Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 82-005 KI-generiert

Parliamentary Oversight of External Economic Measures

Geschäftsnummer VPB 82-005
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The case concerns a disagreement between the Federal Council and Parliament regarding the extent of parliamentary oversight over external economic measures. The Federal Council proposed that parliamentary approval would be required to revoke measures, weakening parliamentary control. The Council of States, however, favored the existing legislation, which requires parliamentary approval for measures to remain in effect and allows for revocation by either chamber. The court ruled in favor of the Council of States' interpretation, emphasizing that parliamentary approval is necessary for measures to continue and that revocation can be initiated by either chamber, thus preserving parliamentary oversight.

Legislator-Regeste

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Art. 10 Absatz, Art. 10, Titel und Abs. 2, Art. 11; Parliamentary Oversight of External Economic Measures: The Federal Council proposed that parliamentary approval would be required to revoke measures, weakening parliamentary control. The Council of States, however, favored the existing legislation, which requires parliamentary approval for measures to remain in effect and allows for revocation by either chamber. The court ruled in favor of the Council of States' interpretation, emphasizing that parliamentary approval is necessary for measures to continue and that revocation can be initiated by either chamber, thus preserving parliamentary oversight.

Schlagwörter

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parlamentarische Aufsicht Wirtschaftsrecht Ordentliches Gesetzgebungsverfahren Auswärtige Handeln der Union Anwendungsbereich der Regelung Streitgegenstand
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 10, Titel und Abs. 2, Art. 11

Used to regulate the involvement of the Federal Assembly in external economic measures ordered by the Federal Council.

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Volltext

Politique économique extérieure. 18e rapport 782 N 17 juin 1982

#ST# Achte Sitzung - Huitième séance mulierung festzuhalten. Wir haben darum einstimmig dem Ständerat beigepflichtet, und ich bitte Sie, das ebenfalls zu tun. Donnerstag, 17. Juni 1982, Vormittag Jeudi 17 juin 1982, matin Angenommen - Adopté 8.00h

Vorsitz - Présidence: Frau Lang #ST# 82.005 Aussenwirtschaftspolitik. 18. Bericht Politique économique extérieure. 18" rapport

Bericht, Botschaft und Beschlussentwürfe vom 25. Januar 1982 (BBI l, 329)

81.079 Rapport, message et projets d'arrêté du 25 Janvier 1982 (FF l, 341)

Aussenwirtschaftliche Massnahmen. Beschluss des Ständerates vom 11. März 1982 Bundesgesetz Décision du Conseil des Etats du 11 mars 1982 Mesures économiques extérieures. Loi

Siehe Seite 515 hievor - Voir page 515 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 9. Juni 1982 Antrag der Kommission Décision du Conseil des Etats du 9 juin 1982 Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Differenzen - Divergences Herr Risi-Schwyz unterbreitet namens der Wirtschaftskommission den folgenden schriftlichen Bericht:

Art. 10, Titel und Abs. 2, Art. 11 Die Wirtschaftskommission befasste sich am 16. Februar Antrag der Kommission 1982 mit dem 18. Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik, der Zustimmung zum Beschluss des Ständerates über die weltwirtschaftliche Lage und die Entwicklung der schweizerischen Aussenwirtschaft orientiert.

Art. 10, titre et al. 2, art. 11 Die gegenwärtige Weltwirtschaftslage Proposition de la commission Die gegenwärtige Weltwirtschaftslage ist gekennzeichnet Adhérer à la décision du Conseil des Etats durch weitgehende Stagnation. Die Hauptgründe dafür sind: Risi-Schwyz, Berichterstatter: Im Bundesgesetz über aus-

