Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 81-924 KI-generiert

Federal Railways Timetable Authority Dispute

Geschäftsnummer VPB 81-924
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns a postulate regarding train schedule deficiencies in the canton of Aargau, specifically criticizing the new hourly timetable ("Taktfahrplan") introduced in 1982. The postulate alleged that the new timetable negatively impacted Aargau, particularly the Baden-Brugg region, by eliminating direct connections and creating other service issues, contrary to prior promises. The court's reasoning focused on the Swiss Federal Railways' (SBB) authority, stating that while the Federal Council has oversight, it does not possess a right to issue directives to the SBB's representatives on their board, especially regarding program freedom and financial matters. The court also noted that while financial oversight allows for influence, it cannot override program freedom. Ultimately, the court rejected the postulate on formal legal grounds, finding that the Federal Department of Transport and Energy has the final authority over timetable approvals and that the postulate interfered with a pending appeal process.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 8 nennt, Art. 3 Ziff. 4 lit. e der Verordnung zum Eisenbahngesetz, Art. 8 des Bundesbahngesetzes; Federal Railways Timetable Authority Dispute: The postulate alleged that the new timetable negatively impacted Aargau, particularly the Baden-Brugg region, by eliminating direct connections and creating other service issues, contrary to prior promises. The court's reasoning focused on the Swiss Federal Railways' (SBB) authority, stating that while the Federal Council has oversight, it does not possess a right to issue directives to the SBB's representatives on their board, especially regarding program freedom and financial matters. The court also noted that while financial oversight allows for influence, it cannot override program freedom. Ultimately, the court rejected the postulate on formal legal grounds, finding that the Federal Department of Transport and Energy has the final authority over timetable approvals and that the postulate interfered with a pending appeal process.

Schlagwörter

KI-generiert
Streitgegenstand Störung des Eisenbahnverkehrs Zustellung von Akten Städtischer Transport Straftaten gegen den öffentlichen Verkehr Verfahrensverzögerungen

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 8 nennt
Art. 3 Ziff. 4 lit. e der Verordnung zum Eisenbahngesetz
The court ruled that the approval of timetables, including the timetable at issue, falls under this provision, which is why the postulation of orders was deemed not viable.
Art. 8 des Bundesbahngesetzes
The court cited this provision regarding the oversight of the Federal Railways by the Federal Council, but concluded that it did not grant Parliament the authority to intervene in pending complaint procedures through postulations.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 3 Ziff. 4 lit. e der Verordnung zum Eisenbahngesetz

The court ruled that the approval of timetables, including the timetable at issue, falls under this provision, which is why the postulation of orders was deemed not viable.

Art. 8 des Bundesbahngesetzes

The court cited this provision regarding the oversight of the Federal Railways by the Federal Council, but concluded that it did not grant Parliament the authority to intervene in pending complaint procedures through postulations.

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Volltext

Postulat Binder 202 8 juin 1982

sein. Zumindest was die Aufsicht über die.SRG betrifft, stel- geben wir in aller Form der Erwartung Ausdruck, dass

len sich diesbezüglich Fragen. Es heisst, die Oberaufsicht Ersatzsendungen geschaffen werden, die im Sinne dieser

in bezug auf die SRG sei Sache des Bundes, insbesondere Überlegungen geeignet sind, die anderenfalls verlorenge-

also, was die finanzielle Seite anbetreffe. Der Bundesrat hende überregional verbindende Sendefunktion zu über-

führt hierzu aus, dass man unter der Oberaufsicht des Bun- nehmen.

des die Oberaufsicht des Bundesrates zu verstehen habe.

Anders ausgedrückt: die Bundesversammlung hat keine Bundesrat Schlumpt: Herr Ständerat Andermatt, dem ich

Möglichkeit, direkt einzugreifen. für seinen Bericht danke, hat darauf hingewiesen: das

Meiner Meinung nach können aber die eidgenössischen EVED hat 1978 die Dezentralisierung durch Ablehnung

Räte indirekt über die Motion doch in diese Materie einwir- einer dagegen gerichteten Beschwerde genehmigt. Unter

ken. Ich erinnere an die letztjährige parlamentarische Dis- dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben wäre es nun'

kussion, wo ein Vorstoss besprochen wurde, der verlangte, höchst problematisch, wenn der Bund vier Jahre später

dass die aus einer allfälligen Gebührenerhöhung stammen- (nachdem die Realisierung teilweise erfolgt ist) quasi das

den Einnahmen in erster Linie zur Verbesserung der Pro- Gegenteil beschliessen wollte.

