Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 81-570 KI-generiert

Inflation and Social Support: Government Response to Family and Pensioner Hardship

Geschäftsnummer VPB 81-570
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This interpellation raised concerns about the economic struggles of families and pensioners in Switzerland due to inflation, housing market difficulties, and high healthcare costs. The interpellator questioned the government's stance on a minimum income guarantee for families, federal family allowances, affordable housing, and healthcare cost relief for low-income individuals. The government responded that existing supplementary benefits already guarantee a minimum income and that the federal government is not solely responsible for these issues, advocating for a shared responsibility among federal, cantonal, and communal levels, while also highlighting ongoing efforts in housing and healthcare reform.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Inflation and Social Support: Government Response to Family and Pensioner Hardship: The interpellator questioned the government's stance on a minimum income guarantee for families, federal family allowances, affordable housing, and healthcare cost relief for low-income individuals. The government responded that existing supplementary benefits already guarantee a minimum income and that the federal government is not solely responsible for these issues, advocating for a shared responsibility among federal, cantonal, and communal levels, while also highlighting ongoing efforts in housing and healthcare reform.

Schlagwörter

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wirtschaftliche Härte Rentenbezüger Familienleistungsausgleich Sozialwohnung Niedrigeinkommen laufende Versicherungsleistungen
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Volltext

Interpellation Piller 250 14 juin 1982

für die sehr gründliche Vorberatung dieser Vorlage aus- 1. Quelle est l'opinion du gouvernement sur la garantie

sprechen. Es handelt sich um eine Vorlage, die sowohl für d'un revenu minimum pour les familles et sur le relèvement

den Ernstfall wie für Friedenszeiten von Bedeutung ist. Ich des rentes AVS minimums, de manière à permettre un

habe den Ausführungen in der Botschaft des Bundesrates niveau de vie convenable?

und den konzisen Darlegungen Ihres Kommissionspräsi- 2. Le Conseil fédéral n'est-il pas de l'avis qu'il faudrait intro-

denten nichts mehr beizufügen. Namens des Bundesrates duire une réglementation fédérale en matière d'allocations

beantrage ich Ihnen ebenfalls, auf den Beschlussentwurf familiales prévoyant des montants minimums obligatoires?

einzutreten und ihm zuzustimmen.

3. Que pense-t-il faire afin d'améliorer l'offre de logements

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen spacieux à loyer modéré pour les familles ainsi que pour les

Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière rentiers de notre pays?

4. Quels moyens le Conseil fédéral voit-il de décharger les

Gesamtberatung - Traitement global du projet familles et les rentiers à revenu modeste des coûts élevés

de la santé?

Titel und Ingress, Art. 1 und 2

Mitunterzeichner - Cosignataires: Belser, Bührer, Donzé,

Titre et préambule, Art. 1 et 2 Gassmann, Lieberherr, Meylan, Weber (7)

Angenommen - Adopté

Piller: Die vorliegende Interpellation, die ich hier in einer

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble ungewohnten Umgebung begründen darf, wirft einen etwas

weitgespannten Fragenkatalog auf. Ich bitte den Bundesrat

Für Annahme des Beschlussentwurfes 37 Stimmen zum voraus um Verständnis, wenn einiges etwas vermischt

(Einstimmigkeit) vorgetragen wird.

An den Nationalrat - Au Conseil national Unser Land ist weltweit betrachtet eines der reichsten, und

unser Wohlstand nimmt nach neuesten Zahlen weiter zu. Es

geht uns also gut, sogar sehr gut. Die Frage ist nur, ob es

uns allen gut geht, oder ob es noch Bevölkerungskreise

gibt, die im Schatten unseres Wohlstandes leben müssen.

Dem hohen Lohnniveau der arbeitenden Bevölkerung ste-

#ST# 81.570 hen nämlich hohe Lebenskosten gegenüber. Bei näherer

Betrachtung sieht man, dass insbesondere Familien und

Interpellation Piller Rentner mit bescheidenem Einkommen grosse materielle

Wirtschaftliche Lage der Familien und Rentner Probleme haben.