- die nach wie vor hohe durchschnittliche Inflationsrate in senwirtschaftliche Massnahmen besteht eine Differenz zum den OECD-Ländern und die damit verbundene restriktive Ständerat. Nach dem geltenden Beschluss wird die Mitwir- Geldund Finanzpolitik; kung der Bundesversammlung bei den vom Bundesrat angeordneten aussenwirtschaftlichen Massnahmen wie - der erneut kräftige rezessive Einbruch in den Vereinigten folgt geregelt: In Artikel 10 Absatz 2 heisst es: «Die Bun- Staaten ; desversammlung entscheidet, ob die Massnahmen in Kraft - die hohen und tendenziell wieder steigenden amerikanibleiben, ergänzt oder abgeändert werden sollen.» Nach schen Zinssätze; dem Entwurf des Bundesrates, den wir im Frühjahr ange- - die zunehmende Arbeitslosigkeit im OECD-Raum (man nommen haben, heisst es dann: «Die Bundesversammlung rechnet mit 28 Millionen Arbeitslosen in der zweiten Hälfte kann verlangen, dass der Bundesrat seine nach Artikel 1 des laufenden Jahres) ; getroffenen Massnahmen ausser Kraft setze, ergänze oder - die Aufwertung des amerikanischen Dollars gegenüber abändere.» Darüber wurde bei uns nicht diskutiert. Der den europäischen Währungen im Sog der hohen Zinssätze. Ständerat aber hat dann mit 34 zu 0 Stimmen die alte Fassung vorgezogen, in welcher es heisst, die Bundesver- Das OECD-Sekretariat rechnet damit, dass der wirtschaftlisammlung entscheide über die Genehmigung. Der Unterche Aufschwung, primär getragen von einer aufgrund der schied zwischen beiden Formulierungen - der uns nicht Verbesserung der Realeinkommen ausgehenden Belebung

sehr aufgefallen war - besteht in seiner Auswirkung darin, des persönlichen Verbrauchs sowie von einer Nachfragebe-

dass die Genehmigung nach geltendem Beschluss der lebung im Nicht-OECD-Raum, etwa Mitte 1982 einsetzen Zustimmung beider Räte bedarf. Was dagegen die Ausserund im zweiten Semester zu einem Wachstum von über 3 kraftsetzung bestehender Massnahmen betrifft, könnte die Prozent führen wird. Diese Prognose erscheint angesichts fehlende Zustimmung im einen Rat bereits diese Aussereiner sich weiter verschlechternden Arbeitsmarktlage kraftsetzung bewirken. zumindest fraglich, und der erwartete wirtschaftliche Auf-

Der Ständerat will mit seinem Beschluss erreichen, dass die schwung dürfte eher bescheiden ausfallen. Ein weiteres

Massnahmen des Bundesrates dahinfallen, wenn eine Kam- Problem bilden die bereits spürbaren protektionistischen mer die Genehmigung verweigert. Er geht davon aus, dass Tendenzen, denen die schwierige Lage auf den Arbeitsdiese Regelung dem geltenden Beschluss entspreche. Der märkten zusätzlich Auftrieb verleihen könnte. Entwurf des Bundesrates dagegen verschlechtert die Stel- Die Lage der schweizerischen Aussenwirtschaft

lung der Räte, da hier die bundesrätliche Massnahmen nur Dank dem lange Zeit relativ günstigen Frankenkurs hat sich

durch übereinstimmenden Beschluss beider Kammern aufdie schweizerische Aussenwirtschaft mit Blick auf die gehoben werden können. Es geht also in erster Linie um schwache internationale Konjunktur bis in den Herbst 1981 einen Kompetenzstreit zwischen Bundesrat und Parlament. hin bemerkenswert gut gehalten; ein Übergreifen der rezes- Da nun selbst der Antragsteller im Ständerat erklärte, an siven Tendenzen im Ausland im Gefolge der eingetretenen

sich seien beide Wege gangbar und der Ständerat mit 34 zu Frankenaufwertung auf unsere Wirtschaft trat erst im Laufe

0 Stimmen der alten Fassung zustimmte, war unsere Komdes 4. Quartals 1981 ein, wobei sich der Geschäftsgang für mission der Meinung, es habe keinen Wert, an unserer Fordie überwiegend exportorientierten Unternehmungen

16. Juni 1982 N 783 Aussenwirtschaftspolitik. 18. Bericht

schlechter präsentierte als bei den Inlandproduzenten. Eine 4. Auf Seite 35 finden wir wenige Zeilen über das multilate-

nach wie vor positive Auftragsentwicklung verzeichnen die rale Übereinkommen im nichttarifarischen Bereich über den

