Cold Progression Compensation Motion Rejected
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court considered a motion to implement laws compensating for the effects of "cold progression" (a phenomenon where inflation pushes taxpayers into higher tax brackets). The motion argued that the constitution mandates such compensation, but the government hesitated due to financial concerns and the potential complexity of implementation. Debates focused on whether to mandate full compensation, the financial implications for the federal budget, and whether such measures should be implemented through a binding motion or a non-binding postulate. Ultimately, the motion was rejected, with some members expressing concern that the government's inaction defied a clear constitutional obligation, while others argued for a more cautious approach due to fiscal realities and the need for broader consensus on tax policy.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 89 Auch, Art. 41ter Absatz, Art. 42bis eben, Art. 42bis qui, Art. 42bis est, Art. 41ter al. 5 letzter Satz BV; Cold Progression Compensation Motion Rejected: The motion argued that the constitution mandates such compensation, but the government hesitated due to financial concerns and the potential complexity of implementation. Debates focused on whether to mandate full compensation, the financial implications for the federal budget, and whether such measures should be implemented through a binding motion or a non-binding postulate. Ultimately, the motion was rejected, with some members expressing concern that the government's inaction defied a clear constitutional obligation, while others argued for a more cautious approach due to fiscal realities and the need for broader consensus on tax policy.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertThe motion calls for the enactment of implementing legislation for this constitutional provision, which mandates the periodic compensation of the effects of 'cold progression' on income tax for natural persons.
Volltext
3. März 1982 99 Motion Affolter
erhielt er eine Art Testcharakter für weitere Verhandlungen und Absatz 6 der Bundesverfassung Ausführungsbestim-
und Abschlüsse in dieser Richtung. Insbesondere war zu mungen vorzulegen, mit welchen der verfassungsrechtli-
berücksichtigen, dass den beschränkten Investitionsmög- chen Pflicht zum periodischen Ausgleich der Folgen der
lichkeiten in Ungarn die volle Freizügigkeit in der Schweiz kalten Progression für die Steuer vom Einkommen der
gegenübersteht. natürlichen Personen Nachachtung verschafft wird.
Ungarn zeigte sich gewillt, die Lösungen aus dem OECD-
Mustervertrag für sich zu übernehmen. Die Abweichungen Texte de la motion du 21 septembre 1981
sind in der Botschaft erwähnt. Das Abkommen trägt den Le Conseil fédéral est chargé de présenter aux Chambres
wirtschaftlichen und fiskalischen Interessen der Schweiz fédérales des dispositions d'exécution en application de
weitgehend Rechnung. Es begrenzt bei Dividenden und l'article 41ter, 5e alinéa a, dernière phrase, et de l'alinéa 6 de
Zinsen die Quellensteuer auf 10 Prozent. Lizenzgebühren la constitution fédérale, afin que soit respectée l'obligation
können ausschliesslich im Wohnsitzstaat des Empfängers constitutionnelle de compenser périodiquement les effets
besteuert werden. de la progression à froid sur l'impôt frappant le revenu des
Seit einigen Jahren sind in Ungarn wirtschaftliche Unterneh,- personnes physiques.
men mit ausländischer Beteiligung von höchstens 49 Pro-
zent des Kapitalanteils, sogenannte Joint Ventures, mög- Mitunterzeichner - Cosignataires: Andermatt, Baumberger,
lich. Das Doppelbesteuerungsabkommen soll aus ungari- Bürgi, Debétaz, Generali, Hänsenberger, Knüsel, Letsch,
scher Sicht einen Anreiz zur Bildung solcher Joint Ventures Münz (9)
schaffen. Vorläufig ist die Lage so, dass die sich aus dem
Abkommen ergebenden Einbussen - eben Begrenzung der
Quellensteuer, Null-Lösung bei den Lizenzgebühren - Affolter: Zur Begründung dieser Motion sind vorerst zwei
gering sind, weil ungarische Privatpersonen bei uns keine Besonderheiten zu vermerken. Einmal bin ich in der unge-
Investitionen tätigen dürfen und schweizerische Investitio- wohnten Lage, die Stellungnahme des Bundesrates zu mei-
nen in Ungarn eher Seltenheitswert aufweisen. Anderer- ner Motion schon zu kennen, bevor ich sie auch nur
seits ergeben sich Vorteile für die schweizerischen Fisken begründet habe. Ende Januar hat der Bundesrat in der
daraus, dass die ungarische Quellensteuer auf Dividenden Presse bekanntgegeben, dass er beantragen werde,'gleich-
und Zinsen unter dem neuen Abkommen nicht zum Abzug lautende oder ähnliche Motionen im Nationalrat in unver-
zugelassen werden muss und somit die aus Ungarn stam- bindlichere Postulate umzuwandeln. Diese Absicht, wenn
menden Einkünfte in der Schweiz brutto besteuert werden ich nicht ganz fehl gehe, dürfte er auch meiner Motion
können. gegenüber bekunden.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat im Blick auf die Die zweite Besonderheit besteht darin, dass mir als Motio-
präjudizielle Bedeutung dieses Abkommens für Regelun- när diese Stellungnahme bis heute nicht schriftlich zuge-
gen mit Oststaaten die Verhandlungsergebnisse vom Mai kommen ist, sondern dass ich sie samt Begründung etwa
1979 zum Gegenstand einer Umfrage bei Kantonen und am 25. Januar der Presse entnehmen musste. Nach diesem
schweizerischen Wirtschaftskreisen gemacht. Stand der Dinge muss ich annehmen, dass der Vorsteher
Das Abkommen sieht weder den Beitritt zu einer internatio- des Finanzdepartementes auch heute, entsprechend der
nalen Organisation vor, noch bringt es eine multilaterale Haltung des Bundesrates vor fünf Wochen, die Motion nur
Rechtsvereinheitlichung. Der Bundesbeschluss unterliegt in Form eines Postulates entgegennehmen will.
daher nicht dem fakultativen Referendum nach Artikel 89 Auch ich möchte der formellen Antwort des Bundesrates
Absatz 3 der Bundesverfassung, ebenso fehlen die Voraus- nun etwas vorwegnehmen, um völlige Klarheit zu schaffen:
setzungen für ein fakultatives Referendum nach Absatz 4 Ich werde der Umwandlung meiner Motion in ein Postulat
dieser Verfassungsbestimmung. heute und hier nicht zustimmen. Nach unserem Ratsregle-
Ihre einstimmige Kommission beantragt, auf die Vorlage ment bedeutet dies, dass Ihnen nur die Wahl bleibt, entwe-
einzutreten und dem Doppelbesteuerungsabkommen mit der die Motion zu überweisen oder sie abzulehnen; im
der ungarischen Volksrepublik zuzustimmen. Gegensatz zum Nationalrat, wo das Geschäftsreglement es
erlaubt, dass der Rat eine Motion auch gegen den Willen
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen des Motionärs als Postulat überweist.
Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Zur Sache selbst: Sie kennen die Vorgeschichte dieser
Motion. Ich habe letzten Sommer, im Zusammenhang mit
Gesamtberatung - Traitement global der neuen Finanzordnung, das Problem des Ausgleichs der
kalten Progression schon einmal an Sie herangetragen. Ich
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 wollte mit meinem damaligen Antrag die Periodizität des
Titre et préambule, art. 1 et 2 Ausgleichs der kalten Progression verfassungsrechtlich
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble verankern, nämlich auf Beginn jeder Wehrsteuerveranla-
gungsperiode. Der Antrag ist seinerzeit «gestorben», weil
Für Annahme des Beschlussentwurfes 28 Stimmen man ihm Unsicherheiten nachsagte. Ich erklärte damals, wir
(Einstimmigkeit) sähen uns bei Philippi wieder, und reichte in der nachfol-
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral genden Session die heutige Motion ein. Der gleiche
Motionstext wurde von der freisinnig-demokratischen Frak-
tion des Nationalrates übernommen, und in der gleichen
Herbstsession reichten auch die unabhängige und evangeli-
sche Fraktion und Herr Nationalrat Chopard Motionen glei-
#ST# 81.458 chen oder ähnlichen Inhalts im Nationalrat ein.
Motion Affolter Dem heutigen Motionstext wird man keine Unsicherheiten
mehr vorwerfen können. Verlangt wird schlicht und einfach
Ausgleich der Folgen der kalten Progression der Erlass der längst fälligen Ausführungsgesetzgebung zu
Compensation des effets einer eindeutigen, imperativen Verfassungsvorschrift, die
de la progression à froid seit 1971 in unserer Bundesverfassung'steht, nämlich in
Artikel 41 ter Absatz 5 letzter Satz. Die Argumente, die der
Bundesrat in seiner Verlautbarung im Januar gegen die voll-
umfängliche Erfüllung der verfassungsrechtlichen Pflicht
zum periodischen Ausgleich der kalten Progression und
Wortlaut der Motion vom 21. September 1981 gegen deren gesetzliche Verankerung vorgebracht hat, sind
Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen - ich halte mich an diese Verlautbarung, weil ich nichts
Räten in Anwendung von Artikel 41 ter Absatz 5 letzter Satz, anderes habe - in meinen Augen nicht stichhaltig, nicht
Motion Affolter 100 3 mars 1982
haltbar, und sie sind zum Teil auch schon früher widerlegt stützter Wehrsteuereingänge und eben auch nicht vom
worden. Erlass der entsprechenden Gesetzgebung.
