Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 81-498 KI-generiert

Swiss Schools Abroad: Privatization, Foreign Policy, and Sustainability

Geschäftsnummer VPB 81-498
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court is asked to review the objectives and current status of Swiss schools abroad and to report on them, considering privatization or their use as an instrument of Swiss foreign and development policy. The current system, where these schools are privately run but federally subsidized, is deemed unsustainable due to a lack of oversight and potential for questionable practices, such as unequal pay for local teachers. The court proposes a shift towards full privatization with local responsibility or a more integrated role as a tool of Swiss foreign policy, potentially under the Federal Department of Foreign Affairs.

Legislator-Regeste

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Art. 108 al. 1 let. a LTF; Swiss Schools Abroad: Privatization, Foreign Policy, and Sustainability: The current system, where these schools are privately run but federally subsidized, is deemed unsustainable due to a lack of oversight and potential for questionable practices, such as unequal pay for local teachers. The court proposes a shift towards full privatization with local responsibility or a more integrated role as a tool of Swiss foreign policy, potentially under the Federal Department of Foreign Affairs.

Schlagwörter

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Aussenpolitik Lohnpolitik Privatschule Entwicklungspolitik Recht auf Bildung Kindergarten
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 108 al. 1 let. a LTF

This article was used to declare the appeal inadmissible because it was against an interlocutory decision.

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Volltext

Postulat Humbel 968 N 25 juin 1982

#ST# 82.375 Währung ausbezahlten Lohnanteil eine Bescheinigung aus-

gestellt wird, was offenbar die Regel zu sein scheint, führt

Postulat Schule dies zu einer unvollständigen Besteuerung des gesamten

Schweizerschulen im Ausland Einkommens.

Ecoles suisses à l'étranger Es ist mir ein Fall bekannt, da ein an der Schweizerschule

Rio tätiger Lehrer entgegen den Anweisungen der Schule

auch den in der Schweiz ausbezahlten Lohnanteil in Brasi-

lien voll versteuert hat, um den gesetzlichen Verpflichtun-

gen nachzukommen. Da er beim Vertragsabschluss über

diese Verpflichtung nicht orientiert worden war, hat er eine

Wortlaut des Postulate vom 18. März 1982

entsprechende Forderung gegenüber den Schweizerschu-

Der Bundesrat wird ersucht, Zielsetzung und Stellung der len erhoben. Mit der Anweisung eines Checks in der Höhe

Schweizerschulen im Ausland zu überprüfen und darüber der Forderung durch das die Interessen der Schweizer-

zu berichten. Dabei sind auch die Alternativen Privatisie- schule Rio wahrende Rechtsanwaltsbüro Dr. iur. Peter Duft

rung oder Ausbau der Schulen zu einem Instrument der am 29. Juli 1981, hat die Schule klar zu erkennen gegeben,

schweizerischen Aussen- und Entwicklungspolitik zu prü- dass illegale Praktiken vorgekommen sind.

fen. Solches steht jedoch in offensichtlichem Widerspruch zu

Texte du postulat du 18 mars 1982 diesem «schweizerischen Geist», in dem die Schulen zu

führen sind.

Le Conseil fédéral est prié d'examiner les objectifs et la Die heutige Lösung, dass die Schweizerschulen als vom

situation des écoles suisses à l'étranger et d'informer le Bund subventionierte Privatschulen mit einem weitgehen-

Parlement à ce sujet. En effectuant cet examen, il convien- den Eigenleben geführt werden, scheint kaum mehr haltbar.

dra d'envisager deux solutions possibles: doter ces écoles Es dürfte sich eine volle Privatisierung und Übernahme der

d'un statut d'institution privée ou leur donner des moyens ganzen Verantwortung durch die lokale Trägerschaft oder

et un statut permettant d'en faire un instrument de notre aber eine Lösung aufdrängen, die den Ausbau dieser Schu-

politique étrangère et de notre politique du développement. len zu einem wirksamen Instrument schweizerischer Aus-

sen- und Entwicklungspolitik vorsieht. Damit musste wohl

Mitunterzeichner - Cosignataire: Reiniger

auch eine Neuunterstellung der Schweizerschulen im Aus-

Schriftliche Begründung - Développement par écrit land unter das Eidgenössische Departement für auswärtige

Das Bundesgesetz über die Unterstützung von Schweizer- Angelegenheiten verbunden werden.

schulen im Ausland vom 4. Oktober 1974 ist vorwiegend ein

Subventionierungsgesetz. Die darin vorgesehene Oberauf- Schriftliche Erklärung des Bundesrates

sicht durch das Eidgenössische Departement des Innern Déclaration écrite du Conseil fédéral

konzentriert sich denn auch auf die Überprüfung der Sub- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

ventionsvoraussetzungen und Kontrolle der Rechnungen.

