glauben möchte, die aber - wie er zu Recht ausführte - für das Kernenergiehaftpflichtgesetz eine Reihe von Differen-
diese auf dem Rhein tätigen Leute von Bedeutung ist. zen beschlossen, die wir heute zu behandeln haben. Die Ferner möchte ich die Gelegenheit benützen, um der meisten dieser Differenzen sind nicht materieller, sondern
Öffentlichen Krankenkasse von Basel-Stadt zu danken, die redaktioneller Art. Die Kommission hat lediglich vier Diffe-
einmal mehr bereit war, das Risiko Krankheit zugunsten der renzen aufrechterhalten. Die übrigen konnten im Rahmen Rheinschiffer zu versichern. Ich möchte das hier im Zusamder Kommissionsarbeit bereinigt werden. menhang mit diesem Abkommen, auch zuhanden des Kan- Wir beginnen beim ersten Kapitel: Der Nationalrat hat den
tons Basel-Stadt, namens des Bundesrates dankbar fest- Titel «Einleitende Bestimmungen» abgeändert in «Geltungs-
halten. bereich und Begriffe». Die Kommission hat dieser Änderung Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimzugestimmt. men.
Angenommen - Adopté Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Art. 11 Antrag der Kommission Titel und Ingress, Artikel 1 und 2 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Titre et préambule, articles 1 et 2 Proposition de la commission Angenommen - Adopté Adhérer à la décision du Conseil national Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Guntern, Berichterstatter: Der Nationalrat hat unserem Arti- Für Annahme des Beschlussentwurfes 40 Stimmen kel 1 einen Artikel 11 vorangestellt. Dieser Artikel 1' befasst (Einstimmigkeit)
sich mit dem Geltungsbereich. An den Bundesrat -Au Conseil fédéral In Absatz 1 wird der Geltungsbereich dieses Gesetzes positiv umschrieben. Eine solche Bestimmung war in unserem Text nicht vorgesehen; sie ist also neu, bedeutet aber keine materielle Änderung. Im Absatz 2 hat er unsere Schluss der Sitzung um 19.15 Uhr Bestimmung in Artikel 1 Absatz 3 aufgenommen. Und in La séance est levée à 19 h 15 Absatz 31 übernimmt er Artikel 2 Absatz 2 der ständerätlichen Fassung. Die Kommission beantragt Ihnen, diesem Artikel 11 zuzustimmen.
Angenommen - Adopté
Art. 1 Antrag der Kommission Abs. 6 . . . baut, betreibt oder weiterhin innehat oder.. . Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Soziale Sicherheit für Rheinschiffer. Übereinkommen
Sécurité sociale des bateliers rhénans. Accord
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Jahr 1982 Année Anno
Band V Volume Volume
Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale
Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 01 Séance Seduta
Geschäftsnummer 82.038 Numéro d'objet Numero dell'oggetto
Datum 29.11.1982 - 18:15 Date Data
Seite 564-565 Page Pagina
Ref. No 20 011 146
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