Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 81-522 KI-generiert

Tax Reform for Married Couples and Families

Geschäftsnummer VPB 81-522
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court considered a postulate that argued the current tax law unfairly disadvantages married couples compared to unmarried couples with similar financial capacity. The postulate proposed that the government report on and propose future tax reforms to eliminate this discrimination by introducing a special tax rate for families, particularly those with children, instead of minor deductions. The court acknowledged that tax law should reflect tax justice, which includes considering the special burdens families carry for the community, and accepted the postulate, agreeing to review tax policies to favor families and provide relief, especially to those with lower and middle incomes, without causing overall revenue shortfalls.

Legislator-Regeste

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BV 34quinquies; Tax Reform for Married Couples and Families: The postulate proposed that the government report on and propose future tax reforms to eliminate this discrimination by introducing a special tax rate for families, particularly those with children, instead of minor deductions. The court acknowledged that tax law should reflect tax justice, which includes considering the special burdens families carry for the community, and accepted the postulate, agreeing to review tax policies to favor families and provide relief, especially to those with lower and middle incomes, without causing overall revenue shortfalls.

Schlagwörter

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Steuerreform Familienpolitik Kinderabzug Besteuerung von Ehepaaren Steuermeldung Rechtsreform
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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BV 34quinquies

Cited to support the constitutional basis for tax relief for families.

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Volltext

24. Juni 1982 937 Postulat Meier Josi

Abstimmung - Vote kumulieren, wenn ein Paar wegen Zulagen, die Familienla- Für Annahme als Motion 65 Stimmen sten gezielt tragen helfen wollten, erneut höheren Tarifen Für Annahme als Postulat 79 Stimmen unterstellt wird.

Bisher versuchten wir - so auch bei der letzten Fihanzvor- Überwiesen als Postulate lage -, dem Problem mit festen Abzügen zu begegnen. Das war ein Schrittchen in der richtigen Richtung, vermochte Transmis comme postulats aber die erwähnte Diskriminierung gegenüber unverheirateten Personen nicht zu beseitigen. So zielten denn schon verschiedene Vorstösse auf grundsätzliche Korrekturen.

Ich erinnere etwa an Anträge auf getrennte Besteuerung von Ehegatten, die allerdings den Familiengedanken kaum zu fördern vermögen und vor allem die ganz grossen Ein- #ST# 81.522 kommen bevorzugt behandeln. Der Hauptnachteil des Postulat Meier Josi sogenannten Splittings liegt aber darin, dass es die Familie mit Kindern, die auf ein einziges Erwerbseinkommen ange- Finanzreform und Familienbesteuerung wiesen ist, gar nicht entlastet. Wo einige Ersparnisse vor- Réforme des finances et imposition de la famille handen sind, bleibt auch da die Diskriminierung gegenüber den unverheirateten Paaren voll bestehen, trotz gleicher Steuerkraft.

Mein Vorstoss verlangt nun hier für zukünftige Steuervorlagen grundsätzliche Korrekturen. Es tendiert auf einen den Wortlaut des Postulates vom 8. Oktober 1981 Lasten angemessenen Sondertarif für Familien, besonders Das noch geltende Wehrsteuerrecht benachteiligt - und für Familien mit Kindern, gegenüber Einzelpersonen ohne daran ändert die Annahme der Finanzvorlage im November Familienlasten. Nach vorhandenen Berechnungen sollten

1981 nichts - die Ehepaare gegenüber unverheirateten Paa- Familien mit kleinerem und mittlerem Einkommen mit Abzü-

ren mit gleicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. gen von rund 25 Prozent rechnen können. Es gibt kanto- Der Bundesrat wird eingeladen, im Hinblick auf kommende nale Beispiele von Doppeltarifen. Sie sind vor allem ange- Revisionsvorlagen und das zukünftige Steuerharmonisiesichts der weiteren Steuerharmonisierungsbestrebungen, rungsgesetz den Räten Bericht und Antrag für eine Famiim Hinblick auf die kommende Rahmengesetzgebung und

lienbesteuerung vorzulegen, welche die bestehende Diskriauch auf das Gesetz über die Bundessteuer neu zu prüfen.

minierung aufhebt und für Verheiratete mit Kindern anstelle Es versteht sich von selbst, dass dabei die neuen Tarife so

geringfügiger Abzüge einen den Familienlasten angemessezu gestalten sind, dass sie vor allem die weniger Bemittel-

nen Spezialtarif einführt. ten entlasten und dass per Saldo keine Ausfälle entstehen.

Es geht also um das Anliegen einer familienfreundlichen Texte du postulat du 8 octobre 1981 Tarifgestaltung.

L'actuel régime de l'impôt fédéral direct défavorise les cou- Ich bitte den Herrn Bundesrat, das Postulat in diesem Sinne

ples mariés par rapport aux personnes ayant la même capaentgegenzunehmen. cité financière qui vivent en concubinage. Le nouveau régime financier, s'il est accepté en novembre 1981, ne Bundesrat Ritschard: Der Bundesrat ist bereit, dieses changera rien à cette situation. Postulat entgegenzunehmen. Eu égard aux projets de réforme qui nous serons soumis Überwiesen - Transmis prochainement et à la future loi sur l'harmonisation fiscale, le Conseil fédéral est invité à présenter aux Chambres un rapport assorti de propositions tendant à instaurer un régime d'imposition de la famille qui supprime la discrimina- Schluss der Sitzung um 12.25 Uhr tion susmentionnée et remplace les défalcations minimes La séance est levée à 12 h 25 consenties aux couples ayant des enfants par un tarif spécial qui tienne compte des charges familiales. Mitunterzeichner - Cosignataires: Blunschy, Columberg, Dürr, Feigenwinter, Frei-Romanshorn, Huggenberger, Jelmini, Kühne, Müller-Luzern, Nussbaumer, Oehler, Scherer, Schnider-Luzern, Segmüller, Ziegler-Solothurn (15)

Frau Meier Josi: Wie wir es soeben in der Debatte über die kalte Progression erlebt haben, spiegelt das Steuerrecht immer auch unser Ringen um Steuergerechtigkeit wider. Steuergerechtigkeit verlangt sicher, dass gleiche Steuerkraft gleiche Steuern zur Folge haben sollte. Sie verlangt aber auch, dass Rücksicht genommen wird, wenn Steuerpflichtige besondere Lasten zugunsten der Gemeinschaft tragen. Die Forderung nach steuerlicher Entlastung der Familie bedarf angesichts ihrer Leistungen keiner langen Begründung. Wir haben sie verfassungsrechtlich im Familienartikel (BV 34quinquies) abgesichert, und der Bericht zur Lage der Familie 1978 hat sie erneut bekräftigt. Nun diskriminiert aber offensichtlich das geltende Bundessteuerrecht nach wie vor verheiratete Paare gegenüber unverheirateten. Im ersten Falle werden die vorhandenen Mittel zusammengezählt, im zweiten bleiben sie fein säuberlich getrennt. Das führt bei Verheirateten zu einer Progression, die in bescheidenen und mittleren Verhältnissen oft noch stossendere Wirkungen hat als die eben diskutierte kalte. Vielleicht würde sie zutreffend als heisse Progression charakterisiert. Die beiden Erscheinungen können sich noch Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Meier Josi Finanzreform und Familienbesteuerung

Postulat Meier Josi Réforme des finances et imposition de la famille

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1982 Année Anno

Band III Volume Volume

Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 13 Séance Seduta

Geschäftsnummer 81.522 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 24.06.1982 - 08:00 Date Data

Seite 937-937 Page Pagina

Ref. No 20 010 542

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