Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 81-444 KI-generiert

Lucerne Station Access Improvement Postulate

Geschäftsnummer VPB 81-444
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The National Council considered a postulate by Müller-Lucerne concerning the inadequate access to Lucerne station, which was not sufficiently improved by the new station project. The postulate highlighted that the access remained largely a two-track line, creating a severe bottleneck with high train frequency, and that proposed solutions like an underground line were far off. The Federal Council agreed to take up the postulate, acknowledging the need to investigate improvements to the station's access, including potentially a four-track approach, independent of the Gotthard Base Tunnel project.

Legislator-Regeste

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Art. 11a Tierseuchengesetz; Lucerne Station Access Improvement Postulate: The postulate highlighted that the access remained largely a two-track line, creating a severe bottleneck with high train frequency, and that proposed solutions like an underground line were far off. The Federal Council agreed to take up the postulate, acknowledging the need to investigate improvements to the station's access, including potentially a four-track approach, independent of the Gotthard Base Tunnel project.

Schlagwörter

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parlamentarisches Postulat städtebauliches Problem hinreichende Zufahrt Zufahrtsstrasse Erledigung des Hauptstreits Verbesserung der Sicherheitslage

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 11a Tierseuchengesetz
The provision grants the Federal Council the authority to issue regulations regarding the organization, implementation, and financing of a fish health service, which is relevant to the subject matter of the first postulat and the Federal Council's willingness to address it.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 11a Tierseuchengesetz

The provision grants the Federal Council the authority to issue regulations regarding the organization, implementation, and financing of a fish health service, which is relevant to the subject matter of the first postulat and the Federal Council's willingness to address it.

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Volltext

Postulat Müller-Lucerne 540 19 mars 1982 von verseuchten Fischen vorsieht. Die Regelung wird allgeund ihn wieder verlassen können. Im Taktfahrplan treten mein als unzumutbar erachtet. stossweise starke Verkehrsballungen auf, die mit einer Artikel 11a des Tierseuchengesetzes gibt dem Bundesrat zweigleisigen Anlage nur schwer zu bewältigen sind. Die

die Möglichkeit, Vorschriften über Organisation, Durchfühzweigleisige Anlage mit ihren vielen Blockstationen stellt

rung und Finanzierung eines Fischgesundheitsdienstes zu aber auch in bezug auf Pannen und Unglücksfälle ein groserlassen. ses Risiko dar.

Mit einem gut funktionierenden, vor allem präventiv wirken- 3. Sämtliche Linien aus den Richtungen Bern, Ölten, See-

den, freiwilligen Fischgesundheitsdienst könnten die Fischtal, Zürich, Gotthard müssen im Bahnhof Luzern auf zwei

seuchen in inländischen Beständen wesentlich besser Gleise verflochten und bei der Ausfahrt wieder entflochten bekämpft werden und damit grosse wirtschaftliche Verluste werden. Das kompliziert den Betrieb. verhindert werden. Der Selbstversorgungsgrad könnte 4. Das Gleis zum Güterbahnhof muss nach wie vor das angehoben und die Importe reduziert werden. gesamte Geleiseareal mitten durchqueren, was unbestreit- Schriftliche Erklärung des Bundesrates bare Nachteile mit sich bringt. Déclaration écrite du Conseil fédéral Ing. A. Steffen hat im Grossen Rat des Kantons Luzern in

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. einer Einzelinitiative auf das Ungenügen der Lage aufmerk-

sam gemacht. Sowohl die Kommission, die dieses Geschäft Überwiesen - Transmis behandelte, wie auch der Grosse Rat selbst haben die Kritik bestätigt. Zur Verbesserung der Situation schlagen die Regierung und der Grosse Rat die Schaffung einer Tiefbahnlinie vor.

Die Realisierung dieses Vorschlages würde in der Tat vieles #ST# 81.444 wesentlich verbessern. Die bisherigen Reaktionen der SBB und deren Finanzlage lassen allerdings befürchten, dass Postulat Müller-Luzern diese Korrektur in den nächsten Jahrzehnten nicht erwartet Bahnhof Luzern. Zufahrt werden darf. So hat ja die Kreisdirektion Luzern verlauten lassen, die Tiefbahn könne erst nach dem Bau des Gott- Accès à la gare de Lucerne hard-Basistunnels in Angriff genommen werden. Da dieser Tunnel aber noch gar nicht beschlossen ist und da er - falls er gebaut wird - eine Bauzeit von 15 bis 20 Jahre erfordert, liegt - wenn nicht sofort anders disponiert wird - die Realisierung der Tief bahnlinie jenseits eines abschätzbaren Zeit- Wortlaut des Postulats vom 19. Juni 1981 horizontes. Die Einweihungsfeier wird unter diesen Voraussetzungen jedenfalls erst für einen Zeitpunkt vorbereitet Der Bundesrat wird beauftragt abzuklären, wie die völlig werden müssen, der sehr tief im nächsten Jahrhundert ungenügende Zufahrt zum Bahnhof Luzern im Zusammenliegt.

