Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 81-544 KI-generiert

Railway Discounts for Needy Upheld by Court Decision

Geschäftsnummer VPB 81-544
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

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The court ruled that the railway companies were justified in discontinuing certain travel discounts for the needy, citing financial difficulties and the expansion of social welfare programs that now cover such costs. The court reasoned that while these discounts originated from a time when railways held a transport monopoly and served a social purpose, the current economic landscape and the availability of alternative support systems diminish the obligation of transport companies to bear these costs, especially when they are facing increased competition and financial strain.

Legislator-Regeste

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Artikel 3 des SBB-Gesetzes (SR 742.31; Railway Discounts for Needy Upheld by Court Decision: The court reasoned that while these discounts originated from a time when railways held a transport monopoly and served a social purpose, the current economic landscape and the availability of alternative support systems diminish the obligation of transport companies to bear these costs, especially when they are facing increased competition and financial strain.

Schlagwörter

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wirtschaftlicher Wettbewerb finanzielle Unterstützung Vergütung von Reisekosten Störung des Eisenbahnverkehrs begründeter Entscheid Diskont

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Artikel 3 des SBB-Gesetzes (SR 742.31
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Artikel 3 des SBB-Gesetzes (SR 742.31)

This article is cited as a basis for the consideration of socio-economic and cultural needs by the railways, which is relevant to the decision on fare reductions for needy individuals.

Artikel 24 des Bundesratsbeschlusses über die Bildung der Eisenbahntarife (SR 742.402.1)

This article is cited as a basis for the consideration of socio-economic and cultural needs by the railways, which is relevant to the decision on fare reductions for needy individuals.

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Volltext

19. März 1982 N 553 Interpellation Biderbost

um die Besorgnis in der Standortregion, alle-gebotenen #S81.544

T#

Vorkehren zur Gewährleistung der Sicherheit des projek-

tierten Werkes und zum Schutz der Bevölkerung. Das gilt Interpellation Biderbost

auch für die künftigen Bewilligungsverfahren. Die Bundes- Bedürftige. Fahrvergünstigung

versammlung erhält die Gelegenheit, zum Entscheid des Indigents. Facilités ferroviaires

Bundesrates abschliessend Stellung zu beziehen. Auch die-

ses Verfahren nach dem Bundesbeschluss zum Atom-

gesetz von 1978 entspricht einem breiten Demokratie-

verständnis.

2. Verzicht auf das Projekt Graben. Der Bundesrat bejahte

am 28. Oktober 1981 den Bedarf für ein weiteres grosses Wortlaut der Interpellation vom 30. November 1981

Kernkraftwerk nach Leibstadt in den neunziger Jahren. Dar- Schon seit einem Jahrhundert, also seit dem Jahre 1881,

über hinaus kann heute der Bedarf für weitere Kernkraft- wurden gemäss einem vom Bundesrat genehmigten Regle-

werke und damit insbesondere für das Projekt Graben nicht ment von den Bahnen Billette zum halben Fahrpreis für

beurteilt werden. Bedürftige abgegeben. Bestimmte Ausgabestellen, wie zum

3. Bedarf. Die Botschaft «Kaiseraugst» setzt sich einge- Beispiel Jugendämter oder Pro Infirmis, wurden ermächtigt,

hend mit der Bedarfsfrage für weitere Kernkraftwerke aus- für gewisse Reisezwecke solche Ausweise für einzelne

einander. Die Grundlage dazu bildet der Bericht der Eidge- Fahrten auszustellen. Meistens handelt es sich um Arztbe-

nössischen Energiekommission (EEK) über den Bedarfs- suche oder ähnliches.

nachweis für Kernkraftwerke (Februar 1981). Dieser Bericht Durch Brief vom 28. September 1981 wurden nun die Aus-

zeigt, dass der Bedarf für eine weitere grosse Stromerzeu- gabestellen durch den kommerziellen Dienst der Bundes-

gungsanlage bis zur Jahrhundertwende nur verneint wer- bahnen davon in Kenntnis gesetzt, dass diese Vergünsti-

den kann, wenn man wenig wahrscheinliche Annahmen gungen ab kommenden 1. März 1982 aufgehoben würden.

