Railway Discounts for Needy Upheld by Court Decision
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court ruled that the railway companies were justified in discontinuing certain travel discounts for the needy, citing financial difficulties and the expansion of social welfare programs that now cover such costs. The court reasoned that while these discounts originated from a time when railways held a transport monopoly and served a social purpose, the current economic landscape and the availability of alternative support systems diminish the obligation of transport companies to bear these costs, especially when they are facing increased competition and financial strain.
Legislator-Regeste
KI-generiertArtikel 3 des SBB-Gesetzes (SR 742.31; Railway Discounts for Needy Upheld by Court Decision: The court reasoned that while these discounts originated from a time when railways held a transport monopoly and served a social purpose, the current economic landscape and the availability of alternative support systems diminish the obligation of transport companies to bear these costs, especially when they are facing increased competition and financial strain.
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KI-generiertThis article is cited as a basis for the consideration of socio-economic and cultural needs by the railways, which is relevant to the decision on fare reductions for needy individuals.
This article is cited as a basis for the consideration of socio-economic and cultural needs by the railways, which is relevant to the decision on fare reductions for needy individuals.
Volltext
19. März 1982 N 553 Interpellation Biderbost
um die Besorgnis in der Standortregion, alle-gebotenen #S81.544
T#
Vorkehren zur Gewährleistung der Sicherheit des projek-
tierten Werkes und zum Schutz der Bevölkerung. Das gilt Interpellation Biderbost
auch für die künftigen Bewilligungsverfahren. Die Bundes- Bedürftige. Fahrvergünstigung
versammlung erhält die Gelegenheit, zum Entscheid des Indigents. Facilités ferroviaires
Bundesrates abschliessend Stellung zu beziehen. Auch die-
ses Verfahren nach dem Bundesbeschluss zum Atom-
gesetz von 1978 entspricht einem breiten Demokratie-
verständnis.
2. Verzicht auf das Projekt Graben. Der Bundesrat bejahte
am 28. Oktober 1981 den Bedarf für ein weiteres grosses Wortlaut der Interpellation vom 30. November 1981
Kernkraftwerk nach Leibstadt in den neunziger Jahren. Dar- Schon seit einem Jahrhundert, also seit dem Jahre 1881,
über hinaus kann heute der Bedarf für weitere Kernkraft- wurden gemäss einem vom Bundesrat genehmigten Regle-
werke und damit insbesondere für das Projekt Graben nicht ment von den Bahnen Billette zum halben Fahrpreis für
beurteilt werden. Bedürftige abgegeben. Bestimmte Ausgabestellen, wie zum
3. Bedarf. Die Botschaft «Kaiseraugst» setzt sich einge- Beispiel Jugendämter oder Pro Infirmis, wurden ermächtigt,
hend mit der Bedarfsfrage für weitere Kernkraftwerke aus- für gewisse Reisezwecke solche Ausweise für einzelne
einander. Die Grundlage dazu bildet der Bericht der Eidge- Fahrten auszustellen. Meistens handelt es sich um Arztbe-
nössischen Energiekommission (EEK) über den Bedarfs- suche oder ähnliches.
nachweis für Kernkraftwerke (Februar 1981). Dieser Bericht Durch Brief vom 28. September 1981 wurden nun die Aus-
zeigt, dass der Bedarf für eine weitere grosse Stromerzeu- gabestellen durch den kommerziellen Dienst der Bundes-
gungsanlage bis zur Jahrhundertwende nur verneint wer- bahnen davon in Kenntnis gesetzt, dass diese Vergünsti-
den kann, wenn man wenig wahrscheinliche Annahmen gungen ab kommenden 1. März 1982 aufgehoben würden.
über die Einführung und die Wirksamkeit von energiepoliti- Begründet wird die Massnahme mit der schlechten Finanz-
schen Massnahmen unterstellt. Ein Entscheid, der von der- lage der Bahnen.
artigen Annahmen ausgeht, würde zu bedeutenden Risiken Es ist dies eine merkwürdige Art, die Hundertjahrfeier die-
für die Versorgungssicherheit führen. Die Gegebenheiten ser sozialen Institution zu begehen, und ich möchte des-
zur Beurteilung der Bedarfsfrage haben sich seit Abschluss halb dem Bundesrat folgende Fragen stellen:
der erwähnten Untersuchungen nicht verändert. Der Bun- 1. Welche Fahrvergünstigungen sozialen und anderen Cha-
desrat beabsichtigt deshalb nicht, die Bedarfsfrage in Wie- rakters werden von den Bahnen gewährt?
dererwägung zu ziehen. 2. Kann man die «Verluste» der Bahnen durch Fahrvergün-
4. Botschaft des Bundesrates über Grundsatzfragen der stigungen beziffern, und welchen Anteil daran haben die
Energiepolitik vom 25. März 1981. In der Botschaft über genannten Vergünstigungen für Bedürftige?
