Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 81-561 KI-generiert

Guatemala Committee Search: No Misconduct Found

Geschäftsnummer VPB 81-561
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)
Kostenauflage keine Kosten erhoben

Legislator-Zusammenfassung

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The Federal Prosecutor's Office conducted a search of the Guatemala Committee's premises as part of a criminal investigation into explosives offenses, not targeting the committee itself. A valid search warrant was issued by the Federal Prosecutor, and although initially property was seized due to unclear residency, it was later returned to the committee, with records properly maintained and sealed as requested. The court found no misconduct or misuse of funds by the committee and acknowledged their efforts towards efficiency and rationalization.

Legislator-Regeste

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Bundesgesetz über die Bundesrechtspflege; Guatemala Committee Search: No Misconduct Found: A valid search warrant was issued by the Federal Prosecutor, and although initially property was seized due to unclear residency, it was later returned to the committee, with records properly maintained and sealed as requested. The court found no misconduct or misuse of funds by the committee and acknowledged their efforts towards efficiency and rationalization.

Schlagwörter

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Durchsuchung Untersuchung wegen Veruntreuung Straftaten gegen das Vermögen Hausdurchsuchung Wiedereröffnung der Untersuchung Augenschein

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Bundesgesetz über die Bundesrechtspflege
Cited as the legal basis for the house search conducted within a judicial police investigation.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Bundesgesetz über die Bundesrechtspflege

Cited as the legal basis for the house search conducted within a judicial police investigation.

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Volltext

25. Juni 1982 983 Interpellation Morf

stellt. Da gleichzeitig ein rigoroser Personalstopp herrscht, 1981), le Ministère public de la Confédération a ordonné

sehen sich manche Mitarbeiter vor Grenzen der Belastbar- une perquisition dans les locaux du Comité Guatemala,

keit gestellt, was eine gewisse Unruhe ausgelöst haben association solidaire des forces démocratiques guatémaltè-

dürfte. ques sise à Zurich. Cette descente effectuée à la faveur de

6. Es stimmt, dass die Pro Juventute Betriebszuschüsse an la nuit est des plus discutables. Je me permets de poser les

das AJZ Zürich geleistet hat. Diese Gelder stammen jedoch questions suivantes au Conseil fédéral:

alle von privaten und juristischen Personen, die diese Gel- 1. Un mandat de perquisition a-t-il été décerné? Si tel est le

der zur Entkrampfung der Situation zwischen Jugendlichen cas, par qui? Et pourquoi n'a-t-il pas été présenté aux per-

und Behörden der Pro Juventute zweckbestimmt für das sonnes concernées (locataires, association du Comité Gua-

AJZ zur Verfügung stellten. Marken- und Kartengelder wur- temala)?

den keine verwendet. 2. Pourquoi les personnes concernées n'ont-elles pas reçu

Abschliessend ist festzuhalten, dass keine Anhaltspunkte une liste du matériel emporté (correspondance, archives,

für Misswirtschaft oder Vergeudung von Spendengeldern diapositives)?

bestehen. Im Gegenteil kann festgestellt werden, dass 3. Le Ministère public de la Confédération est-il à même de

offensichtlich grosse Anstrengungen zur Rationalisierung garantir que les listes de noms, les photos et les docu-

und zur Beseitigung der mehrjährigen Aufwandüber- ments qui ont été «mis en lieu sûr» ne tomberont pas entre

schüsse getroffen werden mit dem Ziel, den zahlreichen les mains de la police guatémaltèque, tristement célèbre

Spendern Gewissheit über einen wirtschaftlichen und par la répression brutale qu'elle pratique? (Est-il besoin de

zweckmässigen Einsatz ihrer Gelder zu geben. Dass dabei rappeler ici la collaboration peu glorieuse d'il y a cinq ans

den Bedürfnissen der Mitarbeiter, die sich in verdankens- avec la SAVAK, police secrète iranienne?)

werter Weise unter persönlichen, teilweise auch finanziellen

4. Le Conseil fédéral ne pense-t-il pas lui aussi qu'il s'agit

Opfern für die heute mehr denn je benötigte Jugendarbeit

en l'occurrence d'une mesure excessive et que des vices

einsetzen, angemessen Rechnung getragen wird, darf sei-

de forme ont été commis? Ou alors, la perquisition aurait-

tens aller verantwortlichen Organe erwartet werden.

elle été effectuée dans le but d'incriminer le Comité Guate-

mala et d'intimider les personnes solidaires de tous ceux

Präsidentin: Herr Bäumlin braucht längere Zeit für seine

qui, au Guatemala, sont persécutés pour leurs idées politi-

Erklärung. Er beantragt deshalb Diskussion. - Die Diskus-

ques?

sion wird verschoben.

