Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 81-542 KI-generiert

Government Rejects Equal Health Insurance Premiums Due to Gender Cost Differences

Geschäftsnummer VPB 81-542
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The motion, which called for equal health insurance premiums for men and women, was converted into a postulate. The government argued that women's healthcare costs, excluding maternity, are already significantly higher than men's, making equal premiums impossible without additional federal contributions which are not financially feasible. While acknowledging the constitutional principle of equal rights, the government stated that risk differences can justify differential premiums, leaving the final decision on this matter to parliament.

Legislator-Regeste

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Art. 4bis de la Constitution fédérale; Government Rejects Equal Health Insurance Premiums Due to Gender Cost Differences: The government argued that women's healthcare costs, excluding maternity, are already significantly higher than men's, making equal premiums impossible without additional federal contributions which are not financially feasible. While acknowledging the constitutional principle of equal rights, the government stated that risk differences can justify differential premiums, leaving the final decision on this matter to parliament.

Schlagwörter

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Krankenversicherungsprämie Mutterschaftsversicherung Recht auf Gesundheit Gleichheit zwischen männlichen und weiblichen Arbeitnehmern gesundheitliche Risiken Allgemeinheit und Gleichmässigkeit der Besteuerung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 4bis de la Constitution fédérale
Cited in the context of the debate on whether different insurance premiums for men and women are constitutionally permissible after the entry into force of this article.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 4bis de la Constitution fédérale

Cited in the context of the debate on whether different insurance premiums for men and women are constitutionally permissible after the entry into force of this article.

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Volltext

19. September 1983 N 1113 Motion (Grobet)-Deneys

Ich muss nochmals betonen, dass die Annahme dieser des femmes est élevée dans les classes d'âge entre 20 et 40

Motion nicht die Meinung hat, dass mit den zusätzlichen ans. La cause principale résidait alors, bien entendu, dans

Mitteln, die der Bundesrat hier zur Verfügung stellen will, l'absence de soins suffisants durant les périodes de gros-

auch an allen anderen Orten, wo der Sturm vom Jahre 1982 sesse et lors des accouchements.

keine Schäden angerichtet hat, zusätzlich geholfen werden Une grossesse, un accouchement ne sont pas des maladies

soll. Hingegen kann ich Ihnen versichern, dass gemäss mais ils entraînent, dans bien des cas, des atteintes durables

unserem Finanzplan die Aufwendungen für den Wald ohne- à la santé. La nature ou Dieu - si l'on est croyant - a voulu

hin steigen werden. Nun möchte ich aber betonen, dass que les femmes mettent au monde vos enfants, Messieurs

auch die Erklärung, wonach wir Litera c in Form eines les députés. Alors, voulez-vous que les femmes continuent à

Postulates übernehmen, sich nur auf den Motionstext être punies de cela, parce que vous ne voulez pas, non plus,

bezieht, also nur auf die Sturmschäden von 1982. Wenn aber d'une assurance-maladie séparée? Plutôt que de pousser de

zufolge der umgreifenden Waldkrankheiten aus dem Aus- grands cris, de publier des rapports, de faire des déclara-

land ein besonderer Druck auf dem Holzmarkt in der tions fracassantes sur l'urgence d'une politique familiale,

Schweiz entsteht, wird der Bundesrat gezwungen sein, die sur l'aide indispensable aux familles, sur d'éventuels avan-

Situation neu zu überprüfen. tages fiscaux à accorder aux couples, sur un traitement plus

décent des familles monoparentales dont presque toujours

Präsident: Der Motionär ist mit der Erklärung des Bundesra- la femme a la charge, vous pouvez aujourd'hui, concrète-

tes einverstanden. Wird die Motion bzw. das Postulat aus ment, venir en aide aux familles, venir en aide aux femmes

der Mitte des Rates bekämpft? Dies ist nicht der Fall. Der en décidant que les hommes et les femmes paieront à

Vortoss ist gemäss der Erklärung des Bundesrates überwie- l'avenir des cotisations d'assurance-maladie égales.

sen (Bst. a und b als Motion, Bst. c als Postulat). Je vous demande, au nom des très nombreuses femmes qui

n'ont, pas plus que vous, envie d'être malades, qui ne

Bst. a und b - Let. a et b

choisissent, pas plus que vous, d'être malades, d'accepter la

Überwiesen als Motion - Transmis comme motion motion Grabet, parce que nous sommes ainsi faites que

Bst. c - Let. c notre rôle dans la reproduction de l'espèce a des consé-

quences physiologiques et parfois psychologiques inévita-

Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat bles, mais aussi parce que l'égalité des droits entre hommes

et femmes ne doit pas rester un thème de discours.