Grundsatzfragen der Energiepolitik legte der Bundesrat den 3. Sind dem Bundesrat Missbräuche der Fahrvergünstigun-
Stellenwert der Kernenergie in unserer Energiepolitik fest: gen für Bedürftige bekannt?
«Zur Sicherung einer ausreichenden, wirtschaftlichen und
umweltschonenden Energieversorgung ist eine rationellere 4. Glaubt der Bundesrat wirklich, dass die Vergünstigun-
Energieverwendung und die vermehrte Nutzung der einhei- gen für Bedürftige zwecklos geworden sind, und hat er das
mischen, erneuerbaren Energieträger erforderlich. Daneben entsprechende Reglement als hinfällig erklärt? Ist der Bun-
ist eine massvolle Erhöhung der Anteile der Kernenergie, desrat nicht im Gegenteil der Auffassung, dass Fahrvergün-
der Kohle und des Erdgases im Sinne einer Diversifikation stigungen für Bedürftige auch in 100 Jahren nichts von ihrer
unserer Versorgung zu befürworten. Dies ist insbesondere Aktualität und sogar Dringlichkeit verloren haben? Ist er
auch notwendig, um das Risiko von Versorgungsengpässen gewillt, sich für die Aufrechterhaltung dieser sozialen Hilfe
zu vermindern, bis eine Reihe neuer Technologien einen einzusetzen?
grösseren technischen und wirtschaftlichen Reifegrad Texte de l'interpellation du 30 novembre 1981
erreicht haben.»
Depuis 1881, c'est-à-dire depuis un siècle déjà, les chemins
Der Bundesrat sieht keine Gründe für eine kurzfristige
de fer accordent, en vertu d'un règlement qui a été
Ergänzung der Botschaft über Grundsatzfragen der Ener-
approuvé par le Conseil fédéral, des billets à demi-tarif aux
giepolitik (Energieartikel in der Bundesverfassung) vom
personnes indigentes. Certains organismes, tels les offices
25. März 1981, um dem Bund ein Instrumentarium für eine
pour la jeunesse ou Pro Infirmis, se sont vu attribuer le droit
Energiepolitik ohne neue Kernkraftwerke zu Verfügung zu
de délivrer des attestations pour des déplacements précis,
stellen.
qui ont souvent pour but des consultations médicales par
5. Umlagerung der Energieforschung. Gestützt auf eine exemple.
Empfehlung des Schweizerischen Wissenschaftsrates hat Or, par lettre du 28 septembre 1981, le Service commercial
sich der Bundesrat bereits in der Botschaft über Grund- des Chemins de fer fédéraux a informé ces organismes que
satzfragen der Energiepolitik vom 25. März 1981 gegen les tarifs spéciaux en question seraient supprimés dès le
einen Abbau vorhandener Forschungskapazitäten durch 1er mars 1932, en raison des difficultés financières que
Umlagerung von Mitteln ausgesprochen. Er ist der Ansicht, connaissent les chemins de fer.
dass die Anstrengungen in den bisherigen Bereichen wei- Voilà une bien curieuse façon de célébrer le centenaire de
terzuführen sind; in den Bereichen der baulichen Energie- cette institution sociale; c'est pourquoi je demande au
sparmassnahmen sowie anderer Techniken der rationellen Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
Energieverwendung, der Sonnenenergie, der Energiespei-
1. Quelles réductions à caractère social ou autre les che-
cherung, der Bioenergie und der Erdwärme sowie der Pro-
mins de fer accordent-ils?
spektion einheimischer Energierohstoffe sind die Aufwen-
dungen zu verstärken. 2. Peut-on chiffrer les pertes occasionnées par les tarifs
réduits? Dans quelle mesure sont-elles imputables aux faci-
Präsidentin: Herr Bäumlin erklärt sich als von der Antwort lités accordées aux indigents?
nicht befriedigt. 3. Le Conseil fédéral a-t-il connaissance d'abus qui
auraient été commis en matière de tarifs réduits accordés
aux personnes indigentes?