Mitunterzeichner- Cosignataires: Ammann-St. Gallen,

Bäumlin, Borei, Braunschweig, Bundi, Chopard, Deneys,

#81.561-

ST#

Duvoisin, Euler, Gloor, Hubacher, Jaggi, Loetscher, Mauch,

Meier Werner, Müller-Bern, Nauer, Neukomm, Reimann,

Interpellation Morf Riesen-Freiburg, Robbiani, Rubi, Schmid, Uchtenhagen,

Guatemala-Komitee. Hausdurchsuchung Vannay, Wagner, Weber-Arbon (27)

Comité Guatemala. Perquisition Ohne Begründung - Sans développement

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Rapport écrit du Conseil fédéral

Die Bundesanwaltschaft führte im Herbst 1981 ein gerichts-

Wortlaut der Interpellation vom 2. Dezember 1981 polizeiliches Ermittlungsverfahren gegen eine Personen-

Wie aus der Presse zu erfahren war («Volksrecht» und gruppe im Raum Zürich durch, deren Mitglieder verschiede-

«Tages-Anzeiger» vom 25. November 1981, «Wochenzei- ner Sprengstoffverbrechen verdächtigt wurden. Am Abend

tung» vom 27. November 1981), hat die Bundesanwaltschaft des 11. November 1981 wurden zwei Verdächtigte beim

in einer Nacht-und-Nebel-Aktion in den Räumen des Umgang mit Sprengstoff beobachtet und verhaftet. Es

Guatemala-Komitees in Zürich eine äusserst fragwürdige konnten rund 40 Kilo Sprengstoff sowie Zündschnüre und

Hausdurchsuchung durchgeführt. Das Guatemala-Komitee Zündkapseln sichergestellt werden.

ist ein Verein, der sich mit den demokratischen Kräften in Im Anschluss an die Verhaftung verfügte der Bundesanwalt

Guatemala solidarisiert. eine Hausdurchsuchung am effektiven, polizeilich nicht

Ich frage den Bundesrat: gemeldeten Wohnsitz der beiden Beschuldigten. Beim

1. Wurde ein Hausdurchsuchungsbefehl ausgestellt? Wenn Wohnobjekt handelte es sich um eine 4-Zimmer-Wohnung,

ja - von wem? Und weshalb wurde er den Betroffenen (Mie- die von mehreren Mietern als Wohngemeinschaft benützt

ter, Verein Guatemala-Komitee) nicht zugestellt? wurde und somit auch den Beschuldigten mit allen Räumen

zugänglich war. Gemäss den Bestimmungen des Bundes-

2. Warum wurde den Betroffenen keine Liste des mitge- gesetzes über die Bundesstrafrechtspflege wurde der

nommenen Materials (Korrespondenz, Archiv, Dias) gege- Beschuldigte W. zur Hausdurchsuchung, mit welcher die

ben? Kantonspolizei Zürich beauftragt worden war, beigezogen.

3. Kann die Bundesanwaltschaft dafür garantieren, dass Da er jede Auskunft über die genauen Wohnverhältnisse

der Inhalt der von ihr «sichergestellten» Akten, Fotos und verweigerte, mussten alle Räume durchsucht werden. Über

Namenlisten nicht der durch brutale Repression bekannten die anlässlich der Durchsuchung sichergestellten Gegen-

guatemaltekischen Polizei zur Kenntnis kommt? (Ich erin- stände und Papiere wurde vorschriftsgemäss ein Protokoll

nere in diesem Zusammenhang an die unrühmliche Zusam- erstellt. Auf Antrag des Beschuldigten W. wurde ein Zimmer

menarbeit mit der iranischen Geheimpolizei SAVAK vor fünf gesamthaft versiegelt und damit unzugänglich gemacht.