grammqualität zu verwenden seien, und dass im weiteren Ob Bundesrat oder Parlament Kompetenzen haben, ändert

bei der Prüfung des Finanzgebarens und der Rechnung der nichts daran, dass die Vertreter des Bundes - wer immer

SRG den Fragen der Abschreibung und der Reservebildung sie wählt -, soweit es nicht Bundesbeamte sind (und das

besondere Beachtung zu schenken sei. In dieser Richtung sind sie eben nicht, wie Ständerat Gadient sagte), ihre Auf-

hatte also das Parlament einen Druck auf den Bundesrat gabe im Zentralvorstand nicht nach Instruktionen wahrneh-

ausgeübt. men, sondern ungebunden. Das sind keine gebundenen

Es stellt sich die Frage, ob hier nicht rechtlich von einer Mandate, die nach Weisungen auszuüben wären. Das Bun-

Lücke gesprochen werden kann. Die Mitarbeiter der SRG desamt für Justiz hat das am 8. März 1982 in einem Bericht

stellen sich nämlich auf den Standpunkt, sie hätten eine eindeutig festgelegt. Es gibt kein Weisungsrecht, und das,

Programmfreiheit, in die man ihnen nicht hineinreden was die Motion des Nationalrates will, ist schon über der

könne. Theoretisch mag dieses Verhalten angehen. Prak- Grenze dessen, was man als Weisung bezeichnen müsste.

tisch ist diese Frage aber sehr schwierig zu beurteilen. Eine dritte Bemerkung zu den Ausführungen von Ständerat

Wenn wir schon von Bundesseite aus die Möglichkeit Gadient: Koordinationsmassnahmen, welche die nationale

haben, die Oberaufsicht in bezug auf die Finanzen durchzu- Einheit gewährleisten sollen, also die Klammerfunktion der

führen, kommen wir doch automatisch mit dieser soge- SRG insbesondere auch bei diesen Tagesschauen der drei

nannten Programmfreiheit in einen Konflikt. Wenn es sich Sprachregionen, solche Koordinationsmassnahmen wurden

nun herausstellt, dass es bei der Dezentralisierung der SRG-intern durch den Generaldirektor angeordnet, sie sind

Tagesschau nicht um 8 bzw. nicht einmal mehr um 26 Millio- bereits im Gange, so dass diesem Anliegen sicher entspre-

nen Franken, sondern möglicherweise um rund 50 Millionen chen wird. Ich verweise auf die Antwort des Bundesrates zu

Franken Mehrkosten geht, dann haben wir hier doch eine einem Postulat Akeret im Nationalrat.

Diskrepanz oder gar eine Unverhältnismässigkeit in bezug

auf die Oberaufsicht über die Finanzen einerseits und in Abstimmung - Vote

bezug auf die Programmfreiheit andererseits festzustellen. Für Überweisung der Motion 2 Stimmen

Man kann doch nicht behaupten, die Programmfreiheit sei Dagegen 22 Stimmen

dermassen gewährleistet, dass die Finanzen überhaupt

keine Rolle spielten. Der Bund hat die Möglichkeit, etwas zu

sagen, wenn es um die Finanzen geht. Diese unsichere

Rechtslage, die in bezug auf die Kompetenzordnung weit- 81.924

herum nicht befriedigt, bereitet mir Mühe, einfach gegen die

#ST#

Motion zu stimmen. Ich behalte mir darum vor, Stimment- Postulat Binder

haltung zu üben. Taktfahrplan 1982. Aargau

Horaire cadencé 1982. Argovie

Gadient: Das Votum Dobler ruft mich auf den Plan. Ich

hatte ähnliche Bedenken und habe sie noch. Nachdem

jedoch die Dezentralisierung - wie dies der Kommissions-

präsident dargelegt hat - nicht in Widerspruch zu den Kon-

zessionsbestimmungen steht, die SRG ihre Programmtätig- Wortlaut des Postulates vom 18. Dezember 1981

keit im Rahmen der Konzessionsbestimmungen (Art. 13

und 22 Abs. 3) frei gestalten kann und die Aufsicht über die Am 23. Mai 1982 wird im schweizerischen Bahnverkehr das

SRG zwar an den Bundesrat delegiert worden ist, diesem Neue Reisezugs-Konzept 1982 (NRK 82) oder - in verständ-

jedoch kein Weisungsrecht an die von ihm bezeichneten licher Sprache ausgedrückt - der sogenannte Taktfahrplan

Vertreter im Zentralvorstand (es handelt sich ja nicht um in Kraft gesetzt. Dieser Taktfahrplan widerspricht den

EVED-Beamte) zusteht, kann unseres Erachtens haupt- anlässlich der Eröffnung der Heitersberglinie von den SBB

sächlich aus formalrechtlichen Gründen der Motion nicht abgegebenen Versprechungen und bedeutet gegenüber

Folge geleistet werden, zumal sich das Téléjournal in der dem bevölkerungsreichen Kanton Aargau sowie insbeson-

Romandie gut einzuführen scheint. dere gegenüber der Grossregion Limmattal-Aaretal

Materiell befriedigt mich die Lösung auch nicht besonders. (Baden-Brugg) einen politischen Affront.