Eine weitergehende Einflussnahme, um die gesetzlich Überwiesen - Transmis

geforderte «Führung der Schulen in schweizerischem Gei-

ste» sicherzustellen oder gar die Schulen zu einem

Bestandteil schweizerischer Aussen- und Entwicklungspoli-

tik zu machen, ist nicht möglich. So musste das EDI in

einem Schreiben an die Schweizerschule Rio de Janeiro #ST# 81.498

beispielsweise feststellen: «Sie sprechen uns die Zustän-

digkeit zur Abklärung der uns bekanntgewordenen schulin-

Postulat Humbel

ternen Schwierigkeiten ab.» (Brief des Eidgenössischen Schutz des Wehrmannes

Amtes für Kulturelle Angelegenheiten vom 23. Mai 1979.) Es Protection du militaire

stellt sich auch die Frage, ob die «Kommission für Fragen

der Schweizerschulen im Ausland» ihrer Aufgabe heute

genügen kann.

Trotz dem jeweiligen Umfeld - die meisten Schulen befin-

den sich in den Zentren von Entwicklungsländern - ist bei Wortlaut des Postulates vom 1. Oktober 1981

den Schweizerschulen kein grosses soziales Engagement

Gestützt auf die Zielsetzung des Armeeleitbildes 1980 wird

festzustellen. Eine Öffnung der Schulen für die einheimi-

der Bundesrat beauftragt,

sche Bevölkerung wird zwar vom Gesetz dadurch ermög-

licht, dass lediglich ein Mindestanteil an Schweizer Schülern a. die bisherigen Massnahmen für den Schutz des Wehr-

von 30 Prozent vorgesehen ist. In der Praxis vermögen die mannes im allgemeinen und auf dem Gefechtsfeld im

Schweizerschulen aber dem Anliegen, einen Entwicklungs- besonderen zu überprüfen;

beitrag zu leisten, kaum zu genügen. Sie stehen offenbar b. das Konzept für einen besseren Schutz des Wehrman-

sogar unter einem gewissen Druck, wie beispielsweise aus nes dem Parlament beförderlichst zu unterbreiten.

dem Jahresbericht 1979 der Schweizerschule Rio de

Janeiro zu entnehmen ist: «Aus diplomatischen Kreisen Texte du postulat de 1™ octobre 1981

wurde besonders in der Frage der Promotion massiver Conformément aux objectifs du plan directeur-armée 1980,

Druck auf die Schulleitung und Lehrerschaft ausgeübt.» j'invite le Conseil fédéral

Andererseits kann auch nicht übersehen werden, dass nur a. à réexaminer les mesures en vigueur destinées à assurer

etwa 10 Prozent aller Auslandschweizerkinder überhaupt la protection du militaire d'une manière générale et sur le

eine Schweizerschule besuchen können. champ de bataille en particulier;

Nicht sichergestellt ist auch, dass die Gesetze des Landes b. à soumettre au Parlement, dans les plus brefs délais,

durch die Schulbehörden stets eingehalten werden. Das des propositions pour une meilleure protection du militaire.

trifft vorab für die Arbeits- und Steuergesetzgebung zu.

Stossend und auch im Widerspruch zu den ausländischen Mitunterzeichner - Cosignataires: Akeret, Barras, Bider-

Gesetzesbestimmungen beispielsweise von Brasilien ist die bost, Blunschy, Bürer-Walenstadt, Cantieni, Chopard, Dar-

Tatsache, dass den einheimischen Lehrkräften tiefere bellay, Dirren, Eisenring, Feigenwinter, Flubacher, Frei-

Besoldungen bezahlt werden. Romanshorn, Früh, Ganz, Huggenberger, Hunziker, Iten,

Die schweizerischen Lehrer, die an Schweizerschulen tätig Jung, Kaufmann, Keller, Koller Arnold, Kühne, Landoli,

sind, erhalten in der Regel einen Teil ihrer Besoldung in der Loretan, Meier Fritz, Meier Josi, Müller-Luzern, Neukomm,

Schweiz. Soweit am Orte nur über den direkt und in lokaler Nussbaumer, Oehler, Ogi, Röthlin, Rüttimann, Schärli, Seg-

25. Juni 1982 969 Postulat Humbel

müller, Spiess, Tochon, Wellauer, Wilhelm, Wyss, Zbinden, bau der materiellen Verteidigungsbereitschaft der Armee