Situation économique des familles Zu den Familien: Als ich den Bericht über die Lage der

et des rentiers Familie in der Schweiz studierte, der 1978 vom Bundesamt

für Sozialversicherung im Auftrage des Bundesrates erstellt

worden war, fiel mir auf, dass das Kapitel 4 über die wirt-

schaftliche Lage der Familie sehr mangelhaft erarbeitet wor-

den ist. Die Verfasser dieses Kapitels schreiben, dass bei

der Befragung von etwa 400 Familien festgestellt werden

Wortlaut der Interpellation vom 8. Dezember 1981 konnte, dass das Durchschnittseinkommen der Schweizer

Nach neuesten Untersuchungen, lebt in der Schweiz ein Familien im Jahre 1976 55653 Franken betrug. Ich suchte

beachtlicher Teil unserer Familien und Rentner knapp am im Bericht ohne Erfolg Hinweise auf eine notwendige diffe-

Existenzminimum. Inflationsschübe, schwierige Situation renzierte Betrachtung. Es zeigt sich nämlich, dass die

auf dem Wohnungsmarkt und hohe Kosten im Gesundheits- erfassten Haushalte überhaupt nicht signifikant sind und

wesen führten dazu, dass für diesen Bevölkerungsteil die dass mit diesen publizierten Zahlen ein stark verfälschtes

Ausgaben für das Lebensnotwendigste weit stärker ange- Bild wiedergegeben wurde.

wachsen sind als die Einnahmen. Nur ein Beispiel als Beweis: Die PTT-Betriebe zahlten im

Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beant- Jahre 1976 pro Beschäftigten durchschnittlich rund 34500

worten: Franken an Löhnen aus. Das sind mehr als 20 000 Franken

1. Wie stellt sich der Bundesrat zu einer minimalen Einkom- weniger als die publizierten Zahlen. Bei der Berufskategorie

mensgarantie für Familien und zur Anhebung der AHV-Mini- Briefträger belief sich das durchschnittliche Einkommen im

malrente auf ein Niveau, das einen angemessenen Lebens- gleichen Jahr auf rund 33 000 Franken.

standard erlaubt? Wenn wir die untersten Einkommenskategorien unseres

2. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass eine eid- Landes etwas näher betrachten, stellen wir fest, dass diese

genössische Familienzulagenregelung mit verbindlichen oftmals bei Monatseinkommen liegen, die 2000 Franken

Mindestbeträgen geschaffen werden sollte? kaum übersteigen. Diese 2000 Franken, die dem Ledigen

bereits einen angenehmen Lebensstandard ermöglichen,

3. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um das Angebot von sind für eine Familie heute sicher ungenügend.

geräumigen und preisgünstigen Wohnungen für unsere Aus verschiedenen Untersuchungen und einer Fülle von

Familien und auch für unsere Rentner zu verbessern? Zahlenmaterial ist ersichtlich, dass zu den untersten Ein-

4. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, um die Fami- kommenskategorien folgende Bevölkerungs- und Berufs-

lien und Rentner mit bescheidenem Einkommen von den gruppen zählen: Rentner, Verkaufspersonal, Fabrikarbeiter

hohen Kosten im Gesundheitswesen zu entlasten? (wobei es da sehr grosse Unterschiede gibt), diverse

Berufe in den sogenannten Dienstleistungsbetrieben,

Texte de l'interpellation du 8 décembre 1981

Angestellte in Gewerbebetrieben ländlicher Gegenden,

Selon des études toutes récentes, une partie non négligea- aber auch Gewerbetreibende mit Kleinbetrieben und Klein-

ble des familles et des rentiers de notre pays ont tout juste bauern. Bereits aus den Steuerstatistiken ersieht man, dass

le minimum vital pour subsister. Les poussées inflation- eine grosse Anzahl dieser Leute heute noch Nettoeinkom-

nistes, la situation difficile sur le marché du logement ainsi men von unter 25 000 Franken jährlich aufweisen und dass

que les coûts élevés de la santé ont eu pour effet que cette ein beachtlicher Teil davon eine Familie ernähren muss.

tranche de la population a vu ses dépenses de première Ich gehe bei meinen Ausführungen von unserem traditionel-

nécessité augmenter beaucoup plus fortement que ses len Familienbild aus, dies ganz bewusst, weil ich die Familie

revenus. als Institution, als kleinste Zelle unseres Staates, wie sie

Je prie donc le Conseil fédéral de répondre aux questions heute noch in überwiegender Zahl existiert, bejahe und ver-

suivantes: teidige. Ich gehe somit auch davon aus, dass in der Regel

14. Juni 1982 251 Interpellation Piller

ein Elternteil, es kann dies auch abwechselnd sein, sich um schaft. Keine noch so starke Armee kann das Fortbestehen

die Erziehung der Kinder kümmern soll. Das heisst, dass eines Staates garantieren, wenn dessen Zellen abzusterben

mit nur einem Erwerbseinkommen zu leben ist. Ausgerech- beginnen oder verkümmern.

net in dieser Zeit fallen aber die hohen Kosten in der Familie Diese Überlegungen führten zu den Fragen, die ich in der

an. vorliegenden Interpellation an den Bundesrat richte: Sollte

In der «Basler Zeitung» vom 2. Februar 1982 wurde in einem nicht auf dem Wege der Gesetzgebung ein minimales Ein-