Wenn der Bundesrat ausführen lässt, er sei dem Verfas- Darin liegt eigentlich auch der tiefere Grund, wieso ich von
sungsauftrag «im Rahmen des Möglichen» nachgekommen, dieser Motion nicht mehr abrücke. Der Nichtausgleich der
so genügt dies eben nicht. Es ist von niemandem bestrit- kalten Progression ist aus all den genannten und bekannten
ten, dass nur gerade 1973 die kalte Progression voll ausge- Umständen nachgerade zu einem nationalen Ärgernis
glichen wurde und nachher nur noch partiell und in Zeitab- geworden, das logischerweise um so grösser wird, je mehr
ständen, die man beim besten Willen nicht als periodisch die Inflationsrate ansteigt. Der Steuerzahler der unteren und
bezeichnen darf. Wenn die Bundesfinanzvorlagen 1977 und mittleren Einkommensschichten, den die kalte Progression
1979 mit den vorgesehenen partiellen Korrekturen vom bei dieser supersteilen Wehrsteuerprogression besonders
Souverän verworfen worden sind, wird man dies wahrlich hart trifft, nimmt dieses Ärgernis nicht mehr hin. Es ist ihm
nicht zu einem Nein hinsichtlich Ausgleich der kalten Pro- bewusst geworden, dass er einer vom Gesetzgeber nicht
gression ummünzen dürfen, sowenig wie man sich mit der gewollten und deshalb rechtswidrigen und fortschreitenden
Teilentlastung im Rahmen der Weiterführung der Finanzord- schleichenden Steuererhöhung ausgesetzt ist. Wir sollten
nung 1981 zufrieden geben kann, schon gar nicht ange- doch auch erkennen - und ich glaube, auch der Bundesrat
sichts der Beträge, um die es hier geht, nämlich um 800 bis müsste dies einsehen -, dass auf solchem Nährboden dann
900 Millionen Franken jährlich. Völlig daneben trifft meines eben Steuermüdigkeit, Verschlechterung des Steuerklimas,
Erachtens auch das Argument, nicht nur der mangelnde Anreize zu Steuerhinterziehung gedeihen und darauf nicht
Ausgleich der kalten Progression, sondern auch die ständig zuletzt auch die Abneigung des Stimmbürgers gegen jede
wachsende Verschuldung des Bundes widerspreche der Erschliessung neuer Einnahmequellen gründet. Herr Bun-
Verfassung, sei doch der Bund ausdrücklich zum Abtragen desrat Ritschard wird sich auch daran erinnern müssen,
des Fehlbetrages seiner Bilanz verpflichtet. Das sind aber dass die zweitgrösste Arbeitnehmerorganisation in der
zwei völlig verschiedene Strümpfe. Schon im letzten Som- Schweiz, die Vereinigung schweizerischer Angestelltenver-
mer wurde in diesem Saal - ich glaube von Herrn Aubert - bände, vor ein paar Monaten ihre knappe Zustimmung zur
auf die Unhaltbarkeit dieses Vergleiches hingewiesen. Es Weiterführung der Finanzordnung mit der klaren Forderung
besteht hier nicht der Schein eines Zielkonflikts. Der Fehl- nach unverzüglicher Beseitigung der kalten Progression
betrag der Bilanz des Bundes lässt sich nicht mit Praktiken verknüpft hat.
abtragen, die ihrerseits verfassungswidrig sind. Obschon meine Motion nicht vorschreibt, wie der Auftrag
Der Bundesrat gibt im weiteren zu verstehen, es müsse zu erfüllen sei, habe ich mir doch hierüber einige Vorstellun-
gleichzeitig die Frage nach der Deckung der resultierenden gen gemacht.
Steuerausfälle beantwortet werden, da der Bund die aus Die Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 41ter Absatz 5
dem Ausgleich der kalten Progression entstehenden Ein- letzter Satz kann in Form eines separaten Bundesgesetzes
nahmenausfälle nicht in Kauf nehmen könne. Dies sei ange- erfolgen. Der Bundesrat kann aber auch so vorgehen, dass
sichts der heutigen Finanzlage des Bundes «völlig ausge- diese Forderung im Rahmen des Gesetzes über die indi-
schlossen». Modelle, wie diese Ausfälle auf eben demsel- rekte Bundessteuer verwirklicht wird. Darüber hinaus ent-
ben Buckel des Steuerzahlers kompensiert werden müss- hält diese Motion nicht die geringste Vorschrift oder Bin-
ten, wurden auch schon vorgebracht. Es ist die Rede von dung. Ohne Festlegung einer bestimmten Periodizität wird
einem Prozentzuschlag zum geschuldeten Steuerbetrag, nicht auszukommen sein; anzustreben wäre ein Regelungs-
wozu es allerdings wieder einer Verfassungsänderung mechanismus, der den Ausgleich der kalten Progression
bedürfte. dem Auf und Ab des politischen Kräftespiels entziehen
Wahrscheinlich erwarten Sie jetzt, ich würde die vor einer sollte.
Woche gefundene Milliarde in den Dienst meiner Argumen- Die Motion enthält auch keine zeitliche Befristung für die
tation stellen. Selbstverständlich hat sich mit dem verbes- Erfüllung dieses Auftrages. Ich stelle mir vor, die Ausarbei-
serten Rechnungsabschluss 1981 eine Klimaänderung ein- tung eines entsprechenden Bundesgesetzes oder die
gestellt, die, wie ich glaube, um einiges über die föhnartige Berücksichtigung in einem laufenden Gesetzesprojekt und
Aufhellung nach Herrn Bundesrat Ritschard hinausgeht und dessen Behandlung im Parlament sollten doch bis späte-
mein Anliegen begünstigt. So völlig ausgeschlossen, wie stens Anfang 1985, also auf den Beginn der Veranlagungs-
das noch im Januar tönte, ist damit der regelmässige und periode 1985/86, möglich sein. Das scheint mir genügend
volle Ausgleich auch nicht mehr. Aber ich möchte hier klar Zeit offen zu lassen, um ohne Druck an eine sorgfältige
hervorheben: Ich distanziere mich in diesem Zusammen- Ausarbeitung einer solchen Vorlage heranzugehen.
hang von jeglichem finanzpolitischen Opportunismus. Die Ich ersuche Sie, meiner Motion zuzustimmen. Ich habe
Forderung nach Ausgleich der kalten Progression muss, mich hier lediglich auf eine kleinere Auswahl von Beweg-
weil eben rechtsstaatlich nicht umgehbar und zwingend, gründen beschränkt, die aus dieser ganzen Fülle der schon
jedem finanzpolitischen Zweckdenken vorangehen. Mit lange anstehenden Problematik den Bundesrat zum Han-
anderen Worten: Solange diese Verpflichtung in der Verfas- deln veranlassen sollten. Ich rede jetzt nicht von möglichen
sung steht, ist ihr bei gutem und schlechtem Wetter vom Einkommensumverteilungseffekten und auch nicht von den
Vater Bund nachzukommen. Deshalb hat mein Begehren inflationsbedingt überproportional wachsenden direkten
nur indirekt damit zu tun, ob jetzt der Bund um so und so Steuereinnahmen des Bundes, was übrigens auch unter
viel Millionen Franken besser abschliesst oder nicht. einem Regime des Ausgleichs der kalten Progression noch
Hier scheitert denn auch der Einwand des Bundesrates, der zutrifft. Aber ich muss Ihnen sagen, ich kann der Umwand-
zuerst die Frage nach der Deckung der entstehenden lung in ein sogenannt «unverbindlicheres» Postulat nicht
Steuerausfälle beantwortet haben möchte. Die Verfas- den geringsten Gefallen abgewinnen. Im Gegenteil, es geht
sungsvorschrift enthält einen solchen Vorbehalt nicht und mir ganz ausgesprochen um einen verbindlichen und im
erlaubt ihn auch nicht. Sie ist völlig unmissverständlich, übrigen auch durchaus erfüllbaren Auftrag.