Jahren). Siegelung erfolgte auf Begehren weiterer von der Durchsu-

4. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass hier weit chung betroffener Wohnungsmieter auch bezüglich des

übers Ziel hinausgeschossen wurde und dass Formfehler polizeilich sichergestellten Materials.

begangen wurden? Oder geschah die Hausdurchsuchung Weder das gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren noch

in der Absicht, das Guatemala-Komitee zu kriminalisieren im besondern die durchgeführte Hausdurchsuchung richte-

und jene einzuschüchtern, die sich mit den politisch Ver- ten sich gegen das Guatemala-Komitee. Die zuständigen

folgten in Guatemala solidarisieren? Ermittlungsbehörden hatten vor Durchführung der Aktion

keine Kenntnis davon, dass dessen Mitglieder in der durch-

Texte de l'interpellation du 2 décembre 1981 suchten Wohnung schriftliche Unterlagen und anderes

Ainsi que la presse l'a relaté ( Volksrecht et Tages-Anzeiger Material aufbewahrten. Da im Zeitpunkt der Hausdurchsu-

du 25 novembre 1981, Wochenzeitung du 27 novembre chung die Eigentumsverhältnisse an den für das Verfahren

Interpellation Morf 984 N 25 juin 1982

möglicherweise bedeutungsvollen Gegenständen und der verschoben wurde - diesmal auf die nächste Legislatur

Unterlagen nicht geklärt waren und wegen der Aussagever- -, ist die Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten, neuerdings

weigerung des beigezogenen Beschuldigten eine Ausschei- auch für Radio- und TV-Anstalten und deren Autoren, für

dung an Ort und Stelle nicht möglich war, wurde auch nicht Kabelgesellschaften und sogar für das Publikum noch grös-

den Beschuldigten gehörendes Material einstweilen sicher- ser geworden und droht der Raub an geistigem Eigentum

gestellt. Infolge der verlangten Siegelung war eine sofortige noch länger anzudauern. Da sich diesbezügliche dringende

Bestimmung der Eigentumsverhältnisse sowie die vorgese- Fragen stellen, deren Beantwortung sich nicht auf die lange

hene Rückgabe an die Dritteigentümer, einschliesslich die Bank schieben lassen, bitte ich den Bundesrat um Auskunft

Vertreter des Guatemala-Komitees, nicht möglich. zu folgenden Fragen:

Anfang Januar 1982 wurde die Strafsache gegen die beiden 1. Ist zu befürchten, dass durch diese neue Verschiebung

in Zürich verhafteten Beschuldigten den Behörden des Kan- der Behandlung des Urheberrechts dem Bundesgerichts-

tons Zürich zur weiteren Untersuchung und Beurteilung entscheid vom 20. Januar 1981 (Kabelrechte betreffend) in

übertragen. Das Bundesgericht überwies daher ein bei ihm absehbarer Zeit noch nicht Folge geleistet wird?

eingereichtes Entsiegelungsgesuch mit Entscheid vom 2. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass eine schwei-

12. Januar 1982 an die Zürcher Gerichtsbehörden. zerische Gesellschaft die Rechte wahrnehmen sollte, damit

Die Vertreter des Guatemala-Komitees haben einen Zür-

wir als kleines Produktionsland selbständig und möglichst

cher Anwalt mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragt. unabhängig bleiben?

Am 31. März 1982 wohnte dieser einer Sichtung des sicher-

gestellten Materials durch die heute für die Durchführung 3. Unterstützt der Bundesrat die Vorstellung, dass es sich

des Verfahrens zuständige Bezirksanwaltschaft Zürich bei. dabei um eine einzige Gesellschaft pro Werkkategorie

Das Guatemala-Komitee ist im Anschluss daran wieder in handeln sollte?

den Besitz sämtlicher Gegenstände und Unterlagen 4. Wie stellt sich der Bundesrat zum Alleinvertretungsan-

gelangt, in welche keine Drittpersonen hatten Einsicht neh- spruch der Radio- und TV-Anstalten in ihren Bereichen;

men können. sieht er darin nicht auch die Gefahr, dass dadurch die Stel-

Zusammenfassend kann der Bundesrat die von der Inter- lung der Autoren geschwächt werden könnte?

pellantin gestellten Fragen wie folgt beantworten:

Texte de l'interpellation du 17 décembre 1981

1. Die beanstandete Hausdurchsuchung erfolgte gemäss

Le Conseil fédéral ayant une fois de plus renvoyé, à la pro-

den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Bundes-

chaine législature cette fois-ci, les délibérations sur le droit

strafrechtspflege in einem gerichtspolizeilichen Ermitt-

d'auteur - promises initialement pour l'automne 1981 -

lungsverfahren zur Abklärung bedeutender Sprengstoffde-

l'insécurité juridique s'est encore accrue pour tous les inté-

likte. Es lag ein rechtsgütliger Hausdurchsuchungsbefehl

ressés et tout récemment pour les instituts de radio et de

des Bundesanwaltes vor.

