Federal Railways Timetable Authority Dispute
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case concerns a postulate regarding train schedule deficiencies in the canton of Aargau, specifically criticizing the new hourly timetable ("Taktfahrplan") introduced in 1982. The postulate alleged that the new timetable negatively impacted Aargau, particularly the Baden-Brugg region, by eliminating direct connections and creating other service issues, contrary to prior promises. The court's reasoning focused on the Swiss Federal Railways' (SBB) authority, stating that while the Federal Council has oversight, it does not possess a right to issue directives to the SBB's representatives on their board, especially regarding program freedom and financial matters. The court also noted that while financial oversight allows for influence, it cannot override program freedom. Ultimately, the court rejected the postulate on formal legal grounds, finding that the Federal Department of Transport and Energy has the final authority over timetable approvals and that the postulate interfered with a pending appeal process.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 8 nennt, Art. 3 Ziff. 4 lit. e der Verordnung zum Eisenbahngesetz, Art. 8 des Bundesbahngesetzes; Federal Railways Timetable Authority Dispute: The postulate alleged that the new timetable negatively impacted Aargau, particularly the Baden-Brugg region, by eliminating direct connections and creating other service issues, contrary to prior promises. The court's reasoning focused on the Swiss Federal Railways' (SBB) authority, stating that while the Federal Council has oversight, it does not possess a right to issue directives to the SBB's representatives on their board, especially regarding program freedom and financial matters. The court also noted that while financial oversight allows for influence, it cannot override program freedom. Ultimately, the court rejected the postulate on formal legal grounds, finding that the Federal Department of Transport and Energy has the final authority over timetable approvals and that the postulate interfered with a pending appeal process.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe court ruled that the approval of timetables, including the timetable at issue, falls under this provision, which is why the postulation of orders was deemed not viable.
The court cited this provision regarding the oversight of the Federal Railways by the Federal Council, but concluded that it did not grant Parliament the authority to intervene in pending complaint procedures through postulations.
Volltext
Postulat Binder 202 8 juin 1982
sein. Zumindest was die Aufsicht über die.SRG betrifft, stel- geben wir in aller Form der Erwartung Ausdruck, dass
len sich diesbezüglich Fragen. Es heisst, die Oberaufsicht Ersatzsendungen geschaffen werden, die im Sinne dieser
in bezug auf die SRG sei Sache des Bundes, insbesondere Überlegungen geeignet sind, die anderenfalls verlorenge-
also, was die finanzielle Seite anbetreffe. Der Bundesrat hende überregional verbindende Sendefunktion zu über-
führt hierzu aus, dass man unter der Oberaufsicht des Bun- nehmen.
des die Oberaufsicht des Bundesrates zu verstehen habe.
Anders ausgedrückt: die Bundesversammlung hat keine Bundesrat Schlumpt: Herr Ständerat Andermatt, dem ich
Möglichkeit, direkt einzugreifen. für seinen Bericht danke, hat darauf hingewiesen: das
Meiner Meinung nach können aber die eidgenössischen EVED hat 1978 die Dezentralisierung durch Ablehnung
Räte indirekt über die Motion doch in diese Materie einwir- einer dagegen gerichteten Beschwerde genehmigt. Unter
ken. Ich erinnere an die letztjährige parlamentarische Dis- dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben wäre es nun'
kussion, wo ein Vorstoss besprochen wurde, der verlangte, höchst problematisch, wenn der Bund vier Jahre später
dass die aus einer allfälligen Gebührenerhöhung stammen- (nachdem die Realisierung teilweise erfolgt ist) quasi das
den Einnahmen in erster Linie zur Verbesserung der Pro- Gegenteil beschliessen wollte.
grammqualität zu verwenden seien, und dass im weiteren Ob Bundesrat oder Parlament Kompetenzen haben, ändert
bei der Prüfung des Finanzgebarens und der Rechnung der nichts daran, dass die Vertreter des Bundes - wer immer
SRG den Fragen der Abschreibung und der Reservebildung sie wählt -, soweit es nicht Bundesbeamte sind (und das
besondere Beachtung zu schenken sei. In dieser Richtung sind sie eben nicht, wie Ständerat Gadient sagte), ihre Auf-
hatte also das Parlament einen Druck auf den Bundesrat gabe im Zentralvorstand nicht nach Instruktionen wahrneh-
ausgeübt. men, sondern ungebunden. Das sind keine gebundenen
Es stellt sich die Frage, ob hier nicht rechtlich von einer Mandate, die nach Weisungen auszuüben wären. Das Bun-
Lücke gesprochen werden kann. Die Mitarbeiter der SRG desamt für Justiz hat das am 8. März 1982 in einem Bericht
stellen sich nämlich auf den Standpunkt, sie hätten eine eindeutig festgelegt. Es gibt kein Weisungsrecht, und das,
Programmfreiheit, in die man ihnen nicht hineinreden was die Motion des Nationalrates will, ist schon über der
könne. Theoretisch mag dieses Verhalten angehen. Prak- Grenze dessen, was man als Weisung bezeichnen müsste.
