Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 82-013 KI-generiert

Federal Contribution Increase for Swiss National Tourist Office

Geschäftsnummer VPB 82-013
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court reviewed a motion to increase the federal contribution to the Swiss National Tourist Office. The office plays a crucial role in promoting tourism, which is vital to the Swiss economy, particularly for mountainous regions. Facing increased competition from other countries and rising costs abroad, the office's existing federal contribution, which had remained unchanged for years, was no longer sufficient to fulfill its mandate. Despite the office's cost-saving measures and efforts to raise funds from other sources, a shortfall persisted, necessitating a federal increase to avoid significant service reductions and the closure of foreign agencies. The court ultimately approved the increased contribution, recognizing tourism promotion as an essential government function.

Legislator-Regeste

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Botschaft und Beschlussentwurf vom 24. Februar 1982 (BBI II, 22; Federal Contribution Increase for Swiss National Tourist Office: The office plays a crucial role in promoting tourism, which is vital to the Swiss economy, particularly for mountainous regions. Facing increased competition from other countries and rising costs abroad, the office's existing federal contribution, which had remained unchanged for years, was no longer sufficient to fulfill its mandate. Despite the office's cost-saving measures and efforts to raise funds from other sources, a shortfall persisted, necessitating a federal increase to avoid significant service reductions and the closure of foreign agencies. The court ultimately approved the increased contribution, recognizing tourism promotion as an essential government function.

Schlagwörter

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Beitrag Tourismusförderungsabgabe ausländische Staatsangehörige E-Government Fremdenverkehrspolitik Rentenerhöhung
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Botschaft und Beschlussentwurf vom 24. Februar 1982 (BBI II, 22)

The court agreed with the Federal Council's proposal for an increase in the contribution to the Swiss National Tourist Office.

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Volltext

Office national suisse du tourisme. Contribution 272 15 juin 1982

Gesamtberatung - Traitement global du projet tion im Hinblick auf einen gezielten und wirtschaftlichen Ein-

satz der für den Schutzraumbau aufzubringenden privaten

Titel und Ingress, Ziff. l und II und öffentlichen Mittel verbessert werden. Der Entwurf der

Titre et préambule, ch. I et II entsprechenden Anpassungen wurde den kantonalen Zivil-

schutzdirektoren zur Stellungnahme unterbreitet und ist

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

vermutlich heute in der Auswertung. Der Bundesrat hat sich

Für Annahme des Beschlussentwurfes 34 Stimmen bereit erklärt, die Motion entgegenzunehmen. Die Kommis-

(Einstimmigkeit) sion, für die ich hier spreche, hat am 9. März, während der

An den Nationalrat - Au Conseil national Session, einstimmig beschlossen, Ihnen die Annahme der

Motion Jost bzw. des Nationalrates zu beantragen.

Überwiesen - Transmis

#ST# 81.303

Motion des Nationalrates (Jost)

Baulicher Zivilschutz #ST# 82.013

Motion du Conseil national (Jost) Schweizerische Verkehrszentrale. Beitrag

Abris de la protection civile Office national suisse du tourisme.

Contribution

Beschluss des Nationalrates vom 18. Dezember 1981

Décision du Conseil national du 18 décembre 1981 Botschaft und Beschlussentwurf vom 24. Februar 1982 (BBI II, 22)

Message et projet d'arrêté du 24 février 1982 (FF II, 22)

Wortlaut der Motion vom 18. Dezember 1981

Der Bundesrat wird beauftragt, beförderlichst eine Teilrevi- Antrag der Kommission

sion der eidgenössischen Gesetzgebung über den bauli- Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

chen Zivilschutz (Schutzbautengesetz vom 4. Oktober 1963

- Schutzbautenverordnung vom 27. November 1978) einzu- Proposition de la commission

leiten, um: Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral

a. durch die Vermeidung von Schutzplatzüberangeboten

und Guntern, Berichterstatter: Im Auftrag der Kommission

beantrage ich Ihnen, den Bundesbeitrag an die Schweizeri-

b. durch die Ermöglichung und Förderung von Schutzbau- sche Verkehrszentrale um 6 Millionen Franken zu erhöhen,

tenausgleichen und zwar aus folgenden Gründen:

das Hauptziel der Zivilschutzkonzeption von 1971, «Jedem Sie wissen, dass die Verkehrszentrale einen direkten Bezug