Bundesrat Egli: Der Bundesrat beantragt Ihnen, die Motion

in ein Postulat umzuwandeln mit folgender Begründung:

#ST# 81.542 Bereits im Jahre 1978 wurden wir mit einem vom Nationalrat

Motion (Grobet)-Deneys überwiesenen Postulat Spreng eingeladen zu prüfen, ob es

nicht angezeigt wäre, die Krankenkassenbeiträge für Män-

Krankenversicherung. ner und Frauen gleich zu regeln. Wir haben diese Frage bei

Prämiengleichheit für Männer und Frauen der Ausarbeitung des Entwurfes für die Teilrevision des

Assurance-maladie. Bundesgesetzes über die Krankenversicherung geprüft und

Egalité entre les hommes et les femmes sind dabei zum Schluss gelangt, dass die heutige Regelung,

die den Krankenkassen erlaubt, von den Frauen eine um 10

Prozent höhere Prämie zu verlangen als von den Männern,

nicht geändert werden kann. Die Krankenpflegekosten der

Frauen sind nämlich ohne Berücksichtigung der Mutter-

Wortlaut der Motion vom 30. November 1981 schaftskosten schon um rund 50 Prozent höher als jene der

Aufgrund der Volksabstimmung über die Gleichberechti- Männer. Die Prämiengleichheit könnte in der freiwilligen

gung von Mann und Frau wird der Bundesrat ersucht, mit Krankenpflegeversicherung nur eingeführt werden, wenn

entsprechenden Massnahmen dafür zu sorgen, dass Frauen dieser Kostenunterschied durch zusätzliche Bundesbeiträge

und Männer gleich hohe Krankenkassenprämien bezahlen. ausgeglichen würde. Dies ist aber mit Rücksicht auf die

Finanzlage des Bundes im heutigen Zeitpunkt nicht mög-

Texte de la motion du 30 novembre 1981 lich. Wir verweisen dazu auch auf unsere Ausführungen in

Pour faire suite au vote populaire sur l'égalité des droits der Botschaft über die Teilrevision der Krankenversiche-

entre les hommes et les femmes, le Conseil fédéral est invité rung. Für die im erwähnten Entwurf ebenfalls vorgeschla-

à prendre les mesures nécessaires pour assurer une égalité gene obligatorische Krankengeldversicherung sehen wir

du montant des cotisations aux caisses-maladie entre les hingegen vor, dass innerhalb eines Betriebes für alle Versi-

hommes et les femmes. cherten der gleiche Prämiensatz gelten muss.

Zur Frage, ob die Krankenkassen aufgrund des am 14.Juni

Mitunterzeichner-Cosignataires: Affolter, Ammann-St. Gal- 1981 von Volk und Ständen angenommenen Artikels 4bis

len, Baumlin, Borei, Braunschweig, Deneys, Eggenberg- der Bundesverfassung, gleiche Rechte für Mann und Frau,

Thoune, Eggli, Ganz, Gloor, Hubacher, Loetscher, Meizoz, zu verpflichten wären, in der freiwilligen Krankenpflegever-

Morel, Morf, Muheim, Müller-Berne, Nauer, Neukomm, Ott, sicherung von Männern und Frauen die gleichen Prämien zu

Robbiani, Stich, Vannay, Weber-Arbon, Ziegler-Genève (25) erheben, haben wir in der Botschaft zur Teilrevision der

Krankenversicherung nicht Stellung genommen. Die Mög-

Mme Deneys: La motion déposée par M. Grabet, le lichkeit, in der Sozialversicherung faktisch den Risikounter-

30 novembre 1981, reste, plus de deux ans après l'accepta- schieden zwischen Mann und Frau Rechnung tragen zu

tion de l'article 4, 2ealinéa, de la constitution fédérale, d'une können, schien uns aber auch unter dem neuen Verfas-

totale actualité. sungsrecht nicht von vorneherein ausgeschlossen. Dies

S'il est pourtant un domaine où la solidarité et l'égalité entre bedeutet demnach: wenn verschiedene Risiken vorliegen,

hommes et femmes devrait aller de soi, c'est bien celui de ist es durchaus möglich, verschiedene Prämien zu verlan-

l'assurance-maladie. Que reproche-t-on aux femmes, qui gen, weil nicht die gleichen Voraussetzungen vorhanden

justifierait que l'on perpétue pour elles le paiement de coti- sind. Auch innerhalb der Geschlechter könnten beim Versi-

sations plus élevées à l'assurance-maladie? Qu'elles sont cherungsprinzip grundsätzlich verschiedene Prämien ver-

plus souvent malades, qu'elles ont des maladies plus com- langt werden, je nach den sachlichen Voraussetzungen.

pliquées, qu'elles vivent plus longtemps, qu'elles coûtent Damit wird der Gleichheitssatz der Verfassung, Artikel 4,

plus cher! C'est vrai, mais demandez-vous donc pourquoi il nicht verletzt.