Artikel ausgeführt, dass die Kosten für ein Kind im ersten kommen für die Familie garantiert werden, ein Einkommen,

Lebensjahr rund 10000 Franken betragen. Wenn auch ein das sich auf die effektiven Lebenskosten abstützt? Müsste

Teil dieses Betrages von der Allgemeinheit übernommen dazu nicht eine eidgenössische Familienzulagenregelung

wird, bleibt für die Eltern doch noch ein beträchtlicher geschaffen werden mit Ansätzen, die massiv über den

Kostenanteil übrig. Der hohe Lebensstandard und der heute gültigen liegen? Dabei müsste wohl auch eine

gesellschaftliche Zwang, sich den allgemeinen Gepflogen- Steuerbefreiung dieser Zulagen ins Auge gefasst werden.

heiten entsprechend einzurichten, führen zu solchen Beträ- Herr Bundespräsident Honegger hat am vergangenen

gen. Denken wir nur an Kinderzimmer, Kinderbettchen, Kin- Wochenende vor dem Hauseigentümerverband gesagt,

derwagen, Kleider, Nahrung usw., aber auch an den Spital- dass die Mietzinse für Ehepaare und Familien kaum mehr

aufenthalt der Mutter mit den Zusatzkosten für den restli- tragbar seien. Diese Feststellung unseres Bundespräsiden-

chen Teil der Familie während dieser Zeit. Die Folgekosten ten darf uns nicht gleichgültig lassen. Müsste deshalb nicht

nach der Geburt und nach dem ersten Jahr sind heute auch im Wohnungswesen dafür gesorgt werden, dass jede

ebenfalls sehr hoch. Eine grössere Wohnung, Nahrung, Familie eine dem Einkommen entsprechend günstige,

Kleider, Arzt- und Zahnarztrechnungen, Versicherungsbei- geräumige Wohnung mieten kann?

träge, Ausbildungskosten usw. bringen viele Familien mit Auch die Kosten im Gesundheitswesen werden für unsere

bescheidenem Einkommen an den Rand des Existenzmini- Familien mit bescheidenem Einkommen immer erdrücken-

mums. Die Folgen davon sind vielfältig: Zusatzarbeit der der. Mit einem Berufseinkommen müssen für mehrere Per-

Mutter, oft als Gelegenheitsarbeiterin, unter Arbeitsbedin- sonen die Krankenkassenprämien bezahlt werden, die in

gungen, die an Ausbeutung grenzen. Ich kenne Frauen, die den letzten Jahren übermässig gestiegen sind. Dazu kom-

für umgerechnet weniger als 1000 Franken monatlich aus- men, die vielfach recht hohen Zahnarztkosten. Ein Familien-

hilfsweise in Warenhäusern arbeiten. Man lebt als mehrköp- vater sagte mir kürzlich, dass er sich die Kosten für die

fige Familie aus finanziellen Gründen in einer zu kleinen Zahnkorrektur seiner Tochter buchstäblich habe am Munde

Wohnung, so dass es nicht selten vorkommt, dass heran- absparen müssen. Ein sehr sozial eingestellter Zahnarzt

wachsende Kinder im Wohnzimmer schlafen müssen. Es erklärte mir, dass er für gewisse Patienten unter den Selbst-

kommt auch vor, dass der Vater neben seiner Arbeit in der kosten fakturiere, damit diese nicht auf das Allernotwendig-

Freizeit noch einem Zusatzverdienst nachgeht, damit auch ste verzichten müssen. Er hat mir zudem gesagt, er nehme

einmal ein bescheidenes Vergnügen finanziert werden es dann dort, wo es zu nehmen sei. Sollte aus all diesen

kann. Als Resultat haben wir dann Schlüsselkinder, einge- Gründen nicht auch im Gesundheitswesen endlich zugun-

pferchte, vernachlässigte Kinder und aggressive Kinder, sten der Familie eine Kostenumverteilung stattfinden?

aber auch aggressive Eltern. Wen wundert es, wenn dann Wir haben heute - und das möchte ich zum Schluss meiner

von Zeit zu Zeit Steine fliegen? Wenn auch das Materielle Betrachtungen über die Familie anführen - die berechtigte

allein nicht glücklich machen kann, bin ich doch überzeugt, Forderung der Frauen nach gleichem Lohn für gleiche

dass zur Erhaltung und Stärkung unserer Familien eine Arbeit. Diese Forderung allein und ohne Rücksicht auf

sicherere finanzielle Basis geschaffen werden muss. unsere Familien genügt nicht. Ein gerechtes Familienein-

