Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 82-03-7 KI-generiert

Parliamentary Staff Capping Initiative Rejected

Geschäftsnummer VPB 82-03-7
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The parliamentary initiative concerned capping the number of personnel in federal administration. The proposed law aimed to regulate staff numbers, but a debate arose regarding its necessity, as existing budget processes and financial oversight committees were already effectively controlling staff levels. Concerns were raised that the proposed legislation was unnecessary, lacked flexibility, and could negatively impact public sector employees, especially when considered alongside other austerity measures. Ultimately, the proposal was modified to ensure funding for a public library while allowing for flexibility in its budget management, and the wider staff capping legislation was rejected due to its perceived redundancy with existing control mechanisms.

Legislator-Regeste

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Art. 1 leicht; Parliamentary Staff Capping Initiative Rejected: Nicht nur die ständige Forderung nach Effizienz, sondern auch die auf Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen weite Sicht unsichere Finanzlage verlangen, dass der Per- Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière sonalbestand unter Kontrolle bleibt. Zur Sache kann ich ja sagen; aber das Hauptanliegen kann, wie wir letzte Woche Gesamtberatung - Traitement global du projet einwandfrei bewiesen haben, auch ohne Gesetz erfüllt werden, gestützt auf die bestehenden Aufträge und Zuständig- Titel und Ingress, Art. 1-3 keiten von Regierung und Parlament.

Schlagwörter

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parlamentarische Initiative öffentliche Verwaltung Personalverwaltung Berufsverbot wirtschaftlich bedingte Entlassung Zeitvertragsbedienstete

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 1 leicht
beiträgen von höchstens 1 Million Franken (Art. 1 des Bunfüglich fragen, ob dieses Gesetz überhaupt sachlich erfor-
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Volltext

14. Dezember 1982 N 1709 Parlamentarische Initiative

#ST# 82.037 #ST# 81.223 Schweizerische Volksbibliothek Parlamentarische Initiative Bibliothèque pour tous Stellenplafonierung. Bundesgesetz Initiative parlementaire Botschaft und Beschlussentwurf vom 10. Mai 1982 (BBI II, 349) Plafonnement des effectifs du personnel. Loi Message et projet d'arrêté du 10 mai 1982 (FF II, 369) Beschluss des Ständerates vom 23. September 1982 Fortsetzung - Suite Décision du Conseil des Etats du 23 septembre 1982 Siehe Seite 1687 hiervor - Voir page 1687 ci-devant

Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Frau Meier Josi: In der Debatte zur Arbeitszeitverkürzung wies ich kürzlich auf das unglückliche Zusammentreffen Proposition de la commission verschiedener Massnahmen hin, welche das Personal der Entrer en matière et adhérer à la décision öffentlichen Dienste angehen. du Conseil des Etats Neben der aufgeschobenen Arbeitszeitverkürzung und neben der angedrohten Verlangsamung des Teuerungsaus- Herr Schnyder-Bern unterbreitet namens der Kommission gleiches nimmt sich in der Tat das heute vorgesehene für Wissenschaft und Forschung .folgenden schriftlichen Gesetz ungleich schärfer aus, als wenn es losgelöst von Bericht: diesem Sachzusammenhang behandelt werden könnte. Im

In der Botschaft vom 19. Mai 1982 beantragt der Bundesrat jetzigen Zeitpunkt riskiert eine wenig flexible Festschrei-

Unterstützungsbeiträge für die Stiftung Schweizerische bung der Plafonierungspraxis, das Verhältnis zum öffentli-

Volksbibliothek für die Jahre 1982 bis 1987. Nebst Jahreschen Personal unnötig zu belasten. Zudem kann man sich

beiträgen von höchstens 1 Million Franken (Art. 1 des Bunfüglich fragen, ob dieses Gesetz überhaupt sachlich erfor-

desbeschlusses) beantragt er einen einmaligen Beitrag von derlich, oder ob es nicht vielmehr entbehrlich sei.

1 Million Franken für die Erneuerung des Bücherbestandes Zuerst zur sachlichen Notwendigkeit: In der Botschaft auf

und die Einrichtung eines Bibliozentrums der deutschen Seite 2 können Sie nachlesen, dass die gesetzliche Rege- Schweiz (Art. 2). lung von 1974 schon Ende 1979 ausgelaufen ist. Trotzdem Der Ständerat hat mit Beschluss vom 23. September 1982 konnte seither der Stellenbestand ohne Gesetz im Griff auf Antrag seiner Kommission Artikel 1 leicht abgeändert. behalten werden. Auch seither wurden die Stellen in Bud- Demnach soll der Bund der Volksbibliothek jährlich Beigetbeschlüssen verbindlich festgelegt. Besonders die träge bis höchstens 1 Million Franken ausrichten und zwar Debatten der letzten Wochen und der Entscheid zur nicht mehr, wie im Antrag des Bundesrates vorgesehen, in Arbeitszeitverkürzung beweisen klar, dass unser auf die Abhängigkeit der der Bibliothek aus anderen Quellen Verfassung abgestütztes Budgetrecht offensichtlich aus-

zufliessenden Mittel, sondern nach Massgabe der reellen reicht - ich teile hier die Zweifel des Kommissionsberichtes

