Guatemala Committee Search: No Misconduct Found
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Federal Prosecutor's Office conducted a search of the Guatemala Committee's premises as part of a criminal investigation into explosives offenses, not targeting the committee itself. A valid search warrant was issued by the Federal Prosecutor, and although initially property was seized due to unclear residency, it was later returned to the committee, with records properly maintained and sealed as requested. The court found no misconduct or misuse of funds by the committee and acknowledged their efforts towards efficiency and rationalization.
Legislator-Regeste
KI-generiertBundesgesetz über die Bundesrechtspflege; Guatemala Committee Search: No Misconduct Found: A valid search warrant was issued by the Federal Prosecutor, and although initially property was seized due to unclear residency, it was later returned to the committee, with records properly maintained and sealed as requested. The court found no misconduct or misuse of funds by the committee and acknowledged their efforts towards efficiency and rationalization.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as the legal basis for the house search conducted within a judicial police investigation.
Volltext
25. Juni 1982 983 Interpellation Morf
stellt. Da gleichzeitig ein rigoroser Personalstopp herrscht, 1981), le Ministère public de la Confédération a ordonné
sehen sich manche Mitarbeiter vor Grenzen der Belastbar- une perquisition dans les locaux du Comité Guatemala,
keit gestellt, was eine gewisse Unruhe ausgelöst haben association solidaire des forces démocratiques guatémaltè-
dürfte. ques sise à Zurich. Cette descente effectuée à la faveur de
6. Es stimmt, dass die Pro Juventute Betriebszuschüsse an la nuit est des plus discutables. Je me permets de poser les
das AJZ Zürich geleistet hat. Diese Gelder stammen jedoch questions suivantes au Conseil fédéral:
alle von privaten und juristischen Personen, die diese Gel- 1. Un mandat de perquisition a-t-il été décerné? Si tel est le
der zur Entkrampfung der Situation zwischen Jugendlichen cas, par qui? Et pourquoi n'a-t-il pas été présenté aux per-
und Behörden der Pro Juventute zweckbestimmt für das sonnes concernées (locataires, association du Comité Gua-
AJZ zur Verfügung stellten. Marken- und Kartengelder wur- temala)?
den keine verwendet. 2. Pourquoi les personnes concernées n'ont-elles pas reçu
Abschliessend ist festzuhalten, dass keine Anhaltspunkte une liste du matériel emporté (correspondance, archives,
für Misswirtschaft oder Vergeudung von Spendengeldern diapositives)?
bestehen. Im Gegenteil kann festgestellt werden, dass 3. Le Ministère public de la Confédération est-il à même de
offensichtlich grosse Anstrengungen zur Rationalisierung garantir que les listes de noms, les photos et les docu-
und zur Beseitigung der mehrjährigen Aufwandüber- ments qui ont été «mis en lieu sûr» ne tomberont pas entre
schüsse getroffen werden mit dem Ziel, den zahlreichen les mains de la police guatémaltèque, tristement célèbre
Spendern Gewissheit über einen wirtschaftlichen und par la répression brutale qu'elle pratique? (Est-il besoin de
zweckmässigen Einsatz ihrer Gelder zu geben. Dass dabei rappeler ici la collaboration peu glorieuse d'il y a cinq ans
den Bedürfnissen der Mitarbeiter, die sich in verdankens- avec la SAVAK, police secrète iranienne?)
werter Weise unter persönlichen, teilweise auch finanziellen
4. Le Conseil fédéral ne pense-t-il pas lui aussi qu'il s'agit
Opfern für die heute mehr denn je benötigte Jugendarbeit
en l'occurrence d'une mesure excessive et que des vices
einsetzen, angemessen Rechnung getragen wird, darf sei-
de forme ont été commis? Ou alors, la perquisition aurait-
tens aller verantwortlichen Organe erwartet werden.
elle été effectuée dans le but d'incriminer le Comité Guate-
mala et d'intimider les personnes solidaires de tous ceux
Präsidentin: Herr Bäumlin braucht längere Zeit für seine
qui, au Guatemala, sont persécutés pour leurs idées politi-
Erklärung. Er beantragt deshalb Diskussion. - Die Diskus-
ques?
sion wird verschoben.