Nahrungsmittel-, die chemische .sowie - mit Einschränkun- Ausschuss für Antidumping. Dazu stellen wir fest, dass im

gen - die Textilund Bekleidungsindustrie. Rückläufige Ausschuss für Antidumping auch die Forderung nach der Auslandbestellungen scheinen dagegen die Maschinen- Aufnahme von Massnahmen gegen Billiglöhne mit gewerkund Apparatursowie ganz besonders die Uhrenindustrie schaftlicher Unterdrückung in den entsprechenden Ländern zu verzeichnen. gestellt werden sollte. Darüber wurde hier auch schon dis- Die Aussichten für die schweizerische Wirtschaft können, kutiert. Sozialdumping gehört nach unserer Meinung auch angesichts der jüngsten weltwirtschaftlichen Entwicklunzum Handelsdumping. gen, wie folgt zusammengefasst werden: 5. Auf Seite 41 wird über den UNO-Kodex über wett-

- Günstigenfalls stagnierende Auslandnachfrage. bewerbsbeschränkende Geschäftspraktiken berichtet. Die

- Mit Blick auf die restriktive Geldpolitik, tendenziell rück- Schweiz hat sich in einer klaren Erklärung diesem Kodex

läufige Binnenkonjunktur. angeschlossen, wo man unter anderem erklärt, dass man

- Leichter Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Tätigkeit, zur Kontrolle wettbewerbsbeschränkende Geschäftsprakti-

der - zusammen mit dem erstarkten Frankenkurs - die Wieken und Regeln genehmigt. Die Schweiz hat sich eben diedererlangung vermehrter Preisstabilität erleichtern und sem Konsens angeschlossen (das sind alles Zitate), das beschleunigen sollte. «einen bemerkenswerten Fortschritt zur Identifizierung und Kontrolle internationaler Handelsschranken darstellt». Man Trotz eines Rückganges der Gesamtbeschäftigung - sie möchte hier «aktiv mitwirken». Jetzt die Frage: Die Schweiz wird von der Kommission für Konjunkturfragen auf etwa 1 hat also diesen UNO-Kodex unterschrieben und sich dahin- Prozent veranschlagt - sollten der Schweiz aus heutiger tergestellt. Was hat das für einen Stellenwert für unser Sicht keine ernsthaften Probleme am Arbeitsmarkt erwach- Land, im Kartellrecht zum Beispiel bezüglich der internatiosen. Eigentliche Arbeitsbeschaffungsmassnahmen, wie sie nalen Kartelle, und was heisst das zum Beispiel auch in anderen Ländern ins Auge gefasst oder bereits beschlosbezüglich Informationen über Schweizer Multis an andere sen worden sind, drängen sich in der Schweiz einstweilen Regierungen? nicht auf. Die einstimmige Kommission beantragt, vom Bericht Kennt- 6. Eine Bemerkung betreffend die Mischkredite, die auf nis zu nehmen und den Bundesbeschlüssen über die Seite 44 aufgeführt sind. Es sind wieder mal - wir haben Genehmigung aussenwirtschaftlicher Massnahmen und hier die Mischkredite schon öfter kritisiert - keine entwick-

über das Abkommen mit Island über den Handel mit Agrarlungspolitischen Begründungen für diese Mischkredite auf-

erzeugnissen, Fischen und anderen Meeresprodukten geführt. Man kann also nicht beurteilen, weswegen zum zuzustimmen. Beispiel gerade an Honduras ein Mischkredit gewährt wird.