tisch ist diese Frage aber sehr schwierig zu beurteilen. Eine dritte Bemerkung zu den Ausführungen von Ständerat
Wenn wir schon von Bundesseite aus die Möglichkeit Gadient: Koordinationsmassnahmen, welche die nationale
haben, die Oberaufsicht in bezug auf die Finanzen durchzu- Einheit gewährleisten sollen, also die Klammerfunktion der
führen, kommen wir doch automatisch mit dieser soge- SRG insbesondere auch bei diesen Tagesschauen der drei
nannten Programmfreiheit in einen Konflikt. Wenn es sich Sprachregionen, solche Koordinationsmassnahmen wurden
nun herausstellt, dass es bei der Dezentralisierung der SRG-intern durch den Generaldirektor angeordnet, sie sind
Tagesschau nicht um 8 bzw. nicht einmal mehr um 26 Millio- bereits im Gange, so dass diesem Anliegen sicher entspre-
nen Franken, sondern möglicherweise um rund 50 Millionen chen wird. Ich verweise auf die Antwort des Bundesrates zu
Franken Mehrkosten geht, dann haben wir hier doch eine einem Postulat Akeret im Nationalrat.
Diskrepanz oder gar eine Unverhältnismässigkeit in bezug
auf die Oberaufsicht über die Finanzen einerseits und in Abstimmung - Vote
bezug auf die Programmfreiheit andererseits festzustellen. Für Überweisung der Motion 2 Stimmen
Man kann doch nicht behaupten, die Programmfreiheit sei Dagegen 22 Stimmen
dermassen gewährleistet, dass die Finanzen überhaupt
keine Rolle spielten. Der Bund hat die Möglichkeit, etwas zu
sagen, wenn es um die Finanzen geht. Diese unsichere
Rechtslage, die in bezug auf die Kompetenzordnung weit- 81.924
herum nicht befriedigt, bereitet mir Mühe, einfach gegen die
#ST#
Motion zu stimmen. Ich behalte mir darum vor, Stimment- Postulat Binder
haltung zu üben. Taktfahrplan 1982. Aargau
Horaire cadencé 1982. Argovie
Gadient: Das Votum Dobler ruft mich auf den Plan. Ich
hatte ähnliche Bedenken und habe sie noch. Nachdem
jedoch die Dezentralisierung - wie dies der Kommissions-
präsident dargelegt hat - nicht in Widerspruch zu den Kon-
zessionsbestimmungen steht, die SRG ihre Programmtätig- Wortlaut des Postulates vom 18. Dezember 1981
keit im Rahmen der Konzessionsbestimmungen (Art. 13
und 22 Abs. 3) frei gestalten kann und die Aufsicht über die Am 23. Mai 1982 wird im schweizerischen Bahnverkehr das
SRG zwar an den Bundesrat delegiert worden ist, diesem Neue Reisezugs-Konzept 1982 (NRK 82) oder - in verständ-
jedoch kein Weisungsrecht an die von ihm bezeichneten licher Sprache ausgedrückt - der sogenannte Taktfahrplan
Vertreter im Zentralvorstand (es handelt sich ja nicht um in Kraft gesetzt. Dieser Taktfahrplan widerspricht den
EVED-Beamte) zusteht, kann unseres Erachtens haupt- anlässlich der Eröffnung der Heitersberglinie von den SBB
sächlich aus formalrechtlichen Gründen der Motion nicht abgegebenen Versprechungen und bedeutet gegenüber
Folge geleistet werden, zumal sich das Téléjournal in der dem bevölkerungsreichen Kanton Aargau sowie insbeson-
Romandie gut einzuführen scheint. dere gegenüber der Grossregion Limmattal-Aaretal
Materiell befriedigt mich die Lösung auch nicht besonders. (Baden-Brugg) einen politischen Affront.