Mitunterzeichner- Cosignataires: Ammann-St. Gallen,
Bäumlin, Borei, Braunschweig, Bundi, Chopard, Deneys,
#81.561-
ST#
Duvoisin, Euler, Gloor, Hubacher, Jaggi, Loetscher, Mauch,
Meier Werner, Müller-Bern, Nauer, Neukomm, Reimann,
Interpellation Morf Riesen-Freiburg, Robbiani, Rubi, Schmid, Uchtenhagen,
Guatemala-Komitee. Hausdurchsuchung Vannay, Wagner, Weber-Arbon (27)
Comité Guatemala. Perquisition Ohne Begründung - Sans développement
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Rapport écrit du Conseil fédéral
Die Bundesanwaltschaft führte im Herbst 1981 ein gerichts-
Wortlaut der Interpellation vom 2. Dezember 1981 polizeiliches Ermittlungsverfahren gegen eine Personen-
Wie aus der Presse zu erfahren war («Volksrecht» und gruppe im Raum Zürich durch, deren Mitglieder verschiede-
«Tages-Anzeiger» vom 25. November 1981, «Wochenzei- ner Sprengstoffverbrechen verdächtigt wurden. Am Abend
tung» vom 27. November 1981), hat die Bundesanwaltschaft des 11. November 1981 wurden zwei Verdächtigte beim
in einer Nacht-und-Nebel-Aktion in den Räumen des Umgang mit Sprengstoff beobachtet und verhaftet. Es
Guatemala-Komitees in Zürich eine äusserst fragwürdige konnten rund 40 Kilo Sprengstoff sowie Zündschnüre und
Hausdurchsuchung durchgeführt. Das Guatemala-Komitee Zündkapseln sichergestellt werden.
ist ein Verein, der sich mit den demokratischen Kräften in Im Anschluss an die Verhaftung verfügte der Bundesanwalt
Guatemala solidarisiert. eine Hausdurchsuchung am effektiven, polizeilich nicht
Ich frage den Bundesrat: gemeldeten Wohnsitz der beiden Beschuldigten. Beim
1. Wurde ein Hausdurchsuchungsbefehl ausgestellt? Wenn Wohnobjekt handelte es sich um eine 4-Zimmer-Wohnung,
ja - von wem? Und weshalb wurde er den Betroffenen (Mie- die von mehreren Mietern als Wohngemeinschaft benützt
ter, Verein Guatemala-Komitee) nicht zugestellt? wurde und somit auch den Beschuldigten mit allen Räumen
zugänglich war. Gemäss den Bestimmungen des Bundes-
2. Warum wurde den Betroffenen keine Liste des mitge- gesetzes über die Bundesstrafrechtspflege wurde der
nommenen Materials (Korrespondenz, Archiv, Dias) gege- Beschuldigte W. zur Hausdurchsuchung, mit welcher die
ben? Kantonspolizei Zürich beauftragt worden war, beigezogen.
3. Kann die Bundesanwaltschaft dafür garantieren, dass Da er jede Auskunft über die genauen Wohnverhältnisse
der Inhalt der von ihr «sichergestellten» Akten, Fotos und verweigerte, mussten alle Räume durchsucht werden. Über
Namenlisten nicht der durch brutale Repression bekannten die anlässlich der Durchsuchung sichergestellten Gegen-
guatemaltekischen Polizei zur Kenntnis kommt? (Ich erin- stände und Papiere wurde vorschriftsgemäss ein Protokoll
nere in diesem Zusammenhang an die unrühmliche Zusam- erstellt. Auf Antrag des Beschuldigten W. wurde ein Zimmer
menarbeit mit der iranischen Geheimpolizei SAVAK vor fünf gesamthaft versiegelt und damit unzugänglich gemacht.
Jahren). Siegelung erfolgte auf Begehren weiterer von der Durchsu-
4. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass hier weit chung betroffener Wohnungsmieter auch bezüglich des
übers Ziel hinausgeschossen wurde und dass Formfehler polizeilich sichergestellten Materials.