Die Dreiteilung in Sprachregionen auch in diesem wichtigen Die wichtigsten Schwachstellen des NRK sind:

Bereich fördert die Gefahr des Auseinanderlebens; darauf - das Abhängen der Region Baden-Brugg vom direkten

ist im Nationalrat zu Recht aufmerksam gemacht worden. Jurafuss-Verkehr;

Gerade eine einheitliche Tagesschau mit ihrer hohen Ein- - das Brechen der alten Ost-West-Stammlinie in Ölten und

schaltquote wäre an sich geeignet, das Gemeinsame, das der Verlust einer Direktverbindung der Region Baden-

Überregionale, die nationale Verbundenheit zu stärken. Es Brugg an die Westschweiz;

ist zu Recht von einer nationalen Informationsklammer in

einem der wenigen Bereiche, wo eine solche überhaupt - der fast vollständige Verlust von Verbindungen ohne

zum Tragen kommen kann, gesprochen worden. Eine ein- Umsteigen der Bahnhöfe Brugg und Baden über Zürich-

heitliche Tagesschau liesse sich um so mehr rechtfertigen, Flughafen hinaus;

als es neben ihr durchaus besondere Regionalsendungen - die quantitative und qualitative Verschlechterung von

gibt, bei denen sprachregionale Gewichtungen naturge- ZofIngen bezüglich Schnellzugshalte;

mäss gegeben sind. - die Anschlussmängel des Feldes 700 in Stein und Brugg

Sollte nun die Regionalisierung zum Vollzug gelangen, so für den inneraargauischen Verkehr.

8. Juni 1982 203 Postulat Binder

Der Aargau und vor allem die Region Baden-Brugg werden nes eher zurückhaltende Regierungsrat des Kantons Aar-

sich mit diesen schwerwiegenden, untragbaren und auch gau schreibt in den grundsätzlichen Bemerkungen dieser

unnötigen Strukturmängeln und Schwachstellen des Takt- Beschwerde unter anderem: «Aufgrund der intensiven Aus-

fahrplanes niemals abfinden. einandersetzung des Aargaus mit dem Taktfahrplan hätten

Der Bundesrat wird eingeladen, über die Strukturmängel wir auf die fünfseitigen Belehrungen des Bundesamts für

und offensichtlichen Schwachstellen des Neuen Reise- Verkehr in seinem Beschwerdeentscheid vom 21. Januar

zugs-Konzeptes 1982 (NRK 82) für den Kanton Aargau und 1981 ruhig verzichten können. Es steht darin nichts, das wir

vor allem die Region Baden-Brugg einen Bericht zu erstat- nicht schon kennen würden, mit Ausnahme eines Satzes

ten sowie die notwendigen Massnahmen zur Beseitigung auf Seite 6 oben, den wir wie folgt zitieren: «Im Interesse der

dieser Mängel und Schwachstellen zu treffen. landesweiten Einführung des Taktfahrplanes muss jedoch

dem Kanton Aargau zugemutet werden, sich mit gewissen

Texte du postulat du 18 décembre 1981 Prioritäten abzufinden.» Der aargauische Regierungsrat

Le 23 mai 1982, les chemins de fer suisses mettront en schreibt weiter: «Wir hofften und glaubten in der letzten

vigueur la Nouvelle conception du trafic voyageurs (NCTV Zeit, dass der Aargau in Zukunft seinen Makel als Durch-

1982) ou, plus simplement, l'«horaire cadencé». Cet horaire fahrtskanton etwas verlieren könnte. Offensichtlich haben

contredit les promesses faites par les CFF lors de l'inaugu- wir uns gewaltig getäuscht oder täuschen lassen. Der Aar-

ration de la ligne du Heitersberg et constitue un véritable gau hat sich also nach den Vorstellungen des Bundesamtes

affront politique pour le canton d'Argovie, qui est fortement für Verkehr damit abzufinden, dass er in der Bahnerschlies-

peuplé, et pour la région de la vallée de la Limmat et de sung gerade das erhält, was für ihn so abfällt. Andererseits

celle de l'Aar. ist der gleiche Aargau selbstverständlich dafür da, Anlagen

Les critiques majeures que l'on peut formuler à l'égard de la der Bundesbahnen zu übernehmen und zu dulden, die für