über die Einführung und die Wirksamkeit von energiepoliti- Begründet wird die Massnahme mit der schlechten Finanz-

schen Massnahmen unterstellt. Ein Entscheid, der von der- lage der Bahnen.

artigen Annahmen ausgeht, würde zu bedeutenden Risiken Es ist dies eine merkwürdige Art, die Hundertjahrfeier die-

für die Versorgungssicherheit führen. Die Gegebenheiten ser sozialen Institution zu begehen, und ich möchte des-

zur Beurteilung der Bedarfsfrage haben sich seit Abschluss halb dem Bundesrat folgende Fragen stellen:

der erwähnten Untersuchungen nicht verändert. Der Bun- 1. Welche Fahrvergünstigungen sozialen und anderen Cha-

desrat beabsichtigt deshalb nicht, die Bedarfsfrage in Wie- rakters werden von den Bahnen gewährt?

dererwägung zu ziehen. 2. Kann man die «Verluste» der Bahnen durch Fahrvergün-

4. Botschaft des Bundesrates über Grundsatzfragen der stigungen beziffern, und welchen Anteil daran haben die

Energiepolitik vom 25. März 1981. In der Botschaft über genannten Vergünstigungen für Bedürftige?

Grundsatzfragen der Energiepolitik legte der Bundesrat den 3. Sind dem Bundesrat Missbräuche der Fahrvergünstigun-

Stellenwert der Kernenergie in unserer Energiepolitik fest: gen für Bedürftige bekannt?

«Zur Sicherung einer ausreichenden, wirtschaftlichen und

umweltschonenden Energieversorgung ist eine rationellere 4. Glaubt der Bundesrat wirklich, dass die Vergünstigun-

Energieverwendung und die vermehrte Nutzung der einhei- gen für Bedürftige zwecklos geworden sind, und hat er das

mischen, erneuerbaren Energieträger erforderlich. Daneben entsprechende Reglement als hinfällig erklärt? Ist der Bun-

ist eine massvolle Erhöhung der Anteile der Kernenergie, desrat nicht im Gegenteil der Auffassung, dass Fahrvergün-

der Kohle und des Erdgases im Sinne einer Diversifikation stigungen für Bedürftige auch in 100 Jahren nichts von ihrer

unserer Versorgung zu befürworten. Dies ist insbesondere Aktualität und sogar Dringlichkeit verloren haben? Ist er

auch notwendig, um das Risiko von Versorgungsengpässen gewillt, sich für die Aufrechterhaltung dieser sozialen Hilfe

zu vermindern, bis eine Reihe neuer Technologien einen einzusetzen?

grösseren technischen und wirtschaftlichen Reifegrad Texte de l'interpellation du 30 novembre 1981

erreicht haben.»

Depuis 1881, c'est-à-dire depuis un siècle déjà, les chemins

Der Bundesrat sieht keine Gründe für eine kurzfristige

de fer accordent, en vertu d'un règlement qui a été

Ergänzung der Botschaft über Grundsatzfragen der Ener-

approuvé par le Conseil fédéral, des billets à demi-tarif aux

giepolitik (Energieartikel in der Bundesverfassung) vom

personnes indigentes. Certains organismes, tels les offices

25. März 1981, um dem Bund ein Instrumentarium für eine

pour la jeunesse ou Pro Infirmis, se sont vu attribuer le droit

Energiepolitik ohne neue Kernkraftwerke zu Verfügung zu

de délivrer des attestations pour des déplacements précis,

stellen.

qui ont souvent pour but des consultations médicales par

5. Umlagerung der Energieforschung. Gestützt auf eine exemple.

Empfehlung des Schweizerischen Wissenschaftsrates hat Or, par lettre du 28 septembre 1981, le Service commercial

sich der Bundesrat bereits in der Botschaft über Grund- des Chemins de fer fédéraux a informé ces organismes que

satzfragen der Energiepolitik vom 25. März 1981 gegen les tarifs spéciaux en question seraient supprimés dès le

einen Abbau vorhandener Forschungskapazitäten durch 1er mars 1932, en raison des difficultés financières que

Umlagerung von Mitteln ausgesprochen. Er ist der Ansicht, connaissent les chemins de fer.

dass die Anstrengungen in den bisherigen Bereichen wei- Voilà une bien curieuse façon de célébrer le centenaire de

terzuführen sind; in den Bereichen der baulichen Energie- cette institution sociale; c'est pourquoi je demande au

sparmassnahmen sowie anderer Techniken der rationellen Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:

Energieverwendung, der Sonnenenergie, der Energiespei-

1. Quelles réductions à caractère social ou autre les che-

cherung, der Bioenergie und der Erdwärme sowie der Pro-

mins de fer accordent-ils?

spektion einheimischer Energierohstoffe sind die Aufwen-

dungen zu verstärken. 2. Peut-on chiffrer les pertes occasionnées par les tarifs

réduits? Dans quelle mesure sont-elles imputables aux faci-

Präsidentin: Herr Bäumlin erklärt sich als von der Antwort lités accordées aux indigents?

nicht befriedigt. 3. Le Conseil fédéral a-t-il connaissance d'abus qui

auraient été commis en matière de tarifs réduits accordés

aux personnes indigentes?