begangen wurden? Oder geschah die Hausdurchsuchung Weder das gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren noch
in der Absicht, das Guatemala-Komitee zu kriminalisieren im besondern die durchgeführte Hausdurchsuchung richte-
und jene einzuschüchtern, die sich mit den politisch Ver- ten sich gegen das Guatemala-Komitee. Die zuständigen
folgten in Guatemala solidarisieren? Ermittlungsbehörden hatten vor Durchführung der Aktion
keine Kenntnis davon, dass dessen Mitglieder in der durch-
Texte de l'interpellation du 2 décembre 1981 suchten Wohnung schriftliche Unterlagen und anderes
Ainsi que la presse l'a relaté ( Volksrecht et Tages-Anzeiger Material aufbewahrten. Da im Zeitpunkt der Hausdurchsu-
du 25 novembre 1981, Wochenzeitung du 27 novembre chung die Eigentumsverhältnisse an den für das Verfahren
Interpellation Morf 984 N 25 juin 1982
möglicherweise bedeutungsvollen Gegenständen und der verschoben wurde - diesmal auf die nächste Legislatur
Unterlagen nicht geklärt waren und wegen der Aussagever- -, ist die Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten, neuerdings
weigerung des beigezogenen Beschuldigten eine Ausschei- auch für Radio- und TV-Anstalten und deren Autoren, für
dung an Ort und Stelle nicht möglich war, wurde auch nicht Kabelgesellschaften und sogar für das Publikum noch grös-
den Beschuldigten gehörendes Material einstweilen sicher- ser geworden und droht der Raub an geistigem Eigentum
gestellt. Infolge der verlangten Siegelung war eine sofortige noch länger anzudauern. Da sich diesbezügliche dringende
Bestimmung der Eigentumsverhältnisse sowie die vorgese- Fragen stellen, deren Beantwortung sich nicht auf die lange
hene Rückgabe an die Dritteigentümer, einschliesslich die Bank schieben lassen, bitte ich den Bundesrat um Auskunft
Vertreter des Guatemala-Komitees, nicht möglich. zu folgenden Fragen:
Anfang Januar 1982 wurde die Strafsache gegen die beiden 1. Ist zu befürchten, dass durch diese neue Verschiebung
in Zürich verhafteten Beschuldigten den Behörden des Kan- der Behandlung des Urheberrechts dem Bundesgerichts-
tons Zürich zur weiteren Untersuchung und Beurteilung entscheid vom 20. Januar 1981 (Kabelrechte betreffend) in
übertragen. Das Bundesgericht überwies daher ein bei ihm absehbarer Zeit noch nicht Folge geleistet wird?
eingereichtes Entsiegelungsgesuch mit Entscheid vom 2. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass eine schwei-
12. Januar 1982 an die Zürcher Gerichtsbehörden. zerische Gesellschaft die Rechte wahrnehmen sollte, damit
Die Vertreter des Guatemala-Komitees haben einen Zür-
wir als kleines Produktionsland selbständig und möglichst
cher Anwalt mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragt. unabhängig bleiben?
Am 31. März 1982 wohnte dieser einer Sichtung des sicher-
gestellten Materials durch die heute für die Durchführung 3. Unterstützt der Bundesrat die Vorstellung, dass es sich
des Verfahrens zuständige Bezirksanwaltschaft Zürich bei. dabei um eine einzige Gesellschaft pro Werkkategorie
Das Guatemala-Komitee ist im Anschluss daran wieder in handeln sollte?
den Besitz sämtlicher Gegenstände und Unterlagen 4. Wie stellt sich der Bundesrat zum Alleinvertretungsan-
gelangt, in welche keine Drittpersonen hatten Einsicht neh- spruch der Radio- und TV-Anstalten in ihren Bereichen;
men können. sieht er darin nicht auch die Gefahr, dass dadurch die Stel-
Zusammenfassend kann der Bundesrat die von der Inter- lung der Autoren geschwächt werden könnte?
pellantin gestellten Fragen wie folgt beantworten:
Texte de l'interpellation du 17 décembre 1981
1. Die beanstandete Hausdurchsuchung erfolgte gemäss
Le Conseil fédéral ayant une fois de plus renvoyé, à la pro-
den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Bundes-
chaine législature cette fois-ci, les délibérations sur le droit
strafrechtspflege in einem gerichtspolizeilichen Ermitt-
d'auteur - promises initialement pour l'automne 1981 -
lungsverfahren zur Abklärung bedeutender Sprengstoffde-
l'insécurité juridique s'est encore accrue pour tous les inté-
likte. Es lag ein rechtsgütliger Hausdurchsuchungsbefehl
ressés et tout récemment pour les instituts de radio et de
des Bundesanwaltes vor.