lässt für einmal - das ist selten in unserer schweizerischen Es geht für uns im Parlament einmal darum, Farbe zu
Demokratie - keinen Verhandlungsspielraum offen und ist bekennen, ob man diesem klaren Verfassungsauftrag nach-
auch keinem Kompromiss zugänglich. Das muss man ein- kommen will oder nicht, ob man ein nationales Ärgernis ein-
fach einmal einsehen. Meine Motion verpflichtet den Bun- mal anpacken und eliminieren will oder nicht. Wenn nicht,
desrat denn auch, ohne wenn und aber die gesetzlichen dann sollte man so ehrlich sein und diese Verfassungsvor-
Grundlagen zu schaffen, die den periodischen Ausgleich schrift aufheben. Sogar dann wäre allerdings eine Bereiche-
der kalten Progression möglich machen. rung des Bundes, wenn er dem Steuerzahler auf diesem
Eine allfällige Kompensation von Einnahmeausfällen steht Weg das Geld aus der Tasche zieht, mit dem Willen des
auf einem ganz anderen Blatt und wird den Bundesrat Gesetzgebers nicht vereinbar. Solches Tun wäre nur etwas
gegebenenfalls auch beschäftigen müssen. Aber sie entbin- weniger anstössig. Wenn der Bundesrat den erhobenen
det ihn keineswegs von der Rückgabe rechtlich nicht abge- Vorwürfen, man begnüge sich nur mit billigen Ausreden,
3. März 1982 101 Motion Affolter
und auch weniger schmeichelhaften Zensuren entgehen geldern bezahlen müssen. Für mich - mag das juristisch
will, dann sollte jetzt gehandelt werden: Man muss jetzt begründbar sein oder nicht - hängen diese Dinge mit die-
endlich gesetzgeberisch tätig werden. sem Artikel 42bis zusammen. Mit Defiziten kann man den
Ich hatte bisher einiges Verständnis für einen Bundesrat, Fehlbetrag des Bundes jedenfalls nicht abtragen.
der ungern einige bisher einkassierte 100 Millionen Franken Die Verfassungsbestimmung über die Beseitigung der kal-
jährlich davonschwimmen sieht. Das Verständnis muss aber ten Progression steht jetzt seit 1971 in der Bundesverfas-
dort aufhören, wo die unmissverständliche verfassungs- sung. Der volle Ausgleich dieser kalten Progression ist bis
rechtliche Verpflichtung beginnt. jetzt ein einziges Mal gewährt worden, nämlich 1973.
Damals hat man den Steuertarif um 10 Prozent gestreckt.
Bundesrat Ritschard: Herr Affolter gibt sich im Unterton Aber gleichzeitig - und das ist wichtig - wurden als Kom-
etwas beleidigt, weil er die Antwort des Bundesrates in der pensation die Sätze bei der Warenumsatzsteuer um 10 Pro-
Zeitung lesen musste. Er ist ja immer etwas beleidigt, Herr zent erhöht. Der Ausfall bei der Wehrsteuer ist also weit
Affolter, ich weiss es von früher her. mehr als kompensiert worden durch die Erhöhung der
Aber die Motionäre im Nationalrat haben die schriftliche Warenumsatzsteuer. 1975 wurde den Verheirateten, eben-
Beantwortung ihrer Motion verlangt, und ich kann natürlich falls unter dem Titel «Ausgleich der kalten Progression», ein
nichts dafür, dass Herr Ständerat Affolter jene Antwort in Abzug von 70 Franken bewilligt. Aber auch diese Milderung
der Zeitung liest. Da können Sie wirklich dem Bundesrat (es war keine völlige Beseitigung der kalten Progression)
keinen Vorwurf machen; wir wollten in keiner Weise Ihre war Bestandteil eines Steuererhöhungspaketes; die Waren-
Würde verletzen. umsatzsteuersätze wurden damals etwa um 5,6 Prozent
Ich will dafür aber nicht einfach die Antwort verlesen, wie erhöht, der Maximalsatz bei den Erwerbsgesellschaften um
sie der Bundesrat auf die Vorstösse im Nationalrat schrift- 10 Prozent. Die weiteren Versuche, diese kalte Progression
lich gegeben hat und wie man mir sie auf Ihren Vorstoss - man kann sie als Ärgernis bezeichnen - zu eliminieren,
aufgeschrieben hat. Ich habe mir meine eigenen Gekanken scheiterten dann am Nein gegenüber der Mehrwertsteuer
darüber natürlich schon längstens machen müssen, und ich im Jahre 1977. Im Jahre 1979 war die Beseitigung der kalten
werde die schriftliche Beantwortung etwas ergänzen. Progression ebenfalls vorgesehen. Die bisherige Entwick-
In den Kommissionen, auch in den beiden Räten, Herr Stän- lung zeigt, dass bis jetzt alle Erleichterungen, die man bei
derat Affolter, die die letzte Finanzordnung im Jahre 1981 . der kalten Progression beschliessen wollte, gleichzeitig
beraten haben, ist das Problem dieser kalten Progression durch andere Belastungen kompensiert wurden; sie muss-
selbstverständlich sehr eingehend diskutiert worden. Die ten kompensiert werden im Blick auf die Situation der Bun-
Herren werden mir das gerne bestätigen. desfinanzen.
Man hat sich gefragt, ob diese kalte Progression, gestützt Wir müssen die kalte Progression, gestützt auf diese Ver-
auf die bestehende Bestimmung in der Verfassung, ganz, fassungsbestimmung, beseitigen. Es muss einmal festge-
oder ob sie teilweise ausgeglichen werden müsse. Man hat halten werden, dass ein voller, systemgerechter Ausgleich
auch diskutiert - Sie können dies in den nationalrätlichen dieser Progression sich nur durch eine Streckung der Teil-
Protokollen nachlesen -, ob die Vorschrift von Artikel 41ter, stufen des Steuertarifs und, kompensatorisch, durch eine
die Sie angezogen haben, in Richtung einer Automatisie- Erhöhung der Sozialabzüge im Ausmass der aufgelaufenen
rung dieses Ausgleichs neu zu fassen sei. Das ist ja das, Teuerung beseitigen lässt. Ich bitte Sie, die folgende Rech-
was Sie anstreben. Man hat es nicht getan. Sowohl die nung anzustellen. Die aufgelaufene Teuerung zwischen der
Kommission Ihres Rates wie die Kommission des National- 17. Periode (1973/74) und zwischen der 22. Periode
rates, aber auch Sie im Plenum selber und auch der Natio- (1983/84) wird schätzungsweise 60 Prozent betragen, wenn
nalrat, haben das Ärgernis, wie'Sie es bezeichnen, stehen- man immer das Ende des jeweiligen ersten Rechnungsjah-
lassen. Und auch das Volk hat offenbar die Gesundung des res nimmt, also 1971 und 1981. Um einen vollen und
Bundeshaushaltes als eine vorrangige Aufgabe betrachtet. systemgerechten Ausgleich der Folgen der kalten Progres-
Es hat ja gesagt zur Verlängerung der Finanzordnung und sion zu gewähren, müssten die Teilstufen des Tarifs von
zu dem, was darin beschlossen worden ist, obschon die 1973 um 60 Prozent gestreckt und die damaligen Sozialab-
kalte Progression hier nicht voll hatte ausgeglichen werden züge um 60 Prozent erhöht werden. Diese Operation hätte
können. ab 1984 - also im ersten Fälligkeitsjahr der 22. Periode -
Ich gehe davon aus, einmal, wenn ich da die Geschichte einen jährlichen Ertragsausfall von 1,25 Milliarden Franken
dieser Sache betrachte, dass das Volk es wohl akzeptiert, zur Folge. Das sind die neuesten Berechnungen, die in die-
dass man die kalte Progression nur dann laufend ausmer- sen Tagen die Steuerverwaltung in meinem Auftrag ange-
zen kann, wenn als Gegenstück bei den Steuersätzen eine stellt hat.
gewisse Flexibilität eingeräumt wird und vor allem wenn - Mit der neuen Finanzordnung ist eine Milderung der Folgen
und das ist eine entscheidende Frage - der Höchstsatz für der kalten Progression im Ausmass von 480 Millionen Fran-
den Steuertarif nicht in der Bundesverfassung praktisch ken gewährt worden - das sind auch neue Berechnungen
unveränderbar festgelegt worden ist. nach genauen Prüfungen; aber dieser Ausgleich ist nur
Es gibt keinen Kanton - ich kenne wenigstens keinen, lasse über die Abzüge erfolgt, also nicht ganz systemgerecht.
mich gerne korrigieren -, bei dem der Höchstsatz für den Immerhin ziehe ich diese 480 Millionen von den 1250 Millio-
Steuertarif in der Verfassung festgelegt ist. Deshalb ist hier nen ab. Es bleiben noch 770 Millionen, die als Ausfall ent-
in den Kantonen die Beseitigung der kalten Progression stehen. Um diese 770 Millionen Franken zu kompensieren,
und damit eine Änderung des Steuertarifes viel einfacher müssten die Steuersätze für natürliche Personen um rund
darzustellen. Sie schieben das einfach weg und beziehen 35 Prozent erhöht werden. Wenn man auch die Steuersätze
sich auf Herrn Ständerat Aubert, ich schätze Sie beide als für juristische Personen, die ja an sich von der kalten Pro-
hervorragende Juristen. Aber ich urteile da als Nicht-Jurist. gression nicht betroffen sind, miteinbezieht, sie also in glei-
Es gibt in der Bundesverfassung auch den Artikel 42bis, der cher Weise erhöht, müssten die Sätze der natürlichen und
den Bund verpflichtet, den Fehlbetrag der Bilanz abzutra- juristischen Personen um 20 Prozent hinaufgesetzt werden.
gen. Bei einer Erhöhung der Steuersätze müssten die verfas-
Dieser Artikel 42bis verankert keinen Anspruch des Bür- sungsmässig verankerten Höchstsätze von 11,5 Prozent für
gers an den Staat. Er verpflichtet im Gegenteil zu etwas, die natürlichen Personen entsprechend hinaufgesetzt wer-
und deshalb führt dieser Artikel 42bis eben auch das Leben den. Der Höchstsatz für natürliche Personen beispielsweise
eines unerwünschten Kindes. Für den Finanzminister und würde bei einer Erhöhung um 60 Prozent auf 18,4 Prozent
den Bundesrat existiert dieser Artikel 42bis, und als das und bei einer Erhöhung der Sätze um 40 Prozent auf 16,1
Parlament gelobt oder geschworen hat, die Verfassung treu Prozent emporschnellen. Ein Satz, den man sich fast nicht
und wahr zu halten, war dieser Artikel miteingeschlossen. vorstellen kann.