Darf ich an einem ganz konkreten Beispiel aufzeigen, wie kommen muss parallel dazu verwirklicht werden.

wenig das Berufseinkommen auf die Familienlasten abge- Erstaunt hat mich beim Studium dieser Angelegenheit, dass

stimmt wird? Ein Briefträger unserer PTT, eingereiht in der in unserem Staate keine ständige Kommission für Familien-

19. Besoldungsklasse, verdient als Lediger heute netto fragen existiert. Dies als Randbemerkung und mit Blick auf

maximal 2776 Franken monatlich. Dazu kommt, wenn er in die vielen Kommissionen, die wir auf Bundesebene unter-

städtischer Agglomeration arbeitet, eine Wohnungszulage halten. Ist dies nicht ein Indiz dafür, dass bis heute der

von rund 200 Franken. Verheiratet er sich, bleibt der Netto- Frage der Familie zu wenig Beachtung geschenkt wurde?

lohn gleich. Es steigt lediglich die Wohnungszulage um 78 Nun noch einige kurze Ausführungen zu den Rentnern: Ein

Franken. An Kinderzulagen erhält er monatlich rund 100 beachtlicher Teil unserer AHV-Bezüger lebt heute noch mit

Franken je Kind. Hat der Briefträger zwei Kinder, so ver- den minimalen AHV-Renten und ohne Beiträge aus Pen-

dient er gegenüber dem ledigen Kollegen monatlich zirka sionskassen. Diese Rentner spüren in sehr hohem Masse

280 Franken mehr, was knapp 10 Prozent ausmacht. Diese die gestiegenen Lebenshaltungskosten. Insbesondere feh-

10 Prozent werden real noch vermindert, weil diese Zulagen len für unsere betagten Mitbürgerinnen und Mitbürger

zu versteuern sind. preisgünstige Wohnungen, die es ihnen erlauben würden,

Diese Tatsachen müssen uns zu denken geben. Der Brief- ihren Lebensabend in ihrem angestammten Lebensraume

träger wird beispielsweise unter normalen Umständen sei- zu verbringen. Auch die Kosten im Gesundheitswesen

nen beiden Kindern wohl kaum je ein eigenes Zimmer in sei- haben für unsere Rentner eine Höhe erreicht, die in vielen

ner Wohnung bieten können. Die hohen Mietzinse werden Fällen nicht mehr zu verantworten ist. So gibt es beispiels-

es ihm nicht erlauben, eine genügend grosse Wohnung zu weise Rentnerehepaare, die monatlich über 300 Franken an

mieten. Im Gegensatz dazu kann sich dafür der Ledige Krankenkassenprämien bezahlen müssen. Hinzu kommen

heute Wohnverhältnisse leisten, von denen der Familienva- Selbstbehalte und Zahnarztkosten. Wenn auch das Instru-

ter und die Familie nur träumen können. ment der Zusatzrente etwas Milderung bringt, besteht doch

Ich habe hier als Beispiel einen Briefträger gewählt, weil das auch hier, ähnlich wie bei den Familien, ein echtes Problem.

Zahlenmaterial allgemein bekannt ist und von jedermann Das Einkommen dieser Bevölkerungsgruppe, die massge-

eingesehen werden kann. Für viele Beschäftigte der Privat- bend am Aufbau unseres Wohlstandes beteiligt war, genügt

industrie liegen die Verhältnisse noch ungünstiger, weil die für viele nicht, um sich ausserhalb des Allernotwendigsten

Kinderzulagen zum Teil noch tiefer liegen und keine Ortszu- noch etwas leisten zu können. In diesem Zusammenhange

lagen, differenziert nach ledig und verheiratet, ausbezahlt möchte ich noch auf die neuesten Untersuchungen von

werden. Zudem liegen die Einkommen für viele noch tiefer Prof. Gilliand von der Universität Lausanne hinweisen. Nach

als bei den Briefträgern. Wenn wir es mit der Erhaltung und diesen Untersuchungen lebten in der Schweiz im Jahre

dem Schütze unserer Familien ehrlich meinen, muss etwas 1976 rund ein Fünftel aller Rentner mit einem Einkommen

Mutiges geschehen. Familiengründung und Kinderkriegen von weniger als 1000 Franken im Monat, wobei auch die

dürfen nicht zum Hobby oder gar Luxus werden. Das Fami- Ehepaare miteinbezogen sind.

liengründen und das Kinderhaben sind die Grundlage für Deshalb stelle ich auch hier dem Bundesrat die Frage, ob

das Weiterbestehen unseres Staates und unserer Gesell- für unsere Rentner nicht eine Minimalrente, mit Blick auf die