télévision et leurs auteurs également, pour les sociétés de
2. Über die anlässlich der Hausdurchsuchung sicherge- transmission par câble, voire pour le public lui-même; quant
stellten Gegenstände und Unterlagen wurde vorschriftsge- à la spoliation de la propriété intellectuelle, elle risque fort
mäss ein Verzeichnis erstellt. Angesichts der im Zeitpunkt de se prolonger encore très longtemps. Comme des ques-
der Durchsuchung ungeklärten Wohnverhältnisse konnte tions urgentes se posent à cet égard, questions dont la
dieses den betroffenen Mitbewohnern der durchsuchten réponse ne peut être différée indéfiniment, je demande au
Wohnung erst nachträglich ausgehändigt werden. Conseil fédéral des renseignements sur les points suivants:
3. Das zum Nachteil des Guatemala-Komitees sicherge- 1. Faut-il'craindre que ce nouvel ajournement de l'examen
stellte Material wurde keinen Drittpersonen zugänglich du droit d'auteur ne fasse obstacle à la mise en application,
gemacht und befindet sich wieder in dessen Besitz. Was ces prochains temps, de l'arrêt du Tribunal fédéral du
den unberechtigten Vorwurf «unrühmlicher Zusammenar- 20 janvier 1981 concernant les droits sur la transmission par
beit» schweizerischer Polizeibehörden mit der iranischen câbles?
Geheimpolizei betrifft, wird auf die Antwort des Bundesra-
2. Le gouvernement est-il aussi de l'avis qu'une société
tes auf eine entsprechende Einfache Anfrage von Herrn
suisse devrait défendre et sauvegarder les droits, de
Nationalrat Ziegler-Genf vom 21. Juni 1976 verwiesen.
manière que la Suisse, petit «pays de production», demeure
4. Hausdurchsuchung und Sicherstellung von für das autonome et aussi indépendante que possible?
Ermittlungsverfahren möglicherweise bedeutsamen Mate-
rials waren durch die Bedürfnisse der von der Bundesan- 3. Le Conseil fédéral souscrit-il à l'idée qu'il devrait s'agir,
en l'occurrence, d'une seule société par catégorie
waltschaft geführten Untersuchung geboten. Es sollte
damit allfälliges Beweismaterial gegenüber den jede Aus- d'œuvres de l'esprit?
sage verweigernden, erheblich belasteten Beschuldigten 4. Quelle est sa position face à la prétention des instituts
ermittelt werden. Das Guatemala-Komitee war zu keinem de radio et de télévision, visant à leur attribuer la représen-
Zeitpunkt Zielobjekt polizeilicher Erhebungen. tation exclusive de leur secteur d'activité; ne voit-il pas là
également le danger d'un affaiblissement de la position des
Präsidentin: Frau Morf erklärt sich von der Antwort des auteurs?
Bundesrates befriedigt. Ohne Begründung - Sans développement
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Rapport écrit du Conseil fédéral
1. Die Verordnung des Bundesrates vom 31. März 1982
#ST# 81.916 dehnt den Anwendungsbereich des Bundesgesetzes von
1940 betreffend die Verwertung von Urheberrechten (SR
Interpellation Morf 231.2) auf die Verwertung des Weitersenderechts an allen
Kabelfernsehen. Urheberrecht durch Radio und Fernsehen gesendeten Werken aus. Diese
Télédistribution. Droits d'auteur Verordnung wurde als Folge der beiden Entscheidungen
des Bundesgerichts vom 20. Januar 1981 zu dieser Frage
erlassen; sie ist am 1. Mai 1982 in Kraft getreten. Die Ver-
schiebung der Behandlung der Totalrevision des Bundes-
gesetzes von 1922 betreffend das Urheberrecht auf die
nächste Legislaturperiode steht somit der Verwirklichung
Wortlaut der Interpellation vom 17. Dezember 1981
dieser beiden Urteile nicht entgegen.
Nachdem die ursprünglich auf Herbst 1981 versprochene 2. Der Bundesrat stellt sich hinter den Grundsatz, wonach
Behandlung des Urheberrechts vom Bundesrat schon wie- die Verwertung des Rechts zur Weiterverbreitung der von
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Morf Guatemala-Komitee. Hausdurchsuchung
Interpellation Morf Comité Guatemala. Perquisition
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1982
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 81.561
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 25.06.1982 - 08:00
Date
Data
Seite 983-984
Page
Pagina
Ref. No 20 010 583
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