Ich erinnere Sie nochmals daran - das wissen Sie vielleicht Herczog: Im Auftrag der PdA/PSA/POCH-Fraktion möchte nicht mehr -, dass die Schweiz Marokko einen sogenannich neun Bemerkungen anbringen. Wir gehörten der Komten Mischkredit in der Höhe von 55 Millionen Franken .misssion nicht an, müssen uns also hier äussern. gewähren möchte, ein entsprechender Vertrag wurde im April letzten Jahres unterzeichnet. Er liegt zur Ratifizierung

1. Es ist nur der Arbeitsweise unseres Rates zu verdanken, vor, es ist noch nicht geschehen. Wir haben von unserer dass wir uns länger in die Lektüre dieses 18. Berichtes zur Fraktion her diesen Mischkredit kritisiert, namentlich des- Aussenwirtschaftspolitik vertiefen konnten, denn der'

wegen, weil zwischen der marokkanischen Entwicklungs- Bericht ist am 9. März 1982 im Bundesblatt veröffentlicht strategie und den geltenden schweizerischen gesetzlichen worden, und vier bis fünf Tage später hätte er hier behan- Kriterien für Entwicklungszusammenarbeit etliche Differendelt werden sollen. Das ist nicht zum ersten Mal geschezen bestehen. Zudem steht Marokko in einem offenen kolohen; es ist aber sehr, sehr schwierig, so kurzfristig vor der nialen Krieg um das Gebiet der ehemals spanischen West- Behandlung im Rat eine genügende Bearbeitung eines solsahara; d. h., dass diese Kreditgewährung praktisch eine chen Berichtes vorzunehmen. Wir hätten nichts dagegen, Parteinahme vis-à-vis von Marokko ausmacht; zumal wir wenn diese Berichte beispielsweise nur jährlich erschienen, auch kritisieren müssen, dass vis-à-vis den Saharouis bis aber die Bearbeitung sollte nicht derart kurzfristig zu jetzt jegliche Hilfe, auch humanitäre Hilfe verweigert wurde geschehen haben.

(ich erinnere Sie an die Ablehnung zumindest seitens des

2. Als Beispiele verweise ich auf Seite 29, wo über die Bundesrates, was mein Postulat für eine humanitäre Hilfe Nord-Süd-Gruppe der OECD berichtet wird, sowie auf die betrifft). Seiten 45/47, wo etwas über die internationalen Investitio-

7. Zur Handelsförderung. Ein Beitrag an die Schweizerinen und die multinationalen Unternehmungen gesagt wird.

sche Zentrale für Handelsförderung. Hier wird davon ausge- Praktisch werden dort nur formale Informationen geliefert.

gangen (Seite 44), dass auf dem Gebiet der Handelsförde- Es wäre aber interessant, materielle Hinweise zu erhalten, rung zugunsten der Entwicklungsländer der Schweizeriwas eigentlich die Nord-Süd-Gruppe mit den Folgen aus schen Zentrale für Handelsförderung ein Beitrag von der Interdependenz zwischen Volkswirtschaften einerseits

287 000 Franken gewährt wird. Es wird dann - Sie wissen und den verschiedenen Wirtschaftssektoren andererseits es - eine Botschaft diskutiert, wo der jährliche Beitrag neu für die stärkere Integration der Entwicklungsländer in die definiert werden soll. Es ist hier nicht erklärt, mit welchem Weltwirtschaft tut; d. h. wir haben einen formalen Hinweis, Pflichtenheft dieser Beitrag definiert wurde, wie diese Gelwissen aber nicht genau, was damit gemeint ist.

der verwendet werden sollen, ob es einen Vertrag gibt usw.

3. Auf Seite 29 wird das Ziel des Ausschusses für Entwick- Es ist wieder nur ein Hinweis. lungshilfe - Development Assistance Committee -, d. h. 0,7

8. Zu den bilateralen Kontakten, hier den Kontakten zur Prozent des Bruttosozialproduktes für Entwicklungshilfe, Türkei (Wirtschaftshilfekredit). Wir haben dies hier öfters genannt. Es sei wieder einmal darauf hingewiesen, dass das kritisiert, damals den Kreditbeschluss von 35 Millionen; und bei uns noch lange nicht erreicht ist: Im Finanzplan haben jetzt steht ja der 81er Kredit in Aussicht. Diese Hilfe ist mit wir 0,24 Prozent vorgesehen, was hier aber noch zusam- Recht noch nicht gesprochen worden, und ich möchte hier mengestrichen wurde; in absoluten Zahlen macht es für den Bundesrat anfragen, ob es so ist, dass man jetzt aus 1980 412,5 Millionen Franken an Entwicklungshilfe der politischen oder irgendwelchen anderen Erwägungen heröffentlichen Hand aus. Immerhin hat die Privatwirtschaft aus nun diese 81er Hilfe nicht sprechen wird. über Direktinvestitionen, Exportkredite, Anleihen und Bank-