en est ainsi? En réalité, si nous vivions encore au siècle Es ist nun am Parlament, zu unserem Entwurf über die

dernier, vous auriez le bonheur de constater que la mortalité Teilrevision der Krankenversicherung und damit auch zur

Interpellation Graf 1114 N 19 septembre 1983

Frage des Verhältnisses von Frauenprämie zu Männerprä- Zu den föderalistischen Bedenken in der Antwort des Bun-

mie Stellung zu nehmen. Sie wissen, dass Ihre Kommission desrates nur so viel: Gegen die föderalistische Struktur

bereits seit längerer Zeit an der Arbeit ist. Wir werden es unseres Staates sind vom Bund schon ganz andere Dinge

nicht unterlassen, in einer Stellungnahme zuhanden des inszeniert worden. Ich erinnere statt vieler Beispiele nur an

Parlaments die verfassungsrechtliche Frage einer vertieften das Raumplanungsgesetz, das vom Volk zuerst wuchtig

Prüfung zu unterziehen und abzuklären, ob nach dem abgelehnt werden musste, oder an das Waffengesetz, das

Inkrafttreten von Artikel 4bis der Bundesverfassung Prä- sie heute morgen im Bundesrat, wie ich meine, schicklich

mienunterschiede in der Krankenversicherung verfassungs- beerdigt haben.

rechtlich zulässig sind oder nicht. Mein Begehren für eine möglichst totale Erfassung aller

In diesem Sinne sind wir bereit, die Motion als Postulat Aufwendungen im Sozialbereich hat eine ganz wesentliche

entgegenzunehmen. staatspolitische Seite. Man muss doch wissen, wie gross

diese Aufwendungen in ihrer Gesamtheit sind. Weil gerade

Präsident: Der Bundesrat ist bereit, die Motion als Postulat die privaten Unternehmungen auf verschiedenste Art im

entgegenzunehmen. Frau Deneys ist damit einverstanden. sozialen Sektor sehr aktiv sind, verlangt ein zuverlässiges

Wird das Postulat aus der Mitte des Rates bekämpft? - Das Bild der gesamten Sozialaufwendungen eben auch den Ein-

ist nicht der Fall. bezug der privaten Seite.

Dieser Überblick ist auch deshalb erwünscht, weil immer

Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat wieder Vergleiche mit Aufwendungen in anderen Sektoren,

zum Beispiel im Militärsektor, gemacht werden. Solche Ver-

gleiche aber müssen hinken, wenn die Sozialaufwendungen

nicht in ihrer Gesamtheit ermittelt sind.

Herr Bundesrat, meine Damen und Herren, ich nehme an,

#81.912

ST#

dass Sie heute die Zeitungen gelesen haben. Am Wochen-

ende ist hierzulande ein Meinungsstreit um die Sozialpolitik

Interpellation Graf entbrannt, der kaum in Bälde beendet sein dürfte. Von der

Ausgaben im Sozialbereich Arbeitgeberseite hat Kollege Allenspach am Herbstseminar

Prestations sociales des Redressement National in Murren für eine gründliche

Durchleuchtung unserer Sozialpolitik plädiert, die immer

stärker zur Umverteilungspolitik werde. Auf der Gegenseite

Diskussion - Discussion kündigte der Berner Regierungsrat Kurt Meyer vor der Kon-

Siehe Jahrgang 1982, Seite 557- Voir année 1982, page 557 ferenz der sozialdemokratischen Regierungsvertreter in

Bern einen härteren Kampf um die Sozialwerke an, wobei er

Forderungen aufstellte, die enorme Kosten zur Folge hätten.

So oder so, meine Interpellation hat eine sehr praktische

und - ich wiederhole es - auch eine staatspolitische Seite.

Graf: In meiner Interpellation vom 17. Dezember 1981 fragte Vielleicht wäre der Bundesrat in nicht allzu ferner Zukunft

ich den Bundesrat an, ob er dem Bundesamt für Sozialversi- heilfroh, wenn er diese Zahlen hätte. Falls mir Herr Bundes-

cherung nicht den Auftrag geben könnte, die Gesamtheit rat Egli keine positive Zusicherung machen kann, werde ich

aller sozialen Aufwendungen in unserem Lande zu ermit- meiner immerhin von 40 Ratsmitgliedern mitunterzeichne-

teln, also insbesondere zusätzlich jene der privaten Unter- ten Interpellation wohl oder übel eine Motion folgen lassen

nehmen und Institutionen. In seiner Antwort gibt der Bun- müssen.

desrat zwar zu, dass ein weitergehendes Informationsbe-

dürfnis bestehen möge, doch glaube er, dass die privaten Bundesrat Egli: Ich danke Herrn Graf für das erfrischende