Diese Bestimmung ist auch wichtig. Denken Sie nur an die Wollte man auf eine Erhöhung der Steuersätze bei der
Milliarde Zinsen, die wir immer noch jedes Jahr aus Steuer- direkten Bundessteuer verzichten, könnte die Deckung des
14-S
Motion Affolter 102 3 mars 1982
Ertragsausfalls von 770 Millionen Franken durch eine Ich bin gar nicht so sicher - Max Affolter -, ob das Volk so
Erhöung der Umsatzsteuersätze - 1 Prozent mehr Umsatz- schreit nach dieser totalen Beseitigung der kalten Progres-
steuer im Detailsatz macht rund 1 Milliarde Franken aus - sion, wie Sie es darstellen. Dabei stütze ich mich auf die
oder durch die Einführung von neuen Steuern erfolgen. Mit VOX-Analyse, von der ich in der «NZZ» gelesen habe und
neuen Steuern haben wir aber unsere Erfahrungen. Auch wo es am Schluss heisst: «Auch sich selber beziehen, die
glaube ich nicht, dass wir die Warenumsatzsteuer schon Befragten tröstlicherweise in diese Sparüberlegungen ein.
wieder erhöhen könnten, um eine Kompensation zu finden. 47 Prozent sind für einen nur teilweisen Ausgleich der kal-
Wir werden zuerst die «taxe occulte» zu korrigieren versu- ten Progression bei den Steuern, nur 30 Prozent für den
chen müssen. Das wird nach den Berechnungen der Kom- vollen Ausgleich.»
mission Heimann auch in Richtung 1 Milliarde Franken Ich deute das so, dass doch die Mehrheit der Steuerzahler
gehen. Diese Milliarde wird man auch über die Sätze - viel- und auch der Bürger einsichtig genug ist, zu verstehen,
leicht über die Freiliste - zu kompensieren versuchen müs- dass der Bund in seiner gegenwärtigen Situation - die zum
sen. Ich gehe immer davon aus: Wir müssen kompensieren! Glück vorübergehend etwas besser ist - nicht Steuerge-
Daran ist nicht nur der Bund, sondern daran sind auch die schenke machen kann, wenn nachher um so mehr Steuern
Kantone interessiert, und zwar in zweierlei Hinsicht; denn bezahlt werden müssen, damit die Defizite (die zu Schulden
sie erhalten dann weniger Wehrsteuer. Wenn der Bund werden) verzinst werden können. Aber ich anerkenne: Wir
seine Abzüge - teuerungsbedingt - erhöht, führt das in den müssen bei der kalten Progression Zeichen setzen, müssen
meisten Fällen auch zu einer Änderung bei den kantonalen etwas tun. Wir können das aber nicht voll tun, denn das
Abzügen. wird vor allem wegen der Kompensation nie .möglich sein.
Man muss das vor allem auch überprüfen, um zu sehen, Das ist der Grund, weshalb wir Sie bitten, die Motion in ein
wen zur Hauptsache die Tarifänderung trifft, die man als Postulat umzuwandeln.
Kompensation bei der Bundessteuer durchführen muss. Ich
nehme die Zahlen der letzten Wehrsteuerperiode: 56 Pro- Präsident: Ich stelle fest, dass Herr Affolter nicht bereit ist,
zent der Steuerpflichtigen mit einem Einkommen bis zu einer Umwandlung seiner Motion in ein Postulat zuzustim-
30000 Franken bezahlten etwas mehr als 7 Prozent des men. Die Diskussion über die Motion ist damit offen.
gesamten Wehrsteueraufkommens; 40 Prozent der Steuer-
pflichtigen hatten ein Einkommen von 30000 bis 100000 Cavelty: Ich stimme für die Motion, und zwar aus einem for-
Franken; sie bezahlten knapp 40 Prozent des gesamten mellen und einem materiellen Grund. Den formellen Grund
Steuereinganges, und die restlichen 4 Prozent der Steuer- hat der Motionär bereits erwähnt: Die Verfassung verpflich-
pflichtigen mit Einkommen über 100000 Franken haben 53 tet uns zur Ausmerzung der kalten Progression. Wir sind an
Prozent aller eingegangenen Wehrsteuern bezahlt. diesen Verfassungsauftrag gebunden. Das ist in allen Dis-
Man wird den Steuerausfall durch die Beseitigung der kal- kussionen der vergangenen Jahre einmütig immer wieder
ten Progression bei der Wehrsteuer kompensieren wollen; anerkannt worden. Ich habe die entsprechenden Protokolle
das müssen wir wohl tun, weil das bei der Wust oder bei - auch des Nationalrates - durchgelesen. Bisher konnten
neuen Steuern wirklich nicht angeht. Dann würden also auf wir dieser Pflicht nur teilweise nachkommen, weil die Bun-
weite Strecken genau dieselben Steuerzahler, die man vor- desmittel - wirklich oder vermeintlich - fehlten. So wurde es
her entlastet hat, über eine Tarifänderung für die Kompen- uns im Parlament erklärt, und so haben wir die Situations-
sation dieser Entlastung wieder aufkommen. Die sogenann- schilderung weitergegeben.
ten mittleren (das habe ich in der Zeitung des Kaufmänni- Bei der Beratung der letzten Bundesfinanzordnung wurde
schen Vereins gelesen) und natürlich vor allem die hohen wiederholt darauf hingewiesen, dass man vor allem wegen
Einkommen müssten das bezahlen. der desolaten Lage der Bundeskasse bei den Sozialabzü-
Bei der zweiten Kategorie, den hohen und höchsten Ein- gen (einer klassischen Methode der Ausmerzung der kalten
kommen, könnte man durch Erhöhung der Sätze etwas Progression nach meiner Auffassung, nicht einer system-
mehr Gerechtigkeit erreichen, weil hier der Höchstsatz von widrigen) nicht weitergehen könne.
11,5 Prozent bei 393500 Franken erreicht wird; hier wirkt In seiner Stellungnahme zu den Motionen der freisinnigen
also die kalte Progression nicht mehr. Betroffen sind vor Fraktion, der unabhängigen und evangelischen Fraktion
allem - ich anerkenne das - die Einkommen bis zu 100000 sowie der Motion Chopard stellte der Bundesrat noch im
Franken. Aber wir können ja niemals - womit auch immer -, Januar 1982 wörtlich fest, dass ein vollständiger Ausgleich
vor allem nicht mit einer systemgerechten Beseitigung der angesichts der gespannten Lage der Bundesfinanzen
kalten Progression, die ganze Last der Kompensation oder untragbar sei. Nun haben wir diese Milliarde. Ich scheue
auch nur einen Teil davon den 4 Prozent Steuerpflichtigen, mich nicht, diese heranzuziehen, und ich glaube nicht, dass
die unter die Höchstsätze fallen, aufbürden, also jenen, die das Opportunismus ist. Wenn es der Bundesrat mit seiner
ein Einkommen von mehr als 100000 Franken erzielen. früheren Argumentation noch ernst meinte, so muss er jetzt
Ich weiss nicht, wie derartige Korrekturen, wie ich sie nun angesichts dieser Milliarde logischerweise davon abwei-
geschildert habe, aufgenommen würden. Da würde man mit chen. Ich möchte doch meiner Verwunderung Ausdruck
der einen Hand geben, müsste aber mit der anderen gleich geben, dass man sie so spät, zu spät bemerkte. Nach mei-
wieder nehmen; so würde es sicher empfunden. Gut, man ner Vorstellung sollte es auch beim Bund, ähnlich wie bei
kann den Rechnungsabschluss 1981 hier heranziehen und jedem gut geführten Unternehmen, Zwischenvergleiche mit
einige Erwartungen daran knüpfen. Wir werden uns bei Phi- den Vorjahren und entsprechende Extrapolationen geben.
lippi wiedersehen; abgesehen davon, dass wir immer noch Da diese Milliarde kaum erst zwischen dem St. Nikiaus und
Schulden machen. Wir haben immer noch 170 Millionen dem Christkind, d. h. erst im Dezember eingegangen ist, ist
Franken mehr ausgegeben als eingenommen. es mir unerklärlich, dass man auf die Situation nicht recht-
Abgesehen davon trägt dieser Abschluss - das werden Sie zeitig aufmerksam gemacht wurde. So erfreulich also das
genau feststellen können - viele Merkmale der Ausseror- Ergebnis ist - nicht deswegen werden die Vorwürfe laut -,
dentlichkeit. Solche Glücksfälle wiederholen sich nicht oder so bedenklich erscheint mir doch die Tatsache, dass man
kaum, wie uns die Entwicklung zeigt. Warum sollten sie sich davon überraschen liess.