kredite etwa 4,5 Milliarden Franken aufgewendet, also zehn- 9. Eine letzte Bemerkung: Unser Staatssekretär für Aus-

mal mehr als der Bund, aber auch zehnmal mehr mit andesenwirtschaft hat eine Lateinamerikareise unternommen, rer Absicht. Es ist ja nicht so, dass das eine humanitäre um da bestimmte Dinge abzusprechen. Ich glaube, dies ist Hilfe wäre. ja auch eine Gelegenheit in diesen Ländern, nicht nur über Tarif d'usage des douanes. 34e rapport 784 N 17 juin 1982

Aussenwirtschaftsbeziehungen und Aussenwirtschaftsmassnahmen zu diskutieren, sondern auch Fragen der Bundesbeschluss über das Abkommen zwischen der Menschenrechte und der humanitären Probleme aufzuwer- Schweiz und Island über den Handel mit Agrarerzeugnlsfen. Es hat zum Beispiel, gerade was Argentinien betrifft, sen, Fischen und anderen Meeresprodukten

wo unser Staatssekretär jedenfalls verweilte, von Amnesty Arrêté fédéral sur l'accord entre la Suisse et l'Islande sur

International vor einiger Zeit einen Appell gegeben, den etlil'échange de produits agricoles, de poissons et d'autres

che illustre Damen und Herren aus unserem Rat unterproduits de la mer schrieben haben, wie Herr Jean-François Aubert, Ständerat, oder Frau Blunschy, Frau Füeg, Frau Girard, Herr Günter, Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Herr Jaeger, Frau Meier, Herr Wilhelm usw. Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Was die PEN-Flüchtlinge betrifft (das sind die Flüchtlinge, die zur Verfügung der nationalen Exekutivgewalt in Argenti- Gesamtberatung - Traitement global du projet nien sind, noch über 800 Personen, die ohne Anklage und zum Teil ohne Prozess seit Jahren festgehalten werden): Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Die schweizerischen Bundesbehörden haben 20 solchen Titre et préambule, art. 1 et 2 Häftlingen in Argentinien die Einreisevisa erteilt, aber man weiss noch nicht, was weiter geschieht, ob diese jetzt aus- Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble reisen können oder nicht. Mich würde zum Beispiel interes- Für Annahme des Beschlussentwurfes 104 Stimmen sieren, ob unser Staatssekretär sich hier im Sinne der (Einstimmigkeit) Menschenrechte für diese Flüchtlinge eingesetzt hat. Ich habe hier nur aufzeigen wollen - wir haben diesen An den Bundesrat - Au Conseil fédéral Bericht in unserer Fraktion eingehend diskutiert -, dass es immer Diskussionen geben wird, was den Bericht über Aussenwirtschaftspolitik betrifft. Ich glaube, in diesem Rat wird dieser Bericht zu wenig ernst genommen, zu wenig disku- #ST# 82.006 tiert. Es gibt sehr viele Probleme hier, die aufgeworfen werden müssen, aber dieser Bericht, so wie er vorliegt und so Gebrauchszolltarif. 34. Bericht wie er behandelt wird, gibt uns leider zu wenig Möglichkeit, Tarif d'usage des douanes. 34e rapport politisch effektiv darauf einzutreten.