télévision et leurs auteurs également, pour les sociétés de

2. Über die anlässlich der Hausdurchsuchung sicherge- transmission par câble, voire pour le public lui-même; quant

stellten Gegenstände und Unterlagen wurde vorschriftsge- à la spoliation de la propriété intellectuelle, elle risque fort

mäss ein Verzeichnis erstellt. Angesichts der im Zeitpunkt de se prolonger encore très longtemps. Comme des ques-

der Durchsuchung ungeklärten Wohnverhältnisse konnte tions urgentes se posent à cet égard, questions dont la

dieses den betroffenen Mitbewohnern der durchsuchten réponse ne peut être différée indéfiniment, je demande au

Wohnung erst nachträglich ausgehändigt werden. Conseil fédéral des renseignements sur les points suivants:

3. Das zum Nachteil des Guatemala-Komitees sicherge- 1. Faut-il'craindre que ce nouvel ajournement de l'examen

stellte Material wurde keinen Drittpersonen zugänglich du droit d'auteur ne fasse obstacle à la mise en application,

gemacht und befindet sich wieder in dessen Besitz. Was ces prochains temps, de l'arrêt du Tribunal fédéral du

den unberechtigten Vorwurf «unrühmlicher Zusammenar- 20 janvier 1981 concernant les droits sur la transmission par

beit» schweizerischer Polizeibehörden mit der iranischen câbles?

Geheimpolizei betrifft, wird auf die Antwort des Bundesra-

2. Le gouvernement est-il aussi de l'avis qu'une société

tes auf eine entsprechende Einfache Anfrage von Herrn

suisse devrait défendre et sauvegarder les droits, de

Nationalrat Ziegler-Genf vom 21. Juni 1976 verwiesen.

manière que la Suisse, petit «pays de production», demeure

4. Hausdurchsuchung und Sicherstellung von für das autonome et aussi indépendante que possible?

Ermittlungsverfahren möglicherweise bedeutsamen Mate-

rials waren durch die Bedürfnisse der von der Bundesan- 3. Le Conseil fédéral souscrit-il à l'idée qu'il devrait s'agir,

en l'occurrence, d'une seule société par catégorie

waltschaft geführten Untersuchung geboten. Es sollte

damit allfälliges Beweismaterial gegenüber den jede Aus- d'œuvres de l'esprit?

sage verweigernden, erheblich belasteten Beschuldigten 4. Quelle est sa position face à la prétention des instituts

ermittelt werden. Das Guatemala-Komitee war zu keinem de radio et de télévision, visant à leur attribuer la représen-

Zeitpunkt Zielobjekt polizeilicher Erhebungen. tation exclusive de leur secteur d'activité; ne voit-il pas là

également le danger d'un affaiblissement de la position des

Präsidentin: Frau Morf erklärt sich von der Antwort des auteurs?

Bundesrates befriedigt. Ohne Begründung - Sans développement

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Rapport écrit du Conseil fédéral

1. Die Verordnung des Bundesrates vom 31. März 1982

#ST# 81.916 dehnt den Anwendungsbereich des Bundesgesetzes von

1940 betreffend die Verwertung von Urheberrechten (SR

Interpellation Morf 231.2) auf die Verwertung des Weitersenderechts an allen

Kabelfernsehen. Urheberrecht durch Radio und Fernsehen gesendeten Werken aus. Diese

Télédistribution. Droits d'auteur Verordnung wurde als Folge der beiden Entscheidungen

des Bundesgerichts vom 20. Januar 1981 zu dieser Frage

erlassen; sie ist am 1. Mai 1982 in Kraft getreten. Die Ver-

schiebung der Behandlung der Totalrevision des Bundes-

gesetzes von 1922 betreffend das Urheberrecht auf die

nächste Legislaturperiode steht somit der Verwirklichung

Wortlaut der Interpellation vom 17. Dezember 1981

dieser beiden Urteile nicht entgegen.

Nachdem die ursprünglich auf Herbst 1981 versprochene 2. Der Bundesrat stellt sich hinter den Grundsatz, wonach

Behandlung des Urheberrechts vom Bundesrat schon wie- die Verwertung des Rechts zur Weiterverbreitung der von

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Morf Guatemala-Komitee. Hausdurchsuchung

Interpellation Morf Comité Guatemala. Perquisition

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1982

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 81.561

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 25.06.1982 - 08:00

Date

Data

Seite 983-984

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Ref. No 20 010 583

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