NCTV sont les suivantes: ihn zwar keinen Nutzen abwerfen, im «Interesse des Lan-

- la région Baden-Brugg dépendra des trains directs, qui des- aber bei uns zweckmässig plaziert werden. Wir erin-

desservent le pied du Jura; nern an den Rangierbahnhof Limmattal, an die Ausgleichs-

gruppe Dottikon, an die Güterzugsverbindungslinie Würen-

- la ligne traditionelle est-ouest sera interrompue à Olten,

los-Killwangen. Die Heitersberg-Linie, ebenfalls in Landes-

et la région Baden-Brugg ne sera plus directement reliée à

interesse gebaut, bringt uns ebenfalls mehr Probleme als

la Suisse occidentale;

sie zu lösen imstande ist, zumindest aufgrund der gegen-

- Brugg et Baden seront pratiquement privés de liaisons wärtigen Haltung der SBB.»

directes avec l'aéroport de Zurich; Ich habe mein Postulat nicht ohne Notwendigkeit einge-

- Zofingue verra sa situation se détériorer, du fait de la reicht. Ich möchte nicht als kantonaler Kirchturmpolitiker in

réduction du nombre de trains directs s'arrêtant dans cette Erscheinung treten. Aber ich darf Sie doch bitten, in dieser

gare; eisenbahnpolitisch für den Aargau wichtigen Frage etwas

- les correspondances du tableau-horaire 700 de Stein et eidgenössische Solidarität zu üben. Der Aargau ist der

Brugg avec le trafic intérieur du canton d'Argovie seront viertgrösste Kanton unseres Landes und hat das drittgrös-

insuffisantes. ste Industrieaufkommen unseres Landes. Vor allem die

Le canton d'Argovie, et surtout la région de Baden-Brugg, Region Baden-Brugg, die wegen der Spanisch-Brötli-Bahn

ne s'arrangeront jamais des imperfections présentées par in der Eisenbahngeschichte der Schweiz eine grosse Rolle

l'horaire cadencé, pas plus qu'ils ne s'accommoderont de spielt, die immer bahnfreundlich war und auch heute noch

structures dont les carences sont aussi intolérables qu'inu- bahnfreundlich ist, die beim Bankrott der Nationalbahn

tiles. grosse finanzielle Opfer bringen musste, die jetzt nicht

Le Conseil fédéral est prié de présenter un rapport sur les wohlwollend, aber doch gelassen zur Entlastung von Zürich

désavantages que la Nouvelle conception du trafic voya- den Güterbahnhof Limmattal auf ihrem Territorium duldet

geurs entraîne pour le canton d'Argovie et pour la région und die bezüglich Billetteinnahmen gesamtschweizerisch

Baden-Brugg; il est en outre prié de prendre les mesures an 10. Stelle steht, d. h. kurz nach Genf, Luzern und St. Gal-

nécessaires pour redresser la situation. len, diese wichtige Region Baden-Brugg wird bezüglich

Direktverbindung nach West und Ost im neuen Taktfahrplan

Unterzeichner - Cosignataire: Letsch • (1) geradezu misshandelt. Dabei hat der leider verstorbene

Bundesrat Bonvin beim Bau der Heitersberg-Linie im Jahre

Binder: Bereits am 23. September 1980 habe ich in einer 1968 von mir ein Postulat entgegengenommen und zuge-

Einfachen Anfrage auf die völlig unbefriedigenden Konse- sichert, die Städte Baden und Brugg würden wegen der

quenzen des Taktfahrplanes für den Kanton Aargau auf- neuen Linienführung durch den Heitersberg nicht schlech-

merksam gemacht. Die Antwort des Bundesrates fiel nicht ter gestellt als vor diesem Bau. Was ich also verlange, ist

gerade eindeutig aus. Immerhin heisst es in dieser Antwort lediglich die Einhaltung bundesrätlicher Zusicherungen. Auf

vom I.Dezember 1980: «Die SBB prüfen nun, unter wel- die Einhaltung solcher bundesrätlicher Versprechungen

chen Voraussetzungen sie die Wünsche des Kantons Aar- dürfen wir uns doch wohl noch verlassen. Sonst müssen wir

gau im Rahmen des gesamten Fahrplankonzepts berück- uns die Frage stellen: Was gilt das Wort eines Bundesrates

sichtigen können, ohne die Interessen anderer Kantone zu im Parlament?