Interpellation Piller 252 14 juin 1982

effektiven Lebenshaltungskosten, festgelegt werden sollte. kommensgrenzen und die Mietzinsabzüge -, erheblich ver-

Darf ich zum Schluss meiner Ausführungen noch folgende bessert. Er ist der Ansicht, dass allgemein ein wesentlicher

Bemerkung machen: Der Staat wird heute mit vielfältigen Schritt zur Behebung von Einkommensschwächen getan

Forderungen überschüttet. Wir dürfen aber bei der Behand- worden ist. Worin sich die Ergänzungsleistung von der

lung all dieser Forderungen nicht vergessen, dass es Mit- Sozialversicherung unterscheidet, ist die bewusst gezielte

bürgerinnen und Mitbürger gibt, die keine Forderungen Hilfe an einkommensschwächere Familien und Rentner.

mehr stellen, weil sie vielleicht schon resigniert haben. Zur zweiten Frage der Interpellation über eine eidgenössi-

Dazu zähle ich viele Familien und Rentner. Echte und tra- sche Familienzulagenregelung: Herr Piller weiss bestimmt,

gende Sozialpolitik besteht meines Erachtens jedoch nicht dass das Problem einer bundesrechtlichen Ordnung der

darin, dass man Forderungen erfüllt, sondern dass man den Familienzulagen schon seit über 25 Jahren zur Diskussion

gemeinsam geschaffenen Wohlstand gerecht teilt, dies steht. Wir haben letztes Jahr und dieses Jahr sowohl im

auch im Sinn und Geist des Artikels 2 unserer Bundesver- Nationalrat als auch bei anderer Gelegenheit immer wieder

fassung. darlegen können, dass bereits mein verehrter Vorgänger

aufgrund von Vorstössen in den eidgenössischen Räten

Bundesrat Hürlimann: Mit dem Hauptanliegen, das dieser versucht hat, eine eidgenössische Familienzulagenregelung

Interpellation von Herrn Piller zugrunde liegt, können wir herbeizuführen. Jedesmal kamen die Vernehmlassungen

uns sicher alle einverstanden erklären. Auseinander gehen mit dem Ergebnis ins Bundeshaus zurück, dass man die

die Meinungen bei der Beurteilung der staatspolitischen Familienzulagen als eine Domäne der Kantone betrachten

Verantwortung, die wir in diesem Staate ganz allgemein tra- will. Kürzlich hat man zudem versucht, die Familienzulagen-

gen, und in der Frage, wie diese Verantwortung gerade in regelung allenfalls auch auf die Selbständigerwerbenden

unserem föderativen Staat - das sage ich in diesem Saale auszudehnen. Man dachte vor allem an Kleingewerbetrei-

besonders gerne - aufzuteilen ist. Die eidgenössischen bende, Schuhmacher, Coiffeurmeister usw. und an eine

Sozialversicherungen haben sowohl den Kantonen als auch Regelung, wie wir sie auf Bundesebene für die Landwirt-

den Gemeinden Aufgaben, die sie früher praktisch allein schaft kennen. Aber auch eine solche Bundeslösung wurde

wahrnehmen mussten - ich verweise auf die Fürsorge- und in der Vernehmlassung sowohl von den betreffenden Ver-

Armengesetze -, weitgehend abgenommen. Es besteht bänden wie von den Kantonen abgelehnt. Die Selbständig-

heute meiner Ansicht nach viel zu stark die Tendenz, die erwerbenden waren vor allem nicht bereit, einer Regelung

ganze Verantwortung nur dem Bund zu übertragen. zuzustimmen, welche bei der Finanzierung ein gewisses

Sinn und Zweck unserer Sozialversicherungen ist es, den Solidaritätsprinzip vorsah, analog der Familien- und Kinder-

Familien, den Versicherten sowie ihren Hinterbliebenen zu zulagenregelung in der Landwirtschaft. Aufgrund dieser

ermöglichen, die gewohnte Lebenshaltung in angemesse- Situation haben wir denn auch zwei Motionen aus dem

ner Weise aufrechtzuerhalten. Ich betone aber nochmals, Nationalrat, eine Motion Zbinden und eine Motion Duvoisin,

dass gerade die geteilte Verantwortung von Bund, Kanto- die in der gleichen Richtung tendierten, seitens des Bun-

nen und Gemeinden, nebst der Selbstverantwortung des desrates ablehnen müssen.

einzelnen, eigentlich vom Gesetzgeber gewollt ist und von Hinzu kommt heute, dass man selbstverständlich nicht im

der grossen Mehrheit des Schweizervolkes gebilligt wird. Zeitpunkt der Aufgabenteilung ausgerechnet dem Bund