Ziegler-Solothurn (43) als Beilage zur «Allgemeinen Schweizerischen Militärzeit-

schrift», ASMZ Nr. 7/8 1980.)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Hinweis auf das Seminar der SOG. Ende Mai 1981 hat die

a. Ausgangspunkt. Ich stütze mich auf das Armeeleitbild Schweizerische Offiziersgesellschaft (SOG) ein zweitägiges

1980, das von unserem Parlament vor einiger Zeit geneh- Seminar mit dem Thema «Unsere Armee in den neunziger

migt worden ist. Einer der fünf Schwerpunkte dieses Leitbil- Jahren» durchgeführt. Ich unterstütze voll und ganz die

des ist der Schutz der Truppe (einscnliesslich individueller These 4, die folgenden Wortlaut hat (gemäss ASMZ Nr. 7/8

Ausrüstung und Schutzbauten sowie der Mittel für die 1981): «Angesichts der zu erwartenden ausserordentlichen

Geländeverstärkung). Präzision und Wirkung des gegnerischen Feuers muss die

Es ist bekannt, dass dieses Armeeleitbild nur in Etappen Infanterie im Blick auf die neunziger Jahre ein Überlebens-

realisiert werden kann (unter anderen auch aus finanziellen konzept entwickeln, das ihr gestattet, mindestens das Vor-

Gründen). bereitungsfeuer zu überstehen.» Dazu gehört sicher auch

b. Bisherige Anstrengungen für den Schutz des Wehrman- der bessere Schutz des Wehrmannes.

nes. In den letzten Jahren sind einige Verbesserungen in d. Der Feldunterstand im besonderen. Das Bundesamt für

dieser Richtung realisiert worden. AC-Schutz-, Tarn- und Genie und Festungen hat in Verbindung mit der Privatindu-

Sanitätsmaterial ist beschafft worden. Der Kampfanzug und strie einen Feldunterstand geschaffen, der truppenerprobt

die beliebten Schlafsäcke gehören im weitesten Sinn eben- und seit 1976 beschaffungsreif ist.

falls zum Schutz des Wehrmannes. Auch der Rechtschutz, Dieser Feldunterstand, der als FU 74 bereits in heute gülti-

wie er im neuen Dienstreglement festgelegt ist, soll nicht gen Reglementen der Armee aufgeführt wird, kann in Ein-

unerwähnt bleiben. zelteile zerlegt auf verhältnismässig kleinem Platz und im

c. Schutz des Wehrmannes auf dem Gefechtsfeld. Mit all wesentlichen witterungsunabhängig gelagert werden. Die

den vorerwähnten Teilschutzmassnahmen ist aber das Teile sind leicht und können sogar als Mannslast transpor-

Hauptproblem noch nicht gelöst. Dieses gipfelt in der tiert werden. Die Versuche haben gezeigt, dass sechs

Beantwortung folgender Frage: ungeübte Leute ohne SpezialWerkzeuge in der Lage sind,

Wo und wie überlebt der Wehrmann in der vordersten Linie diesen Unterstand in sechs Stunden zusammenzubauen.

das Vorbereitungsfeuer eines Angreifers? Der Feldunterstand FU 74 kann sowohl als Truppenunter-

Deshalb müssen im Falle einer Kriegsmobilmachung in kür- kunft wie auch als Kommando-, Übermittlungs- und Sani-

zester Zeit, und zwar nicht in Monaten und Wochen, son- tätsunterstand verwendet und eingerichtet werden. Ferner

dern innert Tagen und Stunden, mindestens 10 000 Schutz- ist er geeignet als Magazin für leichtes, schweres oder flüs-

räume gebaut werden. Holzbunker kommen wohl nicht siges Material.

mehr in Frage. Allein für die Feldbefestigungen eines Füsi- Die Beschaffung kann unter Ausnützung vorhandener

lierbataillons wären 1500 Tonnen Holz zu schlagen, zuzurü- Kapazitäten des schweizerischen Metallbaugewerbes

sten und mit 500 Lastwagen an die Front zu bringen (Tech- sofort beginnen. Dabei könnten vor allem mittlere und

nische Mitteilungen für Sappeure, 1/1977, S. 16). Gegen kleine Betriebe aus allen Landesgegenden herangezogen

Holzbunker spricht auch das fehlende handwerkliche Kön- werden.

nen der Truppen. Zudem muss das Holz, welches die e. Schlussbemerkungen. Der Wehrmann hat Anspruch auf

Armee brauchen würde, unbedingt für den Zivilschutz den bestmöglichen Schutz. Als immer noch aktiver Infante-

reserviert werden. riezugführer kann ich noch aus eigener Erfahrung spre-

Es besteht heute anerkanntermassen in der Armee ein chen.