schmälern. Sobald die Studien abgeschlossen sind, werden Mein Postulat ist auch sehr flexibel formuliert. Ich verlange

die SBB den Behörden des Kantons Aargau Lösungsvor- lediglich einen bundesrätlichen Bericht über die Struktur-

schläge unterbreiten. Sie beurteilen die Möglichkeit, dass ' mängel und die offensichtlichen Schwachstellen des Neuen

gangbare Wege gefunden werden können, optimistisch.» Reisezugs-Konzeptes für den Kanton Aargau und vor allem

Dies klang noch relativ beruhigend. Die weiteren Verhand- für die Region Baden-Brugg sowie die notwendigen Mass-.

lungen zwischen den Bundesbahnen und dem Regierungs- nahmen zur Beseitigung dieser Mängel und Schwachstel-

rat des Kantons Aargau verliefen jedoch völlig enttäu- len. Das ist kein Eingriff in ein hängiges Beschwerdeverfah-

schend. Deshalb reichte ich am 18. Dezember 1981 mein ren, in welchem übrigens ganz andere und konkrete ein-

Postulat ein. Nach der Einreichung des Postulates, nämlich zelne Begehren gestellt werden. Was ich will, ist eine politi-

am 29. Januar 1982, stellte sich das Bundesamt für Verkehr sche Gewichtung des Taktfahrplanes - dessen grosse Vor-

völlig einseitig, unreflektiert und ohne Interessenabwägung züge ich im übrigen nicht bestreite - für das Gebiet des

voll und ganz hinter den starren Taktfahrplan der Bundes- Kantons Aargau. Dabei bin ich damit einverstanden, dass

bahnen. Enttäuscht über diese «diskriminierende Haltung» die Region Baden-Brugg bezüglich Direktverbindungen

des Bundesamtes für Verkehr hat der Regierungsrat des nach West und Ost Opfer bringen muss. Aber es geht hier

Kantons Aargau am 22. Februar 1982 Beschwerde beim um das vernünftige, zumutbare, vertretbare Mass.

Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdeparte- «Ich kann nur sagen: keine Probleme», so kommentierte

ment eingereicht. Der sonst in der Frage des Taktfahrpla- SBB-Generaldirektor Latscha die ersten Erfahrungen mit

Postulat Binder 204 8 juin 1982

dem Taktfahrplan. Gerade vorhin habe ich fast ähnliche damit zusammen, sondern mit Änderungen im Zusammen-

Worte von Bundesrat Schlumpf gehört. Herr Latscha hang mit diesem Neuen Reisezugs-Konzept, mit dem Takt-

scheint vergessen zu haben, dass es im SBB-Netz auch fahrplan. Daraus ergeben sich Änderungen, nicht weil man

noch einen Kanton Aargau gibt, der von allen Intercity- Zusicherungen von damals nicht mehr honorieren möchte.

Zügen ohne Halt durchfahren wird und dessen zentrale Bei diesem Taktfahrplan spielen bei den Intercity-Zügen -

Bahnhöfe Baden und Brugg praktisch von allen Direktver- das ist die Kategorie, die Ständerat Binder vor allem

bindungen nach West und Ost abgeschnitten werden. Die anspricht - die Unterwegshalte eine entscheidende Rolle.

Erklärung des Herrn Latscha klingt für aargauische Ohren Die Attraktivität dieses ganzen Systems hängt weitgehend

geradezu zynisch. Nicht viel besser kommen wir beim Bun- davon ab, dass nicht zu viele Halte die ganze Neuordnung

desamt für Verkehr weg, in dessen Entscheid die anstös- unattraktiv machen und damit die Stellung der SBB im Ver-

sige Feststellung enthalten ist: «Im Interesse der landeswei- kehrsmarkt, insbesondere beim Personenverkehr, wie-

ten Einführung des Taktfahrplanes muss jedoch dem Aar- derum schmälern. Ständerat Binder hat darauf hingewiesen, i

gau zugemutet werden, sich mit gewissen Prioritäten abzu- dass die Fahrplanbegehren des Kantons Aargau nicht erle-

finden.» digt sind. Eine Beschwerde der Regierung und übrigens

Wir bundestreuen Aargauer anerkennen durchaus eidge- auch noch viele andere Beschwerden sind bei unserem

nössische Prioritäten. Aber wir sind als doch relativ grosser Departement hängig. Das Departement wird die Argumente

und wirtschaftsstarker Kanton im schweizerischen Mittel- des Kantons Aargau - ich kenne die einlässliche und sorg-

land nicht mehr länger bereit, immer nur Durchfahrtskanton fältige Eingabe vom 22. Februar 1982 - sorgfältig prüfen.