Von dieser grundsätzlichen Bemerkung ausgehend, möchte wieder zusätzliche Bereiche, die jetzt schon zur Zufrieden-

ich namens des Bundesrates auf die Fragen, die Herr Piller heit von den Kantonen geregelt werden, übertragen sollte.

in seiner Interpellation formuliert hat und die in der Begrün- Ich will Ihnen nur eine Zahl nennen. Angenommen, man

dung ebenfalls angetönt worden sind, ganz kurz eingehen. würde die ganze Frage der Familienzulagen auf Bundes-

Es handelt sich hier um einen sehr weitgespannten Bereich, ebene regeln, wäre mit einem zusätzlichen Gesamtaufwand

so dass ich mich auf die wichtigsten von Herrn Piller ange- für diese Zulagen von rund 2,7 Milliarden Franken zu rech-

sprochenen Probleme konzentriere. Vorerst zum Problem nen. Ich brauche Ihnen in diesem Räume nicht speziell zu

der Minimaleinkommensgarantie für die Familie. Hier gilt es sagen, dass diese Summe selbstverständlich finanziert wer-

festzuhalten, dass die weitverbreitete Meinung, Minimalren- den müsste und dass wir auch mit Rücksicht auf das Funk-

tenbezüger seien arm, Maximalrentenbezüger seien reich, tionieren der Finanzierung am bisherigen System, das bei

falsch ist. Sie trifft generell einfach nicht zu. Es gibt Minimal- den Kantonen und beim Bund gehandhabt wird, nicht rüt-

rentner, die über beachtliche Vermögen verfügen, und es teln sollten. Die Erfahrungen zeigen übrigens, wenn Sie die

gibt Maximalrentner, die nur die AHV haben und weder über Beratungen in den einzelnen kantonalen Parlamenten ver-

eine Pensionskasse noch über Vermögen verfügen. Zwi- folgen, dass man die Lösung dieses Problems immer wie-

schen Rentenhöhe und Vermögen lässt sich keine unmittel- der sehr gezielt aus der Sicht der betreffenden Regionen an

bare Korrelation nachweisen. Rund 40 Prozent der Minimal- die Hand genommen hat.

rentner in unserem Lande sind Ehefrauen von erwerbstäti- Die dritte Frage der Interpellation von Herrn Piller bezieht

gen Ehemännern, die selber das Rentenalter noch nicht sich auf das Problem der Wohnbau- und Eigentumsförde-

erreicht haben. Diese Minimalrenten gewähren wir einer rung. Wir haben seit dem Inkrafttreten am I.Januar 1975

Frau auch dann, wenn der Ehemann noch voll im Erwerbsle- bis zum 31. Dezember 1981 für 3389 Invaliden- und Alters-

ben steht. Man kann also nicht von der Minimalrente ausge- wohnungen Bundeshilfen nach dem Wohnbau- und Eigen-

hen, wenn man von der Verbesserung des Renteneinkom- tumsförderungsgesetz zugesichert. Leider sind - da haben

mens spricht. Sie recht, Herr Piller - in jüngster Zeit Leerwohnungen zu

Sowohl für AHV- als auch für IV-Rentenbezüger besteht tragbaren Preisen kaum noch vorhanden, und neuerstellte

eine eidgenössisch geregelte Einkommensgarantie. Bei Wohnungen sind wegen der stark gestiegenen Land-, Bau-

ungenügenden Einkommensverhältnissen garantieren näm- und Kapitalkosten für die unteren Einkommensschichten

lich die Ergänzungsleistungen nicht nur den Familien, son- kaum mehr erschwinglich. Zu den besonders betroffenen

dern auch den Alleinstehenden ein Mindesteinkommen. Die Bevölkerungsgruppen gehören junge und kinderreiche

Ergänzungsleistungen erlauben es, in Fällen von tatsächli- Familien sowie Betagte. Die Nachfrage nach Bundeshilfe,

cher Einkommensschwäche individuell angepasst zu helfen. gestützt auf das Wohnbau- und Eigentumsförderungsge-

Minimalrentner ohne oder mit nur geringem Vermögen setz, ist denn auch stark gestiegen. Aber gerade dieses

erhalten Ergänzungsleistungen. Je nach den Gegebenhei- Problem gehört ebenfalls in den Bereich der Aufgabenneu-

ten ist man mit einem massgebenden Einkommen von verteilung zwischen Bund und Kantonen. Die betreffende