4. Le Conseil fédéral pense-t-il vraiment que ces réduc-

tions n'ont plus de sens et a-t-il prononcé la caducité du

règlement y relatif? N'estime-t-il pas au contraire que même

en 100 ans, loin d'avoir perdu leur raison d'être, ces

Interpellation Crevoisier 554 19„mars 1982

mesures sont plus actuelles que jamais? Est-il prêt à se goltenes Preiszugeständnis im Wert von rund 1,8 Millionen

faire le défenseur de cette prestation sociale? Franken.

Bei den Halbpreis-Abonnementen für Invalide ergibt sich,

Begründung bei einem jährlichen Verkauf von 13 000 Abonnementen, ein

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht Vergünstigungswert von rund 2,7 Millionen Franken, der

eine schriftliche Antwort. ebenfalls nicht abgegolten wird.

3. Die Ausweise zur Inanspruchnahme der Fahrvergünsti-

Développement gung für Bedürftige werden von den zur Ausstellung

L'auteur renonce au développement et désire une réponse ermächtigten Fürsorgestellen in eigener Kompetenz abge-

écrite. geben. Inwieweit diese Institutionen die Bedingungen zur

Inanspruchnahme der Fahrvergünstigung einhalten, lässt

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates sich nicht feststellen. Allgemein kann angenommen werden,

Rapport écrit du Conseil fédéral dass die Ausgabestellen die Weisungen befolgen. Fälle

1. Im Rahmen des Tarifs für besondere Fahrvergünstigun- missbräuchlicher Verwendung der Fahrvergünstigung wer-

gen (630) gewähren die schweizerischen Transportunter- den selten gemeldet.

nehmungen gegenwärtig nachstehende Ermässigungen: 4. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass Massnahmen

a. Für Polizeitransporte 50 Prozent auf den Preisen der sozialpolitischer Natur bei voller Beachtung ihrer grossen

gewöhnlichen Billette 2. oder 1. Klasse. Bedeutung doch nicht zu den Aufgaben gehören, welche

b. Den Teilnehmern an Arbeitsdiensten, am Landdienst und die Bahnen, Schiffahrts- und Automobilunternehmungen in

an der Praktikantinnenhilfe für die Fahrt zum Antritt der erster Linie zu erfüllen haben. Die Verpflichtung, den mit

Arbeitsstelle 50 Prozent auf den Preisen der gewöhnlichen öffentlicher Unterstützung reisenden Bedürftigen halbe

Billette einfacher Fahrt 2. Klasse. Fahrpreise zu gewähren, stammt aus einer Zeit, wo die Bah-

nen faktisch über das Transportmonopol verfügten

c. Bedürftigen Personen, die auf Kosten oder mit Unter-

(I.November 1881). Seither haben sich die Verhältnisse

stützung einer Fürsorgestelle reisen, 50 Prozent auf den

geändert. Die soziale Sicherheit und die Fürsorgeeinrich-

Preisen der gewöhnlichen Billette 2. Klasse.

tungen wurden bedeutend ausgebaut und tragen auch

d. Krankenschwestern und Krankenpflegern zur Ausübung Kosten der in Frage stehenden Natur. Die öffentlichen

unbezahlter Krankenpflege, zum Besuch von Krankenpfle- Transportunternehmungen sind zufolge der wachsenden

gekursen und für Reisen zur Erholung 50 Prozent auf den Konkurrenz des privaten Strassenverkehrs mehr und mehr

Preisen der gewöhnlichen Billette 2. und 1. Klasse. in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Das Reglement

e. In der Schweiz wohnhafte Invalide, die ständig begleitet betreffend die «Fahrbegünstigung für Arme» wurde vom

werden müssen, können eine Begleitperson oder einen Bundesrat denn auch bereits im Jahre 1950 aufgehoben

Führerhund unentgeltlich in der 2. oder I.Klasse mitneh- und durch den (unveröffentlichten) Tarif 630 der schweizeri-

men. schen Transportunternehmungen ersetzt.