Einwohner an seinem Wohnort einen Schutzplatz bereitzu- zum schweizerischen Tourismus hat. Der schweizerische

stellen», zeitgerecht verwirklichen und Fehlinvestitionen Tourismus hat eine wichtige volkswirtschaftliche Funktion

(öffentlicher und privater Mittel) vermeiden zu können. zu erfüllen. Der Gesamtumsatz betrug 1981 13,5 Milliarden

Texte de la motion du 18 décembre 1981 Franken. Davon resultieren Einnahmen aus dem Fremden-

verkehr mit Gästen aus dem Ausland von 7,84 Milliarden

Le Conseil fédéral est chargé d'entreprendre le plus rapide- Franken. Der Devisenzugang aus dem Ausländertourismus

ment possible une révision partielle de la législation fédé- von 1981 mit diesen 7,8 Milliarden Franken entsprach somit

rale sur les abris de la protection civile (loi du 4 octobre annähernd dem gesamten Handelsbilanzdefizit der

1963 sur les abris et ordonnance du 27 novembre 1978 sur Schweiz. Es ist wohl kaum nötig, Ihnen hier auch die

les abris). Ces modifications devraient permettre d'attein- Bedeutung des Tourismus für das Berggebiet darzulegen.

dre dans les délais prévus l'objectif principal fixé dans la Von 500 000 Arbeitsplätzen im Berggebiet entfallen 150 000

conception 1971 de la protection civile («mettre à la disposi- auf den Tourismus. Die Tätigkeit der Schweizerischen Ver-

tion de chaque citoyen un abri à son domicile») et de parer kehrszentrale spielt also mittelbar eine wichtige Rolle für

à des investissements erronés de fonds publics ou privés, die Erhaltung und die Verbesserung der Lebensbedingun-

grâce à des dispositions propres: gen im Berggebiet. Nun müssen wir aber feststellen, dass

a. a empêcher que l'offre d'abris ne soit excédentaire; immer mehr Staaten am Tourismus interessiert sind und

b. a favoriser une répartition équilibrée des abris. versuchen, ihn anzuziehen. Es gibt heute über 100 Staaten,

die nationale Werbeinstitutionen unterhalten. Diese Konkur-

Ulrich, Berichterstatter: Bei der Motion des Nationalrates, renz spürt selbstverständlisch auch die Schweizerische

baulicher Zivilschutz, über die ich berichten darf, geht es Verkehrszentrale. Die Konkurrenten verfügen dabei mei-

um den Schutzplatz für alle Schweizer. Mit seinem Motions- stens über viel mehr Werbemittel, als dies für unsere natio-

vorschlag vom 2. März 1981, der vom Nationalrat am nale Institution der Fall ist.

18. Dezember 1981 diskussionslos angenommen worden Dabei möchte ich betonen, dass die Schweizerische Ver-

ist, strebt Nationalrat Jost das Ziel an, in Gebieten mit über- kehrszentrale nicht irgendeine private Organisation ist, son-

durchschnittlicher Bautätigkeit - darunter fallen insbeson- dern dass sie eine vom Bund geschaffene öffentlich-rechtli-

dere Zentren des Fremdenverkehrs sowie industrielle Bal- che Körperschaft darstellt. Der Bund leistet somit nicht frei-

lungsgebiete - eine Schutzplatzüberproduktion zu verhin- willig Beiträge an diese Institution, sondern er leistet diese

dern und gleichzeitig die Möglichkeiten für einen kantona- Beiträge, damit diese dem Auftrag, der ihr gegeben ist,

len Schutzplatzausgleich zugunsten von finanzschwachen nämlich touristische Werbung im In- und Ausland durchzu-

Gemeinden mit geringer Bautätigkeit und entsprechendem führen, nachkommmen kann.

Schutzplatzdefizit zu schaffen. Der Auftrag an die Schweizerische Verkehrszentrale geht

Der Motionsvorschlag liegt auf der Linie der seit einiger Zeit dabei über die reine Tourismuswerbung hinaus. Ihre erste

in Vorbereitung stehenden Anpassung der bundesrätlichen Aufgabe besteht darin, Sympathie- und Präsenzwerbung für

Baumassnahmenverordnung. Mit dieser sollen die rechtli- die Schweiz ganz allgemein durchzuführen. Die Aktivität der

chen Möglichkeiten zur Steuerung der Schutzplatzproduk- Schweizerischen Verkehrszentrale ist daher auch sehr weit-