15000 Franken bei Alleinstehenden bis 25000 bei Ehepaa- Vorlage wird zurzeit von der Kommission Ihres Rates

ren ergänzungsleistungsberechtigt. behandelt. Ich glaube, wie auch immer die Aufgabenteilung

Der Bundesrat hat per I.Januar dieses Jahres verschie- zwischen Bund und Kantonen schliesslich aussehen wird,

dene Ansätze im Bereich gerade der Ergänzungsleistungen dass man dieses Problem nicht einfach von der Verantwor-

nicht zuletzt aus den Gründen, wie sie jetzt auch Herr Piller tung der Kantone trennen kann. Man stellt fest, dass ver-

vorgetragen hat - ich verweise unter anderem auf die Ein- schiedene Kantone, wo das Problem der Wohnungsnot

14. Juni 1982 253 Motion Gadient

besonders akut geworden ist, sich sehr eingehend dieser #ST# 82.311

Problematik annehmen, und sogar in den Gemeindeparla-

menten wird das sogenannte Wohnungsproblem für kinder- Motion Gadient

reiche Familien und Betagte erörtert. IV-Rentensystem. Überprüfung

Die Frage der Entlastung von Familien und Rentnern mit Régime des rentes AI. Réexamen

bescheidenem Einkommen von den hohen Kosten des

Gesundheitswesens ist ein Postulat, das uns durchaus

bekannt ist. Wenn Sie unsere Vorlage über die Revision der

Krankenversicherung, die jetzt in der nationalrätlichen Kom-

mission behandelt wird, studieren, so sehen Sie, dass aus- Wortlaut der Motion vom 27. Januar 1982

gerechnet diesem Problem seitens des Bundesrates ganz

Artikel 28 des Bundesgesetzes über die Invalidenversiche-

besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Wir möchten

rung (IVG) bestimmt, dass der Anspruch auf eine ganze

von dem zu Recht kritisierten sogenannten Giesskannen-

Rente besteht, wenn der Versicherte mindestens zu zwei

prinzip, wonach wir einfach Beiträge nach der Zahl der Ver-

Drittel, derjenige auf eine halbe Rente, wenn er mindestens

sicherten an die Sozialversicherungen ausrichten, wegkom-

zur Hälfte invalid ist.

men. Im Entwurf für die Teilrevision der Krankenversiche-

Die Abstufung in nur ganze und halbe Renten führt zu

rung ist vorgesehen, dass die Prämien für Kinder ermässigt

unhaltbaren Härten und Ungleichheiten, die durch die Pra-

und dass das dritte und die folgenden Kinder von der Prä-

xis der Einstufung und der Bestimmung des Invaliditätsgra-

mienpflicht befreit werden. Überdies - ich komme auf das,

des noch verschärft werden. Je nach zufälligem Invaliditäts-

was ich einleitend gesagt habe, zurück - möchten wir auch

grad werden Behinderte durch das Gesetz willkürlich

die Kantone gezielt verpflichten, ihre entsprechenden Lei-

bevorzugt oder benachteiligt. Oft bewirkt die Zunahme der

stungen zugunsten einkommensschwacher Familien zu ver-

Erwerbsfähigkeit eine Einkommensverminderung. Eine sol-

stärken. Gewisse Kantone machen das heute schon. Die

che Regelung kann zur Lähmung des Eingliederungswil-

Unterschiede zwischen den einzelnen Kantonen sind aber

lens, zu Einkommensmanipulationen und zu einem Ver-

noch recht gross. Wenn der Nationalrat diese Vorlage

trauensschwund in die wertvolle Einrichtung der Invaliden-

behandelt hat, werden Sie Gelegenheit haben, auch diesem

versicherung führen. Dieser Entwicklung ist mit Entschie-

Problem, das mit der vierten Frage der Interpellation aufge-

denheit zu begegnen.

worfen wird, die entsprechende Beachtung zu schenken.

Der Bundesrat wird beauftragt, das IV-Rentensystem

Wenn es uns gelingt, die Bundessubventionen für die Kran-

umfassend zu überprüfen und die für ein möglichst wirksa-

kenversicherung von derzeit, wenn Sie alles rechnen, rund

mes und gerechtes Rentensystem erforderlichen Massnah-

900 Millionen Franken gezielter einzusetzen, so glaube ich,

men zu ergreifen, wobei die für eine feinere, der SUVA-

dass die erwähnte Vorlage damit vor allem auch ihrer sozial-

Regelung möglichst entsprechende Rentenabstufung

politischen Zielsetzung gerecht wird.

erforderliche Gesetzesrevision vorzubereiten ist.