34. Bericht des Bundesrates vom 20. Januar 1982 (BBI l 469)

Bundespräsident Honegger: Herr Herczog hat neun Erklä- 34e rapport du Conseil fédéral du 20 janvier 1982 (FF I 482)

rungen abgegeben. In diesen neun Erklärungen sind drei Beschluss des Ständerates vom 11. März 1982 Fragen eingepackt gewesen, zu denen ich kurz Stellung Décision du Conseil des Etats du 11 mars 1982 nehmen will. Sie fragen mich, Herr Herczog, ob dieser neue UNO-Kodex irgendwelche Rückwirkungen habe auf die schweizerische Kartellpolitik. Nein, das hat keine Rückwirkungen. Wir werden also unser Kartellgesetz nicht anpassen müssen wegen Antrag der Kommission dieses neuen UNO-Kodexes. Hingegen ist denkbar, dass Zustimmung zum Beschluss des Ständerates einzelne unserer multilateralen Firmen in ihrer Informationspolitik vielleicht etwas offener sein müssen, als das bisher Proposition de la commission der Fall war. Adhérer à la décision du Conseil des Etats Zweite Frage, zu den Mischkrediten. Die Mischkredite werden Bestandteil einer Vorlage sein, über die Sie nächste Herr Risi-Schwyz unterbreitet namens der Wirtschaftskom- Woche zu diskutieren haben. Es ist deshalb, glaube ich, mission den folgenden schriftlichen Bericht: sinnvoll, wenn wir das ganze Kapitel Mischkredite nächste Die Wirtschaftskommission befasste sich am 16. Februar Woche drannehmen. 1982 mit dem 34. Bericht über die Änderungen des Dritte Frage, ob für 1981 eine Hilfe im Rahmen einer Gebrauchzolltarifs 1959, der drei im zweiten Halbjahr 1981 OECD-Aktion für die Türkei vorgesehen sei. Die Schweiz beschlossene Zollmassnahmen zur Genehmigung unterwird sich, wenigstens ist das der vorläufige Entscheid des breitet. Bundesrates, an keiner neuen Türkeihilfeaktion für 1981 Als Ergebnis von Verhandlungen mit Schweden wurden ab beteiligen. I.Januar 1982 die konsolidierten Zollansätze für ungezukkerte gefrorene Heidelbeeren und gezuckerte, gefrorene

Präsidentin: Sie haben damit vom 18. Bericht über die Aus- Himbeeren von 45 Franken auf 40 Franken je 100 Kilo brutto

senwirtschaft Kenntnis genommen. reduziert. Die vorzeitige Inkraftsetzung dieser Zollzugeständnisse an Schweden, die der Meistbegünstigungsklausel unterliegen, drängte sich auf, weil die Schweiz schon seit dem 1. Mai 1981, aufgrund der Ergebnisse der Agrarverhandlungen 1980 zwischen unserem Land und der EWG, Bundesbeschluss über die Genehmigung bei verschiedenen Importprodukten - unter anderem auch von aussenwirtschaftlichen Massnahmen bei solchen, die schwedische Interessen berühren - Arrêté fédéral approuvant erhöhte Einfuhrabgaben erhebt. des mesures économiques extérieures Der Erfolg der Harmonisierungsbestrebungen der am europäischen Freihandel beteiligten Länder im Bereich der Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Ursprungsregeln für Zollpräferenzen an Entwicklungsländer Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière machte folgende Anpassungen vorwiegend formeller Natur der entsprechenden schweizerischen Verordnung notwen- Gesamtberatung - Traitement global du projet dig: Titel und Ingress, Art. 1-3 1. Aufnahme der Anerkennung von Ursprungszeugnissen für Transitsendungen. Titre et préambule, art. 1 à 3

2. Anpassung der Wertgrenzen für Postsendungen und Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble nichtkommerzielle Sendungen. Für Annahme des Beschlussentwurfes 100 Stimmen 3. Erstreckung der Frist, welche den Behörden der Ent- (Einstimmigkeit) wicklungsländer für die nachträgliche Kontrolle der Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aussenwirtschaftspolitik. 18. Bericht

Politique économique extérieure. 18e rapport

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Jahr 1982 Année Anno

Band III Volume Volume

Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 08 Séance Seduta

Geschäftsnummer 82.005 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 17.06.1982 - 08:00 Date Data

Seite 782-784 Page Pagina

Ref. No 20 010 515

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