Das Jahres-Halbpreis-Abonnement, mit dem auch die gün- Unter Beachtung von Artikel 3 des SBB-Gesetzes

stigen Tageskarten gelöst werden können, wird den Invali- (SR 742.31) und Artikel 24 des Bundesratsbeschlusses

den zum Preise von 90 Franken statt 300 Franken abgege- über die Bildung der Eisenbahntarife (SR 742.402.1),

ben. Kombiniert mit den obenerwähnten Vergünstigungen wonach die Eisenbahnen auf volkswirtschaftliche, soziale

können somit Invalide und Begleitpersonen mit nur einer und kulturelle Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen haben,

Tageskarte oder nur einem Billett zum halben Preis reisen. soweit es ihre finanziellen Mittel gestatten, erscheint die

Ferner werden für die Beförderung von Invalidenfahrzeugen . Gewährung von spezifisch fürsorgerisch begründeten

anstelle der normalen Stückfrachten ermässigte Stück- Ermässigungen zu Lasten der zu einem guten Teil notlei-

frachten berechnet und bei Reise im Fahrstuhl wird dieser denden Bahnen nicht mehr als geboten. Die dahingehenden

unentgeltlich befördert. Änderungen führen nicht zu Härten.

Neben den vorerwähnten ausgeprochenen sozialen Ver-

günstigungen gewähren die schweizerischen Transportun- Präsidentin: Der Interpellant ist teilweise befriedigt.

ternehmungen eine Reihe von Fahrvergünstigungen kom-

merzieller Art. Darunter fallen unter anderem Ausflugsbil-

lette, Ferienbillette, Spezialbillette für Messen, Veranstal-

tungen usw., die Familienvergünstigungen, die Vergünsti-

gungen für Gruppen und Schulen, die regionalen Ferien- #ST# 81.557

abonnemente sowie die Halbpreis-Abonnemente «Junior» Interpellation Crevoisier

und «Senior».

Radioaktive Abfälle. Versenkung ins Meer

Die Vergünstigungen a bis d werden ab 1. März 1982 aufge-

hoben. Die als Bedürftige geltenden Personen werden Déchets radioactifs. Déversement en mer

davon nicht direkt betroffen. Es sind vielmehr die öffentli-

chen und privaten Fürsorgestellen, die inskünftig anstelle

des halben den ganzen Fahrpreis zu tragen haben. Ähnlich

verhält es sich bei den übrigen wegfallenden Vergünstigun-

gen. Wortlaut der Interpellation vom 1. Dezember 1981

2. Der Wert der Preiszugeständnisse kann aufgrund von Am 27. März 1981 hat die amerikanische Delegation bei der

Erhebungen bzw. der abgegebenen Gutscheine wie folgt Kernenergieagentur der OECD in einem Brief an den Direk-

beziffert werden: tor dieser Organisation erklärt, die Vereinigten Staaten

- Polizeitransporte 300 000 Franken seien über die Versenkung von Stahlfässern und Betonbe-

- Freiwilliger Land- und Arbeitsdienst 40 000 Franken hältern mit 7000 Tonnen schwach- und mittelaktiven Abfäl-

- Bedürftige 400000 Franken len im Golf von Gascogne vom September 1981 beunruhigt.

- Krankenschwestern 400 000 Franken Ungeachtet der amerikanischen Intervention wurden 400

Tonnen solcher Abfälle - sie kamen aus der Schweiz - wie

Rund 7400 Invalide benützen die Ausweiskarten zur Mit- anfänglich geplant, beseitigt.

nahme einer Gratisbegleitperson. Da nicht bekannt ist, in

Wir fragen deshalb den Bundesrat:

welchem Ausmass mit diesen Karten Reisen ausgeführt

werden, lässt sich der Wert der Vergünstigung nur schwer- 1. Wusste er vom Brief der Vereinigten Staaten und, falls ja,

lich ermitteln. Angenommen, dass jeder Invalide monatlich wie hat er darauf geantwortet?

eine Reise zum Preise von 20 Franken ausführt, ergibt sich 2. Erachtet er es nicht als unerlässlich, dass das Versenken

für die Transportunternehmungen ein jährliches, nicht abge- von radioaktiven Abfällen so lange gestoppt wird, als man

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Biderbost Bedürftige. Fahrvergünstigung

Interpellation Biderbost Indigents. Facilités ferroviaires

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1982

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 81.544

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 19.03.1982 - 08:00

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Data

Seite 553-554

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Ref. No 20 010 373

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