und Stiefkind der Bundesbahnen zu sein. Mein Postulat Ständerat Binder sagt, sein Postulat mit dem Auftrag an

richtet sich - das möchte ich klarstellen - nicht gegen den den Bundesrat, einen Bericht zu erstatten und entspre-

Taktfahrplan, sondern gegen die Misshandlung des Kan- chend notwendige Massnahmen zur Beseitigung von Män-

tons Aargau in diesem Taktfahrplan. Man soll sich bei den geln und Schwachstellen zu treffen, richte sich nicht gegen

Bundesbahnen endlich etwas einfallen lassen, um unsere den Taktfahrplan, sondern gegen die Behandlung des Kan-

berechtigten und nicht überzogenen Begehren angemes- tons Aargau im Taktfahrplan. Kompetenzmässig ist diese

sen zu berücksichtigen. Ich hoffe auf Ihre eidgenössische Sache ganz eindeutig. Im Artikel 3 der Verordnung zum

Solidarität mit dem in Sachen Taktfahrplan geschlagenen Eisenbahngesetz, Ziffer 4, Litera e, steht geschrieben, dass

Kanton Aargau und bitte Sie, meinem Postulat zuzustim- die Genehmigung der Fahrpläne, auch eines Taktfahrpla-

men. nes, in die abschliessende Kompetenz des Verkehrs- und

Energiewirtschaftsdepartementes fällt. Hier ist die Angele-

Bundesrat Schlumpf: Wir haben beim SBB-Bericht von genheit auch bereits auf dem Wege der Beschwerde gegen

einem gewissen Szenenwechsel gesprochen, der in den den Entscheid des Bundesamtes für Verkehr hängig.

letzten Jahren eingetreten ist. Die Ausführungen von Stän- Es wäre nun - und das möchte ich dem ausgezeichneten

derat Binder zeigen, dass das auch im Bahnsektor der Fall Juristen Ständerat Binder zu bedenken geben - doch wohl

ist. Ganz offensichtlich sind Bahninfrastrukturen, um die ein ganz eigenartiges Verfahren, wenn das Departement,

man sich in früheren Jahrzehnten aus verschiedenen Grün- das im ordentlichen Beschwerdeverfahren zu entscheiden

den (Arbeitsplätze, Fiskalinteressen) gerissen hat, heute hat, allenfalls auf dem Wege eines parlamentarischen Vor-

weniger gesucht. Das ist eine Erfahrung, die man in ver- stosses im Zuge dieses Berichtes korrigiert werden könnte.

schiedenen Bereichen macht, wobei ich sagen muss, dass Dieser Bericht soll ja - wie gefordert wird - die Grundlage

dahingehende Bedenken etwa des Kantons Glarus (in zur Beseitigung von Mängeln und Schwachstellen bilden.

bezug auf die Nationalstrasse und die ihm daraus erwach- Unser Departement, das diese Beschwerde sorgfältig prü-

senden Aufwendungen für andere Gebiete) oder gar des fen wird, wird entscheiden, womit auch die Zuständigkeit

Kantons Uri (in bezug auf seine Prestationen für Verkehrs- geregelt ist: das Departement ist die zuständige Stelle, und

wege von nationaler und internationaler Bedeutung und die es schiene dem Bundesrat und mir nicht gangbar, auf dem

Leistungen an Infrastrukturen) eindrücklicher wirken als Wege der Auftragserteilung nach Massgabe der Anträge

ausgerechnet diejenigen aus dem Kanton Aargau oder des Herrn Postulanten in diese Kompetenzordnung einzu-

auch aus anderen.Kantonen, wo man solche Aufwendungen greifen. Aus diesem Grunde können wir das Postulat nicht

auch zu tragen hat. Ich glaube also, die Situation im Kanton entgegennehmen; und nicht etwa deshalb, weil wir uns mit

Aargau ist nicht so, dass man sagen könnte, er werde allge- dem Anliegen, vor allem mit der Beschwerde der Regie-

mein mit nicht interessanten oder nur belastenden Infra- rung, aber auch anderen Beschwerden aus dem Kanton

strukturen bedient, umgekehrt aber in seinen legitimen Aargau nicht sorgfältig auseinandersetzen wollten.