Unternehmungen einer zusätzlichen statistischen Erhebung Votum. Ich habe Verständnis für Ihre Kümmernisse und für

nicht unbedingt positiv gegenüberstehen dürften. Auch wür- das, was die Privatwirtschaft gelegentlich für den Bund tun

den solche statistische Ausarbeitungen eine Verstärkung muss, wenn es darum geht, Informationen zu sammeln. Aber

zentralistischer Tendenzen in unserem föderalistischen eben: das, was Sie jetzt vom Bund verlangen, würde wahr-

System bedeuten. Zudem bedeute ein solcher Auftrag eine scheinlich der Privatwirtschaft nochmals zusätzliche Arbeit

zusätzliche Aufgabe für den Bund, die nicht ohne personel- verursachen; der Bund könnte ja mit seinen Organen nicht

len und finanziellen Mehraufwand erbracht werden könnte. in privaten Betrieben selbst Nachforschungen pflegen, wie-

Es ist schon seltsam: der Bund betrachtet es zwar als völlig viel diese privat noch für soziale Fälle verwendet haben. Sie

normal, dass die privaten Unternehmungen regelrrässig würden sich wahrscheinlich mit Händen und Füssen dage-

und ohne jegliche Entschädigung für ihn Erhebungen gen wehren, wenn das Amt von Herrn Direktor Schuler zu

machen, zum Beispiel die Wust-Abrechnungen erstellen. Ihnen in den Betrieb käme, um in Ihren Büchern Nachschau

Woher sie dafür die Bürokräfte nehmen, kümmert ihn nicht, zu halten, welche zusätzlichen Aufwendungen wofür aufge-

ist ihm völlig egal. Wird aber umgekehrt einmal vom Bund bracht worden sind.

eine Leistung erwartet, lamentiert man alsogleich über Ich darf, zusätzlich zu dem, was wir in unserer schriftlichen

Mehrbelastung, zu wenig Personal. Dass auch die Privatwirt- Antwort ausgeführt haben, noch erwähnen, dass Ihnen

schaft personelle Engpässe haben könnte, liegt offensicht- möglicherweise noch folgendes Material dienlich sein

lich ausserhalb der Vorstellungskraft staatlicher Stellen. könnte: Neben der vom Interpellanten verlangten jährlichen

Ich frage: Ist denn unsere Verwaltung zu jedem Zeitpunkt Berichterstattung ist in diesem Zusammenhang auf die Stu-

bis zum Zerreissen ausgelastet? Hat sie nicht auch Aufga- dien hinzuweisen, die die Sozialausgaben im engeren wie

ben, die zeitlich begrenzt sind, die auslaufen, so dass neue im weiteren Sinne im Zusammenhang mit der wirtschaftli-

Aufgaben übernommen werden könnten? «Denen, die der chen Entwicklung untersuchen. Wir haben heute zwei natio-

Ruhe pflegen, kommen manche ungelegen», nach dieser nale Forschungsprogramme laufen: das nationale For-

alten Weisheit kann es nicht überraschen, dass das Amt für schungsprogramm 3 und das nationale Forschungspro-

Sozialversicherung, an und für sich schon eine Perle im gramm 9. «Soziale Integration» ist Nummer 3 und «Mecha-

Kranz der Bundesämter, sich mit Händen und Füssen gegen nismen in der Entwicklung der schweizerischen Wirtschaft

diese Erhebung wehrt, die es offensichtlich nur zu überneh- und deren soziale Auswirkung» ist Nummer 9.

men geneigt ist, wenn ihm noch einige Stellen mehr zuge- Sodann ist zu erwähnen, dass der Bundesrat im Zusammen-

standen werden. Dabei werden durch den Bund laufend Er- hang mit dem Bericht überversicherungstechnische, finan-

hebungen gemacht, die wirklich überflüssig sind. Ich denke zielle und volkswirtschaftliche Aspekte der sozialen Sicher-

beispielsweise an die Fragen bei der letzten eidgenössi- heit in der Schweiz, den das Bundesamt für Sozialversiche-

schen Wohnungszählung, die schon vor ihrer Auswertung rung abgeliefert hat, das EDI beauftragt hat, Anschlussfra-

längst nicht mehr aktuell und überholt waren. gen zu behandeln. Aber ein vollständiges Erfassen, Herr

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion (Grobet)-Deneys Krankenversicherung. Prämiengleichheit für Männer und Frauen

Motion (Grobet)-Deneys Assurance-maladie. Egalité entre les hommes et les femmes

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1983

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 01

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 81.542

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 19.09.1983 - 15:30

Date

Data

Seite 1113-1114

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Ref. No 20 011 751

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