Die Dreiteilung in Sprachregionen auch in diesem wichtigen Die wichtigsten Schwachstellen des NRK sind:
Bereich fördert die Gefahr des Auseinanderlebens; darauf - das Abhängen der Region Baden-Brugg vom direkten
ist im Nationalrat zu Recht aufmerksam gemacht worden. Jurafuss-Verkehr;
Gerade eine einheitliche Tagesschau mit ihrer hohen Ein- - das Brechen der alten Ost-West-Stammlinie in Ölten und
schaltquote wäre an sich geeignet, das Gemeinsame, das der Verlust einer Direktverbindung der Region Baden-
Überregionale, die nationale Verbundenheit zu stärken. Es Brugg an die Westschweiz;
ist zu Recht von einer nationalen Informationsklammer in
einem der wenigen Bereiche, wo eine solche überhaupt - der fast vollständige Verlust von Verbindungen ohne
zum Tragen kommen kann, gesprochen worden. Eine ein- Umsteigen der Bahnhöfe Brugg und Baden über Zürich-
heitliche Tagesschau liesse sich um so mehr rechtfertigen, Flughafen hinaus;
als es neben ihr durchaus besondere Regionalsendungen - die quantitative und qualitative Verschlechterung von
gibt, bei denen sprachregionale Gewichtungen naturge- ZofIngen bezüglich Schnellzugshalte;
mäss gegeben sind. - die Anschlussmängel des Feldes 700 in Stein und Brugg
Sollte nun die Regionalisierung zum Vollzug gelangen, so für den inneraargauischen Verkehr.
8. Juni 1982 203 Postulat Binder
Der Aargau und vor allem die Region Baden-Brugg werden nes eher zurückhaltende Regierungsrat des Kantons Aar-
sich mit diesen schwerwiegenden, untragbaren und auch gau schreibt in den grundsätzlichen Bemerkungen dieser
unnötigen Strukturmängeln und Schwachstellen des Takt- Beschwerde unter anderem: «Aufgrund der intensiven Aus-
fahrplanes niemals abfinden. einandersetzung des Aargaus mit dem Taktfahrplan hätten
Der Bundesrat wird eingeladen, über die Strukturmängel wir auf die fünfseitigen Belehrungen des Bundesamts für
und offensichtlichen Schwachstellen des Neuen Reise- Verkehr in seinem Beschwerdeentscheid vom 21. Januar
zugs-Konzeptes 1982 (NRK 82) für den Kanton Aargau und 1981 ruhig verzichten können. Es steht darin nichts, das wir
vor allem die Region Baden-Brugg einen Bericht zu erstat- nicht schon kennen würden, mit Ausnahme eines Satzes
ten sowie die notwendigen Massnahmen zur Beseitigung auf Seite 6 oben, den wir wie folgt zitieren: «Im Interesse der
dieser Mängel und Schwachstellen zu treffen. landesweiten Einführung des Taktfahrplanes muss jedoch
dem Kanton Aargau zugemutet werden, sich mit gewissen
Texte du postulat du 18 décembre 1981 Prioritäten abzufinden.» Der aargauische Regierungsrat
Le 23 mai 1982, les chemins de fer suisses mettront en schreibt weiter: «Wir hofften und glaubten in der letzten
vigueur la Nouvelle conception du trafic voyageurs (NCTV Zeit, dass der Aargau in Zukunft seinen Makel als Durch-
1982) ou, plus simplement, l'«horaire cadencé». Cet horaire fahrtskanton etwas verlieren könnte. Offensichtlich haben
contredit les promesses faites par les CFF lors de l'inaugu- wir uns gewaltig getäuscht oder täuschen lassen. Der Aar-
ration de la ligne du Heitersberg et constitue un véritable gau hat sich also nach den Vorstellungen des Bundesamtes
affront politique pour le canton d'Argovie, qui est fortement für Verkehr damit abzufinden, dass er in der Bahnerschlies-
peuplé, et pour la région de la vallée de la Limmat et de sung gerade das erhält, was für ihn so abfällt. Andererseits
celle de l'Aar. ist der gleiche Aargau selbstverständlich dafür da, Anlagen
Les critiques majeures que l'on peut formuler à l'égard de la der Bundesbahnen zu übernehmen und zu dulden, die für
NCTV sont les suivantes: ihn zwar keinen Nutzen abwerfen, im «Interesse des Lan-
- la région Baden-Brugg dépendra des trains directs, qui des- aber bei uns zweckmässig plaziert werden. Wir erin-
desservent le pied du Jura; nern an den Rangierbahnhof Limmattal, an die Ausgleichs-
gruppe Dottikon, an die Güterzugsverbindungslinie Würen-
- la ligne traditionelle est-ouest sera interrompue à Olten,
los-Killwangen. Die Heitersberg-Linie, ebenfalls in Landes-
et la région Baden-Brugg ne sera plus directement reliée à
interesse gebaut, bringt uns ebenfalls mehr Probleme als
la Suisse occidentale;
sie zu lösen imstande ist, zumindest aufgrund der gegen-
- Brugg et Baden seront pratiquement privés de liaisons wärtigen Haltung der SBB.»