auch? Das ist undenkbar. Aber ich weiss schon: Ich muss Eine Milliarde mehr oder weniger ist nicht gleichgültig und
einmal mehr diese Milliarde Mehreinnahmen verteidigen, für bedeutet für mich auch nicht nur eine Frage von mehr oder
die ich ja nichts kann; das ist nicht mein Verdienst. Gestern weniger Zinsen, wie es am letzten Sonntag im Fernsehen
habe ich sie am Fernsehen zum vierten Male verteidigt. hiess. Schliesslich wäre diese Milliarde auch noch zu amor-
Wenn wir eine Milliarde mehr Ausgaben hätten, dann hätte tisieren und zurückzubezahlen. Bezogen auf die vorlie-
man mich dort wahrscheinlich kaum angefragt. Es ist ganz gende Motion heisst dies: Nach den Vorstellungen vor dem
offensichtlich so, dass der Mensch zum Tadeln geboren ist. Auftauchen der Milliarde wäre eine Befolgung des Verfas-
Vom ganzen Achilles sieht man immer nur die verletzliche sungsauftrages nicht möglich gewesen, denn ad impossi-
Ferse. bile nemo tenetur. Jetzt aber ist es möglich geworden. Wir
3. März 1982 103 Motion Affolter
müssen die Verfassung in diesem Moment beachten. Anträge zum teilweisen Abbau der kalten Progression ein-
Soweit der formelle Grund. gebracht habe - übrigens nicht zur Freude des Bundesra-
Materiell gibt es für mich ebenfalls keinen Zweifel an der tes und auch nicht zur Freude verschiedener Mitglieder
Berechtigung der Ausmerzung der kalten Progression, unseres Rates, die heute als Unterzeichner der Motion
denn schliesslich bildet diese einen Steuerbestandteil, der Affolter figurieren. Heute ersuche ich jedoch den Motionär,
von niemandem beschlossen wurde und der folglich zu dafür Verständnis zu haben, wenn ich ihm empfehle, die
Unrecht erhoben wird. Über die Frage, wie die Ausmerzung Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ich habe dafür fol-
zu erfolgen habe, müssen wir nicht heute entscheiden. gende Begründung. Ich glaube, man muss feststellen, dass
Immerhin sei bereits hier - und etwas im Gegensatz oder eine Schwalbe noch lange keinen Frühling macht, dass,
vielleicht auch in Ergänzung zu Herrn Affolter - auf die ein- wenn wir ein Jahr haben, in dem wir eine Milliarde weniger
geleitete Entwicklung in der letzten Finanzordnung hinge- neue Schulden produzieren, wir noch lange nicht davon
wiesen und der bestimmten Erwartung Ausdruck gegeben, sprechen können, dass somit die Bundesfinanzen für die
man setze diese Entwicklung fort. Die Ausgleichung der Zukunft saniert sein werden. Wir müssen diese Mehreinnah-
kalten Progression soll vor allem jenen zugute kommen, die men gegenüber dem Budget sehr genau analysieren und
am meisten unter der Teuerung zu leiden haben, nämlich stellen fest, dass sie auf zwei Hauptgründen resultieren:
den Leuten mit kleinen und mittleren Einkommen, den Einmal auf der Entwicklung der Zinsen und als zweites auf
Familien, den Ehegatten und den Personen mit Unterstüt- der Fehlbeurteilung der Wirtschaftsprognosen im Zeitpunkt
zungspflichten. Mit anderen Worten: Die Sozialabzüge, vor der Budgetierung. Nach meinem Dafürhalten braucht es
allem zugunsten der Familien, sind nochmals spürbar zu eine viel längere Periode, nämlich zwei bis drei Jahre, bevor
erhöhen, und zwar so, dass das Verheiratetsein auch dann die Beurteilung über die zukünftige Entwicklung der Bun-
nicht steuerlich bestraft wird, wenn beide Eheleute desfinanzen vorgenommen werden kann. Zudem dürften
erwerbstätig sind oder sein müssen. Die Erziehung und auch neue Steuern noch in den Sternen stehen und noch
Ausbildung der Kinder ist auch jenen finanziell zu erleich- sehr viel zu diskutieren geben. Sie können heute in die
tern, die nicht in den Genuss von Stipendien gelangen, Beurteilung nicht einbezogen werden.
d. h., dass jene, die die Ausbildung der Kinder selber Der Motionär verlangt den Ausgleich der kalten Progression
bezahlen, das Ausbildungsgeld nicht erst zu versteuern ohne in seiner Motion eine Gewichtung dieser Forderung
brauchen und dadurch doppelt benachteiligt sind. vorzunehmen. Wir wissen aber aus Erfahrung, insbeson-
Dies sind nur einige Beispiele für das postulierte System dere vom Kanton Basel-Land, dass der vollständige Aus-
des gezielten Ausgleichs der kalten Progression. Bei dieser gleich der kalten Progression katastrophale Folgen hätte.
Betrachtungsweise spielen die Argumente, die da ins Feld Innert weniger Jahre hat sich der Kanton Basel-Land um
geführt wurden, nicht so. Es sind nicht die gleichen Leute, 500 Millionen Franken zusätzlich verschuldet. Durch eine
die einerseits profitieren sollten und andererseits wieder zu Gesetzesrevision wurde dann dem Regierungsrat des Kan-
neuen Abgaben herangezogen würden. Ich spreche also tons Basel-Land die Möglichkeit gegeben, einen Ausgleich
dem System des Ausbaus der Sozial- und Familienabzüge von zwischen 50 bis 90 Prozent vorzunehmen, und er
das Wort und ich möchte nochmals betonen, dass dieses musste, ohne dass er dadurch die Staatsfinanzen sanieren
System richtig ist und sich auch theoretisch mit dem Postu- konnte, in all diesen Jahren auf dem Mindestsatz des Aus-
lat des Abbaus der kalten Progression vereinbaren lässt. gleiches, nämlich auf 50 Prozent, bleiben.
Dieses System ist jenem eines Index-Mechanismus klar Der Motionär sieht auch nicht, dass die an und für sich frag-
vorzuziehen. Dies zeigen auch die Erfahrungen in den Kan- würdige Forderung in der Verfassung, nämlich der Aus-
tonen, wovon vor allem im Nationalrat die Rede war. Ob gleich der vollständigen kalten Progression, zu weit geht.
man im gegebenen Moment den Höchstsatz oder gar den Man versteht heute unter dem Ausgleich der kalten Pro-
Tarif ändern will, das wird dann Gegenstand der Beratung gression das Ausgleichen der Entwicklung der Löhne. In
sein, wenn das hier postulierte Gesetz einmal vorliegt. der Tat setzt sich aber die Lohnentwicklung zusammen ein-
Durch die Ausmerzung der kalten Progression können wir mal aus dem ganzen oder teilweisen Ausgleich der Teue-
nicht nur unsere verfassungsmässige Pflicht erfüllen, son- rung und aus der Reallohnentwicklung. Es wäre nun aber
dern wir schaffen - gerade wenn wir das System befolgen, falsch, wenn man den Teil der Reallohnentwicklung nicht an
das ich angetönt habe - sinnvolle und bleibende Werte für zusätzliche steuerliche Belastungen binden würde. Und
unsere staatliche Gemeinschaft. Ich sehe daher auch aus man muss dabei auch berücksichtigen, wie dies Herr Bun-
materiellen Gründen nicht ein, wieso aus der Motion ledig- desrat Ritschard richtig ausführte, dass ja auch der Auf-
lich ein unverbindliches Postulat gemacht werden sollte. wand des Bundes einer Teuerung unterworfen ist und dass
Ganz im Gegenteil, mir wäre viel verständlicher gewesen, dies in einem Konnex, in einem gewissen Gleichgewicht
wenn der Bundesrat gesagt hätte, er bedürfe zur Erfüllung bleiben muss.
der Verfassungspflicht weder einer Motion noch eines Der Motionär übersieht auch den sehr direkten Zusammen-
Postulates. Ich hätte also eine Verstärkung des zwingenden hang der Bundesfinanzen mit den Kantonsfinanzen. Im
Charakters dieses Vorstosses und nicht eine Abschwä- besondern musste heute das einigermassen funktionie-
chung erwartet. rende System des Finanzausgleiches in sich zusammenbre-
chen und vor allem die finanzschwachen Kantone ganz
Kündig: Die öffentliche Meinung ist heute durch den namhaft treffen. Dieser Ausgleich musste entweder durch
Abschluss des Bundes vom Jahre 1981 in zweifacher Hin- den Bund finanziert werden oder aber durch die finanzstar-
sicht sensibilisiert. Einmal sicher in der Richtung, dass man ken Kantone berappt werden, die insbesondere bei der Auf-
heute dem Bund keine zusätzlichen Einnahmen geben will, gabenteilung zusätzliche Belastungen haben werden.