Interessen geschmälert. Wir werden uns natürlich über die Erfahrungen mit dem

Wie verhält es sich damit im Zusammenhang mit dem Takt- Taktfahrplan und insbesondere auch über kritische Stel-

fahrplan? Es ist klar, dass diese Systematisierung der Fahr- lungnahmen im Geschäftsbericht des Bundesrate,s äussern.

pläne und auch der Halte weitgehende Änderungen im gan- Es schiene mir aber auch vom Standpunkt des Parlamentes

zen Ablauf mit sich gebracht hat. Es ist ein Abrücken von aus wenig zweckmässsig zu sein, mit einem besonderen

einem historisch gewachsenen Fahrplansystem. Historisch Bericht über diese Erfahrungen nach einer gewissen Zeit

gewachsen besagt gleichzeitig, dass dieses Fahrplansy- Bericht zu erstatten. Ich möchte Ihnen also beliebt machen,

stem zu einem Teil durch die Entwicklung überholt worden das Postulat abzulehnen, aber unter Kenntnisnahme der

ist, indem man die Zugsgattungen und die Halte aus ganz Versicherung, dass wir die Beschwerdeargumentation des

verschiedenen Gründen verteilte und regelte. Kantons Aargau sehr sorgfältig prüfen werden und dass wir

Durch den Taktfahrplan, durch diese Neuordnung seit dem dem Parlament in den Geschäftsberichten des Bundesrates

23. Mai, wird grundsätzlich kein Kanton, auch nicht der Kan- über die Erfahrungen und allenfalls auch angezeigte Anpas-

ton Aargau, schlechter gestellt als vorher. Es gibt gewisse sungen des Taktfahrplanes berichten werden.

Härtefälle, gewisse Probleme in bezug auf die Halte, auf die

Ständerat Binder hingewiesen hat. Man könnte sie mildern, Binder: Ich habe befürchtet, dass Bundesrat Schlumpf ver-

wenn man das Angebot vermehren und zusätzliche Züge suchen wird, rechtlich mein Postulat zu erledigen. Materiell

einbauen würde. Aber derartige Zusatzleistungen sind hat er zu meiner Kritik nicht sehr einlässlich Stellung

kaum je eigenwirtschaftlich, wenn es nur um solche Kom- genommen. Es lässt sich einfach nicht bestreiten, dass der

pensationen geht. Aargau durch diesen Taktfahrplan ganz erheblich schlech-

Eines, Ständerat Binder, darf ich Ihnen vorbehaltlos sagen: ter gestellt wird als nach alter Fahrplanordnung.

Der Bundesrat bleibt auch heute bei Versprechungen oder Ich glaube, die rechtliche Kritik an meinem Postulat ist

Zusicherungen. Was damals im Vorfeld der Neuanlage Hei- unbegründet:

tersberglinie gesagt wurde, das gilt - natürlich mutatis Punkt 1 : Die Bundesbahnen gehören zur Bundesverwal-

mutandis - auch heute noch. Aber die Frage, mit der wir tung. Gemäss Artikel 3 des Bundesgesetzes über die

uns heute auseinanderzusetzen haben, hängt nun nicht Schweizerischen Bundesbahnen haben die Bundesbahnen

8. Juni 1982 205 Postulat Binder

bei der Tarif- und Fahrplangestaltung auf die volkswirt- Bundesrat diese Probleme der Halte im Kanton Aargau

schaftlichen Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen, soweit es überprüfen soll (nämlich ob das strukturelle Schwachstellen

ihre finanziellen Mittel gestatten. Gemäss Artikel 8 des Bun- seien), dann tut er unter einer anderen Etikettierung das-

desbahngesetzes stehen die Bundesbahnen unter der selbe, was das Departement bei der Behandlung der

Oberaufsicht des Bundesrates. Dieser kann die zur Wah- Beschwerde - die nicht nur, aber auch diese Fragen betrifft

rung wichtiger Interessen des Landes notwendigen Weisun- - ex lege auch machen muss. Das erschiene mir nicht

gen erteilen. zweckmässig. Zu meinem Bedauern muss ich Sie deshalb

Der Gesamtbundesrat kann also gemäss Bundesbahnge- bitten, das Postulat abzulehnen.

setz den Bundesbahnen Weisungen erteilen. Gestützt auf

dieses Weisungsrecht ist der Text in meinem Postulat abso- Abstimmung - Vote

lut in Ordnung. Die Bundesbahnen gehören zur Verwaltung. Für Annahme des Postulates 4 Stimmen

Durch ein Postulat kann jederzeit ein Bericht verlangt wer- Dagegen 20 Stimmen

den (das ist der eine Inhalt meines Postulates). Durch das

Postulat können daher auch Massnahmen verlangt werden.