directes avec l'aéroport de Zurich; Ich habe mein Postulat nicht ohne Notwendigkeit einge-
- Zofingue verra sa situation se détériorer, du fait de la reicht. Ich möchte nicht als kantonaler Kirchturmpolitiker in
réduction du nombre de trains directs s'arrêtant dans cette Erscheinung treten. Aber ich darf Sie doch bitten, in dieser
gare; eisenbahnpolitisch für den Aargau wichtigen Frage etwas
- les correspondances du tableau-horaire 700 de Stein et eidgenössische Solidarität zu üben. Der Aargau ist der
Brugg avec le trafic intérieur du canton d'Argovie seront viertgrösste Kanton unseres Landes und hat das drittgrös-
insuffisantes. ste Industrieaufkommen unseres Landes. Vor allem die
Le canton d'Argovie, et surtout la région de Baden-Brugg, Region Baden-Brugg, die wegen der Spanisch-Brötli-Bahn
ne s'arrangeront jamais des imperfections présentées par in der Eisenbahngeschichte der Schweiz eine grosse Rolle
l'horaire cadencé, pas plus qu'ils ne s'accommoderont de spielt, die immer bahnfreundlich war und auch heute noch
structures dont les carences sont aussi intolérables qu'inu- bahnfreundlich ist, die beim Bankrott der Nationalbahn
tiles. grosse finanzielle Opfer bringen musste, die jetzt nicht
Le Conseil fédéral est prié de présenter un rapport sur les wohlwollend, aber doch gelassen zur Entlastung von Zürich
désavantages que la Nouvelle conception du trafic voya- den Güterbahnhof Limmattal auf ihrem Territorium duldet
geurs entraîne pour le canton d'Argovie et pour la région und die bezüglich Billetteinnahmen gesamtschweizerisch
Baden-Brugg; il est en outre prié de prendre les mesures an 10. Stelle steht, d. h. kurz nach Genf, Luzern und St. Gal-
nécessaires pour redresser la situation. len, diese wichtige Region Baden-Brugg wird bezüglich
Direktverbindung nach West und Ost im neuen Taktfahrplan
Unterzeichner - Cosignataire: Letsch • (1) geradezu misshandelt. Dabei hat der leider verstorbene
Bundesrat Bonvin beim Bau der Heitersberg-Linie im Jahre
Binder: Bereits am 23. September 1980 habe ich in einer 1968 von mir ein Postulat entgegengenommen und zuge-
Einfachen Anfrage auf die völlig unbefriedigenden Konse- sichert, die Städte Baden und Brugg würden wegen der
quenzen des Taktfahrplanes für den Kanton Aargau auf- neuen Linienführung durch den Heitersberg nicht schlech-
merksam gemacht. Die Antwort des Bundesrates fiel nicht ter gestellt als vor diesem Bau. Was ich also verlange, ist
gerade eindeutig aus. Immerhin heisst es in dieser Antwort lediglich die Einhaltung bundesrätlicher Zusicherungen. Auf
vom I.Dezember 1980: «Die SBB prüfen nun, unter wel- die Einhaltung solcher bundesrätlicher Versprechungen
chen Voraussetzungen sie die Wünsche des Kantons Aar- dürfen wir uns doch wohl noch verlassen. Sonst müssen wir
gau im Rahmen des gesamten Fahrplankonzepts berück- uns die Frage stellen: Was gilt das Wort eines Bundesrates
sichtigen können, ohne die Interessen anderer Kantone zu im Parlament?