hang mit dem Neubau verbessert werden kann. So ergibt sich also die unbefriedigende Situation, dass in Texte du postulat du 19 juin 1981 Luzern zwar ein moderner Bahnhof gebaut wird, dass aber Le Conseil fédéral est chargé d'examiner comment l'on die Verkehrsverhältnisse unbefriedigend bleiben (vgl.

pourrait améliorer l'accès à la gare de Lucerne, qui laisse à Bericht der Grossratskommission). In einer Zeit, da sich

désirer, en profitant de la reconstruction de cette gare. eine Leistungsverbesserung des öffentlichen Verkehrs aus

den verschiedensten Gründen aufdrängt, darf dies nicht Mitunterzeichner - Cosignataires: Jung, Sedarli, Schniderstillschweigend hingenommen werden.

Luzern (3) Ich ersuche daher den Bundesrat, zu prüfen, ob die Tiefbahn nicht unabhängig vom Gotthard-Basistunnel schon im Schriftliche Begründung - Développement par écrit nächsten Jahrzehnt in Angriff genommen werden kann. Ich Die Bürger der Stadt Luzern haben im Dezember 1981 mit ersuche ihn aber auch, den Bau einer viergleisigen Bahneindrücklichem Mehr der Errichtung eines neuen Bahnhofzufahrt zu prüfen, die im Grundgedanken etwa derjenihofes zugestimmt. Leider bringt aber der neue Bahnhof im gen entsprechen könnte, welche die Generaldirektion SBB wichtigsten Bereich, nämlich im Bereich der Verkehrskapaschon 1926 und die Kreisdirektion Luzern nach dem zität, nicht alle dringend notwendigen Verbesserungen, Gütschtunnel-Unglück 1931 vorgesehen hatten (Einmünsondern er wird nach dem vorliegenden Projekt mit verdung der Einfahrt am südlichen Ende der Geleiseanlagen). schiedenen Mängeln des alten behaftet bleiben: Eine solche Umfahrung, welche die Tiefbahn in keiner

1. Der gesamte Verkehr zum und vom Bahnhof Luzern wik- Weise präjudiziert, würde viele Nachteile der heutigen kelt sich (mit Ausnahme der Schmalspurstrecke Brünig/ Anlage beseitigen. Es muss auf jeden Fall verhindert wer- Engelberg) nach wie vor über eine zweigleisige Strecke ab. den, dass der neue Bahnhof auf viele Jahrzehnte mit den Die Obergrundzufahrt ist und bleibt ein bedrohlicher Enggravierendsten Erbübeln des alten belastet bleibt. pass, was ja auch die Verkehrsstatistik eindrücklich klar- Schriftliche Erklärung des Bundesrates macht: Sie ist die am stärksten belastete zweigleisige Strecke des SBB-üniennetzes. Im Jahre 1979 betrug die Déclaration écrite du Conseil fédéral Frequenz im Durchschnitt 335 Züge je Tag, im Sommer Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. 1980 belasteten gar 353 fahrplanmässige Züge die Obergrundeinfahrt, und mit der Einführung des Taktfahrplanes in Überwiesen - Transmis diesem Jahr sollen es über 400 fahrplanmässige Züge sein. Ein Vergleich macht die hohe Belastung besonders deutlich: Strecke Zürich HB nach Zürich-Oerlikon 298 Züge, Strecke Bern nach Bern-Wylerfeld 452 Züge (aber auf einer viergleisigen Anlage).

2. Der erwähnte Engpass macht eine Häufung von Blockstationen nötig. Diese erhöhen zwar die Kapazität des Engpasses, verlangsamen aber den Verkehr durch zeitweilige Blockierung der Züge, was besonders für den Taktfahrplan von Nachteil ist. Beim Taktfahrplan soll ja auf gute, kurzfristige Anschlüsse geachtet werden, was voraussetzt, dass die Züge möglichst gleichzeitig in den Bahnhof einfahren Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Müller-Luzern Bahnhof Luzern. Zufahrt

Postulat Müller-Luzern Accès à la gare de Lucerne

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1982 Année Anno

Band II Volume Volume

Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15 Séance Seduta

Geschäftsnummer 81.444 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 19.03.1982 - 08:00 Date Data

Seite 540-540 Page Pagina

Ref. No 20 010 361

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