4. Le Conseil fédéral pense-t-il vraiment que ces réduc-
tions n'ont plus de sens et a-t-il prononcé la caducité du
règlement y relatif? N'estime-t-il pas au contraire que même
en 100 ans, loin d'avoir perdu leur raison d'être, ces
Interpellation Crevoisier 554 19„mars 1982
mesures sont plus actuelles que jamais? Est-il prêt à se goltenes Preiszugeständnis im Wert von rund 1,8 Millionen
faire le défenseur de cette prestation sociale? Franken.
Bei den Halbpreis-Abonnementen für Invalide ergibt sich,
Begründung bei einem jährlichen Verkauf von 13 000 Abonnementen, ein
Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht Vergünstigungswert von rund 2,7 Millionen Franken, der
eine schriftliche Antwort. ebenfalls nicht abgegolten wird.
3. Die Ausweise zur Inanspruchnahme der Fahrvergünsti-
Développement gung für Bedürftige werden von den zur Ausstellung
L'auteur renonce au développement et désire une réponse ermächtigten Fürsorgestellen in eigener Kompetenz abge-
écrite. geben. Inwieweit diese Institutionen die Bedingungen zur
Inanspruchnahme der Fahrvergünstigung einhalten, lässt
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates sich nicht feststellen. Allgemein kann angenommen werden,
Rapport écrit du Conseil fédéral dass die Ausgabestellen die Weisungen befolgen. Fälle
1. Im Rahmen des Tarifs für besondere Fahrvergünstigun- missbräuchlicher Verwendung der Fahrvergünstigung wer-
gen (630) gewähren die schweizerischen Transportunter- den selten gemeldet.
nehmungen gegenwärtig nachstehende Ermässigungen: 4. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass Massnahmen
a. Für Polizeitransporte 50 Prozent auf den Preisen der sozialpolitischer Natur bei voller Beachtung ihrer grossen
gewöhnlichen Billette 2. oder 1. Klasse. Bedeutung doch nicht zu den Aufgaben gehören, welche
b. Den Teilnehmern an Arbeitsdiensten, am Landdienst und die Bahnen, Schiffahrts- und Automobilunternehmungen in
an der Praktikantinnenhilfe für die Fahrt zum Antritt der erster Linie zu erfüllen haben. Die Verpflichtung, den mit
Arbeitsstelle 50 Prozent auf den Preisen der gewöhnlichen öffentlicher Unterstützung reisenden Bedürftigen halbe
Billette einfacher Fahrt 2. Klasse. Fahrpreise zu gewähren, stammt aus einer Zeit, wo die Bah-
nen faktisch über das Transportmonopol verfügten
c. Bedürftigen Personen, die auf Kosten oder mit Unter-
(I.November 1881). Seither haben sich die Verhältnisse
stützung einer Fürsorgestelle reisen, 50 Prozent auf den
geändert. Die soziale Sicherheit und die Fürsorgeeinrich-
Preisen der gewöhnlichen Billette 2. Klasse.
tungen wurden bedeutend ausgebaut und tragen auch
d. Krankenschwestern und Krankenpflegern zur Ausübung Kosten der in Frage stehenden Natur. Die öffentlichen
unbezahlter Krankenpflege, zum Besuch von Krankenpfle- Transportunternehmungen sind zufolge der wachsenden
gekursen und für Reisen zur Erholung 50 Prozent auf den Konkurrenz des privaten Strassenverkehrs mehr und mehr
Preisen der gewöhnlichen Billette 2. und 1. Klasse. in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Das Reglement
e. In der Schweiz wohnhafte Invalide, die ständig begleitet betreffend die «Fahrbegünstigung für Arme» wurde vom
werden müssen, können eine Begleitperson oder einen Bundesrat denn auch bereits im Jahre 1950 aufgehoben
Führerhund unentgeltlich in der 2. oder I.Klasse mitneh- und durch den (unveröffentlichten) Tarif 630 der schweizeri-
men. schen Transportunternehmungen ersetzt.