schmälern. Sobald die Studien abgeschlossen sind, werden Mein Postulat ist auch sehr flexibel formuliert. Ich verlange
die SBB den Behörden des Kantons Aargau Lösungsvor- lediglich einen bundesrätlichen Bericht über die Struktur-
schläge unterbreiten. Sie beurteilen die Möglichkeit, dass ' mängel und die offensichtlichen Schwachstellen des Neuen
gangbare Wege gefunden werden können, optimistisch.» Reisezugs-Konzeptes für den Kanton Aargau und vor allem
Dies klang noch relativ beruhigend. Die weiteren Verhand- für die Region Baden-Brugg sowie die notwendigen Mass-.
lungen zwischen den Bundesbahnen und dem Regierungs- nahmen zur Beseitigung dieser Mängel und Schwachstel-
rat des Kantons Aargau verliefen jedoch völlig enttäu- len. Das ist kein Eingriff in ein hängiges Beschwerdeverfah-
schend. Deshalb reichte ich am 18. Dezember 1981 mein ren, in welchem übrigens ganz andere und konkrete ein-
Postulat ein. Nach der Einreichung des Postulates, nämlich zelne Begehren gestellt werden. Was ich will, ist eine politi-
am 29. Januar 1982, stellte sich das Bundesamt für Verkehr sche Gewichtung des Taktfahrplanes - dessen grosse Vor-
völlig einseitig, unreflektiert und ohne Interessenabwägung züge ich im übrigen nicht bestreite - für das Gebiet des
voll und ganz hinter den starren Taktfahrplan der Bundes- Kantons Aargau. Dabei bin ich damit einverstanden, dass
bahnen. Enttäuscht über diese «diskriminierende Haltung» die Region Baden-Brugg bezüglich Direktverbindungen
des Bundesamtes für Verkehr hat der Regierungsrat des nach West und Ost Opfer bringen muss. Aber es geht hier
Kantons Aargau am 22. Februar 1982 Beschwerde beim um das vernünftige, zumutbare, vertretbare Mass.
Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdeparte- «Ich kann nur sagen: keine Probleme», so kommentierte
ment eingereicht. Der sonst in der Frage des Taktfahrpla- SBB-Generaldirektor Latscha die ersten Erfahrungen mit
Postulat Binder 204 8 juin 1982
dem Taktfahrplan. Gerade vorhin habe ich fast ähnliche damit zusammen, sondern mit Änderungen im Zusammen-
Worte von Bundesrat Schlumpf gehört. Herr Latscha hang mit diesem Neuen Reisezugs-Konzept, mit dem Takt-
scheint vergessen zu haben, dass es im SBB-Netz auch fahrplan. Daraus ergeben sich Änderungen, nicht weil man
noch einen Kanton Aargau gibt, der von allen Intercity- Zusicherungen von damals nicht mehr honorieren möchte.
Zügen ohne Halt durchfahren wird und dessen zentrale Bei diesem Taktfahrplan spielen bei den Intercity-Zügen -
Bahnhöfe Baden und Brugg praktisch von allen Direktver- das ist die Kategorie, die Ständerat Binder vor allem
bindungen nach West und Ost abgeschnitten werden. Die anspricht - die Unterwegshalte eine entscheidende Rolle.
Erklärung des Herrn Latscha klingt für aargauische Ohren Die Attraktivität dieses ganzen Systems hängt weitgehend
geradezu zynisch. Nicht viel besser kommen wir beim Bun- davon ab, dass nicht zu viele Halte die ganze Neuordnung
desamt für Verkehr weg, in dessen Entscheid die anstös- unattraktiv machen und damit die Stellung der SBB im Ver-
sige Feststellung enthalten ist: «Im Interesse der landeswei- kehrsmarkt, insbesondere beim Personenverkehr, wie-
ten Einführung des Taktfahrplanes muss jedoch dem Aar- derum schmälern. Ständerat Binder hat darauf hingewiesen, i
gau zugemutet werden, sich mit gewissen Prioritäten abzu- dass die Fahrplanbegehren des Kantons Aargau nicht erle-
finden.» digt sind. Eine Beschwerde der Regierung und übrigens
Wir bundestreuen Aargauer anerkennen durchaus eidge- auch noch viele andere Beschwerden sind bei unserem
nössische Prioritäten. Aber wir sind als doch relativ grosser Departement hängig. Das Departement wird die Argumente
und wirtschaftsstarker Kanton im schweizerischen Mittel- des Kantons Aargau - ich kenne die einlässliche und sorg-
land nicht mehr länger bereit, immer nur Durchfahrtskanton fältige Eingabe vom 22. Februar 1982 - sorgfältig prüfen.