Gestatten Sie mir noch eine Schlussbemerkung. Unsere

Sozialversicherungen sind Versicherungen, und sie sollen Texte de la motion du 27janvier 1982

es bleiben. Wer Prämien bezahlt, soll auch Anspruch auf L'article 28 de la loi fédérale sur l'assurance-invalidité (LAI)

Leistungen haben. Und weil es Sozialversicherungen sind, prescrit que l'assuré a droit à une rente entière s'il est inva-

enthalten insbesondere die AHV und die IV, aber auch die lide pour les deux tiers au moins, et à une demi-rente s'il

Krankenversicherung echte sozialpolitische Komponenten, est invalide pour la moitié au moins.

die Krankenversicherung nach dem Vorschlag, wie er vor L'octroi de rentes entières ou de demi-rentes aboutit à des

der nationalrätlichen Kommission liegt, im Sinne einer eid- situations et à des inégalités insupportables, rendues

genössischen, kantonalen und Gemeinderegelung, gezielt encore plus criantes par la classification qui est établie et le

unterstützt auch durch private Institutionen. In diesem mode de détermination du degré d'invalidité. Selon celui-ci,

Zusammenhang erwähne ich die segensreiche Tätigkeit von les handicapés sont arbitrairement favorisés ou désavanta-

Pro Senectute, Pro Infirmis, Pro Juventute und Pro Familia. gés par la loi. Souvent, l'augmentation de la capacité de

Alle diese Institutionen haben in den letzten Jahrzehnten gain se traduit par une diminution du revenu. Une telle

vieles im Sinne der Interpellation getan. Es ist durchaus réglementation peut amoindrir la volonté de l'assuré de se

zuzugeben, dass diese Aufgabe nie abgeschlossen sein réadapter, provoquer des manipulations du revenu et

wird und dass vor allem in der heutigen Zeit die Familie und ébranler la confiance qui existe à l'égard de la précieuse

deren Existenz ein Anliegen unserer staatlichen Gemein- institution que constitue l'assurance-invalidité. Il convient

schaft, ein Anliegen unseres Föderativstaates bleiben soll, de faire résolument face à cette évolution.

indem diese Verantwortung in unserem dreistufigen Staat Le Conseil fédéral est chargé de revoir globalement le

nicht allein vom Bund, sondern auch von den Kantonen und régime des rentes Al et de prendre toutes les mesures

Gemeinden, aber auch vom einzelnen wahrgenommen wird. nécessaires pour que ce régime soit juste et efficace. Il

s'agit en particulier d'élaborer une révision de la loi si l'on

Le président: Aux termes de l'article 32, 3e alinéa, de notre veut obtenir un meilleur étalement des rentes, qui corres-

règlement, l'interpellateur peut en quelques mots dire s'il ponde autant que possible à la réglementation de la CNA.

est satisfait ou non de la réponse qu'il vient de recevoir.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Bauer, Binder, Bührer,

Piller: Leider bin ich von der Antwort des Bundesrates Cavelty, Generali, Gerber, Steiner (7)

nicht restlos befriedigt. Ich bin davon überzeugt, dass der

Schutz und die Unterstützung der Familie zu den vornehm- Gadient: Die Motion strebt eine Verbesserung des Renten-

sten Aufgaben unseres Staates gehören. Viele Kantone systems bei der IV, insbesondere eine Änderung der Ren-

sind dazu ohne Mithilfe des Bundes nicht in der Lage. Eine tenabstufung an.

materielle Besserstellung unserer Familien kostet Geld. Ich Im Gegensatz zu den Invalidenrenten der obligatorischen

hätte deshalb vom Bundesrat eine doch etwas positivere Unfallversicherung und der Militärversicherung setzt die IV-

Antwort auf meine Interpellation erwartet. Tatsache ist, Rente eine beträchtliche qualifizierte Invalidität von minde-

dass in absehbarer Zeit gerade die materielle Besserstel- stens 50 Prozent oder, in Härtefällen, von mindestens

lung unserer Familien ganz gezielt vorangetrieben werden einem Drittel voraus. Das Rentensystem der IV ist auf jenem

muss. Ich kann mich somit nur teilweise befriedigt erklären. der AHV aufgebaut, obgleich das Dreisäulenkonzept der

AHV für die meisten Behinderten überhaupt nicht zum Tra-

gen kommt.

Heute gelten bei den IV-Renten zwei Stufen, indem halbe

Renten bei einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent und ganze

Renten ab 66,6 Prozent Invalidität vorgesehen sind. Im Här-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Piller Wirtschaftliche Lage der Familien und Rentner

Interpellation Piller Situation économique des familles et des rentiers

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1982

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 05

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 81.570

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 14.06.1982 - 17:30

Date

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Seite 250-253

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Ref. No 20 010 681

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