da ja die Auswirkungen der Abänderung der direkten Bun- Durch den Abbau der kalten Progression würde eine mögli-
dessteuer und die Erhöhung der Warenumsatzsteuer im che Chance, die Bundesfinanzen durch einen sparsamen
heutigen Zeitpunkt noch nicht wirksam sind. Auf der ande- Bundeshaushalt - und ich möchte mich vollumfänglich für
ren Seite sicher aber auch, weil der wachsenden Steuerbe- einen sparsamen Bundeshaushalt einsetzen - ins Gleichge-
lastung durch das Nichtausgleichen der kalten Progression wicht zu bringen, auf lange Zeit verschoben. Ich glaube, es
zunehmende Bedeutung zukommt. Man könnte also sagen, ist mit eine unserer Aufgaben, die heute auf uns lastende
die Motion Affolter liege heute goldrichtig. Ich bin über- Bundesschuld von nahezu zwanzig Milliarden Franken
zeugt, dass alle Mitglieder unseres Rates diesem Anliegen abzutragen. Es wird eine unserer Aufgaben sein, dafür zu
in irgendeiner Form gewisse Sympathien entgegenbringen sorgen, dass wir nicht mehr von einem kleinen Bundesdefi-
- vielleicht mit Ausnahme von Herrn Miville, der von Zeit zu zit, sondern von der Möglichkeit der Schuldentilgung spre-
Zeit erklärt, gerne so hohe Steuern zu bezahlen. Ich glaube chen.
auch, dass ich legitimiert bin, über das Problem «Abbau der Im übrigen scheint mir auch der Zeitpunkt für diese Motion
kalten Progression» zu sprechen, nachdem ich selbst in der nicht gerade sehr geschickt. Noch im November 1981
Kommission über die Bundesfinanzordnung in Zug die mussten wir durchs Land ziehen und dem Schweizervolk
Motion Affolter 104 3 mars 1982
erklären, dass der Bund dringend Mehreinnahmen benö- Pourquoi formulons-nous alors des réserves sur cette
tige, um seine Finanzsituation sanieren zu können. Wenn motion de M. Affolter? Je peux le dire brièvement, après
wir heute aber über diese Motion diskutieren, so sind M. Kündig, après M. le conseiller fédéral Ritschard: certes,
sowohl Herr Affolter wie Herr Cavelty daran, weil wir 1 Mil- nous devons respecter la constitution, comme l'assure
liarde weniger Schulden produzieren, diese Schulden wie- dans une certaine mesure M. Affolter; toutefois, selon notre
der neu zu machen. Ich glaube, dass wir daher dafür sorgen position fondamentale, nous devons respecter la constitu-
sollten, dass dem Bund vernünftige Einnahmen bleiben. tion tout entière et pas seulement l'article en question. Cela
Dies alles mag Ihnen zeigen, dass der Abbau der kalten englobe aussi bien l'article 42bis qui stipule que nous
Progression nicht allein, nicht isoliert betrachtet werden devons veiller à l'équilibre mutuel des dépenses et des
kann und dass daher die Motion Affolter, die nur gerade recettes de l'Etat que tous les articles de la constitution qui
den Ausgleich der kalten Progression fordert, nicht ange- nous imposent une certaine politique sociale, voulue par le
nommen werden kann. Ich möchte ihn deshalb ersuchen, peuple et les cantons, votée par eux. Or, il est notoire
vielleicht nach Beurteilung der Voten, die nun gefallen sind, qu'aujourd'hui, nous ne disposons pas d'une politique
noch einmal in sich zu gehen, von seiner vielleicht etwas financière globale qui nous permette, au cours des pro-
starren Haltung Abkehr zu nehmen und die Motion in ein chaines années, de respecter la constitution à travers la
Postulat umzuwandeln. Sollte die Motion abgelehnt werden, totalité de ses articles et pas seulement à travers celui qui
so würde ich mir erlauben, im Sinne dieser Ausführungen nous occupe présentement.
ein Postulat einzureichen, da ich glaube, dass das Anliegen Certes, la motion de M. Affolter présente des aspects posi-
als solches berechtigt ist. tifs dans la mesure où l'on pourrait, grâce à un régime
financier bien équilibré, respecter les autres obligations que
M. Meylan: Nous avons examiné hier assez longuement - nous impose la constitution. Or, tel n'est pas le cas
nous, les socialistes de ce conseil - la motion de M. Affolter aujourd'hui, vous n'ignorez pas que nous aurons «mauvaise
et nous y avons trouvé un certain nombre d'aspects tout à façon» à la fin de la législature, si nous nous représentons
fait positifs, trois au minimum. Le premier aspect, c'est que devant le peuple, quand il s'agira de lui expliquer que pen-
nous désirons respecter la constitution. Or, comme on l'a dant quatre ans, nous n'avons fait que de parler ici des
relevé tout à l'heure, la constitution oblige à corriger la pro- finances fédérales, des heures durant, sans jamais parvenir
gression à froid. Il y a là quelque chose que nous devons à trouver de solutions. Pensons à l'application de cet article
reconnaître. Le deuxième motif qui nous fait apprécier cette de la constitution, mais pensons aussi à l'application de
motion, c'est que nous ne voulons pas que l'opinion publi- tous les autres, et notamment à celle de l'article 42. Avant
que continue de croire à tort que le Parti socialiste suisse de terminer, je voudrais faire encore deux observations:
se réjouit aujourd'hui en secret de voir les recettes de la tout d'abord, il ne faut pas oublier, comme M. Ritschard,
Confédération augmenter par la grâce de la progression à conseiller fédéral, l'a précisé tout à l'heure, que le peuple et
froid, c'est-à-dire par un procédé incorrect; ce n'est pas les cantons se sont déclarés d'accord, par leur vote, avec
notre position; nous sommes en faveur de la correction de l'idée d'une compensation partielle de la progression à
la progression à froid et nous sommes conscients de tout froid. Ils l'ont fait à plusieurs reprises. S'il y a eu compensa-
ce que cette dernière a d'injuste. Nous l'avons dit, nous tion totale en 1973, il n'y a eu que compensation partielle en
l'avons écrit, nos congrès ont voté des textes à ce sujet et 1975 et en 1981 ; par deux fois, le peuple et les cantons ont
ceux qui prétendent qu'aujourd'hui, le Parti socialiste admis cette interprétation qui était «extensible», de l'article
suisse veut, par tous les moyens, procurer des recettes à cité par M. Affolter.
l'Etat pour augmenter l'emprise de l'Etat sur la vie des Si jamais cette loi, souhaitée par notre collègue, devait voir
citoyens et des citoyennes, ceux-là ne disent pas la vérité. le jour, je voudrais dire tout de suite que pour nous, la pro-
C'est pourquoi nous sommes entrés en matière très volon- gression à froid ne doit pas se mesurer en pourcent des
tiers sur la motion de M. Affolter. revenus mais en francs. En effet, dix francs ou vingt francs
La troisième raison qui nous a fait considérer favorablement pour celui qui reçoit la rente AVS et la rente complémen-
cette motion, c'est que nos propres mandants, les citoyens taire représentent une toute autre valeur que la même
et les citoyennes qui votent pour nous, sont parmi les pre- somme pour moi et pour la plupart d'entre vous. Puisqu'il
miers à souffrir des effets de la progression à froid. Cette est question de la famille - et à ce propos, je précise à
couche d'électeurs modestes et moyens - que nous repré- M. Cavelty que la Suisse ne compte pas seulement des
sentons ici - constitue les premières victimes - et les plus à familles démocrates-chrétiennes, les autres partis s'en
plaindre - des effets de la progression à froid. Sans faire de occupent aussi - il convient de souligner ici que, si nous
l'électoralisme, vous comprendrez aisément qu'il nous plai- voulons pratiquer une politique en faveur de la famille, nous
rait de leur dire que nous adhérons à leurs préoccupations devons compter en francs, en valeur absolue, et non en
et à leurs soucis. pourcents. Telles sont les raisons pour lesquelles nous ne
Pour ces trois raisons, nous nous déclarons d'accord avec pouvons appuyer la motion de M. Affolter. Tout au plus,
M. Affolter sur un certain nombre de points importants. pouvons-nous envisager la transformation de celle-ci en
A titre personnel, je soulignerai cependant un point dont postulat.
nous n'avons pas parlé: je suis très étonné que dans ce
débat qui pose des problèmes d'ordre constitutionnel, Letsch: Zunächst empfinde ich es nicht als ausgesprochen
financier et de justice sociale, l'on soulève la question de ce freundschaftlich, wenn heute die Zustimmung zur Verlänge-
milliard gagné par la Confédération par rapport au budget. rung der Finanzordnung so interpretiert wird, man habe
Nous sommes ici au Conseil des Etats, en tant qu'élus du damit gewissermassen stillschweigend auch einem nur teil-
peuple, nous ne sommes pas au Café du commerce ni au weisen Ausgleich der kalten Progression zugestimmt. Wer
Café fédéral, et quiconque d'entre vous a fait partie d'un an der Kommissionssitzung in Zug dabei war, der weiss
Exécutif cantonal ou communal ne peut venir ici prétendre ganz genau, dass wir damals schon auf einen grundsätzlich
que ses comptes ont toujours été exactement le reflet du vollen Ausgleich der kalten Progression gedrängt haben,
budget: ce serait un mensonge. Pour ma part, je préfère un als Verständigungslösung und um das Ganze nicht zu
Exécutif qui présente un budget plutôt serré pour obtenir gefährden, dann schliesslich zu diesem Kompromiss Hand
ensuite un résultat meilleur. C'est ainsi que l'on gouverne boten. Wir stellten aber schon damals in Aussicht, die
bien. Agir à l'inverse revient à mal gouverner. Que l'on aille, grundsätzliche Forderung weiterzuverfolgen, nicht rück-
dans les cafés, se moquer de M. Ritschard, conseiller fédé- wirkend, Herr Bundesrat Ritschard, sondern für die Zukunft.
ral, ou du Conseil fédéral ou de nous-mêmes - car c'est Es geht also nicht darum, rückwirkende Korrekturen jetzt
nous qui avons voté ce budget - cela m'est absolument noch durchzusetzen, sondern für die Zukunft eine klarere
égal, je m'en moque, mais que dans cette enceinte, l'on se Regelung zu treffen.
serve de ce milliard en guise d'argument, non! C'est hors Ich beschränke mich nun auf drei Einwände, die gegen
de discussion! diese Motion vorgebracht worden sind.