und Stiefkind der Bundesbahnen zu sein. Mein Postulat Ständerat Binder sagt, sein Postulat mit dem Auftrag an
richtet sich - das möchte ich klarstellen - nicht gegen den den Bundesrat, einen Bericht zu erstatten und entspre-
Taktfahrplan, sondern gegen die Misshandlung des Kan- chend notwendige Massnahmen zur Beseitigung von Män-
tons Aargau in diesem Taktfahrplan. Man soll sich bei den geln und Schwachstellen zu treffen, richte sich nicht gegen
Bundesbahnen endlich etwas einfallen lassen, um unsere den Taktfahrplan, sondern gegen die Behandlung des Kan-
berechtigten und nicht überzogenen Begehren angemes- tons Aargau im Taktfahrplan. Kompetenzmässig ist diese
sen zu berücksichtigen. Ich hoffe auf Ihre eidgenössische Sache ganz eindeutig. Im Artikel 3 der Verordnung zum
Solidarität mit dem in Sachen Taktfahrplan geschlagenen Eisenbahngesetz, Ziffer 4, Litera e, steht geschrieben, dass
Kanton Aargau und bitte Sie, meinem Postulat zuzustim- die Genehmigung der Fahrpläne, auch eines Taktfahrpla-
men. nes, in die abschliessende Kompetenz des Verkehrs- und
Energiewirtschaftsdepartementes fällt. Hier ist die Angele-
Bundesrat Schlumpf: Wir haben beim SBB-Bericht von genheit auch bereits auf dem Wege der Beschwerde gegen
einem gewissen Szenenwechsel gesprochen, der in den den Entscheid des Bundesamtes für Verkehr hängig.
letzten Jahren eingetreten ist. Die Ausführungen von Stän- Es wäre nun - und das möchte ich dem ausgezeichneten
derat Binder zeigen, dass das auch im Bahnsektor der Fall Juristen Ständerat Binder zu bedenken geben - doch wohl
ist. Ganz offensichtlich sind Bahninfrastrukturen, um die ein ganz eigenartiges Verfahren, wenn das Departement,
man sich in früheren Jahrzehnten aus verschiedenen Grün- das im ordentlichen Beschwerdeverfahren zu entscheiden
den (Arbeitsplätze, Fiskalinteressen) gerissen hat, heute hat, allenfalls auf dem Wege eines parlamentarischen Vor-
weniger gesucht. Das ist eine Erfahrung, die man in ver- stosses im Zuge dieses Berichtes korrigiert werden könnte.
schiedenen Bereichen macht, wobei ich sagen muss, dass Dieser Bericht soll ja - wie gefordert wird - die Grundlage
dahingehende Bedenken etwa des Kantons Glarus (in zur Beseitigung von Mängeln und Schwachstellen bilden.
bezug auf die Nationalstrasse und die ihm daraus erwach- Unser Departement, das diese Beschwerde sorgfältig prü-
senden Aufwendungen für andere Gebiete) oder gar des fen wird, wird entscheiden, womit auch die Zuständigkeit
Kantons Uri (in bezug auf seine Prestationen für Verkehrs- geregelt ist: das Departement ist die zuständige Stelle, und
wege von nationaler und internationaler Bedeutung und die es schiene dem Bundesrat und mir nicht gangbar, auf dem
Leistungen an Infrastrukturen) eindrücklicher wirken als Wege der Auftragserteilung nach Massgabe der Anträge
ausgerechnet diejenigen aus dem Kanton Aargau oder des Herrn Postulanten in diese Kompetenzordnung einzu-
auch aus anderen.Kantonen, wo man solche Aufwendungen greifen. Aus diesem Grunde können wir das Postulat nicht
auch zu tragen hat. Ich glaube also, die Situation im Kanton entgegennehmen; und nicht etwa deshalb, weil wir uns mit
Aargau ist nicht so, dass man sagen könnte, er werde allge- dem Anliegen, vor allem mit der Beschwerde der Regie-
mein mit nicht interessanten oder nur belastenden Infra- rung, aber auch anderen Beschwerden aus dem Kanton
strukturen bedient, umgekehrt aber in seinen legitimen Aargau nicht sorgfältig auseinandersetzen wollten.