Bedürfnisse der Stiftung sowie der Mittel, die sie selbst aufkeineswegs -, um den Stellenbestand unter Kontrolle zu

zutreiben in der Lage ist. Einerseits wird damit die Existenz halten. Dass sich auch für das Vorverfahren jede gesetzli-

dieser Stiftung gesichert und andererseits verbleibt beim che Regelung erübrigt, hat die Finanzdelegation in ihrem Bundesrat eine gewisse Handlungsfreiheit. Bericht vom 29. April 1982 so bestätigt: «Die Finanzkom- Die Stiftung Schweizerische Volksbibliothek hat die Aufmissionen werden in dieser Frage mit den Geschäftsprügabe, zu einer ausgeglichenen Literaturversorgung der fungskommissionen zusammenarbeiten, ohne dass ein ent- Schweiz beizutragen. Sie wurde 1920 gegründet und wird sprechendes Verfahren gesetzlich geregelt werden seit 1921 vom Bund unterstützt, gegenwärtig, aufgrund müsste.» Gemäss Mitteilung des GPK-Sekretariates vom eines Bundesbeschlusses von 1970 mit Beiträgen von jähr- 4.

Oktober 1982 an die Kommission wird das Vorverfahren lich rund 450 000 Franken. heute schon angewendet: alles also ohne Gesetz! Der Bundesrat hat sich dem Beschluss des Ständerates In diesem Saale herrscht sicher breitester Konsens darangeschlossen. Die Kommission für Wissenschaft und Forüber, dass die Stellenplafonierung ein notwendiges Fühschung beantragt einstimmig und ohne Enthaltungen, den rungshilfsmittel - Führungsmittel ist schon etwas zu hoch Bundesbeschluss in der Fassung des Ständerates zu gegriffen - sein kann, dass sie es in den letzten Jahren war genehmigen. und in Zukunft grundsätzlich bleiben wird.

Nicht nur die ständige Forderung nach Effizienz, sondern auch die auf Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen weite Sicht unsichere Finanzlage verlangen, dass der Per- Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière sonalbestand unter Kontrolle bleibt. Zur Sache kann ich ja sagen; aber das Hauptanliegen kann, wie wir letzte Woche Gesamtberatung - Traitement global du projet einwandfrei bewiesen haben, auch ohne Gesetz erfüllt werden, gestützt auf die bestehenden Aufträge und Zuständig- Titel und Ingress, Art. 1-3 keiten von Regierung und Parlament.

Titre et préambule, art. 1 à 3 Auch der Wechsel von fixen zu durchschnittlichen Bestän- Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble den bedarf keiner neuen Gesetzesbestimmungen. Das Wort Für Annahme des Beschlussentwurfes 129 Stimmen «durchschnittlich» könnte ohne Not in die einzelnen Bud- (Einstimmigkeit) getbeschlüsse eingefügt werden. Die Umstellung der Praxis von fixen auf durchschnittliche Bestände befreit den Bun- Abschreibung - Classement desrat auch vom Zwang, bei Einzelvorlagen Plafonderhöhungen zu beantragen. Bei Durchschnittsbeständen genügt Präsident:

Der Bundesrat beantragt, das Postulat Akeret ihm eben das normale Budgetund Nachtragsverfahren.

(79.473) abzuschreiben. Ein anderer Antrag liegt nicht vor; Botschaft und Berichterstatter Hessen deutlich genug wer-

Sie haben der Abschreibung zugestimmt. den, dass das Gesetz heute und morgen überhaupt keine über die heutige Praxis hinausgehende Wirkungen erzielt.

An den Ständerat - Au Conseil des Etats Die Wirkung soll in der fernen Zukunft einmal kommen, wenn es uns wieder sehr, sehr gut gehen wird. Also zugestandenermassen: Gesetzgebung auf Vorrat und aus 216-N Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Schweizerische Volksbibliothek

Bibliothèque pour tous

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1982 Année Anno

Band V Volume Volume

Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale

Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 10 Séance Seduta

Geschäftsnummer 82.037 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 14.12.1982 - 08:00 Date Data

Seite 1709-1709 Page Pagina

Ref. No 20 011 017

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