14. Juni 1982 273 Schweizerische Verkehrszentrale. Beitrag

läufig. Die Schweizerische Verkehrszentrale stellt beispiels- Agenturen zu verwenden wäre. Dieser Unterhalt ist heute

weise unseren Botschaften und Konsulaten Informations- zu 100 Prozent nicht gesichert. Die Kommission nahm die-

material zur Verfügung. Sie unterhält ein Agenturnetz in 21 sen Antrag aber mit Rücksicht auf die Bundesfinanzen nicht

Ländern, was kostenaufwendig ist. Sie organisiert Aktionen an. Sie vertrat hingegen die Auffassung, dass die Beiträge

und Ausstellungen im In- und Ausland. Sie beteiligt sich an an die Schweizerische Verkehrszentrale nicht der linearen

internationalen Ausstellungen und Messen, jährlich an etwa Kürzung unterstellt werden sollten und dass diese Beiträge

60 solchen Anlässen. Sie kreiert und verteilt 4 Millionen Bro- als Härtefälle aus den Kürzungen herausgenommen werden

schüren, Prospekte, Plakate, Bücher und andere Werbe- sollten. Wird dies nicht geschehen, wird die Verkehrszen-

und Informationsträger, und zwar in 12 bis 15 Sprachen. Sie trale gezwungen sein, trotz diesen Anpassungen beträchtli-

inseriert in der internationalen Presse. Sie betreut jährlich che Leistungsverminderungen vorzunehmen.

zirka 1000 Medienschaffende. Sie produziert Filme über die Bei der Vorlage, das muss zum Schluss noch gesagt wer-

Schweiz. Sie beantwortet etwa 1,5 Millionen Anfragen jähr- den, handelt es sich um eine Übergangslösung, um eine

lich. Sie stellt Verkehrsvereinen und der Presse Fotomate- kurzfristige Lösung. Mittelfristig ist eine Totalrevision des

rial und anderes Werbematerial zur Verfügung. Sie leistet Bundesbeschlusses über die Schweizerische Verkehrszen-

den regionalen und lokalen Verkehrsvereinen Hilfe. Sie gibt trale vorgesehen. Die direkt Interessierten sollen dann ver-

die Revue «Schweiz» heraus und wirbt für die Schweizeri- mehrt zur Mitfinanzierung beigezogen werden; zudem soll

schen Bundesbahnen. 1981 verkaufte sie beispielsweise für auch der Auftrag der Schweizerischen Verkehrszentrale

35 Millionen Franken Fahrkarten,. umfassend geprüft werden.

Die Werbung, wie sie von der Schweizerischen Verkehrs- Kurzfristig sind wir aber gezwungen, diese Erhöhung vorzu-

zentrale betrieben wird, darf aber nicht mit der kommerziel- nehmen; wir sind uns bewusst, dass der Tourismus auf

len Werbung der Unternehmer verwechselt werden. Die diese Werbung angewiesen ist. Werbung gehört heute zum

touristischen Unternehmen bezahlen ihre Eigenwerbung Produkt wie der elektrische Strom zur Glühbirne. Ich muss

selbst. Sie geben hiefür jährlich schätzungsweise 150 Millio- Ihnen beantragen, dieser Erhöhung zuzustimmen.

nen Franken aus. Diese Werbung wird durch die Tätigkeit

der Schweizerischen Verkehrszentrale somit keineswegs Bundesrat Schlumpt: Ich danke Ständerat Guntern für die

überflüssig. gute Orientierung und Ihnen, dass Sie offenbar überzeugt

Nun braucht aber diese Schweizerische Verkehrszentrale Zustimmung bekunden.

für die Erfüllung ihrer Aufgaben ein Minimalsoll an Geld. Wir Nur zwei Bemerkungen: Die 21 Millionen Franken, die vor-

haben uns in der Kommission darüber informieren lassen, geschlagen werden, sind im Finanzplan für die nächsten

was die Schweizerische Verkehrszentrale für die Verbesse- Jahre vorgesehen. Wir überschreiten also damit den Finanz-

rung ihrer finanziellen Lage in den letzten Jahren getan hat. plan nicht.