Interessen geschmälert. Wir werden uns natürlich über die Erfahrungen mit dem
Wie verhält es sich damit im Zusammenhang mit dem Takt- Taktfahrplan und insbesondere auch über kritische Stel-
fahrplan? Es ist klar, dass diese Systematisierung der Fahr- lungnahmen im Geschäftsbericht des Bundesrate,s äussern.
pläne und auch der Halte weitgehende Änderungen im gan- Es schiene mir aber auch vom Standpunkt des Parlamentes
zen Ablauf mit sich gebracht hat. Es ist ein Abrücken von aus wenig zweckmässsig zu sein, mit einem besonderen
einem historisch gewachsenen Fahrplansystem. Historisch Bericht über diese Erfahrungen nach einer gewissen Zeit
gewachsen besagt gleichzeitig, dass dieses Fahrplansy- Bericht zu erstatten. Ich möchte Ihnen also beliebt machen,
stem zu einem Teil durch die Entwicklung überholt worden das Postulat abzulehnen, aber unter Kenntnisnahme der
ist, indem man die Zugsgattungen und die Halte aus ganz Versicherung, dass wir die Beschwerdeargumentation des
verschiedenen Gründen verteilte und regelte. Kantons Aargau sehr sorgfältig prüfen werden und dass wir
Durch den Taktfahrplan, durch diese Neuordnung seit dem dem Parlament in den Geschäftsberichten des Bundesrates
23. Mai, wird grundsätzlich kein Kanton, auch nicht der Kan- über die Erfahrungen und allenfalls auch angezeigte Anpas-
ton Aargau, schlechter gestellt als vorher. Es gibt gewisse sungen des Taktfahrplanes berichten werden.
Härtefälle, gewisse Probleme in bezug auf die Halte, auf die
Ständerat Binder hingewiesen hat. Man könnte sie mildern, Binder: Ich habe befürchtet, dass Bundesrat Schlumpf ver-
wenn man das Angebot vermehren und zusätzliche Züge suchen wird, rechtlich mein Postulat zu erledigen. Materiell
einbauen würde. Aber derartige Zusatzleistungen sind hat er zu meiner Kritik nicht sehr einlässlich Stellung
kaum je eigenwirtschaftlich, wenn es nur um solche Kom- genommen. Es lässt sich einfach nicht bestreiten, dass der
pensationen geht. Aargau durch diesen Taktfahrplan ganz erheblich schlech-
Eines, Ständerat Binder, darf ich Ihnen vorbehaltlos sagen: ter gestellt wird als nach alter Fahrplanordnung.
Der Bundesrat bleibt auch heute bei Versprechungen oder Ich glaube, die rechtliche Kritik an meinem Postulat ist
Zusicherungen. Was damals im Vorfeld der Neuanlage Hei- unbegründet:
tersberglinie gesagt wurde, das gilt - natürlich mutatis Punkt 1 : Die Bundesbahnen gehören zur Bundesverwal-
mutandis - auch heute noch. Aber die Frage, mit der wir tung. Gemäss Artikel 3 des Bundesgesetzes über die
uns heute auseinanderzusetzen haben, hängt nun nicht Schweizerischen Bundesbahnen haben die Bundesbahnen
8. Juni 1982 205 Postulat Binder
bei der Tarif- und Fahrplangestaltung auf die volkswirt- Bundesrat diese Probleme der Halte im Kanton Aargau
schaftlichen Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen, soweit es überprüfen soll (nämlich ob das strukturelle Schwachstellen
ihre finanziellen Mittel gestatten. Gemäss Artikel 8 des Bun- seien), dann tut er unter einer anderen Etikettierung das-
desbahngesetzes stehen die Bundesbahnen unter der selbe, was das Departement bei der Behandlung der
Oberaufsicht des Bundesrates. Dieser kann die zur Wah- Beschwerde - die nicht nur, aber auch diese Fragen betrifft
rung wichtiger Interessen des Landes notwendigen Weisun- - ex lege auch machen muss. Das erschiene mir nicht
gen erteilen. zweckmässig. Zu meinem Bedauern muss ich Sie deshalb
Der Gesamtbundesrat kann also gemäss Bundesbahnge- bitten, das Postulat abzulehnen.
setz den Bundesbahnen Weisungen erteilen. Gestützt auf
dieses Weisungsrecht ist der Text in meinem Postulat abso- Abstimmung - Vote
lut in Ordnung. Die Bundesbahnen gehören zur Verwaltung. Für Annahme des Postulates 4 Stimmen
Durch ein Postulat kann jederzeit ein Bericht verlangt wer- Dagegen 20 Stimmen
den (das ist der eine Inhalt meines Postulates). Durch das
Postulat können daher auch Massnahmen verlangt werden.