3. März 1982 105 Motion Affolter
Der erste Einwand geht dahin, es sei finanzpolitisch nicht hältnisse kann man nicht von einem Verfassungsbruch
verantwortbar, untragbar, wenn man dieser Forderung reden. Das ist eben eine andere Situation als bei der kalten
Nachachtung verschaffen wollte. Demgegenüber möchte Progression. Wenn wir dort aus Gründen, wie sie beispiels-
ich noch daran erinnern, dass der Bund auch nach einer all- weise Herr Kündig dargelegt hat, zur Überzeugung kämen,
fälligen Annahme dieser Motion, d. h. bei einer zwingende- ein Ausgleich sei nicht vertretbar, dann soll man die Verfas-
ren Korrektur der kalten Progression, nach wie vor zu sei- sung ändern. Aber solange der Verfassungsauftrag besteht,
nen teuerungsbedingten Mehreinnahmen kommt. Die Ein- bin ich der Auffassung, dass man ihm nachkommen soll. Ich
nahmen aus der direkten Bundessteuer würden auch nach stimme deshalb der Motion zu.
Eliminierung der kalten Progression voll mit der Teuerung
wachsen. Damit stünden von dieser Seite her auch die Ein- M. Aubert: J'aimerais vous faire part des affres dans les-
nahmen zur Verfügung, von denen Herr Kündig sagte, man quelles est plongé un professeur de droit constitutionnel
brauche sie, um die Löhne usw. weiterhin der Teuerung lorsqu'il assiste à une telle discussion. Mon cœur me dit de
anpassen zu können. Es geht also nicht um diese teue- voter contre la motion de M. Affolter, ma raison de constitu-
rungsbedingten Mehreinnahmen, sondern um das, was sich tionnaliste m'oblige à la soutenir.
der Staat heute darüber hinaus, eben als Folge der kalten Je la soutiendrai tristement. Quant au fond, les paroles de
Progression, zuschanzt. MM. Ritschard, Meylan et Kündig me conviennent tout à
Weiter erinnere ich daran, dass der verfassungsmässige fait. Il est inopportun de compenser intégralement les effets
Auftrag zur Korrektur der kalten Progression ohne jeglichen de la progression à froid: les arguments contre la compen-
finanzpolitischen Vorbehalt in der Verfassung steht. Es sation intégrale ont été donnés, et bien donnés.
heisst nicht, die Folgen der kalten Progression seien auszu- Mais M. Letsch a raison, la constitution est claire. On ne
gleichen, soweit es die finanzpolitische Lage rechtfertige. peut pas combiner l'article 41ter, 5e alinéa, dernière phrase
Es gibt keinen Vorbehalt, so dass wir uns an den zwingen- avec l'article 42b's. Décidément, l'article 42bis est très solli-
den Wortlaut halten müssten. Ob eine Kompensation und cité ces derniers temps. Il a aussi servi, l'an dernier, à justi-
allenfalls welche Kompensation nötig sein könnte, das ist fier l'imposition des avoirs fiduciaires. Je ne crois pas qu'on
eine andere Frage. Ich bin der Auffassung, dass wir den puisse l'utiliser ainsi: l'article 42bis suppose le recours à des
legalen Weg beschreiten und damit eine offene Anpassung recettes licites. Or l'article 41 ter, 5e alinéa, dernière phrase,
oder Korrektur bei anderen Steuern vornehmen sollten, und nous oblige précisément à compenser, donc à réduire nos
nicht unrechtmässig - und die kalte Progression ist ein ille- recettes.
galer Akt - und versteckt Steuern erheben dürfen. Man Pour cette fois, je crois que c'est la constitution qui a fort.
sollte in diesem Zusammenhang auch nicht immer das Bei- Elle est là et nous oblige à faire quelque chose que nous
spiel des Kantons Basel-Land heranziehen. Die Kantone regrettons. De sorte que, tout à l'heure, je voterai la motion;
sind viel weniger frei in der Kompensation. In den Kantonen mais en souhaitant vivement que le Conseil fédéral entame
betreffen 90 und mehr Prozent Steuern direkte Abgaben, une procédure pour modifier le texte de la constitution, pra-
vor allem Einkommens- und Vermögenssteuern. Der Bund tiquement inapplicable, comme M. Ritschard vient de le
hat immerhin eine ganze Palette weiterer Steuern als «nur» démontrer.
gerade die direkte Bundessteuer. Seine Möglichkeiten zur
Kompensation sind von der Sache her grösser, aber er soll Affolter: Gestatten Sie mir als Motionär noch einige Bemer-
nötigenfalls die Ertragsausfälle auf dem rechtmässigen Weg kungen zu dieser Debatte. Ich danke höflich für die Empfeh-
und nicht versteckt kompensieren. lungen, die Motion in ein unverbindlicheres Postulat umzu-
Der zweite Einwand geht dahin, die Motion fordere einen wandeln. Ich kann Ihnen - Herr Kündig und Herr Meylan -
Automatismus, den wir in anderen Bereichen ablehnen. Ich nach wie vor nicht folgen. Heute und hier ist zu entschei-
möchte betonen, dass wir das Gegenteil tun. Die Motion will den, ist Farbe zu bekennen. Das ist nicht Starrköpfigkeit,
ja gerade vermeiden, dass die Steuerzahler bei real unver- eher Hartnäckigkeit meinerseits. Ich werde noch darauf
ändertem Einkommen automatisch, und d. h. ohne aus- zurückkommen, was hier ein Postulat bewirken könnte. Es
drückliche Willensäusserung des Gesetzgebers, in eine geht mir tatsächlich um Verbindlichkeit, darum, dass etwas
höhere Progressionsstufe hineingeraten, und dass so will- geschieht. Wir wollen doch bei alledem, was hier gesagt
kürlich die vom Souverän bewusst gewählte Tarifstruktur worden ist (ich bin dankbar, dass Herr Aubert das zum
verändert wird. Die Motion will ferner vermeiden, dass der Schluss noch einmal betont hat), die Sache auf den einfa-
Staat automatisch - d. h. ohne den Souverän befragen zu chen Nenner bringen, den sie tatsächlich hat, nämlich
müssen und damit doch auf eine undemokratische Art - Rechtsstaatlichkeit. Der Rechtsstaatlichkeit sind wir und
sich Mehreinnahmen verschafft, die über die Teuerung hin- auch der Bundesrat verpflichtet. Ich verlange nur die Ausar-
ausgehen. beitung von Ausführungsbestimmungen einer Verfassungs-
Nun noch zum dritten Einwand, der Artikel 42 bis der Bun- vorschrift, die bisher grösstenteils toter Buchstabe geblie-
desverfassung verpflichte den Bund zum Schuldenabbau, ben ist.
und der Bund komme diesem Auftrag auch nicht nach. Herr Wenn gesagt wurde, das sei eine harte Forderung, muss
Affolter hat gesagt, das seien zwei verschiedene Strümpfe. ich darauf antworten: Hart kann sie schon deshalb nicht
Man könnte damit das ganze ad acta legen. Aber ich sein, weil dem Bundesrat mit diesem Vorstoss gar keine
möchte doch noch eine Ergänzung zu dem anbringen, was Vorschriften formeller Art gemacht werden, wie und in wel-
Herr Bundesrat Ritschard sagte. Der Fehlbetrag der Bilanz, chem gesetzlichen Rahmen er dem Auftrag nachzukommen
den der Bund nach Artikel 42 bis abtragen soll, ist nicht habe. Ich sehe auch jetzt noch nicht ein, warum der Bun-
identisch mit den Schulden. Der Fehlbetrag der Bilanz ist desrat diesen Vorstoss nicht als Motion annehmen kann. Er
das Ergebnis der Gesamtrechnung, und die Defizite, die wird ja nicht unter zeitlichen Druck gesetzt.