Es konnte uns dargelegt werden, dass auch hier an erster Zu den Überlegungen, die Ständerat Guntern zum Problem

Stelle das Sparen steht. Die Schweizerische Verkehrszen- der linearen Beitragskürzungen vorgetragen hat: Es werden

trale hat nicht nur einen Personalstopp durchgeführt; sie natürlich alle im Finanzplan vorgesehenen Beitragsleistun-

ging noch weiter, indem sie ihren Mitarbeiterstab innert fünf gen der linearen Kürzung unterstellt. Das ist ja der Sinn der

Jahren um etwa 7 Prozent gesenkt hat. Das Büro in Mont- Übung. Wir wissen jetzt noch nicht, ob die Verlängerung um

real wurde geschlossen; Rom und Kopenhagen reduziert. zwei Jahre kommt. Für den Fall, dass die Verlängerung

Die Revue «Schweiz» wurde redimensioniert, die Nettoko- kommt, wie der Bundesrat das beantragt, müssen wir natür-

sten von 900 000 auf 300 000 Franken gesenkt. lich in bezug auf die Frage, was Härteausnahmeregelungen

Zum zweiten wurde eine Mittelbeschaffung ausserhalb der unterstellt werden kann, frei bleiben. Ich könnte mich also

Bundeskasse lanciert, durch eine Aktion bei Kantonen, für den Bundesrat - bei allem Verständnis für das Anliegen

Gemeinden und Unternehmungen. 1,6 Millionen Franken der Kommission - heute nicht verpflichten, hier eine Unter-

konnten dadurch eingebracht werden. stellung unter die Härtefälle vorzunehmen. Im übrigen

Drittens hat die Schweizerische Verkehrszentrale auch ihre unterstütze ich Herrn Ständerat Guntern: Wir haben nur die

eigenen Reserven inzwischen vollständig aufgebraucht. Möglichkeit, hier einen Teuerungsausgleich vorzunehmen -

Erst jetzt erfolgt der Gang zum Bund, ein Gang, der leider wobei eben zwei Drittel der Kosten der SVZ im Ausland

nicht mehr zu umgehen war. anfallen und dort höheren Kostensteigerungen ausgesetzt

Der Schweizerischen Verkehrszentrale wurden seit 1974 sind. Wenn wir diese Anpassungen nicht vornehmen wür-

von seilen des Bundes jährlich 15 Millionen Franken zur den, dann würden wir den gesetzlichen Auftrag vernachläs-

Verfügung gestellt. Der Beitrag blieb während der letzten sigen, den die SVZ zu erfüllen hat.

acht Jahre unverändert. Er wurde im Zusammenhang mit Ich bin Ihnen für Eintreten und Zustimmung dankbar.

der linearen Subventionskürzung sogar gekürzt, so dass er

in Tat und Wahrheit nur noch 13,5 Millionen Franken betrug. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

Unter Berücksichtigung der seitherigen Teuerung, die im Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière

Ausland höher ist als in der Schweiz, wobei berücksichtigt

werden muss, dass zwei Drittel der Auslagen im Ausland Gesamtberatung - Traitement global du projet

anfallen, muss heute von einem massiven Beitragsabbau

gesprochen werden. Nur die genannten Sonderbeiträge, Titel und Ingress, Ziff. l und II

Sonderwerbeaktionen, die in den letzten Jahren bewilligt Titre et préambule, ch. I et II

worden sind, die Auflösung der Reserven und die Spar-

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

massnahmen erlaubten es, die Lage der Schweizerischen

Verkehrszentrale ein wenig zu verbessern. Für Annahme des Beschlussentwurfes 31 Stimmen

Ohne zusätzliche Einnahmen ab 1983 wird aber die Schwei- (Einstimmigkeit)

zerische Verkehrszentrale den Werbeauftrag, der ihr vom An den Nationalrat -Au Conseil national

Bund übertragen worden ist, nicht mehr erfüllen können.

Sie wird gezwungen sein, Auslandagenturen zu schliessen

und Personal zu entlassen. Wir müssen heute schon fest-

stellen, dass trotz der Erhöhung, die wir heute beschliessen Schluss der Sitzung um 11.05 Uhr

müssen, ein Fehlbetrag übrig bleiben wird. Dieser wird wei- La séance est levée à 11 h 05

terhin entstehen durch die 10prozentige Kürzung des Bun-

desbeitrages. Sie wissen, dass diese Kürzung linear weiter-

geführt werden soll.

In der Kommission lag daher ein Antrag vor, der Schweizeri-

schen Verkehrszentrale einen zusätzlichen Beitrag zuzu-

sprechen, der vor allem für den baulichen Unterhalt der

36-S

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Schweizerische Verkehrszentrale. Beitrag

Office national suisse du tourisme. Contribution

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1982

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 06

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 82.013

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 15.06.1982 - 08:00

Date

Data

Seite 272-273

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Ref. No 20 010 689

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