Das steht im Gesetz, und ich glaube nicht, dass nun Herr
Bundesrat Schlumpf sagen kann, er sei für die Behandlung Schluss der Sitzung um 10.50 Uhr
der aargauischen Beschwerden zuständig, also stehe es La séance est levée à 10 h 50
dem Parlament gar nicht mehr zu, hier ein Postulat einzurei-
chen.
Punkt 2: Der Gegenstand meines Postulates ist keineswegs
identisch mit den Rechtsbegehren des Regierungsrates
des Kantons Aargau im hängigen Beschwerdeverfahren.
Der Regierungsrat hat etwa 20 konkrete Begehren gestellt.
Ich befasse mich nicht mit diesen 20 Begehren, sondern ich
befasse mich mit den strukturellen Mängeln des Taktfahr-
planes und verlange einen Bericht und entsprechende
Massnahmen.
Diese strukturellen Mängel sind, wie ich bereits gesagt
habe, vor allem folgende: Verlust sämtlicher Direktverbin-
dungen von Baden-Brugg in die West- und in die Ost-
schweiz und Verlust aller Direktverbindungen von Baden-
Brugg nach der Jurafusslinie. Mit diesen Schwachstellen
und mit diesen strukturellen Mängeln sollte sich der Bericht
befassen. Das ist der Sinn meines Postulates.
Ich möchte Sie bitten, nun nicht auf die rechtliche Argu-
mentation von Herrn Bundesrat Schlumpf abzustellen, son-
dern auf meine rechtliche Interpretation des Bundesbahn-
gesetzes, und meinem Postulat zuzustimmen.
Bundesrat Schlumpf: Ich erachte es nicht als notwendig,
hier zu begründen, warum ich als Beschwerdeinstanz mate-
riell zu den aufgeworfenen Fragen nicht Stellung beziehe,
bevor ich entschieden habe.
Zu den rechtlichen Fragen: Artikel 8 nennt die Oberaufsicht
des Bundesrates, nicht des Parlaments. Das ist seine Kom-
petenz. In den eigenen Kompetenzbereich kann nach dem
im vorherigen Geschäft erstatteten Gutachten des Bundes-
amtes für Justiz nicht mit parlamentarischen Vorstössen
eingegriffen werden. - Soviel zur Oberaufsicht.
Die konkrete Zuständigkeit für Fahrplanfragen entzieht sich
dieser Oberaufsicht, weil das gesetzlich geregelt und dem
Departement zugeteilt ist (ob zu Recht oder Unrecht, las-
sen wir offen).
Ständerat Binder, das ist wahrhaftig ein Streit um Termino-
logien: Sie sagen, Sie möchten einen Bericht und allenfalls
Massnahmen gegen strukturelle Mängel des Taktfahrplanes
und konkretisieren diese strukturellen Mängel mit dem Ver-
lust an direkten Verbindungen bestimmter Bahnhöfe im
Aargau - das ist ein Problem - nach Ost und West. Ich habe
das in meinem bisherigen Wirken immer als Fahrplanbegeh-
ren bezeichnet; die Frage nämlich, ob Schnellzüge an ein-
zelnen Stationen halten, wo und wann, usw. Was Sie als
strukturelle Mängel des Taktfahrplanes etikettieren, ist
schlicht und einfach ein Begehren um Überprüfung des
Taktfahrplanes, bezogen auf konkrete Linien und Stationen.
Das hat mit nichts anderem zu tun als mit dem, was in Arti-
kel 3 Ziffer 4 Litera e als «Genehmigung der Fahrpläne»
bezeichnet wird. Ich muss also dabei bleiben, dass nach
dieser rechtlichen Beurteilung ein Eingriff auf dem Wege
der Postulierung von Aufträgen nicht gangbar wäre.
Aber noch vielmehr als das möchte ich Ihnen zu bedenken
geben, dass es auch nicht opportun wäre, faktisch - Stän-
derat Binder, wir kennen uns so gut, dass ich auch dieses
offene Wort wage - Einfluss zu nehmen auf ein pendentes
Beschwerdeverfahren; darauf läuft das hinaus. Wenn der
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Binder Taktfahrplan 1982. Aargau
Postulat Binder Horaire cadencé 1982. Argovie
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1982
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 81.924
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 08.06.1982 - 08:00
Date
Data
Seite 202-205
Page
Pagina
Ref. No 20 010 670
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.
Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.
Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.