Schulden, ergeben sich aufgrund der Finanzrechnung. Aber Hart ist die Forderung aber auch deshalb nicht, weil das,
selbst wenn man diesen Unterschied vernachlässigt, so hat was der Bundesrat als Ausführungserlass erarbeiten soll,
der Bund dem verfassungsmässigen Auftrag bis 1974 nach- wieder hierher zu den Räten zurückkommen wird; wir wer-
gelebt. Der Fehlbetrag der Bilanz ist von 1952 bis 1974 kon- den dann zu beraten und zu entscheiden haben, ob wir den
tinuierlich abgebaut worden. Seither nimmt er zu. Aber die- Vorstellungen des Bundesrates folgen können oder wollen,
ser Artikel 42 bis hat einen Nachsatz, im Gegensatz eben ob allenfalls auch eine Verfassungsänderung notwendig sei,
zur Bestimmung über die kalte Progression. Dieser Nach- bzw. ob wir uns unter Umständen mit einem «Teilausgleich»
satz heisst: «Dabei ist auf die Lage der Wirtschaft Rück- bescheiden müssen oder wollen.
sicht zu nehmen». Nun wissen Sie selber, dass im Jahre Zu Herrn Kündig, der eine Gewichtung meiner Forderung in
1974 - und bis dahin wurde diesem Verfassungsauftrag, der Motion verlangte: Bitte schön, es wäre wohl eigenartig,
nachgelebt - die Rezession hereinbrach und wir seither mit wenn ich im Motionstext noch Rezepte mitliefern sollte, wie
recht beträchtlichen wirtschaftlichen Strukturproblemen der Bundesrat die Sache in Angriff zu nehmen habe. Es
konfrontiert sind. Unter Beachtung dieser veränderten Ver- geht hier wahrlich nicht darum, die völlig klare Forderung in
Motion Affolter 106 3 mars 1982
der Verfassung noch zu «gewichten» oder sogar als frag- werden, schon weil der völlige Ausgleich der kalten Pro-
würdig zu bezeichnen. gression aus finanziellen Gründen einfach nicht möglich ist.
Ich befleissige mich hier auch absolut keiner isolierten Wir müssen Kompensationen suchen, wo auch immer, und
Betrachtungsweise; im Gegenteil. Wie soeben gesagt: Wir dazu müsste die Verfassung geändert werden. Dazu stehe
selber werden es später sein, die zu entscheiden haben ich. Wenn man dann Sozialausgleich und anderes vorneh-
werden. Mit der Annahme der Motion schieben wir das Pro- men will, so kann ich das verstehen, aber dann müssen Sie
blem nicht in irgendwelche Kanäle hinein, die wir nicht mehr eine Motion in dieser Richtung einreichen. Ein Postulat
beeinflussen könnten. akzeptieren wir, wie es der Bundesrat vorschlägt.
Herr Bundesrat Ritschard hat einige Zahlen genannt; dazu Ich brauche die Worte von Max Affolter: Wir sollen den
kann ich nicht Stellung nehmen, weil ich sie nicht kenne. Es Fehlbetrag der Bilanz abtragen. Max Affolter hat gefragt:
betraf die zu erwartenden Steuerausfälle und die Frage, ob Wann sollen wir denn die kalte Progression beseitigen? Ich
und in welchem Umfang die Höchstsätze in den Tarifen sage: wann, wenn nicht jetzt, sollen wir den Fehlbetrag der
angehoben werden müssten. Es geht aber auch nicht Bilanz abtragen? Wir haben Vollbeschäftigung. Wir haben 1
darum, sondern es geht hier um die Forderung, das Pro- Milliarde Mehreinnahmen aus Geldverkehrssteuern. An die-
blem einmal legislatorisch anzupacken. Das ist der Inhalt sem Fehlbetrag der Bilanz können wir keinen Rappen abtra-
meiner Motion. Ich möchte erreichen, dass wir einmal aus gen. Und wir haben immer noch 200 Millionen Defizit. Herr
dem bisher in bezug auf die kalte Progression praktizierten Ständerat Aubert, ich habe den grössten Respekt vor Ihren
Pragmatismus herauskommen, ebenso aus dieser Periodi- verfassungsrechtlichen Kenntnissen, aber für mich besteht
zität nach Zufall. wirklich ein Zusammenhang in dieser Verfassung. Wenn
Wenn Herr Kündig mir sagte, der Zeitpunkt sei für diese diese .Verfassung dem Bund vorschreibt, dass er den Fehl-
Motion nicht gut gewählt worden, muss ich schon fragen: betrag der Bilanz abtragen muss, soweit es die wirtschaftli-
Wann sollen wir denn überhaupt eine derartige Motion ein- chen Verhältnisse gestatten, dann müsste er es jetzt tun.
reichen? Sie wurde im September letzten Jahres einge- Wenn er das tun muss, dann kann er nicht gleichzeitig Steu-
reicht und zufälligerweise heute behandelt. ern reduzieren, auch wenn es im Artikel 41 ter steht.
Wenn Sie gegen meine Motion stimmen (das muss ich ein- Ich akzeptiere also ein Postulat, in dem wir das Problem in
fach festhalten, meinetwegen mögen es die Medien weiter- der ganzen Breite - auch das Problem der Verfassungsrevi-
geben), dann stimmen Sie gegen die Konkretisierung eines sion - prüfen. Ich bin mit Ihnen der Meinung, dass man die
klaren Verfassungsauftrages und geben Ihr Placet weiterhin Dinge nicht einfach liegenlassen soll, dass man etwa tun
einer Praxis, die dem Steuerzahler - insbesondere dem muss. Aber man muss es so tun, dass man es dann vor der
«kleinen Mann» - Hunderte von Millionen Franken illegal aus Situation in ihrer Gesamtheit auch verantworten kann. Und
der Tasche zieht. Man wird es auch gegenüber diesem klei- man muss es dann vor allem auch mit den Kantonen zusam-
nen Mann verantworten müssen. Es genügt nicht - Herr men tun, die an dieser Sache sehr interessiert sein werden.
Meylan -, mir zu sagen: «La motion Affolter est bonne»; Ich bitte Sie, das Postulat erheblich zu erklären.
man muss dann auch die Konsequenz ziehen und dazu ste-
hen; sonst lege ich auf solche Qualifikationen keinen über- Präsident: Wir können keine Abstimmung über das Postu-
triebenen Wert. (Teilweise Heiterkeit) lat durchführen, weil der Motionär sich damit nicht einver-
Diesem Entscheid können Sie nicht über den nichtssagen- standen erklärt hat. Also kommen wir zur Abstimmung über
den Weg des Postulates ausweichen; Sie können sich nicht die Motion.
in die bequeme Unverbindlichkeit des Postulates flüchten.
Das würde von niemandem verstanden, damit wäre auch Abstimmung - Vote
niemandem gedient, höchstens vielleicht dem Bundesrat. Für die Überweisung der Motion 14 Stimmen
Glauben Sie auch nicht - das sage ich Herrn Kündig -, dass Dagegen 22 Stimmen
es glaubhaft wirken wird, wenn nach erfolgreicher Versen-
kung der Motion Affolter mit einem harmlosen Alibipostulät-
chen aufgekreuzt wird. Das nimmt Ihnen niemand ab;
zudem riecht es penetrant nach parteipolitischem Prestige- Schluss der Sitzung 11.45 Uhr
denken. Da habe ich schon eher Verständnis für die Hal- La séance est levée à 11 h 45
tung der Sozialdemokraten, die jetzt zu ihrem Bundesrat
stehen, die dann allerdings auch gegenüber den Arbeitneh-
mern werden geradestehen müssen.
Ich möchte Sie bitten - auch wenn ich mir angesichts der
herrschenden Stimmung keine Illusionen mache -, seien
Sie konsequent und versuchen Sie, hier die Hemmungen zu
überwinden: Sagen Sie ja zu meiner Motion, dann geht es
vorwärts!
Bundesrat Ritschard: Als Nichtjurist habe ich da wirklich
grösste Mühe. Vielleicht bin ich auch in diesen Zusammen-
hängen etwas alt geworden. In Artikel 41 ter steht klar und
deutlich, dass die Folgen der kalten Progression bei den
natürlichen Personen auszugleichen seien. Darauf pocht
nun Max Affolter ultimativ, abstrakt und mit einem gewissen
Recht; Herr Aubert sagte es sehr deutlich. Darauf pochen
auch die Herren Cavelty und Letsch und selbstverständlich
Herr Affolter. Er will ein Gesetz, das dann aber doch nicht
alles von der kalten Progression nimmt, sondern gewisse
Möglichkeiten offenlässt; also doch nicht der abstrakte Voll-
zug der Bestimmungen, deren Geschichte man übrigens
auch noch studieren müsste. Herr Cavelty betont zwar, da
stehe genau: Nur sozialer Ausgleich usw., also nicht etwa
eine abstrakte Anwendung der Vorschrift. Da wird dann
offenbar die Verfassung doch wieder nicht so ganz ernst
genommen.
Aus diesem Grunde wäre es doch ehrlicher zu sagen (wie
es Herr Aubert verlangte): Die Verfassung soll geändert
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Affolter Ausgleich der Folgen der kalten Progression
Motion Affolter Compensation des effets de la progression à froid
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1982
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 03
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 81.458
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 03.03.1982 - 08:00
Date
Data
Seite 99-106
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