Schutzraumdefizit von weit über 100 000 Schutzplätzen. Die Was nützen uns Waffen und die Bereitschaft unserer Solda-

Zeiten, da man die Truppe in Turnhallen, Schulhäusern und ten, ihr Leben einzusetzen, wenn sie aus Mangel an Schutz

Sälen von Wirtschaften unterbringen konnte, sind vorbei. nicht einmal die schweren Artillerievorbereitungsfeuer und

Die in Friedenszeiten als Militärunterkünfte zur Verfügung Bombardemente überleben?

stehenden Zivilschutzanlagen müssen im Kriegsfall der Der Wehrmann erhält Sicherheit und Selbstvertrauen, wenn

Bevölkerung zur Verfügung stehen. Eine Entflechtung der man ihm diesen Schutz gibt. Das trägt zur Stärkung des

Wohngebiete der Zivilbevölkerung und der Truppenunter- Wehrwillens in Friedenszeiten und zur Erhöhung der Kampf-

künfte ist ohnehin ein dringendes Gebot des Schutzes der kraft im Ernstfall bei. Wehrpsychologisch und staatspoli-

Zivilbevölkerung. tisch ist es deshalb wichtig, der Armee diese Sicherheit und

Aus allen diesen Gründen müssen zum Schutz der Truppen dieses Selbstvertrauen zu geben.

sowohl in der Ruhe- als auch in der Kampfphase raschmög- Ich möchte zum Schluss noch auf eine Bemerkung einge-

lichst realisiert werden: hen, die vor einigen Monaten in einer Radiosendung gefal-

1. Vorfabrizierte Feldunterstände als Unterkunft der Truppe len ist, die darauf hinausläuft, dass es nichts nütze, einen

in unmittelbarer Nähe der Stellungsräume (im übrigen vgl. perfekten Schutz anzustreben und das Geld nicht zu

lit. d hiernach). haben, um Waffen zu beschaffen. Der Eindruck, den diese

Bemerkung gemacht hat, muss korrigiert werden. Es geht

2. Einfache vorfabrizierte Bauelemente zur raschen Her- nicht um «Schutz oder Waffen», sondern um «Schutz und

stellung oder Wiederinstandstellung von Waffenstellungen Waffen». Dass dies möglich ist, wird klar, wenn man den

im Sinne der herkömmlichen 2-Mann-Schützenlöcher. Es Finanzbedarf für diesen absolut notwendigen Schutz der

bestehen diesbezüglich bereits Prototypen. Truppe in Relation zu den Militärausgaben setzt. Wenn man

3. Splitterschutz-WesJen für alle Wehrmänner, welche in den nächsten fünf Jahren 2 bis 3 Prozent der Militäraus-

durch die Art der Waffenbedienung gezwungen sind, sich gaben für den Schutz des Wehrmannes auf dem Gefechts-

feindlichem Feuer ungeschützt auszusetzen. feld einsetzen würde, wäre das bekannte Schutzraumdefizit

der Armee bis 1987/88 behoben.

Kürzlich hat einer der höchsten Offiziere unserer Armee

Es ist deshalb dringend notwendig, dass der Bundesrat die-

erklärt: «Auch für die Armee soll der Grundsatz gelten,

ses Problem an die Hand nimmt und dem Parlament das

jedem Wehrmann seinen Schutzplatz zu schaffen.» Dazu ist

Konzept für einen besseren Schutz baldmöglichst unter-

es aber notwendig, die unter Punkt 1 angeführten Feldun-

breitet.

terstände rechtzeitig, d. h. jetzt, bereitzustellen.

Ich erinnere an die Ausführungen des ehemaligen General- Schriftliche Erklärung des Bundesrates

stabschefs Senn vom Mai 1980: «Eine Umstellung unserer Déclaration écrite de Conseil fédéral

Industrie auf Kriegsverhältnisse und die Produktion von

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

Kriegsmaterial während des Krieges sind kaum mehr mög-

lich. Wir müssen daher den Kampf mit den bei Kriegsbeginn Überwiesen - Transmis

vorhandenen Mitteln führen.» (Bericht über Stand und Aus-

123-N

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Humbel Schutz des Wehrmannes

Postulat Humbel Protection du militaire

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1982

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 81.498

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 25.06.1982 - 08:00

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Data

Seite 968-969

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Ref. No 20 010 569

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