Das Jahres-Halbpreis-Abonnement, mit dem auch die gün- Unter Beachtung von Artikel 3 des SBB-Gesetzes
stigen Tageskarten gelöst werden können, wird den Invali- (SR 742.31) und Artikel 24 des Bundesratsbeschlusses
den zum Preise von 90 Franken statt 300 Franken abgege- über die Bildung der Eisenbahntarife (SR 742.402.1),
ben. Kombiniert mit den obenerwähnten Vergünstigungen wonach die Eisenbahnen auf volkswirtschaftliche, soziale
können somit Invalide und Begleitpersonen mit nur einer und kulturelle Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen haben,
Tageskarte oder nur einem Billett zum halben Preis reisen. soweit es ihre finanziellen Mittel gestatten, erscheint die
Ferner werden für die Beförderung von Invalidenfahrzeugen . Gewährung von spezifisch fürsorgerisch begründeten
anstelle der normalen Stückfrachten ermässigte Stück- Ermässigungen zu Lasten der zu einem guten Teil notlei-
frachten berechnet und bei Reise im Fahrstuhl wird dieser denden Bahnen nicht mehr als geboten. Die dahingehenden
unentgeltlich befördert. Änderungen führen nicht zu Härten.
Neben den vorerwähnten ausgeprochenen sozialen Ver-
günstigungen gewähren die schweizerischen Transportun- Präsidentin: Der Interpellant ist teilweise befriedigt.
ternehmungen eine Reihe von Fahrvergünstigungen kom-
merzieller Art. Darunter fallen unter anderem Ausflugsbil-
lette, Ferienbillette, Spezialbillette für Messen, Veranstal-
tungen usw., die Familienvergünstigungen, die Vergünsti-
gungen für Gruppen und Schulen, die regionalen Ferien- #ST# 81.557
abonnemente sowie die Halbpreis-Abonnemente «Junior» Interpellation Crevoisier
und «Senior».
Radioaktive Abfälle. Versenkung ins Meer
Die Vergünstigungen a bis d werden ab 1. März 1982 aufge-
hoben. Die als Bedürftige geltenden Personen werden Déchets radioactifs. Déversement en mer
davon nicht direkt betroffen. Es sind vielmehr die öffentli-
chen und privaten Fürsorgestellen, die inskünftig anstelle
des halben den ganzen Fahrpreis zu tragen haben. Ähnlich
verhält es sich bei den übrigen wegfallenden Vergünstigun-
gen. Wortlaut der Interpellation vom 1. Dezember 1981
2. Der Wert der Preiszugeständnisse kann aufgrund von Am 27. März 1981 hat die amerikanische Delegation bei der
Erhebungen bzw. der abgegebenen Gutscheine wie folgt Kernenergieagentur der OECD in einem Brief an den Direk-
beziffert werden: tor dieser Organisation erklärt, die Vereinigten Staaten
- Polizeitransporte 300 000 Franken seien über die Versenkung von Stahlfässern und Betonbe-
- Freiwilliger Land- und Arbeitsdienst 40 000 Franken hältern mit 7000 Tonnen schwach- und mittelaktiven Abfäl-
- Bedürftige 400000 Franken len im Golf von Gascogne vom September 1981 beunruhigt.
- Krankenschwestern 400 000 Franken Ungeachtet der amerikanischen Intervention wurden 400
Tonnen solcher Abfälle - sie kamen aus der Schweiz - wie
Rund 7400 Invalide benützen die Ausweiskarten zur Mit- anfänglich geplant, beseitigt.
nahme einer Gratisbegleitperson. Da nicht bekannt ist, in
Wir fragen deshalb den Bundesrat:
welchem Ausmass mit diesen Karten Reisen ausgeführt
werden, lässt sich der Wert der Vergünstigung nur schwer- 1. Wusste er vom Brief der Vereinigten Staaten und, falls ja,
lich ermitteln. Angenommen, dass jeder Invalide monatlich wie hat er darauf geantwortet?
eine Reise zum Preise von 20 Franken ausführt, ergibt sich 2. Erachtet er es nicht als unerlässlich, dass das Versenken
für die Transportunternehmungen ein jährliches, nicht abge- von radioaktiven Abfällen so lange gestoppt wird, als man
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Biderbost Bedürftige. Fahrvergünstigung
Interpellation Biderbost Indigents. Facilités ferroviaires
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1982
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 81.544
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 19.03.1982 - 08:00
Date
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Seite 553-554
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Ref. No 20 010 373
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