Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 81-440 KI-generiert

Federal Office for Media: Motion for investigation approved

Geschäftsnummer VPB 81-440
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This motion proposed the creation of a Federal Office for Media to handle a wide range of complex media-related tasks. While acknowledging the growing workload, concerns were raised about the potential for increased bureaucracy and undue influence over the media. The commission recommended approving the motion as a postulate, meaning the Federal Council should investigate the matter further, but emphasized the need for a report before a final decision could be made. The President agreed with this assessment, supporting the commission's approach.

Legislator-Regeste

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Überwiesen als Postulat, Transmis comme postulat; Federal Office for Media: Motion for investigation approved: While acknowledging the growing workload, concerns were raised about the potential for increased bureaucracy and undue influence over the media. The commission recommended approving the motion as a postulate, meaning the Federal Council should investigate the matter further, but emphasized the need for a report before a final decision could be made. The President agreed with this assessment, supporting the commission's approach.

Schlagwörter

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weitere Sachverhaltsabklärung sittenwidrige Beeinflussung Medienrecht Untersuchungsgrundsatz Beweisantrag Genehmigung des Berichts

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Überwiesen als Postulat
The motion was accepted as a postulate, indicating that the Federal Council should examine the issue further.
Transmis comme postulat
The motion was accepted as a postulate, indicating that the Federal Council should examine the issue further.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Überwiesen als Postulat

The motion was accepted as a postulate, indicating that the Federal Council should examine the issue further.

Transmis comme postulat

The motion was accepted as a postulate, indicating that the Federal Council should examine the issue further.

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Volltext

12. März 1984 59 Motion Guntern

#ST# 81.440 das «Ob» offen. Das breite Spektrum, dass Herr Kollege Gadient nun erwähnt hat, hat auch schon .der Bundesrat Motion (Guntern) vorgelegt. Er wird sich also dieser Reihe von Aufgaben Bundesamt für Medienwesen bewusst sein. Motion (Guntern) Office fédéral des médias Bundespräsident Schlumpt: Herr Ständerat Hefti hat die Meinung des Bundesrates richtig interpretiert, und ich danke ihm. Fortsetzung - Suite Siehe Jahrgang 1982, Seite 55 - Voir année 1982, page 55 Überwiesen als Postulat Transmis comme postulat

Hefti, Berichterstatter: Bei der Behandlung dieser Motion ist Schluss der Sitzung um 20.00 Uhr es nun in unserer Kommission etwas rasch gegangen. Es La séance est levée à 20 h 00 hat niemand opponiert, denn unsere Meinung ist - kurz gefasst - die folgende: Die Sache soll geprüft werden, aber von uns aus können wir erst aufgrund eines Berichtes des Bundesrates näher Stellung nehmen. Dass wollen wir abwarten, sofern der Bundesrat auf die Sache eingehen will. Darum ist das Postulat die richtige Form. Die Kommission beantragt einstimmig Überweisung als Postulat.

Gadient: Wenn schon die Überprüfung durch den Bundesrat stattfindet, bin ich doch der Meinung, dass einige Überlegungen in dieses Prüfungsverfahren mitgegeben werden sollten, denn die heutige Situation ist insbesondere im Bereiche der elektronischen Medien prekär. Mit einer Handvoll Leuten sind im Rahmen des Generalsekretariates EVED Aufgaben zu bewältigen, die sowohl bezüglich Umfang als auch Komplexität dem Aufgabenbereich eines Bundesamtes entsprechen. Ich rekapitulierenurstichwortartig: Verfassungsartikel Radio und Fernsehen, Vollzugsgesetzgebung zum Verfassungsartikel, Aufsicht über SRG, Lokalrundfunkversuche, Abonnementsfernsehen, Fernmeldesatellit, Satellitenrundfunk, neue Medien, Videotex, Teletext usw. Diese Aufgabenfülle ist mit der gegebenen Infrastruktur kaum mehr zuverlässig oder - nach der heutigen Diskussion zu formulieren - «sachgerecht» zu bewältigen.

Die Schaffung eines Medienamtes hat indessen seinen Preis. Ein Teil der Gegnerschaft sieht in einem Medienamt vor allem ein neues Bundesamt, das eine Infrastruktur benötigt. Auch wenn zu Beginn bescheiden eingestiegen wird, werden Ansprüche entstehen und auf uns zukommen, also mehr Staat, mehr Verwaltung, mehr Beamte. Eine politisch anders situierte Gegnerschaft befürchtet durch ein solches Amt eine allzu starke Beeinflussung der Medien. Man will aus dieser Sicht keinen Medienvogt. Freiräume für Journalisten und nicht Aufsichtsbeamte sind gefragt.

Ähnliche Reaktionen sind aus dem Lager der Zeitungsverleger zu vernehmen. Danach genügt es, die Pressefreiheit zu gewährleisten; parallel wird verständlicherweise gefordert, die PTT-Zeitungstaxen tief zu halten. Der Vorteil der heutigen Integration des Medienbereiches im EVED liegt meines Erachtens vorab im technischen Sektor. Die unzähligen im täglichen Verkehr ins Gewicht fallenden Berührungspunkte mit der Technik PTT können nicht übersehen werden. Die Beibehaltung der heutigen Regelung wäre meines Erachtens unter der Voraussetzung tragbar, dass beim Generalsekretariat EVED der Radiound Fernsehdienst qualitativ und quantitativ unter Berücksichtigung der entsprechenden Anforderungen aufgestockt würde.

Möchte man dennoch ein eigentliches Medienamt schaffen, müsste das noch keine ins Gewicht fallende personelle Aufstockung bedeuten. Der Zusammenzug der heute schon bestehenden Dienste dürfte an sich ausreichen. Aber ein solches Medienamt sollte aus den dargelegten Gründen in das EVED einverleibt werden. Nur so Hessen sich aufwendige Doppelspurigkeiten und Überschneidungen mit entsprechenden Reibungsverlusten vermeiden.

Hefti, Berichterstatter: Ich möchte präzisieren, wenn das nicht schon vorher zum Ausdruck gekommen sein sollte: Für die Kommission war nicht nur das «Wie», sondern auch Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion (Guntern) Bundesamt für Medienwesen

Motion (Guntern) Office fédéral des médias

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1984 Année Anno

Band I Volume Volume

Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile

Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 05 Séance Seduta

Geschäftsnummer 81.440 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 12.03.1984 - 18:15 Date Data

Seite 59-59 Page Pagina

Ref. No 20 012 415

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