Das steht im Gesetz, und ich glaube nicht, dass nun Herr

Bundesrat Schlumpf sagen kann, er sei für die Behandlung Schluss der Sitzung um 10.50 Uhr

der aargauischen Beschwerden zuständig, also stehe es La séance est levée à 10 h 50

dem Parlament gar nicht mehr zu, hier ein Postulat einzurei-

chen.

Punkt 2: Der Gegenstand meines Postulates ist keineswegs

identisch mit den Rechtsbegehren des Regierungsrates

des Kantons Aargau im hängigen Beschwerdeverfahren.

Der Regierungsrat hat etwa 20 konkrete Begehren gestellt.

Ich befasse mich nicht mit diesen 20 Begehren, sondern ich

befasse mich mit den strukturellen Mängeln des Taktfahr-

planes und verlange einen Bericht und entsprechende

Massnahmen.

Diese strukturellen Mängel sind, wie ich bereits gesagt

habe, vor allem folgende: Verlust sämtlicher Direktverbin-

dungen von Baden-Brugg in die West- und in die Ost-

schweiz und Verlust aller Direktverbindungen von Baden-

Brugg nach der Jurafusslinie. Mit diesen Schwachstellen

und mit diesen strukturellen Mängeln sollte sich der Bericht

befassen. Das ist der Sinn meines Postulates.

Ich möchte Sie bitten, nun nicht auf die rechtliche Argu-

mentation von Herrn Bundesrat Schlumpf abzustellen, son-

dern auf meine rechtliche Interpretation des Bundesbahn-

gesetzes, und meinem Postulat zuzustimmen.

Bundesrat Schlumpf: Ich erachte es nicht als notwendig,

hier zu begründen, warum ich als Beschwerdeinstanz mate-

riell zu den aufgeworfenen Fragen nicht Stellung beziehe,

bevor ich entschieden habe.

Zu den rechtlichen Fragen: Artikel 8 nennt die Oberaufsicht

des Bundesrates, nicht des Parlaments. Das ist seine Kom-

petenz. In den eigenen Kompetenzbereich kann nach dem

im vorherigen Geschäft erstatteten Gutachten des Bundes-

amtes für Justiz nicht mit parlamentarischen Vorstössen

eingegriffen werden. - Soviel zur Oberaufsicht.

Die konkrete Zuständigkeit für Fahrplanfragen entzieht sich

dieser Oberaufsicht, weil das gesetzlich geregelt und dem

Departement zugeteilt ist (ob zu Recht oder Unrecht, las-

sen wir offen).

Ständerat Binder, das ist wahrhaftig ein Streit um Termino-

logien: Sie sagen, Sie möchten einen Bericht und allenfalls

Massnahmen gegen strukturelle Mängel des Taktfahrplanes

und konkretisieren diese strukturellen Mängel mit dem Ver-

lust an direkten Verbindungen bestimmter Bahnhöfe im

Aargau - das ist ein Problem - nach Ost und West. Ich habe

das in meinem bisherigen Wirken immer als Fahrplanbegeh-

ren bezeichnet; die Frage nämlich, ob Schnellzüge an ein-

zelnen Stationen halten, wo und wann, usw. Was Sie als

strukturelle Mängel des Taktfahrplanes etikettieren, ist

schlicht und einfach ein Begehren um Überprüfung des

Taktfahrplanes, bezogen auf konkrete Linien und Stationen.

Das hat mit nichts anderem zu tun als mit dem, was in Arti-

kel 3 Ziffer 4 Litera e als «Genehmigung der Fahrpläne»

bezeichnet wird. Ich muss also dabei bleiben, dass nach

dieser rechtlichen Beurteilung ein Eingriff auf dem Wege

der Postulierung von Aufträgen nicht gangbar wäre.

Aber noch vielmehr als das möchte ich Ihnen zu bedenken

geben, dass es auch nicht opportun wäre, faktisch - Stän-

derat Binder, wir kennen uns so gut, dass ich auch dieses

offene Wort wage - Einfluss zu nehmen auf ein pendentes

Beschwerdeverfahren; darauf läuft das hinaus. Wenn der

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Binder Taktfahrplan 1982. Aargau

Postulat Binder Horaire cadencé 1982. Argovie

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1982

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 02

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 81.924

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 08.06.1982 - 08:00

Date

Data

Seite 202-205

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